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Protokoll 09.02.2021
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Fundstellen
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … sowie die Finanzkraft für das Jahr 2021 4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.12.2020 5. Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger 6. Beratung und Beschlussfassung über den Grundstückskauf Bereich ehemaliger Gufel 7. Beratung und Beschlussfassung über den Umbau des …
- … die Sitzungsniederschrift vom 22.12.2020. 2 Gegenstimmen: GV Michael Schoder und GV Martina Bickel. zu Punkt 5 – Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger Der Vorsitzende berichtet, dass bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger diskutiert …
- … Antrag, die Grundstücke GST.-Nr. 321 und 322 zum Preis von € 3,00/m² an Walter Jäger zu verkaufen. Die Gemeindevertretung beschließt mit 8 Stimmen den Grundstücksverkauf an Walter Jäger. 4 Gegenstimmen: GV Alexandra Battlogg, GV Jörg Bitschnau, GV Fabienne Netzer, GV Michael Schoder. zu Punkt 6 – Beratung und …
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2021-02-09
Zl.: 004-1/02-2021
HP/EB
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, den 09.02.2021
- Beginn
- 19:30 Uhr Gemeindesaal
- Ende
- 22:15 Uhr
Anwesende:
Gemeinsam für St. Anton Ersatzmandatare
☒ Bgm. Helmut Pechhacker ☐ Raphael Böhler
☒ Vizebgm. Christian Bitschnau ☐ Mag. Thomas Strauß
☒ Martin Anker ☐ Kurt Tschofen
☒ Martina Bickel ☐ Walter Borger
☒ Eva-Maria Vonier ☐ Werner Vonier
☒ Alexander Wachter ☐ Günter Fleisch
☒ Lukas Wackernell ☐ Kurt Battlogg
St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten Ersatzmandatare ☒ Alexandra Battlogg ☒ Wilma Battlogg ☐ DI (FH) Gernot Elsensohn ☐ Alexander Battlogg ☒ DI (FH) Jörg Bitschnau ☐ Bettina Segantin ☒ Fabienne Netzer ☐ Stefan Stemer ☒ Michael Schoder ☐ Georg Sonderegger
T A G E S O R D N U N G
- 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- 2. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020 laut VRV 2015 – Auskunftsperson Christoph Vogt (Finanzverwaltung Montafon)
- 3. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag, den Beschäftigungsrahmenplan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2021
- 4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.12.2020
- 5. Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger
- 6. Beratung und Beschlussfassung über den Grundstückskauf Bereich ehemaliger Gufel
- 7. Beratung und Beschlussfassung über den Umbau des Ärztehauses
- 8. Berichte
- 9. Allfälliges
zu Punkt 1 – Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Helmut Pechhacker eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt alle anwesenden Gemeindevertretungsmitglieder. Er hält fest, dass die Ladung für die heutige Sitzung zeitgerecht an die Gemeindemandatare versendet wurde.
Er begrüßt ganz besonders die Zuhörer und freut sich, dass endlich wieder einmal Zuhörer anwesend sein können. Ebenso begrüßt er den Gemeindekassier Peter Vergud und Herrn Christoph Vogt von der Finanzverwaltung Montafon, welcher zum Tagesordnungspunkt 2 Auskunft erteilen wird.
Er bittet alle darum, während der ganzen Sitzung die Maske anzubehalten. Laut Schutzmaßnahmenverordnung vom 8.2.2021 ist dies erforderlich. Bei einer Wortmeldung kann die Maske zum besseren Verständnis abgenommen werden.
Weiters informiert der Vorsitzende, dass GV Gernot Elsensohn an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann und daher das Ersatzmitglied Wilma Battlogg zur Sitzung eingeladen wurde.
Wilma Battlogg ist das 1. Mal dabei und muss noch ihr Gelöbnis ablegen. Der Bürgermeister liest das Gelöbnis vor:
GV Wilma Battlogg gelobt gemäß § 37 des Gemeindegesetzes die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, die Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde St. Anton i. M.
nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.
Der Bürgermeister dankt Wilma Battlogg für die Ablegung des Gelöbnisses. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
zu Punkt 2 – Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020 laut VRV 2015 – Auskunftsperson Christoph Vogt (Finanzverwaltung Montafon)
Der Bürgermeister begrüßt den Leiter der Finanzverwaltung Montafon (FVM), Herrn Christoph Vogt und ersucht ihn um seine Erläuterungen. Herr Vogt skizziert den Werdegang und damit die Umstellung der Gemeindebuchhaltung von der VRV1997 auf die VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) 2015 von 2018 bis heute. Er hat zusammen mit dem Gemeindekassier Peter Vergud die nun vorliegende Eröffnungsbilanz erstellt.
Bei der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 handelt es sich um die Zusammenfassung der neu ermittelten Vermögenswerte mit den Vermögenswerten aus dem Rechnungsabschluss 2019 um darauf aufbauend die zukünftig vorgeschriebene Abschlussbilanz zu erstellen.
Die Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen erfolgte je nach Vermögensart mittels der fortgeschriebenen Anschaffungskosten bzw. nach interner plausibler Wertfeststellung sowie nach den Referenzwerten des Leitfadens zur Bewertung des Sachanlagevermögens
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Gemeinde St. Anton im Montafon wird wie folgt festgesetzt:
Langfristiges Vermögen 7.043.239,83 Nettovermögen 5.142.065,21 Kurzfristiges Vermögen 1.207.799,21 Sonderposten Investitionszuschüsse 1.596.937,82 Langfristige Fremdmittel 1.453.751,02 Kurzfristige Fremdmittel 58.913,55 Summe Aktiva 8.251.667,60 Summe Passiva 8.251.667,60
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Einbuchung der Eröffnungsbilanz mit den angeführten Beträgen.
zu Punkt 3 – Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag, den Beschäftigungsrahmenplan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2021
Der Bürgermeister informiert, dass der Voranschlag den Gemeindemandataren fristgerecht zugestellt wurde. Durch die Umstellung auf die neue VRV 2015 und der budgetären Umsetzung dreier großer Projekte im Voranschlag 2021, war es leider nicht möglich, den Voranschlag wie gewohnt noch im alten Jahr fertigzustellen und zu beschließen. Er ersucht den Gemeindekassier Peter Vergud, den Voranschlag 2021 darzulegen, dieser erläutert wie folgt:
Der Ergebnis-Voranschlag weist Einnahmen von € 2.125.000,00 und Ausgaben in der Höhe von € 2.024.100,00 aus, somit ergibt sich ein Überschuss von € 100.900,00.
Der Finanzierungs-Voranschlag weist Einnahmen von € 2.409.200,00 und Ausgaben in der Höhe von € 2.484.200,00 aus, somit ergibt sich ein Abgang von € 75.000,00.
Das Budget für 2021 kann als Investitionsbudget bezeichnet werden. Die wichtigsten darin enthaltenen Investitionen sind € 250.000,00 für die Dach- und Gebäudesanierung bei der Volksschule. Beim Gemeindesaal sind für dieselben Arbeiten € 183.000,00 vorgesehen.
Weiters sind für zum Teil „coronabedingte“ Umbauten und sonstige Adaptierungen beim Ärztehaus € 101.000,00 budgetiert und für die Umstellung der gesamten Straßenbeleuchtung auf LED sind € 80.000,00 veranschlagt. Zudem sind noch für die Ersatz-Anschaffung des Gemeinde-KFZ € 30.000,00 und für die Umstellung auf die Straßenbezeichnungen mit den dementsprechenden Hausnummern sind € 15.000,-- veranschlagt.
Zur Finanzierung dieser Investitionen sind als Landesmittel € 170.200,00 an Bedarfszuweisungen, € 122.800,00 an Strukturförderung und der Anteil für St. Anton i. M. aus der Corona-Milliarde in der Höhe von € 75.000,00 budgetiert. Für die verbleibenden Restkosten ist eine Darlehensaufnahme in der Höhe von € 300.000,00 geplant. Die Aufnahme dieses Darlehen ist allerdings erst für den Herbst 2021 vorgesehen, wenn die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise besser beurteilt werden können.
Weitere größere Ausgaben sind für die Bereiche Unterricht, Erziehung und Sport mit ca.
€ 378.000,00, sowie Gesundheit und Soziales mit rund € 408.000,00 veranschlagt. Allein bei den Beiträgen an den Spitalsfonds ist vom Land Vorarlberg ein Mehraufwand von ca.
€ 25.000,00 vorgegeben, das entspricht einer Erhöhung um etwa 14 %.
Die Einnahmen aus gemeindeeigenen Abgaben und Steuern verringern sich um € 6.000,00. An Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird die Gemeinde St. Anton nächstes Jahr nur € 610.000,00 erhalten und an schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen werden € 283.000,00 in die Gemeindekasse fließen.
Dies entspricht einem Einnahmen-Minus von ca. € 110.000,00 gegenüber dem Jahr 2020.
Um dieses Minus einigermaßen abzufangen, ist eine Entnahme aus der Haushaltsrücklage von ca. € 75.000,00 budgetiert.
Durch die vorgesehene Darlehensaufnahme erhöht sich der Schuldenstand zum Jahresende 2021 auf ca. € 1,389 Mio., was einer Pro-Kopfverschuldung von € 1.833,00 entspricht.
Die Finanzkraft wird mit € 927.000,00 ausgewiesen.
Die Anzahl der Bediensteten beläuft sich 2021 auf 11 Personen. Der Beschäftigungsrahmenplan umfasst 6,59 Vollzeitbeschäftigte.
Der Voranschlag 2021 wurde am 02.02.2021 unter TO-Punkt 4 in der Gemeindevorstandssitzung behandelt. Der Gemeindevorstand empfiehlt einstimmig den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2021 samt der ausgewiesenen Finanzkraft und dem Beschäftigungsrahmenplan durch die Gemeindevertretung zu beschließen.
Nachdem sämtliche Anfragen vom Gemeindekassier ausführlich beantwortet wurden, wird der Voranschlag für das Jahr 2021 mit 7 zu 5 Stimmen durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Liste „St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten“
stimmt geschlossen gegen den Voranschlag 2021.
zu Punkt 4 – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.12.2020
Der Bürgermeister erklärt, dass sich die Gemeindevertretung noch unter dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ über die zukünftige Vorgehensweise bei der Erstellung des Protokolls unterhalten wird.
Jörg Bitschnau und Fabienne Netzer haben beim Vorsitzenden vorgesprochen und alle waren einhellig der Meinung, die Niederschrift von 15 Seiten stark zu reduzieren (auf 4 bis 5 Seiten). Es sind dennoch relativ viele Änderungswünsche zur heutigen Niederschrift eingelangt - insgesamt 4 Seiten. Er teilt den Gemeindemandataren die neue teils geänderte Niederschrift aus. Großteils wurde die Niederschrift wunschgemäß geändert, aber teilweise wären die Meldungen doppelt gewesen. Wortmeldungen, die wortwörtlich so gemacht und beantwortet wurden, wurden in dieser Form gelassen. Der Vorsitzende gibt auch die Ausdrucke der gewünschten Änderungen an die Gemeindevertreter Innen weiter, damit die Gemeindemandatare sehen können, wer welche Änderungen wollte und was umgesetzt wurde. Beim TOP „Allfälliges“ wird noch näher darauf eingegangen und dies diskutiert.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Niederschrift vom 22.12.2020 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.
Die Gemeindevertretung genehmigt mit 10 Stimmen die Sitzungsniederschrift vom 22.12.2020.
2 Gegenstimmen: GV Michael Schoder und GV Martina Bickel.
zu Punkt 5 – Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger
Der Vorsitzende berichtet, dass bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung über den Grundstücksverkauf an Walter Jäger diskutiert wurde. Damals war man nicht sicher, ob das Grundstück für Walter Jäger noch interessant ist, wenn er nichts damit anfangen kann. Der Bürgermeister hat Gespräche mit Walter Jäger geführt und dieser möchte das
Grundstück kaufen, obwohl er weiß, dass er keine Tiere darauf halten darf. In der letzten Sitzung hatte kein Gemeindemandatar grundlegend etwas dagegen. Es handelt sich um 1.457 m² zum Preis von € 3,00. Nun stellt sich die Frage, ob die Gemeinde St. Anton das Grundstück an Walter Jäger verkaufen soll.
Es entsteht eine Diskussion, die die Vor- und Nachteile für die Gemeinde bei einem Verkauf offenlegt.
Nachteile:
- Gemeinde verliert das Grundstück für einen eventuellen späteren Grundstückstausch
- Generell sollten keine Grundstücke der Gemeinde verkauft werden, wenn es nicht unbedingt sein muss Vorteile:
- Grundbücherlich eingetragenes Fahrrecht für die Gemeinde St. Anton
- Einnahme (€ 4.371,--) für die Gemeinde
- Grundstück eignet sich auf Grund der Lage nicht für einen eventuellen Tausch Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Grundstücke GST.-Nr. 321 und 322 zum Preis von € 3,00/m² an Walter Jäger zu verkaufen.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 8 Stimmen den Grundstücksverkauf an Walter Jäger.
4 Gegenstimmen: GV Alexandra Battlogg, GV Jörg Bitschnau, GV Fabienne Netzer, GV Michael Schoder.
zu Punkt 6 – Beratung und Beschlussfassung über den Grundstückskauf Bereich ehemaliger Gufel
Der Bürgermeister berichtet, dass es um 2 Grundstücke geht, die der Gemeinde zum Kauf angeboten wurden. Es handelt sich um ein Grundstück mit 6.232 m² hinter dem ehemaligen Gasthof Gufel und um ein Grundstück mit 6.176 m² oberhalb der Vogewosi-Wohnanlage. Der Gemeinde wurden beide Grundstücke angeboten – es besteht aber die Möglichkeit entweder nur das eine oder auch beide zu erwerben. Für das Grundstück hinter dem Gufel wurde ein Preis von 1,29/m² genannt, das ergibt einen Betrag von ca. € 8.000,--. Der Waldbewuchs ist in beiden Grundstücken besser als bei dem Grundstück, das an Walter Jäger verkauft wird. Wenn die Gemeinde beide Grundstücke mit gesamt 12.408 m² kaufen würde, wurde ein Preis von 1,04/m² angeboten, was einen Betrag von knapp € 13.000,-- ergäbe. Er bittet um die Meinung der Gemeindevertreter Innen, da der Wunsch vertreten wurde, dass die Gemeinde Grundstücke zum Tauschen besitzen sollte.
Der Bürgermeister berichtet, dass beide Grundstücke aus Wald bestehen und sich in der roten Zone befinden, in welcher nicht gebaut werden darf.
GV Alexandra Battlogg berichtet, dass der Waldaufseher Herbert Battlogg der Meinung ist, dass sich der Wert dieser Grundstücke auf ca. € 0,70/m² beläuft und somit der angebotene Preis von € 1,04 zu hoch angesetzt ist.
Weiters wurde nachgefragt, ob die Bebauung auf dem Grundstück durch das Haus Nr. 52 (ehemaliges Gasthaus Gufel) von der jetzigen Besitzerin geduldet wird. Dies wird von der derzeitigen Besitzerin geduldet.
Der Bürgermeister findet, dass es Sinn machen würde, heute keinen Beschluss zu fassen und vorher einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um den genauen Wert der Grundstücke
feststellen zu lassen. In der nächsten Gemeindevertretungssitzung wird nochmals darüber beraten.
zu Punkt 7 – Beratung und Beschlussfassung über den Umbau des Ärztehauses
Der Bürgermeister erwähnt, dass bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung erklärt wurde, welche Umbauten im Ärztehaus zu machen wären. Mittlerweile hat er ein Gespräch mit den Ärztinnen geführt, aber beide sind nicht bereit, eine Mieterhöhung zu akzeptieren.
Der Umbau wird trotzdem für notwendig erachtet.
Es wird die Meinung vertreten, dass die Gemeinde St. Anton in der glücklichen Lage ist, zwei Ärztinnen zu haben.
Bei Mieteinnahmen von € 30.000,-- im Jahr ergibt sich ein Mietpreis von € 19,--/m², welcher für die Gemeinde als sehr gut erachtet wird.
Es wird festgestellt, dass die Gemeinde alles daransetzen muss, die Ärztinnen in St. Anton zu behalten, allerdings sollte sehr genau geprüft werden, ob die Investitionen von € 100.000,-- gerechtfertigt und notwendig sind.
Als wichtig werden jene Umbaumaßnahmen erachtet, welche die Patienten beim Empfangsbereich (Frauenärztin – Praktische Ärztin) trennt, sowie die Möglichkeit, eventuelle Notfallpatienten liegend aus der Praxis von Frau Dr. Süß abtransportieren zu können.
Der Bauausschuss wird beauftragt, die Details zum Umbau des Ärztehauses genau zu prüfen, festzustellen, welche Arbeiten für notwendig empfunden werden, und die Gemeindevertretung darüber zu informieren.
Der Bauausschuss setzt sich mit den Ärztinnen und dem Planer zusammen und wird schnellstmöglich die Ergebnisse präsentieren.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, das Projekt „Ärztehaus“ in Angriff zu nehmen und schnellstmöglich im Bauausschuss zu behandeln.
zu Punkt 8 – Berichte
Der Bürgermeister berichtet, dass er gemeinsam mit Walter Jäger 4 kostenlose Telefonzellen für den offenen Bücherschrank geholt hat. In diese Telefonzellen werden nun Stellagen für die Ablage der Bücher eingebaut.
Weiters berichtet der Vorsitzende, dass für die ausgeschriebene Stelle als Raumpflegerin bisher 2 Bewerbungen eingelangt sind. Ein 20jähriges Mädchen aus St. Anton und eine junge Mutter aus Vandans, welche ihr Kleinkind zur Arbeit mitnehmen müsste. Sie hat sich auch beim SPAR in Thüringen beworben und dort kann sie ihr Kind bei der betriebseigenen Kinderbetreuung unterbringen.
Der Bürgermeister hat versucht, einen Skibus zwischen St. Anton und der Golmerbahn für die Semesterferien zu organisieren. Der Skibus würde laut Angebot der mbs für diese Woche für die tägliche Fahrt (1 x am Morgen von St. Anton nach Vandans und 1 x abends retour) € 3.060,-- kosten, das entspricht Kosten von € 218,50 pro Fahrt und wird auf Grund der Kosten nicht in Anspruch genommen.
Der Vorsitzende hat mit Herbert Bork von stadtland ein Gespräch hinsichtlich der Kosten für die Zentrumsbetrachtung geführt. An den Kosten wird sich nicht viel ändern, denn es wird das ganze Entwicklungsgebiet betrachtet. Am 22.1.2021 fand der Auftakt-Workshop mit der Raumplanungsstelle, dem Landesgestaltungsbeirat, den Architekten und dem Bauausschuss statt. Bis 23.3.2021 werden die ersten Modellvorschläge von den Architekten geliefert und alle 3 Projekte werden vom gleichen Gremium begutachtet. Dabei wird versucht, das beste Projekt aus den drei Modellen zusammenzustellen.
GV Jörg Bitschnau wünscht, dass der Bauausschuss noch einmal zusammenkommt, um die Bedürfnisse der Bevölkerung und des Bauausschusses klar zu formulieren.
Der Bürgermeister stellt fest, dass die Bedürfnisse aus den Fragebögen entnommen werden können. Von Herbert Bork hat er Unterlagen bekommen, möchte aber noch auf das Modell warten und dann nächste Woche eine Bauausschuss-Sitzung einberufen.
zu Punkt 9 – Allfälliges
Der Bürgermeister erklärt, dass GV Jörg Bitschnau und GV Fabienne Netzer bei ihm wegen der Sitzungsniederschriften vorgesprochen haben. Gemeinsam sind sie auf einige Punkte gekommen, welche geändert werden sollten, damit es besser wird. Von 15 Seiten soll die Niederschrift auf 5 Seiten gekürzt werden. Die Niederschrift soll emotionslos, sachlich, kurz und bündig den Verlauf der Diskussion wiedergeben, und nicht jede einzelne Wortmeldung. Namen müssen gar nicht erwähnt werden, außer es wird ausdrücklich erwünscht. Die Beschlüsse sollten eindeutiger formuliert werden, nicht z. B. „Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig diese Vorgehensweise beim …“. Anhand des eindeutig formulierten Beschlusses soll man erkennen, worum es beim jeweiligen Tagesordnungspunkt gegangen ist.
GV Jörg Bitschnau ergänzt, dass sie das Protokoll gemeinsam durchgelesen haben. Es ist sehr umfangreich und teilweise emotional. Es ist wichtig, dass alles sachlich festgehalten wird. Er findet es gut, wenn man es vereinfacht. Man kann ja das Tonband anhören, um ein Detail genauer zu wissen.
Der Vorsitzende schlägt vor, es mit einem neuen kürzeren Protokoll zu versuchen. Wenn jemand möchte, kann er das Tonband nachhören kommen.
GV Jörg Bitschnau meint, eine Kopie der Tonbandaufnahme wäre einfacher.
GV Michael Schoder findet, das Ziel muss sein, dass nicht x Anträge und Änderungswünsche einlangen.
GV Alexandra Battlogg erkundigt sich, warum das Tonband nur auf der Gemeinde angehört werden kann. Sie habe Geheimhaltung gelobt und muss es für sich behalten, genau gleich wie bei Kopien.
Der Vorsitzende klärt es ab, ob Tonbandaufnahmen kopiert und heimgenommen werden dürfen.
GV Alexandra Battlogg fragt, ob es mit Frau Höliner hinsichtlich der Bebauung des Grundstückes schon ein Gespräch gegeben hat.
Der Vorsitzende antwortet, dass dieses Gespräch noch nicht stattgefunden hat.
GV Alexandra Battlogg erkundigt sich, wer das Mädchen ist, das sie im Gemeindeamt gesehen hat.
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich um eine Ferialpraktikantin für das Projekt „Straßennamen“ für den Monat Februar handelt.
GV Wilma Battlogg erkundigt sich, wie viele Fragebögen zurückgekommen sind.
Der Vorsitzende antwortet, dass von 661 verschickten Fragebögen 295 Stück bei der Gemeinde eingelangt sind, was ein Rücklauf von mehr als 40 % und somit eine sehr gute Beteiligung bedeutet.
Der Bürgermeister bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit. Weiters bedankt er sich bei den Zuhörern für ihr Kommen und erklärt die Sitzung um 22:15 Uhr für beendet.
Er bittet darum, beim Verlassen des Gemeindesaales die Masken aufzusetzen.
Die Schriftführerin: Der Bürgermeister:
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