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Protokoll - 32. Sitzung der Gemeindevertretung am 17.12.2024
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Tagesordnung: 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.11.2024 03. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Martin Bargehr Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach …
- … der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren b) Cabinski, Kreuzgasse (nachträglich auf der TO) Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren c) Stephan Düngler, …
- … über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren c) Stephan Düngler, Margret Summer, Gortnielweg (nachträglich auf der TO) Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren 04. Freilassungserklärung …
- … 4l Abs. 3, GG um die nachträgliche Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte: 03. Änderung des Flächenwidmunßsplanes: b) Cabinski, Kreuzgasse Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren c) Stephan Düngler, …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at Mit der Familie Lang wurde der Kauf der Nova-Drogerie-Räumlichkeiten zum Kaufpreis von € 300.000,-vereinbart. Der Kaufvertrag mit der Familie Baiker ist zwischenzeitlich ebenfalls unterschrieben und wird verbüchert. Auch der Kaufvertrag mit Gab! und Florian Juen ist in Ausarbeitung. …
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Protokoll
über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch am Dienstag, den 17.12.2024, um 19:30 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes.
Anwesende von der Liste „Parteifreie Bürger und SPO":
Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender)
VBgm. Alexander Kasper
GR Johannes Sturm
GV Franz Dönz
GV Niclas Bösch
GV Hansjörg Schwarz
EM Walter Lorenzin
EM Christian Netzer
EM Martin Netzer
Entschuldigt:
GR Martin Kleboth
GVIrisSahler
GVAIois Bitschnau
GV Peter Lentsch
GV Norbert Marent
GV Mario Tschofen
Anwesende von der Liste „OVP und Unabhängige":
GR Daniel Fritz
GV Eugen Lorenzin
GV Jürgen Boden
GVGabiJuen
Entschuldigt:
GR Hubert Biermeier
GV Marietta Fiel
GV Nadine Düngler
GV Anton Feichtner
GVSteffen Röschl
Zuhörerlnnen: 6
Schriftführer: Alexander Kasper
Protokoll_GV_32.Sitzung_20241217.docx Seite 11 von 14
Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Tagesordnung:
- 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.11.2024
- 03. Änderung des Flächenwidmungsplanes:
- a) Martin Bargehr
Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
b) Cabinski, Kreuzgasse (nachträglich auf der TO)
Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren
c) Stephan Düngler, Margret Summer, Gortnielweg (nachträglich auf der TO)
Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren
04. Freilassungserklärung - Dienstbarkeit für eine Bodenaushubdeponie auf Gst. Nr.
4759/1
- 05. Berichte des Bürgermeisters
- 06. Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren und Tarife für das Jahr 2025
- 07. Verordnungen der Gemeinde St. Gallenkirch 2025 .
- 08. Beratung und Beschlussfassung des Voranschlags 2025 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft
- 09. Verbauungsprojekt Gufelbach - Übernahme des Interessentenbeitrages (nachträglich auf der TO)
- 10. Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung:
zu Pkt. 01.: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und Ersatzmitglieder, sowie alle Zuhörerlnnen und stellt in der Folge die Beschlussfähigkeit fest.
Der Vorsitzende ersucht gem. § 4l Abs. 3, GG um die nachträgliche Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte:
- 03. Änderung des Flächenwidmunßsplanes:
- b) Cabinski, Kreuzgasse
Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren
c) Stephan Düngler, Margreth Summer, Gortnielweg
Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren Protokoll_GV_32.Sitzung_20241217.docx Seite 12 von 14 Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205] alexander.kasper@st.gallenkirch.at
09. Verbauungsprojekt Qufelbach - Übernahme des Interessentenbeitrages Die nachträgliche Aufnahme dieser Punkte auf die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.
zu Pkt. 02.: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.11.2024 Da keine Einwände gegen die Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.11.2024 eingebracht werden, so kann diese als genehmigt betrachtet werden.
zu Pkt. 03.: Änderung des Flächenwidmungsplanes:
a) Martin Bargehr
Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren Der Vorsitzende informiert über die stattgefundene Anhörung in diesem Widmungsverfahren. Es liegen zwei positive Stellungnahmen vor. Er verweist auf die Sitzung vom 14.11.2024, in welcher Martin Bargehr aufgefordert wurde, eine deutliche Verbesserung hinsichtlich dem Ortsbild zu erzielen. Es muss jedoch festgestellt werden,dass es noch zu keiner Verbesserung kam. Martin Bargehr hat den Vorsitzenden dringend darum ersucht, die Flächenwidmung bei der heutigen Sitzung zu beschließen.
Eugen Lorenzin vertritt die Meinung, dass keine Beschlussfassung wahrscheinlich problematisch ist. Hinsichtlich der Errichtung einer geplanten Garage benötigt Martin Bargehr It. Eugen Lorenzin seine Zustimmung. Er wolle daher darauf einwirken, dass es zukünftig zu einer deutlichen Verbesserung bezüglich dem Ortsbild komme.
Hansjörg Schwarz sieht den Gleichheitsgrundsatz in Frage gestellt, sollte die Sache Ortsbild mit der Flächenwidmung verknüpft werden.
Gabi Juen gibt im wesentlichen Hansjörg Schwarz recht. Sie hat jedoch die Befürchtung, dass sich hinsichtlich des Ortsbildes nicht wirklich etwas ändern wird.
Jürgen Boden spricht sich für die Widmung aus und schlägt vor, dass immer wieder und beständig auf eine Verbesserung hingewiesen werden soll.
Der Vorsitzende teilt mit, dass in dieser Sache auch Altlandesrat Erich Schwärzler als Ombudsmann für Martin Bargehr tätig ist.
Franz Dönz spricht sich klar gegen eine Widmung aus. Aus seiner Sicht findet hier eine völlige Hinhaltetaktik statt.
Jürgen Boden teilt mit, dass aus humanitären Gründen die Widmung notwendig sein wird, damit der Widmungswerber zu einer dementsprechenden Unterkunft kommt.
Johannes Sturm gibt zu bedenken, dass in der Regel und im Vorfeld an gemachten Zusagen das Vertrauen geschenkt wird.
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 | alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Daniel Fritz sieht die bestehende Sachlage sehr kritisch. Auch er hat ernsthafte Befürchtungen, dass es hier ohne Druck zu keiner wirklichen Verbesserung bezüglich dem Ortsbild kommen wird.
Martin Netzer vertritt sehr wohl die Ansicht, dass es durchaus berechtigt sei, hier die Flächenwidmung zu verzögern.
Eugen Lorenzin schlägt vor, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt werden soll, zumal jetzt über den Winter ein Baubeginn eher nicht stattfinden wird.
Niclas Bösch sieht es kritisch an, wenn die Flächenwidmung heute nicht beschlossen wird.
Franz Dönz spricht sich noch einmal ganz klar gegen die Widmung aus.
Daniel Fritz erkundigt sich darüber, ob es eigentlich zu Problemen in der Nachbarschaft kommt.
Das bestehende Ortsbild ist für Betriebe wie das Hotel Vermala und weitere Anrainer sicherlich nicht wünschenswert, so der Vorsitzende.
Beschlussfassung:
[Belroffene Gst. (KG-GSTNR)jWidmung all GST.Widmung neu GST.
Befristung
Widmung
IFolgewidmung
Befristung
besondere
Fläche
Gewidmete
Fläche pro
Grundstück
[90107-827/1 IFL IBW \-PL 351.8
Summe 351.8
Widmung alt
FL
Widmung neu
BW
Befristung
Widmung
Folgewidmung
•FL
Befrislung
besondere
Fläche
Gesamtfläche pro
Widmung |
351.8l
Summe 351.8
Die Gemeindevertretung beschließt mit vier Gegenstimmen die beantragte Flächenwidmung und die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit der Baunutzungszahl von 30.
b) Cabinski, Kreuzgasse (nachträglich auf der TO)
Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren Die Betreiber beantragen eine Erweiterung der bestehenden Flächenwidmung, um zusätzlich einen Saunabereich auf diesem Areal errichten zu können.
Von der WLV liegen keine Bedenken vor. Auch die Forstabteilung hat dafür grünes Licht signalisiert.
Somit soll auf Wunsch des Vorsitzenden das Anhörungsverfahren eingeleitet werden.
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Auskunft: Alexander Kasper l+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Hansjörg Schwarz erkundigt sich darüber, wo der bestehende Spielplatz platziert werden soll.
Diesbezüglich sei nach wie vor genügend Platz vorhanden, so der Vorsitzende.
Daniel Fritz bringt zur Sprache, ob nicht damals von den Betreibern von einer zeitlichen Befristung gesprochen wurde. Für die Gemeinde gelte es eine Meinungsfindung darüber zu machen, ob ähnliche Projekte zukünftig noch gewünscht sind.
Nach Auskunft des Vorsitzenden wurde das damalige Projekt bereits auf der Widmung BW errichtet und hat keine Befristung. Generell betont dieser, dass diese Anlage beste Auslastungszahlen liefere.
BeschlussfassunR:
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Widmungsentwurf.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Verordnungsentwurf über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor Auflage.
c) Stefan Düngler, Margret Summer, Gortnielweg (nachträglich auf der TO)
Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren Der Vorsitzende erläutert das geplante Garagenprojekt von Stefan Düngler.
Auch in diesem Fall wurden bereits Stellungnahmen eingeholt.
Lt. WLV ist eine Bebauung in der gelben Gefahrenzone möglich. Der Naturschutzbeauftragte Rochus Schertler signalisiert ebenfalls grünes Licht.
Johannes Sturm erkundigt sich darüber, ob es nicht noch einer zusätzlichen Anhörung bedarf, wenn weitere Flächen im Anrainerbereich umgewidmet werden sollen.
Lt. dem Vorsitzenden können solche Maßnahmen auch von Amts wegen durchgeführt werden.
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Widmungsentwurf.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Verordnungsentwurf über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor Auflage.
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Auskunft: Alexander Kasper l+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
zu Pkt. 04.: Freilassungserklärung - Dienstbarkeit für eine Bodenaushubdeponie auf Gst.
Nr.4759/1
Der Vorsitzende erläutert kurz die Gründe für die beantragte Freilassungserklärung für die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH. Im Grundbuch liegt derzeit folgende Eintragung zugunsten der Gemeinde St. Gallenkirch vor:
Ob der Liegenschaft EZ 873, Gst. Nr. 4759/1, GB 90107 St. Gallenkirch, im Alleineigentum der Republik Österreich - öffentliches Wassergut, ist zur TZ 4207/2023 das nachstehende Recht zugunsten der Gemeinde St. Gallenkirch einverleibt:
Bodenaushubdeponie im Bereich Gastauer hins Gst. 4759/1
(BH Bludenz BHBL-11-970/2022-51)
Die Gemeindevertretung entspricht einstimmig der vorliegenden Freilassungserklärung und erteilt somit die Einwilligung, dass auf Grund der vorliegenden Urkunde, jedoch nicht auf deren Kosten, die lastenfreie Abschreibung des Trennstückes l im Ausmaß von 369 m2 vom Grundbuchskörper in EZ 873, GB 90107 St. Gallenkirch, vorgenommen werden kann.
zu Pkt. 05.: Berichte des Bürgermeisters
Am 15. November fand die kommissionelle Uberprüfungs- und Finanzierungsverhandlung des Gufelbach-Projektes durch das Bundesministerium statt. Für den Ausführungszeitraum von 2025 bis 2030 wird mit Gesamtkosten von rund 7,5 Mio. € gerechnet. Die Finanzierungspartner Bund, Land, Landesstraßenbauamt und die illwerkevkw wären mit dabei. Auf die Gemeinde entfällt noch ein Anteil von 16 %, welcher nochmals mit besonderen Bedarfszuweisungen gefördert wird.
Am selben Tag war auch die Gesellschafterversammlung der Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG in der Kulturbühne Ambach. Das vergangene Geschäftsjahr war äußerst erfolgreich.
Die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Ausschüttung an die Gesellschafter wurde von der Vollversammlung bestätigt.
Am 17. November folgten zahlreiche Jubilare aus dem Jahr 2024 der Einladung zum Generationenfest im Gemeindesaal St. Gallenkirch. Für die Bewirtung konnte dankenswerterweise derWanderstammtisch St. Gallenkirch gewonnen werden. Im Beisein von Pfarrer Lukas Bonner und der musikalischen Umrahmung durch die Bürgermusik St. Gallenkirch fand ein gelungener Nachmittag statt.
Die Mitglieder der insgesamt vier Lawinenkommissionen der Gemeinde sowie die Vertreter des Roten Kreuzes, der Polizei, der LWK Schruns sowie den Bauhof-Mitarbeitern wurden am
20. November zum alljährlichen Vernetzungstreffen eingeladen. Die Wintersaison ist bereits im Gange und die Mitglieder beurteilen bereits jeden Morgen die Situation in den Schigebieten. Erfreulicherweise sind alle Kommissionsmitglieder auch diese Saison wieder mit dabei.
Der musikalische Höhepunkt für die Bürgermusik St. Gallenkirch fand wiederum am 23.
November anlässlich des Cäciliakonzertes im Gemeindesaal statt. Nach einigen Protokoll_GV_32.Sitzung_20241217.docx Seite 16 von 14 Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
gemeinsamen Stücken derJugendmusiken aus Gaschurn und St. Gallenkirch fand ein gelungener Konzertabend statt. Neben zahlreichen Jungmusiker-Leistungsabzeichen wurde auch Martin Lechthaler für 40-jährige Treue zum Verein geehrt.
Ein weiterer musikalischer Höhepunkt war die 150-Jahr-Feier des Kirchenchores am Cäciliensonntag, dem 24. November. Mit einer wundervoll gestalteten Jubiläumsmesse und einer anschließenden Agape wurde der Anlass gebührend gefeiert.
Die BürgermusikSt. Gallenkirch lud am 29. November zur Jahreshauptversammlung. Neben den Neuwahlen, bei denen Obmann Stefan Marlin einstimmig wiedergewählt wurde und Langzeit-Funktionär Christian Kraft sein Amt als Vize-Obmann abgegeben hat, wurde über ein wiederum sehr aktives Vereinsjahr berichtet.
Am 03. Dezember tagte der Gemeindevorstand mit dem Finanzausschuss in der Finanzklausur.
DerVerkehrsverein Gargellen lud am 04. Dezember zur Jahreshauptversammlung. Neben der Wiederwahl von Alexander Fritz als Obmann wurden auch einige neue Köpfe in den Ausschuss gewählt.
Am Wochenende vom 07. bis 08. Dezember fand die Krippenausstellung im Gemeindesaal statt. Der Krippenbauverein konnte zahlreiche Besucher begrüßen.
Auch der Klosamarkt der Landjugend Innermontafon in Gortipohl fand sehr guten Anklang.
Danke an beide Vereine für die tollen Veranstaltungen.
DerWintersportverein lud am 07. Dezember zur Jahreshauptversammlung in das Lokal „Pferd auf Wolke".
Auf der 4l. Standessitzung am 10. Dezember wurde der Voranschlag für 2025 genehmigt.
Zudem wurde unter anderem ein Empfehlungsbeschluss über das regREK Montafon, das talweite Commitment betreffend der Hotel- und Beherbergungsentwicklung sowie eine Stellungnahme zum regREK Walgau beschlossen.
Bei der im Anschluss stattgefundenen 4l. Sitzung des Forstfonds wurde unter anderem der Voranschlag, die Verpachtung der Eigenjagd Schmalzberg sowie die Grundbenützung für die Verlegung eines Abwasserkanales im Bereich Röbi Maisäß beschlossen.
Der Vorsitzende erinnert bezüglich der Einladung zu einem Online-Event zum regREK am 23.Jännerum 18:30 Uhr.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für den 30.01.2025, um 19:30 Uhr geplant.
Der Vorsitzende informiert über eine Besprechung mit Landesstatthalter Christoph Bitschi, welche am 06.12.2024 im Landhaus in Bregenz stattgefundenen hat. Dabei ging es um das Thema Valiserabahnstraße. Es wird neuerlich geprüft, ob diese Straße zukünftig eine Landesstraße werden könnte.
Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand beim Projekt Sicherheitszentrum Gargellen.
Protokoll_GV_32.Sitzung_20241217.docx Seite] 7 von 14
Auskunft: Alexander Kasperj+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Mit der Familie Lang wurde der Kauf der Nova-Drogerie-Räumlichkeiten zum Kaufpreis von € 300.000,-vereinbart.
Der Kaufvertrag mit der Familie Baiker ist zwischenzeitlich ebenfalls unterschrieben und wird verbüchert.
Auch der Kaufvertrag mit Gab! und Florian Juen ist in Ausarbeitung.
zu Pkt. 06.: Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren und Tarife für das Jahr 2025 Der Vorsitzende verweist auf die Budgetklausur am 03.12.2024. In den Bereichen Wasser, Abwasser und Abfallentsorgung besteht derzeit eine recht gute Kostendeckung.
In der Folge wird vom Vorsitzenden eine Empfehlung für die Gebühren und Tarife für 2025 eingeblendet:
Abgabenart
1) GRUNDSTEUER
Z) KOMMUNALSTEUER
3) GÄSTETAXEN:
Sl. Galienkirch. Gortipohl, Gangellen
- 4) TOURISMUSBEITRAG
- 5) ZWEITWOHNSITZABGABE:
Ferienwohnungen
Wohnwagen
- 6) HUNDESTEUER
- 7) GEBÜHREN FÜR GEMEINDEEINRICHTUNGEN
- a) Wasseranschlussge bohren
- b) Kanafanschlu&sgebühren
- c) Wasserbezugsgeböhren
- d) Wasserzählergebühren
- e) Kanatbenützungsgebühren
GEMEINDEABGABEN UND TARIFE FÜR DAS JAHR 2025
Gruppe
GryndsteuerA (für land- und forstwirtschaftilche Betrjabs)
Messbetrag A:
GrundsteuerB (für sonst. Grundstücke)
M&ssbetrag B (ermäßigt):
nach der Lohnsumme
Winteisalson ab01.11.2024
Sommersaison ab 01.05.2025
Wlnterealson ab01.11.2025
Sommersalson ab 01.05.2026
Wlnterealson ab01.11.2028
von der Bemessungsgrundlage
pro m' Geschossflächs
Höchstsatz pro Wohnung
pro Wohnwagen und Hsibjahr
je Hund
für jedes weitere Tier und Listenhund (Kampfhund)
pro Bewertungseinheit (= 29 % der Geschossfläche)
pro BeweriungselnheK (= 29 % der Geschossftädie)
pro m>
für Zähler bis 5 m»
(ur Zähler bis 7 m»
ffir Zähterbls20m'
pro m3
Tarif
500 v.H.
939,52 €
500 v.H.
63 171,54 €
Sv.H.
2,60 E
2,60 €
2,70 €
2,70 €
i.ea'iii
21,65 €
3 246,76 €
149.06 €
76,00 €
125,00 6
26,40 €
44.906
2,90 €
21,80 €
37,20 €
50.40 €
4.10 e
m.MWSt. Besdil.GV
17.12.2024
17.12.2D24
19.12.2023
19.12.2023
17.12.2024
17.12.2024
17.12.2024
17.12.2U24
17.12.2024
17.12,2024
17.12.2024
17.12.2024
29.04 € 17.12.2024
49.39 € 17.12.2024
3.19 £ 17.12.2024
23.98 € 17.12.2024
40,92 € 17.12.2024
55.44 € 17.12.2024
4,51 € 17.12.2024
Protokoll_GV_32.Sitzung_20241217.docx
Auskunft: Alexander Kasperj+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Abgabenart
OAbfallgebuhren
Gruppe
Grundgebühr 1-Personen-Haushatt
Grundgebühr 2-Personen*Haushalt
Grundgebühr 3-Parsoncn-HauKhalt
Grundgebühren 4- und Mehrpersonen-Haushalt
Grundgebühren pro Gästebelt
Grundgobühron Vcrmi Gtung nicht im häuslichen Verbund
Grundgebühr Campingplatz pro Steliplatz
Gmndyebühren Besitzer bzw. Mieter für ZweitwohnungssiU:
Grundgebühren Restaurant und Hotel
Grundgebühren Handwerksbetr. und Sonstige
Grundgebühren Freiberufler und Handelsbetriebe
Restmullsack (40 1}
Btoabfallsack 15 Liter )e Rolle (10 Stk.)
Bloabfallsack 8 Liter |e Rolle (10 Stk.)
Bloabfall-Tonne (1201)
Res(mui!'Container(1201)
Reslmull-Contamer (2401)
RestmulI-Container (6601)
Restmutt.Contsiner <8001)
Reslmutl-Container <1100))
Spermnuflmarke
Allstoffentsor Qung: Tarirabstimmung mit Gemeinde Gaschum (Kooperation ASZ Hochmontafon)
Bauschult rein / kg
Bauschutt unrein / kg
Allholz / kg
Gfünmüll / kg
AltreKen PKW oder LKW / kg
Aushubdeponie / m3
Spamnülf / kg
Kunslslolfsäcke 2<0 L
Altöl (Lltsr)
Oll-Kubel
Sondermull Etemit / kg
Sondermull TeSlwoiie / kg
Slreusate/25kg
Splitt 1 Tonne
Splilt/kg
Tarif
36,98 €
73.S6 €
110.S4C
n 0.94 e
3,71 e
36,98 €
4,09 €
36,98 e
110.96 €
36,98 €
73.97 6
4,18 e
2,50 €
1,67€
12,64 €
12,64 €
25,18 €
69.09 €
83.73 €
115.36 C
7,91 e
o.io e
0,21 e
0,30 €
0.05 e
0.30 e
4,92 €
0.39 e
0.46 €
o.i3 e
0,61 e
0,636
0.63 €
1 o.eo e
42,40 €
o.fls e
m.MWSt BMCW.GV
40,68 € 17.12.2024
81.36 € 17.12.2024
122.03 € 17.12.2024
122.036 17.12.2024
4,08 € 17.12.2024
40.68e 17.12.2024
4.506 17.12.2024
40.68 € 17.12.2024
122.06 € 17.12.2024
40,68 € 17.12.2024
81.376 17.12.2024
4,60 € 17.12.2024
3,00 € 17.12.2024
2.00 € 17.12.2024
13,90€ 17.12.2024
13,90 £ 17.12.2024
27,70 € 17.12.2024
76.00 € 17.12.2024
92.10€ 17.12.2024
126.90 € 17.12.2024
8.70 € 17.12.2024
0,11 e 17.12.2024
0,23 € 17.12.2024
0,32 € 17.12.2024
0.06 € 17.12.2024
0.32 £ 17.12.2024
5,41 € 17.12.2024
0.42 € 17.12.2024
0.55 € 17.12.2024
0,14 € 17.12.2024
0,73 € 17.12.2024
0.69C 17.12.2024
0,69 £ 17.12.2024
10,60 C 17.12.2024
42,40€ 17.12.2024
0.05 € 17.12.2024
Abgabenart Gruppe Tarif m.MWSt. Baschl.GV
- g) Friedhofsgebühren /. Grabstättengebühren (iS Jahre)
- a) Elnzefgräber
- b) Doppal- und Familsengräber
- c) Umenreihengräber
H. VwiangemnasgeWhr (10 Jahr»]
- a) Einzelgräber
- b) Doppef- und Familiengräber
- c) Umenrelhengräber
Hl. Besfaftungs'u, Beerdlgungsgebßhr
- a) Grabtiefe über 1 m
- b) Urnenbe-stattung
- c) Urnenbestattung Im Gemelnschaftsgrab
- d) Gedenktafef mit Inschrift im Urnen reihengrab
- e) Gedenktafe! mit Inschrift Im Gemeinsdhaffsgrab
IV. Aufbahrungsgebühr {pro Aufbahrung)
V. FriedhofsbefreuungsgebQhr
- a) für Einzelgräber pro Grabstätte jährlich
- b) für Doppelgräbsr p. GrabslaUe lährilch
- c) für Umenreihengrab
B) ENTGELTE FÜR GEMEINDEEINRICHTUNGEN:
a) Gemeindesaal
b} Entgelte div. Räumtichkejten
Benutzung zu gese Hschaf Uichen und kutlurellen Zwecken
durch ortsansässige Vereine und Organisat Janen
Saal mit Galerie und Garderobe
durch nicht ortsansässige Vereine und Organisationen
bei regelmäßigen Veranstaltungen (Heimatabende etc.)
Benutzung zu sportiichen Zwecken
Ssatbenützung einschl. Nebenräume pro Stuniie
für auswärtige Benutzer und nlchischulische Zwecke
Benutzung von RäumSichkeiten in Kooperation
mit der Volkshochschufe BIudenz
Benutzung von Schytküchen
Benutzung von Werkraumen
Benutzung von Turnsälen
171.00 e
339,80 €
414.00 €
H2.50C
223,90 €
275.60 €
650.20 6
97,00 €
132,90 €
199,30 e
240,20 e
35,80 €
26,00 €
34.00 €
27,30 €
17.12.2024
17.12.2024
17.12.2024
17.12.2024
17.12.2024
17.12.2024
17.12,2024
17.12.2024
17.12.2024
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17.12,202.1
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17.12.202.1
125.10 € 150,00« 17.12.2024
250,10 € 300,006 17.12.2024
55,00 € 66,00 € 17.12.2024
15,00 € 18,00 € 17.12.2024
20.00 € 24.00 € 17.12.2024
20,00 € 24,00 € 17.1Z.2024
18,00€ 19JOC 17.12.2024
10.006 12,00 < 17.12.2024
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Abgat^nart
- c) Kindergarten
- d) Gaiutageshtndfergarten
91 LANDWIRTSCHAFTSFÖRDERUNG:
&ewirtsch aftung sprä mie
Förderung fürBesamung
Milchprobenkosten
VI ebausstell ungsprämtB
Gruppe
je Kind monaüäch ab 01.09.2025 {}t. Tarifvorgabe vom Land Vbg.)
Ermäßigung (im BnzelfßÜ ;ii!f Anlrag, sozinle Staffatting)
Je Kind monallich ab 01 .0&.2025 (IL TariFvorgabe vom Land Vbg.)
Ermaßfguno {Im Bnzotfafl auf AntraQ. soztato Staffoluno)
pro GVE in Zone l - III
pro SVE In Zona IV
«ur Kälber ab 112 Jahr (Kalbsbeer) Zone 1-111
fiir Kälber iib 1/2 Jahr (Kalbsbssf) Znne IV
pro Schal In Zona l - III
pro Schaf in Zone IV
Erstbesamung
Zweltbesamung
Selt)stheha!t
pro aufgetri&bene GVE
Tarif
134,75 €
140,35 €
S8,40 €
71,506
i4,ooe
14.50 €
50,30 €
34.40 €
1.70C
10.40 e
m.MWSt. Beschl.GV
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17.12.2BZ4
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Ausführlich erläutert der Vorsitzende dann Abänderungswünsche der Verwaltung im Bereich der Biomüllentsorgung.
Hansjörg Schwarz bedauert es als Landwirt, dass eine Indexerhöhung bei der Bewirtschaftungsprämie keine Anwendung finden wird.
Johannes Sturm spricht noch die ab Anfang des Jahres geltenden Änderungen beim Gelben Sack und dessen Entsorgungsmöglichkeiten an.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vorliegenden Entwurf über die Anpassung der Gebühren und Tarife für das Haushaltsjahr 2025.
zu Pkt. 07.: Verordnungen der Gemeinde St. Gallenkirch 2025 Der Vorsitzende zeigt die jeweiligen Verordnungsentwürfe für das kommende Jahr 2025.Bei jenen Verordnungen, bei denen es zu Abänderungen kam, wurden bereits von der Gemeindeaufsicht begutachtet.
Für Johannes Sturm wäre es sinnvoll zu prüfen, inwieweit die Gemeinde die Thematik WC- Spülungen mit Regenwasser unterstützen kann.
Franz Dönz spricht die Funkwasserzähler und deren Anschaffungskosten an.
Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss werden die folgenden Verordnungen mit beginnender Rechtskraft per 01.01.2025 beschlossen:
- a) Gästetaxeverordnung
- b) Zweitwohnungsabgabenverordnung
- c) Tourismusbeitragsverordnung
- d) Grundsteuerverordnung
- e) Friedhofsgebührenverordnung
- f) Hundesteuerverordnung
- g) Kanalordnung
- h) Kanalgebührenverordnung
- i) Wasserleitungsordnung
- j) Wassergebührenverordnung
- k) Abfallgebührenverordnung
- l) Tarifverordnung über die Abfallgebühren
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zu Pkt. 08.: Beratung und Beschlussfassung des Voranschlags 2025 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft Der Vorsitzende spricht den vorliegenden Haushaltsvorentwurf für 2025 an. Der Voranschlagsentwurf wurde in der Budgetklausur am 03.12.2024 begutachtet.
Gleichzeitig wird auch der Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2025 vorgelegt.
Der Vorsitzende erläutert die wesentlichen Budgetansätze für den Haushaltsvoranschlag
2025. Diese sind:
Entgeltfortzahlung Bürgermeister € 30.000,-
Beschattung Gemeindeamt € 50.000,-
Sicherheitszentrum (Grundkauf und Errichtung) € 3.000.000,- Neues LF-B Gortipohl € 346.000,- Digitalfunk-Umstellung € 76.000,- VSGortipohl-Interaktive Tafeln für drei Klassen € 26.000,- VS St. Gallenkirch -Ausmalen von Rückwänden bei vier Klassenräumen und der Gänge € 30.000,- Mittelschule - Überprüfung Physikraum € 17.000,- Beitrag Umbau Sportclubheim € 700.000,- PumptrackmitSIMO € 120.000,- Sanierung Tramosabrücke, Ziggamweg € 400.000,- Straßensanierungen Blendolmaweg und Unterschrofenweg € 140.000,— Beitrag Sanierunglllbrücke,Valiserabahnstraße € 180.000,- Zwei neue Bushaltestellen-Wartehäuschen € 25.000,- Infrastrukturbeitrag Spielplatz Gargellen € 150.000,- Straßenbeleuchtung LED oder Tichweg-Ausbau € 40.000,- Hochbehälter Hottis und Quelle Vergalden € 1.000.000,- Erstanschaffung Funk-Wasserzähler € 10.000,- Planungskosten Kanal Schattenort/Blendolma/Mazeis € 50.000,- Ankauf Nova Drogerie und Planungskosten Umbau € 350.000,-- Altes Pflegeheim Die Entgeltfortzahlung für den ausscheidenden Bürgermeister wird vom Vorsitzenden angesprochen. Dieser Sachverhalt ist vom Gemeindevorstand zu behandeln.
Es werden auch noch mögliche Projekte angesprochen, welche über die PSG abgewickelt werden könnten.
Der Vorsitzende begrüßt den um 21:30 Uhr erschienenen Mag. Edgar Palm.
Jürgen Boden stellt die Frage an Mag. Palm, inwieweit die veranschlagten Mehreinnahmen im Bereich der Gästetaxe plausibel sind.
Mag. Edgar Palm begründet schließlich den gemachten Ansatz im Bereich der Gästetaxe.
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In der Folge erläutert Mag. Edgar Palm einnahmen- und ausgabenseitig den vorliegenden Ergebnishaushalt.
Es besteht eine gewisse Zuversicht bei der Entwicklung der Gästeabgaben.
Die Ertragsanteile sind in den Tourismusgemeinden noch vorsichtig im Steigen begriffen.
Mag. Palm informiert auch ausdrücklich über die Ausgabenseite (Personal- und Sachaufwand, Transferaufwand und Finanzaufwand).
Im operativen Gemeindehaushalt zeigt sich leider, dass eine Finanzierung ohne Fremdfinanzierung derzeit nicht mehr machbar ist.
Zusätzliche Neuverschuldung um € 6,5 Mio., sofern der vorliegende Haushaltsvoranschlag tatsächlich so beschlossen wird.
Jürgen Boden stellt daraufhin in den Raum, ernsthaft über drastische Ausgabenkürzungen nachzudenken oder Gedanken sich darüber zu machen, wie zukünftig deutliche Mehreinnahmen aus Gästeabgaben zu erzielen wären.
Eugen Lorenzin spricht die aktuelle Budgetsituation an und verweist auf die anstehenden Investitionen.
Martin Netzer erkundigt sich darüber, was auf Grund der aktuellen Situation gegen eine höhere Anhebung der Gästetaxe spricht.
Der Vorsitzende erläutert diesbezüglich die bestehende Vorgehensweise in der Gemeinde.
Erhöhungen derGästetaxe müssen durch gezielte Investitionen in den Tourismus begründet werden können.
Auch für Jürgen Boden sind Erhöhungen im Bereich derTourismusabgaben gerechtfertigt, wenn solche Mittel in der Folge in die touristische Infrastruktur fließen.
Daniel Fritz verweist noch einmal auf den wichtigen Stellenwert, der der Tourismus in der Gemeinde leistet. Auch werden von ihm die Auslastungszahlen in der Region angesprochen.
Das Bike-Thema wäre sicherlich ein gutes und sinnvolles Sommerthema.
Der Vorsitzende informiert ausführlich darüber, was an Tourismuseinnahmen erzielt werden kann und was an Montafon Tourismus fließt.
Niclas Bösch' erwartet sich, dass in der Gemeinde eine Aktivierung öes Tourismusausschusses dringend notwendig wird.
Johannes Sturm verweist noch darauf, dass von einem gemeindeeigenen Schuldenstand und einem ausgelagerten Schuldenstand (GIG) gesprochen werden muss.
Folgende Punkte sollen ebenfalls noch im Budget 2025 Berücksichtigung finden:
€ 25.000,- Snowboard Weltcup Montafon
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€ 102.000,- Schlusshonorare für Fa. Nagele Bau und Ingenieurbüro Adler (Trinkwasserkleinkraftwerk)
Beschlussfassunß:
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig gem. § 73 Abs. 5 GG den vorliegenden Haushaltsvoranschlag 2025.
Der Beschäftigungsrahmenplan und die Finanzkraft in Höhe, von € 6.329.100,- werden einstimmig genehmigt und festgesetzt.
Erge^^^^ Fmanzierun Rshaushalt
Erträge/Einzahlungen (Summe operative und
Investive Gebarung) 11.806.900,00 12.927.900,00
Aufwendungen/Auszahlungen (Summe
operative und investive Gebarung) 12.601.300,00 19.154.300,00 Nettoergebnis/Nettofinanzierungssaldo - 794.400,00 - 6.226.400,00 Entnähme von Haushaltsrücklagen / Ein- Zahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 6.678.200,00 Zuweisung an Haushaltsrücklagen /AUS- Zahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 451.800,00 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss ausdervoranschlagswirksamen Gebarung - 794.400,00 0,00 Es wird bestätigt,
- l. dass der dem Gemeindevorstand in der Sitzung vom 03.12.2024 zur Stellungnahme vorgelegte Voranschlagsentwurf jedem Gemeindevertreter gemäß § 73 Abs. 4 GG zugestellt wurde;
- 2. dass dieser Voranschlag durch die Gemeindevertretung in der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2024 mit den angegebenen Ansätzen beschlossen wurde;
- 3. dass die Finanzkraft gemäß § 73 Abs. 3 GG für 2025 mit 6.329.100,-- Euro festgestellt wurde;
- 4. dass der Gemeindevertretungsbeschluss über den Voranschlag und die Erhebung der zum Voranschlag angeführten Gemeindeabgaben und -tarife in der in § 47 Abs. 7 GG bezeichneten Weise öffentlich kundgemacht wurde.
Der Vorsitzende bedankt sich noch ausdrücklich bei Mag. Edgar Palm und Barbara Wächter für die umfangreichen Vorarbeiten für diesen Haushaltsvoranschlag.
zu Pkt. 09.: Verbauungsprojekt Gufelbach - Übernahme des Interessentenbeitrages (nachträglich auf der TO)
Nach Vorstellung des Projektes durch den Vorsitzenden stellt Jürgen Boden die Frage, ob noch Verhandlungsspielraum bei der Situierung der Geschiebesperren besteht, um vielleicht eine Verbesserung im Nahbereich des bestehenden Wanderweges zu erzielen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden soll die Verbesserung beim Projekt noch einmal angesprochen werden, um eine bestmögliche Optimierung zu erzielen.
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Der Interessentenbeitrag für die Gemeinde liegt bei 16 % von € 7,5 Mio. Euro. Durch weitere Abstützungen durch das Land beträgt der tatsächliche Anteil der Gemeinde dann noch 4 %.
Johannes Sturm erkundigt sich über den Verfahrensstand in der Sache Verbauungsprojekt Tramosa und ob die Möglichkeit besteht, die notwendige Sanierung der Tramosabachbrücke in dieses Projekt hineinfließen zu lassen.
Der Vorsitzende teilt diesbezüglich mit, dass die Brückensanierung im kommenden Jahr erfolgen muss und sich das Projekt Tramosabachverbauung nach wie vor in Schwebe befindet.
Jürgen Boden schlägt noch vor abzuklären, ob die Nutzung der Baustrasse (Gufelprojekt) für das Bikethema möglich wäre.
Daniel Fritz stellt die Frage/ ob eine solche Baustraße nicht generell öffentlich genutzt werden kann, zumal ja sehr viel öffentliches Geld zur Verfügung gestellt wird.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Übernahme des Interessentenbeitrages und sieht hier den dringenden Handlungsbedarf.
zuPkt. 10.:Allfälliges
Daniel Fritz spricht den aktuellen Fall in Tschagguns an,bei dem es sich angeblich um ein vor 40 - 50 Jahren illegal umgebautes Stallgebäude in ein Wohngebäude handelt. Aus seiner Sicht sollte es bei so lange zurückliegenden Fällen zu einer Legalisierung kommen. Auf jeden Fall sei generell die bestehende Rechtslage völlig verwirrend und sollte dringend saniert werden.
In der Folge kommt es zu einer lebhaften Diskussion zum Thema Maisäßgebietsausweisungen und den Erhalt von Maisäßgebäuden und der Maisäßkultur.
Die bisher getätigten Sanierungsschritte beim lilweg im Bereich der Garfreschabahn- Talstation werden von Hansjörg Schwarz angesprochen. Diese waren bisher leider noch nicht zielführend, da es wieder zu Nachrutschungen kam. Er erwartet sich, dass diesbezüglich ein Geologe miteinbezogen wird.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr folgen, so bedankt sich der Vorsitzende abschließend bei allen Mandataren und Ersatzmitgliedern und wünscht schöne und besinnliche Feiertage.
Ende der Sitzung: 22:40 Uhr
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DerSchriftführer:
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