gemeinde.montafon.biz

Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtSt. AntonSitzungsprotokolle

Protokoll 14.12.2021

St. Anton · Protokolle St. Anton · 14.12.2021

Der Browser zeigt das PDF hier nicht an – PDF öffnen.

Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.stantonim.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … zwischen Stand Montafon und dem Land Vorarlberg 5. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung 9. MIP MBS 6. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST.-Nr. 337 – Bickel Harald 7. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST.-Nr. 139 – Battlogg Margarethe 8. Beratung und Beschlussfassung …
  • … 337 – Bickel Harald 7. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST.-Nr. 139 – Battlogg Margarethe 8. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST.-Nr. 7, 8 und 104 – Ganahl-Gorbach-Bitschnau-Oberer 2 9. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die …
  • … 60.000,--, zusätzlich für jede am Projekt beteiligte Gemeinde € 2.000,--, gesamt somit € 80.000,--. Hauptsächlich fließen die Gelder in das Regionale räumliche Entwicklungskonzept und in die Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit. GV Gernot Elsensohn möchte wissen, ob sich eine Gemeinde im Montafon dagegen ausspricht. Dies …
  • … Damit beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde St. Anton i. M. einstimmig auch die Teilnahme am regionalen Prozess zur Erarbeitung des regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK Phase II) für das Montafon. zu Punkt 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung 9. MIP MBS Der Bürgermeister erklärt das 9. …

Vergabe / Ausschreibung

  • … 8. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST.-Nr. 7, 8 und 104 – Ganahl-Gorbach-Bitschnau-Oberer 2 9. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Resterschließung beim Ortskanal 10. Beratung und Beschlussfassung über die Gründung „Erneuerbare Energie Gemein- schaft St. …
  • … m² der GST.-Nr. .104 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche- Wohngebiet – Besondere Widmung 1 zu Punkt 9 – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Resterschließung beim Ortskanal Der Bürgermeister erklärt das Schreiben, welches alle Vorarlberger Gemeinden von der …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

2021-12-14
Zl.: 004-7/12-2021
HP/EB

N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, den 14.12.2021

Beginn: 19:00 Uhr Gemeindesaal Ende: 20:35 Uhr

Anwesende:

Gemeinsam für St. Anton Ersatzmandatare
☒ Bgm. Helmut Pechhacker ☐ Mag. Thomas Strauß
☒ Vizebgm. Christian Bitschnau ☒ Kurt Tschofen
☒ Martin Anker ☐ Walter Borger
☐ Martina Bickel ☐ Werner Vonier
☒ Eva-Maria Vonier ☐ Günter Fleisch
☒ Alexander Wachter ☐ Kurt Battlogg
☒ Lukas Wackernell ☐ Hubert Schoder

St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten Ersatzmandatare ☒ Alexandra Battlogg ☐ Wilma Battlogg ☒ DI (FH) Gernot Elsensohn ☐ Alexander Battlogg ☒ DI (FH) Jörg Bitschnau ☐ Bettina Segantin ☒ Fabienne Netzer ☐ Stefan Stemer ☒ Michael Schoder ☐ Georg Sonderegger

T A G E S O R D N U N G

  • 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • 2. Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren für das Jahr 2022
  • 3. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag, den Beschäftigungsrahmen- plan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2022
  • 4. Beratung und Beschlussfassung über die Zielvereinbarung zwischen Stand Montafon und dem Land Vorarlberg
  • 5. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung 9. MIP MBS
  • 6. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST.-Nr. 337 – Bickel Harald
  • 7. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST.-Nr. 139 – Battlogg Margarethe
  • 8. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST.-Nr. 7, 8 und 104 – Ganahl-Gorbach-Bitschnau-Oberer
  • 9. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Resterschließung beim Ortskanal
  • 10. Beratung und Beschlussfassung über die Gründung „Erneuerbare Energie Gemein- schaft St. Anton i. M.“
  • 11. Beratung und Beschlussfassung über die Gründung eines Sozialausschusses
  • 12. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.09.2021
  • 13. Berichte
  • 14. Allfälliges

zu Punkt 1 – Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Helmut Pechhacker eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt recht herzlich alle anwesenden Gemeindevertretungsmitglieder, welche die Ladung für die heutige Sitzung zeitgerecht erhalten haben. Weiters begrüßt er die Zuhörer, den Gemeindekassier Peter Vergud und Herrn Christoph Vogt von der Finanzverwaltung Montafon, welcher zum Tagesordnungspunkt 3 Auskunft erteilen wird.

Der Vorsitzende informiert, dass GV Martina Bickel an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann und daher das Ersatzmitglied GV Kurt Tschofen zur Sitzung eingeladen wurde. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Weiters teilt er mit, dass der TOP 7 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Für diesen Tagesordnungspunkt fehlt eine Unterschrift bzw. sind die Unterlagen nicht rechtzeitig eingelangt. Dieser Tagesordnungspunkt soll bei einer der nächsten Sitzungen im neuen Jahr behandelt werden.

zu Punkt 2 – Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren für das Jahr 2022

Der Vorsitzende erinnert daran, dass im letzten Jahr so gut wie keine Erhöhungen erfolgt sind. Die Indexerhöhung liegt bei 3,7 % im Jahr 2021, wenn man auch das Jahr 2020 berücksichtigt, beträgt sie sogar 5,1 %. Trotzdem wurden die Abgaben und Gebühren größtenteils nur moderat erhöht. Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 01.12.2021 die Abgaben und Gebühren beraten und einstimmig der Gemeindevertretung den vorliegenden Vorschlag zur Abstimmung empfohlen.

Die Hundesteuer wird mit € 55,-- für den ersten Hund, bzw. € 105,-- für jeden weiteren Hund festgesetzt.
Die Gästetaxe wird ab 01.11.2022 auf € 1,60 erhöht.

Der Hebesatz für den Tourismusbeitrag wird um 0,04 % auf 1,39 % erhöht.

Die Kindergartengebühr wird € 38,-- pro Monat betragen, Geschwister zahlen die Hälfte.

Beim Friedhof werden die Grabstätten- und die Verlängerungsgebühren gleich belassen, allerdings werden die Kosten für die Gedenktafel beim Gemeinschaftsgrab um € 10,-- auf € 210,-- und die Urnen-Bestattungsgebühr ebenfalls um € 10,-- auf € 110,-- erhöht. Weiters wird die Friedhofspflegegebühr sowohl beim Familien-, Urnen- und sonstigem Grab um € 1,-- auf € 27,-- bzw. € 22,-- angepasst.

Beim Abfall werden die Grundgebühren, die Gebühren für die Nächtigungen, die Sperrmüllmarken, die Containergebühren, sowie die Gebühr für Bauschutt rein, erhöht.

Die Wasser- und Kanalgebühren werden um ca. 3 % erhöht. Die Gewerbezuschläge wurden gesondert angepasst.

Die Benützungsentgelte für den Gemeindesaal und den Vereinsraum werden ebenfalls angepasst. Auch die stundenweise Benützung wird um € 1,-- auf € 14,-- erhöht.

Auf Antrag des Bürgermeisters wird der vorliegende Abgaben- und Gebührenvorschlag für 2022 einstimmig durch die Gemeindevertretung beschlossen.

zu Punkt 3 – Beratung und Beschlussfassung über den Voransc hlag, den Beschäftigungsrahmenplan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2022

Der Bürgermeister informiert, dass der Voranschlag den Gemeindemandataren fristgerecht zugestellt wurde. Er ersucht zuerst Christoph Vogt von der Finanzverwaltung Montafon, den Voranschlag 2022 darzulegen.

Christoph Vogt hat eine kurze Analyse gemacht. Der Finanzierungsvoranschlag weist einen Minussaldo von € 352.300,-- aus. Die geplanten Investitionen, wie Schul- und Saaldachsanierung, Errichtung der Photovoltaikanlage, Resterweiterung der Kanalisation und der Neuanschaffung eines Servers verursachen ein Minus von € 378.000,--.

Daraus sieht man, dass trotz der schwierigen Situation eines Corona-Jahres und der großen Investitionen ein Puffer von ca. € 26.000,-- vorhanden ist.

Da die Gemeinde St. Anton i. M. über die notwendigen Geldmittelreserven verfügt, empfiehlt Christoph Vogt, kein Darlehen aufzunehmen, sondern den Abgang durch eine Entnahme aus der Haushaltsrücklage in der Höhe von € 363.200,-- zu bedecken.

Im Ergebnishaushalt schafft es die Gemeinde St. Anton i. M. positiv zu sein, obwohl die Belastung durch die Abschreibung in der Höhe von € 208.700,-- mitfinanziert werden muss.

Der Ergebnis-Voranschlag weist Einnahmen von € 2.534.400,-- und Ausgaben in der Höhe von € 2.093.200,-- aus, somit ergibt sich ein Überschuss von € 441.200,--.

Der Finanzierungs-Voranschlag weist Einnahmen von € 2.249.800,-- und Ausgaben in der Höhe von € 2.602.100,-- aus, somit ergibt sich ein Abgang von € 352.300,--.

Der Gemeindekassier Peter Vergud ergänzt die Erläuterungen zum Voranschlag 2022 wie folgt:

Das Budget für 2022 kann wiederum als Investitionsbudget bezeichnet werden. Wie schon erwähnt, sind für die Dachsanierungen bei der Volksschule und beim Gemeindesaal € 510.000,-- an Ausgaben budgetiert. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Landesfördermittel von € 321.800,--, somit verbleibt ein Aufwand von € 188.200,-- für die Dachsanierungen. Vorgesehen ist, auf den sanierten Dächern eine PV-Anlage mit einer Größe von knapp 100 KWP Leistung anzubringen, dafür sind Kosten von € 110.000,-- budgetiert. An Förderungen sind dafür € 20.000,-- veranschlagt. Die verbleibenden Kosten von € 90.000,-- sollen durch ein Bürgerbeteiligungsmodell finanziert werden. Weiters sind für den Anschluss der restlichen vier Gebäude an das öffentliche Kanalnetz € 132.000,-- vorgesehen, dafür sind Einnahmen aus Bundes- und Landesförderung in der Höhe von gesamt € 39.600,-- veranschlagt. Somit verbleiben auch hier € 92.400,-- zur Finanzierung durch die Gemeinde. In Summe bleibt für die Gemeinde

ein Finanzierungsaufwand aus den genannten Investitionen von € 370.600,--. An sonstigen größeren Aufwendungen sind im Budget jeweils € 10.000,-- für die Erstellung einer Bauverordnung und für das Projekt „Nahversorger“ budgetiert. Es ist auch geplant einen neuen Server anzuschaffen, dafür sind € 8.000,-- vorgesehen. In der Volksschule muss die Beleuchtung im Gang- und Stiegenbereich erneuert werden, dafür sind € 15.800,-- budgetiert.

Weitere größere Ausgaben sind für die Bereiche Unterricht, Erziehung und Sport mit ca.

€ 502.000,--, sowie Gesundheit und Soziales mit rund € 405.000,-- veranschlagt.

Die Einnahmen aus den Stromerlösen beim Trinkwasserkraftwerk erhöhen sich um € 25.700,-- auf € 62.700,-- aufgrund der Preissteigerung bei der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Die gemeindeeigenen Abgaben und Steuern erhöhen sich um € 6.700,--. An Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird die Gemeinde St. Anton nächstes Jahr € 736.300,-- erhalten, und an schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen werden € 292.800,-- in die Gemeindekasse fließen.

Dies entspricht einem Einnahmen-Plus von € 29.100,-- gegenüber dem Jahr 2021.

Da zur Abgangsdeckung keine Schuldenaufnahme, sondern eine Entnahme aus der Haushaltsrücklage vorgesehen ist, verringert sich der Schuldenstand zum Jahresende 2022 auf ca. € 1,007 Mio., was einer Pro-Kopfverschuldung von € 1.311,-- entspricht.

Die Finanzkraft wird mit € 810.100,-- ausgewiesen.

Die Anzahl der Bediensteten beläuft sich 2022 auf 12 Personen. Der Beschäftigungsrahmenplan umfasst 6,82 Vollzeitbeschäftigte.

Der Voranschlag 2022 wurde am 01.12.2021 unter TO-Punkt 4 in der Gemeindevorstandssitzung behandelt. Der Gemeindevorstand empfiehlt einstimmig, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2022 samt der ausgewiesenen Finanzkraft und dem Beschäftigungsrahmenplan durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Nachdem sämtliche Anfragen vom Gemeindekassier ausführlich beantwortet wurden, wird der Voranschlag, der Beschäftigungsrahmenplan und die Finanzkraft für das Jahr 2022 auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig durch die Gemeindevertretung beschlossen.

zu Punkt 4 – Beratung und Beschlussfassung über die Zielvereinbarung zwischen Stand Montafon und dem Land Vorarlberg

Der Vorsitzende erläutert die Zielvereinbarung, abgeschlossen zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg.

Es gab bereits in den letzten beiden Jahren eine Zielvereinbarung, diese würde um drei Jahre verlängert werden. Für die Umsetzung der Vereinbarungen erhält der Stand Montafon vom Land Vorarlberg jährlich € 60.000,--, zusätzlich für jede am Projekt beteiligte Gemeinde € 2.000,--, gesamt somit € 80.000,--. Hauptsächlich fließen die Gelder in das Regionale räumliche Entwicklungskonzept und in die Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit.

GV Gernot Elsensohn möchte wissen, ob sich eine Gemeinde im Montafon dagegen ausspricht.
Dies wird vom Bürgermeister verneint.

GV Jörg Bitschnau erkundigt sich nach den Pflichten bei Inanspruchnahme der Förderung.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Förderungen für die angeführten Projekte herangezogen werden müssen und der Stand Montafon dem Land Vorarlberg Rechenschaft dafür ablegen muss, dass dies auch so erfolgt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde St. Anton i. M. beschließt einstimmig die Zielvereinbarung vom 14. September 2021 zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 im Sinne des
§ 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios. Damit beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde St. Anton i. M. einstimmig auch die Teilnahme am regionalen Prozess zur Erarbeitung des regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK Phase II) für das Montafon.

zu Punkt 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung 9. MIP MBS

Der Bürgermeister erklärt das 9. mittelfristige Investitionsprogramm (MIP).

Dies sieht Gesamtinvestitionen der MBS in der Höhe von € 33,1 MIO vor. Diese setzen sich aus Erhaltungsmaßnahmen (€ 7,5 MIO) und Investitionen (€ 25,6 MIO) zusammen.

Die Kosten der Erhaltungsmaßnahmen werden zu 50% vom Bund und zu 50% vom Land übernommen. Die Investitionssumme wird zu 50% vom Bund, zu 25% vom Land und zu 25% von Gesellschaftern der MBS AG übernommen (ausgenommen Aktien im Streubesitz). Die Montafoner Gemeinden sind mit 54,5% der Anteile Hauptaktionär der MBS (11,2% Land Vorarlberg, 11,5% Vorarlberger Illwerke, 22,8% Streubesitz). Somit teilen sich die zu übernehmenden Kosten wie folgt auf: Illwerke 3,72%, Land Vorarlberg 3,63% und Montafoner Gemeinden 17,65%.

Werden die Investitionen zu 100% getätigt, ergeben sich für die Montafoner Gemeinden Kosten von € 4.518.135,10, das sind € 903.815,-- pro Jahr.

Der Vorsitzende erläutert die einzelnen Projekte der MBS und erklärt, dass die Ausbezahlung der Gelder nach erfolgten Umsetzungen derselben erfolgt.

Anteilsmäßig ist die Gemeinde St. Anton i. M. mit jährlich € 37.348,78 an den Investitionen beteiligt. Davon rückerstattet werden BZ-Mittel in der Höhe von 60% (€ 22.409,27), sowie Entnahmen aus dem Talschaftsfonds in der Höhe von € 8.283,18. Damit ergibt sich für die Gemeinde St. Anton i. M. ein Nettoanteil von € 6.656,33 / Jahr.

GV Gernot Elsensohn regt an, einen Vertreter der MBS zu einer GV-Sitzung einzuladen, um die Projekte genauer zu präsentieren. Der Bürgermeister wird dies in die Wege leiten.

Investitionen
Bahnhöfe/Haltestellen
Umbau Bahnhof St. Anton 5.300.000 €
Umbau Haltestelle Tschagguns 5.400.000 €
Umbau Bahnhof Schruns 7.900.000 €
Summe Bahnhöfe/HSt. 18.600.000 €

Gleisanlagen/Sicherungstechnik
Zweigleisiger Ausbau St. Anton-Vandans 4.500.000 €
Anpassung Sicherungsanlage u. EK 2.500.000 €
Summe Bahnhöfe/HSt. 7.000.000 €

Zwischensumme Investitionen 25.600.000 €

Infrastrukturerhaltung
Plankosten gesamt 7.500.000 €

Gesamtvolumen 9. MIP 33.100.000 €

Die Gemeindevertretung St. Anton i. M. genehmigt einstimmig das Übereinkommen zur Finanzierung des 9. Mittelfristigen Investitionsprogrammes für die Montafonerbahn AG und beschließt die Übernahme des jährlichen Finanzierungsbeitrags gemäß Empfehlungsbeschluss aus der Standessitzung vom 14.12.2021 über die Mittelaufbringung und Verumlagung anhand des präsentierten Finanzierungsschlüssels unter Berücksichtigung von besonderen Bedarfszuweisungen des Landes sowie den gewährten Mitteln aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds mit einer durchschnittlichen Jahressumme von 37.348,78 Euro, maximal 186.743,90 Euro über die Gesamtlaufzeit.

Die Beschlussfassung erfolgt nach der Maßgabe der Leistung der Finanzierungsbeiträge aller Vertragspartner und der anteiligen Mitfinanzierungsbeiträge aller Montafoner Gemeinden.

Die Gemeindevertretung St. Anton i. M. genehmigt und beschließt einstimmig das vorliegende Arbeitsübereinkommen zum 9. MIP der Montafonerbahn AG.

zu Punkt 6 – Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST. -Nr. 337 – Bickel Harald

Der Vorsitzende erklärt, dass Harald Bickel einen Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche beim Grundstück 337 eingebracht hat. Bei diesem Grundstück handelt es sich um einen Streifen von Harald Bickels Wohnhaus talauswärts oberhalb des Wohnhauses von Markus Bickel mit einer Fläche von 313 m². Harald Bickel möchte dort einen Schopf und ein Bienenhaus errichten. Es gibt bereits ein Übereinkommen mit den Nachbarn hinsichtlich der Bauabstandsnachsicht. Das Grundstück ist derzeit als FL Freifläche-Landwirtschaftsgebiet gewidmet und soll auf BW Baufläche-Wohngebiet umgewidmet werden. Heute kann die Gemeindevertretung nur eine vorläufige Widmung beschließen, denn eine dauerhafte Umwidmung gibt es nicht mehr. Dies bedeutet, dass innerhalb von 5 Jahren gebaut werden muss, sonst fällt die Widmung zurück auf FL Freifläche Landwirtschaft.

Beschlussfassung:
Herr Harald Bickel möchte eine Teilfläche des gegenständlichen Grundstücks mit einem Schuppen und Bienenhaus bebauen. Aus diesem Grund hat er den Antrag auf eine Anschlusswidmung einer Teilfläche der GST.-Nr. 337, KG St. Anton i. M., angesucht. Die Teilfläche soll wie folgt umgewidmet werden: 313 m² des Grundstücks mit der GST.-NR. 337, KG St. Anton i. M., sollen von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet umgewidmet werden.“

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Umwidmung der Teilfläche von 313 m² der GST.-Nr. 337 im Eigentum von Bickel Harald von FL Freifläche- Landwirtschaftsgebiet in BW Baufläche-Wohngebiet.

zu Punkt 7 – Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST. -Nr. 139 im Eigentum von Battlogg Margarethe

Dieser Tagesordnungspunkt wird wie eingangs berichtet von der Tagesordnung abgesetzt. Für die Umwidmung der GST.-Nr. 139 gibt es eine einfachere Möglichkeit, weshalb dieser Punkt vertagt wird. Der neue Vertrag wird noch von einem Anwalt geprüft, bevor er von Frau Battlogg Margarethe unterschrieben wird. Aus diesem Grund wird dieser Tagesordnungspunkt bei einer der nächsten Sitzungen im neuen Jahr behandelt.

zu Punkt 8 – Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung GST. -Nr. 7, 8 und 104 – Ganahl-Gorbach-Bitschnau-Oberer

Der Vorsitzende informiert, dass es sich bei den Grundstücken GST.-NR. 7, 8 und 104 um das ehemalige Gasthaus Gufel handelt. In vielen Jahren wurde bei diesem Gebäude immer wieder dazu gebaut.

Nun ist die Gemeinde schon seit Jahren damit beschäftigt, alles aufzuarbeiten. Zum Teil sind dafür auch Umwidmungen notwendig. Diese Umwidmungen beschränken sich auf die notwendigsten Flächen. Es bestehen auch Auflagen von der Wildbach- und Lawinenverbauung und von der Geologin. Es geht vor allem darum, das Gebäude in einen rechtlich korrekten Rahmen zu bringen.

Beschlussfassung:
Damit diverse Anbauten baurechtlich saniert werden können, haben die Eigentümer Frau Bettina Ganahl, Frau Andrea Gorbach, Frau Leane Oberer und Herr Martin Bitschnau die Umwidmung von Teilflächen beim gegenständlichen Vorhaben im Bereich der GST.-Nr. 7, 8 und .104, KG St. Anton i. M., beantragt: es sollen

  • 80 m² der GST.-Nr. 7 von Freifläche-Forst in Baufläche-Wohngebiet – Besondere Widmung 1
  • 70 m² der GST.-Nr. 8 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet – Besondere Widmung 1 und 9 m² von Freifläche -Freihaltegebiet in Freifläche- Sondergebiet Stützmauer mit Befristung und Folgewidmung Freifläche - Freihaltegebiet sowie
  • 71 m² der GST.-Nr. .104 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet – Besondere Widmung 1 umgewidmet werden. BW 1 = Baufläche-Wohngebiet 1 Widmungen sind Flächen, in denen bei einer Bebauung geeignete Maßnahmen zur Hintanhaltung von Naturgefahren zu treffen sind. Eine Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung ist jedenfalls im Bauverfahren einzuholen!

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Umwidmungen bei den nachstehenden Teilflächen der GST.-Nr. 7, 8 und .104 im Eigentum von Bettina Ganahl, Andrea Gorbach, Leane Oberer und Martin Bitschnau:

  • 80 m² der GST.-Nr. 7 von Freifläche-Forst in Baufläche-Wohngebiet – Besondere Widmung 1
  • 70 m² der GST.-Nr. 8 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohn- gebiet – Besondere Widmung 1 und 9 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Freifläche-Sondergebiet Stützmauer mit Befristung und Folgewidmung Freifläche-Freihaltegebiet sowie

• 71 m² der GST.-Nr. .104 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche- Wohngebiet – Besondere Widmung 1

zu Punkt 9 – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Resterschließung beim Ortskanal

Der Bürgermeister erklärt das Schreiben, welches alle Vorarlberger Gemeinden von der Landesregierung bezüglich Resterschließung der nicht an das Kanalnetz angeschlossenen Gebäude erhalten haben. Demnach müssen bis 22.12.2021 alle noch nicht angeschlossenen Gebäude an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden oder andere geeignete Maßnahmen zur Entsorgung der Abwässer getroffen werden (Kleinkläranlage oder geschlossene Tanks).

Diese Verordnung geht allerdings vom Bund (nicht vom Land) aus, und da Vorarlberg das einzige Bundesland Österreichs ist, welches die Verordnung noch nicht umgesetzt hat, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.

Die Gemeinde St. Anton hat gegenüber anderen Gemeinden den Vorteil, dass sich die Resterschließung auf lediglich vier Gebäude begrenzt. Wenn berücksichtigt wird, dass sämtliche Maisäßgebäude und Riedhütten betroffen sind, hält sich der Aufwand für uns noch in Grenzen.

Das Büro Adler+Partner hat der Gemeinde ein Angebot für die Ingenieurleistungen erbracht und schätzt mit Baukosten von ca. € 110.000,-- für die Durchführung der Erschließungsarbeiten. Da in der Vergangenheit die Arbeiten rund um die Kanal- und Wassererschließung in der Gemeinde St. Anton i. M. vom Büro Adler+Partner durchgeführt wurden, findet der Vorsitzende, dass es sinnvoll wäre, dieses Büro auch mit den Ingenieurleistungen für die Resterschließung zu beauftragen. Die Kosten dafür belaufen sich laut Angebot auf € 21.709,33 netto.

GV Gernot Elsensohn fragt nach, ob mit dem Büro Adler+Partner abgeklärt wurde, ob das Büro über die Kapazität der Ausführung verfügt, dies wurde vom Bürgermeister bejaht.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Ingenieurleistungen zur Resterschließung der Abwasserleitungen der Firma Adler+Partner in der Höhe von € 21.709,33 netto zu vergeben.

zu Punkt 10 – Beratung und Beschlussfassung über die Gründung „Erneuerbare Energie Gemeinschaft St. Anton i. M.“

Der Vorsitzende erläutert, dass in diesem Jahr noch die Möglichkeit für einen Antrag auf Förderung in Bezug auf erneuerbare Energie in der Höhe von € 5.000,-- besteht.

Patrick Domig von der AEEV würde die Gemeinde in dieser Phase bei der Umsetzung gerne begleiten. Sollte sich die Gemeindevertretung zur Gründung einer erneuerbaren Energiegemeinschaft entschließen, wäre dies bei der Antragstellung sicher von Vorteil.

Ziel der Gemeinschaft ist, in Zukunft den von uns produzierten Strom, sei es bei der Photovoltaikanlage auf dem Schuldach und dem Gemeindesaal, als auch beim Trinkwasserkraftwerk, der Bevölkerung von St. Anton zur Verfügung zu stellen. Er erklärt die verschiedenen Möglichkeiten der Gemeinschaft, vom Verkauf des Stromes eines Produzenten an einen Abnehmer (one to one) über den Verkauf eines Produzenten an viele Abnehmer (one to many), welches anfänglich bei uns angedacht ist, bis hin zu vielen

Produzenten und vielen Abnehmern (many to many), welches in Zukunft das Ziel sein sollte. Der Bürgermeister hebt ausdrücklich die Vorreiterrolle, welche unsere Gemeinde nicht nur regional, sondern landesweit einnehmen würde, hervor. Im Zuge der Antragstellung für die Förderung wurde auch ein Schreiben verfasst, welches die ausdrückliche Unterstützung für das Projekt vom Stand Montafon beinhaltet.

GV Alexandra Battlogg begrüßt grundsätzlich das Projekt, gibt aber zu bedenken, ob es sinnvoll ist, dass wir die ersten sind, welche dies umsetzen. Sie möchte hinterfragen, ob wir nicht abwarten sollten, wie es andere Gemeinden handhaben.

Der Bürgermeister antwortet, dass wir nun einmal die besten sind und es sich bei diesem Projekt um eine „win-win“-Situation handelt. Sollten wir es schaffen, so viele Photovoltaikanlagen zu errichten, dass wir keinen „Fremdstrom“ mehr benötigen, könnten wir stolz darauf sein.

GV Gernot Elsensohn berichtet, dass wir im Bauausschuss Herrn Domig kennenlernen durften und regt an, diesen in eine GV-Sitzung einzuladen, damit er allen GV- Mitgliedern das Projekt vorstellt.

GV Jörg Bitschnau ist der Meinung, dass das Projekt für St. Anton und deren Bürger nur von Vorteil sein wird.

GV Fabienne Netzer möchte wissen, ob sich dadurch etwas an der geplanten Bürgerbeteiligung ändern würde, dies wird vom Vorsitzenden verneint.

GV Gernot Elsensohn ergänzt, dass, falls wir die Förderung nicht bekommen, der Gemeinde Kosten von € 1.600,-- entstehen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Gründung der „Erneuerbaren Energiegemeinschaft St. Anton i. M.“

zu Punkt 11 – Beratung und Beschlussfassung über die Gründung eines Sozialausschusses

Der Bürgermeister bringt zur Sprache, dass in der letzten Gemeindevertretungssitzung die Gründung eines Sozialausschusses besprochen wurde. Heute wäre auch die Anzahl der Ausschussmitglieder zu beschließen, wobei die Mindestanzahl 3 Mitglieder beträgt. Er ist der Meinung, mit 3 Ausschussmitgliedern zu starten, und wenn man merkt, dass es für drei Mitglieder zu arbeitsintensiv wird, die Anzahl aufzustocken.

GV Alexandra Battlogg erwähnt, dass sie bei der letzten Sitzung nicht anwesend war und erkundigt sich, wofür der Sozialausschuss zuständig ist.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Ausschuss für alles, was mit Sozialem zu tun hat, zuständig ist, beispielsweise für Kinder, Jugendliche, Familien, ältere Leute, demnach alle sozialen Themen im Ort, dafür ist seiner Meinung nach immer Bedarf.

GV Eva-Maria Vonier ergänzt, dass es dabei auch um das Koordinieren von Einrichtungen geht, wie zum Beispiel das angedachte betreubare Wohnen.

GV Alexandra Battlogg fragt nach, ob der Ausschuss auch 4 Mitglieder haben kann oder ob das Verhältnis für Abstimmungen gleich ist wie in der Gemeindevertretung.

Der Bürgermeister findet, dass die Anzahl nicht unbedingt drei sein muss und stellt klar, dass der Ausschuss nicht „beschließen“, sondern nur „empfehlen“ kann.

Der Vorsitzende erkundigt sich nach Personen, welche sich bereit erklären würden, in diesem Ausschuss mitzuarbeiten. GV Eva-Maria Vonier und GV Kurt Tschofen würden sich gerne einbringen. Es wird angeregt, die Namen der Mitglieder noch offen zu lassen, um auch mit Ersatzmitgliedern der GV über eine Mitarbeit im Sozialausschuss zu sprechen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Gründung eines Sozialausschusses.

zu Punkt 12 – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.09.2021

Der Vorsitzende erkundigt sich, ob hinsichtlich der Sitzungsniederschrift vom 29.09.2021 Änderungswünsche bestehen. Dies ist nicht der Fall.

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig die Sitzungsniederschrift vom 29.09.2021.

zu Punkt 13 – Berichte

Der Bürgermeister informiert, dass die Erstellung einer Bauverordnung für die Gemeinde St. Anton noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, da das Büro Falch noch kein Angebot erstellt hat und erst in der zweiten Jahreshälfte 2022 über Ressourcen verfügt.

Es wurden für nächstes Jahr € 10.000,-- in den Voranschlag aufgenommen und er hofft, ab Mitte 2022 mit der Umsetzung beginnen zu können.

Der Vorsitzende erklärt, dass er von Roland Blum ein Feedback-Schreiben zum Workshop erhalten hat. Alle Teilnehmer sind namentlich erwähnt, und auch ihre Aussagen wurden angeführt. Er fragt nach, ob die Teilnehmer einverstanden sind, dass das Schreiben an alle Mitglieder der GV weitergeleitet wird, oder vorab nur an diejenigen, die dabei waren.

GV Gernot Elsensohn meint, dass diese Aussagen öffentlich getätigt wurden und jeder auch dazu stehe.

Der Bürgermeister wird daher das Schreiben von Roland Blum allen Gemeindemandataren zusenden.

Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Hausnummern bestellt sind und noch diese Woche geliefert werden sollten. Demnächst werden die neuen Hausnummern verteilt und die Straßenschilder montiert. Es sind nur 5 Anträge mit dem Wunsch nach einer anderen Hausnummer eingelangt und alle 5 Anträge wurden einstimmig vom Gemeindevorstand genehmigt.

Der Bürgermeister berichtet, dass am späten Nachmittag eine Onlinesitzung mit Jugendlichen aus dem Montafon stattgefunden hat. Einige Jugendliche haben bereits demonstriert, weil sie schon ewig lange auf einen Skater-Platz warten und ein neues Gebäude brauchen. Der Stand Montafon würde ein Grundstück in der Nähe des Bahnhofes Tschagguns von der Illwerke im Baurecht bekommen. Auf diesem zu pachtenden Grundstück könnte man gut einen Skaterplatz und ein Gebäude errichten und das Grundstück wäre zu Fuß und mit dem Zug gut erreichbar. Die Jugendlichen haben heute gebeten, das Projekt voranzutreiben, und er findet, dass es an der Zeit ist, dies rasch umzusetzen. Für den Skaterplatz liegt schon ein Angebot in der Höhe von € 240.000,-- vor, das gewünschte Gebäude würde laut Grobkostenschätzung ca. € 1 Million kosten.

GV Martin Anker berichtet, dass der Ausschuss betreffend Benützung des Gemeindesaales und des Vereinsraumes am Vortag eine Sitzung abgehalten hat. Bei der nächs-

ten Gemeindevertretungssitzung wird der Ausschuss präsentieren, zu welchen Ergebnissen er gekommen ist.

zu Punkt 14 – Allfälliges

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

GV Jörg Bitschnau bedankt sich für den Workshop der Gemeindevertreter mit Roland Blum. Er findet es schade, dass nicht alle dabei sein konnten. Gewisse Themen konnten gut gemeinsam besprochen werden, vor allem auch der Umgang untereinander. Er würde es gut finden, einige Themen mit allen Gemeindevertretern zu besprechen im Hinblick auf die Erwartungshaltung an die Kommunikation. Dadurch können viele Steine aus dem Weg geräumt werden und die Zusammenarbeit soll möglichst konfliktfrei erfolgen. Er könnte sich vorstellen, dass Roland Blum eventuell wieder dabei wäre.

Der Bürgermeister wird mit Roland Blum klären, ob er noch einmal dabei sein kann.

Eventuell könnte man ein Treffen im Vorfeld einer GV-Sitzung arrangieren.

Auch GV Eva-Maria Vonier ist dankbar dafür, dass dieser Workshop stattgefunden hat.

Vor allem das Thema „wie man miteinander kommunizieren sollte“ fand sie gut. Es wäre auch sehr interessant für diejenigen, die gefehlt haben.

GV Michael Schoder ist der Ansicht, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Man konnte schon viel im Vorfeld regeln. Im Interesse der Gemeinde sollten wir in dieser Art weiterarbeiten.

GV Alexandra Battlogg erkundigt sich nach der Auswertung der Fragebögen.

Der Bürgermeister hat dies bereits in Auftrag gegeben und wird von Herbert Bork organisiert.

Der Bürgermeister bedankt sich recht herzlich für die gute Zusammenarbeit und die Teilnahme an der Sitzung. Weiters bedankt er sich bei den Zuhörern für ihr Interesse und erklärt die Sitzung um 20:35 Uhr für beendet.

Die Schriftführerin: Der Bürgermeister:

............................... ...............................