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Protokoll 20.12.2023
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Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … neue Mitglieder beim mobilen Hilfsdienst (kurz MOHI) benötigt werden. Weiters wird es noch im Dezember diesen Jahres bzw. im Januar kommenden Jahres eine Ausschreibung zur Seminarreihe „Pflege daheim“ geben. Die Seminarreihe wird voraussichtlich vom 05.03.2024 bis zum 14.05.2024 jeden Dienstag im gesundheits- und …
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2023-12-27
Zl.: 004-1-05
HP/AZ
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, den 20.12.2023
Beginn: 19:00 Uhr Vereinsraum Ende: 20:45 Uhr
Anwesende:
Gemeinsam für St. Anton Ersatzmandatare
☒ Bgm. Helmut Pechhacker ☒ Mag. Thomas Strauß
☒ Vizebgm. Christian Bitschnau ☒ Kurt Tschofen
☐ Martin Anker ☒ Walter Borger
☐ Martina Bickel ☐ Werner Vonier
☒ Eva-Maria Vonier ☐ Günter Fleisch
☒ Alexander Wachter ☐ Kurt Battlogg
☐ Lukas Wackernell ☐ Hubert Schoder
St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten Ersatzmandatare ☒ Alexandra Battlogg ☐ Bettina Segantin ☐ DI (FH) Gernot Elsensohn ☐ Georg Sonderegger, MSc ☐ Fabienne Netzer ☒ Sabine Battlogg ☐ Wilma Battlogg ☐ Bettina Helth ☒ Stefan Stemer ☐ Manuela Jordan ☒ Nikolaus Battlogg ☒ Katharina Häfele
T A G E S O R D N U N G
- 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- 2. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung der Abfallgebühren
- 3. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2024
- 4. Beratung und Beschlussfassung über die Auf- und Verteilung des der Gemeinde St. Anton im Montafon zustehenden Zweckzuschusses gemäß Bundesgesetz über einen Zuschuss zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I 122/2023
- 5. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag, den Beschäftigungsrahmenplan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2024 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes
- 6. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung über die Abfuhr von Abfällen in der Gemeinde St. Anton i. M. (Abfuhrordnung)
- 7. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss der geänderten Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“
- 8. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines E-Fahrzeuges für alle Gemeindebediensteten
- 9. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.09.2023
- 10. Berichte
- 11. Allfälliges
zu Punkt 1 – Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Helmut Pechhacker eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertretungsmitglieder und die zahlreichen Zuhörer. Weiters begrüßt er Christoph Vogt von der Finanzverwaltung Montafon und Gemeindekassier Alexander Zimmermann, welche zum Tagesordnungspunkt 5 (Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag, den Beschäftigungsrahmenplan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2024 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes) Auskunft erteilen werden.
Der Vorsitzende informiert, dass Martin Anker, Martina Bickel, Lukas Wackernell, DI (FH)
Gernot Elsensohn, Fabienne Netzer und Wilma Battlogg an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen können und daher die Ersatzmitglieder Mag. Thomas Strauß, Kurt Tschofen, Walter Borger, Sabine Battlogg, Nikolaus Battlogg und Katharina Häfele zur Sitzung eingeladen wurden. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Da Katharina Häfele bis dato bei keiner Gemeindevertretungssitzung als Mandatarin anwesend war, wird diese durch den Bürgermeister angelobt.
Der Vorsitzende merkt an, dass der Tagesordnungspunkt 7 wegfällt. Aus diesem Grund ändert sich die Tagesordnung wie folgt:
Top 8 wird Top 7, Top 9 wird Top 8, Top 10 wird Top 9 und Top 11 wird Top 10.
Weiters hält der Vorsitzende fest, dass die Ladung für die heutige Sitzung zeitgerecht an die Gemeindemandatare versendet wurde.
zu Punkt 2 – Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung der Abfallgebühren
Der Vorsitzende informiert, dass die Gemeinde St. Anton i. M. die einzige Gemeinde im Montafon ist, welche eine Rückgabe von nicht verbrauchten Müllsäcken ermöglicht.
Diese Rückgabemöglichkeit stellt einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar. Aus diesem Grund sollen die Mindestabnahmemenge und die Rückgabemöglichkeit von Müllsäcken und Etiketten wegfallen.
Alexandra Battlogg möchte wissen, ob jede Person auf der Gemeinde Müllsäcke und Etiketten kaufen kann.
Der Vorsitzende antwortet, dass jede Person diese im Bürgerservice kaufen kann.
Nach dem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag die Abfallgebührenverordnung so zu ändern, dass die Mindestabnahmemenge und die Rückgabemöglichkeit entfallen.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
zu Punkt 3 – Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2024
Der Vorsitzende informiert, dass dieser Tagesordnungspunkt zuerst behandelt werden muss. Je nachdem wie die Abstimmung zu diesem Punkt erfolgt, wird Tagesordnungspunkt 4 behandelt. Bei einer Ablehnung der Gebührenerhöhung kann auch keine Gebührenbremse beschlossen werden. Bei der diesjährigen Gebührenerhöhung sind teilweise moderate Erhöhungen erfolgt, teilweise aber auch keine. Im Durchschnitt fällt die Gebührenerhöhung mit ca. 4-7% zu buche. Die Jahresdurchschnittsinflation und die kommenden Lohnerhöhungen betragen ca. 9%. Lediglich die Gebühren für Bauaushub und Bauwasser erhöhen sich stärker. Die Kosten je m³ Bauaushub steigen auf € 15,00, die Wasserbezugsgebühren je Bauanschluss steigen auf € 150,00. Teilweise sind die Abgaben, Steuern und Gebühren vorgegeben, so bspw. bei den Sackgebühren. Diese sind vom Umweltverband vorgegeben. Bei der Kindergartengebühr gibt es eine Richtlinie vom Land Vorarlberg. Diese empfiehlt € 42,00 bei einer Wochenbetreuungszeit von 25 h. In St. Anton i. M. werden € 42,00 für 30 h Wochenbetreuungszeit in Rechnung gestellt.
Stefan Stemer möchte wissen, wie die Gebührenbremse funktioniert.
Der Vorsitzende antwortet, dass die Gebührenbremse eine Einmalzahlung vom Bund an die Gemeinden darstellt. Für St. Anton i. M. sind dies ca. € 11.607. Die Gebührenbremse, welche sich auf Abgaben in den Bereichen Wasserversorgung, Kanalisationssystem und Müllwirtschaft bezieht, muss der Bevölkerung zugutekommen. Als Beispiel, bei einem Einpersonenhaushalt beträgt die Erhöhung insgesamt ca. € 18,50. Durch die Gebührenbremse erhält der Einpersonenhaushalt ca. € 15,00 wieder retour. Diese einmalige Gutschrift wird auf der Abrechnung sichtbar sein.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag, die Abgaben, Steuern und Gebühren, so wie im Voranschlag 2024 dargestellt, zu beschließen.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
zu Punkt 4 – Beratung und Beschlussfassung über die Auf- und Verteilung des der Gemeinde St. Anton im Montafon zustehenden Zweckzuschusses gemäß Bundesgesetz über einen Zuschuss zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I 122/2023
Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde St. Anton i. M. ca. € 11.607,00 vom Bund als Gebührenbremse erhalten wird. Dadurch sollen die Abgabenerhöhungen in den Bereichen Wasserversorgung, Kanalisationssystem und Müllwirtschaft für die Bevölkerung abgefedert werden. Das Vorgehen wurde mit der Finanzverwaltung Montafon akkordiert.
Der Vorschlag des Vorsitzenden lautet, die Gutschrift allen Personen mit Hauptwohnsitz in St. Anton i. M. zu übermitteln. Wie vorhin schon erwähnt, reduziert sich dadurch beispielsweise die Erhöhung bei einem Einpersonenhaushalt auf ca. € 3,50.
Alexandra Battlogg möchte wissen, ob es durch die Ausnahme von Personen mit Nebenwohnsitz nicht zu Problemen kommt.
Der Vorsitzende antwortet, dass dies kein Problem darstellt und auch andere Gemeinden dieselbe Vorgehensweise haben.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag die Gebührenbremse, gemäß Bundesgesetz über einen Zuschuss zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I 122/2023, wie erläutert, der Bevölkerung weiterzugeben.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
zu Punkt 5 – Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag, den Beschäftigungsrahmenplan sowie die Finanzkraft für das Jahr 2024 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes
Der Bürgermeister informiert, dass der Voranschlag den Gemeindemandataren fristgerecht zugestellt wurde. Er ersucht zuerst Christoph Vogt von der Finanzverwaltung Montafon, den Voranschlag 2024 darzulegen.
Christoph Vogt hat eine kurze Analyse gemacht. Der Ergebnisvoranschlag weist eine Reduktion der Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit um ca. € 593.000,00 auf ca. € 1,6 Mio. aus. Diese Reduktion ergibt sich hauptsächlich aus den Mindereinnahmen von ca. € 500.000,00 aus den Stromerlösen. Im Ergebnishaushalt ist ein Rückgang der Personalausgaben von ca. € 85.000,00 budgetiert. Dieser ergibt sich aus 2 Abfertigungen alt im Jahre 2023. Der Ergebnishaushalt wurde durch Auflösung von Rücklagen ausgeglichen budgetiert.
Der Finanzierungshaushalt weist bei den Einnahmen ebenso eine negative Entwicklung aus. Der Rückgang an liquiden Mitteln beträgt ca. € 513.000,00.
Christoph Vogt und der Gemeindekassier Alexander Zimmermann erläutern die größeren Positionen des Voranschlages 2024 wie folgt:
Auch im Budget für 2024 sind wiederum einige Investitionen und größere Sanierungen vorgesehen.
So sind für den Anschluss der restlichen vier Gebäude an das öffentliche Kanalnetz ca.
€ 240.000,00 budgetiert, dafür sind Einnahmen aus Bundes- und Landesförderung in der Höhe von gesamt ca. € 105.400,00 veranschlagt.
Für die Kostenbeteiligung am Architekturwettbewerb für das Dorfzentrum sind ca. € 250.000,00 veranschlagt, bei einer Förderleistung von ca. € 220.000,00.
Eine weitere große Ausgabe ist die Körperschaftssteuer für die Erlöse aus dem Trinkwasserkraftwerk, sie schlägt mit ca. € 143.000,00 zu Buche.
An sonstigen größeren Aufwendungen sind im Budget ca. € 20.000,00 an Rechtskosten für das Projekt „Nahversorger“ budgetiert. Im Rahmen der Quartiersbetrachtung für das Projekt „Neue Mitte“ sind Ausgaben von ca. € 100.000,00 geplant, bei einer Förderleistung von ca. € 77.000,00.
Es ist auch geplant, Brückensanierungen durchzuführen, dafür sind € 20.000,-- vorgesehen. Weitere größere Ausgaben sind für die Bereiche Unterricht, Erziehung und Sport mit ca. € 571.600,00, sowie Gesundheit und Soziales mit ca. € 469.300,00 veranschlagt.
Die Einnahmen aus den Stromerlösen beim Trinkwasserkraftwerk verringern sich aufgrund des enormen Preisverfalls bei der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie um ca. € 495.000,00 auf ca. € 75.000,00. Die gemeindeeigenen Abgaben und Steuern erhöhen sich um ca. € 8.100,00. An Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird die Gemeinde St. Anton nächstes Jahr ca. € 821.400,00 erhalten, und an schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen werden ca. € 316.000,00 in die Gemeindekasse fließen.
Der Abgang wird aus Haushaltsrücklagen in der Höhe von ca. € 245.800,00 gedeckt. Der Schuldenstand verringert sich zum Jahresende 2024 auf ca. € 821.600, was einer Pro- Kopf-Verschuldung von ca. € 1.031,00 entspricht.
Die Finanzkraft wird mit ca. € 1.076.400,00 ausgewiesen.
Die Anzahl der Bediensteten beläuft sich 2024 auf 15 Personen. Der Beschäftigungsrahmenplan umfasst ca. 8,46 Vollzeitbeschäftigte.
Der Voranschlag 2024 wurde am 01.12.2023 unter TO-Punkt 7 in der Gemeindevorstandssitzung behandelt. Der Gemeindevorstand empfiehlt einstimmig, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2024 samt der ausgewiesenen Finanzkraft und dem Beschäftigungsrahmenplan durch die Gemeindevertretung zu beschließen.
Nachdem sämtliche Anfragen von Christoph Vogt und dem Gemeindekassier ausführlich beantwortet wurden, wird der Voranschlag, der Beschäftigungsrahmenplan und die Finanzkraft für das Jahr 2024 auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig durch die Gemeindevertretung beschlossen.
zu Punkt 6 – Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung über die Abfuhr von Abfällen in der Gemeinde St. Anton i. M. (Abfuhrordnung)
Der Vorsitzende teilt mit, dass im Zuge der Änderung der Abfallgebührenverordnung auch die Abfuhrordnung mitbetrachtet wurde. Dabei ist aufgefallen, dass gewisse Textpassagen korrigiert werden müssen. Der Vorsitzende stellt den Antrag Teile der Abfuhrordnung wie folgt zu ändern:
§ 2
Hausabfälle
(3) Die Hausabfälle sind vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen in den unter anderem von der Gemeinde ausgegebenen Abfallsäcken für Bioabfälle und Restmüll zur Abfuhr bereitzustellen.
§ 6
Verwertbare Altstoffe
(1) Alttextilien und Verpackungsabfälle aus Papier, Glas, Metall, Kunst- und Verbundstoffen und Styropor sind bei den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältern bei den Altstoffsammelstellen abzugeben.
(2) Die Abgabe von Altstoffen bei den gemeindeeigenen Altstoffsammelstellen darf nur zu den dort angeschlagenen Zeiten (oder genaue Zeitangabe) erfolgen. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist eine Abgabe nicht zulässig. Bei Überfüllung der bereitgestellten Behälter dürfen keine Altstoffe bei der Sammelstelle zurückgelassen werden. In die Sammelbehälter dürfen keine Fremdstoffe, insbesondere keine Hausabfälle, eingebracht werden. Jede Verunreinigung der Altstoffsammelstellen ist zu unterlassen. Verunreinigungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
zu Punkt 7 – Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines E-Fahrzeuges für alle Gemeindebediensteten
Der Vorsitzende berichtet, dass beim Stand Montafon zwei zusätzliche Leihfahrzeuge angeschafft werden, um dienstliche Kilometer mit dem privaten PKW so stark wie möglich zu reduzieren. Dies habe versicherungstechnische Gründe. Als Beispiel, wenn ein Mitarbeitender mit seinem privaten PKW eine dienstliche Fahrt tätigt und es zu einem Unfall kommt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schaden am Fahrzeug des Mitarbeitenden zu ersetzen, wenn dieser keine Vollkasko Versicherung für seinen privaten PKW abgeschlossen hat. Laut Versicherungsmakler gibt es für Arbeitgeber eine Versicherungsmöglichkeit, um Schäden an privaten PKW von Mitarbeitenden abzudecken. Eine solche Anfrage wurde gestellt, jedoch ist noch keine Rückmeldung eingegangen. Eine solche Versicherung muss für jeden einzelnen privaten PKW der Mitarbeitenden abgeschlossen werden. Das Ziel ist eine Anschaffung eines gemeindeeigenen Fahrzeuges für alle Bediensteten.
Katharina Häfele merkt an, dass sie als Mitarbeitende bei der Firma Connexia für dienstliche Fahrten mit ihrem privaten PKW Kilometergeld erhält. Zusätzlich zahle ihr Arbeitgeber eine Vollkaskoversicherung für ihren privaten PKW. Sie dokumentiert die Fahrten in einem Fahrtenbuch, dadurch sei die Abrechnung unkompliziert.
Der Vorsitzende merkt an, dass das geplante Fahrzeug für dienstliche Fahrten durch alle Gemeindebediensteten (Verwaltung, Kindergarten, Bauhof, Reinigungsfachkräfte) vorgesehen ist.
Nikolaus Battlogg möchte wissen, ob eine Anschaffung eines Neufahrzeuges geplant ist.
Der Vorsitzende antwortet, dass dies noch nicht fix ist. Budgetiert sind Kosten in der Höhe von ca. € 50.000,00. Dieses Budgetvolumen entspricht in etwa einem Fahrzeug in VW Tiguan Größe.
Sabine Battlogg möchte wissen, weshalb ein so großes Fahrzeug angeschafft werden soll.
Der Bürgermeister antwortet, dass auch Fahrten mit teilweise vier Insassen durchgeführt werden.
Nikolaus Battlogg möchte wissen, ob die jährliche Kilometerleistung ausgerechnet wurde.
Dies stellt die Berechnungsgrundlage für das Leasingangebot dar.
Der Vorsitzende merkt an, dass die jährliche Auszahlung des Kilometergeldes eruiert wurde.
Alexander Wachter möchte wissen, ob dienstliche Fahrten mit Kilometergeldabgeltung noch stattfinden werden, wenn ein gemeindeeigenes Fahrzeug angeschafft wurde.
Der Vorsitzende antwortet, dass durchaus zusätzliche Fahrten mit dem privaten PKW durchgeführt werden können, es jedoch in der Selbstverantwortung des jeweiligen Mitarbeitenden liegt, wenn ein Unfall passiert.
Alexandra Battlogg möchte wissen wer bis dato Kilometergeld erhalten hat und ob ein Fahrtenbuch vorhanden ist.
Der Vorsitzende antwortet, dass bis dato alle Dienstnehmer Anspruch auf Kilometergeld hatten und ein Fahrtenbuch vorhanden ist.
Nikolaus Battlogg möchte wissen, ob die Öffentlichkeit Zugriff auf das Gemeindefahrzeug haben wird.
Der Vorsitzende antwortet, dass diesbezüglich Gespräche mit anderen Gemeinden stattgefunden haben, man von dieser Idee jedoch abgekommen ist, da der Aufwand zu groß ist. Aktuell geht man von einer Anschaffung in der Höhe von ca. € 50.000,00 aus. Für das Jahr 2024 sind Ausgaben in der Höhe von ca. € 16.000,00 budgetiert. Davon sind ca. € 10.000,00 für die Anzahlung und ca. € 6.000,00 für die Leasingrate vorgesehen. Auf der Einnahmenseite sind ca. € 2.500,00 durch den Selbstbehalt des Bürgermeisters vorgesehen.
Alexandra Battlogg möchte wissen, ob das Fahrzeug für alle Gemeindebediensteten zur Verfügung stehen wird.
Der Vorsitzende antwortet, dass während der Dienstzeiten das Fahrzeug für alle Gemeindebediensteten zur Verfügung steht, außerhalb der Dienstzeiten er das Fahrzeug für private Besorgungen nutzen wird.
Katharina Häfele möchte wissen, wie hoch die Versicherung für ein solches Fahrzeug ausfallen wird.
Der Vorsitzende antwortet, dass die Haftpflicht ca. € 16,00 pro Monat und eine Vollkaskoversicherung ca. € 86,00 pro Monat kosten werde.
Alexander Wachter hält fest, dass aus Sicht des Umweltgedanken eine solche Anschaffung sinnvoll ist, auch den Selbstbehalt findet er gut. Er hält weiters fest, dass der Preis für ein Fahrzeug mit einer gewissen Reichweite realistisch ist. Weiters möchte er wissen, ob mit dem Gemeindefahrzeug Fahrten ins Ausland möglich sein werden.
Der Vorsitzende antwortet, dass Fahrten ins Ausland mit dem Fahrzeug nicht angedacht sind.
Für Stefan Stemer ist wichtig, dass kein Gebrauchtfahrzeug angeschafft wird. Für ihn macht eine Anschaffung entweder eines Neu- oder Vorführfahrzeuges Sinn. Er plädiert dafür 2-3 Angebote einzuholen, diese der Gemeindevertretung zu präsentieren und anschließend über ein Angebot entscheiden zu lassen.
Alexandra Battlogg möchte vor der Entscheidungsfindung wissen, wie oft Fahrten mit mehr als zwei Insassen vorkommen. Eventuell reicht ein kleineres Fahrzeug aus.
Der Vorsitzende plädiert für die Zustimmung einer solchen Anschaffung und stellt den Antrag ein gemeindeeigenes Elektrofahrzeug grundsätzlich anzuschaffen. Zudem sollen drei Angebote eingeholt werden und in der nächsten Gemeindevertretungssitzung entschieden werden, welches Fahrzeugmodell konkret angeschafft werden soll.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
zu Punkt 8 – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.09.2023
Der Vorsitzende berichtet, dass bis zum heutigen Tag keine Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 13.09.2023 im Gemeindeamt eingelangt sind.
Alexandra Battlogg merkt an, dass gewisse Textpassagen wieder fehlen, sie aber bei besagter Sitzung nicht anwesend war.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag, die Sitzungsniederschrift vom 13.09.2023 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
zu Punkt 9 – Berichte
Der Vorsitzende berichtet, dass:
in der letzten Gemeindevertretungssitzung Fabienne Netzer vorgebracht hat, zwei Klimatickets VMOBIL anzuschaffen. Der Gemeindevorstand hat dies in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen. Der Preis liegt bei € 538,- / Stk. Die Tickets werden ab 01.01.2024 um € 5,00 pro Tag und Karte an interessierte Bürger:innen verliehen.
Bettina Segantin mit 13.12.2023 auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet hat, jedoch als Ersatzmitglied weiterhin bestehen bleibt. Stefan Stemer rückt in die Gemeindevertretung nach.
Gemeindekassier Alexander Zimmermann seine Kündigung eingereicht hat. Das Dienstverhältnis endet mit 31.01.2024. Mit dem kommenden Tag (21.12.2023) wird die Stelle ausgeschrieben werden.
die Ortsfeuerwehr Schruns ein schweres Rüstfahrzeug anschafft. Dieses Fahrzeug soll allen Montafoner Gemeinden zur Verfügung stehen. Die Gemeinde St. Anton i. M. wird einen einmaligen Finanzierungsbeitrag von ca. € 3.460,00 leisten. Obwohl der Bürgermeister diese einmalige Beitragszahlung alleine hätte entscheiden können, wurde die Beteiligung der Gemeinde St. Anton i. M. an den Kosten des Fahrzeuges in der letzten Gemeindevorstandssitzung beraten und einstimmig beschlossen.
die Leckortung durch die Firma Bilfit abgeschlossen ist. Im Zuge der Untersuchung des Wassernetzes wurden vier kleinere Leckstellen gefunden. Ein großes Leck wurde beim Hotel Adler gefunden. Durch einen Ventiltausch konnte das Leck beim Hotel Adler behoben werden. Durch diese Reparaturen ist die aktuell bestehende UV Anlage zurzeit noch ausreichend.
letzte Woche eine Präsentation des Konzeptes durch das Architekturbüro Baumschlager- Hutter zur „Neuen Mitte“ stattgefunden hat. Leider waren die präsentierten Inhalte nicht zu unserer Zufriedenheit, weshalb morgen nochmals eine Besprechung zum Konzept in Röthis stattfinden wird. Mit dabei sein werden das Büro Hajek-Riedmann, das Büro Baumschlager-Hutter und Vertreter der Gemeinde, unter anderem auch Stefan Stemer.
der Antrag auf Harmonisierung der Geschwindigkeit auf der L188 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingereicht wurde. Es soll eine Geschwindigkeitsreduktion auf 50 km/h im Siedlungsgebiet von St. Anton i. M. auf der L188 angestrebt werden. Dies würde bedeuten, 50 km/h vom Almahüsle bis zum Ortsende, Richtung Schruns. Wann eine Geschwindigkeitsreduktion eingeführt wird, kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.
zu Punkt 10 – Allfälliges
Eva-Maria Vonier berichtet, dass sie als Obfrau des Sozialausschusses von St. Anton i.
M. in der Arbeitsgruppe „Guat alt wära im Muntafu“ mitgearbeitet hat. Als Gast war der Obmann des Krankenpflegevereins Peter Matt anwesend. Im Februar sind Termine geplant hinsichtlich einer Vorstellung der Hauskrankenpflege und des Case Managements.
Der Vorsitzende fragt nach, ob es sich dabei um eine Motivierung der Bevölkerung handelt, bzw. um Mitglieder zu akquirieren.
Eva-Maria Vonier antwortet, dass neue Mitglieder beim mobilen Hilfsdienst (kurz MOHI)
benötigt werden. Weiters wird es noch im Dezember diesen Jahres bzw. im Januar kommenden Jahres eine Ausschreibung zur Seminarreihe „Pflege daheim“ geben. Die Seminarreihe wird voraussichtlich vom 05.03.2024 bis zum 14.05.2024 jeden Dienstag im gesundheits- und Sozialzentrum Montafon der St. Anna Hilfe stattfinden. Zusätzlich wird voraussichtlich am 13.03.2024 ein Vortrag zum Thema „Angst vor Alzheimer“ in der Rätikonhalle in Vandans stattfinden. Es wäre schön, wenn St. Anton i. M. durch ein paar Interessenten bei den Seminaren bzw. Vorträgen vertreten wird.
Alexandra Battlogg weist darauf hin, dass es ihr als respektlos erscheint, wenn Termine nicht mit dem dritten Gemeindevorstandmitglied akkordiert sind. Ihrem Verständnis nach sollte der dritte Gemeindevorstand auch bei Gemeindevertretungssitzungen anwesend sein.
Der Vorsitzende merkt an, dass er die Termine für die Gemeindevertretungssitzung nach seinem Terminplan abklärt und erstellt. Bei der Terminfindung zu den Gemeindevorstandssitzungen wird sehr wohl auf alle Mitglieder geachtet. So haben Gemeindevorstandssitzungen auch schon an Freitag Nachmittagen stattgefunden. Für ein Gremium mit 3 Mitglieder ist dies machbar, nicht aber für ein Gremium mit 12 Mitgliedern.
Alexandra Battlogg weist darauf hin, dass dieses Problem schon seit Beginn der Legislaturperiode besteht. Für sie ist dies der Grund, dass es nicht harmonisiert. Nach ihrem Verständnis kann Vertrauen nur vorhanden sein, wenn Informationen fließen. Sie ist entrüstet, dass dies jedes Mal angesprochen werden muss. Sie ist der Meinung, dass seit der letzten Gemeindevertretungssitzung im September viel passiert sei. Es wäre für sie hilfreich, wenn die Gemeindevertreter zumindest ein Email mit den allerwichtigsten Informationen zum jeweiligen aktuellen Stand erhalten würden und keine Lügen erzählt werden. Als Beispiel nennt sie die Behauptung, dass der Vorsitzende im ständigen Kontakt mit Stefan Stemer stehe.
Der Vorsitzende weist darauf hin, sich in einer öffentlichen Gemeindevertretungssitzung nicht als Lügner darstellen zu lassen. Alexandra Battlogg dürfe sich nicht wundern, dass keine Informationen fließen, wenn solche Aussagen getroffen werden. Es steht jedem Gemeindevertretungsmitglied frei sich nach Erhalt der Einladung zur Gemeindevertretungssitzung auf dem Gemeindeamt zur Tagesordnung zu informieren. Fabienne Netzer war vorab auf der Gemeinde und hat sich informiert, Alexandra Battlogg nicht. Dass Aussagen falsch weitergeleitet wurden findet er schade.
Eva-Maria Vonier merkt an, dass wir als Gemeindevertreter eine Holschuld haben und nicht die Gemeinde eine Bringschuld an Informationen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass er bereits mehrfach angeboten habe bei einer Fraktionssitzung der Opposition anwesend zu sein, damit Informationen aus erster Hand fließen.
Alexandra Battlogg weist darauf hin, dass zwischen der letzten Gemeindevertretungssitzung und heute etwa 3 Monate vergangen sind und wir uns vor einem Mammutprojekt befinden.
Der Vorsitzende merkt an, dass keine neuen Informationen zum Projekt vorliegen, da die aktuelle Ausarbeitung der Projektunterlagen durch die Büros Hajek-Riedmann und Baumschlager-Hutter erfolgt. Das Büro Baumschlager-Hutter hat uns zuversichert, die Unterlagen bis Ende November zu übermitteln. Der ganze Bauausschuss hat den gleichen Wissensstand.
Alexandra Battlogg erwähnt die Sitzung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung mit der Raumplanungsabteilung. Sie hätte sich erwartet, dass der Bauausschuss diesbezüglich informiert wird.
Der Vorsitzende antwortet, dass eine kleine Besprechung geplant war, dass so viele Anwesende daran teilnehmen würden, hat auch er nicht erwartet. Er bekräftigt sein Angebot einer Fraktionssitzung der Opposition beizuwohnen um Rede und Antwort zu stehen.
Nikolaus Battlogg möchte wissen ob der Wasserkataster schon fertig ausgearbeitet wurde.
Der Vorsitzende antwortet, dass der erste Teil, welcher auch die Leckortung beinhaltet, abgeschlossen ist.
Thomas Strauss weist darauf hin, dass sich die Dorfstraße in einem sehr schlechten Zustand befindet. Das Straßenbankett Richtung Almahüsle und gegenüber der Kirche ist sanierungsbedürftig.
Der Vorsitzende merkt an, eventuell an exponierten Stellen das Straßenbankett durch das Einlegen von Betonrandstreifen sanieren zu lassen.
Stefan Stemer weist darauf hin, dass eine Sanierung durch das Aufbringen von Fräsasphalt die kostengünstigste Variante darstellt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, bedankt sich der Bürgermeister bei allen Gemeindemandataren für ihr Erscheinen. Er wünscht allen Anwesenden ruhige und besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Der Termin für den Neujahrsempfang wird noch fixiert. Weiters bedankt er sich recht herzlich bei den anwesenden, zuhörenden Personen für ihr Interesse und erklärt die Sitzung um 20:45 Uhr für beendet.
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
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