Übersicht › Lorüns › Verordnungen (Gemeinderecht)
Jagd Festsetzung des geschlossenen Siedlungsgebietes
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
Gescanntes Dokument: Der Text stammt aus der Texterkennung des Scanners/Kopierers und kann Erkennungsfehler enthalten (verdrehte Buchstaben, Unterschriften als Zeichensalat). Maßgeblich ist das PDF.
GEMEINDEAMT LORÜNS Lorüns, am 22.07.2008
Zahl: 747/07/2008
VERORDNUNG:
des Bürgermeisters der Gemeinde Lorüns über die Festsetzung des geschlossenen Siedlungsgebietes im Sinne des Jagdgesetzes:
Gemäß & 6 Abs. 6 des Jagdgesetzes, LGBl. 32/1988 idgF, wird nach Anhörung der Jagd- genossenschaft Lorüns vom 15. Juli 2008 verordnet:
Als geschlossenes Siedlungsgebiet im Sinne des vorhin zitierten Gesetzes gelten jene Tei- le des Gemeindegebietes, in welchen sich wegen der dichten Bebauung und den damit verbundenen Störungen während des ganzen Jahres kein Schalenwild aufhält.
Dieses Siedlungsgebiet wird gemäß $ 6 Abs. 4 und 5 entsprechend der zeichnerischen Darstellung in dem angeschlossenen Plan festgelegt.
II.
Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt, während der Amtsstunden in diese Verord- nung und in den Plan Einsicht zu nehmen.
IV.
Diese Verordnung tritt am 23.07.2008 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 14.05.1998 ausser Kraft.
Der Bürgermeister:
Laäner Lothar
angeschlagen am: 22.07.2008 a“
abgenommen am: 08.08.2008