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ÜbersichtLorünsVerordnungen (Gemeinderecht)

Jagd Festsetzung des geschlossenen Siedlungsgebietes

Lorüns · Verordnungen Lorüns · 01.03.2025

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GEMEINDEAMT LORÜNS Lorüns, am 22.07.2008
Zahl: 747/07/2008

VERORDNUNG:

des Bürgermeisters der Gemeinde Lorüns über die Festsetzung des geschlossenen Siedlungsgebietes im Sinne des Jagdgesetzes:

Gemäß & 6 Abs. 6 des Jagdgesetzes, LGBl. 32/1988 idgF, wird nach Anhörung der Jagd- genossenschaft Lorüns vom 15. Juli 2008 verordnet:

Als geschlossenes Siedlungsgebiet im Sinne des vorhin zitierten Gesetzes gelten jene Tei- le des Gemeindegebietes, in welchen sich wegen der dichten Bebauung und den damit verbundenen Störungen während des ganzen Jahres kein Schalenwild aufhält.

Dieses Siedlungsgebiet wird gemäß $ 6 Abs. 4 und 5 entsprechend der zeichnerischen Darstellung in dem angeschlossenen Plan festgelegt.

II.

Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt, während der Amtsstunden in diese Verord- nung und in den Plan Einsicht zu nehmen.

IV.

Diese Verordnung tritt am 23.07.2008 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 14.05.1998 ausser Kraft.

Der Bürgermeister:

Laäner Lothar
angeschlagen am: 22.07.2008 a“
abgenommen am: 08.08.2008

JAGDAUSSCHLUSSGEBIET

LORUNS