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26. Sitzung der Gemeindevertretung
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Köfel, Christian Gass- ner und Michael Saler TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2023 Änderung des Flächenwidmungsplanes a. Lukas Schrottenbaum, Dälmaweg b. Dominik Wachter, Außerböden Bergrettungsheim Schruns-Tschagguns / Kooperationsvereinbarung und Mitfinanzierung …
- … 3 soll als Punkt 2 behandelt werden, Punkt 2 soll als Punkt 3 behandelt und wie folgt ergänzt werden: Punkt 2 c) Richard Battlogg, Jetzmunt, Entwurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes; Punkt 2 d) Fähsler Helga, Hof, Entwurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes; Punkt 2 e) Monika Vallaster, Obdörfleweg, Fest- legung einer …
- … der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2023 Bergrettungsheim Schruns-Tschagguns / Kooperationsvereinbarung und Mitfinanzierung 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes a. Lukas Schrottenbaum, Dälmaweg - Endbeschluss b. Dominik Wachter, Außerböden - Entwurf auf Änderung des FWP c. Richard Battlogg, Jetzmunt - Entwurf …
- … Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg laut vorliegendem Kostenauftei- lungsschlüssel um Abstimmung. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. . Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Lukas Schrottenbaum, Dälmaweg - Endbeschluss Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass der Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung der GST-NR …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … Kirchplatz 2, 6780 Schruns, Telefon +43 5556 724 55, gemeinde@schruns.at, www schruns.at Seite | 3 Gemeinde Bartholomäberg VI. Liegenschaftsverwertung a. Der Erwerb des Grundstückes samt Gebäude GST-NR 27/7, KG Tschagguns wird von den Gemeinden gemeinschaftlich im Sinne der unter Punkt Ill. fit b. angeführten …
- … zzgl. Steuern und Abgaben und die Ausgaben für bauliche Adaptierungen an. Die Kosten werden in Euro wie folgt veranschlagt: Baukosten brutto: 1.800.000,00 Grunderwerb brutto: 580.000,00 Gesamt: 2.380.000,00 Die Gemeinden beteiligen sich an sämtlichen Kosten für Erwerb und Umbau gemäß nachfoigendem …
- … Das Vorstandsmitglied Das Vorstandsmitglied Das Vorstandsmitglied Seite | 6 Gemeinde Bartholomäberg Bergreitungsheim in Tschagguns - Förderungen 2023 Grunderwerbskosten in€| 580.000 Investitionskosten in € 1.800.000 Gesamikosten in € 2.380.000 _ Schruns Tschagguns Barth'berg | Silbertal Summe Einwohner (per …
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Gemeinde Bartholomäberg Luttweg 1, 6781 Bartholomäberg
Tel 05556 73114-0, Fax DW 6
gemeinde@bartholomaeberg.at
DVR 0432270
UID-Nr. ATU45805703
Sachbearbeiter:
Markus Rudigier, MAS
205556/73114-12
markus.rudigier@bartholomaeberg.at
Bartholomäberg, am 11.12.2023
NIEDERSCHRIFT
über die 26. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, den 15. November 2023 um 20 Uhr im Mehrzweckgebäude Bartholomäberg
Anwesend: Bürgermeister Martin Vallaster, Vizebürgermeister Georg Stampfer, GR Oswald Ganahl, GR Matthias Vallaster, GR Manfred Bitschnau, Kleopatra Loretz, Hannes Rudigier, Manuel Bitschnau, Andreas Zudrell, Andrea Bickel, Hubert Bitschnau, Gerhard Dobler, Sieglinde Mattle, Andreas Bitschnau, Walter Fritz, Peter Mangeng und Markus Rudigier als Schriftführer Gäste: Mag. jur. Christoph Obwegeser, Bergrettung: Rupert Pfefferkorn und Stefan Dönz
Entschuldigt: Helmut Salzgeber, Marcus Wachter, Andreas Walter, Karl Fladerer, Markus Köfel, Christian Gass- ner und Michael Saler
TAGESORDNUNG
1. Genehmigung der Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2023 Änderung des Flächenwidmungsplanes
a. Lukas Schrottenbaum, Dälmaweg
b. Dominik Wachter, Außerböden
Bergrettungsheim Schruns-Tschagguns / Kooperationsvereinbarung und Mitfinanzierung Gebühren Parkraumbewirtschaftung-Festlegung Berichte Allfälliges
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Bürgermeister Martin Vallaster begrüßt alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Bar- tholomäberg, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die 26. Sitzung der Gemeindevertretung.
Er bittet die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, die Tagesordnung zu ändern. Punkt 3 soll als Punkt 2 behandelt werden, Punkt 2 soll als Punkt 3 behandelt und wie folgt ergänzt werden:
Punkt 2 c) Richard Battlogg, Jetzmunt, Entwurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes; Punkt 2 d) Fähsler Helga, Hof, Entwurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes; Punkt 2 e) Monika Vallaster, Obdörfleweg, Fest- legung einer Baunutzungszahl.
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Gemeinde Bartholomäberg
TAGESORDNUNG NEU
- 1. Genehmigung der Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2023 Bergrettungsheim Schruns-Tschagguns / Kooperationsvereinbarung und Mitfinanzierung
- 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes
a. Lukas Schrottenbaum, Dälmaweg - Endbeschluss
b. Dominik Wachter, Außerböden - Entwurf auf Änderung des FWP
c. Richard Battlogg, Jetzmunt - Entwurf auf Änderung des FWP
d. Helga Fähsler, Hof - Entwurf auf Änderung des FWP
- e. Monika Vallaster, Obdörfleweg - Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung
- 4. Gebühren Parkraumbewirtschaftung - Festlegung
Berichte
6. Allfälliges
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1. Genehmigung der Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2023 Bürgermeister Martin Vallaster erklärt die Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Sep- tember 2023, nachdem keinerlei Einwendungen erhoben wurden, für genehmigt.
2. Bergrettungsheim Schruns-Tschagguns / Kooperationsvereinbarung und Mitfinanzierung Bürgermeister Martin Vallaster begrüßt Christoph Obwegeser, Amtsleiter der Marktgemeinde Schruns, sowie Herrn Rupert Pfefferkorn, Ortstellenleiter der Bergrettung Schruns - Tschagguns und Herrn Stefan Dönz ebenfalls von der Bergrettung. Rupert Pfefferkorn erörtert anhand einer Präsentation das geplante Projekt. Wichtig, auch wenn die Bergrettung in mehrere Ortsstellen aufgeteilt ist, gibt es nur eine Bergrettung! Jede Ortsstelle ist als Verein organisiert.
www.bergretiung-schruns.t
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Die Präsentation wird dem Protokoll als Anhang beigefügt.
Mag. jur. Christoph Obwegeser erörtert die Kooperationsvereinbarung und den Kostenspiegel für das Projekt.
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Marktgemeinde Schruns
AUSKUNFT:
Mag. Christof Obwegeser
+43 5556 724 35-210
christof.obwegeser @schruns.at
Zahl:
Schruns, 33. Oktaber 2023
Kooperationsvereinbarung zum Projekt „Bergrettungsheim neu - Depot Sandstraße Tschagguns”
1. Mitbeteiligte Gemeinden
Die Gemeinden Schruns, Tschagguns, Bartholomäberg und Silbertal [nachfolgend „Gemeinden”)
vereinbaren, vorbehaltlich der zustimmenden Beschlüsse der zuständigen Gremien, über die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb des neuen Bergrettungsdepots „Sandstraße 143-C,
Tschagguns“ wie folgt:
II. Ausgangslage und geplantes Vorgehen
Die Ortsstelle Schruns-Tschagguns der Bergrettung Vorarlberg ist derzeit im Untergeschoss des Feuerwehrhauses Tschagguns untergebracht und nutzt dort zusammen mit der Feuerwehr diese Räurnlichkeiter. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl und dem steigenden Platzbedarf für Bergematerial und Fuhrpark ist die Schaffung eines neuen zentralen Standortes für die Bergrettung erforderlich geworden. Das Objekt „Sandstraße 142-c” In der ehemaligen „Büchelgarage” in Tschagguns (GST-NR 27/7) erfüllt die Anforderungen Das Objekt besteht aus einer Stahlhallenkonstruktion mit zwei Fahrzeugboxer: mit einer Abmessung von ca. 17,25/14,16/5,60 m {B/T/H} sowie den bereits vor dem 7ubau der Fahrzeughalle bestehenden Garagen, welche sich ebenerdig unter dem Wohnhaus befinden. Die nordwestlich gelegene Fahrzeugbox der Stahlhallenkonstruktion so: unverändert als Garage für die Einsatzfahrzeuge sowie als Lager- und 'rainingsfläche genutzt werden. Dafür sind lediglich kleinere Adaptierungsarbeiten notwendig.
Die südöstlich gelegene Fahrzeugbox der Stahlhallenkonstruktion wird mittels einer neu einzuziehender 7wischendeckenkonstruktion in zwei Ebenen geteilt, wobei sich nach dem erfolgten Umbau im Erdgeschoss ein Erschließungsgang mit angrenzendem Umkleidebereich und ein Nasszellenbereich befinden werden. Im rückwärtigen Teil des bestehenden Wohnhauses werden weitere Nasszellen, Lagerräume und ein Archiv untergebracht sein und mittels einer Treppe erschlossen werden. Im neu geschaffenen Obergeschoss wird ein Schelungsraum mit angrenzendem teilweise integriertem Küchenbereich errichtet, der durch ein neues Fensterband ar der Südost-Fassade belichtet wırd. Von diesem Schulungsraum wird auch ein Zugang zu den tieferliegenden Nasszellen über eine Treppe geschaffen. Der gesamten Stahlhallenkonstruktion wird auf der nordöstlichen Seite ein überdachter Vorp’atz im Bereich der Fahrzeugbox vorgelagert, welcher sich im Bereich der zweigeschossigen Stahlhallerkonstruktion zu einem Erschlie Bungsturm mit dem Kommando und Funkraum verbindet. Über ebendiesen Erschließungsturm erfolgt die Haupterschließung des Gebäudes, übernimmt die Funktion der Verteilung der Einsatzmannschaft und bildet g’eichreitig einen ansprechender und klar definierten Anlaufpunkt für das Gebäude. Im befestigten Außenbereich sınd asphaltierte Parkpiatzbareiche vorhanden, um ein geordnetes Parkıeren zu ermoglichen, Angrenzend an den geplanten neuen Standort des Depots für die Bergrettung Schruns-Tschagguns befindet sich in Richtung Ill eine größere Wiese, welche im Einsatzfall als Zwischenlandeplatz bei einem Hubschraubereinsatz genutzt werden kann.
Marktgemeinde Schruns, Kirchplatz 2, 6780 Schruns, Telefon +43 5556 724 55, gemeinde@schruns.at, www schruns.at
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VI. Liegenschaftsverwertung
a. Der Erwerb des Grundstückes samt Gebäude GST-NR 27/7, KG Tschagguns wird von den Gemeinden
gemeinschaftlich im Sinne der unter Punkt Ill. fit b. angeführten Kostentragungsregelung finanziert.
Alleiniger Grundbuchseigentümer soll die Gemeinde Tschagguns sein.
Die Verwertung des Grundstückes samt Gebäude 6ST-Nr. 27/7, KG Tschagguns durch den Srundbuchseigenlümer Gemeinde Tschagguns darf nur im Einvernehmen mit den anderen Gemeinden erfolgen. Der Frlös ist zwischen den Gemeinden nach Abzug von Verbindlichkeiten, Steuern, Abgaben und Gebühren im Sinne der unter Punkt Ill. lit b. angeführten Kostentragungsregelung aufzuteilen.
Mangels Einvernehmen darf eine Verwertung gegen den Willen der anderen Gemeinden unter finhaltung einer Sonderkündigungsfrist von zwei Jahren zum jeweils Jahresletzten erfolgen. Die Auflösung dieser Vereinbarung aus dem Motiv der Liegenschaftsverwertung durch die Gemeinde Tschagguns kann von dieser nicht unter Berufung auf die Bestimmungen des Punkt V. bewirkt werden.
Das Sonderkündigungsrecht ist gegenüber den anderen Gemeinden schriftlich und nachweislich geltend zu machen. Der Verkaufserlös ist zwischen den Gemeinden im Sinne der unter Punkt Ill. lit b.
angeführten Kostentragungsregelung aufzuteilen. Diese Klausel tritt mit 1. Jänner 2030 in Kraft.
Bei einer Verwertung der Liegenschaft ohne bestehendes Einvernehmen oder unter Verletzung der Fristenwahrung im Sinne der lit c., ist der Verkaufserlös zwischen den Gemeinden nach Abzug von Verbindlichkeiten, Steuern, Abgaben und Gebühren im Sinne der unter Punkt Ill. fit b. angeführten Kostentragungsregelung aufzuteilen. Zusätzlich hat die Gemeinde Tschagguns eine Vertragsstrafe an jede andere Gemeinde in Höhe von 10% des der Gemeinde Tschagguns zustehenden Verkaufserlöses zu leisten. Bei vorzeitigem Austritt einer der Gemeinden, wird deren vakante Anteit der Vertragsstrafe auf die verbleibenden Gemeinden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Der Betrag ist binnen dreier Monate nach erfolgter Einverleibung des neuen Eigentümers auf das jeweilige Bankkonto der anderen Gemeinde zu überweisen.
Yıl. Formvorschrift
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung können nur schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für eine Auftiebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
VAN, Salvatorische Klausel
Sollten einzeine Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck entspricht oder, sofern das nicht möglich ist, diesem möglichst nahekornmt.
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ill. Kostenschätzung und Finanzierung
a. Anfinanzielien Belastungen fallen für die Gemeinden die Kosten für den Liegenschaftserwerb zzgl.
Steuern und Abgaben und die Ausgaben für bauliche Adaptierungen an.
Die Kosten werden in Euro wie folgt veranschlagt:
- Baukosten brutto
- 1.800.000,00
- Grunderwerb brutto
- 580.000,00
- Gesamt
- 2.380.000,00
Die Gemeinden beteiligen sich an sämtlichen Kosten für Erwerb und Umbau gemäß nachfoigendem Kostentragungsschlüssel:
Schruns 35%
Tschagguns 40%
Barıholomäherg 12,5%
Silbertal 12,5%
Am laufenden Betrieb betelligten sich die Gemeinden zu gleichen Teilen. Dafür haben sie vierteljährliche Vorschüsse jeweils zum 2.1., 1.4, 1.7. und 1.10. zu den zu erwartenden Betriebsabgängen zu leisten.
IV. Kündigung
Ein Austritt einer Gemeinde aus dieser Vereinbarung ist jeweils zum Jahresende unter Einhaltung einer 12-monatigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung ist den anderen Gemeinden schriftlich und nachweislich zuzustellen.
Die Gemeinden vereinbaren einen Kündigungsverzicht bis zum 1. Jänner 2030.
Die Unternehmung wird bei Ausscheiden einer Gemeinde unter den verbleibenden Gemeinden fortgeführt.
V. Abgeltung bei Austritt
Bei Austritt einer Gemeinde aus dieser Vereinbarung, gebührt ein Ersatz zur Abgeltung des ideellen Miteigentumsanteiles gemäß des Kostentragungsschlüssel im Sinne des Puriktes III, it b. ander Liegenschaft GST-NR 27/7, KG Tschagguns.
Die Bemessungsgrundlage für den anteiligen Ersatz richtet sich nach dem aktuellen Verkehrswert des Grundstückes GST-NR 27/7, KG Tschagguns samt Gebäude. Zur Ermittlung des Verkehrswertes ist auf Kosten der ausscheidenden Gemeinde ein Schätzgutachten einzuholen. Der Gutachter ist stmmenmehrheitlich (je Gemeinde eine Stimme} festzulegen. Sämtliche damit verbundenen Verbindlichkeiten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu Lasten der austretenden Gemeinde.
Mit Ausnahme der Abgeltung gemäß der vorgenannten Litera ist ein darüberhinausgehender Ersatz für sonstige geleistete Beiträge {z.8. Ausrüstungsgegenstände, Fahrzeuge, Betriebsaufwendungen)
ausgeschlossen.
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Für die Marktgemeinde Schruns am
Der Bürgermeister
Für die Gemeinde Tschagguns am
Der Bürgermeister
Für die Gemeinde Barthoiomäberg am
Der Bürgermeister
Für die Gemeinde Silbertal am
Der Bürgermeister
Das Vorstandsmitglied
Das Vorstandsmitglied
Das Vorstandsmitglied
Das Vorstandsmitglied
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Bergreitungsheim in Tschagguns - Förderungen 2023
Grunderwerbskosten in€| 580.000
Investitionskosten in € 1.800.000
Gesamikosten in € 2.380.000
_ Schruns Tschagguns Barth'berg | Silbertal Summe
Einwohner (per 31.10.2022) 4.022 2.174 2.381 862 9.439
Einwohner in % 42,610446 | 23.032101 | 25,225190| 9.132323] 100,000000 Vereinbarter Schlüsel in % 35,000000 | 40.000000 12,500000 | 12,500000 | 100,000600 Strukturförderung In %*
Bedarfszuweisungen in %*
Anteillige Kosten 833.000 | 952.000 | 297.500 | 297.500 | 2.380.000 Strukturförderung theoretisch:
Strukturförderung in €
Bedarfszuweisungen In €
Kosten pro Gemeinde in € 532.795 | 475.442 | 138.163 | 109.127 | 1.255.527
*. Diese angeführten Fördersötze sind für das Jahr 2023 gültig!
Für die tatsächlichen Fördersötze sind jene Werte maßgeblich, die im Jahr des Baubescheides gelten.
Bürgermeister Martin Vallaster erörtert nochmals den Kostenschlüssel. Kleopatra Loretz fragt nach, wie groß das Grundstück und wie es mit dem Hubschrauberlandeplatz ist. Rupert Pfefferkorn erklärt, dass es vom Wasserbau- amt eine Zusage für die Benutzung der Flächen als Hubschrauberlandeplatz gibt. Hierfür wird noch eine Verein- barung ausgearbeitet und abgeschlossen. Er berichtet weiters, dass es für die Bergrettung als Bauträgerin keine Förderung gibt.
Es wird gefragt, ob alles in einem Jahr finanziert werden muss. Rupert Pfefferkorn meint, dass dies noch nicht gesagt werden kann. Ziel bzw. Wunsch wäre, dass schnellstmöglich mit dem Projekt gestartet werden kann. Es soll geprüft werden, ob Eigenleistungen gefördert werden können.
GR Manfred Bitschnau fragt, wie der Schlüssel zustande gekommen ist.
Nach einigen Gesprächen hat man unter Berücksichtigung der Gemeindegröße, Anzahl der Einsätze usw. diese als Grundlagen für den Schlüssel herangezogen. Kleopatra Loretz fragt nach, warum Vandans und Tschagguns nicht zusammengelegt werden. Bürgermeister Martin Vallaster meint, dass die Zeit dafür noch nicht reif und dies mo- mentan nicht umsetzbar ist.
Manuel Bitschnau fragt nach, ob jede Gemeinde hier in Leistung gehen muss. Christoph Obwegeser erklärt, dass die Gemeinde Tschagguns in Vorleistung gehen muss, die Förderung abwickeln und dann mit den beteiligten Ge- meinden abrechnen wird. Bezüglich der Zufahrt wird versichert, dass hier die rechtlichen Voraussetzungen gege- ben sind.
Eine allgemeine Frage zur Bergrettung ist, weshalb die Einsätze ständig steigen? Hier erläutern die Vertreter der Bergrettung Schruns — Tschagguns, dass die Angebote in den Bergen ständig zunehmen, wie durch die Errichtung von Klettersteigen oder Mountainbikewege. Bei Unfällen wird oft die Bergrettung zugerufen, um die Bergung der
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verletzten Personen zu unterstützen. Zudem werden auch die Einsätze immer niederschwelliger. Rupert Pfeffer- korn meint auch, dass bei Engpässen andere Ortsstellen dazu alarmiert werden.
Manuel Bitschnau fragt, wie sieht es mit Steuerbegünstigungen aussieht? Rupert Pfefferkorn erklärt, dass die Bergrettung nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Peter Mangeng meint, wir haben unser Geld schon schlechter angelegt. Bei dieser Investition profitieren alle da- von. Manuel Bitschnau bedankt sich für die erbrachten Leistungen im Namen des Tourismus. Wir haben schon viele Projekte gesehen, aber ein so durchgeplant und mit Bedacht geplantes Projekt gibt es selten. Bürgermeister Martin Vallaster meint, dass wir davon ausgehen, dass alle notwendigen Beschlüsse gefasst werden und so kos- tengünstig wie möglich der Umbau und die Adaptierung des Gebäudes stattfinden werden. Der Investitionsbei- trag soll auf zwei Jahre aufgeteilt werden.
Er bittet die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg laut vorliegendem Kostenauftei- lungsschlüssel um Abstimmung. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
. Änderung des Flächenwidmungsplanes
a) Lukas Schrottenbaum, Dälmaweg - Endbeschluss
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass der Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung der GST-NR 3329/3 mit einer Fläche von 599 m? sowie der Verordnungsentwurf zur Festlegung einer Baunutzungszahl von 25 und einer Mindestgeschosszahl von 2 Geschossen mit der Aktenzahl 031-2-01/23 samt zugehörigen Plandarstel- lungen vom 08.08.2023 in der Zeit vom 22.09.2023 bis 14.11.2023 ordnungsgemäß kundgemacht wurden und die betroffenen Parteien per RSb - Schreiben informiert wurden.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg beschließen einstimmig die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der GST-NR 3329/3 mit einer Gesamtfläche von 599 m?, KG Bartholomäberg, von Freifläche - Land- wirtschaftsgebiet in BW-R, Baufläche - Wohngebiet Roter - Punkt mit Befristung und Folgewidmung Freifläche — Landwirtschaftsgebiet umzuwidmen
Weiters beschließen die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg einstimmig die Ver- ordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die GST-NR 3329/3 und legen eine Baunutzungszahl von 25 sowie eine Mindestgeschosszahl von 2 fest.
b) Dominik Wachter, Außerböden - Entwurf auf Änderung des FWP
Bürgermeister Martin Vallaster bittet Markus Rudigier, über das Widmungsverfahren zu berichten.
Markus Rudigier führt wie folgt aus:
Die gegenständliche Widmungsfläche befindet am westlichen Rand, angrenzend zum Gemeindegebiet St. Anton i.M. in der Talsohle des Gemeindegebietes der Gemeinde Bartholomäberg.
Das betroffene Wohngebäude steht teilweise auf einer BM-Baumischgebiet und teilweise auf einer FL Frei-fläche- Landwirtschaftsgebiet Widmung und wurde mit Bescheid der Gemeinde Bartholomäberg vom 04.07.1987 baube- hördlich bewilligt. Am 12.06.2020 wurde die baubehördliche Bewilligung für den Um- und Zubau des bestehenden Wohnhauses erteilt. Bei einer aufsichtsbehördlichen Überprüfung wurde festgestellt, dass die Widmungsflächen für das gegenständliche Bauvorhaben nicht korrekt sind und die Gemeinde aufgefordert, den rechtmäßigen Zu- stand herzustellen.
Ursprünglich war angedacht, den Flächenwidmungsplan im Bereich der GST-NRn. 1646/1 richtig zu stellen. Im Zuge des Umwidmungsverfahren war es geplant zwei relikte FF-Flächen, eine auf der GST-NR 1646/1 und eine auf der GST-NR 1648 von FF in BM umzuwidmen. Weiters sollte die FS-Freifläche Sondergebiet (Trafo) Widmung la- gerichtig von den GST-NR 1648 und 1645 auf die GST-NRn. 1648 und 1659/2 korrigiert werden. Aufgrund einer negativen Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung muss die Umwidmung abgeändert werden, so- dass keine Rote Zone der WLV betroffen ist.
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Gemeinde Bartholomäberg
Nach Rücksprache mit dem Amtssachverständigen für Geologie, Herrn Ing. Matthias Schönherr, MSc, wird die Umwidmung der FS-Trafo und der beiden relikten FF-Teilflächen aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen (Stein- schlag) derzeit noch nicht vorgenommen.
Da die Trafostation kleiner als 25 m? ist, kann die Widmung für diese Station nach eingelangtem Antrag auf eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan zur Errichtung einer kleinräumigen Trafostation nach $ 22 RPG Abs. 2 er- teilt werden.
In einer Vorbesprechung mit der Bezirksbehörde Bludenz (Gemeindeaufsicht) und Herrn Kaufmann Michael, MSc, Amtssachverständiger der Abteilung Raumplanung und Baurecht, vom Amt der Vorarlberger Landesregierung so- wie Herrn Matthias Schönherr, MSc, Amtssachverständiger für den Fachbereich Geologie, Abteilung Raumpla- nung und Baurecht, vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, wurde der Sachverhalt erörtert und der vorlie- gende Entwurf der Umwidmung als realisierbare Möglichkeit erachtet.
Quelle: VOGIS Orthofoto Quelle: VOGIS Quelle: VOGIS
vor Umwidmung nach Umwidmung, Stand 18.10.2023
Der Vorsitzende bittet die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg den Entwurf auf Än- derung des Flächenwidmungsplanes aufgrund des vorgelegten Erläuterungsberichtes sowie der Planbeilage mit der Aktenzahl ba031-2-03/2023 vom 18.10.2023 wie folgt zu ändern:
Es soll im Bereich der GST-NR 1646/1 eine Teilfläche von 390,5 m? von FL, Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in BM, Baumischgebiet mit Befristung und Folgewidmung FL, Freifläche-Landwirtschaftsgebiet umgewidmet und ein Entwurf der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die GST-NR 1646/1 mit einer Baunut- zungszahl von 25 sowie eine Mindestgeschosszahl von 2 festgelegt werden.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg beschließen aufgrund des vorgelegten Erläuterungsbe- richtes sowie der Planbeilage mit der Aktenzahl ba031-2-03/2023 vom 18.10.2023 einstimmig den Entwurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes der GST-NR 1646/1 mit einer Teilfläche von 390,5 m?, KG Bartholomäberg, von FL, Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in BM, Baumischgebiet mit Befristung und Folgewidmung FL, Freifläche- Landwirtschaftsgebiet umzuwidmen.
Weiters beschließen die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg einstimmig den Ent- wurf der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die GST-NR 1646/1 und legen eine Baunut- zungszahl von 25 sowie eine Mindestgeschosszahl von 2 fest.
c) Richard Battlogg, Jetzmunt - Entwurf auf Änderung des FWP
Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Richard Battlogg, Jetzmunt, das bestehende landwirtschaftliche Gebäude erweitern möchte. Da die derzeitige Widmung der landwirtschaftlich genutzten Flächen als BW, Bau-Wohngebiet gewidmet ist, wurde Rücksprache mit Herrn Kaufmann Michael, MSc, Amtssachverständiger der Abteilung Raum- planung und Baurecht vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, gehalten. Er meint, dass die bestehende Bau- wohngebietwidmung in eine Baumischgebiet-Landwirtschaft Widmung geändert werden muss, damit eine wid- mungskonforme Nutzung vorliegt.
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Gemeinde Bartholomäberg
Markus Rudigier erörtert den Entwurf der geplanten Flächenwidmungsplanänderung aufgrund des vorgelegten Erläuterungsberichtes und der Planbeilagen mit der Aktenzahl ba031-2-04/2023 vom 09.11.2023. Es soll eine Teil- fläche der GST-NR. 1683/4 mit 1900,7 m? und eine Teilfläche der GST-NR .417 mit 98,9 m? von
BW, Bauwohngebiet in BM-L, Baumischgebiet-Landwirtschaft umgewidmet werden. Somit wäre eine widmungs- konforme Nutzung künftig möglich.
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Quelle: VOGIS Orthofoto Quelle: VOGIS Quelle: VOGIS
vor Umwidmung nach Umwidmung, Stand 09.11.2023
Die Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg beschließen aufgrund des vorgelegten Erläuterungsbe- richtes und der Planbeilagen mit der Aktenzahl ba031-2-04/2023 vom 09.11.2023 einstimmig den Entwurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes der GST-NR. 1683/4 eine Teilflächen im Ausmaß von 1900,7 m? und eine Teilfläche der GST-NR .417 im Ausmaß von 98,9 m? von BW, Bauwohngebiet in BM-L, Baumischgebiet-Landwirt- schaft, KG Bartholomäberg, umzuwidmen.
d) Helga Fähsler, Hof - Entwurf auf Änderung des FWP
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass bei der Genehmigung des landwirtschaftlichen Mehrzweckgebäu- des von Frau Helga Fähsler, Hof 1, 6781 Bartholomäberg, ca. die Hälfte des Gebäudes in Freifläche - Freihaltege- biet errichtet wurde. Ursprünglich war geplant, diese Flächen im Zuge des REP’s auf Freifläche Landwirtschafts- gebiet umzuwidmen.
Im Zuge eines Verfahrens am Landesverwaltungsgericht wurde nun die Erweiterung des genehmigten Gebäudes aufgrund der fehlenden Voraussetzung zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Mehrzweckgebäudes auf der GST-NR 1926, KG Bartholomäberg, abgewiesen. Die Behörde wurde darauf hingewiesen, diesen Missstand zu sa- nieren.
Aus diesem Grund soll nun wie im Erläuterungsbericht und der Planbeilage mit der Aktenzahl ba031-2-07/2023 vom 09.11.2023 beschrieben, ein Entwurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes für eine Teilfläche der GST- NR 1926 im Ausmaß von 242,6 m? von FF, Freifläche-Freihaltegebiet in FL, Freifläche-Landwirtschaftsgebiet ge- nehmigt werden.
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Quelle: VOGIS Orthofoto Quelle: VOGIS Quelle: VOGIS
vor Umwidmung nach Umwidmung, Stand 09.11.2023
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Die Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg beschließen aufgrund des vorgelegten Erläuterungsbe- richtes und der Planbeilagen mit der Aktenzahl ba031-2-07/2023 vom 09.11.2023 einstimmig den Entwurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes der GST-NR 1926 eine Teilflächen von 242,6 m? von FF, Freifläche-Freihal- tegebiet in FL, Freifläche-Landwirtschaftsgebiet, KG Bartholomäberg, umzuwidmen.
e) Monika Vallaster, Obdörfliweg - Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass nach Rücksprache mit Herrn Kaufmann Michael, MSc, Amtssach- verständiger der Abteilung Raumplanung und Baurecht vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, muss nun doch ein Mindestmaß der baulichen Nutzung verordnet werden.
Er bittet die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg den Entwurf der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die GST-NR 2286/1 mit einer Baunutzungszahl von 25 sowie eine Mindestgeschosszahl von 2 zu genehmigen.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg beschließen einstimmig den vorgelegten Entwurf mit der Aktenzahl 031-2-24/2022 vom 13.11.2023, die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die GST-NR 2286/1 und legen eine Baunutzungszahl von 25 sowie eine Mindestgeschosszahl von 2 fest.
. Gebühren Parkraumbewirtschaftung-Festlegung
Bürgermeister Martin Vallaster erklärt, dass nun die Tarife für die Parkraumbewirtschaftung festgelegt und be- schlossen werden müssen.
Der Tagestarif soll bei € 5,- und der Halbtagestarif bei € 3,- liegen. Peter Mangeng fragt nach, wie das mit den Pendler Innen gehandhabt wird. Bürgermeister Martin berichtet, dass Dauerparker Innen pro Monat € 20,- und für das ganze Jahr ein Beitrag in Höhe von € 130,- bezahlt werden soll und für Dauerparkerinnen der Parkplatz vom Mehrzweckgebäude in Richtung Innerberg vorgesehen ist. Oswald Ganahl meint, ob die Dauerparker Innen das dann auch machen sollten. Kleopatra Loretz fragt nach, ob dies rechtlich abgeklärt ist. Bürgermeister Martin Val- laster bejaht dies. Es wurden Verträge mit der Pfarre sowie mit dem Landesstraßenbaumt für die in Anspruch genommenen Flächen ausgearbeitet, die derzeit zur Genehmigung und Unterzeichnung vorliegen und betreffend den Konditionen abgesprochen sind.
Andrea Bickel fragt nach, wie das Parken von Mopeds gehandhabt wird. Der Bürgermeister erklärt, dass für Mo- peds keine Parkgebühren vorgesehen sind.
Peter Mangeng fragt nach, wer die Kontrollen durchführt und meint, dass er gegen eine Parkraumbewirtschaftung sei, Hubert Bitschnau erklärt, dass er ebenfalls gegen eine Parkraumbewirtschaftung ist, hier werden nur die ei- genen Leute gestraft.
Andreas Zudrell meint, dass es zu Beginn sicherlich eine Aufregung geben wird, nachher wird das aber akzeptiert.
Dies zeigen Parkraumbewirtschaftungen in vielen Gemeinden und an den unterschiedlichsten Standorten.
Walter Fritz erklärt, dass ihn schon viele Leute in der Vergangenheit angeredet haben, warum Bartholomäberg keine Parkgebühren einhebt.
Manfred Bitschnau meint, dass heute überall Parkgebühren eingehoben werden.
Manuel Bitschnau meint, es müssen unbedingt 2 Parkautomaten aufgestellt werden. Die Strafgebühren, welche nach Abzug der Betriebskosten übrigbleiben, sollen für die Jugendarbeit in den Vereinen verwendet werden.
Bei Großevents soll das Parken gratis sein (Parkautomaten mit einer Haube abdecken). Solche Veranstaltungen sind der Alpabtrieb, das Weisenblasen oder das Herbstfest sowie große Jubiläumsfeste von Vereinen. Die Karten- zahlung und das Handyparken (App) sind ausreichend.
Andreas Bitschnau fragt nach, wie das Parken auf der Wiese oder am Straßenrand gehandhabt wird. Müssen die Leute auch zahlen und wenn nicht, werden sie gestraft? Hier sind Strafen eigentlich nicht möglich, auf Wiesen ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Andreas Zudrell meint, dass ein Jahr bewirtschaftet werden und dann evaluiert werden soll, was verbessert wer- den kann und muss.
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Gemeinde Bartholomäberg
Hannes Rudigier fragt nach, was nun bei der ehemals eingeführten Parkraumbewirtschaftung bei Seilbahnen und bei der VIW los ist. Markus Rudigier erklärt, dass hier mehrere Themen zusammenkommen. Zum einen gibt es anscheinend fehlende Widmungen, das Thema Gewerbe und zu guter letzte Eigentumsthematiken. Bis diese Punkte alle geklärt sind, werden die Bahnen und die VIW keine Parkplatzbewirtschaftung machen können.
Bürgermeister Martin Vallaster erörtert nochmals die Gebühren:
1,5 h ist gratis, Tagestarif ist € 5,- und Halbtagestarif € 3,-. Nach einer kurzen Diskussion werden die Tarife wie folgt festgelegt:
Die ersten 1,5 h sind gratis, danach wird je Stunde € 1 verlangt. Maximaler Tagestarif ist € 6,-. Die Strafgebühr für Falschparken oder keine entrichtete Gebühr, oder wenn zu wenig Gebühren entrichtet werden wird mit € 25,- festgelegt. Dauerparker Innen müssen im Monat eine Gebühr in Höhe von € 20,- und fürs Jahr eine Gebühr in Höhe von € 130,- entrichten.
Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg beschließen die Tarife für die Parkraumbe- wirtschaftung mit 14 Jastimmen und 2 Gegenstimmen (Hubert Bitschnau und Peter Mangeng).
. Berichte
Projekt BA 015 Abwasser- und Wasserversorgung sowie LWL
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass die baulichen Maßnahmen für die Erneuerung der Ortskanalisati- onsleitung, der Errichtung einer neuen Trink- und Löschwasserleitung sowie der Infrastruktur für das Glasfaser im Bauabschnitt vom Kreuzstallweg bis zum Bodaweg in die Endphase gehen. Das Projekt war eine große Herausfor- derung, da der Untergrund bei den Grabarbeiten überaus hart und felsig war. Dadurch war der Baufortschritt im gewünschten Maße nur mit einem guten Zusammenspiel aller involvierten Kräfte möglich.
Steinschlagverbauung Forna
Weiters wird berichtet, dass die Steinschlagverbauung in der Parzelle „Forna“ bergseits der Landesstraße L 94 abgeschlossen werden konnte. Dadurch können nun mehrere Objekte und die L 94 im betroffenen Bereich vor
Steinschlag geschützt werden.
Mietwohnungen Gantschier
Der Vorsitzende berichtet weiters, dass der Hochbau für die Errichtung einer Mietwohnungsanlage durch das Un- ternehmen BuGa in die Endphase geht. Hier entstehen 19 Mietwohnungen, welche zu moderaten Konditionen an die heimische Bevölkerung vermietet werden sollen. Die Übergabe der Wohnungen ist im Dezember 2024 vorge- sehen.
Siedlung Kaltenbrunnen
Bürgermeister Martin Vallaster informiert, dass die Sanierung und der Umbau der Objekte in der Siedlung Kalten- brunnen ebenfalls vor dem Abschluss stehen. Die Wohnungen werden hier nur an Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der Iliwerke - vkw - Gruppe vermietet. Die Wohnungen befinden sich mit Ausnahme von einem Wohnge- bäude zur Gänze im Gemeindegebiet von Bartholomäberg.
Braunviehausstellung
Weiters wird berichtet, dass die Braunviehausstellung bei angenehmer Witterung stattfinden konnte. Ca. 90 Tiere wurden bewertet. Im Rahmen der Braunviehausstellung fand auch der Kürbiswettbewerb statt. Die Bäuerinnen und Mitglieder der Jungbauernschaft sorgten für die Bewirtung der Veranstaltung, die wieder bestens organisiert war.
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Gemeinde Bartholomäberg ‘
Problemstoff- und Alteisensammlung
Die Gemeinde Bartholomäberg führt in Abstimmung mit dem Umweltverband die Alteisen- und Problemstoff- sammlung durch. Dabei wurden wieder große Mengen an Alteisen und Problemstoffen abgegeben.
15 Jahre sport wilhelmer outlet
Das Geschäft sport wilhelmer outlet feierte mit einem schönen ganztägigen Fest sein 15-jähriges Bestehen. Franz wilhelmer hatte vor 15 Jahren mit dem Geschäft im Gemeindegebiet von Bartholomäberg begonnen. Zwischen- zeitlich wurde das Geschäft an seine nachfolgende Generation übergeben.
101. Geburtstag Martin Zudrell
Unser ältester Gemeindebürger Martin Zudrell feierte bei guter Gesundheit seinen 101. Geburtstag. Dabei konnte er unzählige Gratulationswünsche am Telefon entgegennehmen. Im Kreise seiner Familie feierte er seinen hohen
Geburtstag.
Veranstaltungen und Anlässe
Der Vorsitzende informiert über die nächsten Veranstaltungen:
- Cäciliakonzerte der Trachtenkapelle Gantschier am 17. und 18. November 2023 im Polysaal Gantschier, Beginn jeweils um 20 Uhr
- Gottesdienst mit Musik in der Pfarrkirche Bartholomäberg am 19. November 2023 um 10 Uhr
- Adventkranzaktion am 25. November 2023 um 16 Uhr beim Bärger Lädili
- 25. Bartholomäberger Adventmarkt am 3. Dezember 2023, Beginn um 11 Uhr
- _ Innerberger Bergweihnacht am 3. Dezember 2023 um 19 Uhr in der Kirche Innerberg
6. Allfälliges
Manuel Bitschnau berichtet vom Viehmarkt und vom Herbstfest. Es waren nun über 3 Wochenenden Fäkalien auf
dem Gehsteig entlang des Sportplatzes und dem Mehrzweckgebäude. Für die Insassen des Pflegeheimes war es nicht einfach den Fäkalien und dem Erbrochenen mit den Gehhilfen auszuweichen. Er bittet, ob es künftig möglich wäre, dass die Feuerwehr nach einer Veranstaltung die Gehsteige und Straße bei Notwendigkeit reinigt.
Ende: 22.35 Uhr
artin Vallaster Markus Rudigier, MAS
(Bürgermeister) (Schriftführer)
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