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Protokoll 17.12.2024
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2024-12-17
Zl.: 004-1-05/12-2024
HP/MR
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 17.12.2024
Beginn: 19:00 Uhr Vereinsraum Ende: 20:30 Uhr
Anwesende:
Gemeinsam für St. Anton Ersatzmandatare
☒ Bgm. Helmut Pechhacker ☒ Mag. Thomas Strauß
☒ Vizebgm. Christian Bitschnau ☒ Kurt Tschofen
☐ Martin Anker ☐ Walter Borger
☒ Martina Bickel ☐ Werner Vonier
☒ Eva-Maria Vonier ☐ Günter Fleisch
☒ Alexander Wachter ☐ Kurt Battlogg
☐ Lukas Wackernell ☐ Hubert Schoder
St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten Ersatzmandatare ☒ Alexandra Battlogg ☐ Bettina Segantin ☐ DI (FH) Gernot Elsensohn ☐ Georg Sonderegger, MSc ☒ Fabienne Netzer ☐ Sabine Battlogg ☒ Wilma Battlogg ☐ Bettina Helth ☒ Stefan Stemer ☒ Nikolaus Battlogg
T A G E S O R D N U N G
- 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- 2. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges
- 3. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren sowie die Änderung der dazugehörenden Verordnungen der Gemeinde St. Anton i.M. für das Jahr 2025
- a) Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer gesammelten Gebührenordnung für das Jahr 2025
- b) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung zur Einhebung einer Hundeabgabe
- c) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung zur Einhebung der Abfallgebühren
- d) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung zur Einhebung der Gästetaxe
- e) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung zur Einhebung der Zweitwohnungsabgabe
- 4. Beratung und Beschlussfassung des Voranschlag 2025, sowie die Beschlussfassung des Beschäftigungsrahmenplanes und der Finanzkraft für das Jahr 2025 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes
- 5. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.10.2024
- 6. Berichte
- 7. Allfälliges
zu Punkt 1 – Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Helmut Pechhacker eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertretungsmitglieder, Severin Berthold von der Finanzverwaltung Montafon, Markus Rudigier und die Zuhörer.
Der Vorsitzende informiert, dass Martin Anker, Lukas Wackernell und Gernot Elsensohn an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen können und daher die Ersatzmitglieder Mag.
Thomas Strauß, Kurt Tschofen und Nikolaus Battlogg zur Sitzung eingeladen wurden. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Weiters hält der Vorsitzende fest, dass die Ladung für die heutige Sitzung zeitgerecht an die Gemeindemandatare versendet wurde.
zu Punkt 2 – Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges
Bürgermeister Helmut Pechhacker fasst nochmals die Eckdaten des Gerätes zusammen.
Wie bereits informiert, handelt es sich um ein Kommunalfahrzeug der Marke Holder, mit verschiedenen Anbaugeräten. Das Gerät wird um € 35.000, - von der Gemeinde St. Gallenkirch verkauft. Manuel Bickel und er haben das Gerät angeschaut und waren positiv über den Zustand überrascht. Die Anschaffung würde für den Gemeindemitarbeiter einige Arbeitserleichterungen mit sich bringen. Letze Woche haben dann Stefan Stemer, Christian Bitschnau und er das Gerät nochmals angeschaut und waren ebenfalls sehr beindruckt vom gesamten Equipment. Sie haben sich alle Vor- und Nachteile zusammengeschrieben.
Der Vorsitzende erklärt, dass er das Ganze jedoch an diesem Punkt abkürzen möchte.
Vizebürgermeister Christian Bitschnau fast nochmals zusammen:.
Das Gerät hat neu 80.000, - Franken gekostet, es wurde bei 3000 Betriebsstunden ein großer Service gemacht. Ein Antriebsmotor (3.500 Franken) wurde ausgetauscht, diese Reparatur hat 12.000, - Franken mit Einbau und Service gekostet. Es wurden auch einige Zahnräder ausgetauscht.
Gleich repariert werden müssen das Handgas und die zwei Hydraulikschläuche. Alle 500 Stunden muss ein Ölwechsel gemacht werden. Das sind 40 Liter Öl (Kosten. ca. 1.500, - Franken). Der Dieseltank wurde bereits geschweißt. Der allgemeine Zustand des Gerätes
ist gut. Bei der Schneefräse musste in der Vergangenheit jedes Jahr das Getriebe gewechselt werden. Ein Techniker meinte, dass der Preis für das Gerät zu teuer sei, er würde maximal € 18.000, - bezahlen.
Stefan Stemer berichtet, dass sie am Freitag in St. Gallenkirch waren und mit dem Bauhofleiter das Gerät angeschaut haben. Er hat dabei erzählt, dass alle Services und Reparaturen gemacht wurden und das Gerät in einem sehr guten Zustand sei. Wir sind dann eigentlich im Guten herausgefahren und haben uns gedacht, dass ist ein sehr guter Kauf für die Gemeinde.
Der Vorsitzende meint, das Gerät wäre schon vorteilhaft, um beispielsweise die Gehwege zu räumen, zu splitten und im Frühjahr den Splitt mit dem Wischgerät aufzunehmen. Wir waren von den Anbaugeräten sehr begeistert.
Kurt Tschofen meint, dass es mit einem anderen Gerät, zum Beispiel einem Carraro wahrscheinlich günstiger kommen würde.
In der Diskussion wird der Platzbedarf angesprochen, beim Bauhof wäre es sehr knapp, man könnte aber außerhalb des Bauhofes ein Flugdach anbringen.
Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, bittet der Vorsitzende um ein Handzeichen, wer für den Kauf des Kommunalfahrzeuges der Gemeinde St. Gallenkirch stimmt.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig gegen die Anschaffung des Kommunalfahrzeuges
zu Punkt 3 – Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren sowie die Änderung der dazugehörenden Verordnungen der Gemeinde St. Anton i.M. für das Jahr 2025
Der Bürgermeister fragt nach, ob die Verordnungen zuerst erklärt werden sollen, und dann im Block beschlossen werden sollen. Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Er bittet nun Markus Rudigier, die Verordnungen vorzustellen. Die Verordnungen wurden bereits der Bezirksbehörde zur Vorprüfung vorgelegt. Die Verordnungen, die nun zur Beschlussfassung vorliegen, wurden bereits so geändert, wie es die Aufsichtsbehörde vorgegeben hat. Sie weichen dadurch leicht von den zur Einsicht gegebenen Verordnungen ab.
Inhaltlich hat sich von den Gebührenhöhen nichts geändert.
Eine wesentliche Änderung stellt heuer die Gebührenordnung dar. Diese Verordnung regelt nun alle Gebühren der Gemeinde. Bis 2024 waren die Gebührensätze immer in der jeweiligen Verordnung festgelegt. Daher musste für das neue Jahr, wenn sich die Höhe der Abgabe, Gebühr oder Steuer ändert, die Verordnung geändert werden. Künftig muss nur noch die Gebührenordnung geändert werden. Alle anderen Verordnungen bleiben gleich, außer es verändert sich das jeweilige Gesetz, dann muss natürlich auch die dazugehörige Verordnung angepasst werden.
Mit Inkrafttreten der Gebührenordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft.
a) Die Verordnungen über die Änderung der Hebesätze der Grundsteuer vom 22.12.2022.
b) Die Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) mit der VBl. Nr. 4/2023.
c) Die Verordnung über die Änderung der Tourismusbeiträgeverordnung mit der VBl. Nr. 5/2023.
d) Die Verordnungen über die Friedhofsgebühren mit der VBl. Nr. 6/2023. VBl.
Gemeinde St. Anton i.M. Nr. 2/2024 - Ausgegeben am 19. Dezember 2024 5 von 5
e) Die Verordnungen über die Änderung der Wasserleitungsordnung mit der VBl. Nr. 8/2023.
f) Die Verordnungen über die Änderung der Kanalordnung mit der VBl. Nr. 7/2023.
g) Die Verordnungen über das Benützungsentgelt für das Sport- und Veranstaltungs- zentrum mit der VBl. Nr. 9/2023.
Bei der Kanalordnung und Wasserordnung wird nun nur noch das Gesetzliche des jeweiligen Themas geregelt.
Bei den folgenden Verordnungen wurde der Gebührensatz herausgenommen, da er künftig in der Gebührenordnung geregelt ist:
Hundeabgabe Verordnung, Abfallgebühren Verordnung, Gästetaxe Verordnung und Zweitwohnungsabgabe Verordnung. Bei der Gästetaxe Verordnung sind ein paar Unterpunkte bei der Befreiung der Verordnung herausgefallen, da sie im Gesetz bereits geregelt werden.
Das sind die wesentlichen Änderungen der Verordnungen, die Einführung der Gebührenordnung führt künftig zu einer Verwaltungsvereinfachung.
Fabienne Netzer fragt nach warum sich beim Betrieb von Martina Bickel die Gebühren so stark verändert haben. Markus Rudigier erklärt, dass Martina Bickel auf die Gemeinde zugegangen ist und erklärt hat, dass sie heute viel weniger Schlachtungen im Monat hat als zuvor. Früher waren es 40-50 Schlachtungen im Monat, heute sind es noch 3-4 Schlachtungen im Monat.
Weiteres erklärt er, dass Martina Bickel keinen gewerblichen Betrieb führt, sondern Nebenerwerbsbäuerin ist. Man hat aufgrund der Schlachtungen damals den höheren Wasserverbrauch (wie bei einem Gewerbebetrieb) vereinbart. Da es nun sehr viel weniger Schlachtungen im Monat sind, wurden die Gebühren entsprechend gesenkt.
Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, bittet Bürgermeister Helmut Pechhacker die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung die vorgestellten Verordnungen samt Änderungen, sowie die vorgeschlagenen Abgaben, Steuern und Gebühren zu genehmigen.
Die Gemeindevertretung beschließen einstimmig die vorgestellten Verordnungen samt Änderungen sowie die Abgaben, Steuern und Gebührenvorschläge für das Jahr 2025.
zu Punkt 4 – Beratung und Beschlussfassung des Voranschlag 2025, sowie die Beschlussfassung des Beschäftigungsrahmenplanes und der Finanzkraft für das Jahr 2025 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes
Der Vorsitzende erklärt, dass der Voranschlag für das Jahr 2025 sehr intensive ist, da gerade im Wasserversorgungsbereich sehr große Herausforderungen auf die Gemeinde warten. Er erörtert anhand einer Präsentation, um welche Baumaßnahmen es sich im ersten Schritt handeln soll.
Wie in den Plänen dargestellt, soll die Wasserversorgung vom Hochbehälter bis zur Kreuzung Lochweg-Bartholomäbergstraße und im Waldweg aufgrund des sehr schlechten Zustandes saniert werden. Da der Kanal in diesen Bereichen bereits über 40 Jahre alt ist, wird auch er gleich mit saniert. Zugleich werden auch in diesen Bereichen LWL-Leerrohre mit verlegt.
Bürgermeister Helmut Pechhacker bittet nun Severin Berthold von der Finanzverwaltung Montafon, den Voranschlag zu erörtern.
Severin Berthold begrüßt alle Anwesenden und erläutert Schritt für Schritt den Haushalt 2025 der Gemeinde St. Anton i.M.
Der Ergebnis-Voranschlag für das Jahr 2025 weist Einnahmen von € 2.890.400, - (inkl. Entnahme Rücklagen) und Ausgaben in der Höhe von € 2.890.400, - aus und ist somit ausgeglichen. Um den Ergebnishaushalt auszugleichen ist eine Entnahme von EUR 325.500 aus der Haushaltsrücklage notwendig. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das Nettoergebnis ohne Berücksichtigung der Abschreibungen und budgetierten Zahlung der Körperschaftsteuer positiv ausfallen würde.
Der Finanzierungs-Voranschlag weist Einnahmen von € 3.173.600, - und Ausgaben in der Höhe von € 3.626.100, - aus, damit ergibt sich ein Abgang von € 452.500, -.
Beim Finanzierungshaushalt stellt sich die Situation so dar, dass EUR 266.000 für die geplanten Investitionen und EUR 150.000 für die Bezahlung der Körperschaftsteuer aus dem laufenden Betrieb finanziert werden. Ohne diese beiden Faktoren wäre auch der Finanzierungshaushalt nahezu ausgeglichen.
Auch im Budget für 2025 sind wiederum einige Investitionen vorgesehen.
So sind für die Erneuerung der Wasserleitung im Bereich der Hauptleitung Lochweg und Wasserleitung Waldweg € 282.000, - budgetiert. Im Zuge dessen wird der Kanal im Bereich
Lochweg und Waldweg erneuert, was sich mit € 175.000, - zu Buche schlägt. Des Weiteren wird für den Breitbandausbau ein Leerrohr für eine Glasfaserleitung im Bereich Lochweg und Waldweg mitverlegt. Die Kosten hierfür werden auf € 46.000, - geschätzt.
Da nicht mit einem einmaligen Eingang der Fördermittel von Seiten des Bundes und Landes gerechnet wird, sondern die Auszahlung gemäß einem Zuschussplan über einen längeren Zeitraum erfolgt, ist eine Darlehensaufnahme in der Höhe der gesamten Projektkosten von € 503.000, - notwendig.
Bei der Erstellung des Wasserleitungskatasters kommt es zu einer Kostenverschiebung vom Jahr 2024 ins Jahr 2025. Die budgetierten Kosten für 2025 belaufen sich auf € 47.000,- an Förderungen hierfür werden € 43.600, - erwartet.
Für das Projekt „PV-Anlage Gemeindeamt“ sind € 100.000, - an Investition vorgesehen.
Dieses Projekt soll wieder über eine Bürgerbeteiligung finanziert werden.
Auch für den Neubau des Feuerwehrhauses sind im Budget Planungskosten in Höhe von € 40.000, - vorgesehen. An Fördermitteln hierfür werden € 8.000, - erwartet. Für den notwendigen Umbau der Funkanlagen im Feuerwehrgerätehaus und in den Feuerwehrfahrzeugen sowie für den Umbau des Lichtmasts beim Tanklöschfahrzeug sind Ausgaben in Höhe von € 25.000, - vorgesehen.
Eine weitere große Ausgabe ist die Körperschaftssteuer für die Erlöse aus dem Trinkwasserkraftwerk, sie wird mit € 150.000, - zu Buche schlagen.
Durch den schlechten Zustand der Brücke über den „Marentesbach“ ist die Erneuerung der Brücke notwendig. Hierfür sind € 12.000, - eingeplant. Weitere größere Ausgaben sind für die Bereiche Unterricht, Erziehung und Sport mit € 531.200, -, sowie Gesundheit und Soziales mit € 508.100, - veranschlagt.
Die gemeindeeigenen Abgaben und Steuern erhöhen sich um € 57.300, -. An Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird die Gemeinde St. Anton nächstes Jahr € 807.000, - erhalten, und an schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen werden € 344.500, - in die Gemeindekasse fließen.
Der Abgang wird durch Entnahme aus Haushaltsrücklagen in der Höhe von € 325.500, - finanziert. Der Schuldenstand erhöht sich aufgrund der notwendig gewordenen Darlehensaufnahme zum Jahresende 2025 auf € 1.382.500, -, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von € 1.726, - entspricht.
Beschäftigungsrahmenplan:
Der Beschäftigungsrahmenplan weist eine Beschäftigungsobergrenze von 8,10 Vollzeitäquivalenten auf und liegt geringfügig unter dem Wert von 2024. Die 15 Köpfe teilen sich in 12 Frauen und 3 Männer auf.
Schuldendienst:
Der Schuldenstand per 1.1.2025 beträgt EUR 979.300. Durch die geplante Darlehensaufnahme steigt der Schuldenstand um EUR 503.000. An Tilgungen werden EUR 99.800 geleistet, der prognostizierte Zinsaufwand beläuft sich auf EUR 36.400. Der gesamte Schuldendienst beträgt somit EUR 136.200 Der Schuldenstand per 31.12.2025 erhöht sich auf
EUR 1.382.500.
Finanzkraft:
Die Finanzkraft für das Jahr 2025 berechnet sich aus den Einnahmen aus den Ausschließlichen Gemeindeabgaben und den Einnahmen aus Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf Grundlage des Voranschlages 2024 und wird mit EUR 1.072.900 festgestellt.
Fabienne Netzer fragt nach, wie es mit der Verschuldung pro Kopf aussieht. Severin erklärt, dass diese aufgrund der Darlehensaufnahme für die Wasser- und Abwasserversorgung sowie für den Breitbandinternetausbau steigen wird.
Er erklärt weiteres, dass die Haushaltsrücklagen im Wasser und Abwasserbereich immer kleiner werden, und wir hier künftig mit Gebührenerhöhungen gegensteuern werden müssen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag den vorgestellten Voranschlag, sowie Beschäftigungsrahmenplan und die Finanzkraft für das Jahr 2025 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes zu beschließen.
Ergebnishaushalt
Finanzierungshaushalt
Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
€
2.505.700,00
€ 2.670.600,00
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative
und investive Gebarung)
€
2.890.400,00
€ 3.526.300,00
Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo € -384.700,00 € - 855.700,00
Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit
€ 384.700,00 503.000,00
Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit
€ 0,00 € - 99.800,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung € 0,00 € - 452.500,00
Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen einstimmig den vorgeschlagenen Voranschlag für das Jahr 2025 sowie den vorgeschlagenen Beschäftigungsrahmenplan und stellen die Finanzkraft für das Jahr 2025 in Höhe von EUR 1.072.900 fest.
zu Punkt 5 – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.10.2024
Der Vorsitzende berichtet, dass keine Änderungswünsche eingegangen sind. Er bittet die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung die Niederschießt der Gemeindevertretungssitzung vom 24.10.2024 zu genehmigen.
Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig die Sitzungsniederschrift vom 24.10.2024.
zu Punkt 6 – Berichte
RegREK Montafon
Der Vorsitzende berichtet, dass das RegREK Montafon nun fertig ist. Am 23.Jänner 2025 um 18.30 Uhr wird eine online Abschlusspräsentation stattfinden. Hierfür bekommen wir alle noch eine Einladung. Ob jeder sich zuhause die Präsentation anschaut oder wir sie gemeinsam anschauen, werden wir noch klären.
Dach Gemeindeamt St. Anton i.M.
Das Dach der Gemeinde ist nun fertig gestellt. Der Dachdecker hatte mit dem Wetter sehr großes Glück.
Bei der Sanierung des Daches sind Kleinigkeiten dazu gekommen, auf der Vorderseite des Daches mussten Marderschutzgitter nachgerüstet werden. Das hat man leider nicht vorhergesehen. Beim Blitzschutz sind einige Halterungen defekt, welche noch von einem Fachbetrieb ausgetauscht werden müssen.
Bergrettung Vandans und St. Anton i.M.
Zur Förderung der Bergrettung, die wir zuletzt beschlossen haben, haben wir einmal in Einwohner und einmal nach Einsätzen aufgeteilt. Bei den Einsätzen ist es so, wenn man von 2020 bis 2024 zurückrechnet, sind insgesamt 30 Prozent in St. Anton und 70 Prozent in Vandans gewesen. Wenn man nach den Einwohnern geht, dann ist es so, dass wir bei 20 Prozent liegen und die Vandans bei 80 Prozent. Wir haben uns auf die Aufteilung 25 zu
75. geeinigt. Insgesamt sind es € 26.666, - zu bezahlen. Vandans zahlt somit € 20.000 und St. Anton i.M. die € 6.666, -. Der Beschluss wurde im Vorstand getroffen, da es gerade die Grenze überschreitet, welche ich als Bürgermeister der Gemeinde St. Anton i.M. genehmigen darf.
Um- und Zubau Ortsfeuerwehr St. Anton i.M.
Der Vorsitzende berichtet, dass die ersten Entwürfe für den Umbau der Feuerwehr gestern eingetroffen sind. Wir haben die Entwürfe auch schon im Bauausschuss angeschaut und sind so verblieben, dass wenn ich digitalen Pläne bekomme, ich sie sofort an alle Mitglieder des Bauausschusses der Gemeinde und des Feuerwehrbauausschusses weiterleiten werde. Anfang Jänner möchten wir eine Sitzung machen. Es hat einen Punkt gegeben, wo wir nicht sicher waren, ob das zulässig ist, und zwar geht es darum, dass wenn die Gemeinde bleiben würde und die Feuerwehr einen Um- und Zubau bekommen würde, würden
zwei Fahrzeugausfahrten im rechten Winkel direkt zueinanderstehen. Dieser Punkt wird noch von Jürgen Atzmüller mit dem Landesfeuerwehrinspektor, Herbert Österle abgeklärt, ob das überhaupt zulässig ist oder ob man gleich anders planen muss.
Neujahrsempfang 2025
Bürgermeister Helmut Pechhacker berichtet weiters, dass der traditionelle Neujahrsempfang am 11. Jänner 2025 um 18.00 Uhr im Hotel Adler trotz des herausfordernden Budgets stattfinden wird. Die Jenigen, welche da sind, bekommen die Einladungen im Anschluss an die Sitzung überreicht.
zu Punkt 7 – Allfälliges
Eva-Maria Vonier fragt nach, ob die die Unterlagen zum im Oktober vorgestellten Thema, Geschlechter Gerechtigkeit, den Bürgermeistern und Gemeinden (Brief an den Bürgermeister und Postkarten) zugestellt wurden und ob diese Postkarten im Gemeindeamt aufgelegt wurden. Bürgermeister Helmut Pechhacker erklärt, dass, wenn diese Postkarten geliefert worden sind, wurden sie sicherlich aufgelegt.
Eva-Maria erklärt, dass die Postkarten auch an die Gemeindevertreter:innen ausgegeben werden hätten sollen. Der Vorsitzende erklärt, dass er dies prüfen werde.
Fabienne Netzer fragt nach, ob sich jemand bezüglich der 50er Zone auf der L 188 auskennt. Bürgermeister Helmut Pechhacker erklärt, dass dies nach Straßenverkehrsordnung eindeutig ist und eigentlich keiner Erklärung bedarf. Alexandra Battlogg fragt nach, ob dies in einem Bürgermeisterbrief einfach kurz erklärt werden könnte. Der Vorsitzende wird dies im nächsten Gemeindeblatt veröffentlichen. Es wurde keine 50er Tafel aufgestellt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, bedankt sich der Bürgermeister bei allen Gemeindemandataren für die konstruktive Mitarbeit. Weiters bedankt er sich recht herzlich bei den anwesenden, zuhörenden Personen für ihr Interesse und erklärt die Sitzung um 20:30 für beendet.
Der Bürgermeister: Der Schriftführer:
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