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Sitzungsprotokoll Nr. 8 vom 27.09.2021
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Bürgermeisters 6. Kleinwohnanlage HNr 5 a) Verlängerung Mietverträge b) Beratung Wohnungsvergabe 7. Dörflefest mit Ehrenringverleihung 8. Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz a) Teiländerung der Flächenwidmung zwischen Klarenbrunnstraße und Werkskanal Getzner b) Widmungsanpassung für einen Handelsbetrieb c) …
- … Vorschlag des Vorsitzenden, die Ausgaben aus den Verstärkungsmitteln abzudecken durch die GV einstimmig mittels Handzeichen zugestimmt. ad 8) Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz a) Teiländerung der Flächenwidmung zwischen Klarenbrunnstraße und Werkskanal Getzner b) Widmungsanpassung für einen Handelsbetrieb c) …
- … Nachdem Ersatzmitglied Johannes Kurzemann in der Stadtplanung beim Amt der Stadt Bludenz als Sachbearbeiter die betreffenden vier Änderungsansuchen des Flächenwidmungsplanes bearbeitet, erläutert er auf Anfrage des Vorsitzenden die einzelnen Änderungen bzw. Widmungsansuchen. Als Nachbargemeinde ist Lorüns von den angeführten …
- … erläutert er auf Anfrage des Vorsitzenden die einzelnen Änderungen bzw. Widmungsansuchen. Als Nachbargemeinde ist Lorüns von den angeführten Flächenwidmungsänderungen bzw. Widmungsanpassungen nicht unmittelbar betroffen. Da für die Gemeinde Lorüns keine Auswirkungene zu erwarten sind, wird seitens der Gemeindevertretung …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … des Bürgermeisters Ankauf Privatwald Dr. Oswald Die Gemeindevertretung hat im Umlaufweg (Aussendung 12.8.2021) gemäß §101 Abs. 3a Gemeindegesetz den Ankauf der Waldgrundstücke GSt. Nr. 324 und 325 KG Lorüns zum Preis von € 37.000,00 von Herrn Dr. Oswald Anton aus Krumbach einstimmig beschlossen. Der Kaufvertrag wurde …
Vergabe / Ausschreibung
- … 1. Projektvorstellung Containerentladestelle Anschlussbahn Immobilien GmbH & Co OG 2. Erneuerung Heizungsanlage Volksschule Lorüns a) Bericht Projektstand b) Auftragsvergaben 3. Ausnahmegenehmigungen gemäß § 35 Abs. 3 RPG für das Wohnbauprojekt Residenz Wohnbau GmbH – Wohnbebauung GSt. Nr. 727/1 4. Genehmigung der letzten …
- … die Lieferfähigkeit der einzelnen Komponenten zu Grunde. Er erläutert, dass es derzeit teils recht schwierig ist, entsprechende Bauteile zu erhalten. b) Auftragsvergaben Auf Grund von Ausschreibungen bzw. Preisanfragen durch illwerkevkw liegen für folgende Gewerke endverhandelte Angebote vor: Installationsarbeiten (Abbruch …
- … Grundwasserpumpe Fa. Plankel, Wolfurt € 19.286,15 incl. USt. (Brunnenbohrung) Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der vorgenannten Leistungen an die jeweiligen Billigstbieter. ad 3) Ausnahmegenehmigungen gemäß § 35 Abs. 3 RPG für das Wohnbauprojekt Residenz Wohnbau GmbH …
- … und auf der Homepage der Gemeinde kundgetan. Interessenten können sich bis 01.10.2021 beim Gemeindeamt melden. Bis dato liegen drei Bewerbungen vor. Die Vergabe der Wohnung erfolgt nach Ablauf der Frist durch den Gemeindevorstand. ad 7) Dörflefest mit Ehrenringverleihung Der Vorsitzende bedankt sich für die tatkräftige …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
8. GV-Sitzung
GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 27.09.2021 um 19.00 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
8. Sitzung der Gemeindevertretung Lorüns
Anwesende:
Vorsitzender: Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas
Gemeindevertreter Lorüns: Vizebgm. Schuh Otto
Sauerwein Christian
Mag. Batlogg-Almberger Irene
Batlogg Norbert
Ersatzmitglieder: Langer Florian
Kurzemann Johannes
Marte Franz
Gemeindevertreter Zemma: Batlogg Martin
Dipl.-Wirtschaftsing. Batlogg Dominik, MBA
Entschuldigt: Ing. Loretz Christian
Hartmann-Eiter Michael
Mag. Batlogg-Almberger Irene
Schriftführer: Batlogg Stephan
Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt. Er teilt mit, dass sich GR Loretz Christian und GV Hartmann-Eiter Michael und Mag. Batlogg-Almberger Irene zur Sitzung entschuldigt haben, an ihrer Stelle sind Langer Florian und Kurzemann Johannes und Marte Franz als Ersatzmitglieder anwesend.
Der Vorsitzende ersucht weiters um Ergänzung der Tagesordnung um zwei Punkte. Zum einen der Punkt „Fußwegverbindung Gemeindestraße GSt. Nr. 726 – L188“ der unter TOP 10 und der Punkt „Erlassung von Kanalgebühren“ der unter TOP 11 abgehandelt werden sollte.
Weiters stellt Vizebgm. Schuh Otto den Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes zum „Thema Gemeindeblatt“. Nach Zustimmung der Aufnahme des Tagesordnungspunktes seitens der Gemeindevertreter, wird der Antrag seitens des Bürgermeisters zugelassen und unter TOP 12 abgehandelt. Somit verschiebt sich der Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ auf TOP 13. Die anwesenden Mandatare stimmen den Anträgen einstimmig mittels Handzeichen zu und somit wird die Tagesordnung wie folgt abgehandelt:
8. GV-Sitzung
Tagesordnung:
- 1. Projektvorstellung Containerentladestelle Anschlussbahn Immobilien GmbH & Co OG
- 2. Erneuerung Heizungsanlage Volksschule Lorüns
- a) Bericht Projektstand
- b) Auftragsvergaben
- 3. Ausnahmegenehmigungen gemäß § 35 Abs. 3 RPG für das Wohnbauprojekt Residenz Wohnbau GmbH – Wohnbebauung GSt. Nr. 727/1
- 4. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 29.07.2021
- 5. Berichte des Bürgermeisters
- 6. Kleinwohnanlage HNr 5
- a) Verlängerung Mietverträge
- b) Beratung Wohnungsvergabe
- 7. Dörflefest mit Ehrenringverleihung
- 8. Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz
- a) Teiländerung der Flächenwidmung zwischen Klarenbrunnstraße und Werkskanal Getzner
- b) Widmungsanpassung für einen Handelsbetrieb
- c) Widmungsanpassungen im Bereich Oberbings
- d) Widmungs- bzw. Naturstandsanpassungen im Betriebsgebiet Alfenz
- 9. Zielvereinbarung regREK Montafon
- 10. Fußwegverbindung Gemeindestraße GSt. Nr. 726 – L188
- 11. Erlassung von Kanalgebühren
- 12. Thema Gemeindeblatt
- 13. Allfälliges
ad 1) Projektvorstellung Containerentladestelle Anschlussbahn Immobilien GmbH & Co OG
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Geschäftsführer des Steinbruches Lorüns, Herrn Kaiser Franz, der die Studie zur Containerentladestelle der Anschlussbahn kurz erläutern wird.
Begründet wird das Projekt mit der Vorgabe, dass der Abtransport und somit die Übernahme von Tunnelausbruchmaterial aus dem Bau des Stadttunnels Feldkirch nur mittels Eisenbahn möglich ist. Der Abtransport ist mittels Containerzügen geplant.
In der Besprechung am 13.9.2021 hinsichtlich der Nutzung von Weganlagen der SBL insbesondere durch die Stadt Bludenz wurde seitens der Verantwortlichen der Anschlußbahn Immobiliengesellschaft die Projektstudie für eine Containerentladestelle im Bereich der Anschlussbahn im ehem. Zementwerksareal der Gemeinde als Entscheidungsgrundlage für die Klärung einer möglichen Grundinanspruchnahme übergeben. Die Anschlußbahn Immobiliengesellschaft möchte neben den offensichtlich bereits vertraglich zugesicherten Flächen der illwerkevkw auch die angrenzenden Flächen der Gemeinde (GSt. Nr. 654/3 samt Weg GSt.
Nr. 362/26, KG Lorüns) pachten bzw. im Baurecht mitbenutzen. Die Fläche mit ca. 1395 m² weist im FWP die Widmung FF auf (gilt auch für die angrenzende Fläche im Eigentum illwerkevkw).
Die Idee ist nicht ganz neu, denn bereits 2020 wurde für eine diesbezügliche Nutzung ein Waldfeststellungsverfahrens durchgeführt. Dabei wurde seitens der BH- Bludenz per Bescheid vom 2.7.2020 festgestellt, dass es sich nicht um Wald im Sinne des Forstgesetzes (§ 5 Abs. 2 ForstG.
1975) handelt.
GF Kaiser Franz erklärte anhand der Studie, dass das Grundstück der Gemeinde als zusätzliche Manipulationsfläche für die Containerumladung von der Bahn auf LKW benötigt würde. Die Container mit dem Ausbruchmaterial werden mittels Stapler auf LKW’s umgeladen und auf der
8. GV-Sitzung
teilweise neu zu errichtenden bzw. bestehenden Zufahrtsstraße über das Betriebsgebiet in den Steinbruch Lorüns gefahren.
Weiteres stellte er klar, dass in diesem Bereich ansonsten keinerlei Kipp-, Be- und/oder Entladungstätigkeiten aus den Conainern stattfinden (Lärm, Staub etc.).
Hinsichtlich Betriebsablauf, Betriebszeiten, Umschlagsmengen usw. ist noch vieles offen.
Verbindliche Angaben dazu sind lt. GF Kaiser in der derzeitigen Phase nicht möglich.
Der Abtransport von aufbereitetem Material aus dem Kieswerk ist derzeit nicht vorgesehen.
Als Sicht- bzw. Lärmschutzmaßnahmen sind Lärmschutzwände bzw. Entlang dem Fußweg Richtung Dorfgebiet Lorüns ist illseitig ein bestockter Sicht- bzw. Lärmschutzdamm mit einer Höhe von ca. 2,0 m geplant.
In der regen Diskussion im Anschluss an die Vorstellung der Projektstudie wird das Vorhaben insbesondere hinsichtlich Lärm durchaus kritisch gesehen. Es wird festgehalten, dass Ohne entsprechende Unterlagen hinsichtlich Betriebsablauf, Betriebszeiten, Umschlagsmengen usw., keine Entscheidung bzgl. einer möglichen Grundinanspruchnahme gefällt werden kann. Auf Vorschlag des Vorsitzenden soll im Rahmen der am kommenden Donnerstag, 30.09.2021 stattfindenden Infrastrukturausschusssitzung eine Vorortbegehung erfolgen, um ein genaueres Bild über die Situation vor Ort zu erhalten.
ad 2) Erneuerung Heizungsanlage Volksschule Lorüns
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird der Projektleiter von illwerkevkw – Herr Gerhard Rasser- Spiegel seitens des Vorsitzenden recht herzlich begrüßt.
a) Bericht Projektstand
Die wesentlichen Angebote für die Erneuerung Heizungsanlage liegen vor und wurden seitens illwerkevkw geprüft. Die Aufforderung für die Letztpreisabgabe erfolgte seitens des Sachbearbeiters bzw. des Vorsitzenden.
Die Förderanträge für Bedarfszuweisung und Strukturförderung wurden seitens der Gemeinde online beantragt. Die Gebarungsabteilung hat bereits dazu entsprechend Stellung bezogen.
Bezüglich Behördenverfahren liegt vom Amtssachverständigen der Abt. Wasserwirtschaft (DI Ketter) bereits eine positive Stellungnahme vor. Der Bewilligungsbescheid für die Errichtung der Grundwasserwärmepumpe wird demnächst von der BH- Bludenz ausgestellt.
Gerhard Rasser-Spiegel erläutert das Projekt sowie die Kosten im Detail und die geplanten Ausführungstermine anhand einer Präsentation. Der Terminplanung liegt die Lieferfähigkeit der einzelnen Komponenten zu Grunde. Er erläutert, dass es derzeit teils recht schwierig ist, entsprechende Bauteile zu erhalten.
b) Auftragsvergaben
Auf Grund von Ausschreibungen bzw. Preisanfragen durch illwerkevkw liegen für folgende Gewerke endverhandelte Angebote vor:
Installationsarbeiten
(Abbruch und Heizungserneuerung) Fa. Einsiedler, Gortipohl € 118.855,14 incl. USt.
Elektroinstallation
(Neuinstallation Heizung/MSR) Fa. Elektro Muther, Nüziders € 9.062,99 incl. USt.
Thermalfahnenberechnung Fa. Dönz, Geotechnik, Schruns € 3.900,00 incl. USt.
(Auflage für Genehmigung Wärmepumpe)
8. GV-Sitzung
Betonbohr- und Schneidearbeiten Fa. Cutting Crew, Feldkirch € 3.295,10 incl. USt (Ausbruch Heizraumwand, Kernbohrungen)
Bohrarbeiten Grundwasserpumpe Fa. Plankel, Wolfurt € 19.286,15 incl. USt.
(Brunnenbohrung)
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der vorgenannten Leistungen an die jeweiligen Billigstbieter.
ad 3) Ausnahmegenehmigungen gemäß § 35 Abs. 3 RPG für das Wohnbauprojekt Residenz Wohnbau GmbH – Wohnbebauung GSt. Nr. 727/1
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Frau Dipl.-Arch. Theresia Kastl-Käfer von der Bauverwaltung Montafon recht herzlich begrüßt, - von ihr erfolgt die fachliche Erläuterung des geplanten Projekts.
Die Firma Residenz Wohnbau hat auf Grund einer wesentlichen Änderung des Projekts das ursprünglich eingereichte Projekt zurückgezogen und neu eingereicht. Auf Grund dessen ist auch des Verfahren für die Bewilligung der Ausnahmegenehmigungen durch die Gemeindevertretung neu durchzuführen. Nachdem bereits ein entsprechender Antrag mit Schreiben vom 19.7.2021 eingereicht wurde, wurde das Anhörungsverfahren wie im RPG vorgesehen bereits neu aufgelegt und die betroffenen Nachbarn eingeladen ihre Stellungnahme innert einer Frist von 14 Tagen abzugeben.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurden 2 Stellungnahmen (Lothar Ladner und Leo Walser)
betroffener Nachbarn abgegeben. Diese wurden in der Sitzung den Gemeindevertretern neben der Stellungnahme des Gestaltungsbeirats (DI Falch) zur Kenntnis gebracht.
Das neu eingereichte Projekt wurde seitens der BVM von Fr. DI Theresia Kastl-Käfer anhand der geänderten Planunterlagen vorgestellt und erläutert. Die wesentliche Änderung gegenüber dem ursprünglich eingereichten Projekt besteht in der parallelen Verschiebung der beiden Baukörper um 2,0 m bzw. 1,0 m Richtung Süden. Infolge der geänderten Situation wurde auch das KG geringfügig geändert. Die Oberirdischen Baukörper bleiben in sich bis auf den geänderten Abstand zur L188 bzw. voneinander unverändert.
Die geänderte Anordnung der beiden Baukörper ergibt sich aus dem Umstand, dass nur so die Gebrauchserlaubnis für die Zu- und Abfahrt auf die L188 erlangt werden konnte.
Nach eingehender Beratung wird das Projekt seitens der Gemeindevertretung wie bereits bei der GV-Sitzung vom 28.01.2021 festgehalten, im Sinne der ortsbildnerischen Eingliederung, der Position und Volumina der Baukörper, der Gestaltung der Außenanlagen sowie der Fassadengestaltung seitens der Gemeindevertretung positiv beurteilt. In der Beurteilung hinsichtlich der Überschreitung der BNZ von 55 auf 62,7 (14 %) sind insbesondere die unterirdisch in einer Tiefgarage angeordneten Stellplätze als äußerst positiv zu bewerten.
Die Notwendigkeit der Änderung der Positionierung der Baukörper für die Erlangung der Gebrauchserlaubnis seitens der Landesstraße für die Errichtung der Zufahrt wird auch seitens des eigens für das Projekt eingerichteten Gestaltungsbeirates (Arch. Achammer und DI Falch)
ortsräumlich als zumutbar betrachtet. Bis auf die Neupositionierung ergeben sich oberirdisch keine Änderungen bei den bereits bei der letzten Sitzung genehmigten Ausnahmen.
Das Kellergeschoss hingegen wurde in südöstlicher Richtung bis auf knapp über 1 m an die Grundgrenze ausgedehnt eingereicht. Am 28.7.2021 wurde bereits wiederum eine dahingehende Änderung mit nunmehr ca. 3,0 m Bauabstand eingereicht.
8. GV-Sitzung
Für die Bewilligung einer Ausnahme im Hinblick auf die Erhöhung der festgelegten Zahl der oberirdischen Geschosse gemäß § 35 Abs. 3 RPG ist die Gemeindevertretung zuständig. Gemäß Motivenbericht sind dabei auch die restlichen Ausnahmen in diesem Gremium zu behandeln.
MB Blg. 32/2011 29, LT: "Wenn der Grundeigentümer mehrere Ausnahmen beantragt und eine dieser Ausnahmen wegen Überschreitung des Ausmaßes nach § 35 Abs. 3 nicht vom Gemeindevorstand erteilt werden darf, dann besteht eine Zuständigkeit der Gemeindevertretung hinsichtlich aller beantragten Ausnahmen."
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Raumplanung und Baurecht wurde um keine neuerliche Stellungnahme gebeten.
Auf Antrag des Vorsitzenden erfolgt die Beschlussfassung mehrheitlich mit 8 zu 1 Stimmen (1 Gegenstimme) für die Bewilligung der Ausnahmegenehmigungen gemäß § 35 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF wie folgt:
o Maximale Baunutzungszahl (max. BNZ)
- Überschreitung von 55 auf 62,7 (14 %)
o Höchstgeschosszahl (HGZ)
- Erhöhung von 3 auf 3,5 Geschosse; das jeweils bis in den Giebel offene Dachgeschoss der beiden Baukörper weist eine Geschosshöhe von mehr als 3,6 m auf und ist deshalb gemäß § 6 Abs. 4 lit. c der Baumessungsverordnung, LGBl. Nr. 29/2010 idgF, rechnerisch als 1,5 Geschosse zu zählen.
o Mittlere maximale Traufenhöhe (bei Satteldächern)
- Mehrfamilienhaus "Haus 1" - Überschreitung von 7,5 m auf 7,65 m (ca. 2 %)
- Reihenhäuser - Überschreitung von 7,5 m auf 7,59 m (ca. 1 %)
o Mittlere maximale Gebäudehöhe (bei Flach- und Pultdächern)
- Mehrfamilienhaus "Haus 1" Treppenhaus - Überschreitung von 7,5 m auf 8,73 m (ca. 16,5 %)
ad 4) Genehmigung der letzten Niederschrift vom 29.07.2021
Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 29.07.2021 wurde allen Gemeindevertretern zugesandt, eine neuerliche Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Die Niederschrift wird somit ohne Einwand einstimmig mittels Handzeichen genehmigt und von den bei der Sitzung anwesenden Mandataren unterfertigt.
ad 5) Berichte des Bürgermeisters
Ankauf Privatwald Dr. Oswald
Die Gemeindevertretung hat im Umlaufweg (Aussendung 12.8.2021) gemäß §101 Abs. 3a Gemeindegesetz den Ankauf der Waldgrundstücke GSt. Nr. 324 und 325 KG Lorüns zum Preis von € 37.000,00 von Herrn Dr. Oswald Anton aus Krumbach einstimmig beschlossen. Der Kaufvertrag wurde mittlerweile unterzeichnet und zur Einverleibung an RA Dr. Meier übermittelt.
Waldwirtschaft
Nachdem nunmehr alle Förderzusagen für die Schadholzaufarbeitung vorliegen, können nach Bezahlung der Rechnungen die Förderabrechnungen zusammengestellt und eingereicht werden.
Eine Gesamtübersicht diesbezüglich wird bis zu nächsten GV Sitzung aufbereitet.
8. GV-Sitzung
Stand Montafon
Vom Stand Montafon wurde ein strategisches Arbeitspapier für die kommenden 5 Jahre ausgearbeitet. Dabei wurde beim Thema „Mobilität“ speziell die Aufnahme „MBS Auflassung EK Almakreuzung – ortsnahe Umlegung L188 Lorüns“ mitberücksichtigt.
Das Arbeitspapier soll im Zuge der Vorstellung des Standes Montafon in den einzelnen Gemeinden vorgestellt werden. Ein gemeinsamer Termin mit Stallehr wird dabei angestrebt.
Bei der diesjährigen Auszeichnung der Montafoner Baukultur Objekte am Dienstag, 21. September 2021 im Kunstforum, wurde unter dem Schwerpunkt „gedeckte Brücken“ auch unsere neue Radwegbrücke über die Alfenz ausgezeichnet.
Die Gründerversammlung für das Familienzentrum konnte nicht wie ursprünglich geplant am 22.9.2021 erfolgen, sondern muss auf 28.9.2021 verschoben werden.
Montafoner Bergbahnen- Unterstützungsschreiben ortsnahe Umlegung L188 Auch seitens der Montafoner Bergbahnen wurde ein Unterstützungsschreiben für die ortsnahe Umlegung der L188 an die Vbg. Landesregierung/LR Mag. Tittler gesandt. Das daraufhin eingegangene Antwortschreiben von LR Tittler wurde vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.
VS Dachsanierung Klassentrakt
Betreffend die Dachsanierung bei der Volksschule Lorüns liegt nur ein Angebot von der Fa. Fritz vor. Seitens der Fa. Stemer wurde auf Grund von Kapazitätsengpässen heuer kein Angebot gelegt.
Die Firma Stemer hätte aber im nächsten Jahr Interesse an den geplanten Arbeiten.
Nachdem derzeit von illwerkevkw die Möglichkeit geprüft wird, die Dachflächen für PV zu nutzen, soll heuer noch eine Notsanierung mit Flüssigfolie erfolgen.
Lohnsteuerprüfung FA Feldkirch
In den vergangenen Wochen erfolgte eine Lohnsteuerprüfung für die Jahre 2018-2020 durch das FA Feldkirch, dabei wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Prüfbericht wurde bereits übermittelt.
Petition Sicherstellung der Freien Impfung „Vorderland“
Seitens der Bürgerinitiative „s’Vorderland für Impffreiheit“ wurde eine Vorlage für eine Petition an die Landesregierung zugesandt. Diese beinhaltet die „Sicherstellung der freien Impfentscheidung sowie der Gleichberechtigung von Geimpften und Ungeimpften“. Die Petition wird an alle Gemeindevertreter für eine mögliche Stellungnahme übermittelt.
ad 6) Kleinwohnanlage HNr 5
a) Verlängerung Mietverträge
Die Mietverträge der Mieter der Gemeindewohnungen im Gemeindewohnhaus HNr. 5 von Top Nr. 2, Top Nr. 3 und Top Nr. 4 laufen nach 3-jähriger Laufzeit mit Ende September 2021 aus.
Die Mieter Marte (Top 3) und Batlogg (Top 4) haben schriftlich um Verlängerung der Mietverhältnisse angesucht. Auf Antrag des Vorsitzenden sollen die bestehenden Mietverträge indexiert um weitere 3 Jahre verlängert werden.
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig mit Handzeichen zu (Ersatzmitglied Marte Franz enthält sich auf Grund von Befangenheit der Abstimmung).
- 8. GV-Sitzung
- b) Beratung Wohnungsvergabe
Die Mieterin Frau Ilse Preiml hat mit Schreiben vom 2.9.2021 um Kündigung des Mietverhältnisses zum nächstmöglichen Termin gebeten.
Nachdem der Mietvertrag ohnehin mit Ende September vertragsgemäß abläuft, und somit kein Antrag auf Verlängerung gestellt wird, gilt das Mietverhältnis mit Ende September als beendet.
Die Wohnung als Notwohnung zurückbehalten wird seitens der Gemeindevertretung als nicht notwendig erachtet. Im Notfall ergibt sich sicherlich eine Soziale Lösung - nicht zuletzt auf Grund unserer Gemeindestruktur.
Die Vermietung der Wohnung wurde an der Amtstafel und auf der Homepage der Gemeinde kundgetan. Interessenten können sich bis 01.10.2021 beim Gemeindeamt melden.
Bis dato liegen drei Bewerbungen vor. Die Vergabe der Wohnung erfolgt nach Ablauf der Frist durch den Gemeindevorstand.
ad 7) Dörflefest mit Ehrenringverleihung
Der Vorsitzende bedankt sich für die tatkräftige Mithilfe beim Dörflefest bei den Gemeindevertretern. Ganz besonderer Dank gilt dabei den Ortsvereinen für das Gelingen der Feierlichkeit.
Die Kosten der Feier werden wie im Vorfeld bereits beraten gesamt von der Gemeinde getragen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird seitens der Gemeindevertretung einstimmig der Übernahme der Kosten von insgesamt ca. 8.000.- € zugestimmt.
Nachdem budgetär dahingehend keine Vorsorge getroffen wurde, wird auch dem Vorschlag des Vorsitzenden, die Ausgaben aus den Verstärkungsmitteln abzudecken durch die GV einstimmig mittels Handzeichen zugestimmt.
ad 8) Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz
- a) Teiländerung der Flächenwidmung zwischen Klarenbrunnstraße und Werkskanal Getzner
- b) Widmungsanpassung für einen Handelsbetrieb
- c) Widmungsanpassungen im Bereich Oberbings
- d) Widmungs- bzw. Naturstandsanpassungen im Betriebsgebiet Alfenz
Nachdem Ersatzmitglied Johannes Kurzemann in der Stadtplanung beim Amt der Stadt Bludenz als Sachbearbeiter die betreffenden vier Änderungsansuchen des Flächenwidmungsplanes bearbeitet, erläutert er auf Anfrage des Vorsitzenden die einzelnen Änderungen bzw.
Widmungsansuchen.
Als Nachbargemeinde ist Lorüns von den angeführten Flächenwidmungsänderungen bzw.
Widmungsanpassungen nicht unmittelbar betroffen. Da für die Gemeinde Lorüns keine Auswirkungene zu erwarten sind, wird seitens der Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen beschlossen, dass gegen alle vier o. a. Anträgen kein Einwand erhoben wird.
ad 9) Zielvereinbarung regREK Montafon
Der Vorsitzende informiert eingangs über die seit 2018 bestehende Regio-Basisförderung in Vorarlberg und hält fest, dass nunmehr der Abschluss der Vereinbarung über die zweite Förderperiode für die kommenden drei Jahre ansteht. Die Grundlage für diese Förderung bilden der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Vorarlberg und die Weiterführung der bereits 2018 begonnenen Ausarbeitung des regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes Montafon
8. GV-Sitzung
(regREK Montafon). Die gegenwärtige Zielvereinbarung mit dem Land war ursprünglich bis 2020 befristet und wurde auf Grund von Corona um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Für das Montafon beträgt die Basisförderung gemäß der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios jährliche Euro 80.000,00. Eine Förderungsvoraussetzung ist neben der erforderlichen strategischen Ausrichtung des Standes (regionales Gesamtentwicklungskonzept oder regionales räumliches Entwicklungskonzept) das Betreiben eines kompetenten Regionalmanagements und der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Vorarlberg (Abteilung Raumplanung und Baurecht des Amtes der Landesregierung) als Förderungsgeber.
Die nunmehr vorliegende Zielvereinbarung für die Phase II des regREK Montafon ist von allen Gemeindevertretungen des Tales zu beschließen.
Die neue Zielvereinbarung wird der Gemeindevertretung seitens des Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.
Die Gemeindevertretung von Lorüns beschließt daraufhin einstimmig mittels Handzeichen die Zielvereinbarung vom 14. September 2021 zwischen dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 im Sinne des § 5 der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios. Damit beschließt die Gemeinde Lorüns auch die Teilnahme am regionalen Prozess zur Erarbeitung des regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK Phase II) für das Montafon.
ad 10) Fußwegverbindung Gemeindestraße GSt. Nr. 726 – L188
Für die seit Längerem geplante Fußwegverbindung von der Gemeindestraße GSt. Nr. 726 zur L188 wurden den betroffenen Grundeigentümern entsprechende Zustimmungserklärungen übermittelt.
Die Zustimmungserklärung von Hr. Schmid (GH Hirschen) liegt nach Mitunterfertigung der Abt.
Straßenbau unterfertigt vor.
Hr. Trenker hat in Vertretung seiner Gattin die seitens des Vorsitzenden übermittelte Zustimmungserklärung aus seiner Sicht ergänzt und zur Gegenzeichnung durch die Gemeinde retourniert.
Die Ergänzung wird seitens des Vorsitzenden vorgelesen und den Gemeindevertretern somit zur Kenntnis gebracht.
Folglich liegt von beiden betroffenen Grundeigentümern die Zustimmung zur Grundbenutzung für die Errichtung eines ca. 1,0 m breiten, unbefestigten Fußwegs ausgehend von der Gemeindestraße GSt. Nr. 726 über die beiden Grundstücke GSt. Nr. 724 und .162 jeweils entlang der westlichen Grundgrenze, zum Gehsteig an der L 188 bzw. zur MBS- Bahnhaltestelle vor.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig mittels Handzeichen der Unterzeichnung der Zustimmungserklärung mit den zur Kenntnis gebrachten Änderungen zu. Der Fußweg wird nicht befestigt und es soll auch kein Winterdienst ausgeführt werden. Die Beschilderung erfolgt dementsprechend.
Die im Zuge dessen angeregte Beschilderung der Gemeindestraße 726 als Sackgasse wird seitens der Gemeindevertretung als nicht notwendig erachtet.
8. GV-Sitzung
ad11) Erlassung von Kanalgebühren
Mit Schreiben vom 15.09.2021 hat Rechtsanwalt Dr. Meier aus Bludenz im Auftrag seines Mandanten Darnai Helmuth den Antrag auf Erlassung von Kanalgebühren eingebracht.
Ein Rohrbruch der bereits Anfang des Jahres 2021 im HNr. 24 entstanden ist und offenbar nicht umgehend repariert wurde; verursachte einen Wasserverbrauch und demzufolge Kanalgebühren für 2.985 m³.
Die Vergütung von Wasser, das nicht dem Abwasserkanal zugeführt wird, ist im Kanalgesetz geregelt und stellt sich folgendermaßen dar. Verbrauchte Wassermengen, die nachweislich nicht der Abwasserbeseitigung zufließen und mindestens 10% des Wasserverbrauches ausmachen, ist auf Antrag bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen, sofern der Nachweis durch eine geeignete Messeinrichtung gegeben ist.
Nachdem die nicht dem Abwasser zugeführte Wassermenge nicht nachweislich belegt werden kann trifft vorige Regelung nicht zu.
Die Gemeindevertretung beschließt nach eingehender Beratung einstimmig mittels Handzeichen entgegenkommenderweise, die Gebühren für die offensichtlich nicht dem Abwasseranal zugeführte Abwassermenge von ca. 2500 m³ zu erlassen. Die daraus resultierende Gutschrift von € 5.100,00 excl. USt., wird dem Antragsteller ohne rechtliche Verpflichtung zurücküberwiesen.
ad 12) Thema Gemeindeblatt
Nach eingehender Beratung wird festgehalten, dass die Redaktion des Gemeindeblatts hinkünftig vom Vorsitzenden unter Mithilfe der Gemeindeverwaltung erstellt wird. Die Gemeindevertretung, die Ausschüsse und natürlich die Ortsvereine, Volksschule, Kirche usw. sind aufgefordert, ihren Beitrag wie bisher für die Herausgabe des nächsten Gemeindeblatts zu leisten. Für Unterstützung stehen Stephan Batlogg und Daniela Rudigier gerne zur Verfügung.
ad 13) Allfälliges
Auf Anfrage hinsichtlich Winterdienst und dabei speziell zum Thema Splitt- oder Salzstreuung wurde vom Vorsitzenden auf die geplante Sitzung des Infrastrukturausschusses verwiesen.
Nachdem speziell das Thema des zum Einsatz gelangenden Streumittels erwartungsgemäß zu Diskussion führte, wurde seitens des Vorsitzenden vorgeschlagen, die Gemeindevertretung zusätzlich zur Sitzung des Infrastrukturausschusses mit einzuladen um das Thema möglichst breit zu beraten.
Nachdem seitens das Vermessungsbüro Dobler seitens des Vorsitzenden in Abstimmung mit der Abt. Straßenbau für die weitere Variantenentscheidung „ortsnahe Umlegung L188 Lorüns“ 4 Punkte des Unterführungsbauwerks Lorüns West abgesteckt wurden, bietet sich im Vorfeld der Sitzung die Möglichkeit die Trassenführung in der Natur zu besichtigen. Bis dahin werden vom Vermessungsbüro Dobler noch weitere Punkte Richtung Bahnhaltestelle ersichtlich gemacht.
GV Batlogg Norbert erkundigt sich bzgl. dem weiteren Verlauf des REP- Prozesses. Diesbezüglich wurde darauf verwiesen, dass die Frist Corona bedingt verlängert wurde. Der Planungsprozess soll im neuen Jahr 2022 wieder gestartet werden. Dahingehend ist ein Grundsatzbeschluss gemäß den Überlegungen vom Frühjahr, nur mehr die Gemeindevertretung mit dem Planungsprozess zu befassen zu fällen. Seitens der Abt. Raumplanung wurde ein dahingehender Leitfaden aufgelegt.
Dieser wird den Gemeindevertretern im Vorfeld der weiteren Beratungen übermittelt.
8. GV-Sitzung
Weiters fragt GV Batlogg Norbert wie es mit der Umsetzung des Spiel- und Freiraumkonzeptes und des Wanderwegkonzeptes aussieht? Vizebgm. Schuh Otto wird sich darum kümmern bzw.
sich der Sache annehmen. Der Brunnen am Oberfeld sollte kontrolliert werden, insbesondere der Abfluss mit Versickerung. Der Wurzelweg Leue Richtung Teichle wird lt. GV Norbert Batlogg auch nicht mehr gepflegt. Er schlägt vor, dass dies ein Thema für den Umweltausschuss wäre (ebenso die Neophytenbekämpfung zB Letze, Jungwuchs-Nachpflanzung in Lorünser Au etc.).
Weiters sollten die Rinnen beim Weg auf die Prazalanz-Wiese und den Lorünser Berg dringend wieder ausgeputzt werden. Die Frage ist, ob solche Arbeiten nicht auch von Freiwilligen ausgeführt werden könnten.
GV Sauerwein Christian informiert sich bzgl. Jugendnachttaxi „Go & Ko“ und bittet nochmals um Abklärung einer evtl. Beteiligung.
GV Batlogg Martin fragt wegen Zaunerrichtung an Gemeindestraßen bzw. der Einhaltung des Bankettes zur Gemeindestraße, da dies anscheinend nicht überall eingehalten wird.
Schluss der Sitzung: 23.15 Uhr
Der Schriftführer: Der Vorsitzende:
Die Gemeindevertreter: