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Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 und 5 sowie § 42 Abs. la AVG
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St. Gallenkirch, 20.01.2025
K U N D M A C H U N G
gemäß § 13 Abs. 2 und 5 sowie § 42 Abs. 1a AVG
1. Schriftliche Anbringen an bei der Gemeinde eingerichteten Behörden können rechtswirksam wie folgt eingebracht werden:
Postadresse: „Gemeinde St. Gallenkirch, Montafonerstraße 4, 6791 St.
Gallenkirch“
E-Mail: gemeindeamt@st.gallenkirch.at (bitte beachten Sie Punkt 4.
unten)
Elektron. Zustelladresse ERsB Ordnungsnummer: 9110007611619 Gemeinsames Aktenverwaltungsprogramm der Gemeinde und des Landes (V-Dok):
Gemeinde St. Gallenkirch, Amtsadresse
Gemeinde St. Gallenkirch, Bürgerservice
Gemeinde St. Gallenkirch, Sicherheit und Ordnung
Gemeinde St. Gallenkirch, Bauwesen und feuerpolizeiliche Prüfungen Gemeinde St. Gallenkirch, Kinder, Jugend, Bildung und Sport Gemeinde St. Gallenkirch, Kunst und Kultur Gemeinde St. Gallenkirch, Soziales und Gesundheit Gemeinde St. Gallenkirch, Infrastruktur, Umweltschutz und räumliche Gestaltung Gemeinde St. Gallenkirch, Finanzen, Wirtschaftsförderung und Vermögensverwaltung
Schriftliche Anbringen können auch bei der Bürgerservicestelle persönlich abgegeben werden.
2. Parteienverkehr – für persönliche Vorsprachen:
„Montag“ bis „Freitag“ jeweils von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb. Die jeweiligen Öffnungszeiten sind hier zu finden: „Sankt Gallenkirch - Gemeinde - Zentrum“
3. Amtsstunden – für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben:
a) allgemein:
„Montag“ bis „Freitag“ jeweils von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
b) davon abweichend:
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb
4. Der Empfang per E-Mail sowie das Gemeinsame Aktenverwaltungsprogramm der Gemeinde sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit.
Tel. 05557 / 6205
Fax 05557 / 2170
E-Mail: gemeindeamt@st.gallenkirch.at
www.gemeinde.stgallenkirch.at
Gemeindeamt St. Gallenkirch
Bezirk Bludenz
A-6791 St. Gallenkirch
Anbringen gelten auch dann als rechtzeitig ein-
gebracht, wenn sie außerhalb der Amtsstunden einlangen, sofern die Frist noch offen ist. Dies ist beispielsweise bei schriftlichen Einwendungen im Zusammenhang mit mündlichen Verhandlungen nicht der Fall, da hier die gesetzliche Frist mit dem Ende der Amtsstunden am Tag vor dem Beginn einer mündlichen Verhandlung endet.
Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit der Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B.
Übertragungsfehler, Verlust eines Schriftstückes) trägt.
Die Bearbeitung von E-Mails, die an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters gesendet werden, ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt.
- 5. Kundmachungen, die die Gemeinde vorzunehmen hat, können – je nach gesetzlichen Vorschriften
- auf der Internet-Seite der Gemeinde, an der Amtstafel oder im RIS erfolgen.
Kundmachungen und behördliche Ladungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Homepage der Gemeinde St. Gallenkirch im Veröffentlichungsportal unter www.gemeinde.stgallenkirch.at/Buergerservice/Veroeffentlichungsportal veröffentlicht.
6. Inkrafttreten:
Die mit dieser Kundmachung getroffenen Maßnahmen treten am 20.01.2025 in Kraft.
Bürgermeister
Josef Lechthaler
- angeschlagen am
- 20.01.2025
- abgenommen am
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