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Protokoll - 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.02.2022
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.12.2021 Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Elke Rudigier, Gortipohl - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung b) Markus Zugg, Maisäß Lifinar - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach …
- … nach Anhörung b) Markus Zugg, Maisäß Lifinar - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung c) Haus Silvrettablick, Galgenul - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren d) Elmar Butzerin, Garfrescha - …
- … nach Anhörung - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren d) Elmar Butzerin, Garfrescha - Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung - Beschluss Änderung Bebauungsplan Garfrescha vor dem Auflageverfahren e) Johann Zenz, Gortniel - Beschluss der Berichtauflage der UEP …
- … - Beschluss Änderung Bebauungsplan Garfrescha vor dem Auflageverfahren e) Johann Zenz, Gortniel - Beschluss der Berichtauflage der UEP - Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung f} Lukas Bösch, Vergalden - Neuerlicher Beschluss nach Vorliegen einer naturschutzfachlichen Stellungnahme g) Paul Braunger, Vergalden …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … des Mitfinanzierungsanteiles der Gemeinde - Genehmigung und Beschluss des Arbeitsübereinkommens zum 9. MIP der Montafonerbahn AG Grundsatzbeschluss über die Veräußerung von Baugrundstücken auf dem Blaas-Areal in Gortipohl Namhaftmachung eines neuen Legalisators für die Gemeinde St. Gallenkirch - Beratung und allfällige Beschlussfassung …
- … durch die Gemeinde aus. Das gleiche gilt auch für das vorliegende Arbeitsübereinkommen zum 9. MIP der Montafonerbahn AG zu 05.: Grundsatzbeschluss über die Veräußerung von Baugrundstücken auf dem Blaas- Areal in Gortipohl Der Vorsitzende berichtet über die Vorgeschichte hinsichtlich dem Kauf des Blaas- Grundstückes in Gortipohl. Auf …
- … Spekulationsgeschäften ausgeschlossen werden kann und es zeitnah zu einer Bebauung kommen soll. Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich für die Veräußerung der Liegenschaften aus und delegiert einstimmig den Gemeindevorstand mit den weiteren Verhandlungen bis hin zu einem allfälligen Vertragsabschluss. …
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Protokoll
über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch am Donnerstag, den 10.02.2022, um 19:30 Uhr im Gemeindesaal, welche auch virtuell mittels Zoom stattgefunden hat.
Anwesende von der Liste „Parteifreie Bürger und SPÖ“:
Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender)
VBgm. Alexander Kasper
GR Martin Kleboth
GR Johannes Sturm
GV Norbert Marent
GV Johannes Felder
GV Niclas Bösch
GV Alois Bitschnau
GV Mario Tschofen
GV Peter Lentsch
EM Christian Netzer
Entschuldigt:
GV Iris Sahler
GV Hansjörg Schwarz
Anwesende von der Liste „ÖVP und Unabhängige“:
GR Hubert Biermeier
GV Eugen Lorenzin
GV Nadine Saler
GV Jürgen Boden
GV Marietta Fiel
GV Gabi Juen
Entschuldigt:
GR Daniel Fritz
GV Anton Feichtner
GV Steffen Röschl
Zuhörer Innen: 6
Schriftführer: Alexander Kasper
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Auskunft: Alexander Kasper |+43 5557 6205| alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Tagesordnung:
01.
02.
03.
04.
05.
06.
07.
08.
09.
10.
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.12.2021 Änderung des Flächenwidmungsplanes:
- a) Elke Rudigier, Gortipohl
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- b) Markus Zugg, Maisäß Lifinar
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- c) Haus Silvrettablick, Galgenul
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
- d) Elmar Butzerin, Garfrescha
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
- Beschluss Änderung Bebauungsplan Garfrescha vor dem Auflageverfahren
- e) Johann Zenz, Gortniel
- Beschluss der Berichtauflage der UEP
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
f} Lukas Bösch, Vergalden
- Neuerlicher Beschluss nach Vorliegen einer naturschutzfachlichen Stellungnahme
- g) Paul Braunger, Vergalden
- Neuerlicher Beschluss nach Vorliegen einer naturschutzfachlichen Stellungnahme
- 9. Mittelfristiges Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG - Mitfinanzierung und Arbeitsübereinkommen
- Genehmigung des Übereinkommens zur Finanzierung der Montafonerbahn AG (9. MIP) und Bereitstellung des Mitfinanzierungsanteiles der Gemeinde
- Genehmigung und Beschluss des Arbeitsübereinkommens zum 9. MIP der Montafonerbahn AG Grundsatzbeschluss über die Veräußerung von Baugrundstücken auf dem Blaas-Areal in Gortipohl Namhaftmachung eines neuen Legalisators für die Gemeinde St. Gallenkirch - Beratung und allfällige Beschlussfassung über die Empfehlung des Gemeindevorstandes Verordnung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch betreffen der Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet - Ergänzung Änderung von Landesgesetzen:
- a) Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes
- b) Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes
- c) Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes Berichte des Bürgermeisters Allfälliges
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205] alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Erledigung der Tagesordnung:
zu 01.: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertreter Innen und Zuhörer im Gemeindesaal und jene, welche mittels Zoom an der Sitzung virtuell teilnehmen. In der Folge nimmt er Bezug auf die aktuelle Covid-Situation und stellt abschließend die Beschlussfähigkeit fest.
zu 02.: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.12.2021
Da auf Umfrage keine Anträge eingebracht werden, wird die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.12.2021 für genehmigt betrachtet.
zu 03.: Änderung des Flächenwidmungsplanes;
- a) Elke Rudigier, Gortipohl
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
In der Gemeindevertretungssitzung vom 14.12.2021 wurde das Anhörungsverfahren beschlossen und zwischenzeitlich auch durchgeführt. Der Vorsitzende erläutert die vorliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen. Es liegen keine negativen Stellungnahmen vor.
Beschlussfassung:
Befristung] Gewidmete
Betroffene Gst. (KG-GSTNR)|Widmung alt GST.|Widmung neu GST. Wamuns Folgewidmung)besondere} Fläche pro
Fläche Grundstück
190107-.1212 EF [FS (8adonaus) F FFF 6.5)
190107-.1212 FL BW 3.5
190107-519/1 FF FS (easeraus) F KFF 41.1
190107-519/1 FF FS tBacoanage} F ‚FF 135.7]
90107-518971 EL Bw 128.0)
Summe 314.8
j Befristun, A
Widmung alt Widmung neu Yramung Folgewidmung besondere ann pro FF FS F ‚FF 183.3)
FL Bw 131.4
Summe 314.7
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beantragte Flächenwidmung.
- b) Markus Zugg, Maisäß Lifinar
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
Der Vorsitzende verweist auf die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der durchgeführten UEP, deren Auflage in der Gemeindevertretungssitzung am 14.12.2021 beschlossen worden ist. Aus dem Umweltbericht geht hervor, dass mit keinen negativen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Es wurde auch das Anhörungsverfahren durchgeführt. Hier liegen keine weiteren Stellungnahmen vor.
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 | alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Beschlussfassung:
. Befristung . Befristung Gewlidmete
Betroffene Gst. (KG-GSTNR) Widmung all GST. Widmung neu GST. Widmung Folgewidmungibesondere] Fläche pro
Fläche Grundstück
90107-180397 . F FS gan auser ers: |F FL 50.4
190107-180%7 FL FS ons auserärmeı _|F FL 0.6
[90 107-3865 FL IFS gas auser rau _|F FL 0.8
130107-.950/4 FS FL 43.4
Summe 95.2
N ; Befristung f Befristung Gesamtfläche pro
Widmung alt Widmung neu Widmu Folgewidmung| besondere id na Fläche \amung
IF IFS F -FL 50.4
FL Fs F FFL 1.4
FS Fi 43.4
Summe 95.2
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beantragte Flächenwidmung.
- c) Haus Silvrettablick, Galgenul
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
Ebenfalls in der Gemeindevertretungssitzung am 14.12.2021 wurde in dieser Sache das Anhörungsverfahren beschlossen und in der Folge durchgeführt. Der Vorsitzende verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen. Aus einer Stellungnahme der Anrainern Ignaz und Angelika Ganahl geht hervor, dass sich diese eine Gleichbehandlung auch für ihr bestehendes und bebautes Baugrundstück erwarten.
Peter Lentsch verweist auf den schriftlichen Antrag der Anrainer Ignaz und Angelika Ganahl. Er und Johannes Felder sprechen sich dafür aus, dass den Anrainern Ganahl bei Bedarf ebenfalls diese Widmung ermöglicht werden soll. Der Vorsitzende wird diesbezüglich auf die Familie Ganahl zugehen.
Beschlussfassung:
Befristun Befristung| Gewidmete
Betroffene Gst. (KG-GSTNR)Widmung alt GST.|Widmung neu GST. Widmu 9|Folgewidmunglbesondere| Fläche pro ns Fläche _} Grundstück 80107-330473 FF BW F -FF 1433.2] Summe 1433.2 Widmung alt Widmung neu Befristung |Pojgewimung! besonders] Gesamtfläche pro 9 3 Widmung s "9 Fläche Widmung
FF BW F FF 1433.2
Summe j 1433.2
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beantragte Flächenwidmung.
Gleichzeitig wird auch die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit einer Baunutzungszahl von 10 einstimmig beschlossen.
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 Jalexander.kasper@st.gallenkirch.at
- d) Elmar Butzerin, Garfrescha
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
- Beschluss Änderung Bebauungsplan Garfrescha vor dem Auflageverfahren
Der Vorsitzende erläutert den derzeitigen Sachverhalt. Vom Raumplanungsbüro stadtland liegt eine raumplanungsfachliche Stellungnahme mit Schreiben vom 25.01.2022 vor, welche der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wird.
Er stellt in Frage, ob der neuerlich beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes und Bebauungsplanes zugestimmt werden kann.
Marietta Fiel gibt zu bedenken, dass bereits bei der ersten Widmung von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen wurde. Diesbezüglich wurde die Gemeindevertretung vom Antragsteller vermutlich falsch informiert.
Peter Lentsch sieht die Sache ebenfalls sehr kritisch und spricht von der Gefahr von Spekulationsgeschäften.
Norbert Marent sieht keine Vereinbarkeit mit der ausgewiesenen Widmungszone It.
Teil-REK Garfrescha.
Johannes Sturm erkundigt sich darüber, ob von der Agrargemeinschaft Garfrescha eine Stellungnahme vorliegt.
Lt. dem Vorsitzenden wurde von der Agrargemeinschaft keine Stellungnahme eingeholt, zumal Elmar Butzerin selber Mitglied im Ausschuss der Agrargemeinschaft ist. Es fanden Abklärungen mit der Güterweggenossenschaft und bezüglich der Wasserversorgung statt.
Der Vorsitzende sieht die Widmung sehr kritisch, zumal sie nicht im Interesse der Gemeinde liegen und dem Teil-REK sowie dem Bebauungsplan widersprechen.
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung spricht sich einstimmig gegen das beantragte Anhörungsverfahren aus. Auch die Einleitung eines Auflageverfahrens hinsichtlich einer Änderung des Bebauungsplanes Garfrescha wird einstimmig abgelehnt.
- e) Johann Zenz, Gortniel
- Beschluss der Berichtauflage der UEP
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
Der Vorsitzende berichtet über die Historie seit dem Brand auf der Liegenschaft im Jahr 2014. Lt. dem Vorsitzenden wurde nach einigen Abklärungen erreicht, dass die Realisierung eines unterirdischen Lagerraumes möglich ist.
Der im Rahmen des UEP-Verfahrens vorliegende Umweltbericht wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Lt. Umweltbericht sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten.
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 }alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Peter Lentsch erwartet sich, dass bis zur nächsten Sitzung konkrete Planunterlagen vorliegen. .
Dem persönlich anwesenden Johann Zenz wird die Möglichkeit der Stellungnahme durch den Vorsitzenden eingeräumt.
Ein spezielles Gutachten hinsichtlich Brandschutz will Johann Zenz erst dann in Auftrag geben, wenn die sonstigen Fragen geklärt sind. Dies sei nämlich mit entsprechenden Kosten verbunden.
Johannes Felder erkundigt sich nach dem Zustand des bestehenden Mauerwerkes und ob dieses nicht zu sehr beim Brand geschädigt wurde.
Dies wird von Johann Zenz dadurch verneint, da sich der Brand eigentlich an anderer Stelle abgespielt habe.
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Auflage des vorliegenden Umweltberichtes im Rahmen der UEP. Gleichzeitig wird auch das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Widmungsentwurf einstimmig beschlossen.
f} Lukas Bösch, Vergalden
- Neuerlicher Beschluss nach Vorliegen einer naturschutzfachlichen Stellungnahme
Bereits in der Gemeindevertretungssitzung am 29.04.2021 erfolgte mit einer Enthaltung wegen Befangenheit die einstimmige Beschlussfassung nach Anhörung für die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes im Ortsteil Vergalden. In der Folge wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung nicht erteilt, da sich das betroffene Grundstück im Biotopinventar des Landes wiederfindet. Der Vorsitzende berichtet über das vorliegende Gutachten von Herrn Rochus Schertler als Sachverständiger für Naturschutz vom 05.01.2022, der sich klar gegen eine weitere Verbauung der noch unverbauten Flächen in Vergalden ausspricht. Sollte auf die Flächenwidmung und die spätere Bebauung dennoch bestanden werden, so sollen zumindest die von Herrn Schertler ausformulierten Auflagen in den Baubescheid aufgenommen werden.
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch hat das vorliegende Gutachten von Herrn Schertler zur Kenntnis genommen. Dennoch wird ein öffentliches Interesse insofern festgestellt, da in Gargellen auf Grund des Gefahrenzonenplanes Baugrund Mangelware ist. Die Gemeinde hat ein großes Interesse daran, dass junge Menschen im Ort bleiben und hier aber auch die Möglichkeit haben, sich eigenen Wohnraum zu schaffen.
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Daher wird neuerlich mittels eines Beharrungsbeschlusses der bereits vorliegende Beschluss vom 29.04.2021 einstimmig bestätigt. Niclas Bösch (Bruder des Antragstellers) enthält sich wegen Befangenheit seiner Stimme.
- g) Paul Braunger, Vergalden
- Neuerlicher Beschluss nach Vorliegen einer naturschutzfachlichen Stellungnahme
Hier liegt der gleiche Sachverhalt vor, wie unter dem vorangegangen Punkt f) Lukas Bösch.
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch hat das vorliegende Gutachten von Herrn Schertler zur Kenntnis genommen. Dennoch wird ein öffentliches Interesse insofern festgestellt, da in Gargellen auf Grund des Gefahrenzonenplanes Baugrund Mangelware ist. Die Gemeinde hat ein großes Interesse daran, dass junge Menschen im Ort bleiben und hier aber auch die Möglichkeit haben, sich eigenen Wohnraum zu schaffen.
Daher wird neuerlich mittels eines Beharrungsbeschlusses der bereits vorliegende Beschluss vom 29.04.2021 einstimmig bestätigt.
zu 04.: 9. Mittelfristiges Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG - Mitfinanzierung und Arbeitsübereinkommen
Der Vorsitzende erläutert ausführlich über die wesentlichen Investitionen, die im aktuell vorliegenden und zu beschließenden Investitionsprogramm geplant sind. Zudem wird von ihm über die bisherigen Diskussionen und die Tatsache informiert, warum bislang noch keine Einigung erzielt werden konnte und wir uns bereits in der eigentlichen Finanzierungsperiode befinden.
Die Mitfinanzierung durch eine Region (Gemeinden) ist hier im Montafon ein historisch gewachsenes Spezifikum, das es sonst nicht gibt. Deshalb gibt es gegenüber Bund und Land Bestrebungen, diese Kostenbeteiligung durch die Gemeinden zu beenden. Dazu gab es Verhandlungen gemeinsam mit dem Gemeindeverband, welcher auch mittels eine Arbeitsgruppe über die Verwendung der BZ-Mittel mitentscheiden kann. Es gebe die klare Bestrebung, zukünftig keine BZ-Mittel (Bedarfszuweisungen) mehr für die MIP's der Montafonerbahn zu verwenden. Letzten Endes entscheide jedoch der Landeshauptmann über die BZ-Mittel.
Bereits in einer vorausgegangenen Sitzung des Gemeindevorstandes wurden Befürchtungen dahingehend geäußert, dass nach der Umsetzung dieser Maßnahmen eine zukünftige Bahnverlängerung in die Innerfratte in Frage zu stellen ist. Hier sind im speziellen die Sanierungsmaßnahmen an den Bahnhöfen Schruns und Tschagguns gemeint.
Lt. dem Vorsitzenden wurde zwischenzeitlich ein Arbeitsübereinkommen ausgearbeitet, um die Interessen der Innerfratte besser zu berücksichtigen.
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Der Stand Montafon kann dabei gemeinsam mit dem Land jedes Jahr entscheiden, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Unter anderem ist die Einführung einer Schnellbusverbindung zwischen Inner- und Außerfratte geplant.
Jürgen Boden sieht die Chance Druck zu erzeugen, indem dem MIP und dem vorliegenden Arbeitsübereinkommen keine Zustimmung erteilt wird.
Weiters würde er sich wünschen, dass eine Änderung des Finanzierungsschlüssels diskutiert wird.
Der Vorsitzende zeigt ein gewisses Verständnis für die Meinung von Jürgen Boden, würde sich dennoch wünschen, dass diesem MIP noch einmal zugestimmt werden soll, um die angedachten Investitionen nicht zu blockieren. Dies auch deshalb, da ein zusätzliches Papier ausgearbeitet worden ist.
Jürgen Boden spricht die Rolle der Marktgemeinde Schruns an. Aus seiner Sicht blockiert die Gemeinde Schruns mit ihrer Haltung das Projekt Vollbahnausbau nach St. Gallen- kirch.
Norbert Marent spricht das schlechte Wirtschaften der Montafonerbahn an und stellt daher eine neuerliche Beteiligung am vorliegenden MIP in Frage. Bürgermeister Lechthaler stellt noch einmal grundsätzlich klar, dass diese Investitionen in die Schiene fließen. Der Fahrbetrieb wird vom Land bestellt.
Jürgen Boden würde sich wünschen, dass der Talschafts-Gedanke im Hinblick auf die Mobilitätsfrage viel ausführlicher diskutiert gehört.
Der Vorsitzende berichtet, dass er Bgm. Jürgen Kuster mitgeteilt hat, dass aus seiner Sicht der jetzige Bahnhofstandort in Schruns nicht mehr zukunftstauglich sei.
Johannes Sturm würde sich auf jeden Fall erwarten, dass das Projekt Bahnhof Schruns vertagt und auch in das Zusatzpapier hineingehört.
Das von der Gemeinde Lorüns ausgearbeitete Papier hinsichtlich einer neuen Trassenführung von Gleis und Straße wird von Johannes Sturm in Frage gestellt. Der Vorsitzende erläutert kurz die geplanten Maßnahmen und die Situation mit der Alma- Kreuzung. Er sieht das von Lorüns präsentierte Projekt als äußerst gelungen.
Gabi Juen will sich voll und ganz den Ausführungen der Vorredner anschließen. Sie würde sich auch wünschen, dass generell bei den Finanzierungsschlüsseln bessere Lösungen für unsere Gemeinde ausverhandelt und somit erzielt werden.
Alois Bitschnau spricht sich ebenfalls gegen das Projekt Bahnhof Schruns aus.
Eine tatsächliche Realisierung der Bahnverlängerung in die Innerfratte sei aus seiner Sicht sowieso mehr als fraglich.
Johannes Felder begrüßt jede Lösung, die den Bahnübergang Alma beendet.
Hinsichtlich der Montafonerbahn spricht er sich ebenfalls dafür aus, dass dem vorliegenden MIP nicht zugestimmt werden soll.
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Er stellt in Frage, ob das Projekt Bahnverlängerung tatsächlich realisiert wird. Auf jeden Fall müsste die Bevölkerung ganz klar miteingebunden werden.
Er sehe generell keine Linie in der zukünftigen Vorgehensweise.
Jürgen Boden spricht sich noch einmal gegen die geplante Investition beim Bahnhof Schruns aus. Dennoch streicht er ganz klar die zukünftige Bedeutung der Bahn hervor.
Alois Bitschnau spricht sich gegen eine Tram-Train-Lösung aus. Dies sei keine Lösung für das hintere Montafon.
Johannes Sturm erwartet sich, dass im Falle einer Beschlussfassung dementsprechende Gegenforderungen gestellt werden.
Auch Christian Netzer spricht sich dagegen aus.
Nach noch weiteren Wortmeldungen aus der Gemeindevertretung zeichnet sich ab, dass eine Zustimmung in Frage zu stellen ist.
Der Vorsitzende teilt mit, dass er sich nach Vorliegen des zusätzlichen Arbeitspapieres dazu bekennt, dem MIP die Zustimmung zu erteilen. Er bittet um dementsprechende Unterstützung.
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung spricht sich mit 16 : 1 Stimme gegen die Genehmigung des Übereinkommens zur Finanzierung der Montafonerbahn AG (9. MIP) und die Bereitstellung des Mitfinanzierungsanteiles durch die Gemeinde aus.
Das gleiche gilt auch für das vorliegende Arbeitsübereinkommen zum 9. MIP der Montafonerbahn AG
zu 05.: Grundsatzbeschluss über die Veräußerung von Baugrundstücken auf dem Blaas- Areal in Gortipohl
Der Vorsitzende berichtet über die Vorgeschichte hinsichtlich dem Kauf des Blaas- Grundstückes in Gortipohl. Auf diesem Areal ist nun die Vermessung von drei Baugrundstücken in Auftrag, welche in der Folge an drei einheimische Bauwerber veräußert werden sollen. Die Kaufinteressenten werden der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.
Um eine verkehrsmäßige Erschließung der Baugrundstücke sicherzustellen, kam es mittels Dienstbarkeitsvertrag zu einer Regelung mit den Anrainern Biermeier und Stocker.
Der Vorsitzende legt eine Kostenaufstellung vor. Daraus geht hervor, dass mit einem Preis von € 210,00 pro m? die bisher für die Gemeinde angefallenen Kosten gedeckt werden können. Dies sofern die Errichtung der Zufahrtsstraße durch die Bauwerber selber erfolgt.
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Norbert Marent erkundigt sich darüber, ob der angedachte Grundstücksstreifen nordseitig des Baugrundstückes von Lukas und Martin Stocker, welcher im Besitz der Gemeinde verbleiben soll, nicht vielleicht doch veräußert werden kann. Dies dann, wenn Themen wie die Möglichkeit der Schneeablagerung etc. mittels eines Dienstbarkeitsvertrages geregelt werden können.
Peter Lentsch schlägt vor, dass die Errichtung und der Erhalt der notwendigen Erschließungsstraße durch die Gemeinde erfolgen sollen. Aus seiner Sicht mache es durchaus Sinn, wenn die Straße im Besitz. der Gemeinde verbleibt.
Johannes Felder kann sich dies ebenfalls vorstellen. Er verweist auch auf die Haftungsfrage.
Diese stelle sich für die Bauwerber im Falle einer Übernahme durch die Gemeinde nicht mehr.
Alexander Kasper stellt die Ansicht der Vorredner in Frage, da bisher in der Gemeindevertretung die Meinung vertreten wurde, zukünftig anders als in der Sache Erschließung Tomaselli-Areal vorzugehen.
Alois Bitschnau vertritt die Ansicht, dass eine allfällige Übernahme durch die Gemeinde Vor- und Nachteile haben kann. Es gelte nun zu prüfen, was eine zielführende Lösung sei.
Der Vorsitzende erteilt dem anwesenden Interessenten Alexander Kuster kurz das Wort.
Johannes Sturm lässt die Meinungen von Alexander Kuster und Alexander Kasper gelten. Aus Sicht der Bauwerber würde er sich sicherlich ebenfalls für eine Übernahme durch die Gemeinde aussprechen.
Johannes Felder spricht sich klar für die Errichtung und den Erhalt durch die Gemeinde aus, da es sich hier um einheimische Kaufinteressenten handelt. Demgegenüber verweist er auf das beschlossene Gehsteigprojekt, welches eine fußRläufige Erschließung zum im Bau befindlichen Hotelprojekt Avenida ermöglichen wird.
Lt. dem Vorsitzenden liegt eine Grobkostenschätzung vor, wonach die Errichtung der Zufahrtsstraße rund € 50.000,00 an Mehrkosten verursachen würde. In diesem Fall müsste von einem Verkaufspreis in Höhe von ca. € 270,00 pro m? ausgegangen werden. Er würde sich wünschen, wenn die weiteren Beratungen und Entscheidungen an den Gemeindevorstand delegiert werden könnten.
Auch Gabi Juen schlägt vor, dass der Sachverhalt an den Gemeindevorstand delegiert werden soll.
Im Rahmen der Vertragsabschlüsse soll darauf geachtet werden, dass ein Erwerb zu Spekulationsgeschäften ausgeschlossen werden kann und es zeitnah zu einer Bebauung kommen soll.
Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich für die Veräußerung der Liegenschaften aus und delegiert einstimmig den Gemeindevorstand mit den weiteren Verhandlungen bis hin zu einem allfälligen Vertragsabschluss.
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zu 06.: Namhaftmachung eines neuen Legalisators für die Gemeinde St. Gallenkirch — Beratung und allfällige Beschlussfassung über die Empfehlung des Gemeindevorstandes
Der Vorsitzende berichtet darüber, dass Josef Zugg nach annähernd 50 Jahren seine Funktion als gerichtlich beeideter Legalisator zur Verfügung gestellt hat. Somit bedarf es der Namhaftmachung einer neuen Person für diese Funktion. Zwischenzeitlich wurden Gespräche mit Mitarbeitern des Gemeindeamtes und auch sonstigen Gemeindebürgern geführt.
In der Gemeindevorstandssitzung am 25.01.2022 wurde Alexander Kasper einstimmig als zukünftiger Legalisator für die Gemeinde St. Gallenkirch vorgeschlagen. Der angesprochene selber enthielt sich seiner Stimme. Dies die Empfehlung an die Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertretung schließt sich einstimmig der Empfehlung des Gemeindevorstandes an und macht Alexander Kasper dafür namhaft. Dieser selbst enthält sich neuerlich seiner Stimme. :
zu 07.: Verordnung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch betreffend der Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet — Ergänzung
Auf Anregung eines Gemeindebürgers soll geprüft werden, ob der Zufahrtsstraße zum Personalhaus der SIMO (St. Gallenkirch 28a) nicht eine neue Straßenbezeichnung vergeben werden kann. Bisher galt für diese Zufahrtsstraße ebenfalls die Bezeichnung „Montafonerstrasse“. Dadurch kam es ständig zu Verwechslungen bei einem Wohnhaus in Gortipohl, mit der gleichen Straßenbezeichnung und Hausnummer. Nun wird der Vorschlag gemacht, die Zufahrtsstraße zum Personalhaus der SIMO (ehemaliges Stemer-Haus) in „Klösterliweg“ umzubenennen. Weiters soll die verordnete Fahrradstraße, welche zukünftig auch als Erschließungsstraße für ein Gewerbegebiet dient, als „Gastauerweg” bezeichnet werden.
Gabi Juen teilt mit, dass auch sie laufend Paket- und Postzustellungen bekommt, obwohl diese für Gortipohl vorgesehen werden. Auch hier ist die Straßenbezeichnung und die Hausnummer ident.
Es wäre für sie wünschenswert, wenn auch hier eine Lösung gefunden werden könnte. Von Anfang an wäre es richtig gewesen, wenn generell eine neue Hausnummernvergabe erfolgt wäre.
Der Vorsitzende berichtet darüber, dass es seitens der Gemeinde Bemühungen gab, diese Daten in Google etc. einzuarbeiten, um dadurch dementsprechende Verbesserungen zu erzielen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beiden Ergänzungen in der Verordnung über die Bezeichnungen von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet.
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zu 08.: Änderung von Landesgesetzen:
- a) Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes
- b) Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes
- c) Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes
Der Vorsitzende spricht kurz die wesentlichen Gründe für die beabsichtigten Änderungen dieser Landesgesetze an.
Es werden einstimmig für die vorliegenden Landesgesetze keine Volksabstimmungen gefordert.
zu 09.: Berichte des Bürgermeisters
Am 16. Dezember fand die Schlussüberprüfung der Valiserabahn durch die Seilbahnbehörde statt. Bereits am 17. Dezember konnte die Bahn ihren offiziellen Betrieb aufnehmen. Ein wichtiger Meilenstein in der touristischen Entwicklung des Montafons.
Am 21. Dezember fand die 3. Verbandsversammlung des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes statt. Es wurde der Voranschlag beschlossen. Am selben Tag wurde auch das Budget beim Schulerhalterverband „Polytechnische Schule Montafon” sowie des Schulerhalterverbandes „Allgemeine Sonderschule Vandans — Sonderpädagogisches Zentrum Montafon“ genehmigt.
Am 02. Jänner fand im Rahmen der Reihe „Montafoner Winterzauber” ein Konzert der „Fierobad-Jazz Band“ in der Pfarrkirche St. Gallenkirch statt.
Am 13. Jänner fand der zweite Workshop zur Ausarbeitung der Handlungskonzeption statt.
Der dritte Termin ist leider ins Wasser gefallen. Dieser ist nun für den 21. Februar avisiert.
Am 18. Jänner fand die erste Sitzung der Grundverkehrs-Ortskommission statt.
Die Generalversammlung des Naturschutzvereins Verwall — Klostertaler Bergwälder fand am
20. Jänner in virtueller Form statt.
Am 25. Jänner tagte der Gemeindevorstand in seiner 16. Sitzung.
Die 3. virtuelle Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Montafon fand am 31.
Jänner statt. Es wurde der Voranschlag 2022 beschlossen und ein Grundsatzbeschluss über die Installation einer Photovoltaik-Anlage gefasst.
Am 03. Februar wurden die Tourismusbürgermeister der ERFA-Gruppe zu einem Austausch mit LR Tittler zur geplanten Novellierung des Raumplanungsgesetzes eingeladen.
Letzten Dienstag fand die erste Vollversammlung der neu gegründeten, gemeinnützigen Familienzentrum Montafon GmbH statt. Auf der.14. Standessitzung wurde über die Flüchtlingssituation im Montafon berichtet. Außerdem wurde der Mietvertrag für die Offene Jugendarbeit im Grütweg verlängert und einen neuen für die Büroräumlichkeiten des Familienzentrum Montafon im Gerichtsgebäude abgeschlossen. Beim Landbus Montafon
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at
wurde seitens des Verkehrsverbundes über die geplante Elektrifizierung der Busflotte, die Finanzierung für 2022 sowie dem neuen Fahrplankonzept samt Schnellbuslinie berichtet.
Bei der 15. Forstfondssitzung wurde unter anderem über eine einheitliche Arbeitszeitregelung, eine Vereinbarung über den Betrieb einer Bodenaushubdeponie auf Latschau und eine Vereinbarung mit der Firma Tree.iy entschieden. Es sollen dabei zukünftig CO2-Zertifikate durch den Standeswald generiert werden können, die dann auf dem freiwilligen CO2-Markt verkauft werden können. Dies stellt eine mögliche Einnahmequelle für den Forstbetrieb dar.
Aufgrund zahlreicher Covid-Infektionen beim Personal als auch bei den Kindern kam es in den vergangenen Wochen teilweise zu Betreuungsengpässen in den Kindergärten.
Das Einreichprojekt für die Aushubdeponie beim alten Fußballplatz soll im Laufe des Februars auf der BH Bludenz zur Genehmigung eingereicht werden. Ewald Tschanhenz hat bereits sein Interesse für den Einbau von etwa 9.000 m3 Material bekundet.
Das Trinkwasserkraftwerk Rüti wird nun am 17. Februar seitens der BH Bludenz verhandelt.
Für den Quartiersentwicklungsprozess Galgenul ist die Förderzusage eingelangt. Von den Gesamtkosten von € 116.270,32 werden 31% (€ 36.043,80) vom Land übernommen.
Die Sanierung der Natursteinmauer bei der Kirche Gargellen wurde ebenfalls gefördert. Von den Gesamtkosten von € 9.560,- EUR wurden 40% refundiert.
Bezüglich Neophyten-Bekämpfung konnte mit der Alpenvereinsjugend des ÖAV Kontakt aufgenommen werden. Derzeit ist in Abklärung, ob mehrere Jugendgruppen diesen Sommer das Gemeindegebiet vom Springkraut befreien. Die Gebiete wurden letzten Herbst vom Gemeindebauhof erfasst.
Erfreulicherweise konnte der Österreichische Gemeindebund beim Bund den Verzicht über die Rückzahlung der Ertragsanteil-Vorschüsse im Jahr 2021 erreichen. Bundesweit bedeutet dies rund 275 Millionen Euro zusätzliches Geld.
zu 10.: Allfälliges
Marietta Fiel berichtet über eine immer größere Belastung der heimischen Landwirte durch herumliegenden Hundekot auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. So nennt sie einen konkreten Fall im Bereich Spona-Bargals, wo im speziellen die Hunde von Gästen auf ihren Flächen die Notdurft vollziehen und der Kot einfach liegen bleibt. Sie kritisiert hier auch ganz scharf die Rolle des Vermieters, welchem sie den Hundekot in einer Tasche vor die Tür gestellt hat. Als Vermieter habe dieser die Aufgabe, seine Gäste auf die Einhaltung der bestehenden Verordnungsvorschriften hinzuweisen. Es sollte auch die Anbringung einer Robi-Dog-Station geprüft werden und die bestehende Verordnung überarbeitet werden.
Nadine Saler gibt Marietta Fiel recht. Sie nennt ebenfalls einen konkreten Fall, wo eine Unmenge an Hundekot auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche angefallen sei.
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Johannes Felder spricht das Thema Schneeräumung im Bereich des Gehsteiges bei der Familie Peter Netzer in Gortipohl an. Durch die Bepflanzung werde hier der notwendige Winterdienst unmöglich gemacht.
Weiters bemängelt dieser die diesjährige Loipenpräparierung. Diese werde in den frühen Morgenstunden durchgeführt, was sicherlich nicht zielführend sein könne. Dadurch würde sich die präparierte Loipe zu wenig verfestigen.
Es wäre sehr wichtig, wenn dieses Angebot deutlich verbessert werden könnte.
Der Vorsitzende teilt daraufhin mit, dass Peter Netzer aufgefordert worden ist, diesen Missstand zu beheben.
Auch hinsichtlich der Loipenpräparierung soll es zu Verbesserungen kommen.
Johannes Sturm fragt an, wann die Sanierung der Valatscha vom Landesstaßenbauamt angegangen werden soll. Im Bereich Bargals treten aus seiner Sicht gewisse Fahrbahnsenkungen auf. Hier sollte schnellstmöglich gehandelt werden. Der Bürgermeister
habe vom Landesstraßenbauamt die Information, dass die Sanierungen im Herbst 2022 stattfinden.
Der Termin für die nächste Gemeindevertretung ist It. Vorsitzendem noch nicht fixiert.
Er bedankt sich bei allen Teilnehmern für den sachlichen Sitzungsverlauf.
Ende der Sitzung: 22:22 Uhr
Der Vorsitzende:
Va
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