gemeinde.montafon.biz

Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtLorünsSitzungsprotokolle

Sitzungsprotokoll Nr. 3 nö vom 28.01.2021

Lorüns · Sitzungsprotokolle Lorüns · 28.01.2021

Der Browser zeigt das PDF hier nicht an – PDF öffnen.

Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … Bürgermeisters 3. Teilabänderung FWP im Bereich Losgab GSt. Nr. 361/23 und GSt. Nr. 361/25- Beschlussfassung gem. §23 iVm §21 RPG 4. Teilabänderung Gesamtbebauungsplan im Bereich Losgab GST-NR 361/23 und 361/25; Beschlussfassung gem. § 30 iVm § 29 RPG 5. Ausnahmegenehmigungen gemäß § 35 Abs. 3 RPG für das …
  • … südwestseitig eine Widmungsarrondierung mit einer Teilfläche von insgesamt 371m² in Baufläche-Wohngebiet durchgeführt werden. Es ergibt sich eine Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet. Die Kundmachung der Veröffentlichung erfolgte durch Anschlag an der Amtstafel. Die betroffenen …
  • … LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns beschließt in der Sitzung vom 28.01.2021 nachstehende Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes – Planzahl 031-2/12/2020 -FWP vom 9.12.2020: Änderung der Flächenwidmung der nachstehenden Teilflächen der Grundstücke: GST-NR 361/23, KG Lorüns - …
  • … der Gemeinde Lorüns entsprochen. Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfahren. Die Abstimmung erfolgte einstimmig mittels Handzeichen. (GV Batlogg-Almberger Irene nimmt Grund von Befangenheit an der Beschlussfassung nicht …

Vergabe / Ausschreibung

  • … die Kosten für die Vertragserrichtung ca. 500.- EUR Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der Vertragserrichtung an RA Dr. Meier aus Bludenz. Seite 7 /9 3. nöGV-Sitzung ad 7) Einfahrt Gemeindestraße HNr. 21 - L188 Am 11.12.2020 erfolgte dahingehend …
  • … sie zum Beispiel im Bereich Nüziders erfolgte, anzustreben. Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der erforderlichen Durchforstungsmaßnahmen an den ortsansässigen Holzakkordanten Martin Batlogg gemäß dem Angebot vom 29.12.2020 zu vergeben. ad 10) …
  • … Archivierung, Protokollierung und Alarmierung vor. Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der erforderlichen Modernisierung gemäß dem vorliegenden Angebot an die Fa. Siemens zum Preis von € 4.981,80 zzgl. USt. ad 11) Allfälliges Die Anfrage des …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

3. nöGV-Sitzung
GEMEINDEAMT LORÜNS

Niederschrift
über die am 28.01.2021 um 19.00 Uhr abgehaltenen
3. nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung von Lorüns Auf Grund der aktuellen Corona Situation wird die Sitzung als nicht öffentliche Online-Sitzung mittels MS-Teams abgehalten (gem. § 101 Abs. 4 GG)

Anwesende:

Vorsitzender: Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas

Gemeindevertreter Lorüns: Vizebgm. Schuh Otto
Ing. Loretz Christian
Sauerwein Christian
Mag. Batlogg-Almberger Irene
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Gemeindevertreter Zemma: Dipl.-Wirtschaftsing. Batlogg Dominik, MBA Batlogg Mathias Entschuldigt: Batlogg Martin

Schriftführer: Batlogg Stephan

Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet (auf Grund techn. Probleme einiger Teilnehmer) um 19.20 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.

Er teilt weiters mit, dass gem. § 101 GG Sonderbestimmungen aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 zum Tragen kommen und daher die Gemeindevertretungssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Videokonferenz abgehalten wird. (Der § 46 Abs. 6 GG gilt in diesem Fall nicht und somit kann die Niederschrift der Sitzung auch veröffentlicht werden).

Tagesordnung:

  • 1. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 18.12.2020
  • 2. Berichte des Bürgermeisters
  • 3. Teilabänderung FWP im Bereich Losgab GSt. Nr. 361/23 und GSt. Nr. 361/25- Beschlussfassung gem. §23 iVm §21 RPG
  • 4. Teilabänderung Gesamtbebauungsplan im Bereich Losgab GST-NR 361/23 und 361/25;

Beschlussfassung gem. § 30 iVm § 29 RPG

  • 5. Ausnahmegenehmigungen gemäß § 35 Abs. 3 RPG für das Wohnbauprojekt Residenz Wohnbau GmbH – Wohnbebauung GSt. Nr. 727/1
  • 6. Dienstbarkeitseinräumung für die Möglichkeit einer Fußwegverbindung auf GST. Nr. 727/1
  • 7. Einfahrt Gemeindestraße HNr. 21 - L188
  • 8. Bürgschaftserklärung Abwasserverband Region Bludenz
  • 9. Waldwirtschaft - Durchforstung Auwaldstreifen Bereich Ill- MBS
  • 10. Modernisierung PC und Visualisierung Wasserversorgung
  • 11. Allfälliges

3. nöGV-Sitzung

ad 1) Genehmigung der letzten Niederschrift vom 18.12.2020

Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.12.2020 wurde allen Gemeindevertretern zugesandt, eine neuerliche Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Die Niederschrift wird somit ohne Einwand einstimmig mittels Handzeichen genehmigt.

ad 2) Berichte des Bürgermeisters

Bei der auf Einladung der Stadt Bludenz am 21.1.2021 stattgefundenen Besprechung mit Mag. Ralf Engelmann, Sandra Milosavac, Stadtrat Ing. Bernhard Corn, Finanzbereichsleiter Mag. Visintainer und Bgm. Ing. Luger (Stallehr) und dem Vorsitzenden betreffend Kleinkinderbetreuung und Kindergarten (Bingser Zwergenvilla) wird festgehalten, dass der Neubau bis zum Beginn des nächsten Schuljahres ab Sept. 2021 planmäßig fertiggestellt wird. Die Kosten sollten lt. Hr.
Visintainer auch im Plan liegen.

Die Kinder aus Lorüns sind ab Herbst 2021 für Bings wie vertraglich vereinbart (Kooperationsvereinbarung vom 12.10.2019) und nicht mehr im Pfarrkindergarten Hl. Kreuz zugeteilt. Die Kindergartenleitung Hl. Kreuz wurde seitens der Stadt Bludenz dahingehend bereits informiert.

Nachdem möglicherweise auch in Lorüns Familien gleichzeitig die Kleinkinderbetreuung und den Kindergarten in Anspruch nehmen werden, ergeben sich insbesondere hinsichtlich Transport sinnvolle Synergien.

Für die Kleinkinderbetreuung kommen im Schuljahr 2021/22 bis dato 4 Kinder und für den Kindergarten 6 Kinder in Frage (lediglich 1 Kind wäre als „Übergang“ aus dem bisherigen Kiga Hl. Kreuz).

Die zu tragenden Kosten sind einerseits die Investitionskosten wie über Kooperationsvereinbarung bereits vereinbart sowie folgend die laufenden Kosten analog des Schulerhaltungsbeitrags (Gesamtbetriebskosten inkl. Personalkosten u. dgl. ohne Investitionskosten) werden auf die theoretisch gebuchten Einheiten – Stunden verumlagt bzw. verrechnet.

Die Anmeldung der Kinder hat durch die Eltern sowohl bei der Gemeinde Lorüns als auch direkt im Kindercampus Bings zu erfolgen. Seitens der Stadt Bludenz werden der Gemeinde dahingehend vorab noch Unterlagen zu Verfügung gestellt. Ein dahingehendes Einladungsschreiben wird von der Gemeinde erstellt und versandt.

Das Kindergartentaxi wird weiterhin wie gehabt angeboten, allerdings nach Bings; - der Bedarf wird noch rechtzeitig erhoben.

Für das Frühjahr wird seitens der Stadt Bludenz zu einem gemeinsamen Besichtigungstermin des Kindergartenneubaus eingeladen.

Der forstrechtliche Bescheid für den Steinbruch Lerchebühel in Lorüns ist am 18.12.2020 bei der Gemeinde eingegangen. Am 22.12.2020 erfolgte vormittags eine Begehung der ausgesteckten und mittels Eisenstangen markierten Forst- und Abbaugrenzen gemeinsam mit WAO Josef Battlogg, Philip Walser (SBL) und dem Vorsitzenden. Im Zuge der Begehung erfolgte die Auszeichnung der Rodung. Am 23.12.2020 erfolgte die Besichtigung der Auszeichnung der Rodung wie im Vorfeld vereinbart auch noch mit Dr. Walser als weiterem Vertreter der Gemeinde. Nachdem dabei noch Unstimmigkeiten festgestellt wurden, wurde seitens des Vorsitzenden kurzfristig ein Termin gemäß der privatrechtlichen Vereinbarung mit SBL, dem forstrechtlichen SV DI Tschann (BH- Bludenz), der ökologischen Bauaufsicht DI Meusburger und Dr. Walser für den Nachmittag vereinbart.

Dabei wurden die Rodungsmaßnahmen gemeinsam abgestimmt. Seitens DI Meusburger wird ein Begehungsprotokoll verfasst. Aus Sicht des Vorsitzenden sind die gemäß privatrechtlicher Vereinbarung festgelegten Auflagen Pkt. 1 und 2 erfüllt.

Laut den Betreibern SBL ist geplant ab 18.01.2021 mit den Rodungsarbeiten zu beginnen.

3. nöGV-Sitzung
Seitens der Gemeinde wurde 15 Personen ab 80 Jahren und älter ein Informationsschreiben zur Anmeldemöglichkeit für die Corona-Impfung verschickt.

Die Fa. LCS Cable Cranes GmbH hat den Betrieb mit Jahresende 2020 am neunen Standort in Lorüns mit ca. 60 Mitarbeitern aufgenommen.

Auf Anfrage der einzelner Lorünser Familien betreffend Schülerbetreuung für das kommende Schuljahr, soll der dahingehende Bedarf insgesamt feststellt werden und aufbauend darauf ein Konzept erarbeitet werden. Dieses Thema wurde bereits auch in der Gemeindevorstandssitzung am 25.1.2021 beraten und der Beschluss gefasst, den Sozialausschuss mit dem Thema zu befassen.

Die Fa. KabelTV-Lampert hat eine Planübersicht mit Vorstellung für einen möglichen Grabenverlauf für die Adaptierung der Internetverbindung mittels Glasfaserkabel eingereicht.

Dabei soll eine Verbindung zwischen der bestehenden Verrohrung am Ende des LCS Cable Cranes Areal und dem Verteilerschrank bei der Radwegunterführung L188/Höhe HNr. 98 Batlogg Bernd hergestellt werden. Die Fa. Lampert bitte um Prüfung und Rückantwort. In der Sitzung des Gemeindevorstandes am 25.01.2021 wurde dieser Anschluss befürwortet. Nach offizieller Antragstellung seitens der Firma Lampert soll die endgültige Beschlussfassung darüber in der Gemeindevertretung erfolgen.

ad 3) Teilabänderung FWP im Bereich Losgab GSt. Nr. 361/23 und GSt. Nr. 361/25- Beschlussfassung gem. §23 iVm §21 RPG

Bei den Liegenschaften GST-NR 361/23 und GST-NR 361/25 soll südwestseitig eine Widmungsarrondierung mit einer Teilfläche von insgesamt 371m² in Baufläche-Wohngebiet durchgeführt werden. Es ergibt sich eine Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet.

Die Kundmachung der Veröffentlichung erfolgte durch Anschlag an der Amtstafel. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden nachweislich informiert.

Insgesamt sind 2 Stellungnahmen öffentlicher Dienststellen eingelangt. Der Vorsitzende bringt diese der Gemeindevertretung zur Kenntnis.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 18.12.2020 das Auflageverfahren beschlossen.

Das öffentliche Auflageverfahren wurde in der Zeit vom 21.12.2020 bis 25.01.2021durchgeführt

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns beschließt in der Sitzung vom 28.01.2021 nachstehende Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes – Planzahl 031-2/12/2020 -FWP vom 9.12.2020:

Änderung der Flächenwidmung der nachstehenden Teilflächen der Grundstücke:
GST-NR 361/23, KG Lorüns - Teilfläche mit insgesamt 195 m², GST-NR 361/25, KG Lorüns - Teilfläche mit insgesamt 176 m², von Freifläche-Freihaltegebiet – FF in Baufläche-Wohngebiet – BW gemäß Plandarstellung/Verordnung Planzahl 031-2/12/2020 -FWP vom 9.12.2020

Die neuen Bauflächenwidmungen sind auf Grund ihrer Größe, Lage und Form für sich nicht für eine geordnete Bebauung geeignet. Unter Berücksichtigung §12 Abs. 4 RPG wird daher für diese Bauflächenwidmung keine Befristung festgelegt.

3. nöGV-Sitzung

Begründung der Änderung gem. RPG:

Eine Ausdehnung des Siedlungsgebietes ist nicht gegeben. Diese Widmung ist eine kleinräumliche Bauflächenabrundung im Ausmaß von 371 m². Der äußere Siedlungsrand bleibt erhalten – es wird nur die gesamte Fläche dieser Parzelle gewidmet. Weiters wird durch die Widmungsarrondierung auch haushälterisch mit Grund und Boden umgegangen.

Die allgemeinen Ziele zum Schutz der Freiräume und zur Landschaftsentwicklung werden nicht beeinträchtigt. Es werden keine eigenständig bebaubaren Grundstücke in der Freifläche als Baufläche gewidmet.

Die verkehrsmäßige Erschließung ist über die Gemeindestraßen rechtlich gesichert. Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung ist gegeben.

Diese Widmung dient auch der nachhaltigen und langfristigen Absicherung der räumlichen Existenzgrundlagen, insbesondere für das Wohnen (§2 Abs.2 lit.a, RPG). Nutzungskonflikte sind in der Umgebung nicht zu erwarten.

Es handelt sich um eine Widmungsarrondierung am Rande des bebauten Wohn-/ Siedlungsgebietes. Insgesamt wird mit dieser Flächenwidmung den Raumplanungszielen der Gemeinde Lorüns entsprochen.

Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfahren.

Die Abstimmung erfolgte einstimmig mittels Handzeichen. (GV Batlogg-Almberger Irene nimmt Grund von Befangenheit an der Beschlussfassung nicht teil).

ad 4) Teilabänderung Gesamtbebauungsplan im Bereich Losgab GST-NR 361/23 und 361/25;
Beschlussfassung gem. § 30 iVm § 29 RPG

In Folge der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Losgab GST-NR 361/23 und 361/25 ist eine Teilabänderung des Gesamtbebauungsplanes erforderlich.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 18.12.2020 das Auflageverfahren beschlossen.

Das öffentliche Auflageverfahren wurde in der Zeit vom 21.12.2020 bis 25.01.2021durchgeführt.

Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Raumplanung und Baurecht werden gegen die Teilabänderung des Bebauungsplanes keine Einwände erhoben.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Gemäß § 30 in Verbindung mit § 29 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns beschließt in der Sitzung vom 28.01.2021 nachstehende Teilabänderung des Gesamtbebauungsplanes – Planzahl 031-3/12/2020 -FWP vom 9.12.2020

Änderung des Gesamtbebauungsplanes der nachstehenden Teilflächen der Grundstücke:

GST-NR 361/23, KG Lorüns - Teilfläche mit insgesamt 195 m², GST-NR 361/25, KG Lorüns - Teilfläche mit insgesamt 176 m², Zuordnung der Zone BW 2 gemäß Plandarstellung/Verordnung Planzahl 031-3/12/2020 -BPL vom 9.12.2020

Begründung der Änderung gem. RPG:
Aufgrund der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes ist auch gem. § 30 Abs. 1 RPG die entsprechende Teilabänderung des Gesamtbebauungsplanes erforderlich.

3. nöGV-Sitzung

Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Verfahren zur Teilabänderung des Gesamtbebauungsplanes.

Die Abstimmung erfolgte einstimmig mittels Handzeichen. (GV Batlogg-Almberger Irene nimmt Grund von Befangenheit an der Beschlussfassung nicht teil).

ad 5) Ausnahmegenehmigungen gemäß § 35 Abs. 3 RPG für das Wohnbauprojekt Residenz Wohnbau GmbH – Wohnbebauung GSt. Nr. 727/1

In der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Gemeindeentwicklung am 10.12.2020 wurde das Projekt seitens der Antragstellerin wie im Vorfeld besprochen für die Ausarbeitung einer Stellungnahme hinsichtlich der Auswirkungen des Bebauungsvorschlags auf das Orts- und Landschaftsbild vorgestellt.

Die Vorprüfung des Projekts durch die BVM im Hinblick auf die Festlegungen des Bebauungsplanes ist erfolgt. Für die Erteilung der Baubewilligung sind gem. § 35 RPG nachstehende Ausnahmen vom Bebauungsplan der Gemeinde notwendig:
 Überschreitung der BNZ von 55 auf 62,7 (ca. 14%)
 Erhöhung der festgelegten Geschosszahl HGZ von 3 auf 3,5 G (1/2 Geschoss Dachausbau – Raumhöhe)
 Traufenhöhe Haus 1 - Überschreitung von 7,5 auf 7,63 (ca. 2%)
 Traufenhöhe Haus 2 - Überschreitung von 7,5 auf 7,59 (ca. 1%)
Für die Bewilligung einer Ausnahme im Hinblick auf die Erhöhung der festgelegten Zahl der oberirdischen Geschosse gemäß § 35 Abs. 3 RPG ist die Gemeindevertretung zuständig. Gemäß Motivenbericht sind dabei auch die restlichen Ausnahmen in diesem Gremium zu behandeln.

MB Blg. 32/2011 29, LT: "Wenn der Grundeigentümer mehrere Ausnahmen beantragt und eine dieser Ausnahmen wegen Überschreitung des Ausmaßes nach § 35 Abs. 3 nicht vom Gemeindevorstand erteilt werden darf, dann besteht eine Zuständigkeit der Gemeindevertretung hinsichtlich aller beantragten Ausnahmen."

wie im RPG vorgesehen, wurde den Nachbarn innert einer Frist von 2 Wochen die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme eingeräumt (Anhörung). Von zwei betroffenen Nachbarn sind schriftliche Stellungnahmen eingelangt. Die beiden Stellungnahmen wurden der Gemeindevertretung bereits mit der Stellungnahme des Gestaltungsbeirates und der Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung im Vorfeld zur Vorbereitung auf die Sitzung zugesandt.

Beim nunmehr vorliegenden Projekt wurden wesentliche Änderungsempfehlungen des Gestaltungsbeirats fortlaufend berücksichtigt.

Seitens des Ausschusses für Infrastruktur und Gemeindeentwicklung wird das Projekt in der vorliegenden Fassung grundsätzlich positiv gesehen. Der Vorsitzende bringt die vom Gestaltungsbeirat abgegebene Expertise sowie die Stellungnahme vom Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Raumplanung und Baurecht der Gemeindevertretung zur Kenntnis.

Auch in den beiden Stellungnahmen der Nachbarn wird keine generelle Ablehnung der beantragten Ausnahmen gesehen.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:

Gemäß § 35 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird die Erteilung folgender Ausnahmebewilligungen gem. dem Antrag vom 10.12.2020 (Posteingang)durch die Gemeindevertretung beschlossen:

o Maximale Baunutzungszahl (max. BNZ)

3. nöGV-Sitzung
Überschreitung von 55 auf 62,7 (14 %)

o Höchstgeschosszahl (HGZ)
Erhöhung von 3 auf 3,5 Geschosse; das jeweils bis in den Giebel offene Dachgeschoss der beiden Baukörper weist eine Geschosshöhe von mehr als 3,6 m auf und ist deshalb gemäß § 6 Abs. 4 lit.

c der Baumessungsverordnung, LGBl. Nr. 29/2010 idgF, rechnerisch als 1,5 Geschosse zu zählen.

o Mittlere maximale Traufenhöhe (bei Satteldächern)
Mehrfamilienhaus "Haus 1" - Überschreitung von 7,5 m auf 7,63 m (ca. 2 %)
Reihenhäuser - Überschreitung von 7,5 m auf 7,59 m (ca. 1 %)

o Mittlere maximale Gebäudehöhe (bei Flach- und Pultdächern)
Mehrfamilienhaus "Haus 1" Treppenhaus - Überschreitung von 7,5 m auf 8,73 m (ca. 16,5 %)

Die Zustimmung der Erteilung der Ausnahmebewilligungen stützt sich im Wesentlichen auf die positive Beurteilung des Projekts durch den Gestaltungsbeirat, den Amtssachverständigen für Raumplanung und die Empfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Gemeindeentwicklung.

Generell folgt die GV dabei der Expertise des Gestaltungsbeirates und der Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung. Das Projekt wird im Sinne der ortsbildnerischen Eingliederung, der Position und Volumina der Baukörper, der Gestaltung der Außenanlagen sowie der Fassadengestaltung seitens der Gemeindevertretung positiv beurteilt. Speziell hinsichtlich der Überschreitung der Baunutzungszahl wurde auf die Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung verwiesen, dass dadurch keine erheblichen Beeinträchtigungen der Ziele der Raumplanung bzw. des Bebauungsplanes oder des Orts- und Landschaftsbildes stattfinden.

Die Abstimmung der Gemeindevertretung erfolgte einstimmig mittels Handzeichen.

ad 6) Dienstbarkeitseinräumung für die Möglichkeit einer Fußwegverbindung auf GST. Nr. 727/1

Bei der Sitzung des Ausschusses Infrastruktur und Gemeindeentwicklung im Zuge der Beratung des Bebauungsvorschlages der Fa. Residenz Wohnbau GmbH auf GSt. Nr. 727/1 wurde festgehalten, die Möglichkeit einer Fußwegverbindung mit einer Breite von 1,5-2,0 m zu prüfen und vertraglich zu sichern. Seitens des Vertreters der Antragstellerin, Herr Schelling Hans wurde dem Vorsitzenden dahingehend tel. bereits die Zustimmung erteilt.

Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig, sich die Möglichkeit der Fußwegverbindung vertraglich mit dem Grundstückseigentümer gemäß der Zusage in Form einer Dienstbarkeit zu sichern. Die entsprechende Vertragserrichtung ist seitens der Gemeinde zu veranlassen.

Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt Dr. Meier aus Bludenz betragen die Kosten für die Vertragserrichtung ca. 500.- EUR

Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der Vertragserrichtung an RA Dr. Meier aus Bludenz.

3. nöGV-Sitzung

ad 7) Einfahrt Gemeindestraße HNr. 21 - L188

Am 11.12.2020 erfolgte dahingehend ein Abstimmungsgespräch mit Chefinspektor Klaus Winder und Dr. Leo Walser hinsichtlich der Variante „Sackgasse“. Die Umsetzung und Beschilderung wurde seitens Polizei nochmals geprüft und die Verordnung samt Bericht und Beschilderungsplan entsprechend angepasst und der Gemeindevertretung wie folgt zur Kenntnis gebracht:

Verordnung

über das Verbot der Einfahrt in die Gemeindestraße GST-NR 643 im Bereich des Wohnhauses Lorüns Nr. 21 in Fahrtrichtung L 188.

Gemäß § 43 Abs.1 lit. b Z 1 StVO, BGBl. Nr. 159/1960 in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995 in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Die Einfahrt in die Gemeindestraße GST-NR 643 in der Fahrtrichtung zur L 188 ist ab der südlichen Hausecke des Wohnhauses Lorüns Nr. 21 verboten.

§ 2

(1) Diese Verordnung ist auf Höhe der südlichen Hausecke des Wohnhauses Lorüns Nr. 21 durch das Verbotszeichen nach § 52 Abs. 9 Z 2 StVO (Einfahrt verboten) kundzumachen und tritt mit dessen Anbringung in Kraft. Der Zeitpunkt der erfolgten Anbringung ist in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.

(2) Auf das Verkehrsverbot gemäß Abs. 1 ist auf Höhe des Laufbrunnens beim Gemeindeamt Lorüns durch Anbringung des Verkehrszeichens nach § 53 Abs. 1 Z 11 StVO (Sackgasse) mit der Zusatztafel "nach 100 m" hinzuweisen.

Die Gemeindevertretung beschließt die o.a. Verordnung einstimmig mittels Handzeichen. Nach einem Beobachtungszeitraum der Änderung der Verkehrsströme wird nach einem Jahr evaluiert und die Verordnung neu bewertet.

ad 8) Bürgschaftserklärung Abwasserverband Region Bludenz

In der 77. Mitgliederversammlung vom 15.12.2020 wurde seitens des Abwasserverbands Region Bludenz die Aufnahme von Fremdmitteln über 1,0 Mio. EUR bei der UniCredit Bank Austria AG beschlossen. Mit Schreiben vom 23.12.2020 wurde um Übermittlung unter Anderem einer Bürgschaftserklärung hinsichtlich eines Teilbetrages von 0,97 % d.s. € 9.700.- durch die Gemeinde Lorüns, welche seitens des Darlehensgebers gewünscht wird gebeten.

Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen die Bürgschaftserklärung in Höhe von 0,97 % d.s. € 9.700.-EUR für die Aufnahme von Fremdmitteln seitens des Abwasserverbands.

ad 9) Waldwirtschaft - Durchforstung Auwaldstreifen Bereich Ill- MBS

GV Michael Hartmann-Eiter hat am Morgen nach der vergangenen GV- Sitzung vom 18.12.2020 angeboten, seinen Vorschlag aus der Sitzung, die Eschen möglichst großzügig zu entfernen auch noch Dr. Leo Walser als Vertreter der "Arbeitsgruppe Illufer-Auwald" bei einer nochmaligen

3. nöGV-Sitzung
Besichtigung zu erläutern und den Forstausschuss bezüglich dem Ergebnis der Begehung zu informieren.

Mit WAO Josef Battlogg hat der Obmann des FA vereinbart, dass die zu fällenden Bäume seitens des FA markiert werden. Im Anschluss daran werden diese seitens des WAO geprüft und die zu fällenden Bäume ausgezeigt.

Die Umsetzung der Arbeiten ist für Jänner/ Februar 2021 geplant.

Für 6-8 fm Eschenbrennholz im Bereich „alte Straße“ hat Hr. Seifert aus Vandans Interesse bekundet. Seitens des Vorsitzenden wurde der Anfrage zugestimmt. Herrn Seifert wurde mitgeteilt, dass er die benötigte Menge mit WAO Josef Battlogg direkt auszeichnen soll. Die Verrechnung erfolgt zu den Bedingungen der Gebührenverordnung.

Nach der letzten Besichtigung bzw. Besprechung mit dem Obmann des Forstausschusses wurde seitens Martin Batlogg ein Regiepreisangebot für Forsttraktor und 1 Arbeitskraft mit Motorsäge unter der Annahme eines Zeitaufwands geschätzt ca. 8-10 Arbeitstage mit Gesamtkosten von € 9.537.- unterbreitet. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zu den Regiepreisen.

Nach Rücksprache mit Waldaufsehr Josef Battlogg wurde von ihm mitgeteilt, dass die Abrechnung der Arbeiten in Regie aus seiner Sicht in Ordnung geht. Zur Optimierung der Erlöse, sollte darauf geachtet werden, dass möglichst viel zu Brennholz (Stückholz) aufbereitet wird, die Schlingpflanzen sollten tunlichst mit dem Kran entfernt werden und das Brennholz zum Holzplatz transportiert werden.

Nicht zur Aufbereitung geeignetes Astmaterial sollte vor Ort im Zuge der Hackarbeiten des im Bereich Holzlagerplatz gelagerten Durchforstungsmaterials aus der Durchforstung der Hochspannungsleitungen gehackt und vermarktet werden. Für die Hackarbeiten sollten noch mehrere Angebote eingeholt werden.

GV Hartmann-Eiter Michael schlägt vor, eine Wiederaufforstung wie sie zum Beispiel im Bereich Nüziders erfolgte, anzustreben.

Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der erforderlichen Durchforstungsmaßnahmen an den ortsansässigen Holzakkordanten Martin Batlogg gemäß dem Angebot vom 29.12.2020 zu vergeben.

ad 10) Modernisierung PC und Visualisierung Wasserversorgung

Zur Sicherstellung des zuverlässigen Betriebs der Wasserversorgungsanlage ist die Modernisierung der EDV und der Visualisierung der Wasserversorgung erforderlich. Seitens der Fa. Siemens liegt ein dahingehendes Angebot vom 17.6.2020 mit Kosten in der Höhe von netto € 4.981,80 vor.

Dieses sieht neben der Erneuerung der Workstation (PC) samt Monitor die Erneuerung der Software für die Visualisierung, Archivierung, Protokollierung und Alarmierung vor.

Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der erforderlichen Modernisierung gemäß dem vorliegenden Angebot an die Fa.
Siemens zum Preis von € 4.981,80 zzgl. USt.

ad 11) Allfälliges

Die Anfrage des Frauennetzwerks hinsichtlich einer Ansprechpartnerin in der Gemeindevertretung Lorüns wurde vom Vorsitzenden an die GV Irene Batlogg-Almberger weitergegeben. Die dahingehenden Unterlagen werden per E-mail an GV Irene Batlogg-Almberger zur Einsichtnahme und Abklärung übermittelt.

3. nöGV-Sitzung
Nach Information seitens des Standes Montafon/Bernhard Maier über das Projekt „Naturpark Rätikon“ wurde bis dato eine Machbarkeitsstudie erstellt. Es handelt sich dabei um ein grenzübergreifendes Projekt mit Beteiligung von Vbg./Liechtenstein/CH. Nachdem sich die Gemeinde Lorüns an der Machbarkeitsstudie für die Errichtung des Naturparks bis dato nicht beteiligt hat, wird sich die Gemeinde Lorüns nach eingehender Beratung auch in die Ausarbeitung des Managementplans nicht mit einbringen.

Der Obmann des Sportclubs GV Batlogg Mathias fragt an, ob die Sträuchern entlang des Sportplatzes nicht ausgelichtet werden könnten. Das Astmaterial könnte im Zuge der Hackarbeiten aus der Durchforstung illwerkevkw im Bereich Holzlagerplatz im Frühjahr mit aufbereitet werden. Im Vorfeld der Arbeiten wird noch Rücksprache mit dem Waldaufseher gehalten.

Schluss der Sitzung:
20.50 Uhr

Der Schriftführer: Der Vorsitzende:

Die Gemeindevertreter: