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ÜbersichtSt. AntonSitzungsprotokolle

Protokoll 25.04.2024

St. Anton · Protokolle St. Anton · 25.04.2024

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.stantonim.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … der Gemeindevertretung 3. Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2023 und den Prüfbericht 4. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung des Grundstückes GST. 140 5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Zweitwohnungs- abgabegesetzes 6. Beratung und Beschlussfassung über die …
  • … des Rechnungsabschlusses 2023 und beim Gemeindekassier Peter Vergud für seine Unterstützung dabei. zu Punkt 4 – Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung des Grund- stückes GST. 140 Der Bürgermeister unterbreitet den Gemeindevertretern die Chronologie der gewünschten Umwidmung des Grundstücks GST-Nr. 140. …
  • … abgekommen. Über Schriftverkehr von Dr. Günter Flatz, der nicht nur der Bruder, sondern auch der Anwalt von Gerhard Flatz ist, wurde im Dezember 2020 ein Umwidmungsantrag eingereicht. Der Bürgermeister bat am 16.12.2020 Herrn Gerhard Flatz, er solle sich zwecks eines Termins zu einem Planungsgespräch mit ihm in …
  • … wurde vom Vorsitzenden an die Grundeigentümer weitergeleitet. Am 16.1.2024 hat Dr. Günter Flatz (im Auftrag von Gerhard Flatz) noch einmal einen Antrag auf Umwidmung gestellt. Dies mit dem Hinweis, dass der Bürgermeister innerhalb von 3 Monaten nach Einlangen eines Änderungswunsches diesen mit dem Grundeigentümer zu …

Vergabe / Ausschreibung

  • … des Grundstückes GST. 140 5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Zweitwohnungs- abgabegesetzes 6. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kanal-Resterschließung 7. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gemeindedach 8. Genehmigung der …
  • … Der Vorsitzende bedankt sich bei Martin Sadjak für die Ausführungen und Unterstützung. 11 zu Punkt 6 – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kanal- Resterschließung Der Bürgermeister berichtet, dass mittlerweile die Angebote und die Nachbesserungsangebote eingegangen sind. Adler + Partner …
  • … berichtet, dass mittlerweile die Angebote und die Nachbesserungsangebote eingegangen sind. Adler + Partner begleiten uns bei diesem Projekt und haben die Ausschreibung vorgenommen. Es sind überraschenderweise 8 Angebote eingelangt, dabei lag das Günstigste bei € 176.000 und das Teuerste bei € 241.000. Adler + Partner …
  • … (Tomaselli Gabriel, Berger und Brunner, Wachter GmbH und HTB). Da hat sich dann die Firma HTB Bauges.m.b.H. in Nüziders mit € 165.411,55 als Billigstbieter durchgesetzt. Die Firma Berger und Brunner aus Inzing war mit € 193.147 am teuersten. Von Adler + Partner wurde alles geprüft und es gibt eine …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

2024-04-25
Zl.: 004-1-02/04-2024
HP/EB

N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 25.04.2024

Beginn: 18:00 Uhr Vereinsraum Ende: 20:50 Uhr

Anwesende:

Gemeinsam für St. Anton Ersatzmandatare
☒ Bgm. Helmut Pechhacker ☐ Mag. Thomas Strauß
☒ Vizebgm. Christian Bitschnau ☐ Kurt Tschofen
☐ Martin Anker ☒ Walter Borger
☒ Martina Bickel ☒ Werner Vonier
☒ Eva-Maria Vonier ☐ Günter Fleisch
☐ Alexander Wachter ☐ Kurt Battlogg
☒ Lukas Wackernell ☐ Hubert Schoder

St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten Ersatzmandatare ☒ Alexandra Battlogg ☐ Bettina Segantin ☒ DI (FH) Gernot Elsensohn ☐ Georg Sonderegger, MSc ☒ Fabienne Netzer ☐ Sabine Battlogg ☒ Wilma Battlogg ☐ Bettina Helth ☒ Stefan Stemer ☐ Manuela Jordan

T A G E S O R D N U N G

  • 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • 2. Beratung und Beschlussfassung über die Neubestellung einer Schriftführerin für die Sitzungen der Gemeindevertretung
  • 3. Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2023 und den Prüfbericht
  • 4. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung des Grundstückes

GST. 140

  • 5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Zweitwohnungs- abgabegesetzes
  • 6. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kanal-Resterschließung
  • 7. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gemeindedach
  • 8. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.01.2024
  • 9. Berichte
  • 10. Allfälliges

zu Punkt 1 – Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Helmut Pechhacker eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung der Gemeinde- vertretung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertretungsmitglieder und die Zuhörer.

Weiters begrüßt er Gemeindekassier Peter Vergud und Herrn Christoph Vogt von der Finanzverwaltung Montafon, welche zum TOP 3 (Rechnungsabschluss) Auskunft geben werden, sowie Herrn Martin Sadjak vom Bauamt Schruns, welcher zu den TOP 4 und 5 informieren wird. Herzlich begrüßt er Frau Irene Knap, die neue Gemeindemitarbeiterin (seit 2.4.2024).

Der Vorsitzende informiert, dass Martin Anker und Alexander Wachter an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen können und daher die Ersatzmitglieder Walter Borger und Werner Vonier zur Sitzung eingeladen wurden. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Weiters hält der Vorsitzende fest, dass die Ladung für die heutige Sitzung zeitgerecht an die Gemeindemandatare versendet wurde.

zu Punkt 2 – Beratung und Beschlussfassung über die Neubestellung einer Schriftführerin für die Sitzungen der Gemeindevertretung

Der Bürgermeister erklärt, dass bisher Alexander Zimmermann als Schriftführer und Elisabeth Burger als Schriftführerstellvertreterin bestellt waren. Da Alexander Zimmermann nicht mehr bei uns arbeitet, muss ein neuer Schriftführer bestellt werden. Er schlägt vor, dass hinkünftig die neue Mitarbeiterin, Frau Irene Knap, das Amt der Schriftführerin übernimmt und Elisabeth Burger Schriftführerstellvertreterin bleibt. Frau Irene Knap ist Schriftführerin beim Sportclub Vorderland.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, Irene Knap zur Schriftführerin und Elisabeth Burger zur Schriftführerstellvertreterin zu bestellen.

zu Punkt 3 – Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2023 und den Prüfbericht

Der Vorsitzende begrüßt Christoph Vogt von der Finanzverwaltung Montafon und Gemeindekassier Peter Vergud.

Der Vorsitzende stellt fest, dass alle Gemeindevertretungsmitglieder den Rechnungsabschluss 2023 zeitgerecht erhalten haben, und ersucht Christoph Vogt von der FVM den Rechnungsabschluss 2023 zu erläutern.

Der Rechnungsabschluss 2023 wurde nach der VRV 2015 erstellt und weist somit eine Ergebnisrechnung und eine Finanzierungsrechnung aus.

3 Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt
2.824.604,16 2.702.088,24
2.388.669,80 2.259.932,38
435.934,36 442.155,86
17.568,85 0,00
60.844,89 80.268,53
392.658,32 361.887,33
6.067,75
367.955,08
Vermögenshaushalt
(A) Langfristiges Vermögen 7.165.708,41(C) Nettovermögen 5.493.020,90 (B) Kurzfristiges Vermögen 1.212.330,53(D) Investitionszuschüsse 1.539.217,67 (E + F) Fremdmittel 1.345.800,37 0,00 Summe Aktiva 8.378.038,94Summe Passiva 8.378.038,94 (SA00) Nettoergebnis nach Haushaltsrückl. / (SA5) Geldfluss aus der voranschlagswirks. Geb.

Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
(SA0) Nettoergebnis / (SA3) Nettofinanzierungssaldo
Gesamthaushalt (inklusive interne Vergütungen)
Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (SA6) Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung (SA7) Veränderung an Liquiden Mitteln Aktiva Passiva

Ergebnishaushalt

Das Nettoergebnis ohne Rücklagenbewegung beträgt € 435.934,36. Diese Zahl wird von der AfA in der Höhe von € 247.111,80 belastet. Durch die Rücklagenbewegung (Entnahmen zu Kanal/Müll € 17.568,65, sowie Zuführung an Wasser- und allgemeine Haushaltsrücklage € 60.844,89) ergibt sich ein Nettoergebnis von € 392.658,12.

Finanzierungshaushalt

Der Saldo Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung beträgt € 361.887,33.

Die Veränderung der Liquiden Mitteln zzgl. der voranschlagsunwirksamen Gebarung beträgt € 367.955,08. Dies resultiert größtenteils durch die Stromerlöse aus dem Trinkwasserkraftwerk.

Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2023 beläuft sich auf € 1.071.503,08, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von € 1.344,42 ergibt und diese damit um € 122,46 niedriger ist als im Vorjahr.

Die Finanzlage weist frei verfügbare Mittel von € 576.742,00 aus.

Dies ist ein sehr erfreulicher Abschluss, der etliche Investitionen und Instandhaltungen beinhaltet, welche alle samt aus dem laufenden Betrieb finanziert werden konnten.

Größere Abweichungen gegenüber dem Voranschlag ergaben sich bei der Quartiersbetrachtung. Hier wurden für die weitere Betrachtung und Planung für unser Projekt „NEUE MITTE“ € 34.867,00 mehr ausgegeben. Die Personalausgaben fielen um € 18.861,73 höher aus als budgetiert. Dies resultiert in erster Linie aus der größeren Lohnerhöhung (7,3 % statt 5 %) und aus der Pensionierung / Personalwechsel beim Gemeindesekretär. Für Schulerhaltungsbeiträge an Gemeindeverbände und andere Gemeinden bei der Mittelschule Aussermontafon und beim HPSZ in Vandans wurden in Summe € 36.964,12 mehr ausgegeben. Die Beiträge für Spielgruppen sind um € 9.568,63 gestiegen. Bei den Beiträgen an die Musikschule Montafon wurde der Abgang aus 2022 und 2023 im Jahr 2023 verbucht, deshalb Mehrausgaben von € 14.397,83. Die Schuldzinsen für alle Darlehen betrugen 2023 zusammen € 33.928,97, das ergibt eine Mehrbelastung gegenüber 2022 von € 25.285,55. Die Installierung einer Notstromversorgung (Blackout-Vorsorge) für die Trinkwasseranlage, mit Kosten von € 19.085,03, war bei der VA Erstellung nicht vorgesehen. Die PV-Anlage wurde erst im Jahr 2023 nach der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme bezahlt, die Ausgabe war 2022 budgetiert. Demgegenüber stehen auch einige Minderausgaben, es sind keine Rechts- und Beratungskosten angefallen, Einsparung € 15.000,00. Der Betrag an die MBS für das MIP fiel um € 9.415,35 niedriger aus als veranschlagt. Aufgrund der Brennstoff- und Strompreissituation im Herbst 2022 wurden die Ausgaben dafür zu hoch kalkuliert. Durch die Preisregulierung beim Strom und der raschen Normalisierung der Brennstoffpreise ergaben sich gesamthaft beim Strom Einsparungen von € 15.741,02 und bei den Brennstoffen

von € 15.407,14 gegenüber den VA-Werten. Die Planung für das neue Gemeindeamt wurde verschoben, Einsparung € 35.000,00. Die Beiträge an den Spitalsfonds fielen um € 15.472,50 niedriger aus als vom Land Vlbg. vorgegeben. Die geplanten Brückensanierungen wurden verschoben, Minderausgaben € 18.268,07. Die Berechnung der Körperschaftssteuer für die Stromerlöse aus dem Trinkwasserkraftwerk ist noch beim Steuerberater in Arbeit, daher erfolgten aus diesem Titel keine Zahlungen und daher weniger Ausgaben von € 142.362,40 gegenüber dem Voranschlag. Die Resterschließung beim Ortskanal konnte auch 2023 nicht umgesetzt werden und musste auf 2024 verschoben

werden. Die Instandhaltung des Kanalnetzes wurde ebenfalls verschoben. Der allgemeinen Haushaltsrücklage wurden anstelle der budgetierten € 120.000,00 nur 55.038,09 zugeführt.

Neben den diversen Mehr- und Minderausgaben gab es auch Mehr- und Mindereinnahmen. So ergaben sich aus der Schlussabrechnung der Dachsanierung bei der Volksschule € 36.362,00 mehr Bedarfszuweisungen und € 6.397,73 mehr Strukturfördermittel. Beim Gemeindesaal samt Nebenräumen waren es € 3.062,00 weniger Bedarfszuweisungen und € 8.657,27 mehr Strukturförderung als veranschlagt. Zudem konnten bei der Volksschule € 4.266,00 an Bedarfszuweisung für die EDV Ausstattung lukriert werden, die nicht veranschlagt waren. Im Bereich Wasserversorgung hat die Gemeinde € 4.081,79 Landesbeiträge für die Errichtung der Notstromversorgung erhalten, die nicht budgetiert waren. Die Stromerlöse fielen aufgrund der sehr guten Quellschüttung im Jahr 2023 (818.000 kWh) um € 37.439,74 höher aus als erwartet. Im Bereich Abwasserentsorgung sind keine Bundes-, Landes, KIP-Mittel geflossen, da ja auch die Ausgaben verschoben wurden. Beim gemeindeeigenen Cafe sind die Pachterlöse um € 4.844,37 niedriger als veranschlagt. Grund ist der Pächterwechsel, das Cafe war für 3 Monate geschlossen. Aufgrund der sich im Jahr 2023 schnell normalisierten Strompreise sind die Stromerlöse für die PV-Anlage um € 16.926,55 niedriger als veranschlagt. Aufgrund der Erhöhung der Sparzinsen und der kurzfristigen Veranlagung unserer Eigenmittel sind die Zinseinnahmen um € 7.244,53 besser ausgefallen.

Aus den ausschließlichen Gemeindeabgaben konnten Mehrerlöse von € 18.464,26 erzielt werden. Besonders gut entwickelt haben sich die Grund- und Kommunalsteuer sowie der Tourismusbeitrag. Die Ertragsanteile fielen leider um € 60.688,00 und die strukturstärkenden Bedarfszuweisungen um € 10.196,00 niedriger aus als vom Land Vlbg.

angekündigt. Dafür gab es vom Land einen Energiekostenzuschuss in der Höhe von € 6.450,00 der im Voranschlag nicht vorgesehen war.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, ersucht der Bürgermeister die Obfrau des Prüfungsausschusses, Frau Fabienne Netzer, um den Bericht des Prüfungsausschusses.

Fabienne Netzer berichtet, dass der Prüfungsausschuss, bestehend aus den Gemeindevertreter Innen Fabienne Netzer, Wilma Battlogg, Alexander Wachter und Lukas Wackernell, am 11.04.2024 den Rechnungsabschluss 2023 überprüfte. Es wurde der Bargeldbestand und die Bestände bei den Geldinstituten überprüft, diese ergaben keinerlei Differenzen mit den Kontoständen in der Buchhaltung. Weiters wurden die Belege stichprobenweise geprüft, auch diese stimmten sachlich und rechnerisch mit der Buchhaltung überein.

Der Rechnungsabschluss 2023 wurde in der Gemeindevorstandssitzung vom 17.04.2024 unter Tagesordnungspunkt 5 beraten. Er wurde dort vom Gemeindekassier Peter Vergud

erläutert. Der Gemeindevorstand empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung den Rechnungsabschluss 2023 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Rechnungsabschluss sowie den Prüfbericht 2023 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.

Dem Antrag wird durch die Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt.

Der Bürgermeister bedankt sich bei Christoph Vogt für die Erstellung und Präsentation des Rechnungsabschlusses 2023 und beim Gemeindekassier Peter Vergud für seine Unterstützung dabei.

zu Punkt 4 – Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung des Grund- stückes GST. 140

Der Bürgermeister unterbreitet den Gemeindevertretern die Chronologie der gewünschten Umwidmung des Grundstücks GST-Nr. 140. Dieses Grundstück befindet sich zwischen der Bäckerei Lang und dem Wohnhaus von Margarete Battlogg. Es handelt sich um 4 Streifen von Süd nach Nord. Im April 2020 wurde erstmalig ein Ansuchen auf Umlegungsverfahren für die Grundstücke GST-Nr. 140 und 142 von Flatz Gerhard und Battlogg Margarete eingereicht. Die Raumplanungsstelle des Landes Vorarlberg hat die Empfehlung abgegeben, die GST-Nr. 143 und 144 miteinzubeziehen – also alle 4 Grundstücke. Die Grundstücke GST-Nr. 143 und 144 sind im Eigentum von Juen Peter und Juen Markus. Drei von diesen 4 Grundbesitzern, die das Umlegungsverfahren betreffen würde, gaben eine negative Stellungnahme ab und vermittelten, dass sie die Umlegung nicht wünschen. Da dies mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer ist, ist man davon abgekommen. Über Schriftverkehr von Dr. Günter Flatz, der nicht nur der Bruder, sondern auch der Anwalt von Gerhard Flatz ist, wurde im Dezember 2020 ein Umwidmungsantrag eingereicht. Der Bürgermeister bat am 16.12.2020 Herrn Gerhard Flatz, er solle sich zwecks eines Termins zu einem Planungsgespräch mit ihm in Verbindung setzen. Dazu ist der Bürgermeister mit einer Frist von drei Monaten verpflichtet. Dieser Termin wurde nicht wahrgenommen. Im Jänner 2021 hat Flatz den Antrag auf Umlegung GST-Nr. 140 und 142 gestellt. Dadurch, dass das Grundstück GST.-Nr. 140 (Gerhard Flatz) um ca. 70 m² größer ist als das GST.-Nr. 142 (Battlogg Margarete), ist somit mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer berechtigt, den Antrag bei der Gemeinde einzubringen und die Gemeinde ist von Amts wegen verpflichtet, dieses Umlegungsverfahren einzuleiten.

Am 12.5.2021 wurde der Antrag bei der Raumplanungsstelle eingebracht, am 26.7.2021 kam ein Verbesserungsauftrag und am 24.8.2021 wurde der Antrag wieder an die Raumplanungsstelle übermittelt. Anschließend sind von beiden Seiten (Flatz und Battlogg)
mehrere Beschwerden eingegangen. Von der Raumplanungsstelle wurde der Antrag genehmigt, wurde aber vom Verwaltungsgerichtshof am 21. Dezember 2023 zurückgewiesen. Anmerkung: Diese Woche am Montag kam ein E-Mail von der Landesregierung, dass die Verordnung über die Aufhebung der Verordnung beschlossen wurde. Dies wurde vom Vorsitzenden an die Grundeigentümer weitergeleitet. Am 16.1.2024 hat Dr.

Günter Flatz (im Auftrag von Gerhard Flatz) noch einmal einen Antrag auf Umwidmung gestellt. Dies mit dem Hinweis, dass der Bürgermeister innerhalb von 3 Monaten nach Einlangen eines Änderungswunsches diesen mit dem Grundeigentümer zu erläutern hat.

Am 31.1.2024 kam das nächste E-Mail, dass er auf das Planungsgespräch verzichtet, da von Seiten des Bürgermeisters noch keine Rückäußerung gekommen ist (zwischen dem 16.1. und dem 31.1.2024). Er stellt den Antrag auf eine Grenzänderung. Dieses hat der

Bürgermeister an die Raumplanungsstelle weitergeleitet. Am 26.2.2024 hat der Bürgermeister Günter Flatz mitgeteilt, dass der Antrag auf Grenzänderung gestellt wurde, und sich die Gemeindevertretung mit der Umwidmung auf der nächsten Sitzung befassen wird. Die Frist dafür ist 6 Monate (ab dem 16.1.2024). Der aktuelle Bedarf wurde nicht dargelegt, auch ein Entwurf zur Bebauung wurde nicht vorgelegt. Beim räumlichen Entwicklungskonzept ist ferner festgelegt, dass keine neuen Flächenreserven geschaffen werden sollen, außer es steht kurzfristig ein konkretes Bauprojekt an. Aufgrund dessen ist im Grunde genommen dieser Antrag auf Umwidmung seines Erachtens abzulehnen.

GV Fabienne Netzer möchte wissen, ob es sich um 4 längliche Grundstücke handelt.

Der Vorsitzende bejaht dies und erklärt, dass man 4 annähernd quadratische Grundstücke daraus machen wollte, aber 3 von 4 Eigentümern dies ablehnten

GV Alexandra Battlogg fragt, ob er nun noch einmal einen Antrag auf Umwidmung und Grenzänderung gestellt hat.
Der Bürgermeister bestätigt dies.

GV Fabienne Netzer erkundigt sich, wie die Grundstücke gewidmet sind.

Der Vorsitzende antwortet, dass die Grundstücke als „Freifläche“ gewidmet sind. Gewünscht wird eine Umwidmung auf „Baufläche“.

Wenn die Gemeindevertreter irgendwelche rechtliche Dinge wissen möchten, beispielweise zum Raumplanungsgesetz, können gerne Fragen an Martin Sadjak vom Bauamt Schruns gerichtet werden.

Im Grund genommen sollten wir den Beschluss fassen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen (§ 23, Abs. 6 Raumplanungsgesetz), so der Vorsitzende. Dieser Beschluss ist samt Begründung, dem Änderungsvorschlag und der fachlichen Äußerung des unabhängigen Sachverständigenrates der Landesregierung zur Prüfung vorzulegen. Die Landesregierung hat den Beschluss mit Bescheid aufzuheben, wenn ein Fall § 23, Abs. 1, 2. Satz, vorliegt.

GV Stefan Stemer fragt nach, ob wir die Umwidmung und die Grenzverlegung behandeln.

Der Vorsitzende hält fest, dass das Grenzänderungsverfahren bei der Raumplanungsstelle liegt. Wir beschließen nur die Umwidmung.

GV Stefan Stemer erkundigt sich, wann wieder ein Antrag gestellt werden kann.

Der Vorsitzende teilt mit, dass s. E. Herr Flatz nächste Woche schon wieder mit konkreten Planungsvorschlägen kommen kann. Er muss uns darstellen, wie das Grundstück für sich alleine, ohne Abstandsnachsicht, bebaubar ist (ev. mit Planungsmehraufwand).

Der Bürgermeister übergibt das Wort an Dipl.-Ing. Martin Sadjak.

Dipl.-Ing. Martin Sadjak teilt mit, dass er seit 5 Jahren in Schruns mit dem Raumplanungsgesetz beschäftigt ist. Er bearbeitet ungefähr 16 Umwidmungen im Jahr. Bei einem Änderungsvorschlag § 23a, Abs. 1: Wenn der Eigentümer eines Grundstücks, auf das sich der Flächenwidmungsplan bezieht, schriftlich beim Gemeindeamt einen begründeten Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan erstattet, hat der Bürgermeister zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes vorliegen. Wie prüft man das in Schruns? Er prüfe, ob die Voraussetzungen grundsätzlich für Bauflächen vorliegen (nach § 13). Diese Voraussetzungen würden im gegenständlichen Fall vorliegen. Gemäß § 23, Abs. 1 darf der Flächenwidmungsplan nur aus einem wichtigen Grund geändert werden. Am 9.4.2020 wurde von Herrn Flatz bereits ein erster Antrag gestellt, sowohl sein Grundstück und auch das danebenliegende Grundstück auf „BW Bauwohnfläche“ umzuwidmen. Es handelt sich um „FF Freifläche Freihaltegebiet“.

Am 22.7.2022 kam wieder ein Antrag mit dem Ansuchen, das Grundstück GST.-Nr. 140 in Bauerwartungsfläche zu widmen. Dabei muss es sich um einen Fehler handeln, da seit 2019 keine Bauerwartungsflächen mehr ausgewiesen werden. Aus beiden Schreiben war kein wichtiger Grund i.S.d. Vorarlberger Raumplanungsgesetzes zu entnehmen Dann

prüfet er, ob es dem REP (dem räumlichen Entwicklungsplan) entspricht. Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes dürfe dem REP nicht widersprechen. Man hat es abzulehnen, wenn der REP-Plan dem widerspricht. Es gibt ein REK in St. Anton, welches im Jahr 2017 nach 1½ Jahren Planung umgesetzt wurde. Dieses bildet die Grundlage für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. Auf der Seite 7 ist die Siedlungsentwicklung enthalten, welche besagt, dass keine neuen Flächenreserven geschaffen werden sollen.

Neue Bauflächen werden nur gewidmet, wenn ein konkretes Projekt kurzfristig ansteht.

In diesem Fall wissen wir nicht, was der Bauwerber mit dieser Baufläche geplant hat. Der Punkt 4 im REK (Wirtschafts- und Betriebsstandorte) behandelt mögliche Standorte durch eine vorausschauende Planung. Darin ist festgehalten, dass keine Wohnflächen direkt an der L188 gewidmet werden sollen. Im Zielplan (Seite 18) ist angegeben, dass der südliche Bereich der Liegenschaft entlang der L188 als Gewerbefläche zur Verfügung gestellt werden kann. Das führt zu einem Problem hinsichtlich einer „Bau-Wohn“-Widmung. Wenn, dann nur im nördlichen Teil und nur, wenn ein konkretes Projekt vorliegt.

Wir haben den Änderungsvorschlag geprüft. Wir haben auch den Hinweis gegeben - vor dieser Beschlussfassung -, der Widmungswerber hätte eine Stellungnahme des unabhängigen Sachverständigenrates einholen können. Von dieser Möglichkeit wurde nicht Gebrauch gemacht. Zusammengefasst kann man sagen, dass auf Grund des Nichtvorhandenseins eines wichtigen Grundes sowie des Widerspruches zum REK die Voraussetzungen für eine Widmung derzeit nicht vorliegen.

Fabienne Netzer hält fest, dass es eine Bebauungsfrist gibt.
Dipl.-Ing. Martin Sadjak bestätigt dies mit 7 Jahren.
Der Vorsitzende meint, dass dies ein Landesgesetz ist.

Dipl.-Ing. Martin Sadjak ergänzt, dass es sich um das Raumplanungsgesetz handelt.

Es müssten entsprechende Voraussetzungen für ein Grenzänderungsverfahren vorliegen. Laut dem Land Vorarlberg liegen diese nicht vor, da das Grundstück bebaubar ist.

Nicht als Baufläche gewidmete Grundstücke dürfen nur dann in das Grenzänderungsverfahren einbezogen werden, wenn es zur Verbesserung der Bebaubarkeit von Bauflächen erforderlich ist. Somit wird es nicht zielführend sein. Wir sind auf dem gleichen Stand wie vor 4 Jahren.

Dipl.-Ing. Martin Sadjak nimmt Bezug auf das REK 2017: Wenn die Gemeinde entlang der L188 ein Gewerbegebiet entwickeln möchte, wird dieses Verfahren scheitern.

Der Vorsitzende ergänzt, dass das REK im Gegensatz zum REP nicht verbindlich ist.

Er erklärt, dass das gewünschte Gewerbegebiet schon weiter westlich (bei der Firma Inventus) beginnt und bis zum ehemaligen Gasthof Post erstreckt. Er stellt den Antrag auf Ablehnung, da die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung nicht vorliegen.

GV Fabienne Netzer bittet um Mitteilung, was konkret fehlt.

Der Bürgermeister berichtet, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes aufgrund der vorher genannten Ausführungen derzeit nicht vorliegen.

Fabienne Netzer möchte wissen, ob der Antrag abgelehnt wird, weil ein Bebauungsplan fehlt. Sie möchte, dass dies sauber in den Beschluss aufgenommen wird.

Der Vorsitzende ergänzt, dass eine konkrete Bauabsicht (Projektentwurf) nicht dargestellt wurde.

Dipl.-Ing. Martin Sadjak fügt hinzu, dass das Land Vorarlberg den Beschluss aufheben kann. Es fehlt der wichtige Grund (Bedarf wurde nicht dargelegt - Entwurf) und es entspricht nicht dem REK der Gemeinde St. Anton i. M.

Fabienne Netzer wünscht, dass dies im Beschluss so angeführt wird.

Gemäß §23a Abs. 6 wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen.

zu Punkt 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Zweit- wohnungsabgabegesetzes

Der Vorsitzende informiert, dass die bisherige Zweitwohnsitzabgabe per 31.12.2023 gefallen ist und vom Land Vorarlberg das Zweitwohnungsabgabegesetz beschlossen wurde. Dieses Sammelgesetz nennt sich „Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen“ und ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Dadurch kann jede Gemeinde durch Beschluss der Gemeindevertretung für sich entscheiden, ob sie die Zweitwohnungsabgabe einhebt. Bis 30.6.2024 muss dies von der Gemeindevertretung mit einer Verordnung beschlossen werden, damit wir ab 2025 eine Gebühr einheben können. In diesem Jahr wird noch kein Geld fließen, aber die Daten aus dem Jahr 2024 werden für die Berechnung im Jahr 2025 herangezogen. Das entsprechende Formular ist in Ausarbeitung. Es gibt ein Verordnungsblatt, wie wir es zu beschließen haben. Dies wird danach von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz geprüft. Einige Vorgaben konnten wir herausnehmen, da sie auf uns nicht zutreffen, wie Abgaben für Maisäß, Vorsäß, Alphütten, Campingplätze oder Wohnwagen.
Fabienne Netzer äußert, dass sie einen Wohnwagen hat.

Der Bürgermeister erklärt, dass er nachgefragt hat und informiert wurde, dass hier keine Gebühr anfällt. Er möchte gerne den Entwurf vorlesen. Dieser Entwurf wird dann vorab an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz geschickt. Wünschenswert wäre, die Beschlussfassung so vorzunehmen, dass eine minimale Änderung vorgenommen werden kann, ohne dass ein separater Gemeindevertretungsbeschluss noch einmal neu gefasst werden muss. Bei gravierenden Änderungen muss die Gemeindevertretung noch einmal zusammenkommen und neu beschließen.

Der Bürgermeister liest den Verordnungsentwurf der Gemeinde St. Anton i. M. für die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen (Zweitwohnungsabgabenverordnung) vor:
1. Gemäß Zweitwohnungsabgabegesetz LGBl. 950/2023 wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung von heute verordnet:
§ 1 Erhebung der Abgabe: die Gemeinde erhebt die Abgabe für Zweitwohnungen nach Maßgabe dieser Verordnung.

§ 2 Abgabengegenstand und Ausnahmen: der Abgabe unterliegen Zweitwohnungen im Sinne des § 2. Als Zweitwohnungen gelten Wohnungen, an denen an mehr als 26 Wochen im Kalenderjahr keine Meldung als Hauptwohnsitz vorliegt.

§ 3 Höhe der Abgabe: die Abgabe darf jährlich je Quadratmeter der Geschoßfläche

  • a) in Gemeinden, in denen bei mehr als 30 % der Wohnungen keine Meldung als Hauptwohnsitz vorliegt, höchstens € 20,09 betragen; max. € 3.013,65
  • b) in Gemeinden, in denen bei mehr als 15 % der Wohnungen keine Meldung als Hauptwohnsitz vorliegt, höchstens € 15,31 betragen; max. € 2.296,89
  • c) in Gemeinden, in denen bei bis zu 15 % der Wohnungen keine Meldung als Hauptwohnsitz vorliegt, höchstens € 8,91 betragen; max. € 1.335,78 Diese Zahlen haben wir vom Land Vorarlberg übernommen. Wir müssen noch ermitteln in welche Kategorie wir fallen (C oder B).

2. Die Kategorisierung der Gemeinde St. Anton i. M. im Sinne des Absatz 1, lit. A-C, erfolgt jährlich durch die Vorarlberger Landesregierung und wird auf der Homepage des Landes Vorarlberg veröffentlicht.

3. Die Beträge in Absatz 1 ändern sich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres in dem Ausmaß, in dem sich der Jahresdurchschnitt des von der Bundesanstalt Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2020 (VPI 2020) des zweitvorhergegangenen Jahres gegenüber jenem des Jahres 2021 geändert hat.

Wir hoffen, dass dieser Text durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz genehmigt wird.

Fabienne Netzer erkundigt sich, ob es überhaupt zulässig ist, einen Vorabbeschluss zu fassen. Wäre es nicht die richtige Vorgehensweise, zuerst zur BH zu gehen?

Der Vorsitzende verneint dies, denn es muss drinstehen, dass die Gemeindevertretung die Verordnung in dieser Form am soundsovielten beschlossen hat. Dann wird der Entwurf zur Kontrolle an die BH geschickt.

Gernot Elsensohn fragt nach, was eine „geringe“ Änderung ist.

Der Bürgermeister berichtet, dass er im Falle eines geringen Änderungswunsches der BH, den Text an die Gemeindevertreter zuschicken wird mit dem Hinweis: Das ist die Änderung, die die BH wünscht oder vorschreibt – seid ihr damit einverstanden, dass wir diese Änderung übernehmen. Ansonsten müssten wir vor dem 30.6.2024 noch einmal zusammenkommen. Wenn wir vor dem 30.6.2024 keinen Beschluss fassen, können wir ab 2025 keine Abgabe einheben.

Wilma Battlogg erkundigt sich, ob wir viele Zweitwohnungen haben.

Der Bürgermeister erklärt, dass noch genau erhoben werden muss, wie viele es betrifft.

Laut einer Liste vom Land Vorarlberg sind es 310 Wohnungen mit Hauptwohnsitz und 84 Wohnungen ohne Hauptwohnsitz. Die Anzahl von 84 Wohnungen kann vermutlich nicht ganz stimmen.

Martin Sadjak berichtet, dass der Gemeindeverband ein Leerstands-Tool entwickelt, welches mit den Grundbuchsdaten, dem ZMR und AGWR verknüpft wird. Daraus wird eine Liste mit potenziell leerstehenden Wohnungen erstellt. Es gibt viele Befreiungsbestimmen, beispielsweise wenn eine Pflegerin in einer Einliegerwohnung lebt, ist diese ausgenommen. In Schruns gibt es etwa 950 potenziell leerstehende Wohnungen, davon bleibt vielleicht ein Drittel übrig. Sämtliche Wohnungen, die an Gäste vermietet werden, fallen heraus. Am Schluss gibt es eine Liste mit potenziellen Leerständen, bei welcher die Befreiungen berücksichtigt werden müssen.

Eva-Maria Vonier erkundigt sich, ob bestehende Wohnungen, die aber nicht mehr bewohnbar sind, auch darunterfallen. Beispielsweise Wohnungen ohne Heizung oder bei denen der Boden durchbricht.

Martin Sadjak erklärt, dass es viele Ausnahmen gibt, beispielsweise bei Wohnungen, deren Benützung nach dem Baurecht nicht zulässig ist oder die aufgrund ihres Zustandes den Erfordernissen der Sicherheit und Gesundheit nicht entsprechen und deren Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Fabienne Netzer möchte wissen, wer dies beurteilt.

Martin Sadjak antwortet, dass er es in Schruns beurteilen wird, er aber noch nicht weiß, wie.

Eva-Maria Vonier fragt, ob man Wohnungen für Angehörige freihalten darf.

Martin Sadjak bejaht, dass in einem Einfamilienhaus eine 2. Wohnung frei ist, wenn es der gleiche Eigentümer ist. Ab der 3. Wohnung wird es leerstandsabgabenpflichtig. Am besten wäre es, einmal die Vorgaben durchzulesen, damit man die Ausnahmen sieht – von K–L gibt es Befreiungsbestimmungen.

Christian Bitschnau erkundigt sich im Auftrag von GV Alexander Wachter (welcher heute nicht anwesend ist) nach dem folgenden Fall: Seine Familie lebt im oberen Stock, darunter wohnen die Eltern und darunter gibt es eine Ferienwohnung – wie ist es da, wenn die Eltern nicht mehr in ihrer Wohnung sind?

Martin Sadjak stellt fest, dass die Ferienwohnung an sich befreit ist, wenn sie an ständig wechselnde Gäste vermietet wird.

Gernot Elsensohn schlägt vor, im Herbst einen Infoabend für die Bevölkerung abzuhalten, denn offenbar betrifft es einige Personen.

Martin Sadjak erklärt, dass Leerstand definiert ist, mit Wohnungen, bei denen länger als 26 Wochen im Jahr keine Hauptwohnsitzmeldung vorliegt. Im Juli haben wir die Daten vom ersten Halbjahr. Beim Gemeindeverband wird derzeit ein Schreiben erstellt, das an diese potenziellen Leerstände ergeht, aus dem einfachen Grund, weil man nicht die gesamte Bevölkerung damit verrückt machen möchte.

Der Bürgermeister hält den Infoabend für eine gute Idee, aber diesen Abend kann man erst machen, wenn die Antworten auf diese Fragen da sind.

Martin Sadjak meint, jetzt wurde das Gesetz neu gemacht, aber es schafft kein Mensch, die Fläche richtig auszurechnen.

Fabienne Netzer ist der Meinung, dass es da und dort noch Fragen gibt, wie wir kategorisiert sind.

Der Vorsitzende erklärt, dass genau das momentan eruiert wird. Jetzt wären wir bei Kategorie B. Wir gehen aber davon aus, dass wir nicht so viele leere Wohnungen haben, wie das Land vorgibt. Wenn wir – ähnlich wie in Schruns – am Schluss nur mehr ein Drittel haben, sind wir in Kategorie C.

Martin Sadjak ergänzt, dass St. Anton laut Liste bei 27 % liegt, daher Kategorie B. Wenn der Prozentsatz nach Abzug der Befreiungen geringer ausfällt, dann ist es Kategorie C.

Fabienne Netzer fragt nach, ob wir das heuer im Juli wissen.

Martin Sadjak bestätigt, dass im Juli die Daten vom 1. Halbjahr vorliegen. Das Land erstellt jährlich im Jänner eine neue Kategorisierung. Es zählen nur Wohnungen, die keinen Hauptwohnsitz gemeldet haben.

Fabienne Netzer fragt, ob es absehbar ist, dass vor Ende Juni (bevor man es beschließen muss) noch mehr Klarheit herrscht. Für sie würde es Sinn machen, dies erst dann zu beschließen.

Martin Sadjak hält fest, dass diese Verordnung im ganzen Land so ausschaut. Das könnt ihr getrost so beschließen. Vor allem wenn ihr im nächsten Jahr diese Abgabe einheben möchtet, würde er empfehlen, dies heute zu beschließen. Sonst habt ihr keine Einnahmen. Es gibt ja keine Unterscheidung mehr zwischen Ferienwohnung oder Leerstand.

Das ist jetzt alles unter dem Deckbegriff „Zweitwohnung“.

Gernot Elsensohn meint, prinzipiell kann er schon mit, dass man es beschließt, aber es schmeckt ihm nicht, etwas zu beschließen, von dem wir die Auswirkungen nicht kennen.

Martin Sadjak meint, die Auswirkung ist, dass man zusätzlich zu den bisherigen Einnahmen aus den Ferienwohnungen auch noch Geld von den Leerständen bekommt.

Peter Vergud erwähnt, dass auf die Gemeinde ein riesiger Verwaltungsaufwand zu kommt. Es wird schon Streitfälle geben und eventuell muss ein Mitarbeiter der Gemeinde das eine oder andere Gebäude anschauen, ob es wirklich so ist, wie vom Besitzer dargestellt.

Martin Sadjak erklärt, dass die Zweitwohnungsabgabe grundsätzlich eine Selbstbemessungs- und eine Selbsterklärungsabgabe ist. Er traut es den Eigentümern nicht zu, dass sie das Formular richtig ausfüllen werden – es muss auf jeden Fall geprüft werden, ob es plausibel ist.

Peter Vergud ergänzt, wenn es anhand des Formulars nicht prüfbar ist, dann muss man es in echt anschauen.

Martin Sadjak ist der Meinung, dass es sich über die Jahre einspielen wird.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegende Verordnung zu beschließen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vorliegende Verordnung zur Einhebung von Abgaben gemäß Zweiwohnungsabgabegesetz.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Martin Sadjak für die Ausführungen und Unterstützung.

zu Punkt 6 – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kanal- Resterschließung

Der Bürgermeister berichtet, dass mittlerweile die Angebote und die Nachbesserungsangebote eingegangen sind. Adler + Partner begleiten uns bei diesem Projekt und haben die Ausschreibung vorgenommen. Es sind überraschenderweise 8 Angebote eingelangt, dabei lag das Günstigste bei € 176.000 und das Teuerste bei € 241.000. Adler + Partner haben noch einmal eine Nachbesserungsfrist für alle Anbieter gesetzt. Es sind noch 4 Anbieter übriggeblieben (Tomaselli Gabriel, Berger und Brunner, Wachter GmbH und HTB). Da hat sich dann die Firma HTB Bauges.m.b.H. in Nüziders mit € 165.411,55 als Billigstbieter durchgesetzt. Die Firma Berger und Brunner aus Inzing war mit € 193.147 am teuersten. Von Adler + Partner wurde alles geprüft und es gibt eine Unterschreitung gegenüber der Kostenberechnung, die sie gemacht haben. Sie haben € 12.025 mehr gerechnet, das sind 6,78 %. Die Kostenberechnung lag bei ca. € 177.400 und der Bestbieter bei € 165.411,55, also um gut € 12.000 billiger. Sie haben unter den gegebenen Voraussetzungen eine Zuschlagserteilung zu Gunsten der best- und billigstbietenden Firma HTB Bauges.m.b.H. in Nüziders empfohlen. Es ist alles dabei, nicht nur die Ausschreibung, auch die Baubegleitung und die Endabnahme. Bei Adler + Partner kommt im Grunde genommen nichts mehr dazu. Das Einzige, das noch dazukommen könnte, sind diverse Anschlussarbeiten seitens der MBS (oder sonst einem Anbieter) bei den Hebeeinrichtungen (die elektrischen Anschlüsse), was aber minimal sein müsste.

Stefan Stemer fände es gut, dass Angebot mittels Beamer anzuschauen und vorab im Bauausschuss durchzusprechen. Wir haben nichts bekommen – auch nicht per E-Mail.

Ich kann mir keine Positionen und keine Empfehlung anschauen. Also so läuft eine Vergabe eigentlich nicht.
Der Vorsitzende erklärt, dass alles aufgelegt ist.

Stefan Stemer fragt sich, für was wir einen Bauausschuss haben. Dann muss ich nicht einen Bauausschuss gründen. Du hast es richtig gemacht. Es sind genügend Angebote da. Er kennt Adler + Partner und es passt alles. Aber man beschließt nicht diesen Betrag, ohne es vorher im Bauausschuss zu besprechen. Der Bauausschuss schaut es sich an und gibt eine Empfehlung ab. So ist die Vorgangsweise, wie ich sie von anderen Gemeinden kenne. Ich hätte gerne ein paar Positionen gesehen. Wir beschließen nun ins Leere.

Eva-Maria Vonier ist der Ansicht, dass der Bauausschuss genug Arbeit hat und der Beschluss sowieso in der Gemeindevertretung gefasst werden muss.

Fabienne Netzer erwähnt, dass sich der Bauausschuss das letzte Mal vor 2 Monaten getroffen hat.

Stefan Stemer fügt hinzu, dass sich der Bauausschuss gar nicht treffen müsste – eine Info per E-Mail wäre ausreichend. Damit er es sich vorab einmal anschauen kann und den anderen Gemeindevertretern sagen kann, dem können wir mit gutem Gewissen zustimmen.

Der Vorsitzende erkundigt sich, warum er nicht vorbeikommt und es sich anschaut. Jedem Gemeindevertreter steht es frei, jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Stefan Stemer erklärt, dass er nicht dagegen ist. Es wurde sauber gemacht und ist ein gutes Konzept. Aber er wünscht sich vorab eine Info.

Der Vorsitzende wird hinkünftig dem Bauausschuss Informationen zukommen lassen.

Fabienne Netzer fügt hinzu, dass sie sich gerne auf die Expertise verlässt von jemandem, der sich auskennt (wie z.B. Stefan Stemer).

Martina Bickel erkundigt sich, wann die Kanal-Resterschließung in Angriff genommen wird.

Der Bürgermeister geht davon aus, dass es baldmöglichst sein wird. Die genaue Terminvereinbarung wird von Adler + Partner durchgeführt. Eventuell muss noch eine Frist von 4 Wochen eingehalten werden.

Er stellt den Antrag zur Vergabe der Kanal-Resterschließung an die Firma HTB Bauges.m.b.H. in Nüziders.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Vergabe der Kanal-Resterschließung an die Firma HTB Bauges.m.b.H. mit einem Betrag von € 165.411,55.

zu Punkt 7 – Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gemeindedach

Der Vorsitzende erklärt, dass es um die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach beim Gemeindeamt und beim Kindergarten geht. Es geht darum, grundsätzlich zu diskutieren, ob wir eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach anbringen sollen oder nicht.

Wir haben 2 Möglichkeiten. Patrick Domig hat eine größere und eine kleinere Anlage ausgerechnet. Hauptsächlich geht es darum, dass wir die KIP-Förderung (Kommunales Investitionsprogramm) abrufen können. Gesamt bekommen wir zusätzlich zu den normalen Förderungen noch einmal € 72.000. 50 % müssen wir in Energieersparnis oder Energieaufbereitung investieren und 50 % können wir auch für die Kanal-Resterschließung, die wir gerade beschlossen haben, hernehmen. Patrick Domig hat es uns grob zusammengestellt. 1 Anlage mit 84,25 Kilowattpeak (kWp) und 1 Anlage mit 53,95 kWp. Die groben Kosten liegen bei der kleinen Anlage bei € 62.100 und bei der größeren Anlage bei € 96.900. Die geschätzte Amortisierungszeit ist fast gleich. Bei der großen Anlage dauert es ein halbes Jahr länger. Sollen wir das weiter andenken und mehr ins Detail gehen? Patrick Domig hat uns schon ein Angebot gemacht. Wenn er uns wieder begleitet
– wie beim Projekt bei der Schule – würde für die komplette Begleitung (Projektierung, Vergabevorschlag, Preisanfragen, Abstimmung mit den Schnittstellen, Auftraggeber- und Auftragnehmeransuchen, Verträge mit den Stromhändlern, PV-Förderanträge, Bürgerbeteiligungsprozess mit Sonnenscheinen) es gesamt € 5.950 kosten. Davon können wir Fördermittel von Land/Bund über € 3.900 abziehen, daher bleiben ca. € 2.000 für uns zu bezahlen. Im Vorstand wurde besprochen, dass es gut wäre, vorab das Dach hinsichtlich Haltbarkeit anzuschauen, damit wir nicht eine Photovoltaik-Anlage errichten und das Dach wäre in 3-4 Jahren sanierungsbedürftig. Morgen kommt ein Mitarbeiter der Firma Burtscher vorbei und begutachtet das Dach, um eine Empfehlung abzugeben.

Alexandra Battlogg schlägt vor, dass es sich dann der Bauausschuss anschauen kann.

Der Bürgermeister bestätigt dies, aber vorab müssen wir Patrick Domig Bescheid geben.

Dann kann Patrick Domig auch zur Bauausschuss-Sitzung kommen. Er hat alles hinsichtlich seiner Begleitung aufgelistet. Falls wir nicht alles brauchen, wird es weniger. Der Betrag von € 5.950 ist für das gesamte Projekt.

Peter Vergud ist der Meinung, dass man heute einen Grundsatzbeschluss fassen sollte, ob man ein Photovoltaik-Anlage auf das Dach macht und wenn ja, in welcher Größe.

Dann kann man die Zahlen aufbereiten, das Dach anschauen und alles genau ausrechnen lassen. Wenn keine Photovoltaik-Anlage kommt, wäre es schade, weil wir die Sonderförderung über € 36.000 verlieren.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Anlage grundsätzlich rentabel ist, auch wenn es keine Förderung geben würde. Die 11 ½ Jahre Amortisierungszeit ist so gerechnet, wenn wir den vollen Preis selbst bezahlen. Wenn wir die € 36.000 abziehen und auch die zusätzliche Förderung von Land und Bund, und vielleicht auch wieder eine Bürgerbeteiligung machen, kann es sein, dass wir gar kein Geld in die Hand nehmen müssen, dann wäre es sehr schade, wenn wir keine Photovoltaik-Anlage errichten würden. Grundsätzlich würde er vorschlagen, die größere Anlage zu errichten, da kaum ein Unterschied bei der Amortisierungszeit besteht.

Stefan Stemer erkundigt sich, wo der Unterschied zwischen der großen und kleinen Anlage ist. Sind dann weniger Dachflächen besetzt?

Der Bürgermeister bejaht dies.

Gernot Elsensohn erwähnt, dass die Erfahrung mit Patrick Domig sehr positiv und seine Begleitung beim letzten Projekt sehr professionell war. Er begrüßt es, dass man das Dach anschaut. Er stellt sich die Frage, ob man beim Feuerwehrausbau das Dach angreifen müsste.

Der Vorsitzende antwortet, dass nach jetzigem Stand das Dach nicht angegriffen werden muss. Es betrifft nur die Innenräume plus eine zusätzliche Garage.

Gernot Elsensohn fragt, ob die PV-Anlage stören könnte, wenn man eventuell den Dachboden ausbaut oder ein Dachfenster einbaut.

Der Bürgermeister meint, dass der Umbau des Feuerwehrhauses noch eine Weile dauern wird.

Gernot Elsensohn sieht Vorteile in der kleineren Lösung, um Flächen für die Feuerwehr freizulassen. Es wäre ein Schildbürgerstreich, überall Photovoltaikfelder anzubringen und eventuell in 5 Jahren wieder herunterzureißen.

Der Vorsitzende beruhigt, dass auch die große Anlage nicht auf der ganzen Fläche kommt. Somit besteht immer noch die Möglichkeit, Dachfenster auch später einzubauen.

Gernot Elsensohn würde es im Hinterkopf behalten für ein Gespräch mit der Feuerwehr.

Der Bürgermeister sieht auch im Nachhinein die Möglichkeit 1 - 2 Module umzuverlegen, wenn Fenster eingebaut werden sollen.

Fabienne Netzer ist prinzipiell eine Befürworterin von Photovoltaik-Anlagen. Sie findet es vernünftig, heute einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Größe soll dann der Bauausschuss mit Patrick Domig planen.

Gernot Elsensohn fragt nach, ob es um die Kosten für Patrick Domig geht.

Der Vorsitzende bejaht dies, aber diese Kosten könnte auch der Vorstand beschließen, da bräuchte es keine Gemeindevertretung. Für ihn ist wichtig zu wissen, ob die Gemeindevertretung dafür ist, dieses Projekt weiter zu verfolgen. Schade wäre es, auf die KIP- Förderung von € 36.000 zu verzichten.

Fabienne Netzer meint, man kann es vorantreiben, wenn man grundsätzlich ja gesagt hat.

Christian Bitschnau schlägt vor, zuerst das Dach zu begutachten. Mit diesen Daten soll der Bauausschuss zusammensitzen und Patrick sollte teilnehmen, um die große oder die kleine Anlage zu empfehlen.

Der Bürgermeister hält fest, dass das Dach morgen begutachtet wird. Wenn es dann heißt, wir müssen das Dach sanieren um eine halbe Million Euro, dann schaut das ganze anders aus. Ob man dann nicht sagt, man wartet, bis die Dachsanierung wirklich notwendig ist und errichtet dann die Photovoltaik-Anlage.

Gernot Elsensohn fragt nach dem geplanten Umsetzungszeitraum.

Der Vorsitzende erklärt, dass wir alles jetzt beantragen müssen und innerhalb von 2 Jahren umsetzen können.

Peter Vergud ergänzt, dass wir bis 31.12.2024 ein Projekt haben müssen, das man umsetzen möchte, und dieses bei der KPC anmelden müssen. Dann bekommt man auch gleich das Geld. Wenn man bis 31.12.2024 keinen Antrag stellt, ist das Geld fort. Umsetzen muss man das Projekt dann bis 31.12.2026. Wenn man nichts umsetzt, muss man die Förderung wieder zurückzahlen, Christian Bitschnau stellt klar, dass wir das Projekt heuer beschließen müssen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag abzustimmen, ob die Gemeindevertretung grundsätzlich damit einverstanden ist, die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage voranzutreiben.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Errichtung einer Photovoltaik- Anlage auf dem Gemeindedach voranzutreiben.

Um 19:30 Uhr findet eine kurze Pause für 5 Minuten statt.

zu Punkt 8 – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.01.2024

Der Vorsitzende berichtet, dass ein paar Änderungswünsche zur Sitzungsniederschrift vom 18.01.2024 eingelangt sind. Unter anderem hatte Wilma Battlogg einen Änderungswunsch. Der Bürgermeister hat es mit ihr besprochen. Er hat ihr den Vorschlag gemacht, das Band gemeinsam abzuhören. Seines Erachtens passt es, wie es in der Niederschrift steht.
Wilma Battlogg verneint dies.

Der Vorsitzende erklärt, dass Wilma Battlogg Bezug nimmt auf eine Wortmeldung von Fabienne Netzer. Allerdings war die Wortmeldung von Fabienne Netzer erst später. Man kann sich nicht auf eine Wortmeldung beziehen, die erst später getätigt wurde.

Wilma Battlogg erwähnt, dass sie keine Zeit hat, das Band abzuhören, aber Fabienne Netzer hat dies gemacht. Sie war der Meinung, sie habe gesagt, es ist eine „große Ausgabe“ für die Gemeinde.

Der Bürgermeister erklärt, dass es sinngemäß so in der Niederschrift steht.
Wilma Battlogg sagt, so steht es nicht drin.

Der Vorsitzende liest vor, dass im Protokoll steht, Wilma Battlogg findet es eine „teure Anschaffung“.
Wilma Battlogg wünscht ausdrücklich „große Ausgabe“.

Der Bürgermeister stellt klar, dass wortwörtliche Wiedergaben ganz einfach nicht vorgesehen sind. Der Sitzungsverlauf muss nachvollziehbar sein.

Wilma Battlogg möchte festhalten, dass Fabienne Netzer das Band abgehört hat, dass Wilma sagte, dass es sich um eine „teure Anschaffung“ für die Gemeinde handelt.

Der Vorsitzende erklärt, dass ja wortwörtlich drinsteht, dass es sich um eine „teure Anschaffung“ handelt, zumal es sich um ein Geschenk an den Bürgermeister handelt.

Wilma Battlogg möchte ergänzen, dass es wesentlich teurer ist als bisher mit dem Kilometergeld. Das steht auch nicht drin.

Der Bürgermeister hält fest, dass Wilma wollte: „siehe Aufstellung von Fabienne Netzer“.

Die Aufstellung von Fabienne Netzer ist aber erst ein Stück später nach Wilmas Wortmeldung gekommen. Also kann Wilma es gar nicht so gesagt haben.

Es geht einfach darum, dass es ganz klare Vorgaben gibt. Wir haben hier herinnen schon eine längere Diskussion gehabt, weil es immer geheißen hat, die Niederschriften sind zu lang. Man sollte sie kürzen. Es muss einfach die Wiedergabe der Sitzung für einen Außenstehenden nachvollziehbar sein. Es steht aber auch genau im Gemeindegesetz: Das Recht eines Gemeindevertreters, eine wortwörtliche Protokollierung seiner Wortmeldungen verlangen zu können, ergibt sich daraus nicht. Es muss nachvollziehbar sein und seines Erachtens ist es nachvollziehbar.

Dann hat es noch den Änderungswunsch von Fabienne Netzer gegeben. Da sind gleich 2 Seiten Änderungswünsche gekommen. Ich möchte jetzt auch noch festhalten, dass die Sitzungsniederschrift am 26. Jänner verschickt worden ist. Am 18. Jänner haben wir die Sitzung gehabt, und am 26. Jänner haben wir die Niederschrift geschickt und dann kommt man einen Tag vor der nächsten Sitzung das Band abhören und am Tag der Sitzung kommt man mit Änderungswünschen. Er findet es, uns gegenüber nicht gerade eine faire Sache, dass man es auf den letzten Tag lässt, gerade in dem Sinn, wenn wir uns bemühen, dass wir die Niederschrift auf allgemeinen Wunsch hin, früher verschicken. Wir haben das innerhalb einer Woche gemacht.

Fabienne Netzer erklärt, dass sie am Dienstag das Band abhören kommen wollte.

Der Bürgermeister erwidert, dass sie die Möglichkeit bekommen hatte, das Band ab 17:30 Uhr abzuhören, da er bis 17 Uhr in Frastanz war.

Fabienne Netzer meint, jetzt bin ich halt am Mittwoch am Vormittag gekommen.
Eva-Maria Vonier: Das sind 3 Monate, Fabienne.

Fabienne Netzer fragt: Können wir uns auf meine Aussage konzentrieren?

Der Vorsitzende sagt, er bezieht sich auf das Gemeindegesetz, dass wortwörtliche Wiedergaben der einzelnen Mandatare nicht vorgesehen sind und dass man das auch nicht verlangen kann. Das einzig Nachvollziehbare für ihn ist bei Minute 4:25, wo sie sagt:
Fabienne Netzer fragt nach, ob es dann einen Vertrag gibt und ob er im Vorstand abgestimmt wird. Helmut bestätigt beides. Da finde ich, dass du recht hast. Das ist sicher ein wichtiger Satz, wo ich auch sagen kann, der gehört seines Erachtens eingefügt und den würde ich auch gerne einfügen. Das nächste, das du gesagt hast, bei Minute 17: nach ca. einem Jahr kann man sich das ansehen, und eventuell den Selbstbehalt des Bürgermeisters neu festlegen.

Fabienne Netzer: Darf ich dir sagen, was mir wichtig ist an dieser Aussage. Da geht es mir nur um den Zeitraum von 1 Jahr. Du hast geschrieben „nach gewisser Zeit“ und ich habe dezidiert gesagt nach „1 Jahr“ und das ist mir wichtig. Und weiters auch in der nächsten Zeile – ich weiß, über das Fahrtenbuch, das hast du mir vorher gesagt, da haben wir vorher darüber gesprochen – beim Fahrtenbuch ist mir wichtig, dass du gesagt hast, du schlägst vor, ein Fahrtenbuch nur für die Dienstfahrten. Die restlichen Kilometer sind dann natürlich privat. Das ist alles, was mir wichtig ist dran.

Der Vorsitzende bestätigt, dass wir ein Fahrtenbuch machen, das steht 3 Sätze davor.

Wilma Battlogg möchte wissen, ob ein Fahrtenbuch geschrieben wird. Dies wird vom Vorsitzenden bestätigt. Dann muss ich es nicht 2 Absätze darunter wieder sagen. Den Satz davor – JA – den können wir ändern.

Fabienne Netzer: Wir tun doch hier nicht darüber diskutieren. Du sagst, wie ich es gesagt habe, und ich sage, mir ist es wichtig, und wenn du es nicht hineinschreibst, ist es zensiert. Ganz einfach. Willst du es nicht drin haben, dann ist es zensiert.
Der Bürgermeister: Dann bezeichne es als zensiert.

Fabienne Netzer: Das haben wir bitte im Protokoll drinnen.
Der Bürgermeister: Das Protokoll ist nachvollziehbar.

Fabienne Netzer: Das möchte ich einfach festhalten, dass du die Protokolle zensierst.
Das passt.

Der Bürgermeister: Das ist jetzt eine Wortmeldung, die können wir gerne hineinschreiben.
Fabienne Netzer: Die du bestätigt hast.
Der Bürgermeister: Das habe ich nicht bestätigt.
Fabienne Netzer: Du hast es soeben gesagt.

Der Bürgermeister: Wenn ich es gesagt habe, nehme ich es zurück. Ich werde ganz sicher kein Protokoll zensieren und auch keine Aussage.

Fabienne Netzer: Dann möchte ich wissen, warum du eine Wortmeldung, die ich getätigt habe, und die ich gesagt habe, die mir wichtig ist, weil es geht mir um einen ganz entscheidenden Unterschied, es ist genau darum gegangen, das mit dem Fahrtenbuch, du kannst es sogar einen Satz davor tun, es geht darum, ein Fahrtenbuch nur für Dienstfahrten, die restlichen Kilometer sind privat – diesen Zusatz. Der ist gesagt worden und der gehört hinein.

Der Bürgermeister: Ja, okay. Und ich sage, er gehört nicht hinein, weil es einfach für den Sitzungsverlauf nicht relevant ist. Wir schreiben jetzt hinein, dass ich den Satz gesagt habe: Es ist für den Sitzungsverlauf nicht relevant. Der Sitzungsverlauf wird protokollisch festgehalten und es hat niemand das Recht, wortwörtliche Meldungen in der Niederschrift festgehalten zu haben.

Fabienne Netzer: Gut, dann möchte ich drin haben, dass du meine Wortmeldung heraus zensurierst. Und das gleiche ist danach, ich habe das von Wilma nachgehört, es geht eben um ein Detail dazu. Es geht nicht um den Sitzungsverlauf, es gibt manchmal wichtige Details. Die sind für dich vielleicht nicht wichtig, aber ich weiß nicht, warum es dir weh tut, wenn es hier herinnen gesagt wurde, und du es bestätigen kannst, warum es nicht in ein Protokoll hineingehört. Da geht es ganz konkret darum: Wilma Battlogg findet es eine teure Anschaffung, zumal es sich um ein Geschenk an den Bürgermeister handelt. Das Problem ist, es kommt halt ein bisschen blöd heraus, wenn man die ganze

Ausführung dazu anhört, und auch hineinschreibt, nämlich Wilma Battlogg fragt nach, ob es genau ein „ID 4“ sein muss. Sie möchte festhalten, dass es sich um eine teure Ausgabe für die Gemeinde handelt, und wenn man sich das bisher abgerechnete Kilometergeld ansieht, wesentlich teurer ist. Bisher hatte die Gemeinde noch nie ein Fahrzeug für den Bürgermeister, man könnte es als Geschenk für den Bürgermeister sehen. Dann ist es ausgeführt und dann schaut man vielleicht nicht ganz so blöd aus.

Der Vorsitzende meint, dann liegen wir bald wieder bei 20 Seiten beim Protokoll.

Fabienne Netzer: Helmut, wenn jemand sagt, etwas ist mir wichtig … Der Bürgermeister: Würdest du mich bitte auch ausreden lassen, liebe Fabienne.
Fabienne Netzer: Entschuldige.

Der Vorsitzende sagt, jedem einzelnen ist seine Wortmeldung natürlich die Wichtigste – die sollte ausgeführt werden, egal welche Seite. Dann liegen wir bald wieder bei 20 Seiten und wir haben hier herinnen ausgemacht, wir reduzieren die Niederschrift auf das Notwendigste. Und dann kommst du wieder mit Wortmeldungen, ich möchte, dass das genau so drinnen steht, und das genau so drinnen steht, und das genau so drinnen steht … Dann sind wir bald wieder dort, wo wir einmal gesagt haben, wo wir nicht mehr hin wollen.

Wilma Battlogg: Aber wenn es dir wichtig wäre, wäre es doch auch drin.

Der Bürgermeister: Es sind einige Wortmeldungen von mir, die nicht drinnen sind und die mir auch wichtig sind, die habe ich nicht als so relevant empfunden, um sie in die Niederschrift zu schreiben. Ich habe auch einige Wortmeldungen gemacht, die hätte ich gut noch hineinbringen können, aber für den Sitzungsverlauf war es nicht relevant, darum habe ich es nicht geschrieben.

Alexandra Battlogg meint, in der Zeit, in der wir hier diskutieren, wäre es schon 3 x umgeschrieben.

Fabienne Netzer: Und das nächste gilt auch für das Detail – meine Aufstellung. Ich lege eine Aufstellung vor und es reicht mir nicht, dass drin steht „Gegenüberstellung“, sondern es ist mir wichtig, dass im Protokoll drinnen steht, was ich in dieser Aufstellung dargestellt habe. Das habe ich ausgeführt, das habe ich gesagt, das möchte ich da drinnen haben
– nämlich: Aus dieser Gegenüberstellung ist ersichtlich, dass das neue Fahrzeug im Jahr ca. € 7.180 kostet, das entspricht 15.000 km zu € 0,48 amtliches km-Geld. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden jährlich je ca. 1.500 km-Geld abgerechnet. Auch ich finde, es ist eine riesige Ausgabe. Ich stimme Wilma zu, dass es ein Geschenk an den Bürgermeister ist, dass man es so sehen kann. Und auch vor allem ist mir sehr wichtig in dieser Aussage, dass ich nicht sehe, wo ein Bürger einen Mehrwert von dieser großen Ausgabe hat, außer Helmut, der es auch privat nützen kann. Ich habe es gesagt und ich finde es eine wichtige Ausführung, die möchte ich drinnen haben und ich sehe eigentlich nicht ein, warum du jetzt sagen kannst, ich tue es nicht hinein. Wir stimmen überein, dass ich das gesagt habe.

Der Vorsitzende: Du hast auch viele andere Sachen gesagt. Dann müssen wir alles hineinschreiben, oder wie?

Fabienne Netzer: Wir brauchen es nicht drin haben, wenn jemand sagt, dass er die weiße Farbe toll findet. Das brauchen wir nicht drin, stimmt. Aber das ist jetzt schon ein wichtiges Detail im Gegensatz zu einer Farbwahl. Da geht es einfach um einen wichtigen Inhalt.

Ich habe eine Aufstellung vorgelegt und das ist einfach, ich will das drin haben. Ich verstehe überhaupt nicht, warum wir darüber diskutieren. Ich habe gesagt, ich will das drin haben.

Der Vorsitzende: Ich schlage vor, wir nehmen den Satz hinein mit dem Überlassungsvertrag. Und das andere mit der Aufstellung können wir gerne auch hineinschreiben.

Fabienne Netzer: Und auch das Fahrtenbuch nur für Dienstfahrten.

Der Bürgermeister findet, man muss nicht 2 x in 2 Absätzen das Fahrtenbuch hineinschreiben. Da muss ich wirklich sagen, das ist übertrieben.

Fabienne Netzer: Warum ist es übertrieben? Weil du es nicht haben willst?

Der Vorsitzende: Weil es schon drinsteht. Weil es genau beim Absatz davor schon drinsteht.

Fabienne Netzer: Dann füge zu diesem Absatz einfach diese 5 Wörter an: nur dein eigener Vorschlag – ein Fahrtenbuch nur für Dienstfahrten, restliche sind privat. Ich finde das ein wichtiges Detail.

Der Bürgermeister: Dann füge ich es bei diesem Satz dazu.
Fabienne Netzer: Gerne. Das reicht mir.

Der Vorsitzende: Aber ich muss nicht innerhalb von 2 Absätzen 2 x hineinschreiben, dass wir ein Fahrtenbuch machen. Wir schreiben, dass es für dienstliche Fahrten ist. Wenn das so ein wichtiges Detail ist … – meines Erachtens ist es komplett unwichtig, was in diesem Fahrtenbuch wie drinsteht. Wichtig ist, dass alles nachvollziehbar ist.
Fabienne Netzer: Nein, das ist eben nicht völlig egal.

Der Bürgermeister: Gut, ich schreibe es dir dort dazu, damit du glücklich bist.

Fabienne Netzer: Super. Danke. Danke, dass du meine Aussage nicht zensierst.

Der Vorsitzende: Bitte, gern geschehen. Gibt es sonst noch Änderungswünsche?

Gernot Elsensohn: Vielleicht die Anmerkung – es ist jetzt zwar ein bisschen emotional geworden – bisher war es schon die Gepflogenheit, es wird sinngemäß zusammengefasst als Protokoll, aber wenn jemand, irgendetwas als wichtig empfindet, kann er das nachträglich noch einreichen.

Christian Bitschnau: Aber bitte, wenn ich 3 Monate das Protokoll daheim liegen habe, und ich nehme mir nicht die Zeit, es zu lesen, und ich komme an dem Tag, an dem die Sitzung ist, das ist ärgerlich.

Alexandra Battlogg: Aber es ist das Recht des Gemeindevertreters, es direkt bei der Sitzung einzubringen.

Christian Bitschnau: Dann kommt in Zukunft das Protokoll wieder 1 Woche vorher Der Bürgermeister: Das wollen wir ja auch nicht. Auf der einen Seite sagt ihr, stellt uns das Protokoll bitte früher zu. Wir schauen darauf und ihr bekommt 1 Woche nach der Sitzung das Protokoll. Und bei der nächsten Sitzung sagt ihr, aber es ist unser Recht, dass wir das am letzten Tag sagen. Dann sind wir bei dem Stand, bei dem wir schon einmal waren, dass wir genau nach dem Gesetz vorgehen und wieder mit der Einladung zur Gemeindevertretungssitzung das Protokoll mitschicken.

Fabienne Netzer: Dass ihr genau nach Gesetz die Einladung zur Gemeindevertretungssitzung 1 Woche vorher bringt, obwohl ihr es schon 14 Tage davor wisst, oder 3 Wochen.

Als wir den Prüfungsausschuss hatten, wusstest du 3 Wochen davor schon, wann die Vorstandssitzung und wann die Gemeindevertretungssitzung ist.

Der Vorsitzende: Ja klar, ich warte die Vorstandssitzung ab, bevor ich die GV-Ladung hinauslasse. Weil wir im Vorstand alles besprechen und weil es teilweise auch Tagesordnungspunkte gibt, wo wir im Vorstand sagen, das gehört noch genauer recherchiert, das sollten wir herunternehmen. Das haben wir bei der letzten Vorstandssitzung gerade gehabt, da haben wir einen Tagesordnungspunkt heruntergenommen. Also kann ich es nicht vorher schicken.

Wilma Battlogg: Also ich habe meine Änderung am 18.2. geschickt und habe keine Antwort erhalten, ich habe gedacht, es ist durch oder man vergisst es ja dann. Ich muss es ehrlich sagen, ich habe es dann nicht mehr auf dem Schirm gehabt. Dann kommt es wieder – ich habe ja irgendwann einmal etwas geschickt. Das ist jetzt auch nicht wenig lang gegangen.

Der Bürgermeister: Das beruht auf Gegenseitigkeit (ich habe es auch nicht mehr auf dem Schirm gehabt).

Wilma Battlogg: Nicht uns vorwerfen, wir tun am letzten Tag. Das ist jetzt auch 2 Monate gegangen.
Gernot Elsensohn: Es ist ungut gelaufen.

Wilma Battlogg will wissen, ob von ihr etwas hineinkommt.

Der Vorsitzende: meines Erachtens – nein. Was möchtest du drin haben?

Wilma Battlogg: Wenn Fabienne sagt, das habe ich gesagt. Ich möchte das schöner ausgeführt haben.

Der Bürgermeister: Du kannst nicht etwas drin haben wollen in der Niederschrift, wo du nachher sagst, ich hätte das aber lieber so gesagt. Dann hättest du es so sagen müssen.

Fabienne Netzer: Es geht um die Änderung von Wilmas Aussage.

Der Vorsitzende: Entweder wir verkürzen und vereinfachen das Ganze oder wir fangen wieder an, 20-seitige Protokolle zu schreiben.

Fabienne Netzer: Entweder du zensierst es nach deinem Gutdünken.
Der Bürgermeister: Das hast du jetzt mehrmals gesagt.

Fabienne Netzer: Ja, weil ich es so sehe. Wenn du nicht hineinschreibst, was die Leute gesagt haben, wenn sie sagen, die Aussage ist ihnen wichtig.

Der Vorsitzende: Das werde ich wortwörtlich so hineinschreiben.

Fabienne Netzer: Das kannst du gerne machen. Wenn wir uns einig hier herinnen sind, es sind Aussagen getätigt worden und du findest einfach, sie gehören aus irgendwelchen Gründen nicht hinein, dann ist es zensiert.

Der Bürgermeister: Da muss ich dann wirklich sagen, es geht nach dem Gesetz.

Fabienne Netzer: Im Gesetz steht drinnen, man muss keine wörtliche Wiedergabe, aber nicht man darf nicht.

Der Vorsitzende: Im Gesetz steht drinnen, es hat niemand das Recht dazu, dass seine wörtliche Aussage geschrieben wird. Dann sind wir wieder bei 20-seitigen Protokollen.

Wilma Battlogg: der Satz, den ich dir schon im Februar geschrieben habe, dass es sich beim Aufwand in keiner Relation zu den bisherigen Aufwendungen für die Gemeinde mit den gefahrenen Kilometern … Das hat ja Fabienne jetzt nachgehört. Ob man jetzt das hineinschreibt oder das, was jetzt da die Änderung, das ist genau dasselbe. Das habe ich geschrieben dir am 18., das habe ich ja gesagt. Das kannst du doch hinein tun diesen Satz.

Der Bürgermeister: Du hast zum Beispiel geschrieben, denn es steht in keiner Relation zu den bisherigen Aufwendungen der Gemeinde für gefahrene Kilometer des Bürgermeisters und den Bediensteten – siehe Aufstellung Fabienne Netzer. Also, das kannst du nicht gesagt haben, denn die Aufstellung haben wir da noch gar nicht gehabt, als du das gesagt hast.

Wilma Battlogg: Ja, dann lässt du das sein mit der Aufstellung von Fabienne, aber der Satz kannst du hineintun. Den Satz will ich drin haben.

Der Vorsitzende: Was wird das jetzt? Sollen wir jetzt deinen Änderungswunsch wieder ändern?
Wilma Battlogg: Den Satz mag ich drin haben.

Der Bürgermeister: Dann wird heute nicht über die Niederschrift abgestimmt. Ihr bekommt eine neue Niederschrift und wir werden bei der nächsten Gemeindevertretungssitzung die Niederschrift beschließen oder auch nicht. Wie gesagt, ein sehr emotionales Thema, aber das war es von Anfang an und wird es wahrscheinlich auch immer bleiben.

zu Punkt 9 – Berichte

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Petition von „Die Eiche – Völkerverständigung und Zivilschutzverein“ eingegangen ist. Jeder Bürger hat das Recht, bei der Gemeinde einen Antrag zu stellen, dass seine Petition bei der Gemeindevertretungssitzung erwähnt wird. Der Bürgermeister ist verpflichtet, darüber zu berichten, aber es braucht keine Beschlussfassung (es handelt sich nur um eine Information). Die Petition liegt beim Gemeindeamt auf. Wenn es jemand nachlesen möchte, kann er das jederzeit gerne machen.

Der Stand Montafon hat eine Bäderstudie in Auftrag gegeben. Es geht um die Rentabilität eines Ganzjahresbades im Montafon unter Einbeziehung sämtlicher vorhandener Freibäder. Man ist zum Entschluss gekommen, dass es machbar wäre – am zielführendsten in Vandans. Es sollten aber im gleichen Zug – ausgenommen das Mountain Beach und das Freibad in Schruns/Tschagguns – alle anderen Schwimmbäder aufgelassen werden.

Die Kostenprognose beläuft sich auf € 32,75 Millionen. Es wird noch einmal genauer berechnet, denn es gibt einen Abgang jedes Jahr von mehreren 100.000 Euro, die das Bad (wenn man es finanziert) minus macht. Beim Stand sind die Bürgermeister geteilter Meinung. Ich bin der, der eher bremst, weil es enorme Kosten sind. Andere Gemeinden, wie St. Gallenkirch und Gaschurn, wollen es eher vorantreiben, weil sie es für den Sommertourismus und vor allem den Schlechtwettertourismus als Vorteil ansehen. Wenn genauere Informationen vorliegen, werden wir es noch einmal besprechen bzw. beraten und beschließen.

Die Gemeinde Vandans hat eine Machbarkeitsstudie mit dem Vorarlberger Radwegenetzbeauftragten erstellen lassen. Dabei geht es darum, den Radweg „Böschis“ sicherer zu gestalten. Laut einem groben Konzept gibt es verschiedene Möglichkeiten – 4 davon wurden uns vorgestellt. 2 Varianten befinden sich auf Vandanser Gemeindegebiet und 2 auf St. Antöner Gemeindegebiet. Eine Möglichkeit in Vandans wäre, die Böschis-Straße zu verbreitern (4 m breit) und die 2. Möglichkeit wäre, nicht die Steigung zur Venser Kirche zu nehmen, sondern entlang der Ill zu bleiben und rechts an der ARA vorbeizufahren.

Beide Varianten sind sehr aufwendig. Bei den 2 Möglichkeiten in St. Anton ist eine davon, den Radweg unten beim Wanderweg Richtung Lorüns zu errichten und in Lorüns zusätzlich eine Fahrradbrücke über die Ill zu bauen. Für die St. Antöner ist dies das einzige Gebiet an der Ill zum Spazieren, ohne dass Fahrradfahrer da sind. Die 2. Möglichkeit wäre, wenn man später einen 2gleisigen Ausbau der mbs zwischen Lorüns und St. Anton plant, und im Zuge der Erhaltungsstraße einen Radweg macht.

Der Bürgermeister und Manuel Bickel haben ihr Wissen über die Glasfasertechnik erweitert. Im Herbst haben sie bereits einen einwöchigen Kurs und nun einen zweitägigen Praxiskurs absolviert. Wenn wir wollen, sind wir nun in der Lage, unsere Glasfaserleitungen selbst zu verlegen. Hausanschlüsse werden uns eher nicht betreffen, aber die Verlegung von Leerrohren im Zuge von Kanalsanierungsarbeiten oder bei Wasserleitungserneuerungen.

Fabienne Netzer erkundigt sich, ob der Vorsitzende und Manuel dies wirklich selbst verlegen können, was der Bürgermeister bejaht.

Alexandra Battlogg möchte wissen, wer das bis jetzt gemacht hat.

Der Vorsitzende antwortet, dass es niemand bisher gemacht hat. Ziel ist es, dass wir im Zusammenhang mit der Verlegung einer Wasserleitung ein Leerrohr für Glasfaser mitverlegen. Die Illwerke möchte dies im gesamten Montafon machen, auch im Zuge von Sanierungsarbeiten. Aber wenn die Illwerke die Verlegung macht, gehören die Rohre auch der Illwerke. Damals waren die Verantwortlichen der Illwerke sehr überrascht, als ich sagte, diese Leerverrohrung (im Zusammenhang mit anfallenden Grabarbeiten) kostet uns € 2,50 pro Laufmeter und dafür bekommen wir noch 50 % Förderung vom Land Vorarlberg. Dann geben wir lieber € 1,25/lfm aus und das Kabel gehört dann der Gemeinde St. Anton. Somit können wir entscheiden, wer unseren Gemeindebürgern das Glasfaser anbietet. Die Leerrohrverlegung erfolgt nur im Zuge von Grabarbeiten, die sowieso gemacht werden müssen. Separat eine Glasfaser-Leerverrohrung durchzuführen, steht sich nicht dafür, denn das Teure sind die Grabarbeiten.

Weiters berichtet der Vorsitzende, dass alle Bürgermeister im Außermontafon momentan einen Katastrophenschutzplan ausarbeiten. Mit Begleitung vom Landeskatastrophenschutz werden Konzepte erarbeitet, für den Fall einer Katastrophe. Als Bürgermeister ist

man der Einsatzleiter, höher sind nur der Landeshauptmann und der Bezirkshauptmann.

Für diesen Plan braucht es Freiwillige, die beim Katastrophenteam dabei sind, z.B. für Kommunikation, Verpflegung, technische Angelegenheiten. Für dieses Team braucht es andere Leute als die Feuerwehrkameraden, denn die Feuerwehr hat in einer solchen Situation anderes zu tun. Ziel ist es, noch in diesem Jahr den Katastrophenschutzplan über die Bühne zu bringen.

Der Bürgermeister berichtet, dass heute in Bregenz die mündliche Verhandlung hinsichtlich der Schrankenanlage bei der Alma stattgefunden hat. Es gibt eine Verordnung vom Landeshauptmann als oberste Eisenbahn-Behörde, dass bis 24.8.2024 die Schrankenanlage stehen muss. Der Montafonerbahn wurde gesagt, es gäbe ev. eine Möglichkeit, die Schrankenanlage nicht realisieren zu müssen, aufgrund der ortsnahen Umfahrung Lorüns und der Niveaufreimachung bei der Alma-Kreuzung. Vorgesehen ist in beiden Richtungen eine 60-er-Beschränkung, eine Sperrlinie, ein Linksabbiegeverbot taleinwärts und eine Rotlichtüberwachung beim Bahnübergang. Das meiste ist schon umgesetzt, außer der Rotlichtüberwachung. Diese ist bestellt und wird bis September 2024 montiert sein. Es kann sein, dass wir dann eine Schrankenanlage und eine Rotlichtüberwachung haben. Die Verordnung über die Schrankenanlage müsste vom Land Vorarlberg zurückgenommen werden. Da es in einem Bauverfahren geendet hat, geht es sich bis zum 24.8.2024 nicht mehr aus und das worst-case-Szenario ist, dass ab dem 24.8.2024 kein Zug mehr fahren kann und es zu einem Schienenersatzverkehr zwischen Lorüns und St.
Anton kommt.

Fabienne Netzer kann sich erinnern, dass der Vorsitzende beim letzten Mal ein Gutachten gezeigt hat.

Der Bürgermeister bestätigt dies, aber der alte Bescheid über die Pflicht einer Schrankenanlage wurde noch nicht aufgehoben. Im neuen Gutachten ist angeführt, dass eventuell unter den zuvor erklärten Voraussetzungen eine Schrankenanlage nicht notwendig ist. Aber solange der alte Bescheid nicht aufgehoben ist, hat die mbs die Verpflichtung, die Schrankenanlage zu errichten.

Fabienne Netzer möchte gerne wissen, wie es jetzt weitergeht.

Der Vorsitzende erklärt, dass heute die Bauverhandlung war, bei der es um eine Grundinanspruchnahme vom Forstfonds und von der Gemeinde Lorüns ging. Diese muss vom Forstfonds und von der Gemeinde Lorüns erst beschlossen werden.

Gernot Elsensohn fragt nach, wer beim Land Vorarlberg dafür zuständig ist.

Der Bürgermeister antwortet, dass dies der Landeshauptmann ist.

Gernot Elsensohn erkundigt sich, ob man beim Landeshauptmann nachfragen kann.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Standesrepräsentant bereits aktiv ist. Von Seiten der Gemeinde St. Anton konnten wir nur eine Stellungnahme abgeben, haben aber kein Parteienrecht. Es befindet sich zwar im Ortsgebiet von St. Anton, aber die Bauflächen gehören dem Forstfonds, dem Landesstraßenbauamt und der Illwerke und auf der anderen Seite ein kleines Stück der Gemeinde Lorüns. Wir waren als Anrainergemeinde eingeladen, aber hatten kein Stimmrecht.

Fabienne Netzer erkundigt sich hinsichtlich der Machbarkeitsstudie nach dem 2-gleisigen Ausbau.

Der Bürgermeister berichtet, dass man die ortsnahe Umfahrung Lorüns eigentlich inklusive der Niveaufreimachung der Alma-Kreuzung geplant hat, aber dann ist von Frau Manhart (von der Eisenbahnbehörde Vorarlberg) der Vorschlag gekommen, man sollte eine Studie erstellen, ob es (innerhalb der nächsten 50 Jahre) erforderlich ist, dass die mbs im Viertelstunden-Takt fährt, und dann braucht es zwischen Bludenz und Schruns einen 2-gleisigen Ausbau. Die Studie hat ergeben, dass dies ev. möglich ist, aber dann hat die L188 im Bereich Lorüns keinen Platz mehr. Die Gemeinde Lorüns hat eine Gegenstudie in Auftrag gegeben, die herausfinden soll, ob es möglich ist, bei einem Viertelstundentakt

ein Teilstück von 600 m in Lorüns eingleisig zu lassen (unter Berücksichtigung aller Überschneidungen, bei denen sich die Züge begegnen). Diese Studie hat ergeben, dass dies möglich ist. Hinsichtlich dem Neubau der L188 plant das Land Vorarlberg, die Strecke von 600 m „unter Flur“ umzusetzen. Das 9. MIP läuft nächstes Jahr aus. Das 10. MIP wird hinsichtlich der Genehmigung eine Herausforderung werden, da es sich mittlerweile in einem 3stelligen Millionenbereich handelt. Vor allem bei den Gemeinden, welche jetzt schon Mühe hatten, zuzustimmen, da der Bahnausbau ins hintere Montafon zu wenig berücksichtigt wurde. Der Bahnhof Tschagguns, der 2-gleisige Ausbau zwischen St. Anton und Vandans oder der Umbau Bahnhof Schruns waren bereits im 9. MIP enthalten und wurden noch nicht umgesetzt.

Der Vorsitzende berichtet, dass eine Kooperationsvereinbarung für den Kindergarten abgeschlossen wurde. In 5 Sitzungen wurden Workshops mit den Kindergartenleitungen gemacht, um die Kindergärtnerinnen zu entlasten. Die Kooperation besteht zwischen St.

Anton, Vandans, Schruns, Tschagguns, Bartholomäberg und Silbertal. Formulare werden einheitlich erstellt und die Kindergärtnerinnen entlastet, damit sie sich um das kümmern können, wofür sie eigentlich da sind – für die Betreuung unserer Kinder. Es haben in einigen Gemeinden Kindergartenleiterinnen und auch andere Pädagoginnen teilweise schon mit Kündigungen gedroht. Ziel ist es, alles dem noch zu gründenden Gemeindeverband zu übergeben.

Alexandra Battlogg erkundigt sich, ob es schon jemanden gibt, der diese Aufgabe übernimmt.

Der Bürgermeister erklärt, dass bestehende Mitarbeiterinnen, die dies bereits gemacht haben, andere Gemeinden mit betreuen. Man hat keine zusätzliche Stelle geschaffen.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass er nächste Woche ein Treffen mit Jürgen Sutterlüty hat, den mit dem momentanen Planungskonzept ist die Umsetzung des Nahversorgers nicht möglich. Jürgen Sutterlüty lässt von Hr. Hutter (Büro Baumschlager-Hutter) einen neuen Plan erstellen und diesen möchte er nächste Woche präsentieren. Ziel ist, dass wir danach eine Bauausschuss-Sitzung machen, um alles zu präsentieren, bei dieser wird auch der Bebauungsplan mit Andreas Pfeifer und Herbert Bork detailliert besprochen .

zu Punkt 10 – Allfälliges

Der Bürgermeister erklärt, dass beim Rechnungsabschluss auf den letzten Seiten alle Begründungen stehen, die Abweichungen über € 1.500 betreffen. Dies ist ein großer Arbeitsaufwand. Es ist zu überlegen, ob man diese Grenze erhöhen soll. Es braucht einen GV-Beschluss, wenn man den Betrag erhöhen möchte. In Vandans braucht es Begründungen bei Abweichungen über € 10.000 und zusätzlich 10 % der budgetierten Summe (bei Beträgen über € 100.000). In Silbertal wird eine Abweichung erst ab € 5.000 schriftlich festgehalten. Wir können uns darüber unterhalten, ob wir die Grenze nicht hinaufsetzen, um den Aufwand zu verringern, beispielsweise auf € 3.000. Das bedeutet nicht, dass man nicht nachfragen kann.

Stefan Stemer erkundigt sich, ob beim Rechnungsabschluss die Abweichung auch immer als Prozentsatz angegeben ist.

Peter Vergud hält fest, dass nur die Summe angeführt ist. Es weist jedes Konto auf, das die Grenze überschreitet. Vorgesehen ist ein fixer Betrag als Grenze.

Der Vorsitzende fügt hinzu, dass in Vandans ein neuer GV-Beschluss gemacht wurde, da die Grenze einen ungraden Betrag darstellte (ca. € 7.267 – wahrscheinlich ursprünglich 100.000 Schilling) und nun wurde es auf € 10.000 geändert.

Stefan Stemer findet € 1.500 eine kleine Summe. Für ihn kommt es auf das Verhältnis drauf an. Er würde ev. automatisch einen Prozentwert hinterlegen, da € 1.500 nicht mehr zeitgemäß sind.

Fabienne Netzer erkundigt sich, ob innerhalb der letzten 4 Jahren erhöht wurde.
Peter Vergud erklärt, dass es sicher 10 Jahre her ist.

Fabienne Netzer findet, dass es für sie sehr aufschlussreich ist. Die Abweichungen muss man sich ja sowieso anschauen.

Der Bürgermeister erklärt, dass es um die Begründung geht. Wir reden von 14 Seiten.

Fabienne Netzer ist der Ansicht, dass man sowieso schauen muss, woher die Änderung kommt.

Peter Vergud ergänzt, dass man ohne Begründung nicht ausdrucken kann.

Fabienne Netzer meint, dies ist ja auch die Aufgabe vom Buchhalter.

Peter Vergud fügt hinzu, dass es ja darum den Prüfungsausschuss gibt. Zum Beispiel hat Gernot Elsensohn gefragt, warum € 1.400 für soziale Wohlstandsmaßnahme ausgegeben wurde anstatt € 300. Es wurden 2 Klimatickets gekauft mit Kosten über € 1.100.

Stefan Stemer findet 27 Positionen unter 2.000 Euro.

Peter Vergud meint das € 2.500 das Minimum ist, ev. € 3.000.

Gernot Elsensohn könnte da gut mitgehen, man kann es ja trotzdem besprechen.

Peter Vergud erklärt, dass es in Ordnung und sein gutes Recht ist, wenn der Prüfungsausschuss auch wegen € 2-300 fragt.

Fabienne Netzer findet €5.000 zu viel, es wäre besser, auf die Relation zu schauen. Aber es macht auch Sinn, dass es die Verwaltung nicht übermäßig strapaziert.

Stefan Stemer erkundigt sich, ob es möglich ist, den Rechnungsabschluss in „pdf“ zu bekommen.
Peter Vergud kann dem Wunsch gerne nachkommen.

Der Vorsitzende schlägt vor, beim nächsten Rechnungsabschluss abzufragen, wer ihn in Papierform und wer ihn per E-Mail möchte.

Gernot Elsensohn würde nicht nur die Gemeindemandatare, sondern auch die ersten 2 Ersatzmitglieder miteinbeziehen.

Der Bürgermeister sieht kein Problem darin bei der Zusendung eines „pdf“.

Peter Vergud braucht eine Liste, wer gerne den Rechnungsabschluss als „pdf“ möchte.

Martina Bickel erkundigt sich, wie es mit dem Umbau beim Feuerwehrhaus weitergeht.

Der Vorsitzende erläutert, dass dies mit dem Neubau der Gemeinde zusammenhängt. Er erwähnt, dass sie ja anwesend war, als es geheißen hat, so ist es nicht finanzierbar.

Nächste Woche gibt es das Treffen mit Jürgen Sutterlüty, und danach kommt eine Bauausschuss-Sitzung. Vor 2 Jahren hätten wir Investoren gehabt. Wir wissen auch heute nicht, wie es ihn 2 Jahren aussieht.

Martina Bickel findet, dass man die Feuerwehr zu wenig mitberücksichtigt hat.

Der Bürgermeister erklärt, dass es ja auch nicht um die Feuerwehr gegangen ist. Die Planer hatten den Auftrag von uns, das neue Gebäude zu berücksichtigen. Der innere Ausbau der Feuerwehr ist komplett ein anderer Auftrag.

Martina Bickel findet, dass man wenigstens einmal einen Grundsatzbeschluss machen sollte.

Gernot Elsensohn erwähnt, dass die Kosten für die Planung freigegeben wurden.

Alexandra Battlogg möchte schauen, ob es überhaupt machbar ist.

Martina Bickel gibt zu bedenken, dass es bei solchen Einsätzen schon sein kann, dass man einen eigenen Mann überfährt.

Gernot Elsensohn meint, dass man bisher den Feuerwehrhausumbau nur berücksichtigt hat, wenn die Gemeinde umzieht. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass sich ein Umbau der Feuerwehr ohne die Räumlichkeiten der Gemeinde nicht ausgehen wird.

Gernot Elsensohn fragt, ob man sich das schon mal angeschaut hat. Es ist ja egal, wie man die Räume stapelt.

Der Bürgermeister findet einen Plan, der 3,5 x so groß ist wie jetzt als nicht real. Er erwähnt, dass wir mit dem Landesfeuerwehrinspektor in Verbindung sind.

Gernot Elsensohn bringt zur Sprache, dass die Absperrung beim Bahnhof St. Anton immer massiver ausgebaut wird, sodass man nicht zum anderen Bahnsteig kommt. Alle Schüler, die nördlich kommen, queren über das Gleis.

Der Vorsitzende berichtet, dass er schon einmal ein Gespräch geführt hat. Die Antwort war, dass die mbs verpflichtet ist, dies mit einer Höhe von1 m abzusperren. Wenn 1 Kind darüber klettert, dann haben sie ihre Pflicht erfüllt. Das 1. Schienenpaar darf man überschreiten, aber nicht das 2. Der Bürgermeister wird es nächste Woche noch einmal zur Sprache bringen, da er einen Termin mit Guntram Netzer von der mbs hat.

Gernot Elsensohn meint hinsichtlich der unwahrscheinlichen Umsetzung des Bahnhofes im 9. MIP wäre er froh, wenn die Gemeinde frühzeitig mit in die Planung einbezogen wird.

Der Vorsitzende bestätigt, dass es geplant ist, die Gemeinde und die Bevölkerung miteinzubeziehen. Der Um- bzw. Neubau der Bahnhöfe Tschagguns, Schruns und St. Anton sind in Planung. Die Miteinbeziehung der Bevölkerung wurde zugesagt. Der Bahnhof Tschagguns wird ein tolles Projekt (Unterführung unter der L188). Die Firma Jäger wird ihren Bauhof abbrechen. Ein Grundstücksstreifen gehört dem Stand Montafon. Dieser Streifen ist nicht in der Mitte, sondern am Rand. Nach der Eisenbahnbrücke kommt ein Naherholungsgebiet, nach Tschagguns eine Unterführung, und dann ist es nicht mehr so gefährlich.

Gernot Elsensohn erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Bauverordnung.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Herbert Bork sehr viel Arbeit hatte, da er beim REP (räumlichen Entwicklungsplan) mitgemacht hat. Bei der nächsten Bauausschuss- Sitzung geht es auch um den Bebauungsplan

Martina Bickel fragt, wie es eigentlich mit der Beckenentleerung ausschaut.

Der Vorsitzende erklärt, dass er ein E-Mail geschickt hat, aber noch keine Antwort bekommen hat. Er wird ein Gespräch mit Andreas Drexel führen.

Eva-Maria Vonier findet, dass es heute sehr emotional geworden ist. Ihr Wunsch ist, dass sie eine andere Gesprächskultur möchte. Sie findet es unschön, wenn man eine so grobe Sprache verwendet (Fresszettel, Zensur). Wir haben doch ein großes Potential. Wir haben alle Stärken und Schwächen. Sie ist seit 41 Jahren im Sozialbereich, dort ist sie eine andere Gesprächskultur gewohnt. Sie fragt, ob es für die anderen nicht auch ein Anliegen ist. Man muss nicht so aggressiv sein. Man hört, wie es in anderen Gemeinden zugeht.

Wir sind erwachsene Leute. Vielleicht schaffen wir es in den nächsten Sitzungen. Liebevoll, achtsam, respektvoll. Danke fürs Zuhören.

Fabienne Netzer sagt, mir geht es ums neue E-Fahrzeug? Gibt es ein Fahrtenbuch?
Der Bürgermeister bejaht dies.

Fabienne Netzer fragt, ob es einen Überlassungsvertrag gibt.

Der Vorsitzende berichtet, dass dies bei Carolin Kasper in Abklärung ist. Das Problem ist, es gibt bei keiner anderen Gemeinde so einen Vertrag. Es ist für sie komplettes Neuland.

Fabienne Netzer möchte wissen, wie es mit der Beschriftung des E-Fahrzeugs aussieht.

Der Bürgermeister bestätigt, dass dies bereits in Arbeit ist.

Fabienne Netzer meint, es gibt bestimmte Forderungen und die werden einfach nicht umgesetzt und das findet sie nicht sauber. Die vereinbarten Rahmenbedingungen gehö-

ren genauso dazu, nicht nur der Autokauf, und diese gehören innerhalb einer vernünftigen Zeit umgesetzt. Ich könnte mir vorstellen, dass es mal der Prüfungsausschuss anschaut, wenn einfach nichts weitergeht.

Gernot Elsensohn findet, man sollte andere Gewässer ausholzen, die Mühlebach oder im Loch.

Der Vorsitzende berichtet, dass Wolfgang Burtscher von der Wasserwirtschaft sich den Bach im Loch angeschaut hat. Man sollte seiner Meinung nach herausbaggern. Hinsichtlich dem Gravesertobel hat der Bürgermeister es Philipp Lerch schon gesagt, dass er den Bach mit Herbert Battlogg anschaut und abklärt, was man ausholzen muss.

Gernot Elsensohn erwähnt, dass wir ja vom „Gemeindebättl“ ein bisschen Geld auf der Seite haben.

Der Bürgermeister gibt mit Freuden bekannt, dass wir von einer Gönnerfamilie noch € 5.000 dazu bekommen haben, es ist aber noch nichts Konkretes geplant. Von einer Slackline sind wir wieder abgekommen, da sie relativ teuer ist. Ein bodenebenes Trampolin, welches sogar rollstuhltauglich ist, wäre eine Möglichkeit. Die Anschaffung eines Trampolins würde auf jeden Fall in Abstimmung mit der Schule und dem Kindergarten erfolgen. Sein Wunsch wäre, dass es heuer im Sommer umgesetzt wird.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, bedankt sich der Bürgermeister bei allen Gemeindemandataren für ihr Erscheinen. Weiters bedankt er sich recht herzlich bei den anwesenden, zuhörenden Personen für ihr Interesse und erklärt die Sitzung um 20:50 Uhr für beendet.

Die Schriftführerin: Der Bürgermeister:

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