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Sitzungsprotokoll Nr. 9 vom 22.12.2021

Lorüns · Sitzungsprotokolle Lorüns · 22.12.2021

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9. GV-Sitzung

GEMEINDEAMT LORÜNS

Niederschrift
über die am 22.12.2021 um 19.00 Uhr
im Mehrzwecksaal der Volksschule Lorüns abgehaltene
9. Sitzung der Gemeindevertretung Lorüns

Anwesende:

Vorsitzender: Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas

Gemeindevertreter Lorüns: Vizebgm. Schuh Otto
Ing. Loretz Christian
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Ersatzmitglieder: Langer Florian
Peter Anton
Gemeindevertreter Zemma: Dipl.-Wirtschaftsing. Batlogg Dominik, MBA Ersatzmitglied: Batlogg Mathias

Entschuldigt: Sauerwein Christian
Mag. Batlogg-Almberger Irene
Batlogg Martin
Kurzemann Johannes
Marte Franz

Schriftführer: Batlogg Stephan

Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt. Er teilt mit, dass sich die Gemeindevertreter Sauerwein Christian und Mag. Batlogg-Almberger Irene sowie Batlogg Martin zur Sitzung entschuldigt haben, an ihrer Stelle sind Langer Florian, Peter Anton und Batlogg Mathias als Ersatzmitglieder anwesend.

Tagesordnung:

  • 1) Genehmigung der letzten Niederschrift vom 24.11.2021
  • 2) Berichte des Bürgermeisters
  • 3) Ansuchen um Änderung Superädifikatsvertrag Ferienhaus Gargellen
  • 4) Genehmigung und Beschluss des Arbeitsübereinkommens zum 9. MIP der Montafonerbahn AG
  • 5) Richtlinie zu Umweltförderungen
  • 6) Voranschlag 2022
  • 7) Beschäftigungsrahmenplan 2022
  • 8) Allfälliges

9. GV-Sitzung

ad 1) Genehmigung der letzten Niederschrift vom 24.11.2021

Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.11.2021 wurde allen Gemeindevertretern zugesandt, eine neuerliche Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Die Niederschrift wird somit ohne Einwand einstimmig mittels Handzeichen genehmigt und von den bei der Sitzung anwesenden Mandataren unterfertigt.

ad 2) Berichte des Bürgermeisters

Verkehrslösung Lorüns; Auflassung EK Alma- ortsnahe Umlegung L188 Lorüns

In der Besprechung am 02.12.2021 mit der Verkehrsrechtsabteilung war Frau Dr. Hutter nicht von der Durchführung einer SUP abzubringen. Die neue, bestandsnahe Variante der Gemeinde soll als
3. Korridor ins laufende SUP - Verfahren mit aufgenommen werden. Die dahingehend erforderlichen Unterlagen wurden seitens der Abt. VIIb Straßenbau bereits an die Abt. VIa SUP- Stelle übergeben. DI Zimmermann hat den Vorsitzenden informiert, dass die erforderlichen Skopingunterlagen bereits übergeben wurden und das Verfahren wieder gestartet wird. Am 21.12.2021 wurde der Abt. Straßenbau die seitens der Gemeinde beauftragte Studie der ortsnahen Umlegung L188 digital für die weitere Festlegung des Untersuchungsraums übermittelt. Nach ersten Infos sollte die SUP bis Sept. 2022 soweit fertig sein, dass noch 2022 der Korridor seitens der Vbg. Landesregierung verordnet werden kann und somit der Planungsauftrag an die Abt. VIIa Straßenbau erfolgen kann. Anfang 2022 erfolgt die weitere Abstimmung der Projektplanungstermine mit den Landesstellen.

Parallel dazu wird seitens der Montafonerbahn AG ein Antrag auf Fristverlängerung für die Umsetzung der per Bescheid verordneten Errichtung der Schrankenanlage vorbereitet. Ziel dabei wäre, mit Zusatzmaßnahmen eine Verlängerung bis 2029 zu erwirken.

Am 13.12.2021 erfolgte ein Abstimmungsgespräch hinsichtlich der Projektkosten in Feldkirch bei M+G Ing. gemeinsam mit MBS und Abt. Straßenbau. Dabei wurde festgehalten, dass nur noch die seitens der Gemeinde in Auftrag gegebene Studienvariante weiterverfolgt wird. Die gemäß der Besprechung adaptierten Projektkosten wurden übermittelt, bedürfen aber nach Durchsicht einer nochmaligen Überarbeitung auf Veranlassung des Vorsitzenden.

Nach Klärung der noch offenen Fragen wird das Projekt zur Bewertung der Projektrisiken an die Firma Riskcon übergeben.

Der Vorsitzende präsentierte eine von ihm kurzfristig in Auftrag gegebene durchaus interessante Variantenstudie für eine ortsnahe Ortsanbindung im Westen an die L188 im Innenbogen zwischen Illbrücke und neuer Unterführung.

In der Beratung im Gemeindevorstand wurden für diese Variante keine Nachteile gesehen. Es überwiegen indes die Vorteile, weniger Grundverbrauch, reduzierte Kosten, reduzierte Instandhaltungsaufwendungen für die Zukunft.

Der Vorsitzende berichtet weiters, dass bereits für Anfang nächsten Jahres ein weiterer Termin hinsichtlich der Verkehrslösung Lorüns mit dem Landeshauptmann, Verantwortlichen der Montafonerbahn AG und dem Standesrepräsentanten koordiniert wird.

9. GV-Sitzung

Schadholzaufarbeitung und Gehölzpflegemaßnahmen

Wie allseits bekannt und bereits mehrfach berichtet, führten die doch erheblichen Schneemengen im vergangenen Winter auch in unseren Wäldern zu massiven Schneebruchschäden speziell in den unteren bis mittleren Höhenlagen. Im Zuge der Aufarbeitung der Schäden wurden auch Durchforstungs- und Pflegemaßnahmen insbesondere in den betroffenen Bereichen am Lorünser Berg und in der Au durchgeführt. Das auch in Lorüns akute Eschentriebsterben hatte erhebliche Eingriffe in den Auwald zwischen Ill und MBS-Trasse zur Folge. Nachdem mit den Arbeiten insgesamt sehr zeitig begonnen wurde, konnten diese noch vor dem Sommer abgeschlossen werden.

Etwas schwieriger gestaltete sich die Vermarktung der doch erheblichen „Holzernte“. Für die Schadholzaufarbeitung und für die schonende Holzbringung in Teilbereichen mittels Pferden konnten AMA-Förderungen beantragt werden.

Neben Aufträgen an die Fa. Kopf aus Götzis konnten doch auch Arbeiten von beträchtlichem Umfang an das Lorünser Forstunternehmen Martin Batlogg vergeben werden.

Die Leistungen und der Verkauf der „Holzernte“ erfolgte bereits seit längerem. Die beantragten Förderungen haben wir teils bereits erhalten. Für die Förderung „Schadholzaufarbeitung“ haben wir erst kürzlich die Förderzusage erhalten. Der Förderbetrag wird im Jänner 2022 ausbezahlt.

Zum Abschluss ergibt sich somit folgende Bilanz:

Nutzholz/ fm Hackgut/srm
Fichte/Esche Fichte Esche/Buche
Auwald Ill- MBS 13,40 54,39 120
Lorünser Au 357,60 174,08 141,68 300
Lorünser Berg 171,84 143,02 241,99 300
Gesamt 542,84 317,10 438,06 720
Gesamterntemenge 1.298 fm
Brennholz/ fm
Holzerntemengen
nach Sorte, Verwendung und Örtlichkeit Nutzholz/ fm Hackgut/srm Fichte/Esche Fichte Esche/Buche Waldverband 351,05 heim. Sägewerke 167,35 Kleinabnehmer priv./gew. 24,44 186,43 427,82 Naturwärme Montafon 130,67 10,24 500 Sonstige 220 Brennholz/ fm Vermarktung - Abnehmer Abnahmemengen Aufbereitungskosten € 65 915 Transportkosten € 5 274 Verkaufserlöse € 85 040 AMA Förderungen € 31 105 Überschuss € 44 956 Ergebnisrechnung Aufwendungen/ Erlöse

9. GV-Sitzung

Der Vorsitzende bedankt sich beim Obmann des Forstausschusses für die beratende Unterstützung und bei unserem Waldaufsichtsorgan Josef Battlogg für die tatkräftige Unterstützung und Beratung bei der Koordination der Arbeiten, der Vermarktung der erheblichen Holzmenge und ganz besonders hinsichtlich der Förderabwicklung im neuen Fördersystem.

Neben forstlichen Maßnahmen im üblichen Umfang sind für das Jahr 2022 die ersten Gehölzpflegemaßnahmen im Illuferbereich Lorüns geplant. Derzeit werden die für die behördlichen Bewilligungen erforderlichen Unterlagen vom Planungsbüro Kessler ausgearbeitet.

Heizungsanlage VS Lorüns:

Die Inbetriebnahme der neuen Grundwasserpumpe erfolgte am 09.12.21; dabei festgestellte Zugriffsprobleme auf die variable Steuerung bzw. das Zusammenspiel der Steuerung der Firma Auttec und der Grundwasserpumpe können erst im Jänner 2022 behoben werden. Die Grundwasserwärmepumpe läuft momentan mit fix vorgegebenen bzw. eingestellten Parametern.
Die Fernüberwachung durch illwerkevkw funktioniert.

Alle Leistungen 2021 wurden bereits abgerechnet und umgehend dem Land Vbg. für die Förderauszahlung übermittelt. Die zugesicherten BZ- Mittel und Strukturförderung wurden seitens des Landes bereits ausbezahlt. Offen sind noch die Pflastererarbeiten im Bereich Vorplatz – diese werden im Frühjahr ausgeführt. Die Projektkosten entsprechen der Kostenschätzung bzw. den im Budget genehmigten Kosten.

Bargeldloses Zahlsystem:

Das bargeldlose Zahlungssystem wurde bei A1 bestellt und wird im Verlauf der nächsten Wochen eingerichtet.

Anrufsammeltaxi „Go&Ko“

Wie in der letzten Sitzung vereinbart, wurden seitens des Vorsitzenden allfällige Kosten für den Beitritt zum Montafoner Sammeltaxi „Go & Ko“ beim Stand Montafon erhoben. Diesbezüglich wurde vom Standessekretär Maier mitgeteilt, dass nachdem die Unterlagen (Druckwerke) seitens des Standes bis Mitte Dezember ausgegeben werden müssen, schnellstmöglich entscheiden werden muss, ob das Angebot für Lorüns in Frage kommt. Mit den Kosten in der Höhe von ca. € 1.500,00 ist die Erweiterung des Systems um Lorüns abgedeckt. In einigen Gemeinden wird dann zusätzlich (wie bei uns derzeit) mit den Taxigutscheinen die Benutzung noch mit 50% unterstützt.

Eine Abschätzung des tatsächlichen Bedarfes für Lorüns ist nur schwer möglich. Ergänzend ergibt sich mit dem neuen Fahrplan der Montafonerbahn eine Erweiterung von „Nachtschwärmerzügen“
am Wochenende, welches doch als wesentliche Verbesserung gegenüber dem bestehenden Mobilitätsangebot gesehen wird.

Auf Grund der Dringlichkeit wurde die Entscheidung per E-Mail im Gemeindevorstand am 06.12.2021 beraten und von einer Beteiligung (zumindest für das Jahr 2022) Abstand genommen.

Lorünser Berg – Eigentumsverhältnisse

In den vergangenen Wochen wurde seitens Altbgm. Lothar Ladner ein Plan erstellt, in dem die neuen/aktuellen Eigentumsverhältnisse am Lorünser Berg dargestellt werden, nachdem sich in diesem Jahr doch größere Veränderungen (Waldkauf Bals, Waldkauf Dr. Oswald) beim Eigentum der Gemeinde ergeben haben. Besten Dank für die Aufbereitung des aktuellen Plans an Altbgm.
Ladner Lothar.

9. GV-Sitzung

ad 3) Ansuchen um Änderung Superädifikatsvertrag Ferienhaus Gargellen

Der Bestands- und Superädifikatsvertrag betreffend das Ferienhaus am Ronggbühel mit Walter Dietmar hat nach seinem Ableben keine Gültigkeit mehr. Sein Sohn Walter Lukas hat diesbezüglich einen Antrag auf Änderung des Superädifkatsvertrages für das Ferienhaus am Ronggbühel gestellt.

Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen, der Neuverpachtung mittels Bestands- und Superädifkatsvertrages für das Ferienhaus am Ronggbühel, für die Dauer von 10 Jahren zuzustimmen. (GR Loretz Christian stimmt auf Grund von Befangenheit nicht mit).

ad 4) Genehmigung und Beschluss des Arbeitsübereinkommens zum 9. MIP der Montafonerbahn AG

Ergänzung zur Beschlussfassung in der letzten Sitzung am 24.11.2021 über die Mitfinanzierung zum 9. MIP der Montafonerbahn AG:

Die im Rahmen des 9. MIP vorgesehenen Bahnhofs-Umbauten bilden bedeutende Schnittstellen zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten im Tal und erfordern die Einbindung von Land und Gemeinden in den Entwicklungs- und Planungsprozess.

Dazu wurde nun erstmalig ein zum MIP-Vertrag begleitendes Arbeitsübereinkommen erarbeitet, welches die Einbindung der verschiedenen Partner bis hin zur Freigabe der einzelnen Umsetzungsprojekte des MIP regelt. Zudem wird festgelegt, dass der letzte Planungsstand für die Mobilitäts- und Infrastrukturtrasse (Bahnverlängerung) ins Innere Montafon bei der Gestaltung der Bahnhöfe berücksichtigt wird, sodass die weitere Entwicklung dieser Vorhaben möglich ist (Aufwärtskompatibilität).

Die einzelnen Umsetzungsprojekte werden mit den Finanzierungspartner Stand Montafon und Land abgestimmt und von diesen jeweils freigegeben, sodass die entsprechenden Finanzmittel in den jeweiligen Voranschlägen vorzusehen sind. Im Vergleich zu den bisherigen MIPs erfolgt die Zahlung der Finanzierungsbeiträge des Stand Montafon nicht in Form von Akontozahlungen, sondern nach Maßgabe der Abrechnung und Umsetzung der im Gesamtprogramm festgelegten Maßnahmen.

Das vorgelegte Arbeitsübereinkommen wird seitens des Vorsitzenden vorgelesen und somit der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.

Auf Antrag des Vorsitzenden genehmigt und beschließt die Gemeindevertretung das vorliegende Arbeitsübereinkommen zum 9. MIP der Montafonerbahn AG als Ergänzung zur Beschlussfassung des Übereinkommens zur Finanzierung des 9. Mittelfristige Investitionsprogrammes in der letzten Gemeindevertretungssitzung am 24.11.2021.

Der Vorsitzende berichtet weiters von der Beschlussfassung der Standesvertretung, jährlich 50% des gesamten Netto-Anteiles der Gemeinden nach Abzug der BZ-Mittel aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds zur Abfederung der finanziellen Belastung der Gemeinden zu entnehmen.

ad 5) Richtlinie zu Umweltförderungen

Die Gemeinde Lorüns ist an einer möglichst nachhaltigen und umweltfreundlichen Entwicklung des Dorfes interessiert. Zwei wesentliche Themenblöcke sind dabei Gebäude und Energie. Diese sollen speziell für den privaten Bereich mit den nachfolgenden Förderungen unterstützt werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht. Die Auszahlung von Förderungsmitteln erfolgt nach Maßgabe der hierfür im Gemeindebudget verfügbaren Mittel.

9. GV-Sitzung

Für alle Förderanträge gilt das Antragsprinzip. Den Anträgen wird jene Richtlinie zu Grunde gelegt, welche für den Zeitpunkt der Antragstellung gilt. Voraussetzung ist die Vollständigkeit des Antrages inklusive aller notwendigen Beilagen und Bestätigungen wie in den folgenden Details ausgeführt.

Die Richtlinie gilt für Förderungsanträge ab dem 01.01.2022 für 3 Jahre bis zum 31.12.2024. Eine vorzeitige Beendigung oder eine weitere Verlängerung sowie jegliche Änderungen bedürfen eines Beschlusses der Gemeindevertretung Lorüns.

Fördergegenstände:

Energie- / Sanierungsberatung

Ziel: Schaffen eines Überblicks über Energieeinsparungs- bzw. Sanierungsmöglichkeiten durch die Unterstützung von Fachstellen eines Energieberatungsunternehmens.

Wie/Was: Die Gemeinde übernimmt pro Gebäude einmalig die Kosten einer Energie- bzw.

Sanierungsberatung bis max. € 100,00, welche durch ein zertifiziertes Energieberatungsunternehmen durchgeführt werden kann.

Bestätigung: Rechnung über durchgeführte Energieberatung

Heizungsanlagen Biomasse

Ziel: Förderung von Einbau bzw. Umbau auf Biomasseheizanlagen für Wohngebäude als Zentralheizung.

Wie/Was: Einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 400,00 für Stückholzheizungen (inkl.

Vergaserkessel) in Verbindung mit einem Pufferspeicher, aut. Hackgut- und Pelletsanlagen, Kachel- und Kaminöfen.

Alternativ kann die Förderung als Sachleistung in Form von 9 fm (Festmeter)
Stückholz von der Gemeinde bezogen werden.

Bestätigung: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf Stückholzheizung

Wärmepumpen

Ziel: Förderung von Ein- bzw. Umbau auf ökologische Heizsysteme wie Grundwasser-, Sole- oder Luftwärmepumpen für Zentralheizanlagen.

Wie/Was: Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 400,00 pro Anlage.

Bestätigung: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf ein Wärmepumpensystem

9. GV-Sitzung

Photovoltaik-Anlagen

Ziel: Förderung von ökologischen Energiegewinnungssystemen, wie Einbau von Photovoltaik-Anlagen

Wie/Was: Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 100,00 pro kWp (Kilowatt Peak) bis max.
€ 500,00

Bestätigung: Rechnung über Einbau der PV Anlage und Leistungsnachweis (kWp)

Solaranlagen

Ziel
Förderung von ökologischer Warmwasseraufbereitung für Heizungs– und
Brauchwasseranlagen

Wie/Was: Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 400,00 pro Anlage, wobei mind. 60% des Warmwasserbedarfs oder 30% des Heizwärmebedarfs durch die Solaranlage abgedeckt werden muss.

Bestätigung: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf eine Solaranlage

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die vorgelegten Umweltförderungen für Gebäude und Energie mit Gültigkeit für die kommenden 3 Jahre (bis 31.12.2024).

ad 6) Voranschlag 2022

Gemäß § 73 Abs. 4 des Vbg. Gemeindegesetzes, wurde der Voranschlag 2022 vom Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas erstellt und in der Gemeindevorstands-Sitzung vom 14.12.2021 dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gebracht und beraten. Die Stellungnahme des Gemeindevorstandes dazu sowie der Voranschlag 2022 wurde jedem Gemeindevertreter rechtzeitig, eine Woche vor Beschlussfassung vorgelegt.

Die Erstellung des Voranschlags 2022 erfolgte entsprechend den Vorgaben der VRV 2015 und enthält neben dem Finanzierungshaushalt auch den Ergebnishaushalt.

Die Höhe der Ausgaben wurde gemäß der Finanzkraft unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit festgelegt.

Weiters galt es der wirtschaftlichen Situation bedingt durch Covid- 19 Rechnung zu tragen.

Bei der Erstellung des Voranschlags 2022 wurden entsprechend der Beratung des Finanzausschusses und der daraufhin erfolgten Beratung in der online Gemeindevertretungssitzung vom 24. November 2021 nur die unbedingt notwendigen bzw. aus wirtschaftlicher Sicht vertretbaren Vorhaben und Investitionen berücksichtigt.

9. GV-Sitzung

Die wesentlichen Vorhaben des Voranschlags 2022 stellen sich wie folgt dar:

 Gebäudesanierungsmaßnahmen Volksschulgebäude (Erneuerung und Sanierung Fenster Altbau, Erneuerung der Blechdächer Klassentrakt und Mehrzwecksaal, Malerarbeiten und Sanierung Vorplatz) € 150.000,00  Einbau Photovoltaikanlage Volksschulgebäude (auf Dächer Klassentrakt und Mehrzwecksaal) € 60.000,00  Modernisierung IT-Infrastruktur und Schulmöbel € 10.000,00  Raumplanungs- und –Entwicklungskosten (REP Lorüns etc.) € 22.000,00  Investitionen Ortsfeuerwehr € 10.000,00  Hochwasser-Schutz Ill/ Alfenz; Sanierungs- und Pflegemaßnahmen € 83.000,00  Sonderinvestitionsprogramm Montafonerbahn € 15.400,00  Spielgeräte für Begegnungsplatz „Sägaplatz“ € 5.000,00  Sanierungsmaßnahmen Alpe Rongg € 9.000,00  Umweltförderungen € 3.000,00

Nichts desto trotz wird auf die Konsolidierung der Gemeindefinanzen größten Wert gelegt. Die anfallenden Schuldendienste für Darlehen der Wasserversorgung resp. Darlehenstilgung für die GIG (Neubau Gemeindeamt und Feuerwehrgerätehaus) sowie die Ausgaben für die immer umfangreicheren Aufgaben der Gemeinden, speziell im Sozial-, im Bildungs- und Verwaltungsbereich engen den finanziellen Spielraum der Gemeinde erheblich ein.

Der Ergebnisvoranschlag 2022 sieht somit eine Gesamtsumme für die Mittelverwendung von € 1.285.200,00 bei einer Mittelaufbringung von € 1.205.900,00 und somit eine Abgang in Höhe von € 79.300,00 vor.

Der Finanzierungsvoranschlag 2022 sieht eine Gesamtsumme für die Mittelverwendung von € 1.218.300.- bei einer Mittelaufbringung von € 1.196.400.- und somit eine Deckung mit liquiden Mitteln resp. die benötigte Entnahme von € 21.900.- aus der allgemeinen Haushaltsausgleichsrücklage vor.

Die Finanzkraft der Gemeinde Lorüns beträgt gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz € 380.500,00 und liegt somit geringfügig unter jener des Vorjahres.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Voranschlag 2022 mit den o.a. Summen sowie der angeführten Finanzkraft.

ad 7) Beschäftigungsrahmenplan 2022

Der Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2022 sieht drei Dienstposten vor und zwar den Dienstposten des Gemeindesekretärs-/Gemeindekassiers und den Dienstposten der Schulwartin sowie den Dienstposten einer handwerklichen Hilfskraft:

9. GV-Sitzung

Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen.

lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich
Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 0,525 0,525 Funktionen der Gehaltsklasse 19 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 1,0 1,0 Funktionen der Gehaltsklasse 20 Funktionen der Gehaltsklasse 15 bis 18 Funktionen der Gehaltsklasse 21 Beschäftigungsobergrenzen gesamt 1,525 1,525 Zahlenmäßiges Verhältnis von Frauen und Männern nach Dienstverhältnis Frauen in % Männer in % Gesamt lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich Beamte Angestellte 1,00 1,00 100 100 1,00 1,00 100 100 2,00 2,00 Angestellte i.h.V. 1,00 1,00 100 100 1,00 1,00 Summe 3,00 3,00 nach Funktionen Frauen in % Männer in % Gesamt lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich Gehaltsklasse 1 bis 6 1,00 1,00 100 100 1,00 1,00 100 100 2,00 2,00 Gehaltsklasse 7 bis 14 1,00 1,00 100 100 1,00 1,00 Summe 3,00 3,00

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2022.

ad 8) Allfälliges

Langer Florian erkundigt sich hinsichtlich der Umsetzung des Wohnbauprojekts der Residenz Wohnbau GmbH. Seitens des Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass auf Grund neuerlicher Planänderungen der entsprechende Bewilligungsbescheid erst diese Woche übermittelt wurde.

Batlogg Dominik erkundigt sich bzgl. der Handhabung von Feuerwerken zu Silvester in Lorüns.

Seitens des Vorsitzenden wird darauf verwiesen, dass das Abfeuern von Feuerwerken landesweit grundsätzlich verboten ist.

Von der Möglichkeit der Aufhebung dieses Verbots durch den Bürgermeister wird auch heuer abgesehen.

Die Lorünser/Innen sind aufgerufen, nicht zuletzt auf Grund von Lärm und Umweltverschmutzung, auf Feuerwerkskörper zu verzichten.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingebracht wurden, bedankt sich der Vorsitzende bei allen Gemeindevertretern für die gute Mitarbeit in dieser turbulenten Zeit und wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022 und vor allem Gesundheit!

Schluss der Sitzung: 20.45 Uhr.

Der Schriftführer: Der Vorsitzende:

Die Gemeindevertreter: