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Protokoll - 23. Sitzung der Gemeindevertretung am 07.11.2023
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 28.09.2023 03. Änderung des FlächenwidmunRsplanes: a) Gebhard Willi, Gortipohl Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren b) Günter Tschofen, Galgenul Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung …
- … Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren c) Marco Stampfer, Neuberg Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren d) Michael Marent, …
- … Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren d) Michael Marent, Gargellen Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren 04. Johannes Mathies - …
- … über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.09.2023 eingebracht werden, so kann diese als genehmigt betrachtet werden. zu 03.: Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Gebhard Willi, Gortipohl Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren In der Gemeindevertretungssitzung am 28.09.2023 wurde das …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … Tirol und die Instandhaltung derGrenzzeichen 07. Kirchplatzsanierung 08. Grundsatzbeschluss über einen Grundankauf-lngrid und Oliver Brand (Weite Gasse) 09. Grundverkauf an Vorarlberg Netz für eine Trafostation im Gewerbegebiet Gastauer 10. Berichte des Bürgermeisters 11. Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 01.: …
- … grundsätzlich begrüßt. Die schöne Sanierung des bestehenden Wohnhauses wird wohlwollend von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. zu 09.: Grundverkauf an Vorarlberg Netz für eine Trafostation im Gewerbegebiet Gastauer Die VKW bzw. die Vorarlberg Netz ersuchen die Gemeinde um den Verkauf einer Fläche von …
- … dem Vorsitzenden kam es zu ersten Zahlungen aus dem Titel der Gewässerreinhaltung. Ebenfalls erkundigt sich Alois Bitschnau über den Stand hinsichtlich dem Grundverkauffür den neuen Hochbehälter Hottis. Im Rahmen eines Vorvertrages wurde der Erwerb von der Familie Baiker sichergestellt, so der Vorsitzende. In diesem Vertrag …
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Protokoll
über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch am Dienstag, den 07.11.2023, um 19:30 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes.
Anwesende von der Liste „Parteifreie Bürger und SPO":
Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender)
GR Martin Kleboth
GR Johannes Sturm
GV Peter Lentsch
GVAlois Bitschnau
GV Nicias Bösch
GVIrisSahler
GV Norbert Marent
EM Edwin Kasper
EM Walter Lorenzin
Entschuldigt:
VBgm. Alexander Kasper
GV Mario Tschofen
GV Hansjörg Schwarz
GV Franz Dönz
Anwesende von der Liste „ÖVP und Unabhängige":
GR Daniel Fritz
GR Hubert Biermeier
GV Eugen Lorenzin
GVGabiJuen
GV Marietta Fiel
GV Anton Feichtner
GV Jürgen Boden
Entschuldigt:
GVSteffen Röschl
GV Nadine Düngler
Zuhörerlnnen: keine
Schriftführer: Alexander Kasper
Protokoll_GV_23.Sitzung_20231107.docx Seite 11 von 12
Auskunft: Alexander Kasper]+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Tagesordnung:
- 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 28.09.2023
- 03. Änderung des Flächenwidmun Rsplanes:
- a) Gebhard Willi, Gortipohl
Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren
b) Günter Tschofen, Galgenul
Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
c) Marco Stampfer, Neuberg
Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
d) Michael Marent, Gargellen
Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren
- 04. Johannes Mathies - Zustimmung der Gemeinde zur Eintragung eines Pfandrechtes
- 05. Bauverwaltunß Montafon
- a) Beschluss über den Beitritt der Gemeinde Bartholomäberg
- b) Beschluss über die aktualisierte Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon"
- 06. Änderung von Landesgesetzen:
- a) Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes
- b) Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes
- c) Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen
- d) Gesetz über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes
- e) Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes
- f) Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung derGrenzzeichen
- 07. Kirchplatzsanierung
- 08. Grundsatzbeschluss über einen Grundankauf-lngrid und Oliver Brand (Weite Gasse)
- 09. Grundverkauf an Vorarlberg Netz für eine Trafostation im Gewerbegebiet Gastauer
- 10. Berichte des Bürgermeisters
- 11. Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung:
zu 01.: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet um 19:32 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Protokoll_GV_23.Sitzung_20231107.docx Seite] 2 von 12
Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
zu 02.: Genehmigung der letzten Niederschriften vom 28.09.2023 Da keine Einwände gegen die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.09.2023 eingebracht werden, so kann diese als genehmigt betrachtet werden.
zu 03.: Änderung des Flächenwidmungsplanes:
a) Gebhard Willi, Gortipohl
Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren In der Gemeindevertretungssitzung am 28.09.2023 wurde das Anhörungsverfahren beschlossen und zwischenzeitlich auch durchgeführt. Der Vorsitzende informiert über die vorliegenden Stellungnahmen. Es liegen diesbezüglich keine Einwände vor.
Beschlussfassung:
[Betroffene Gst. (KG-GSTNR)]Widmung alt GST.
190107-202
Summe
IFF
[Widmung neu GST.
BW
Befristung
Widmung
IFotgewidmungl
Befristung
besondere
Flache
Gewidmete
Fläche pro
Grundstück
17.9|
17.9
Widmung alt
[FP
Summe
Widmung neu
IBW
Befristung
Widmung
|Folgewidmung
Befristung
besondere
Fläche
Gesamtfläche pro
Widmung
17.9
17.9
Der Umwidmungsentwurf wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt.
b) Günter Tschofen, Galgenul
Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren Auch hier wurde bereits in der Gemeindevertretungssitzung am 28.09.2023 das Anhörungsverfahren beschlossen und zwischenzeitlich durchgeführt. Der Vorsitzende erläutert die geplanten Baumaßnahmen von Harald Rudigier. Durch den Neubau einer Werkstatt an diesem Standort soll die derzeit bestehende Werkstatt im Bereich der Garfrescha-Talstation aufgelöst werden. Es liegt eine Stellungnahme der Abteilung Raumplanung vor, welche eine Bewilligung in Aussicht stellt. Auch seitens der WLV liegt eine positive Stellungnahme vor.
Anton Feichtner erkundigt sich über den Abstand zur bestehenden Valiserabahnstraße. Aus den vorliegenden Planunterlagen ist ersichtlich, dass der notwendige Abstand eingehalten wird.
Für Anton Feichtner stellt sich auch die Frage, ob hier noch weitere Parkplätze geschaffen werden.
Lt. dem Vorsitzenden ist davon nicht auszugeben.
Protokoll_GV_23.Sitzung_20231107.docx
Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Norbert Marent spricht die Wahrscheinlichkeit an, dass Harry Rudigier wahrscheinlich auch eine Zufahrt zum geplanten Projekt realisieren wird. Dies geht zumindest aus den Planunterlagen hervor.
Beschlussfassuns:
Betroffene Gst. (KG-GSTNR)]Widmung alt GST.|
190107-2976/1 IFF
IWidmung neu GST.
BM
Befristung
Widmung
Folgewidmung
1-FF
Befristung
besondere
Fläche
Summe
Gewidmete
Fläche pro
Grundstück
433.2
433.2
Widmung alt Widmung neu
FF
Befristung
Widmung
Folgewidmung
-FF
Summe
Befristung
besondere
Fläche
Gesamtfläche pro
Widmung
433.2
433.2
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vorliegenden Umwidmungsentwurf nach erfolgter Anhörung. Gleichzeitig wird auch die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach Auflage mit einer Baunutzungszahl von 6 beschlossen.
c) Marco Stampfer, Neuberg
Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren Marco Stampfer beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Neuberg. In der Gemeindevertretungssitzung am 28.09.2023 wurde auch hier die Anhörung beschlossen.
Ebenfalls wurde die Auflage einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung beschlossen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens liegen Stellungnahmen der Raumplanung und der Geologie vor. Veronika Bargehr hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben und spricht die bestehende Güterweganlage an.
Im Bereich der Raumplanung gibt es nach wie vor gewisse Vorbehalte hinsichtlich der geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes auf Neuberg.
Johannes Sturm hinterfragt die Sinnhaftigkeit des REP, wenn es dennoch immer wieder zu Einsprüchen und Bedenken durch die Raumplaner kommt.
Jürgen Boden würde sich wünschen, dass mit dem Bauwerber über die Möglichkeit einer allfälligen Holzfassade gesprochen wird.
Es wäre generell wünschenswert, wenn im Rahmen der Flächenwidmung die Fassadengestaltung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wird.
Iris Sahler und Walter Lorenzin finden, dass auch eine verputzte Fassade möglich sein darf.
Der Vorsitzende will diese Thematik mit Marco Stampfer ansprechen.
Protokoll_GV_23.Sitzung_20231107.docx
Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
BeschlussfassunR:
Betroffene Gst. (KG-GSTNR)
90107-2832/1
90107-2832/1
90107-2838
90107-.728
Widmung alt GST.
FL
FL
FL
FL
Widmung neu OST.
BW
\/s
BW
BW
Befristung
Widmung
F
F
F
Folgewidmung]
-FL
-FL
Befristung
besondere
Fläche
-FL
Gewidmete
Flache pro
Grundstück
267.5
199.9
28.0
11.;
Summe
Summe
506.7
Widmung alt
FL
FL
-I-
Widmung neu
BW
vs
Befristung
Widmung
Folgewidmung
-FL
Befristung
besondere
Fläche
Gesamtflache pro
Widmung
306.7
199:9
506.6
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die beantragte Umwidmung nach der erfolgten Anhörung. Gleichzeitig erfolgt die Beschlussfassung über die Erweiterung der bestehenden Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach Auflage auf die neue Baufläche.
d) Michael Marent, Gargellen
Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren Michael Marent hat das „Hubertus-Hüsli" von Helmut Bachmann geerbt. Nun plant dieser einen Umbau des bestehenden Objektes. Mit derWildbach- und Lawinenverbauung wurden diesbezüglich Abklärungen durchgeführt. Eine Umwidmung ist laut Auskunft der WLV möglich. Aktuell liegen noch keine konkreten Unterlagen (Baueingabe) vor. Dies muss dann bis zur nächsten Sitzung gegeben sein.
Aus Sicht des Vorsitzenden ist es ausdrücklich zu begrüßen, wenn sich junge Menschen wieder in Gargellen sesshaft machen wollen.
Norbert Marent und Peter Lentsch erkundigen sich über die Zufahrtssituation. Es muss sichergestellt sein/ dass eine solche rechtlich abgesichert sein muss.
Es wird erwartet, dass noch offene Fragen bis zur nächsten Sitzung geklärt sind.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Anhörungsverfahren und die Auflage hinsichtlich der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung.
zu 04.: Johannes Mathies - Zustimmung der Gemeinde zur Eintragung eines Pfandrechtes Im Rahmen einer notwendigen Zustimmung der Gemeinde zur Eintragung eines Pfandrechtes für Johannes Mathies kommt es zu einer ausführlichen Diskussion innerhalb der Gemeindevertretung. Der Vorsitzende teilt in diesem Zusammenhang mit, dass es im Vorfeld zu einer rechtlichen Abklärung mit Rechtsanwalt Dr. Claus Brändle aus Dornbirn kam.
Protokoll_6V_23.Sitzung_20231107.docx
Auskunft: Alexander Kasper l+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Die Gemeindevertretung erteilt schließlich einstimmig die Genehmigung zur beantragten Eintragung eines Pfandrechtes für Johannes Mathies.
zu 05.: Bauverwaltung Montafon
- a) Beschluss über den Beitritt der Gemeinde Bartholomäberg
- b) Beschluss über die aktualisierte Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon"
Mit 01.01.2024 ist der Beitritt der Gemeinde Bartholomäberg zur Bauverwaltung Montafon vorgesehen. Die Gemeinde Bartholomäberg hat bereits in der Sitzung am 09.11.2022 den Beitritt zur Bauverwaltung Montafon beschlossen.
In diesem Zusammenhang wird es notwendig, die bestehende Vereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon" dementsprechend anzupassen. Diese Aktualisierung liegt der Gememdevertretung zur Einsichtnahme vor.
Eugen Lorenzin findet, dass die einmalige Beitrittszahlung für die Gemeinde Bartholomäberg zu gering bemessen ist. Dies stelle aus seiner Sicht eigentlich einen Vorteil für neu beizutretende Gemeinden dar. Die damaligen Gründungsgemeinden werden dadurch eigentlich etwas benachteiligt.
Die Gemeindevertretung beschließt schließlich einstimmig den Beitritt der Gemeinde Bartholomäberg zur Bauverwaltung Montafon und die aktualisierte Vereinbarung hinsichtlich der Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon".
zu 06.: Änderung von Landesgesetzen:
- a) Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes
- b) Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes
- c) Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen
- d) Gesetz über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes
- e) Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes
- f) Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen Der Vorsitzende berichtet über die geplanten Änderungen bei den vorliegenden Landesgesetzen. Aus Sicht des Vorsitzenden sind die Punkte a) - c) für die Gemeinde relevant.
Speziell die geplanten Änderungen im Baugesetz, dem Raumplanungsgesetz und des Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsgesetzes werden ausführlich vom Vorsitzenden erläutert.
In der Folge kommt es zu einer umfangreichen Diskussion zu den geplanten Gesetzesänderungen.
Lt. dem Vorsitzenden wurden beispielsweise im Raumplanungsgesetz die wesentlichen Änderungswünsche der Gemeinden berücksichtigt.
Die Frist für die Erlassung einer Verordnung des REP wurden bis zum 31.12.2024 verlängert.
Protokoll_GV_23.Sitzung_2023U07.docx Seite] 6 von 12
Auskunft: Alexander Kasper l+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Ebenfalls wäre es wünschenswert, wenn es hinsichtlich der recht zahlreichen Einliegerwohnungen eine Lösung hinsichtlich der Nutzung gäbe.
Speziell im Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsgesetz kam es zu zahlreichen Änderungen.
Daniel Fritz stellt noch in den Raum, wie dies bei Maisäßobjekten aussieht, welche keine Berechtigung zur Nutzung zu Ferienzwecken haben. Stellt dies dann einen Wohnsitz dar?
Lt. dem Vorsitzenden ist dies dann vielleicht als Arbeitsstätte anzusehen.
Eugen Lorenzin spricht auch noch den Handlungsspielraum der Gemeinde, hinsichtlich der einzuhebenden Höhe der Abgabe an.
Diesbezüglich gibt es drei verschiedene Kategorien, die im Gesetz geregelt werden, so der Vorsitzende.
Des Weiteren erkundigt sich Eugen darüber, ob und inwieweit ein Hauptwohnsitz in der Gemeinde begründet werden kann. So kann ein EU-Bürger einen Hauptwohnsitz in seinem Herkunftsland und in Österreich begründen. Generell stellt sich die Frage, was eigentlich ein Hauptwohnsitz ist.
Johannes Sturm erkundigt sich noch einmal darüber, ob jene Maisäßbesitzer, welche eine Anzeige im Jahre 1993 gemacht haben, generell nicht davon betroffen sind. Dies speziell hinsichtlich der Leerstandsabgabe.
Norbert Marent erkundigt sich darüber, was genau die Definition für eine Wohnung ist. Es gibt Unterschiede zwischen einem Zimmer und einer Wohnung.
Anton Feichtner schlägt vor, dass sich die Gemeinde klar gegen eine Leerstandsabgabe ausspricht.
Auch Gabi Juen ist der Meinung, dass sich die Gemeinde dagegen ausspricht.
Jürgen Boden spricht den an und für sich positiven Grundgedanken hinsichtlich einer Leerstandsabgabe an. Dadurch soll vorhandener Wohnraum dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Dies habe einen gewissen Lenkungseffekt.
Daniel Fritz sieht einen dringenden Handlungsbedarf bei der Änderung des Mietrechtgesetzes.
Laut Jürgen Boden handelt es sich dabei um ein Bundesgesetz. Rasche Änderungen sind hier sicherlich nicht zu erwarten.
Eugen Lorenzin ist der Meinung, dass im ländlichen Raum eine völlig andere Situation besteht, als diese in den Ballungsräumen vorliegt.
Folglich werden vom Vorsitzenden auch noch die wesentlichen Änderungen im Baugesetz erläutert.
Protokoll_GV_23.Sitzung_20231107.docx Seite 17 von 12
Auskunft: Alexander Kasper |+43 5557 6205 lalexander.kasper@st.gallenkirch.at
Schließlich werden einstimmig für die vorliegenden Landesgesetze (a-c), die Abhaltung von Volksabstimmungen gefordert.
Für die Landesgesetze (d-f) werden hingegen keine Volksabstimmungen verlangt.
zu 07.: Kirchplatzsanierung
Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand hinsichtlich der laufenden Kirchplatzsanierung. Da das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, so kann heute wahrscheinlich noch keine Beschlussfassung erfolgen. Dennoch informiert er die Gemeindevertretung über die bis dato angefallenen Rechnungen, Arbeits- und • Maschinenstunden, die für das laufende Projekt bisher angefallen sind.
Die Abdichtung und neuerliche Verlegung der Steinplatten im Bereich der Friedhofskapelle konnte abgeschlossen werden.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass noch alle Rechnungen abgewartet werden sollen.
In der Folge kommt es zu einer ausführlichen Diskussion darüber, ob und inwieweit noch weitere Zahlungen an die Kirche erfolgen sollen.
Generell wird seitens der Gemeindevertretung betont, dass die Maßnahmen sehr positiv angesehen werden.
Iris Sahler vertritt ganz klar die Ansicht, dass die bereits geleisteten € 70.000,- und die umfangreichen Arbeitsleistungen durch den Gemeindebauhof im Wert von rund € 20.000,- mehr als ausreichend sind.
Alois Bitschnau spricht sich dafür aus, dass eine endgültige Entscheidung erst nach Vorliegen aller Rechnungen gefasst werden soll, so wie dies bereits einmal beschlossen worden ist.
Dem stimmt die Gemeindevertretung einstimmig zu.
zu 08.: Grundsatzbeschluss über einen Grundankauf- Ingrid und Oliver Brand (Weite Gasse)
Der Vorsitzende informiert die Gemeindevertretung über die Bereitschaft von Ingrid und Oliver Brand, ihr Baugrundstück Nr. 2183 neben dem Steuer-Areal samt einem landwirtschaftlichen Grundstück zur Begradigung der Grundflächen an die Gemeinde zu verkaufen. Sie fragen an, ob sich die Gemeinde einen Kauf vorstellen könnte und welchen Preis sie dafür zahlen würde. In diesem Zusammenhang wurde vom Vorsitzenden auch angesprochen, einen Wegstreifen im Ausmaß von 1,5 m breite auf der ehemaligen Trasse der sog. „Weiten Gasse" als fußläufige Verbindung zu erhalten. Diesbezüglich wurde vom Ehepaar Brand Zustimmung signalisiert. PKW-Verkehr dürfe verständlicherweise keiner stattfinden. Den Streifen für den Fußweg bekommt die Gemeinde auch unabhängig von einem allfälligen Kauf des Baugrundstückes, so die Auskunft der Liegenschaftsbesitzer.
Protokoll_GV_23.Sitzung_20231107.docx Seite] 8 von 12
Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 [alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Edwin Kasper erkundigt sich darüber, ob eine Zufahrt zum Grundstück 2183 möglich ist.
Die Zufahrt ist über das Öffentliche Gut möglich, so der Vorsitzende.
Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die restlichen Flächen zu erwerben, so die Auskunft der Grundbesitzer.
Die Gemeindevertretung spricht sich einstimmig für den Erwerb aus. Der Vorsitzende wird beauftragt, die Sache mit der Familie Brand zu verhandeln und dann das Ergebnis der Gemeindevertretung vorzulegen.
In der Folge informiert der Vorsitzende darüber, dass Markus Ganahl und Andreas Barbisch die Bereitschaft signalisiert haben, das Stallgebäude und eine gewisse Fläche vom ehemaligen Vetsch-Anwesen in Gortipohl an die Gemeinde zu veräußern. Es muss noch eine Angebotslegung abgewartet werden.
Dies wird von der Gemeindevertretung grundsätzlich begrüßt.
Die schöne Sanierung des bestehenden Wohnhauses wird wohlwollend von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.
zu 09.: Grundverkauf an Vorarlberg Netz für eine Trafostation im Gewerbegebiet Gastauer Die VKW bzw. die Vorarlberg Netz ersuchen die Gemeinde um den Verkauf einer Fläche von rund 38 m2 Grund für die Errichtung der geplanten Trafostation für das Gewerbegebiet Gastauer. Die Einräumung eines Baurechtes wird von Vorarlberg Netz nicht akzeptiert. Die Trafostation soll mit Holz verkleidet werden. Ansonsten gilt es zu betonen, dass es sich dabei um eine notwendige Infrastrukturmaßnahme für das Gewerbegebiet handelt.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Fläche zum Preis von € 100,00 zu veräußern.
Für die Vertragserrichtung ist die Vorarlberg Netz zuständig.
Es kommt auch noch die Frage auf, ob es nicht auch Möglichkeiten zu einem Grundabtausch gäbe. Eine solche Lösung erscheint jedoch eher unrealistisch.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Verkauf an die Vorarlberg Netz zum Preis von € 100,-/m2.
zu 10.: Berichte des Bürgermeisters
Am 29. September fand erstmalig der Regionalitätenmarkt beim Lokal „Stärnawört" statt.
Der Verein bewusstmontafon lud dabei zahlreiche Produzenten aus dem Montafon und Schülerinnen und Schüler derTourismusschule Gascht ein.
Abends hielt die OF Gargellen eine Jahreshauptversammlung im Restaurant Via Valtellina ab.
Dabei wurde Lukas Bösch einstimmig als Kommandant gewählt, welcher nun mit zahlreichen neuen Mitgliedern die Probentätigkeit wiederaufgenommen hat.
Die WIMO feierte ebenfalls abends in der Markthalle ihr 10-jähriges Jubiliäum.
Protokoll_GV_23.Sitzung_20231107.docx Seite] 9 von 12
Auskunft: Alexander Kasper l+43 5557 6205] alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Am 02. Oktober fand eine Gemeindevorstandssitzung statt.
Die diesjährige Lehrlingsmesse fand am 07. Oktober im Polysaal Gantschier statt.
Am 10. Oktober fand eine Standes- und Forstfondssitzung statt. Dabei ging es unter anderem um eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 460.000,- für das Kleinkraftwerk Gafluna.
Den diesjährigen Gmeshock hat am 13. Oktober die Gemeinde Bartholomäberg ausgerichtet.
Diesbezüglich ist jedes Jahr eine andere Gemeindeverwaltung dafür zuständig. Im kommenden Jahr ist unsere Gemeinde wieder an der Reihe.
Am 17. Oktober wurde ein sehr schöner und erfolgreicher Gallimarkt veranstaltet, bei dem das Wetter toll mitspielte.
Der 2. Workshop für den „Prozess Bahnverlängerung" fand am 18. Oktober in Gaschurn statt.
Am 20. Oktober besuchte der Vorsitzende die von Usa Fiel eröffnete Geschenkwerkstatt in Gortipohl und überreichte Brot und Salz. Es ist sehr erfreulich, wenn es neue Geschäfte im Ort gibt.
Die diesjährige Viehausstellung fand am 21. Oktober unter dem neuen Obmann Andreas Vallaster statt.
Am Sonntag, den 22. Oktober hat am Vormittag die JHV des Familienverbandes St. Gallenkirch stattgefunden, für die sich der Vorsitzende entschuldigen musste.
Am gleichen Sonntag fand das Generationenfest im Gemeindesaal statt. Daran haben 18 Jubelpaare und 13 Geburtstagsjubilare, davon drei 97-jährige Frauen teilgenommen.
Am 23. Oktober kam es zu einer Besprechung mit der Stiftung Liebenau über den möglichen Ausbau von betreutem Wohnen.
Ebenfalls fand eine Besprechung mit SIMO und Tschofen Transporte über die Zukunft der Valiserabahnstraße statt.
Am Abend wurde eine Sitzung der Grundverkehrs-Ortskommission abgehalten.
Beim Danke-Abend „Ehrenamt" des Landes am 25. Oktober im Festspielhaus kam es zu einer Ehrung von Ignaz Ganahl für sein Wirken bei der Bergrettung St. Gallenkirch.
Eine weitere Gemeindevorstandssitzung hat am 06. November im Gemeindeamt stattgefunden.
Der Bescheid für das VAYA-Projekt ist von der BH Bludenz ergangen.
Von der AVENIDA wurde mitgeteilt, dass Verhandlungen mit einer Bank und einem Investor im Laufen sind. Es besteht weiter die Absicht, im Frühjahr mit dem Bau zu beginnen.
Der Vorsitzende berichtet über eine Stromkostenförderung durch das Land, welche eine deutliche Erleichterung darstellt.
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Hinsichtlich dem Grundstück der Familie Netzer neben dem Tramosabach fand eine Grenzverhandlung statt. In der Folge bedarf es dann einer Behandlung in der PSG und in der Folge in der Gemeindevertretung.
Das Trinkwasserkraftwerk Rüti befindet sich zwischenzeitlich im Probebetrieb. Es soll diesbezüglich noch eine kleine Feier stattfinden.
Vom Talschaftsfonds werden für das Schlachthaus € 375.000,- zur Verfügung gestellt. Zum Projekt Schlachthaus findet am 04. Dezember ein Infoabend statt.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am Dienstag, den 19. Dezember mit anschließendem Abschlussessen statt.
Am Mittwoch starten die diesjährigen Ortsteilgespräche.
zull.:AHfälliges
Alois Bitschnau spricht einen Vorschlag des Bundes an, eine Gebührenbremse im Jahre 2024 anzuwenden. Der dadurch entstehende Differenzbetrag würde dann in der Folge den Gemeinden aus Bundesmitteln ersetzt.
Dies wird seitens der Gemeindevertretung eher kritisch gesehen, da die Folgewirkungen nicht wirklich abzuschätzen sind.
Weiters erkundigt sich Alois Bitschnau darüber, ob von der lllwerke bereits erste Zahlungen hinsichtlich der Hangkanalvereinbarung erfolgt sind.
Lt. dem Vorsitzenden kam es zu ersten Zahlungen aus dem Titel der Gewässerreinhaltung.
Ebenfalls erkundigt sich Alois Bitschnau über den Stand hinsichtlich dem Grundverkauffür den neuen Hochbehälter Hottis.
Im Rahmen eines Vorvertrages wurde der Erwerb von der Familie Baiker sichergestellt, so der Vorsitzende. In diesem Vertrag wurde auch ein Vorkaufsrecht für die verbleibenden Restflächen eingefügt.
Alois Bitschnau spricht auch die geplante Landesinitiative Sozialer Wohnbau 550 an/was an und für sich zu begrüßen wäre.
Anton Feichtner erkundigt sich darüber, wer der Auftraggeber für die lllbrückensanierung an der Valiserabahnstraße war. Aus seiner Sicht findet er die Planung sehr bedenklich, da auch zukünftig nur eine einspurige Zufahrtsstraße zum geplanten Parkhaus gegeben ist.
Weiters erkundigt er sich darüber, wer Besitzer der Grundparzelle 4857 ist.
Dieses Grundstück gehört je zur Hälfte der SIMO und Frau Ulrike Düngler, so der Vorsitzende.
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Anton Feichtner informiert sich auch darüber, ob die Straße zukünftig zur Gemeindestraße erklärt werden soll.
Bis zu einer allfälligen Verordnung als Gemeindestraße bedarf es noch zahlreicher Abklärungen, so die Sicht des Vorsitzenden und auch die von Alois Bitschnau.
Alois Bitschnau erkundigt sich darüber, ob bereits ein Planungsentwurffür das Parkhaus der SIMO vorliege.
Marietta Fiel erkundigt sich darüber, ob mit Dieter Lang schon über einen möglichen Verkauf der Nova Drogerie gesprochen wurde.
Die Gemeinde warte auf ein mögliches Angebot durch den Besitzer Dieter Lang, so der Vorsitzende.
Anton Feichtner regt an, der Bauhof sollte zukünftig verstärkt Mäh- und Jätarbeiten entlang der L188 im Bereich Ortszentrum bis Bargals durchführen.
Gabi Juen stellt die Anfrage, wann in der Nacht die Beleuchtung am Radweg ausgeschaltet wird.
Norbert Marent spricht noch einmal die Anfrage hinsichtlich einer Beschilderung „Radweg- Anfang und Radweg-Ende" an.
Lt. dem Vorsitzenden wartet er noch immer auf einen gemeinsamen Termin mit Herrn Peter Moosbrugger von der Landesregierung, welcher für die Radwege zuständig ist.
Norbert Marent spricht die Problematik an, dass es im Rahmen von Hydrantenspülungen immer wieder zu massiven Problemen mit Rostwasser in den Haushalten kommt. Auch bei ihm sei dieses Mal das Problem massiv aufgetreten.
Iris Sahler schlägt vor, dass jährlich für den Herbst im Galli eine Ankündigung bezüglich der bevorstehenden Hydrantenspülungen erfolgen sollte.
Johannes Sturm spricht den angeblichen Kauf des Anwesens von Kilian Hager durch Florian Lerch aus Gortipohl an und stellt die Frage, ob dieses Objekt dann auch zukünftig als Hauptwohnsitz genutzt werde.
Der Vorsitzende teilt daraufhin mit, dass dies so geplant sei.
Ende der Sitzung: 22:26 Uhr
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