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ÜbersichtSt. AntonSitzungsprotokolle

Protokoll 22.12.2020

St. Anton · Protokolle St. Anton · 22.12.2020

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Fundstellen

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … bzw. für die Gästetaxe ab 1.11.2021 6. Beratung und Beschlussfassung bezüglich eines offenen Bücherschrankes 7. Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger 8. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Umbau des Ärztehauses 9. Beratung und Beschlussfassung über die …
  • … auch jeweils 2 Telefonzellen nebeneinanderstehen können oder man sucht einen 3. und 4. Standort. zu Punkt 7 – Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger Der Bürgermeister zeigt den GemeindevertreterInnen anhand eines Lageplans, wo Walter Jäger wohnt und wo sich das Gemeinde-Grundstück …

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2020-12-22
Zl.: 004-6/12-2020
HP/EB

N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, den 22.12.2020

Beginn: 19:30 Uhr Vereinsraum Ende: 21:50 Uhr

Anwesende:

Gemeinsam für St. Anton Ersatzmandatare
☒ Bgm. Helmut Pechhacker ☒ Raphael Böhler
☒ Vizebgm. Christian Bitschnau ☐ Mag. Thomas Strauß
☒ Martin Anker ☐ Kurt Tschofen
☒ Martina Bickel ☐ Walter Borger
☒ Eva-Maria Vonier ☐ Werner Vonier
☒ Alexander Wachter ☐ Günter Fleisch
☐ Lukas Wackernell ☐ Kurt Battlogg

St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten Ersatzmandatare ☒ Alexandra Battlogg ☐ Wilma Battlogg ☒ DI (FH) Gernot Elsensohn ☐ Alexander Battlogg ☒ DI (FH) Jörg Bitschnau ☐ Bettina Segantin ☒ Fabienne Netzer ☐ Stefan Stemer ☒ Michael Schoder ☐ Georg Sonderegger

T A G E S O R D N U N G

  • 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2020
  • 3. Berichte
  • 4. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Straßennamen
  • 5. Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren für das Jahr 2021 bzw.

für die Gästetaxe ab 1.11.2021

  • 6. Beratung und Beschlussfassung bezüglich eines offenen Bücherschrankes
  • 7. Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger
  • 8. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Umbau des Ärztehauses
  • 9. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Grundstück GST. 203/4
  • 10. Allfälliges

zu Punkt 1 – Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Helmut Pechhacker eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt alle anwesenden Gemeindevertretungsmitglieder. Er hält fest, dass die Ladung für die heutige Sitzung zeitgerecht an die Gemeindemandatare versendet wurde.

Weiters informiert der Bürgermeister, dass GV Lukas Wackernell an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann und daher das Ersatzmitglied Raphael Böhler zur Sitzung eingeladen wurde. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

zu Punkt 2 – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2020

Der Vorsitzende erkundigt sich, ob es Änderungswünsche hinsichtlich der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2020 gibt. Alle Gemeindemandatare haben die neueste Fassung der Niederschrift vor sich liegen. Es gab eine kleine Änderung beim TOP 7 (Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED) auf Wunsch von GV Alexandra Battlogg: die Formulierung „kritisiert“ wurde durch „teilt mit“ ersetzt.

Eine größere Änderung erfolgte beim TOP 6 (Sanierung des Daches bei der Volksschule und beim Gemeindesaal) durch die Ergänzung der Gesamtsumme der Kostenschätzung von Hannes Bitschnau mit € 475.000,--. Beim Beschluss der Gemeindevertretung wurde die Formulierung dahingehend geändert, dass „nicht die Sanierung“ als solches beschlossen wurde, sondern wie folgt: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Sanierung des Daches bei der Volksschule und beim Gemeindesaal in das Budget 2021 einzubeziehen.

Beim TOP 7 (Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED) wurde ebenfalls der Betrag beim Angebot der MBS über € 80.000,-- ergänzt. Beim Beschluss der Gemeindevertretung wurde die Formulierung dahingehend geändert, dass „nicht die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ als solches beschlossen wurde, sondern wie folgt: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED in das Budget 2021 aufzunehmen.

Der Bürgermeister erkundigt sich, ob es weitere Änderungswünsche gibt, was nicht der Fall ist. Er bedankt sich für die vorab per e-mail eingegangenen Änderungsvorschläge, welche gleich umgesetzt werden konnten.

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig die Sitzungsniederschrift vom 25.11.2020.

zu Punkt 3 – Berichte

Der Bürgermeister informiert darüber, dass der Forstfonds Montafon, welcher dem Stand Montafon unterstellt ist, finanziell nicht gut dasteht. Derzeit schaut der Betriebsleiter, wie Mittel lukriert werden können. Eine Möglichkeit wäre eventuell die Errichtung einer Aushubdeponie auf dem Gemeindegebiet von St. Anton. Der Vorsitzende zeigt den Gemeindemandataren anhand eines Planes die vorgesehene Stelle bei der 2. Kehre auf der Strecke von der Prazalanz-Wiese zum Steinbruch. Dieser Ort würde sich anbieten, da es dort abschüssig ist, und für 70.000 bis 100.000 m³ Aushubmaterial Platz wäre. Der sich dort befindende Wald gehört dem Forstfonds Montafon. Da es sich aber um Gemeindegebiet von St. Anton handelt, wird die Gemeinde nur einverstanden sein, wenn auch die

Gemeinde davon profitiert (wenn möglich in gleicher Höhe). Für die Gemeindekassa wäre dies eine erfreuliche Einnahme. Die Zufahrt erfolgt direkt bei der Bahnübersetzung, wodurch gewährleistet ist, dass kein LKW durch das Dorf fährt.

GV Jörg Bitschnau gibt zu bedenken, dass es sich um ein Naherholungsgebiet handelt.

Der Bürgermeister erklärt, dass man noch nicht weiß, zu welcher Zeit das Aushubmaterial gebracht wird.

GV Martina Bickel erkundigt sich, woher das Aushubmaterial kommt.

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Aushubmaterial von Baustellen im Montafon hergebracht wird. Es stört das Umfeld nicht – lediglich die Wiese würde oberhalb größer werden.

Lawinengefahr besteht ebenfalls keine. Vorerst ist es nur ein angedachtes Geldbeschaffungsmittel des Forstfonds.

Der Bürgermeister berichtet von einer Videokonferenz der Bürgermeister mit den Geschäftsführern der illwerke-vkw. Alle derzeitigen Projekte wurden vorgestellt. Als großes Projekt wurde die Hotelanlage in Latschau präsentiert. Als weiteres Projekt wird der Berghof Golm komplett neu gebaut. Es soll ein großes Gasthaus mit einem Ski-Verleih entstehen. Die illwerke-vkw würde den Montafoner Gemeinden (als Entschädigung für den Verkehr und für Sprengarbeiten) € 1 Million überweisen. Bgm. Helmut Pechhacker hat vorgebracht, dass es bei der Verteilung so sein muss, dass die Gemeinden Lorüns und St. Anton den größten Anteil bekommen, ein Teil eventuell noch die Gemeinde Tschagguns. Die anderen Gemeinden haben keine Nachteile. Wenn es zu einer Überweisung kommt, müssen wir bevorzugt werden.

GV Eva Vonier fragt, was mit dem Verkehr ist, wenn neu gebaut wird.

Der Vorsitzende erklärt, dass es genau darum geht, aber wir können den Neubau nicht verhindern.

GV Eva Vonier hält fest, dass es die letzten 50 Jahre schon so läuft, dass weiter drinnen im Montafon gebaut wird und die Gemeinde St. Anton den Durchzugsverkehr hat.

Der Bürgermeister bestätigt, dass das Verkehrsproblem in St. Anton immer schlimmer wird.

Er hat seine Bürgermeisterkollegen darauf hingewiesen, dass manche Bürger in St. Anton sich bereits überlegen, den Verkehr zum Stocken bringen zu wollen, indem die Ampeln laufend auf „rot“ gedrückt werden. Die Bürger von St. Anton und Lorüns spielen nicht mehr lange mit.

GV Eva Vonier erklärt, dass für Anrainer entlang der Hauptstraße ein Garten vor dem Haus nicht benützbar ist, da der Verkehr unwahrscheinlich zugenommen hat. Dieses Problem besteht vor allem für die Bewohner in den alten Häusern, denn sie hatten nie eine Lobby.
Da könnte man schon versuchen, sich zu wehren.

Der Vorsitzende bestätigt, dass es – ohne Druck zu machen – nicht funktionieren wird. Alle seine Vorgänger waren diesbezüglich schon beim Land Vorarlberg und haben interveniert.

Der Bürgermeister informiert darüber, dass der Ausschuss betreffend der Benützung des Gemeindesaales und des Vereinsraumes bereits die 1. Sitzung abgehalten hat und erteilt GV Martin Anker, dem Obmann des Ausschusses, das Wort.

GV Martin Anker berichtet, dass es eine sehr konstruktive Sitzung war. Die Mitglieder sind das Regelwerk durchgegangen, im Großen und Ganzen passt es recht gut. Es wurde analysiert, welcher Verein welche Eigenschaften hat, welche Dinge sind nicht diskutierbar und welche führen nicht zur Eindeutigkeit. Oft bestanden unter den Mitgliedern sehr unterschiedliche Meinungen. Bei der nächsten Sitzung wird den Gemeindemandataren genaueres berichtet.

Der Vorsitzende bedankt sich und findet es gut, wenn der Ausschuss am Ball bleibt.

Der Bürgermeister berichtet, dass im Gemeindevorstand die Öffnungszeiten des Gemeindeamtes besprochen wurden. Fast alle Gemeinden im Montafon (einschließlich Schruns)
haben nur am Vormittag geöffnet. Ein Termin am Nachmittag ist nur nach Vereinbarung

möglich. Sie haben generell am Nachmittag geschlossen, weil die Arbeit darunter leidet, wenn dauernd das Telefon läutet oder immer jemand kommt. Vor allem bei Aufgaben, wie die Erstellung des Voranschlags oder der Niederschrift, ist es nachteilig, wenn man immer wieder aus dem Konzept gerissen wird.

Der Vorstand hat daher die Anpassung der Öffnungszeiten ab dem 1. Jänner 2021 beschlossen. Jeden Vormittag ist das Gemeindeamt von 8:00 bis 12:00 Uhr offen. Am Donnerstag bleibt das Gemeindeamt zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Bisher war das Gemeindeamt von Montag bis Mittwoch am Nachmittag auch von 14:00 bis 16:00 Uhr offen. An diesen 3 Nachmittagen bleibt geschlossen – Termine nach Vereinbarung sind gerne möglich. Diese Vorgehensweise wird im nächsten Jahr probiert. Das Telefon ist auch nur am Vormittag besetzt.

GV Alexandra Battlogg fragt, ob am Nachmittag kein Telefon abgenommen wird.

Der Bürgermeister bejaht es – dies spielt sich schnell ein. Auf dem Band des Telefonanrufbeantworters werden die neuen Öffnungszeiten bekannt gegeben. Die Bürger stellen sich schnell darauf ein, dass sie am Vormittag anrufen müssen, um für den Nachmittag einen Termin zu bekommen.

GV Eva Vonier erkundigt sich, ob eine Öffnung am Donnerstag Nachmittag bis 19:00 Uhr möglich wäre.

Der Vorsitzende erklärt, dass man bei keinem Gemeindeamt nach 18:00 Uhr kommen kann. Ausnahmen gibt es bei Volksbegehren, wenn an 2 Abenden bis 20:00 Uhr und zusätzlich am Samstag geöffnet ist.

Der Bürgermeister informiert darüber, dass am Vorabend die 3. Bauausschuss-Sitzung stattgefunden hat. Es wurde die Vorgehensweise besprochen, wie der Fragebogen von der Bevölkerung anonym ausgefüllt werden kann. Alle Fragebögen wurden ausgedruckt und fortlaufend nummeriert. Es sind 661 Fragebögen – für derzeit 661 in St. Anton gemeldete Personen über 14 Jahre. Jeder bekommt den Fragebogen persönlich adressiert zugeschickt. Damit gewährleistet ist, dass es nicht nachvollziehbar ist, wer welchen Fragebogen erhält, wurden die Fragebögen in die Kuverts gegeben, diese zugeklebt und gemischt. Erst dann wurden die Adress-Etiketten wahllos darauf geklebt. Die Anonymität ist zu 100 % gegeben. Durch die Nummerierung kann verhindert werden, dass ein Fragebogen kopiert wird. Die Fragebögen gehen morgen (23.12.2020) zur Post und werden am 28.12.2020 zugestellt. Die Bürger haben bis 7.1.2021 Zeit, den Fragebogen auszufüllen und in den Briefkasten der Gemeinde zu werfen. Die Briefträgerin schaut beim Postbriefkasten nach und bringt die irrtümlich dort eingeworfenen Bögen zur Gemeinde. Ab 8.1.2021 können die Fragebögen ausgewertet werden. Am 22.1.2021 besteht die Chance für das 1. Zusammentreffen mit dem Landesgestaltungsbeirat und den Architekten. Bis dann sollten die Fragebögen ausgewertet sein, um das Grundkonzept zu besprechen. Bis zum 1. Konzept wird es 4-6 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Aus 3 Projekten wird sich eines herauskristallisieren. Bis dann sollte es möglich sein, eine Veranstaltung mit der Bevölkerung durchzuführen (Corona). Die letzte Bauausschuss-Sitzung war teilweise konstruktiv, teilweise emotional bezüglich Standortfrage. Der Vorsitzende stellt klar, dass es keine Standortdiskussion mehr gibt. Der Nahversorger kommt auf das Gemeindegrundstück – davon werde er sich nicht abbringen lassen.

GV Jörg Bitschnau möchte ergänzen, dass 2 Punkte die Hauptdiskrepanz verursachen:
Bei einer Gemeindevertretersitzung im letzten Juli wurde einstimmig beschlossen eine Entwicklungsstudie zu machen, da bis dahin keine brauchbare und umsetzbare Lösung für einen Nahversorger vorlag. Grundvoraussetzung war, dass der Dorfkern von der Kirche bis zum Gasthof Post betrachtet wird. Danach wollte man mit der Bevölkerung und den Grundeigentümern alle möglichen Optionen bewerten, um eine bestmögliche Lösung zu finden. Bei den Diskussionen im Bauausschuss ist bei ihm der Eindruck entstanden, dass es sehr konkrete Vorstellungen bezüglich der Umsetzung eines Projekts am Gemeindegrundstück von der Liste Gemeinsam für St. Anton gibt. Es geht eigentlich nur noch darum,

wie ein Projekt auf dem Gemeindegrundstück umgesetzt werden kann. Dies entspricht nicht mehr dem ursprünglich angedachten und beschlossenen Entwicklungskonzept. Heute stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch Sinn macht, € 80.000,-- für ein Entwicklungskonzept auszugeben, das nur auf das Gemeindegrundstück fokussiert ist.

Dies ist der 1. Punkt, bei welchem man sich nicht einig ist. Der 2. Punkt ist der Fragebogen.

Die Bevölkerung mit einem Fragebogen einzubinden ist eine super Idee, um die Meinung der Bevölkerung abzuholen. Im Bauausschuss wurde lange und intensiv über die Fragestellung diskutiert, aber seiner Meinung nach hat man am Ende die wesentlichen Fragen nicht hineingepackt. Es gibt ganz viele Fragen, die ihm persönlich keinen großen Mehrwert geben. Sie haben keinen Einfluss auf Entscheidungen.

GV Eva Vonier fragt Jörg Bitschnau, ob er ein Beispiel sagen kann.

GV Jörg Bitschnau nennt die Frage: was ist dir wichtig im Angebot vom Dorfkern: Volksschule, Spielplatz, Gemeindesaal. Die Frage ist seiner Meinung nach nicht notwendig und wird nichts ändern an der Vorgehensweise. Die Fragen spielen darauf ab, dass die angedachte Lösung von manchen Personen bestätigt wird.

Der Vorsitzende berichtet, dass der Fragebogen vom Bauausschuss gemeinsam ausgearbeitet wurde. Was fehlt ist die Frage nach dem Standort, da sich die Standortdiskussion nicht mehr stellt. Er möchte schon festhalten, dass die Stimmung beim jetzigen Bauausschuss besser ist, als beim vorhergehenden. Er war zwar bei den Sitzungen nicht anwesend, hat aber alle Protokolle gelesen.

GV Fabienne Netzer findet, dass die Stimmung im alten Bauausschuss im Sommer super war.

Der Bürgermeister empfiehlt Fabienne Netzer, die Protokolle nachzulesen. Beispielsweise:
Dr. Günter Flatz beantragt, dass Peter Vergud nicht mehr dabei ist – Abstimmung 4:2.

Gernot Elsensohn wird zum Stellvertreter gewählt – Abstimmung 4:3. Die Stimmung war sicher nicht gut, aber das hat mit dem jetzigen Bauausschuss nichts zu tun. Der neue Bauausschuss soll das Beste aus dem Gemeindegrundstück herausholen. Die Diskussionen bleiben immer noch am Standort hängen.

GV Eva Vonier erklärt, dass die Standortfrage in der Sitzung vom Dezember 2018 geklärt worden und vom Tisch ist! Es wurde nur noch einmal aufgewärmt.

GV Jörg Bitschnau möchte es gerne neutral sehen – es gehe nicht nur um den Standort.

Am Ende sollte die beste Lösung herauskommen. Es stellt sich nicht nur die Frage: wo ist das Geschäft? Es geht auch um solche Themen: Wo gibt es Freiraum? Wie ist die Verkehrssituation? Wie ist der Zugang zum Bahnhof? Diese Fragen gehören alle in ein Gesamtkonzept. Nicht wir geben etwas vor, sondern die Experten sollen anhand der Bedürfnisse der Bevölkerung eine Lösung erarbeiten. Im Bauausschuss geht es aufgrund unterschiedlicher Auffassungen hart zur Sache, aber es herrscht eine gute Gesprächskultur.

Der Vorsitzende erwähnt einige Punkte aus dem Fragebogen beispielsweise bei den Verbesserungen im Verkehr: bessere Erreichbarkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad, sichere Querungsmöglichkeit über die Landesstraße, zusätzlicher Zebrastreifen, geringere Geschwindigkeiten, mehr Parkplätze, zusätzlicher Gehsteig usw. Aber auch solche Fragen:
welche zusätzlichen Angebote sollten im Dorfkern Platz finden: Gastronomie, Treffpunkte ohne Konsumzwang usw. Es ist nicht alles auf den Nahversorger ausgelegt. Erst beim Punkt 4 fängt es mit den Fragen zum Nahversorger an: Tiefgarage, Bankomat, Überbauung. Es handelt sich also sehr wohl um ein Gesamtkonzept, nur die Standortfrage stellt sich nicht mehr.

GV Fabienne Netzer erkundigt sich, wie es der Bürgermeister sieht mit den € 80.000,-- für die Zentrumsbetrachtung.

Der Vorsitzende antwortet, dass der Beschluss für die Zentrumsbetrachtung mit Kosten in der Höhe von € 80.000,-- bereits beschlossen wurde bevor er Bürgermeister war. Betrachtet man nur das Gemeindegrundstück, wird es vermutlich nicht € 80.000,-- kosten. Es kommt nicht in Frage einen Nahversorger auf dem MBS-Areal oder sonst irgendwo zu errichten. Es kann gerne alles betrachtet werden, beispielsweise Wohnungen oder ein Hotel

auf dem Gantner-Areal oder ein Gewerbepark auf dem MBS-Areal. Jörg Bitschnau komme immer wieder mit dem Nahversorger auf dem MBS-Areal – dieses Thema ist gegessen.

GV Jörg Bitschnau erwidert, dass es ihm egal ist – er habe keinen bevorzugten Standort für den Nahversorger. Ihm ist es wichtig, dass man nicht fertige Lösungen vorsetzt, sondern von Spezialisten die bestmögliche Lösung ausarbeiten lässt. Er habe keine Präferenzen zu MBS und überall gibt es Vor- und Nachteile.

GV Michael Schoder wünscht sich zum Thema Standort, dass man die Emotionen herausnehmen solle. Er persönlich ist auch der Meinung, dass oben wahrscheinlich der beste Standort ist, aber er möchte auf die anderen Kritikpunkte von Jörg Bitschnau eingehen.

Viele Fragen hätte man anders stellen können. Wenn man beispielsweise die Überbauung anders deklariert hätte – mit der Möglichkeit „JA“ oder „NEIN“ zu sagen und nicht gleich:
soll die Überbauung Wohnungen haben? Jeder Bürger hätte die Möglichkeit, zu sagen: ich möchte keine Überbauung. Es gibt vielleicht Leute, die es so sehen. Die Möglichkeiten für verschiedene Antworten fehlen. Der Standort ist von ihnen kein Ansatz mehr oder dass sie irgendwo anders bauen wollen. Dies kann er für seine Partei sagen.

GV Eva Vonier teilt mit, dass bereits beim REK klar herausgekommen ist, dass der Lebensmittelmarkt im Zentrum sein soll. Man kann ewig fragen. Sie möchte Lösungen in der Umsetzung sehen und nicht 15 Jahre warten müssen. Das Wichtigste für St. Anton ist ein Lebensmittelgeschäft. Man kann das immer wieder bei der Bevölkerung abholen, aber das wurde schon beim REK gemacht. Irgendwann haben die Leute die Schnauze voll. Immer wieder gefragt zu werden und nichts wird umgesetzt.

GV Alexandra Battlogg findet es schade, dass Eva Vonier die Bevölkerung nicht miteinbeziehen möchte.

GV Eva Vonier erwidert, dass dies eine unfaire Aussage ist! Beim REK wurde die Bevölkerung sehr wohl einbezogen. Die Bürger warten seit 15 Jahren und nichts wird umgesetzt.

Sie setzt sich dafür ein, was die Mehrheit der Bevölkerung will.

GV Alexandra Battlogg meint, dass beim REK immer die gleichen kommen – auch bei der Auftaktveranstaltung.

GV Eva Vonier entgegnet, dass Alexandra Battlogg unterstellt, dass immer die gleichen kommen.

Der Bürgermeister erklärt, dass der Bauausschuss dafür da ist, den Fragebogen zu erstellen und alle 5 Mitglieder haben dies gemeinsam ausgearbeitet. Im Nachhinein hat jeder noch eine Idee, was man noch machen könnte.

GV Fabienne Netzer wiederholt, dass eine Zentrumsbetrachtung um € 80.000,-- keinen Sinn mehr macht.

Vizebgm. Christian Bitschnau stellt klar, dass die Gemeindevertretung dies beschlossen hat. Auch der damalige Vizebürgermeister Dr. Günter Flatz war dafür, Hilfe zu holen und das Geld zu investieren. Es war nicht so, dass wir nur 80.000,-- ausgeben wollen.

GV Jörg Bitschnau findet, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses alles anders war. Durch die Neuwahlen entstand eine neue Situation. Brechen wir es ab und machen es günstiger?

Vizebgm. Christian Bitschnau hofft, dass man aus dem Fehler beim Ärztehaus gelernt habe. Darum wollte man jetzt den Landesgestaltungsbeirat miteinbeziehen. Die Architekten planen und die Gemeinde kann aussuchen. So kann am meisten herausgeholt werden.

Bisher hieß es immer, der Platz ist zu schade nur für einen Laden.

GV Fabienne Netzer ist der Meinung, die Gemeindemandatare müssen sagen, was sie drin haben wollen.
Der Vorsitzende sieht es genauso.

GV Fabienne Netzer fragt, ob es andere Möglichkeiten gibt, beispielsweise fix fertige Projektbetreiber.

Der Bürgermeister erwidert, dass dies von der Einheitsliste in St. Anton abgewürgt wurde.

GV Fabienne Netzer wiederholt, dass bei der im Sommer 2020 beschlossenen Zentrumsbetrachtung das Betrachtungsgebiet von der Kirche bis zum GH Post festgelegt wurde. Sie hält fest, dass Vizebgm. Christian Bitschnau dort zugestimmt hat. Nun wurde das

Betrachtungsgebiet stark reduziert (nur mehr Gemeinde-Grundstück). Deshalb macht die Ausgabe von EUR 80.000,- ihrer Meinung nach keinen Sinn mehr und es muss kritisch überdacht werden, ob abgespeckt werden kann.

GV Martin Anker findet dies eine berechtigte Frage, aber es ist ein Vertrag da. Man müsste überprüfen, ob man aus dem Vertrag aussteigen kann. Er vertraut dem Bauausschuss.

Der Bürgermeister teilt mit, dass er sich mit Herbert Bork in Verbindung setzen und eruieren wird, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Gemeinde weniger als € 80.000,-- bezahlen muss. Die Gemeinde erhält zwar eine Förderung vom Land Vorarlberg über € 40.000,--, aber er hat kein Problem damit, wenn die Kosten nur € 40.000,-- betragen und die Gemeinde nur € 20.000,-- bezahlen muss. Die Summe über € 80.000,-- wäre für das gesamte Gebiet. Vielleicht können wir vorläufig zuerst den Nahversorger planen und vielleicht später weitermachen und weitere Gebiete in Betracht ziehen.

GV Alexandra Battlogg meint, dass, wenn die Ursprungssituation nicht mehr so ist, es dann eigentlich ein Architektenwettbewerb ist und das ist nicht gewollt. Wir möchten ein Gebäude, das ein Planer mit Ahnung umsetzen kann.

Der Vorsitzende versucht noch in dieser Woche, Herbert Bork von stadtland zu erreichen.

zu Punkt 4 – Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Straßennamen

Der Bürgermeister erwähnt, dass schon in der letzten Sitzung festgelegt wurde, dass heute ein Beschluss über die Festlegung der Straßennamen gefasst wird. Beim Gemeindeblatt wurde nochmals ein Beiblatt mitgeschickt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Es sind nur zwei Rückmeldungen eingelangt:
1. Ein WhatsApp mit dem Straßenplan und darunter das Wort „SUPER“.

2. Eine Rückmeldung von Romy Papon mit dem Hinweis, dass die „Bärgerstraße“ eigentlich „Bartholomäbergerstraße“ heiße. Für die L94 gibt es eine Vorgabe vom Land Vorarlberg und in dieser Verordnung ist wirklich der Name „Bartholomäbergerstraße“ angeführt.

Weitere Änderungswünsche sind nicht eingelangt, was bedeutet, dass der jetzige Stand gut angekommen ist.

GV Jörg Bitschnau hat nichts Negatives gehört und findet, dass heute im Anschluss die Straßennamen beschlossen werden können. Er erkundigt sich, wie es mit der Umsetzung weitergeht und wie hoch die Kosten sind.

Vizebgm. Christian Bitschnau erklärt, dass Raimund Schuler schon alles eruiert hat. Die Straßentafeln können ausgesucht werden. Pro Haushalt fallen Kosten über ca. € 20,-- für die Hausnummer an.

Der Bürgermeister berichtet von einem Angebot in der Höhe von € 8.000,-- für 22 Straßen in St. Anton. Da es jetzt weniger Straßen sind, wird es billiger werden. Die Hauptschilder bezahlt die Gemeinde. Die Bezahlung der Hausnummern müsse erst noch besprochen werden – dafür wird ein eigener Beschluss gefasst.

GV Fabienne Netzer schlägt vor, sich die optisch ansprechenden Schilder in Batschuns anzusehen.

Der Vorsitzende wird sich Muster schicken lassen und diese der Gemeindevertretung präsentieren.
GV Eva Vonier erkundigt sich nach dem Zeitrahmen.

Der Bürgermeister nimmt an, dass es schon ein halbes Jahr in Anspruch nehmen wird.

Er stellt den Antrag, dass die Straßennamen so wie sie im vorliegenden Plan erfasst sind (inklusive der Bezeichnung „Bartholomäbergerstraße) beschlossen werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Festlegung der Straßennamen gemäß dem vorliegenden Plan (L94 hat die Bezeichnung „Bartholomäbergerstraße“).

zu Punkt 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren für das Jahr 2021 bzw. für die Gästetaxe ab 1.11.2021

Der Bürgermeister informiert darüber, dass im Gemeindevorstand der Zeitraum für die Gästetaxe von November bis Oktober genehmigt wurde. Früher galt der Zeitraum von Jänner bis Dezember. Aber für Gastronomen und Vermieter ist dieser Zeitraum nicht optimal.

Einige Vermieter sind mit dem Wunsch auf die Gemeinde zugekommen, dass ihnen der Zeitraum vom 1.11. bis 31.10. des nachfolgenden Jahres lieber wäre, damit während der Wintersaison kein Wechsel in der Gästetaxenhöhe erfolgt. Viele Gäste bleiben über den Jahreswechsel und bezahlen bis 31.12. eine niedrigere Gästetaxe als ab dem 1.1.

In der letzten Sitzung wurde bereits diskutiert, dass es für das Jahr 2021 keine Gebührenerhöhungen außer der Müll- und der Kindergartengebühr geben wird. Die Müllgebühr wird angepasst, da die Müllsäcke auch in den Geschäften verkauft werden. Die Kindergartengebühr muss aufgrund der Vorgabe des Landes Vorarlberg angepasst werden. Wenn die Gemeinde den Zeitraum für die Gästetaxe ändert, muss die Gästetaxe ab dem 1.11. angepasst werden. Er schlägt vor, ab dem 1.11.2021 eine Erhöhung der Gästetaxe um 10 Cent von € 1,40 auf € 1,50 vorzunehmen.

Der Vorsitzende erkundigt sich, ob es andere Ansichten wie in der letzten Sitzung gibt.

GV Jörg Bitschnau findet grundsätzlich, dass es Sinn macht, die Gebühren nicht zu erhöhen oder nur minimal zu erhöhen. Eine Gebührenerhöhung wurde früher immer im Zusammenhang mit dem Budget besprochen.

Der Bürgermeister entgegnet, dass die Gebührenerhöhungen generell vor der Erstellung des Budgets besprochen wurden, da die Erhöhungen im Budget bereits berücksichtigt werden müssen. In der heutigen Sitzung hätte das Budget nicht besprochen werden dürfen, da eine Budgetsitzung öffentlich sein muss. Hoffentlich ist nach Beendigung des Lockdowns Ende Jänner 2021 die Abhaltung einer öffentlichen Sitzung möglich. Er wäre froh, wenn viele Zuschauer kommen.

Der Vorsitzende fragt, ob die Gemeindemandatare mit den besprochenen Gebührenerhöhungen einverstanden sind.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Gebühren für das Jahr 2021 bzw.
für die Gästetaxe ab 1.11.2021 wie folgt:

Abfallgebühren
20 l Abfallsack € 1,90
40 l Abfallsack € 3,80
55 l Abfallkübel-Wertmarke € 5,24
60 l Abfallkübel-Wertmarke € 5,71
120 l Abfallkübel-Wertmarke € 11,42
Bauaushub pro m³ (Kleinmengen) € 11,00

Kindergartengebühren
für 1 Kind je Monat € 37,00
für jedes weitere Kind derselben Familie € 18,50
für 3-jährige Kinder € 37,00

Gästetaxe
je Nächtigung von Personen über 14 Jahren ab 1.11.2021 € 1,50

zu Punkt 6 – Beratung und Beschlussfassung bezüglich eines offenen Bücherschrankes

Der Bürgermeister berichtet, dass wir über Walter Jäger 2 Telefonzellen von der Telekom bekommen. Diese kosten uns nichts, müssen aber in Feldkirch abgeholt werden. Nach Neujahr wird der Vorsitzende mit seinem Pritschenwagen gemeinsam mit Walter Jäger die 300 kg schweren Telefonzellen in Feldkirch holen. Vizebürgermeister Christian Bitschnau wird mit ihm Stellagen in die Telefonzellen montieren. Es entstehen eventuell minimale Materialkosten. Der Volksschuldirektor Sascha Walch übernimmt die Grundfüllung sowie die künftige Betreuung, damit die Telefonzellen immer ausreichend mit Büchern gefüllt sind. Die Bürger können Bücher bringen und holen, so viel sie wollen. Wenn jemand nur Bücher bringt, ist dies auch okay. Es gibt 2 Standorte: der 1. Standort befindet sich auf dem Vorplatz bei der Schule und der 2. Standort bei der Anschlagtafel neben dem Wohnhaus von Robert Flatz. GV Gernot Elsensohn hat vorgeschlagen, die Telefonzellen von Schulkindern bemalen zu lassen. Es wäre möglich, die Telefonzellen im unteren Bereich von den Schülern bemalen zu lassen und im oberen Bereich eventuell eine fetzige Beklebung von Kurt Battlogg anbringen zu lassen.

Der Vorsitzende schlägt vor, die Telefonzellen zu holen, die Stellagen einzubauen und in Absprache mit Sascha Walch diese zu bestücken und aufzustellen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig diese Vorgehensweise bezüglich des offenen Bücherschrankes.

GV Jörg Bitschnau erkundigt sich, ob nur 2 Bücherschränke geplant sind.

Der Bürgermeister erwähnt, dass eventuell auch mehr Bücherschränke möglich sind.

GV Jörg Bitschnau findet, dass zwischen den Telefonzellen eine gewisse Distanz bestehen muss.

Der Vorsitzende erklärt, dass bei großem Bedarf auch jeweils 2 Telefonzellen nebeneinanderstehen können oder man sucht einen 3. und 4. Standort.

zu Punkt 7 – Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger

Der Bürgermeister zeigt den Gemeindevertreter Innen anhand eines Lageplans, wo Walter Jäger wohnt und wo sich das Gemeinde-Grundstück befindet, welches Walter Jäger gerne von der Gemeinde kaufen möchte. Das Grundstück liegt fast zur Gänze in der roten Zone, bis auf ein kleines Eck, welches zur gelben Zone gehört. Walter Jäger möchte gerne mehr Platz haben und würde um das Grundstück herum einen Zaun errichten. Momentan hat die Gemeinde kein Fahrrecht. Der Vorteil für die Gemeinde wäre, dass das Fahrrecht ins Grundbuch eingetragen wird. Die Wildbach- und Lawinenverbauung darf sowieso immer fahren. Walter Jäger würde auf die Straße schauen, sie von Müll säubern und die Ausrinner putzen. Der Grundstückspreis für den Wald in der roten Zone liegt bei € 1,30 bis € 1,50 pro m². Walter Jäger würde der Gemeinde das Doppelte zahlen, nämlich € 3,-- pro m². Es handelt sich um knapp 1.457 m² für beide Grundstücke. Die Gemeinde hätte keine Arbeit (aufgeräumt wird von Walter Jäger) und hätte ein eingetragenes Fahrrecht. Wie es hinsichtlich der Haltung von Tieren ausschaut, müsste man mit Herbert Battlogg besprechen.

GV Alexandra Battlogg kann dies aufgrund Rücksprache mit Herbert Battlogg beantworten:
Es handelt sich hier um Objektschutzwald und da dürfen keine Tiere gehalten werden.

Der Vorsitzende fragt, ob es eine Grenze bei der Anzahl der Tiere gibt.

GV Alexandra Battlogg erklärt, dass Walter Jäger den Wald in keinster Weise nützen darf, was bedeutet, dass es ihm eigentlich nichts bringt. Sie fände es fair, wenn man Walter darüber auch informiert.

Der Bürgermeister fragt die Gemeindevertreter Innen, was sie davon halten, und ob sie es sich grundlegend vorstellen können, dass Walter Jäger das Grundstück kauft.

GV Alexandra Battlogg wiederholt, dass er keinen Nutzen davon hat.

Der Vorsitzende sagt okay – was ist, wenn er es trotzdem möchte.

GV Michael Schoder findet grundsätzlich, dass Walter Jäger das Grundstück haben soll.

Er hat aber ausfindig gemacht, dass die Gemeinde etwas bauen könnte, wenn ein Grund des öffentlichen Interesses vorliegt. Diesen Gedanken sollte man im Hinterkopf behalten.

Der Bürgermeister meint, dass in einer roten Zone „Bauen“ kein Thema sein wird (eventuell den Damm verlängern). Wenn Walter Jäger den Grund überhaupt nicht nutzen kann, ist der Kauf vielleicht hinfällig.

GV Alexandra Battlogg meint, dass ein Aspekt ist, dass es sich um eines der letzten Gemeindegrundstücke handelt. Wenn die Gemeinde irgendwo sonst Boden braucht, könnte man das Grundstück evtl. zum Abtauschen heranziehen. Aufräumen kann Walter Jäger trotzdem, wenn er das unbedingt möchte.

Der Vorsitzende wird Walter Jäger sagen, dass er keinen Nutzen vom Grundstück haben wird, die Gemeindevertretung könnte sich aber einen Verkauf vorstellen.

Heute wird in dieser Angelegenheit kein Beschluss gefasst.

GV Alexandra Battlogg ergänzt, dass es laut Waldaufseher Herbert Battlogg die Pflicht des Bürgermeisters ist, eine Nutzung des Grundstücks zu untersagen, sollte er es dennoch für die Tiere nutzen.
GV Gernot Elsensohn fragt nach einer Abstimmung.

Der Vorsitzende wiederholt, dass es für die Gemeinde durch das im Grundbuch eingetragene Fahrrecht ein Vorteil wäre.

GV Jörg Bitschnau ist der Ansicht, dass niemand den Kauf verhindern will.

GV Martin Anker schlägt vor, dass jeder Gemeindemandatar sagen könnte, ob er dafür ist.

Der Bürgermeister fragt die Gemeindevertreter Innen, und niemand hat etwas dagegen.

zu Punkt 8 – Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Umbau des Ärztehauses

Der Bürgermeister erklärt, dass er von Klaus Schröcker eine Grobkostenschätzung für den Umbau des Ärztehauses bekommen hat. Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 100.870,-- netto. Der Vorsitzende ist persönlich der Meinung, dass dies für die Gemeinde ein großer Brocken ist. Grobkostenschätzungen werden eher höher beziffert. Die Rückzahlung für einen Kredit über € 100.000,-- liegt bei monatlich ca. € 450,-- bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Er möchte mit den Ärztinnen zusammensitzen und ihnen eine leichte Mieterhöhung vorschlagen, da sie ja vom Umbau profitieren. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Umbauarbeiten, aber im gleichen Zug wird die Miete für beide Ärztinnen um je € 150,-- erhöht, somit wären die Kosten gedrittelt. Er erkundigt sich nach der Meinung der Gemeindevertreter Innen.

GV Michael Schoder ist der Meinung, dass gewisse Umbauarbeiten wahrscheinlich notwendig sein werden. Bezüglich der Kostenteilung wäre es ein guter Ansatz, im Gespräch mit den Ärztinnen im Sinne der Gemeinde noch mehr als eine Drittellösung herauszuholen.

Der Bürgermeister glaubt, dass eine Drittellösung schon hoch gepokert ist.

GV Jörg Bitschnau erkundigt sich, ob die Gemeinde grundsätzlich als Vermieter in der Verpflichtung ist, Kosten für gewünschte Umbauten zu übernehmen und welche Regelungen es dazu gibt.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Umbau von der Gemeinde zu bezahlen ist – nur die Inneneinrichtung ist Sache der Ärztinnen.

GV Jörg Bitschnau meint, für Umbauwünsche des Mieters muss der Vermieter normalerweise keine Kosten übernehmen und ist nicht verpflichtet, die Umbauten zu machen. Er würde versuchen, einen Kompromiss mit den Ärztinnen zu finden.

Der Bürgermeister erläutert dies grundlegend so: jetzt haben wir eine andere Situation als damals, als die Ärztinnen das Gebäude gemietet haben. Derzeit läuft nichts ohne Masken.

Auf der einen Seite sind schwangere Patientinnen und auf der anderen Seite COVID-19- Patienten. Es gibt nur ein Behinderten-WC. Am sinnvollsten wären getrennte Eingänge in jede Arztpraxis, wobei das Einziehen einer Zwischenwand sicher die billigere Lösung wäre.

Man könnte damit argumentieren, dass beim Umbau die beste Lösung umgesetzt wird, und versuchen dadurch eine Drittellösung zu erreichen.

GV Eva Vonier sieht den Umbau als Verpflichtung der Gemeinde, da damals beim Bau des Ärztehaus ein Pfusch erfolgte, wenn die Rettung nicht einmal zur Türe hineinkommt. Wenn die Ärztinnen mit einer Mieterhöhung einverstanden sind, ist es gut für die Gemeinde gelaufen, sonst bleibt es an der Gemeinde hängen. So etwas kann man nicht mit Mietern im Privatbereich vergleichen.

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, wie es weitergeht, wenn die Ärztinnen mit einer Drittellösung nicht einverstanden sind und sagen, sie müssen irgendwo anders eine Ordination eröffnen.
GV Martin Anker erkundigt sich nach der Höhe der Miete.

Vizebgm. Christian Bitschnau ist der Meinung, dass die Miete zwischen € 4.600,-- und € 4.700,-- liegt (Anmerkung: Die Miete liegt insgesamt bei € 2.510,88 für beide Arztpraxen).

GV Martin Anker findet, dass eine Kostenteilung sinnvoll wäre, und natürlich versucht werden sollte, das Beste für die Gemeinde herauszuholen. Das Gebäude wird durch den Umbau attraktiver.

GV Alexander Wachter gibt zu bedenken, dass das Ärztehaus ein Pfusch ist. Er weiß nicht, wie es ausschaut, wenn jemand eine Prüfung durchführen würde. Die Böden sind komplett kaputt.

GV Alexandra Battlogg fragt nach, ob ein Sachverständiger da war.

GV Alexander Wachter bestätigt dies. Beim Boden sind hinten Hohlräume, wodurch die Schäden entstanden sind.

Der Bürgermeister ist der Meinung, dass die Rettung durchkommen muss, weshalb eine Wand nach hinten versetzt werden muss. Momentan können Patienten nur mit einem Stuhl zum Rettungsauto transportiert werden.

GV Fabienne Netzer erkundigt sich, falls eine Drittellösung möglich ist, ob vom nächsten Mieter gleich viel verlangt werden kann. Vielleicht kann eine Bindung (z.B. auf 20 Jahre)
vereinbart werden.

Der Vorsitzende vermutet, dass es diesbezüglich schlecht ausschauen wird. Der Mietvertrag muss bestehen bleiben. Solange sich die Arztpraxis rentiert, werden die Räume gemietet werden. Schlimmer wäre es, wenn keine Patienten mehr kommen.

GV Fabienne Netzer hat das Gefühl, dass der Boden von Anfang an schlecht gemacht wurde.

Der Bürgermeister erklärt, dass der Boden mit der Zeit härter wird. Am Rand wurde der Boden nur hinaufgezogen, hätte aber hinterfüllt werden müssen. Es handelt sich um einen relativ dicken Belag, der aber nach 10 Jahren spröde wurde. Jetzt gibt es auch keine Garantie mehr. Der Boden wurde von einem auswertigen Unternehmen gemacht.

GV Fabienne Netzer fragt, ob dieses Thema schon im Bauausschuss besprochen wurde.

Der Vorsitzende antwortet, dass zuerst die Gemeindevertreter Innen informiert werden.

GV Alexandra Battlogg erkundigt sich nach der Vorgehensweise im Bauausschuss.

Der Bürgermeister teilt mit, dass er zuerst mit den Ärztinnen reden möchte. Wenn diese nicht einverstanden sind, wird die weitere Vorgehensweise wieder in einer Gemeindevertretungssitzung besprochen. Erst wenn sich die Gemeindevertretung entschieden hat,

gelangt das Vorhaben in den Bauausschuss. Grundlegende Zahlen kann der Bauausschuss nicht beschließen. Der Vorsitzende berichtet, dass der Plan folgendermaßen ausschaut:
Dort wo sich die Rampe befindet, ist der Warteraum von Frau Dr. Seeber. Man könnte das Podest der Rampe herausziehen und dort eine Türe in den Warteraum einbauen. Der Haupteingang kommt weg. Die Empfangsdamen sitzen hinkünftig Rücken an Rücken. Bei Frau Dr. Süß kommt ein separater Eingang, was gewährleistet, dass sich die Patienten nicht treffen. Hinter dem jetzigen Empfangsraum ist die Apotheke. Dahinter befindet sich der Aufenthaltsraum und eine Möglichkeit, sich umzuziehen. Die Mitarbeiterinnen von Frau Dr. Seeber müssen zum Umziehen bei Frau Dr. Süß durch die Apotheke durchgehen. Beim Behandlungszimmer von Frau Dr. Süß muss die Türe wegen der Rettung einen halben Meter zurückgesetzt werden. Dadurch muss ein kleines Stück des Bodens neu gemacht werden. Die Lüftung muss ebenfalls erneuert werden.
GV Martin Anker würde die Ärztinnen fragen.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Variante ja von den Ärztinnen gekommen ist.
GV Jörg Bitschnau würde abspecken.

GV Eva Vonier fragt, was dagegenspricht, mit den Ärztinnen hinsichtlich einer Drittellösung zu reden.

Der Bürgermeister antwortet, dass nichts dagegenspricht.

GV Fabienne Netzer ist der Meinung, dass es bis jetzt auch so gegangen ist. Jetzt müsste man € 100.000,-- investieren. Es macht Sinn zu schauen, ob es billiger möglich wäre.
GV Eva Vonier findet, dass die Drittellösung gut wäre.

GV Alexander Wachter meint, richtig gut wird es nicht mehr. Jetzt gehen Schwangere und Kinder mit Röteln durch den gleichen Eingang.

GV Fabienne Netzer möchte wissen, warum wieder Klaus Schröcker gefragt wurde.

Der Bürgermeister berichtet, dass Klaus Schröcker nur für die Kostenschätzung beauftragt wurde. Er habe ihm schon gesagt, dass es sich beim Ärztehaus um einen Pfusch handelt.

GV Alexandra Battlogg fragt nach, ob nicht Dr. Nigsch bei der Planung dabei war.

Vizebgm. Christian Bitschnau erklärt, dass Dr. Nigsch und Rudolf Lerch dabei waren.

Der Vorsitzende führt an, dass die Schuldfrage heute nicht Thema ist.

GV Alexandra Battlogg hat Bedenken hinsichtlich der Finanzen.

Der Bürgermeister beruhigt sie. Die Gemeinde hat den Vorteil, dass in den letzten 3 Jahren so gut wie nichts investiert wurde.

Vizebgm. Christian Bitschnau ergänzt, man habe ja gewusst, dass eine Sanierung des Daches ansteht.

GV Martin Anker befürwortet, dass der Bürgermeister mit den Ärztinnen reden soll. Er würde gar keine Zahlen nennen, sondern nur fragen, ob sie es sich vorstellen könnten, dass die Miete erhöht wird.

Der Bürgermeister schlägt vor, sich mit den Ärztinnen in Verbindung zu setzen und zu versuchen, eine Mieterhöhung von € 150,-- zu erreichen, und dann den Umbau ins Budget aufzunehmen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig diese Vorgehensweise beim Umbau des Ärztehauses.

GV Eva Vonier würde Klaus Schröcker Gas geben.

Der Vorsitzende erklärt, dass Klaus Schröcker nur die Grobkostenschätzung gemacht hat, weil er sich auskennt.

zu Punkt 9 – Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Grundstück GST. 203/4

Der Bürgermeister erklärt, dass es sich beim Grundstück GST.-Nr. 203/4 um einen Sonderfall handelt. Es geht um das Grundstück neben Michael Schoder unter den beiden Wohnblöcken. Dort befinden sich 2 unbebaute Grundstücke und heute geht es um das hintere Grundstück. Dieses Grundstück wurde an Manfred und Sabine Sonderegger verkauft. Im Vertrag steht, dass sich die Käufer verpflichten, das Grundstück innerhalb von 7 Jahren, spätestens bis 31.12.2020, mit einem Wohnhaus zu bebauen. Im nächsten Punkt räumen die Käufer der Verkäuferin ein Wiederkaufsrecht ein. Der Wiederkaufspreis von € 108.000,-- wurde mit dem Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Vertrag wurde damals von Dr. Günter Flatz erstellt. Frau Sabine Sonderegger hat bei der Gemeinde angefragt, ob eine Verlängerung der Bebauungspflicht möglich wäre.

Der Bürgermeister erklärte Frau Sonderegger daraufhin, dass er dies nicht selbst entschei- den kann, sondern den Fall mit der Gemeindevertretung abklären muss. Ein Rückkauf um nunmehr € 120.000,-- wäre immer noch ein Schnäppchen, oder verlängern wir die Bebauungspflicht um weitere 3 bis 5 Jahre? Der Vorsitzende hat den Vertrag mit Dr. Oswald Huber, dem Rechtsberater der Gemeinde Schruns besprochen. Er kennt sich im Gemeindewesen besser aus und verweist auf Dr. Edwin Gantner in Schruns, welcher sich im Vertragswesen besser auskennt.

Frau Sabine Sonderegger möchte den Vertrag ebenfalls prüfen lassen, da sie das Gefühl hat, sie wurden damals von Rudolf Lerch und von Dr. Günter Flatz über den Tisch gezogen.
Sie meint, dass der Vertrag nicht hält.

In der Gemeindevertretungssitzung wurden damals 5 Jahre beschlossen – im Vertrag stehen 7 Jahre.

Der Bürgermeister hat den Vertrag mit Dr. Edwin Gantner in einem kostenlosen Beratungsgespräch angeschaut. Dr. Gantner meint, dass die Chancen 50:50 stehen. Wenn die Gemeinde das Grundstück zurückhaben möchte, und der Rechtsanwalt ist dagegen, kann der Richter entscheiden. Wenn zwei Punkte des Vertrages zusammen betrachtet werden, ist dies gut für die Gemeinde. Wenn der Punkt 7 und der Punkt 8 separat betrachtet werden, schaut es schlecht aus für die Gemeinde. Bei einer Verlängerung der Bebauungspflicht um 3 Jahre, muss ein neuer Vertrag errichtet werden. Es muss drinstehen, dass es fix ist, dass die Gemeinde nach einer Nichtbebauung nach 3 Jahren das Grundstück bekommt.

Schließlich gibt es in St. Anton Bürger, die gerne bauen wollen. Der Vorsitzende fragt in die Runde der Gemeindevertreter Innen, wie weiter vorgegangen werden soll. Einen Prozess anzustreben liegt allerdings keinesfalls in seinem Interesse.

GV Alexander Wachter stellt fest, dass das Problem darin besteht, dass von der Gemeindevertretung 5 Jahre beschlossen wurden und 7 Jahre im Vertrag stehen. Er würde gerne wissen, wer eigenmächtig den Vertrag geändert hat.

Der Vorsitzende führt an, dass Rudolf Lerch Bürgermeister war und Dr. Günter Flatz den Vertrag erstellt hat. Er empfiehlt Alexander Wachter, dass er diese beiden fragen soll.

GV Alexander Wachter sieht diese Vorgehensweise als groben Fehler.
Der Bürgermeister findet dies auch.

GV Alexandra Battlogg meint, dass das jetzt nicht die Fragestellung ist.
GV Alexander Wachter meint, für ihn schon.

GV Michael Schoder versteht die Aufregung und sieht auch, dass 5 Jahre oder 7 Jahre ein Unterschied ist. Seiner Meinung nach gilt der Vertrag. Man könnte den Vertrag anfechten, aber mit welchem Sinn.

GV Eva Vonier findet, dass man eine Lösung suchen und schauen soll, dass man einen neuen Vertrag herbringt. Allerdings findet sie, dass man Rudolf Lerch und Dr. Günter Flatz zur Rechenschaft ziehen sollte. Sie stellt den Antrag, dies prüfen zu lassen.

GV Martina Bickel erkundigt sich nach dem Grundstück, welches angrenzt.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Vertrag für das danebenliegende Grundstück erst in einem Jahr abläuft, dieser allerdings gleichlautend verfasst wurde.

GV Fabienne Netzer fragt, was dann passiert, wenn Frau Höliner in einem Jahr kommt und ob man nicht gleich mit ihr sprechen kann.

Der Bürgermeister meint, es kann sein, dass bis nächstes Jahr gebaut wird und deshalb können wir heute nichts tun.

GV Martin Anker erklärt, dass er die Familie Sonderegger gut kennt, und er einen neuen Vertrag mit einer Verlängerung um 3 Jahre befürwortet.

GV Alexander Wachter entgegnet, warum 3 Jahre und nicht nur 2 Jahre?

Der Vorsitzende erläutert, dass laut Dr. Edwin Gantner 3 Jahre gut sind – außerdem sollte der Familie Sonderegger eine angemessene Zeit gewährt werden.

GV Alexandra Battlogg würde es begrüßen, jetzt mit Frau Höliner Kontakt aufzunehmen und den Fall gleich mitanzuschauen. Wenn sie sagt, sie will nicht bauen, kann man gleich reagieren.

Der Bürgermeister meint, dass man dies machen kann. Das Grundstück ist viel mehr wert, als sie damals bezahlt hat.

GV Gernot Elsensohn fügt hinzu, dass der Preis klar im Vertrag steht.

Der Vorsitzende ergänzt, wenn Frau Höliner verkauft, ist es okay – wenn sie nicht verkauft, kann die Gemeinde jetzt gar nichts machen.

GV Alexandra Battlogg findet, dass es einen Unterschied von Frau Höliner zu Familie Sonderegger gibt, da die Familie Sonderegger sagt, dass sie bauen möchte.

GV Alexander Wachter ist der Ansicht, dass Dr. Günter Flatz einen schlechten Vertrag gemacht hat.

Vizebgm. Christian Bitschnau erzählt, dass Rudolf Lerch damals das Grundstück an Herrn Flöry aus Bludenz verkaufen wollte. Die Gemeindevertretung hat sich gewehrt und wollte nur an Einheimische verkaufen. Kurze Zeit danach sagte Rudolf Lerch, dass beide Grundstücke verkauft sind. Raimund Schuler hat darauf bestanden, dass eine Bebauungspflicht in den Vertrag aufgenommen wird mit der Bedingung, dass innerhalb von 5 Jahren gebaut werden muss, sonst fällt das Grundstück zurück an die Gemeinde. In der nächsten Gemeindevertretungssitzung wollte Raimund Schuler den Vertrag sehen. Rudolf Lerch hat gesagt, der Vertrag wurde ordnungsgemäß errichtet und Raimund Schuler werde wohl nicht an Dr. Günter Flatz zweifeln. Jedenfalls wurde der Vertrag nicht gezeigt.

GV Eva Vonier findet, dass der Vertrag rechtlich ganz schlecht formuliert ist.

GV Gernot Elsensohn meint, das Ziel muss sein, alte Fehler nicht zu wiederholen. Zuerst sollte mit den Eigentümern geredet werden.

Der Vorsitzende erwähnt, dass er als Bürgermeister nicht mit Bürgern prozessieren will.

GV Gernot Elsensohn meint, eventuell zwingen sie uns dazu.

GV Jörg Bitschnau sieht sich als befangen, da er selbst am Grundstück Interesse hat.

Wenn der Vertrag nicht eingehalten wird, müsste man Konsequenzen ziehen und eine Lösung finden, die einen Schaden von der Gemeinde abwendet.

Der Bürgermeister führt an, dass Sabine Sonderegger eine Verlängerung um 5 Jahre möchte – die Rechtsanwälte sagen 3 Jahre. Die Entscheidung liegt bei der Gemeindevertretung.

GV Eva Vonier ergänzt, dass Familie Sonderegger unrechterweise bereits 7 Jahre hatte statt 5. Eine Frist von 7 Jahren wurde nie beschlossen, sondern nur eigenmächtig von Rudolf Lerch entschieden, was er nicht dürfen hätte.

GV Alexander Wachter würde es interessieren, wie es damals genau passiert ist.

Der Vorsitzende vermutet, da wird noch mehr auf uns zu kommen.
GV Fabienne Netzer findet dies mutmaßlich.

Der Vorsitzende meinte nur, dass die Gemeindevertretung im nächsten Jahr beim nächsten Vertrag das gleiche Problem hat.

Er wird mit Familie Sonderegger reden und von Dr. Edwin Gantner einen Vertrag ausarbeiten lassen mit 3 Jahren Bauzeit.

GV Jörg Bitschnau erkundigt sich, ob bis Ablauf der 3 Jahre der Bau nur angefangen oder fertiggestellt sein muss.

Der Bürgermeister wird dies mit dem Rechtsanwalt klären und auf jeden Fall, den Vertrag der Gemeindevertretung zeigen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die oben angeführte Vorgehensweise beim Grundstück GST. 203/4.

zu Punkt 10 – Allfälliges

Der Bürgermeister fragt, ob es Wortmeldungen gibt.

GV Jörg Bitschnau meint, dass der Aushang an der Amtstafel letztes Mal schon Thema war.

Der Vorsitzende erklärt, dass die digitale Amtstafel auch über Gem2go abrufbar ist. Diese kann sich jeder von ganz Österreich herunterladen.

GV Alexandra Battlogg bemängelt, dass die Ladung zur Gemeindevertretungssitzung mit Datum 16.12.2020 datiert ausgehängt wurde, tatsächlich aber erst am 21.12.2020 im Schaukasten aufgehängt worden ist. Auch auf der Homepage wurde sie erst am 21.12.2020 veröffentlicht und bei Gem2go ist die Info erst am 22.12.2020, also am Tag der Sitzung, eingelangt. Sie ersucht, dies in Zukunft ordnungsgemäß zu erledigen.

Der Bürgermeister betont, dass die Einladung öffentlich ausgehängt werden muss, in diesem Fall ist es seiner Meinung nach nicht so tragisch, da es sich um eine nicht öffentliche Sitzung handelt, bei einer öffentlichen Sitzung wäre es sehr wichtig.

Der Bürgermeister bedankt sich für die konstruktive Sitzung. Er wünscht allen Gemeindevertreter Innen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr und erklärt die Sitzung um 21:50 Uhr für beendet. Er bittet darum, beim Verlassen des Vereinsraumes die Masken aufzusetzen.

Die Schriftführerin: Der Bürgermeister:

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