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Protokoll 09.07.2020
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Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … damit es zu keinem Zubetonieren der grünen Fläche kommt. GV Rudolf Lerch ergänzt zum Verständnis, warum wir diese Situation jetzt haben, dass zwar eine Ausschreibung gemacht wurde, aber niemand eine wirklich gute Idee für eine Überbauung hatte. Wichtig wäre es, mit den Betreibern zu reden und sie miteinzubezie- hen. Sie …
- … nicht stattfinden, wird aber nachgeholt. GV Fabienne Netzer erklärt hinsichtlich dem „Turnen der Frauen mit ihren Kindern“, dass sich durch die Ausschreibung im Gmesblättle die Anzahl mehr als verdoppelt hat. Das Turnen hat sich schön entwickelt bzw. wurde gut angenommen, konnte aber wegen Corona nicht …
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Gemeindeamt
St. Anton im Montafon RB
Bez. Bludenz, Vorarlberg ZI.: 004-2-07/2020
RS/EB
Niederschrift
über die Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 09.07.2020
Beginn: 19:30 Uhr Vereinsraum Ende: 22:50 Uhr
Anwesende: Raimund Schuler, ÖVP
Dr. Günter Flatz, ÖVP
Christian Bitschnau, ÖVP
Herbert Battlogg, ÖVP
Rudolf Lerch, ÖVP
Wilma Battlogg, ÖVP
Ing. Karolina Brunner, ÖVP
Gernot Elsensohn, ÖVP
Ludwig Meier, ÖVP
Fabienne Netzer
DI Jörg Bitschnau
Entschuldigt: Arnold Flatz, ÖVP
Ersatz: Alexander Battlogg
TAGESORDNUNG
. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- 2. Nahversorgerprojekt St. Anton i. M. — Beratung und Beschlussfassung über eine Quartiersbetrachtung
- 3. Beratung und Beschlussfassung über die Mitfinanzierung der Verlängerung des 8. MIP (Mittelfristiges Investitionsprogramm) der Montafonerbahn AG
- 4. Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2019
- a) Beratung Rechnungsabschluss 2019
- b) Beratung Prüfbericht
- c) Beschlussfassung zua + b
- 5. Beratung und Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung am WLV- Projekt „Gipsbruch“
6771 St. Anton im Montafon - Tel. (05552) 67191 - Fax (05552) 67191-9 E-mail: gemeinde@st.anton.i.m.cnv.at - www.sanktantonimmontafon.at - UID-ATU 59701139
6. Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der Straßenbeleuch- tung auf LED
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.02.2020
Berichte
Allfälliges
oonN
zu Punkt 1:
Bürgermeister Raimund Schuler eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung der Gemeindevertre- tung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertretungsmitglieder sowie Herrn Herbert Bork von stadtland, Herrn Gemeindekassier Peter Vergud und die Zuhörer. Weiters informiert der Vorsitzende, dass GV Arnold Flatz an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann und daher Alexander Battlogg als Ersatzmitglied zur Sitzung eingeladen wurde. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung betreffend die Bera- tung und Beschlussfassung über die Löschung der Reallast der Zäunung, der Mauer- errichtung und -erhaltung bei
a) Marent Roswitha und
b) Ing. Brunner Karolina
Die Erweiterung der Tagesordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig be- schlossen.
TOP 9 ist nun die Beratung und Beschlussfassung über die Löschung der Reallast der Zäunung, der Mauererrichtung und -erhaltung bei
a) Marent Roswitha und
b) Ing. Brunner Karolina
Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung betreffend die Präsentation des Wohnanlage-Projektes der Alpenländischen Heimstätte samt Bera- tung und Beschlussfassung.
Die Erweiterung der Tagesordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig be- schlossen.
TOP 10 ist nun die Präsentation des Wohnanlage-Projektes der Alpenländischen Heimstätte samt Beratung und Beschlussfassung.
Zudem stellt der Vorsitzende den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung betreffend die Vorlage des Prüfberichts über die vom Prüfungsausschuss am 03.03.2020 abgehal- tene unangemeldete Kassa- und Gebarungsprüfung samt der Stellungnahme des Ge- meindekassiers dazu (8 52/4).
Die Erweiterung der Tagesordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig be- schlossen.
TOP 11 ist nun die Vorlage des Prüfberichts über die vom Prüfungsausschuss am 03.03.2020 abgehaltene unangemeldete Kassa- und Gebarungsprüfung samt der Stel- lungnahme des Gemeindekassiers dazu ($ 52/4).
TOP 12 ist Allfälliges.
GV Gernot Elsensohn stellt den Antrag auf Gründung eines Bauausschusses als Unter-
punkt zu TOP 2 Nahversorgerprojekt. Er würde einen Bauausschuss vor dem Hintergrund der Quartiersbetrachtung beraten lassen.
GV Ludwig Meier bringt ein Schreiben der Antragsteller betreffend die Einbahnregelung von der L188 in Richtung Vandans beim Haus Vallaster Josef zur Sprache. Er hat den Eindruck, man drehe sich im Kreis zwischen Gemeinde, BH Bludenz und den betroffenen Anrainern.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Bearbeitung durch die BH Bludenz, Herrn Arnold Brun- ner, erfolgt. Das letzte Schreiben genügte der BH Bludenz nicht - es fehlen noch Angaben über die detaillierte Nutzung jedes einzelnen Anrainers hinsichtlich Gras- oder Heuernte oder Obst- und Gemüseanbau.
GV Ludwig Meier bittet darum, dass die Angelegenheit ernsthaft behandelt wird. Seines Wissens hat es eine Begehung mit Bgm. Burkhard Wachter aus Vandans gegeben, bei der auch die Grundeigentümer miteingeladen werden hätten sollen.
Der Bürgermeister führt an, dass die konkrete Nutzung bekannt gegeben werden muss — dann kann gerne ein Termin mit Herrn Arnold Brunner von der BH Bludenz vereinbart wer- den.
zu Punkt 2 - Nahversorgerprojekt St. Anton i. M. — Beratung und Beschlussfassung über eine Quartiersbetrachtung:
Der Bürgermeister informiert, dass die Gemeindevertreter gemeinsam mit der Ladung auch Unterlagen von Herbert Bork bekommen haben. Bei der Raumplanungsstelle des Landes Vorarlberg ist an der Spitze ein Wechsel von DI Ulrich Grasmugg auf DI Lorenz Schmidt erfolgt. Herr Schmidt hat unsere Gemeinde besucht und es wurde besprochen, welche Projekte in St. Anton anstehen. Ihm wurden die 3 Nahversorger-Projekte gezeigt.
Herr Schmidt machte den Vorschlag der Quartiersbetrachtung, da alle Projekte in dieser Form nicht umsetzbar sind. Der Landesgestaltungsbeirat würde die Grundstücke im Zent- rum entlang der L188 begutachten und eine sogenannte Quartiersbetrachtung erstellen bzw. von 3 neutralen Architekten Projekte ausarbeiten lassen. Der Vorsitzende informiert, dass Herr Herbert Bork diese Vorgangsweise nun präsentieren wird und bittet ihn um seine Ausführungen.
Herbert Bork freut sich, in St. Anton zu sein und findet es gut, dass alle Gemeindevertre- ter das Konzept von stadtland schon erhalten haben. Ziel des kooperativen Planungspro- zesses ist die Erarbeitung eines Rahmenplans zur baulichen Entwicklung des Dorfkerns.
Anlass dieser Entwicklungsstudie war, dass die bisher vorliegenden Entwürfe nicht zu- friedenstellend sind sowie die Erkenntnis, dass mehr als nur ein Verbrauchermarkt errich- tet werden soll, um auch noch andere Funktionen zu erfüllen. Für die Entwicklungsgebie- te Dorfkern und Bahnhaltestelle gibt es bereits das REK St. Anton. Durch die Mitarbeit des Landes (DI Lorenz Schmidt) und des Landesgestaltungsbeirat soll eruiert werden, wie die bauliche Entwicklung passieren kann. Ein Rahmenplan mit den Inhalten Architek- tur, Freiraum, Mobilität und Nutzung soll erstellt werden. Die ortsplanerischen Qualitäten sollen als Grundlage für die Objektplanung definiert werden, denn dieses Konzept muss auch umsetzbar sein. Die Zuständigkeiten für die weiteren Schritte sind zu regeln.
Herbert Bork zeigt anhand einer Folie das Betrachtungsgebiet von St. Anton. Der Ab- grenzungsbereich reicht von der Pfarrkirche entlang der Landesstraße bis über die Bahn- haltestelle zum Gasthaus Post. Die genaue Abmessung hängt von den Grundeigentü- mern ab, welche bereits im Vorfeld miteingebunden werden sollten.
Akteurlnnen und Rollen
- Planungsteams:
3 Architekten mit Erfahrung sind noch gemeinsam mit dem LGBV noch zu benen- nen.
- Feedbackteam: bestehend aus
e Bürgermeister
einige Gemeindevertreter oder eventuell ein
Bauausschuss
Landesgestaltungsbeirat Vorarlberg
Lorenz Schmidt (Amt der Vorarlberger Landesregierung)
ev. (weitere) Grundeigentümer
Das Ziel des gemeinsam erarbeiteten und von stadtland begleiteten Prozesses soll sein, dass am Ende ein Produkt vorhanden ist, welches von der Gemeinde und von der Raumplanungsstelle des Landes Zustimmung erhält.
Ablaufskizze Planungsprozess
Es beginnt mit einer Auftaktveranstaltung. Bei diesem Workshop wird mit den Architekten ein Ortsaugenschein stattfinden. Die Fragestellungen werden definiert, ebenso die Ziele und Qualitäten. Bei einer sogenannten „Dorfwerkstatt“ kann die Bevölkerung teilnehmen und in direkten Austausch mit den Architekten treten. Danach haben die Architekten 1 Monat Zeit, um die ersten Entwürfe zu erstellen. Die positiven Rückmeldungen der ersten Feedbackveranstaltung werden in der nächsten Phase vertieft. Bei der zweiten Feed- backrunde wird überlegt, ob alle 3 Entwürfe weiterverfolgt werden, oder ob der Fokus nur auf ein Projekt gelegt wird. Am Schluss soll ein Konzept entstehen, dass mehrheitlich Zustimmung findet. Dieses Ergebnis wird wieder der Bevölkerung präsentiert.
Dies wäre der Abschluss, mit dem man in der Gemeinde weiterarbeiten kann. Dieses Projekt wird an die Interessenten oder Bauträger weitergegeben und muss als Grundlage für die Detailplanung dienen.
Kooperationsregeln
e Kontinuierliche Teilnahme
e Toleranz: gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung
e Es ist kein Wettbewerb — wir suchen gemeinsam die beste Lösung °e keine Einzelaktionen gegenüber den Medien
Erwartete Ergebnisse
Zum Freiraum: öffentlicher Freiraum, Schnittstelle, Raumbildung, Gestaltungs- und Begrünungsprinzipien
- Zu Nutzungen
- –
- wo kann/soll was stattfinden
- wohnen, arbeiten, erholen, versorgen ...
Zur Bebauungsstruktur:
Nutzflächen, Kubaturen, welche Bauhöhen sollen entstehen, etc.
Nächste Schritte
Planungsteam finden
Zeitplan festlegen, so ein Prozess geht in der Regel 3-4 Monate.
Unterlagen zusammenstellen
Dorfwerkstatt vorbereiten
GV Fabienne Netzer erkundigt sich, ob es ev. vorgesehen ist, einen möglichen Betreiber miteinzubinden.
Herbert Bork antwortet, dass dies im Vorfeld bereits diskutiert wurde, es ist aber sehr schwierig nur einen Betreiber mitzunehmen bzw. noch schwieriger ist es, alle 3 mitzu- nehmen. Es ist ja auch für die Betreiber ein Zeitaufwand.
GV Jörg Bitschnau sieht das Risiko, dass wir am Schluss keinen Betreiber haben und würde auch deren Ansichten einfließen lassen.
Herbert Bork findet es auch wichtig, von den Betreibern Anforderungen hereinzuholen, aber man muss diese auch aus der fachlichen Kompetenz bewerten. Es geht um dieses Spannungsfeld, was kann man von ihnen verlangen und was braucht es wirklich?
Der Vorsitzende antwortet, dass bisher alles aus der Sicht der Betreiber betrachtet wurde und diese sich keine Gedanken über das Umfeld gemacht haben. Die Verkaufsfläche war mit 600 m? definiert. Es ging lediglich noch um Details wie die Parkplätze. Es fehlte ein Gesamtkonzept - unter anderem auch hinsichtlich einer Tiefgaragenlösung, damit es zu keinem Zubetonieren der grünen Fläche kommt.
GV Rudolf Lerch ergänzt zum Verständnis, warum wir diese Situation jetzt haben, dass zwar eine Ausschreibung gemacht wurde, aber niemand eine wirklich gute Idee für eine Überbauung hatte. Wichtig wäre es, mit den Betreibern zu reden und sie miteinzubezie- hen. Sie sehen manche Details anders.
Der Bürgermeister erklärt, dass alle 3 Betreiber nach wie vor Interesse bekundet haben und ergänzt, dass die Projekte der Betreiber nur auf den Markt ausgerichtet sind und das Drumherum eher weniger betrachtet wurde. Bei anderen Projekten geht es ohne weiteres mit einer Tiefgarage. Man möchte nicht, dass 3.400 m? mit Parkplätzen und Markt zuge- pflastert werden.
GV Gernot Elsensohn bestätigt, dass wenige Kriterien von der Gemeinde gekommen sind. Es stellt sich die Frage: was wollen wir überhaupt? Bushaltestelle, Feuerwehr, Auf- stellungsraum beim Einsatz, wo kann man eine Drehleiter parken? Es muss das „Ganze“
betrachtet werden und deshalb bittet er, einen Bauausschuss zu aktivieren, der die Krite- rien neu definiert.
Für GV Rudolf Lerch ist diese Quartiersbetrachtung der Ansatz, dass alles großflächiger betrachtet wird.
GV Jörg Bitschnau sieht es auch so, dass man sich am Anfang des Prozesses über die Ziele bewusst werden muss. Am besten wäre ein Konsens anhand eines Kriterienkatalo- ges, der dann in diesen Prozess einfließt.
Herbert Bork sieht es genauso. Egal ob es die Gemeindevertretung oder ein Bauaus- schuss ist, als 1. Schritt bevor der Auftakt erfolgt, wird festgelegt, welche Aufgabenstel- lung an die Architekten gestellt wird. Auch mit der Bevölkerung kann bei der Auftaktver- anstaltung alles besprochen werden. Wie schaut der Baukörper aus, soll z. B. eine 2- stöckige oder 3-stöckige Wohnanlage entstehen. Den Planern müssen die Informationen mitgegeben werden, damit sie die Richtung wissen.
Der Vorsitzende erklärt, dass es für solche Prozesse gute Möglichkeiten gibt, zu zeigen wo was stattfinden kann, wie z.B. 3D-Modelle.
GV Jörg Bitschnau erkundigt sich nach den Kosten.
Herbert Bork erklärt, dass die gesamten Kosten sich zusammen setzen aus ca. € 22.200 für die Prozessbegleitung durch stadtland und ca. € 64.500 für die 3 Architekturbüros für die planerische Ausarbeitung der Entwicklungsstudie, zusammen also € 86.700. Wird der Prozess mit Bevölkerungsbeteiligung abgewickelt, gewährt das Land VIbg. dafür eine Förderung in der Höhe von 51 %, was € 44.200 ausmacht, somit bleiben für die Gemein- de Restkosten von € 42.500 übrig. Der Bgm. sieht den Vorteil darin, dass die Bevölke- rung eingebunden ist und ihre Meinung kundtun kann, was alles in der Überbauung des Lebensmittelmarktes untergebracht werden soll.
Der Bürgermeister erwähnt, dass laut Aussage von DI. Lorenz Schmidt es eventuell mög- lich ist, die Kosten mit dem Projektbetreiber zu teilen, d. h. bei der Umsetzung könnten einige Kosten auf den Projektbetreiber abgewälzt werden.
Vizebgm. Günter Flatz glaubt dies eher nicht. Er erklärt, dass die gesamten Kosten in der Höhe von € 86.000,-- gefördert werden und ca. € 42.500,-- übrigbleiben, welche die Ge- meinde zu bezahlen hat. Ob wir das bei einem Bauträger unterbringen, ist eher ein Wunschdenken. Seiner Meinung nach sollte es der Gemeinde das aber wert sein, da wir dieses Projekt auch für die nächsten Generationen abschließen.
Vizebgm. Günter Flatz erkundigt sich weiters, wie die zeitliche Planung ist und bis wann das Feedbackteam festgelegt werden sollte. Werden parallel dazu die planenden Büros bestimmt?
Herbert Bork antwortet, dass man gleich loslegen kann. Die Architekten werden vom LGBV beauftragt. Bis die Architekten beim Auftakt zum 1. Mal zusammenkommen, müs- sen die Unterlagen zusammengestellt sein. Unabhängig von anderen Terminen könnte frühestens Ende August gestartet werden und bis Ende dieses, Anfang nächsten Jahres könnte der Prozess finalisiert werden.
GV Ludwig Meier erkundigt sich nach einem Mitspracherecht bei der Auswahl der Archi- tekten. Herbert Bork bestätigt dies.
Vizebgm. Günter Flatz erklärt, dass bei der letzten Besprechung mit DI Lorenz Schmidt folgende Aussage getätigt wurde: Der Landesgestaltungsbeirat schlägt 3 Architekturbü- ros vor, die für uns geeignet sind. Der Landesgestaltungsbeirat kennt den Markt und weiß, welche Architekten für uns geeignet sind und die Möglichkeit haben, dies in dieser Zeit umzusetzen. Es wird erwartet, dass wir diesem Vorschlag zustimmen.
Herbert Bork erklärt, dass der LGBV schon Architektenbüros aussucht, die die Kompe- tenz haben dieses Projekt zu planen.
GV Rudolf Lerch erkundigt sich, wenn uns im Extremfall überhaupt nichts gefällt, gibt es dann eine Verpflichtung etwas umzusetzen?
Herbert Bork antwortet, dass es keine Verpflichtung gibt.
GV Wilma Battlogg gibt zu bedenken, dass wir viel Geld in den Sand setzen würden, wenn wir dann nichts bauen.
Vizebgm. Günter Flatz nennt den Spruch: außer Spesen, nichts gewesen. Er ist der An- sicht, dass wir dieses Risiko tragen. Der springende Punkt ist, dass sehr viel Wert da- raufgelegt wird, alle miteinzubeziehen: Bäckerei Stüttler, die Pfarre, die Erbengemein- schaft Gantner und die Montafonerbahn. Er findet dies einen wesentlichen Aspekt bzw.
war es eine Kernaussage für ihn.
Herbert Bork bestätigt, wenn die Grundeigentümer sich einbringen, umso besser. Aber man kann niemanden zwingen. Dies ist im Vorfeld abzuklären.
Der Bürgermeister fragt die Gemeindevertreter, ob sie den geplanten Prozess grundsätz- lich positiv sehen. Die Kosten vor allem hinsichtlich der Architekten müssen der Gemein- de noch mitgeteilt werden.
Herbert Bork gibt an, dass die Kosten wie in St. Gallenkirch zu 95 % passen werden.
Dies wurde vom Landesgestaltungsbeirat so gerechnet.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig eine Quartiersbetrachtung zum Nahver- sorgerprojekt in St. Anton i. M. erstellen zu lassen.
Auf Wunsch der Gemeindevertretung wird die Power-Point-Präsentation von Herbert Bork an alle Gemeindevertreter per E-Mail zugeschickt.
Der Bürgermeister bedankt sich bei Herbert Bork für die Präsentation und die Erläuterun- gen und verabschiedet ihn aus der Sitzung.
Vizebgm. Günter Flatz erinnert, dass über den Antrag von GV Gernot Elsensohn abge- stimmt werden sollte. Er befürwortet die Gründung eines neuen Bauausschusses, da sei- ner Meinung nach, das Gremium „Gemeindevertretung“ zu groß ist.
Zum Bauausschuss gehören:
der Gemeindevorstand und zusätzlich GV Wilma Battlogg, GV Gernot Elsensohn und GV Jörg Bitschnau.
Ersatzmitglieder für den Bauausschuss:
GV Karoline Brunner, GV Fabienne Netzer und GV Alexander Battlogg
Vizebgm. Günter Flatz schlägt vor, dass auch gleich ein Obmann für den soeben neu bestellten Bauausschuss gewählt wird. GV Rudolf Lerch schlägt GV Bitschnau Jörg als Obmann vor.
Die Wahl der angeführten Mitglieder des Bauausschusses und Ersatzmitglieder sowie des Obmannes GV Bitschnau Jörg wird einstimmig angenommen.
zu Punkt 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Mitfinanzierung der Verlän- gerung des 8. MIP (Mittelfristiges Investitionsprogramm) der Montafonerbahn AG:
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um die Mitbetei- ligung am 8. MIP (Mittelfristiges Investitionsprogramm) der Montafonerbahn AG handelt.
Das 8. MIP der Montafonerbahn AG (2015-2019) wird um ein Jahr für 2020 verlängert und von € 1,2 Mio. auf € 5,425 Mio. erhöht. Erfreulicherweise übernimmt der Bund (an- statt wie bisher 60 %) für dieses Jahr 80 % der Investitionssumme. Die Montafoner Ge- meinden wünschen, dass die restlichen 20 % vom Land Vorarlberg finanziert werden.
Laut Ansicht des Landes Vorarlberg sollen sich die Montafoner Gemeinden auch an den Kosten beteiligen. Gemäß dem Aufteilungsvorschlag des Landes würden auf die Region Montafon € 383.000,-- entfallen. In den Verhandlungen mit Vertretern des Landes Vorarl- berg wurde eingangs eine Kostenübernahme durch das Land Vorarlberg ausgeschlos- sen. Seitens LR Johannes Rauch und LR Marco Tittler wurde aber eine Finanzierung dieses Kostenanteiles aus Bedarfszuweisungen zugesagt. Gemäß Aussage von LR Rauch wird auch die illwerke-vkw ihren Kostenanteil übernehmen.
Wenn vom Gesamtbetrag für die Talschaft Montafon von € 383.000,-- noch eine Förde- rung des Landes Vorarlberg abgezogen werden kann, bleibt für die Gemeinde St. Anton
i. M. ein Betrag von € 6.493,-- einmalig zu bezahlen.
GV Rudolf Lerch erklärt, dass ihm der Kostenanteil der illwerke-vkw fehle. Bis dato habe es immer das Land Vorarlberg finanziert und es bestehen Zusagen. Weshalb werden jetzt wieder die Montafoner Gemeinden belastet?
Der Vorsitzende berichtet, dass mit der Landesregierung intensive Verhandlungen statt- gefunden haben. Die illwerke-vkw versucht Zahlungen abzuwenden.
GV Rudolf Lerch vertritt die Ansicht, dass es die Aufgabe des Standes Montafon wäre, sich zu wehren.
GV Rudolf Lerch stellt fest, dass wir seit 6 Jahren nichts bezahlt haben.
Der Vorsitzende erklärt, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt.
GV Gernot Elsensohn erkundigt sich, ob die anderen Gemeinden auch mitzahlen.
Der Bürgermeister bestätigt dies - auch Gaschurn und St. Gallenkirch zahlen mit unter der Voraussetzung, dass die Bahnverlängerung weiterverfolgt wird.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Mitfinanzierung der Verlängerung des
8. MIP (Mittelfristiges Investitionsprogramm) der Montafonerbahn AG.
zu Punkt 4 - Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2019
- a) Beratung Rechnungsabschluss 2019
- b) Beratung Prüfbericht
- c) Beschlussfassung zua +b
a.) Der Bürgermeister berichtet, dass alle Gemeindevertreter den Rechnungsabschluss 2019 zeitgerecht mit der Sitzungseinladung erhalten haben und bittet den Gemeinde- kassier den Rechnungsabschluss 2019 in gewohnter Weise zu erläutern.
Der Rechnungsabschluss 2019 wurde beinahe zeitgerecht am 09.06.2020 fertigge- stellt und schließt mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 1.807.496,94 aus- geglichen ab. Er liegt damit um ca. € 62.600,00 unter dem Voranschlag. Um die Aus- geglichenheit des Rechnungsabschlusses herzustellen wurde eine Entnahme aus der Haushaltsrücklage in der Höhe von € 3.488,62 (Abgang) getätigt. Im Voranschlag 2019 war ein Abgang von € 16.400,00 budgetiert. Dies entspricht einer Verbesserung von € 12.911,38.
Im Mai 2019 wurde eine weitere Sondertilgung beim CHF-Darlehen für die Errichtung des Cafe-Restaurant in der Höhe von € 49.585,72 getätigt, welche die Gemeindever- tretung in der Sitzung vom 11.04.2019 einstimmig beschlossen hat. Somit ist dieses CHF-Darlehen zur Gänze getilgt. Die Personalkosten wurden allgemein zu niedrig budgetiert. Die Umstellung auf Straßennamen wurde 2019 nicht durchgeführt. Bei den Beratungskosten kam es zu Mehrausgaben aufgrund des Nahversorgerprojektes. Bei den Schulerhaltungsbeiträgen an Mittelschulen, Poly und HPSZ kam es aufgrund der Umstellung auf quartalmäßige Akontozahlungen zu erheblichen Mehrbelastungen. Die geplanten Asphaltierungsarbeiten auf Teilabschnitten der Gemeindestraßen wurden Witterungsbedingt auf das Jahr 2020 verschoben. Ebenso wurden die nicht dringend notwendigen Instandhaltungsarbeiten am Kanalnetz nicht durchgeführt. Ansonsten gibt es keine größeren Mehrausgaben.
Dem gegenüber stehen Mehreinnahmen aus Stromerlösen aus dem Trinkwasser- kleinkraftwerk in der Höhe von € 7.778,00 und aus ausschließlichen Gemeindeabga- ben in der Höhe von € 4.031,00. Weitere Mehreinnahmen gegenüber dem Voran- schlag ergeben sich aus den Ertragsanteilen von € 7.665,00.
Der Schuldenstand zum Ende des Jahre 2019 beläuft sich auf € 1.291.917,14 was ei- ne pro Kopf-Verschuldung von € 1.695,00 ergibt und diese damit um € 161,00 niedri- ger ist als im Vorjahr.
Nachdem alle Fragen vom Gemeindekassier ausführlich beantwortet wurden, übergibt der Bürgermeister das Wort an den Obmann des Prüfungsausschusses.
b.) Am 24.06.2020 überprüfte der Prüfungsausschuss, bestehend aus dem Gemeindever- treter Ludwig Meier sowie den Gemeindevertreterinnen Wilma Battlogg und Fabienne Netzer den Rechnungsabschluss 2019. Der Bericht des Prüfungsausschusses wird vom Obmann, Herrn Ludwig Meier, der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.
c.) Der Bürgermeister berichtet der Gemeindevertretung, dass der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 06.07.2020 einstimmig beschlossen hat, der Gemeindevertretung
zu empfehlen den vorliegenden Rechnungsabschluss zu genehmigen. Über Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den vorliegenden Rechnungsabschluss 2019 sowie den Prüfbericht.
zu Punkt 5 - Beratung und Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung am WLV- Projekt „Gipsbruch“:
Der Bürgermeister berichtet über die Hangrutschung im Gipsbruch, im Bereich der ehe- maligen Seilbahn Bergstation, oberhalb des obersten Auffangbeckens des Tränenba- ches. Vom Betriebsleiter des Standes Montafon — Forstfonds ist in Zusammenarbeit mit der WLV geplant, die Abrisskante vom bestehenden Baumbestand zu entlasten und die bereits ins Auffangbecken abgerutschten Bäume aufzuarbeiten. Dazu müsste ein bereits bestehender Weg ins Becken auf eine Länge von ca. 60 Ifm. LKW-befahrbar ausgebaut werden. Der Hangfuß der Rutschung würde mit großen, im Gebiet vorhandenen Steinen befestigt werden. Laut Ing. Kessler Hannes von der WLV belaufen sich die Gesamtkosten
Die Gemeinde soll bei der WLV einen Projektantrag stellen, dadurch trägt die WLV 2/3 und die Gemeinde 1/3 der Kosten. Gleichzeitig kann die Gemeinde einen Antrag beim Katastrophenfonds stellen, damit würden etwa 50 % des Gemeindeanteiles aus dem Ka- tastrophenfonds gedeckt. Somit verbleiben für die Gemeinde ca. € 2.500,-- an denen sich der Grundeigentümer Stand Montafon - Forstfonds auch mit 50 % beteiligen sollte.
GV Herbert Battlogg bestätigt, dass schon im letzten Jahr und auch im Jahr davor der Hang massiv abrutscht. Die geplanten Kosten erscheinen ihm recht günstig. Seiner Mei- nung nach macht die Errichtung einer Straße auf jeden Fall Sinn.
Auch der Vorsitzende ist der Ansicht, dass die Kosten abzüglich einer Förderung über- schaubar sind.
Laut Hannes Kessler soll das gesamte Projekt über die Wildbach- und Lawinenverbau- ung abgewickelt werden und sich auf ca. € 3.000,-- für die Gemeinde belaufen.
Als weitere Maßnahme sollte auch das oberste Auffangbecken geleert werden. Darin la- gern laut Schätzung der WLV ca. 5.000 m? Material. Für die Räumung des Auffangbe- ckens ist die Gemeinde zuständig. Das Problem ist aber die Entsorgung bzw. Deponie- rung des Materials, weil keine Deponien zur Verfügung stehen.
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die Deponiepreise sehr hoch sind, um das Mate- rial in Vorarlberg zu entsorgen.
GV Herbert Battlogg wirft ein, dass das Material auch für die Schüttung von Forst- oder Güterwegen oder vielleicht für eine Dammschüttung verwendet werden kann.
Vizebgm. Günter Flatz erklärt, dass die Problematik auch im Gemeindevorstand beraten wurde. Was die Beckenfüllung betrifft, ist es so, dass einerseits die Gemeinde gesetzlich zur Räumung verpflichtet ist und andererseits das Land Vorarlberg keine Deponien zur Verfügung stellt. Wir werden versuchen von der Wildbach- und Lawinenverbauung ein Gutachten zu erhalten, in welchem klargelegt wird, dass eine Räumung notwendig ist und sonst Gefahr in Verzug ist. Mit diesem Schreiben wird sich die Gemeinde mit der Be- zirkshauptmannschaft in Verbindung setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Kostenbeteiligung am WLV-Projekt „Gipsbruch“.
zu Punkt 6 - Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der Straßenbe- leuchtung auf LED:
Der Bürgermeister berichtet, dass sich vor kurzem herausgestellt hat, dass keine Ersatz- teile mehr, weder Leuchtmittel noch Vorschaltgeräte, für die bestehende Straßenbeleuch- tung erhältlich sind. Über kurz oder lang werden wir einen Teil der Straßenbeleuchtung auf LED umstellen müssen.
Der Gemeinde liegt ein Angebot der Montafonerbahn vor. Zum einen die Bestvariante mit dimmbaren LED - diese werden in der Nacht auf 10 % Leuchtstärke zurückgeregelt und bei einer Bewegung wieder auf 100 % Leuchtstärke angehoben. Die Kosten betragen netto ca. € 500,-- inkl. der Mastverlängerung und der Leuchte.
Die Philips-Leuchte LUNA 2 mit gleicher Leuchtstärke aber nicht dimmbar kostet netto ca.
Eine Garantieverlängerung auf 10 Jahre schlägt sich mit einmalig ca. € 44,-- zu buche.
Wenn die Gemeindevertretung eine Umstellung wünscht, werden 2 - 3 Angebote einge- holt. Im Gemeindevorstand war man der Ansicht nicht nur stellenweise sondern einen ganzen Abschnitt, z.B. vom Almahüsli bis zum Gravesertobel, auszutauschen. Es ist ge- plant dieses Jahr noch Angebote einzuholen und den Betrag im nächsten Voranschlag vorzusehen. Laut Peter Vergud kann die Gemeinde St. Anton i. M. aus der Corona- Milliarde € 75.000,-- lukrieren. Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung bzw. Ener- gieeffizienz-Steigerung können 50 % der Kosten gefördert werden.
Für GV Rudolf Lerch ist dies ein Gebot der Stunde.
Der Vorsitzende erklärt, dass laut Berechnungsmodellen durch die Umstellung auf LED nur noch 10 % der ursprünglichen Kosten anfallen werden. Die Stromersparnis ist ein wesentlicher Faktor. Die Umstellungskosten würden sich in 12 Jahren amortisieren. Bei der Kooperation mit der illwerke-vkw (Contracting) werden die Anschaffungskosten über den Strompreis abgerechnet.
Die Gemeindevertretung ist der Ansicht, dass man sich das Contracting von der illwerke- vkw anbieten lassen sollte.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED vorzubereiten.
zu Punkt 7 - Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.02.2020
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden zur Sitzungsniederschrift.
GV Fabienne Netzer beanstandet bei TOP 7 das Wort „Herdprämie“, da dies kein schö- nes Wort sei. Sie bittet das Wort „Herdprämie“ zu ersetzen durch „finanzielle Unterstüt- zung von Eltern, die keine Kinderbetreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen“.
Der Bürgermeister stimmt der Änderung dieser Formulierung zu.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Genehmigung der Sitzungsnieder- schrift vom 13.02.2020.
zu Punkt 8 - Berichte:
Der Bürgermeister berichtet, dass die Asphaltierungsarbeiten durch die Firma Hilti & Jeh- le zur besten Zufriedenheit erledigt wurden. Aufgrund der Witterung im Herbst 2019 konn- ten die Arbeiten erst jetzt durchgeführt werden.
GV Rudolf Lerch erkundigt sich nach dem Frühjahrsrabatt.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Rechnung der Firma Hilti und Jehle noch nicht einge- langt ist, es wurde ihm aber mitgeteilt, dass der Rabatt abgezogen wird.
GV Ludwig Meier erkundigt sich nach dem Teil der Straße oberhalb der Firma Inventus.
Der Bürgermeister antwortet, dass Stefan Battlogg diesen Bereich mit Randsteinen ver- sehen möchte. Er würde die Kosten der Randsteine und das versetzen übernehmen. In diesem Jahr wurden nur die schlechtesten Straßenabschnitte auf Vordermann gebracht.
Es gäbe noch einige andere Stellen, z.B. vom Wohnhaus von Erich Bitschnau bis zum Almahüsli. Dieser Abschnitt wurde vor gar nicht langer Zeit saniert, hat aber schon wieder Risse, da der Unterbau schlecht ist.
Der Vorsitzende berichtet, dass für die Kindergärten landesweit das Programm SOKRA- TES eingeführt wird. Alle Anmeldungen der Kindergartenkinder und deren persönliche Daten sollen darüber erfasst werden. Wenn ein Kind dann in die Schule kommt, werden die Daten ins Schulprogramm eingespielt. Es gibt eine kostenlose Basisversion oder eine Premiumversion um € 490,-- pro Jahr inklusive welche auch zur Erstellung von Abrech- nungen verwendet werden kann.
Der Bürgermeister berichtet betreffend der Straßenbezeichnungen, dass 3 Anregungen von Anrainern eingelangt sind. Noch offen ist, ob es „Haldaweg“ oder „Haldenweg“ hei- ßen soll. Eine separate Sitzung konnte aufgrund der Corona-Situation nicht stattfinden, wird aber nachgeholt.
GV Fabienne Netzer erklärt hinsichtlich dem „Turnen der Frauen mit ihren Kindern“, dass sich durch die Ausschreibung im Gmesblättle die Anzahl mehr als verdoppelt hat. Das Turnen hat sich schön entwickelt bzw. wurde gut angenommen, konnte aber wegen Corona nicht weitergeführt werden.
Der Bürgermeister erkundigt sich, ob das Turnen im Herbst fortgeführt wird.
GV Fabienne Netzer bejaht dies und fragt nach, ob weitere Anfragen hinsichtlich kosten- loser Nutzung des Turnsaales eingelangt sind.
Vizebgm. Günter Flatz stellt fest, dass der Beschluss gelautet hat — kostenlose Benüt- zung bis Ende Schuljahr 2019/2020.
Der Vorsitzende schlägt vor, dieses Thema als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sit- zung zur neuerlichen Beschlussfassung zu nehmen.
Zu Punkt 9 - Beratung und Beschlussfassung über die Löschung / Freilassung der Reallast der Zäunung und der Mauererrichtung betreffend
- a) GST.-Nr. 369/18 im Eigentum von Marent Roswitha und
- b) GST.-Nr. 369/43 im Eigentum von Battlogg-Zumkeller Margarethe bzw. hin- künftig im Eigentum von Ing. Brunner Karolina
Der Vorsitzende berichtet über 2 vorliegende Anträge über die Löschung bzw. Freilas- sung von Reallasten der Zäunung, Gittererrichtung und -erhaltung sowie der Mauererrich- tung.
Vizebgm. Günter Flatz erklärt, dass solche Anträge zur Löschung von Reallasten bereits häufig in früheren Gemeindevertretungssitzungen behandelt wurden. In der Gemeinde-
vertretung ist man einstimmig zum Ergebnis gekommen, dass diese Löschungen oder Freistellungen anlassbezogen erfolgen sollen. Er selbst habe vor Jahren beim Bezirksge- richt angeregt, diese Reallasten von Amts wegen zu löschen. Seit Jahren werden nun die Reallasten einzelfallbezogen freigelassen und bleiben auf der Stammliegenschaft beste- hen. Nur die abgeschriebenen Grundstücke sind lastenfrei.
a) Auf der GST.-Nr. 369/17 im Eigentum von Marent Roswitha haften für die Gemeinde St. Anton die Reallasten der Zäunung sowie der Gittererrichtung und -erhaltung. Laut Vermessungsurkunde wird die GST.-Nr. 369/17 geteilt in 369/17 und in die Teilfläche 1, welche der GST.-Nr. 369/18 zugeschrieben wird. Es erfolgt die lastenfreie Abschrei- bung der Teilfläche 1 und die Zuschreibung zur GST.-Nr. 369/18. Auf der GST.-Nr.
369/17 als Stammliegenschaft bleiben die Reallasten bestehen.
b) Auf der GST.-Nr. 369/43 im Eigentum von Battlogg-Zumkeller Margarethe haften für die Gemeinde St. Anton die Reallasten der Zäunung sowie der Mauererrichtung und -erhaltung. Laut Schenkungsvertrag erfolgt die lastenfreie Abschreibung der GST.-Nr.
369/43 vom Gutsbestand der EZ 33, die Eröffnung einer neuen EZ hierfür und die Ein- verleibung des Eigentumsrechtes für Ing. Brunner Karolina.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig bis auf 2 Stimmenthaltungen aufgrund Befangenheit die Freilassung bzw. Löschung der jeweiligen Reallasten. Vizebürgermeis- ter Günter Flatz erklärt sich für befangen, da er den Vertrag errichtet hat und GV Ing.
Brunner Karolina ist befangen, da es sich um ein Grundstück in ihrem Besitz handelt.
zu Punkt 10 — Präsentation des Wohnanlage-Projektes der Alpenländischen Heim- stätte samt Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister erklärt anhand des 3D-Modelles und zeigt den letzten Plan-Entwurf auf der Leinwand der von der Alpenländischen Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft geplanten Wohnanlage auf dem Grundstück oberhalb des Hotel Adler, ehemals Battlogg Emil. In der Wohnanlage sind insgesamt 12 Wohnungen in 3 Stockwerken vorgesehen.
Geplant sind ein Mix aus 2 / 3 / 4 — Zimmerwohnungen, welche auf Nachfrage bei Frau Schalegg von der Alpenländischen Heimstätte, als Miet- oder Mietkaufwohnungen ange- boten werden. Im Untergeschoß sind eine Tiefgarage mit 12 Abstellplätzen und die erfor- derlichen 12 Kellerabteile sowie diverse Technikräume vorgesehen. Weiters ist ein Per- sonenlift eingeplant, wodurch die gesamte Wohnanlage behindertengerecht ist. Der Erst- Entwurf sah 9 Wohnungen und keine Lifterschließung vor. Nach Rücksprache mit der BVM hat der Bürgermeister der Alpenländischen Heimstätte mitgeteilt, dass das Bau- grundstück besser ausgenützt werden kann, sprich mehr Wohnungen möglich wären, dafür müsse aber unbedingt ein Personenlift eingeplant werden. Denn ohne Lift ist die Wohnanlage nicht behinderten gerecht und entspricht nicht dem heutigen Standard. DI.
Andreas Pfeifer, Leiter der BVM hat den 2. Planungsentwurf ebenfalls begutachtet. Er ist der Meinung, dass das Gebäude keine Putzfassade sondern unbedingt eine Holzfassade erhalten soll und bei einem Flachdach sollte dieses begrünt sein. Laut Aussage von Ar- chitekt Wolf-Dieter Schwarz sollte dies kein Problem sein.
Von der Alpenländischen Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft ist geplant in nächster Zukunft das alte Wohnhaus abzureißen und bis im Herbst 2020 noch das Behördenver- fahren abzuschließen, damit eventuell noch 2020 oder spätestens 2021 mit den Bauar- beiten begonnen werden kann.
Derzeit sind 15 Interessenten für die Wohnungen bei der Gemeinde angemeldet. Ein Großteil kommt aus St. Anton i. M.
GV Gernot Elsensohn erkundigt sich ob der Hydrant eventuell verlegt werden muss.
Der Bürgermeister erwidert, dass sich der Hydrant fast parallel neben dem Wohnhaus der Familie Papon befindet und es zu keinen Problemen kommen sollte, wenn die Feuerwehr den Hydranten braucht.
GV Rudolf Lerch erkundigt sich nach der Heizung.
Der Vorsitzende erklärt, dass dies noch nicht ganz geklärt ist. Mitgeteilt wurde, dass kei- ne Ölheizung eingebaut wird.
GV Fabienne Netzer erkundigt sich, über wieviel m? die einzelnen Wohnungen verfügen.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Wohnungen eine Größe zwischen 46 m? und 88 m? be- sitzen, allerdings werden die Zwischenwände in Leichtbauweise gefertigt und daher könnte man eventuell variieren.
Vizebgm. Günter Flatz möchte wissen, wie viele Mietwohnungen und wie viele Mitkauf- wohnungen geplant sind.
Der Bürgermeister antwortet, dass seitens der Wohnungsbewerber ungefähr die Hälfe sich für Miete und die andere Hälfte für Mietkauf interessieren.
GV Wilma Battlogg erkundigt sich, ob die Interessenten aus dem Dorf stammen.
Laut Vorsitzende kommen die Wohnungswerber großteils aus St. Anton.
Vizebgm. Günter Flatz erwähnt, dass festgestellt werden muss, wie viele Interessenten tatsächlich unterschreiben und wie viele sich nur vormerken ließen.
Der Bürgermeister bestätigt, dass dies der nächste Schritt sein wird.
zu Punkt 11 -— Vorlage des Prüfberichts über die vom Prüfungsausschuss am 03.03.2020 abgehaltene unangemeldete Kassa- und Gebarungsprüfung samt der Stellungnahme des Gemeindekassiers dazu ($ 52/4).
Der Vorsitzende bittet den Gemeindekassier Peter Vergud um seine Stellungnahme.
Der Gemeindekassier bringt den Bericht des Prüfungsausschusses über die am 03.03.2020 abgehaltene unangemeldete Prüfung der Gemeindevertretung zur Kenntnis und nimmt Punkt für Punkt Stellung dazu.
Im Prüfbericht wurde unter Punkt 2 bemängelt, dass für die Verlängerung des Pachtver- trages und die durchgeführte Pachtzinsreduktion kein Beschluss des Gemeindevorstan- des vorgelegt werden konnte.
Stellungnahme des Gemeindekassiers: Die Pachtzinsreduktion wurde am 13.3.2018 un- ter Top 6 im Gemeindevorstand behandelt und in einer weiteren Besprechung am 27.3.2018, an der der gesamte Gemeindevorstand, das Wirte-Ehepaar und der Gemein- dekassier anwesend waren, fixiert.
Der Obmann des Prüfungsausschusses GV Ludwig Meier bemängelt, dass zur Feststel- lung des steuerpflichtigen Umsatzes kein Umsatzsteuerbescheid sondern nur eine Email mit Umsatzzahlen der Vorjahre vorgelegt wurde.
Stellungnahme des Gemeindekassiers: Da der gesamte Gemeindevorstand bei der Be- sprechung anwesend war und die Reduktion von ca. € 90,-- pro Monat so fixiert hat, ging ich als Gemeindekassier davon aus, dass es einstimmig beschlossen ist obwohl keine Gemeinde-Vorstandssitzung stattgefunden hat.
Der Vizebgm. Günter Flatz schlägt vor, dass über solche Besprechungen in Zukunft ein Protokoll zu verfassen ist.
Zur Pachtverlängerung ist im Pachtvertrag unter Punkt IV festgehalten, dass sich das Pachtverhältnis nach Ablauf der Pachtzeit, also dem 30.9.2019 um ein Jahr verlängert,
wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Pachtzeit gekündigt wird.
Unter Punkt 3 bemängelt der Prüfungsausschuss, dass für die Beauftragung der Fa.
mprove GmbH, welche die Informationsveranstaltung am 18.12.2019 vorbereitet und mo- deriert hat kein entsprechender Beschluss vorliegt. Die Abrechnungssumme betrug netto € 2.255,50.
Stellungnahme des Gemeindekassiers: Laut der neuesten Fassung des Gemeindegeset- zes & 66 Abs. 1, lit. e darf der Bürgermeister von St. Anton i. M. Aufträge bis zu einem Betrag von € 6.000,-- vergeben.
Somit war er berechtigt diesen Auftrag an die Fa. mprove GmbH zu vergeben.
Unter Punkt 4 stellt der Prüfungsausschuss an den Gemeindekassier die Frage, ob für die Liste „Gemeinsam für St. Anton“ sämtliche Kosten für die Wahlwerbung (Broschüre, Porto, Transparent usw.) aus der Gemeindekassa finanziert werden. Der Gemeindekas- sier hat dem Prüfungsausschuss mitgeteilt, dass alle anfallenden Kosten der Wahlwer- bung der Liste „Gemeinsam für St. Anton“ privat finanziert und nicht über die Gemeinde- kassa abgerechnet wurden.
Stellungnahme des Gemeindekassiers: Als Gemeindekassier sehe ich in dieser Frage das massive Misstrauen, das dem Bürgermeister und meiner Person entgegengebracht wird. Die Frage hätte für mich eine Berechtigung, wenn der Prüfungsausschuss in den Buchhaltungsunterlagen eine unklare Rechnung oder nicht zuordenbare Zahlungen ge- funden hätte. Dies war aber nicht der Fall.
Der Obmann des Prüfungsausschusses sieht dies nicht so. Von der Bevölkerung sei die- se Frage an ihn gestellt worden, deshalb sei es legitim diese Frage an den Gemeinde- kassier zu stellen und die Buchhaltung daraufhin zu überprüfen.
Unter Punkt 5 erkundigt sich der Prüfungsausschuss ob alle Gewerbebetriebe die in der Gemeinde-Homepage unter dem Titel Wirtschaft aufscheinen auch ihren Verpflichtungen, wie Gewerbeabgaben, Tourismusabgabe, Kommunalsteuer usw. nachkommen. Der Ge- meindekassier teilte uns mit, dass die Homepage nicht auf dem aktuellen Stand wäre.
Die laut Firmenbuch in der Gemeinde gemeldeten Betriebe erhalten nach seinen Anga- ben die entsprechenden Vorschreibungen.
Stellungnahme des Gemeindekassiers: Die auf der Gemeindehomepage unter dem Titel Wirtschaft angeführten Betriebe werden nicht über die Gemeinde eingepflegt, sondern laut Auskunft der Gemeindeinformatik können diese über eine Schnittstelle der WKO ein- gegeben werden. Daher besteht keine 100 %-ige Übereinstimmung mit den zahlungs- pflichtigen Betrieben der Gemeinde.
Aktuell zahlen 30 Gewerbetreibende und 13 Privatzimmervermieter einen Tourismusbei- trag und 20 Betriebe Kommunalsteuer.
zu Punkt 12 - Allfälliges:
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Wortmeldungen.
Fabienne regt an, dass der Rechnungsabschluss und Voranschlag auf die Leinwand pro- jiziert werden, damit die Zuhöher diese auch sehen können.
Der Gemeindekassier meint dazu, dass das nicht vorteilhaft ist, da dann die Erläuterung des Rechnungsabschlusses oder Voranschlages noch mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Vizebgm. Günter Flatz berichtet, dass im Gemeindevorstand über das Thema Geschwin- digkeitsreduktion bzw. Verlegung der Ortstafel talauswärts gesprochen wurde. Angeregt wurde die Aufbringung eines Flüsterasphaltes bis zum Alma-Hüsli wie er beim neu as- phaltierten Teilstück vom Bahnhof Vandans bis zur Vogewosi-Siedlung aufgebracht wur- de. Dies würde sehr viel zur Lärmreduzierung beitragen. Der Vizebgm. ersucht, dass der Bürgermeister bei der BH-Bludenz bzw. beim Landesstraßenbauamt versucht dies durchzusetzen.
GV Ludwig Meier erkundigt sich, was mit dem Zaun angrenzend an das Haus von Vallas- ter Josef passiert.
Der Bürgermeister erklärt, dass Josef Vallaster einverstanden ist, dass der Zaun auf sei- nen Grundstücken entfernt werden kann.
GV Ludwig Meier weist darauf hin, dass die größeren Teilstücke nicht im Eigentum von Herrn Vallaster Josef sind und dort der Zaun bestehen bleiben muss. Deshalb ist es not- wendig den Zaun zu reparieren, da es in erster Linie um die Sicherheit geht.
GV Ludwig Meier bringt sein Anliegen zur Sprache, die hintere Friedhofsmauer zu rich- ten.
Der Vorsitzende ergänzt, dass Manuel Bickel festgestellt hat, dass dieser Spritzputz nicht wiederhergestellt werden kann. Der Spritzputz wurde nicht ganz fachgerecht saniert.
Durch das Wasser entstehen Risse und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich der Ver- putz löst.
GV Ludwig Meier geht davon aus, dass die Friedhofsmauer repariert wird.
GV Wilma Battlogg teilt mit, dass schon mehrere Male urgiert wurde, dass das Sitzungs- protokoll früher zugesendet werden solle. Die Sitzung war am 13.2.2020 und das Proto- koll habe sie am 1.7.2020 erhalten.
Der Bürgermeister weißt darauf hin, dass dies nicht stimmt, da allen Gemeindevertretern das Protokoll bereits am 9. April 2020 per Email zugeschickt wurde.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen unter Punkt 12 „Allfälliges“ erfolgen, dankt der Bürgermeister den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern für Ihr Kommen und die konstruktive Mitarbeit. Er schließt um 22:50 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung.
Die Schriftführerin: Der Bürgermeister: