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Protokoll 21.12.2022
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Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … Beschlussfassung über den Voranschlag, den Beschäftigungsrahmen- plan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2023 4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Malerarbeiten bei der Volks- schule und dem Gemeindesaal 5. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer Notstromanlage für die …
- … gegeben. Eingangs stellt der Bürgermeister den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung. Es geht um die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung der Baurichtlinie und Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung der Grundsteuer B. Der Erweiterung der Tagesordnung wird …
- … der Grundsteuer B. Der Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. Neuer Tagesordnungspunkt 8 wird die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung der Baurichtlinie. Neuer Tagesordnungspunkt 9 wird die Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung der Grundsteuer B. Allfälliges …
- … für das Jahr 2023 auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig durch die Gemeindevertretung beschlossen. zu Punkt 4 – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Maler- arbeiten bei der Volksschule und dem Gemeindesaal Der Bürgermeister teilt mit, dass ein Förderantrag von € 540.000,-- gestellt wurde. Davon wurden …
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2022-12-21
Zl.: 004-5/12-2022
HP/EB
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, den 21.12.2022
Beginn: 19:30 Uhr Vereinsraum Ende: 21:50 Uhr
Anwesende:
Gemeinsam für St. Anton Ersatzmandatare
☒ Bgm. Helmut Pechhacker ☐ Mag. Thomas Strauß
☒ Vizebgm. Christian Bitschnau ☒ Kurt Tschofen
☒ Martin Anker ☒ Walter Borger
☒ Martina Bickel ☐ Werner Vonier
☐ Eva-Maria Vonier ☐ Günter Fleisch
☒ Alexander Wachter ☐ Kurt Battlogg
☐ Lukas Wackernell ☐ Hubert Schoder
St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten Ersatzmandatare ☐ Alexandra Battlogg ☒ Wilma Battlogg ☒ DI (FH) Gernot Elsensohn ☐ Alexander Battlogg ☒ DI (FH) Jörg Bitschnau ☐ Bettina Segantin ☒ Fabienne Netzer ☐ Stefan Stemer ☒ Michael Schoder ☐ Georg Sonderegger
T A G E S O R D N U N G
- 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- 2. Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren für das Jahr 2023
- 3. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag, den Beschäftigungsrahmen- plan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2023
- 4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Malerarbeiten bei der Volks- schule und dem Gemeindesaal
- 5. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer Notstromanlage für die Trinkwasserversorgung
- 6. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.10.2022
- 7. Berichte
- 8. Allfälliges
zu Punkt 1 – Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Helmut Pechhacker eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung der Gemeinde- vertretung und begrüßt alle anwesenden Gemeindevertretungsmitglieder, welche die Ladung für die heutige Sitzung zeitgerecht erhalten haben. Weiters begrüßt er die Zuhörer, den Gemeindekassier Peter Vergud und Herrn Christoph Vogt von der Finanzverwaltung Montafon, welcher zum Tagesordnungspunkt 3 Auskunft erteilen wird.
Der Vorsitzende informiert, dass GV Eva-Maria Vonier, GV Lukas Wackernell und GV Alexandra Battlogg an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen können und daher die Ersatzmitglieder Kurt Tschofen, Walter Borger und Wilma Battlogg zur Sitzung eingeladen wurden. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Eingangs stellt der Bürgermeister den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung. Es geht um die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung der Baurichtlinie und Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung der Grundsteuer B.
Der Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Neuer Tagesordnungspunkt 8 wird die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung der Baurichtlinie.
Neuer Tagesordnungspunkt 9 wird die Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung der Grundsteuer B.
Allfälliges wird zu Tagesordnungspunkt 10.
Weiters wurde von der Fraktion St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten die Erweiterung der Tagesordnung wie folgt beantragt:
- 1. Beratung und Beschlussfassung zur Abrechnung des Ärztehausumbaus (Kostenaufstellung GU Schröcker)
- 2. Beratung und Beschlussfassung zur Vorgehensweise bei Vermietung oder Verpachtung von gemeindeeigenen Wohnungen oder Gebäuden
- 3. Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise beim Umbau des Feuerwehrhauses und der Dorfzentrumsentwicklung sowie die lückenlose Einbindung des Bauausschusses zu allen projektbezogenen Terminen
Der Vorsitzende erläutert, dass Tagesordnungspunkte in die GV-Sitzung aufgenommen werden müssen, wenn sie mindestens sieben Tage vor der Sitzung eingebracht werden.
Er benötigt für diese Zusatz–Tagesordnungspunkte mehr Vorlaufzeit.
GV Jörg Bitschnau und GV Michael Schoder erläutern ihre Sichtweise zu den Punkten und appellieren an die Gemeindevertretung, diesen zuzustimmen.
Dem Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um diese drei Punkte wurde von fünf GV-Mitgliedern zugestimmt. (Gegenstimmen: Helmut Pechhacker, Christian Bitschnau, Martin Anker, Martina Bickel, Alexander Wachter, Kurt Tschofen, Walter Borger) Er ist somit abgelehnt.
zu Punkt 2 – Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren für das Jahr 2023
Die Indexerhöhung liegt bei ca. 10 % im Jahr 2022. Trotzdem wurden die Abgaben und Gebühren größtenteils nur moderat, im Durchschnitt um 2 – 5 % erhöht. Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 14.12.2022 die Abgaben und Gebühren beraten und einstimmig der Gemeindevertretung den vorliegenden Vorschlag zur Abstimmung empfohlen.
Die Hundesteuer wird mit € 57,-- für den ersten Hund festgesetzt.
Die Gästetaxe wird ab 01.11.2023 auf € 1,70 erhöht.
Der Hebesatz für den Tourismusbeitrag wird um 0,03 % auf 1,42 % erhöht.
Die Kindergartengebühr wird € 39,-- pro Monat betragen, Geschwister zahlen die Hälfte.
Beim Friedhof werden die Grabstätten- und die Verlängerungsgebühren um 3 – 5 % erhöht. Ausnahme bildet das Benützungsrechts und die Gedenktafel beim Gemeinschaftsgrab, diese werden um ca. 10 % erhöht. Die Urnen-Bestattungsgebühr wird um € 10,-- auf € 120,-- erhöht. Weiters wird die Friedhofspflegegebühr sowohl beim Familien-, Urnen- und sonstigem Grab um € 1,-- auf € 28,-- bzw. € 23,-- angepasst.
Beim Abfall werden die Gebühren den Empfehlungen des Umweltverbandes angepasst.
Die Wasser- und Kanalgebühren werden um ca. 3 % erhöht. Die Gewerbezuschläge wurden gesondert angepasst.
Die Benützungsentgelte für den Gemeindesaal und den Vereinsraum werden ebenfalls angepasst. Auch die stundenweise Benützung wird um € 1,-- auf € 15,-- erhöht.
In der anschließenden Diskussion spricht sich GV Jörg Bitschnau dafür aus, dass aufgrund der Belastungen der Bevölkerung durch die hohe Inflation einerseits und der glücklicherweise hohen Einnahmen der Gemeinde aus Stromerlösen andererseits, gänzlich auf eine Gebührenerhöhung für 2023 verzichtet werden sollte, außer auf Gebührenerhöhungen, die für den Erhalt von zukünftigen Förderungen notwendig sind.
GV Kurt Tschofen ist der Meinung, dass es besser ist, die Gebühren jährlich moderat anzuheben, anstatt gänzlich darauf zu verzichten, und dass dann im darauffolgenden Jahr womöglich viel größere Preissprünge gemacht werden müssen. Die Gemeinde hat ja auch hohe Steigerungen bei den Löhnen, bei der Energie, bei Materialien und diversen Leistungen zu verkraften.
Auf Antrag des Bürgermeisters wird der vorliegende Abgaben- und Gebührenvorschlag für 2023 mit 8 JA-STIMMEN und 4 NEINSTIMMEN ( Jörg Bitschnau, Michael Schoder, Fabienne Netzer, Wilma Battlogg) durch die Gemeindevertretung beschlossen.
zu Punkt 3 – Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag, den Beschäftigungsrahmenplan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2023
Der Bürgermeister informiert, dass der Voranschlag den Gemeindemandataren fristgerecht zugestellt wurde. Er ersucht zuerst Christoph Vogt von der Finanzverwaltung Montafon, den Voranschlag 2023 darzulegen.
Christoph Vogt hat eine kurze Analyse gemacht. Der Ergebnisvoranschlag weist eine Steigerung der Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit um € 762.500,-- auf ca.
€ 2,119 Mio. aus. Diese Steigerung ergibt sich aus den Mehreinnahmen von ca.
€ 500.000,-- aus den Stromerlösen beim Trinkwasserkraftwerk, aus ca. € 100.000,-- mehr an Ertragsanteilen vom Bund, aus der einmaligen Auflösung von Personalrückstellungen für Abfertigungen alt und aus den Mehreinnahmen an Kommunalsteuer. Im Ergebnishaushalt ist eine einmalige Steigerung der Personalausgaben von ca. € 120.000,-- budgetiert. Diese ergibt sich aus 2 Abfertigungen, einer allgemeinen Lohnerhöhung von 7,15 % und die anfallenden Vorrückungen für die Gemeindebediensteten. Der Sachaufwand erhöht sich um € 379.300,-- auf € 1,235 Mio. durch die anfallende Körperschaftssteuer von ca. € 142.000,-- für die Stromerlöse und weiters durch die geplanten Sanierungen beim Kanalnetz und die Erstellung eines Wasserleitungskatasters.
Der Ergebnishaushalt weist vor den Rücklagenbewegungen mit € 313.000,-- einen positiven Saldo aus, obwohl die Belastung durch die Abschreibung in der Höhe von € 231.300,-- mitfinanziert werden muss.
Der Finanzierungshaushalt weist bei den Einnahmen ebenso eine positive Entwicklung aus. Die Investitionen von ca. € 272.000,-- können aus dem laufenden Betrieb finanziert werden. Der Überschuss (Zuwachs) an liquiden Mitteln beträgt ca. € 205.000,--.
Der Gemeindekassier Peter Vergud erläutert die größeren Positionen des Voranschlages 2023 wie folgt:
Auch im Budget für 2023 sind wiederum einige Investitionen und größere Sanierungen vorgesehen.
So sind für den Anschluss der restlichen vier Gebäude an das öffentliche Kanalnetz € 150.000,-- budgetiert, dafür sind Einnahmen aus Bundes- und Landesförderung in der Höhe von gesamt € 81.400,-- veranschlagt.
Weiters sind für Kanalinstandhaltungen € 100.000,-- veranschlagt, auch dafür sind € 30.000,-- an Förderungen budgetiert.
Bei der Volksschule und beim Gemeindesaal sind € 53.800,-- für Malerarbeiten vorgesehen. Diese Malerarbeiten können noch im Förderantrag für die Dachsanierung untergebracht werden und die Gemeinde erhält dafür € 23.000,-- an Fördermittel. Für die Kostenbeteiligung am Architekturwettbewerb für das Dorfzentrum sind € 35.000,-- veranschlagt.
Eine weitere große Ausgabe ist die Körperschaftssteuer für die Erlöse aus dem Trinkwasserkraftwerk, sie schlägt sich mit € 142.500,-- zu Buche.
An sonstigen größeren Aufwendungen sind im Budget jeweils € 10.000,-- für die Erstellung einer Bauverordnung und für Rechtskosten für das Projekt „Nahversorger“ budgetiert.
Es ist auch geplant, Brückensanierungen durchzuführen, dafür sind € 20.000,-- vorgesehen. Weitere größere Ausgaben sind für die Bereiche Unterricht, Erziehung und Sport mit ca. € 527.000,--, sowie Gesundheit und Soziales mit rund € 399.000,-- veranschlagt.
Die Einnahmen aus den Stromerlösen beim Trinkwasserkraftwerk erhöhen sich aufgrund der enormen Preissteigerung bei der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie um € 510.000,-- auf € 570.000,--. Die gemeindeeigenen Abgaben und Steuern erhöhen sich um € 37.000,--. An Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird die Gemeinde St. Anton nächstes Jahr € 833.000,-- erhalten, und an schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen werden € 352.400,-- in die Gemeindekasse fließen.
Der Überschuss wird zum Teil an die Haushaltsrücklage in der Höhe von € 120.000,-- zugeführt. Der Schuldenstand verringert sich zum Jahresende 2023 auf ca. € 1,035 Mio., was einer Pro-Kopf-Verschuldung von € 1.315,-- entspricht.
Die Finanzkraft wird mit € 943.000,-- ausgewiesen.
Die Anzahl der Bediensteten beläuft sich 2023 auf 12 Personen. Der Beschäftigungsrahmenplan umfasst 6,77 Vollzeitbeschäftigte.
Der Voranschlag 2023 wurde am 14.12.2022 unter TO-Punkt 6 in der Gemeindevorstandssitzung behandelt. Der Gemeindevorstand empfiehlt einstimmig, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2023 samt der ausgewiesenen Finanzkraft und dem Beschäftigungsrahmenplan durch die Gemeindevertretung zu beschließen.
Nachdem sämtliche Anfragen vom Gemeindekassier ausführlich beantwortet wurden, wird der Voranschlag, der Beschäftigungsrahmenplan und die Finanzkraft für das Jahr 2023 auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig durch die Gemeindevertretung beschlossen.
zu Punkt 4 – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Maler- arbeiten bei der Volksschule und dem Gemeindesaal
Der Bürgermeister teilt mit, dass ein Förderantrag von € 540.000,-- gestellt wurde. Davon wurden bis jetzt ca. € 413.000,-- abgerechnet, ca. € 74.000,-- an Rechnungen werden noch erwartet. Damit ergibt sich ein noch förderbarer Betrag von ca. € 53.000,--. Es würde sich anbieten, jetzt zusätzlich zur Dachsanierung das Gebäude neu malen zu lassen. Die Firma Atzmüller hat ein Angebot über die Malerarbeiten eingeholt, die Höhe des Angebotes beläuft sich auf ca. € 60.000,-- brutto. Die Förderhöhe beträgt bei der Schule und beim Gemeindesaal 65%, bei den Nebenräumen 55,5%. Beim Saal und den Nebenräumen sind wir zusätzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Da wir bei der Vergabe der Malerarbeiten über die zugesagte Fördersumme kommen würden, haben wir bei der zuständigen Stelle nachgefragt, ob die Überschreitung auch gefördert wird. Dies wurde uns zugesagt.
GV Michael Schoder fragt nach, ob es noch mehrere Angebote gibt, dies wird vom Vorsitzenden mit der Begründung verneint, dass bei Beschlussfassung diese noch eingeholt werden und die Arbeiten dadurch nur billiger kommen können.
GV Wilma Battlogg ist der Ansicht, dass es auch teurer kommen kann, wenn alle zusätzlichen Angebote höher sind. Der Bürgermeister erklärt ihr daraufhin, dass, wenn alle zusätzlichen Angebote höher ausfallen, wir immer noch dieses Angebot als günstigstes haben.
GV Fabienne Netzer kritisiert, dass beim Tagesordnungspunkt „Vergabe der Malerarbeiten“ steht. Der Vorsitzende bestätigt die falsche Wortwahl der Formulierung und schlägt vor, diese bei der Beschlussfassung durch „Durchführung der Malerarbeiten“ zu ersetzen.
GV Jörg Bitschnau stellt die Frage in den Raum, ob nicht die Fenster generell ausgetauscht werden müssen. Es wird festgehalten, dass die Eingangsbereiche einmal erneuert wurden, nachdem ein schlechter Isolierwert festgestellt wurde. Für ihn würde es Sinn machen, die Situation noch zu eruieren und im Bauausschuss zu besprechen.
Da diese Vorgangsweise für die GV sehr sinnvoll erscheint, wird die Beschlussfassung auf die nächste GV-Sitzung vertagt.
zu Punkt 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer Not- stromanlage für die Trinkwasserversorgung
Der Vorsitzende informiert, dass er sich Gedanken über die Wasserversorgung von St.
Anton im Falle eines „Blackouts“ gemacht hat. Beim Hochbehälter ist eine UV-Anlage installiert, welche natürlich nur mit Strom funktioniert. Sollte diese keinen Strom mehr erhalten, schließt sich automatisch ein Schieber, somit gelangt kein Wasser mehr in den Hochbehälter. Dasselbe gilt für den Schieber bei der Quellfassung. Um die Wasserversorgung längerfristig garantieren zu können, sollte beim Hochbehälter und beim letzten Verteilerkasten vor der Quellfassung je ein Notstromaggregat bereitgestellt und die Technik für den Betrieb dieser Aggregate umgestellt werden. Es wird mit Kosten von ca.
€ 20.000,-- gerechnet, diese würden mit 43% gefördert werden.
GV Michael Schoder findet, dass es sich auch um ein sicherheitsrelevantes Thema handelt, da das Hydrantennetz auch am Trinkwassernetz hängt. Er findet, dass diese € 10.000,-- für die Bevölkerung gut investiert sind.
GV Jörg Bitschnau fragt an, wie es mit der Trinkwasserversorgung über Vandans oder Gantschier funktionieren würde.
Der Bürgermeister teilt mit, dass wir zwar über den Hochbehälter von Vandans versorgt werden könnten, dieser allerdings nur mit 7 l/Sek. befüllt wird und Vandans einen Verbrauch von 11 – 12 l/Sek. hat. Der Hochbehälter von Gantschier liegt zu nieder, um ganz St. Anton mit Wasser versorgen zu können. Aus diesem Grund kommen beide Lösungen nicht in Frage. Für ihn wäre es erstrebenswert, die Pumpstation der Illwerke, welche sich neben dem Fußweg befindet, mit einer Notstromversorgung auszustatten, da diese eine Leistung von 22 l/Sek. aufweist. Es ist zur Zeit seitens der VIW keine Notstromversorgung angedacht, er wird sich aber noch einmal mit der VIW in Verbindung setzen.
GV Jörg Bitschnau findet diese Investition auch sinnvoll, meint aber, dass man Alternativlösungen abklären sollte.
GV Fabienne Netzer möchte mit der Abstimmung abwarten, bis es mit der Illwerke abgeklärt ist, der Vorsitzende möchte nicht wieder Zeit verlieren.
GV Alexander Wachter findet die Lösung mit den Aggregaten am sinnvollsten, da wir dann komplett unabhängig sind und die Wasserversorgung gesichert ist.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Notstromversorgung des Trinkwasserkraftwerkes in der Höhe von ca. € 20.000,-- anzuschaffen.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 7 Stimmen die Anschaffung der Notstromversorgung für die Trinkwasserversorgung.
Gegenstimmen: Gernot Elsensohn, Jörg Bitschnau, Fabienne Netzer, Michael Schoder und Wilma Battlogg.
GV Fabienne Netzer möchte als Begründung anmerken, dass für eine Entscheidungsgrundlage zu wenig Daten vorhanden und Lösungsalternativen nicht restlos geklärt sind.
zu Punkt 6 – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.10.2022
Der Bürgermeister teilt mit, dass hinsichtlich der Sitzungsniederschrift vom 18.10.2022 keine Änderungswünsche eingelangt sind. Es erfolgen auch heute keine Änderungswünsche. GV Fabienne Netzer merkt an, dass die Niederschrift kürzer sein könnte. Der Vorsitzende wird sie beim nächsten Mal kürzen.
Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig die Sitzungsniederschrift vom 18.10.2022.
zu Punkt 7 – Berichte
Der Vorsitzende informiert, dass die Stelle eines Gemeindesekretärs oder einer Gemeindesekretärin online auf unserer Homepage und bei Ländle-Anzeiger ausgeschrieben wurde. Die Ausschreibung wird zudem noch zwei Mal im Bludenzer Anzeiger geschaltet.
Es wurde eine Ladestation für E-Autos bestellt. Diese wird neben dem Feuerwehrhaus montiert. Die Kosten belaufen sich auf € 1.800,--, zu diesen kommen noch die Installationskosten. Die Installation wird über die ARA Montafon abgewickelt.
Bei der PV-Anlage fehlt immer noch der Wechselrichter. Nach mehreren Terminverschiebungen ist der voraussichtliche Liefertermin Anfang Februar 2023. Dies ist nicht nur für uns, sondern auch für die MBS sehr ärgerlich.
zu Punkt 8 – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung der Baurichtlinie
Der Vorsitzende erläutert, dass von der Fraktion St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten schon vor längerer Zeit der Antrag zur Erstellung einer Baurichtlinie eingebracht wurde (dieser wurde damals einstimmig beschlossen). Daraufhin hat er mit dem Büro Falch Kontakt aufgenommen und um ein Angebot gebeten, dieses bis jetzt aber nicht erhalten. Darauf wurde ein Gespräch mit Herrn Bork Herbert vom Büro stadtland geführt, dieser hat uns eine Kostenschätzung über die Erstellung der Baurichtlinie geschickt. Der Bürgermeister teilt der GV die Leistungen mit: Daten sammeln, Erhebung vor Ort, Analyse Bestandsdichte, Entwurf Text, Abstimmung Gemeinde (2-3 Termine), Abstimmung Land (1 Termin), Auflage, Behandlung Einwendungen, Ausfertigung. Je nach Anzahl der Aufwendungen ergibt sich ein Kostenaufwand von € 8.000,-- bis € 10.000,--. Die Fertigstellung im 1. Halbjahr 2023 kann zugesichert werden.
Für GV Jörg Bitschnau ist eine Begleitung sehr wichtig, er findet aber, dass die Hauptarbeit in der Definition der Richtlinie bei uns liegt.
GV Michael Schoder merkt an, dass wir uns auch mit der Bauverwaltung in Verbindung setzen sollten, da diese über Erfahrungswerte verfügt.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Vergabe zur Begleitung der Bauverordnung an Herrn Herbert Bork.
zu Punkt 9 – Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung der Grundsteuer B
Der Bürgermeister erklärt, dass es bei der Grundsteuer zwei Hebesätze gibt. Zum einen bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 500 v.H., bei der Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 450 v.H.. Der Hebesatz der Grundsteuer B sollte auch auf 500 v.H. angehoben werden, damit wir Bundeszuweisungen in Höhe von € 27.000,-- erhalten. Die Mehreinnahmen durch die Grundsteuer machen ca. € 4.500,-- aus.
GV Fabienne Netzer möchte wissen, wie lange diese Regelung besteht. Antwort: Seit 2017.
GV Jörg Bitschnau fragt nach, ob es Wohnungsbesitzer auch betrifft. Antwort: Besitzer von Eigentumswohnungen ja, Mieter nein.
GV Martin Anker regt an, die Erhöhung des Hebesatzes im Jahr 2023 bei der Gebührenanpassung zu berücksichtigen und die Erhöhung der Gebühren im Jahr 2024 moderat auszuführen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Anhebung der Grundsteuer B von 450 v.H. auf 500 v.H.
zu Punkt 10 – Allfälliges
Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen:
GV Michael Schoder teilt mit, dass der Bauausschuss die letzten Wochen und Monate nicht mehr eingebunden wurde. Es haben Gespräche mit wichtigen Personen (Bork, Rüdisser, Gruber, Lorenz) stattgefunden und es wurde niemand eingeladen. Es ist wichtig, auf Augenhöhe das beste Projekt zu suchen. Er zitiert aus dem Protokoll der GV- Sitzung vom 31.05.2022 die Aussage des Vorsitzenden: Zum Thema „Überbauung beim Nahversorger“ ist es wichtig, dass man allgemeine Ideen einholt. Es sind jetzt schon einige Ideen aufgetaucht, was man alles machen könnte. Wichtig ist – falls die Gemeinde die Überbauung übernimmt – dass eine breite Mehrheit innerhalb der Gemeindevertretung dahintersteht.
Der Bürgermeister antwortet, dass es ein Treffen mit Herrn Karl-Heinz Rüdisser (im Beisein von Herrn Hans-Peter Lorenz) gegeben hat. Dabei wurde lediglich eruiert, ob grundsätzlich seitens der VOGEWOSI und der Diözese Interesse zur Mitwirkung an diesem Projekt besteht. Weiters wurde das bestehende Gebäude vermessen, dies ist auch eine Arbeit, die im Vorfeld erledigt werden muss, um den vorhandenen Raum feststellen zu können. Dies wird dann vom Bauausschuss bearbeitet. Weiters hält er fest, dass er sich die Freiheit auch weiterhin nimmt, Gespräche mit Personen auch alleine zu führen. Bei diesem Treffen war von beiden Fraktionen außer dem Bürgermeister niemand anwesend.
GV Michael Schoder zitiert aus dem GV Protokoll vom 10.02.2022: Der Bürgermeister berichtet, dass Mag. Karlheinz Rüdisser (Aufsichtsratsvorsitzender der VOGEWOSI) und Dr. Hans-Peter Lorenz (Geschäftsführer der VOGEWOSI) bei der Gemeinde waren und ein Gespräch hinsichtlich betreubares Wohnen stattgefunden hat
GV Jörg Bitschnau erläutert, dass es bei der letzten Sitzung eine Liste bezüglich der Baukosten für den Umbau des Ärztehauses gegeben hat. Er versteht diese immer noch nicht. Er berichtet über die Chronologie der Abläufe und teilt mit, dass bei der Kostenaufstellung die Kosten für Herrn Schröcker Klaus nicht enthalten sind. Er ist für ein Vieraugenprinzip, um solche Kosten in Zukunft nicht mehr zu übersehen.
Bezüglich Wohnungsvergabe meint GV Jörg Bitschnau, dass sich die notwendigen Gremien damit beschäftigen sollen. Ab einer Mietdauer von fünf Jahren wird ein GV-Beschluss benötigt, darunter ein Vorstandsbeschluss. Er wünscht sich mehr Transparenz bei der Vergabe der Wohnungen, es macht seiner Meinung nach den Anschein, die Wohnung wird an diejenigen vergeben, die den Bürgermeister am besten kennen.
GV Martin Anker findet, dass die zusätzlichen Tagesordnungspunkte der Gegenfraktion von dieser sehr gut vorbereitet wurden. Ihm stellt sich die Frage, weshalb sie die GV nicht im Vorfeld informiert haben. Dadurch wird seiner Meinung nach wieder Zeit verloren. GV Jörg Bitschnau meinte, dass es sich um einen Versuch handelte, da seiner Meinung nach
die Fraktion Gemeinsam für St. Anton immer Gruppenbeschlüsse fasst, er wollte die Meinung jedes einzelnen zu diesen Themen erfahren. GV Martin Anker findet es schade, dass die Gemeindevertretung nicht früher informiert wurde, dann hätte man sich in Ruhe vorbereiten und bei der Sitzung die Themen besprechen können.
GV Jörg Bitschnau stellt die Frage, wie es mit der EEG weitergeht. Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Patrick Domig noch versucht, die Gründung der EEG nicht als Verein durchzuführen, sondern als Betrieb gewerblicher Art. Wahrscheinlich ist die Gründung eines Vereines notwendig.
GV Michael Schoder möchte noch einmal auf die Äußerung von GV Martin Anker bezüglich der Einbringung der Tagesordnungserweiterung eingehen. Für ihn ist die legitim, da es das Gemeindegesetz so vorsieht. Wenn die Abläufe so gestaltet werden würden, wie sie sich dies vorstellen, würde es dies nicht brauchen.
GV Fabienne Netzer erkundigt sich nach dem Stand des Wasserleitungskatasters. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Ausschreibungen verschickt wurden und der Abgabetermin Morgen Donnerstag, den 22.12.2022, 10:00 Uhr ist. Die Angebote werden dann geöffnet, bei der nächsten GV-Sitzung präsentiert und dann die Vergabe beschlossen.
Der Bürgermeister bedankt sich für die Teilnahme an der Sitzung. Weiters bedankt er sich recht herzlich bei den vielen Zuhörern für ihr Interesse und erklärt die Sitzung um 21:50 Uhr für beendet.
Die Schriftführerin: Der Bürgermeister:
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