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Sitzungsprotokoll Nr. 17 vom 14.12.2022
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GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 14.12.2022 um 19:00 Uhr
Gemeindeamt Lorüns, Sitzungssaal 1. OG abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Loretz Christian, Ing.
Sauerwein Christian
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Ersatzmitglied: Langer Florian
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Martin
Ersatzmitglied: Winkler Gerhard
Schriftführer Batlogg Stephan
Entschuldigt
Gemeindevertreter Lorüns Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt. Er teilt mit, dass sich die Gemeindevertreter Batlogg Dominik und Irene Batlogg-Almberger zur Sitzung entschuldigt haben. An ihrer Stelle sind Langer Florian und Winkler Gerhard als Ersatzmitglieder anwesend. Ebenfalls werden 4 Zuhörer begrüßt.
Weiters bittet er um Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „MBS Montafonerbahn AG;
Gehölzpflegemaßnahmen Streckenabschnitt Lorüns Dorf“ und diesen gleich als ersten Tagesordnungspunkt aufzunehmen, nachdem extra für diesen TOP Baumprofi Andreas Burtscher als Experte geladen wurde. Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich damit jeweils um diesen Punkt. Die anwesenden Gemeindevertreter stimmen dem Antrag einstimmig mittels Handzeichen zu. Es gilt somit um Abhandlung der Tagesordnung wie folgt:
Tagesordnung
- 1. MBS Montafonerbahn AG; Gehölzpflegemaßnahmen Streckenabschnitt Lorüns Dorf - zusätzlicher TOP
- 2. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 17.11.2022
- 3. Berichte des Bürgermeisters
- 4. Objekt GH-Hirschen Nutzungsmöglichkeiten
- 5. Voranschlag 2023
- 6. Beschäftigungsrahmenplan 2023
- 7. Allfälliges
ad 1: MBS Montafonerbahn AG; Gehölzpflegemaßnahmen Streckenabschnitt Lorüns Dorf - zusätzlicher TOP
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Burtscher Andreas („Baumprofi Andi“) als Baumexperte und Auskunftsperson eingeladen und begrüßt.
Wie in der Niederschrift vom 17.11.2022 unter Allfälliges vom Vorsitzenden mitgeteilt und festgehalten hat sich der Vorsitzenden umgehend am Freitag, den 18.11.2022 hinsichtlich der Mäh- und Mulcharbeiten auf Gemeinde-Grundeigentum ohne vorgängige Abstimmung bzw. Zustimmung insbesondere im Streckenabschnitt zwischen den Illbrücken ost-west, mit der MBS (Ing.
Guntram Netzer) telefonisch in Verbindung gesetzt und um Aufklärung gebeten.
Am 21.11.2022 erfolgte umgehende Antwort von Ing. Guntram Netzer MBS per e-mail wie folgt:
1.1 Vegetationspflegemaßnahmen und
2.1 Allebäume Illdamm
mit dem Hinweis auf beigefügte Unterlagen.
Für die Beratung und Beschlussfassung soll lt. Vorsitzendem die vor erwähnte Gliederung beibehalten werden:
1.1 Vegetationspflegemaßnahmen
Der Vorsitzende stellt die Sicht der Montafonerbahn wie folgt dar:
Die Montafonerbahn ist aus Sicherheitsgründen gem. EisbG zur Wahrung der öffentlichen Verkehrsinteressen verpflichtet, die Vegetationspflegemaßnahmen durchzuführen (allgemeinen Sicherungspflicht des Eisenbahnunternehmens). Die Montafonerbahn bringt im Schreiben klar zum Ausdruck, dass die Maßnahmen keine großflächigen Rodungen darstellen, sondern nur der Bewuchs entfernt werden soll, welcher sich im Gefährdungsbereich von Eisenbahnlagen (§ 43 EisbG) befindet und von dem eine unmittelbare Gefahr auf die Eisenbahnanlagen und den Bahnbetrieb ausgeht.
Die Montafonerbahn führt weiter aus, dass sie jedenfalls für die Entfernung von natürlichem Bewuchs, welcher auf eigenen Grund eindringt, keine Zustimmung bei der Gemeinde einholen wird.
Grundsätzlich hat lt. Montafonerbahn der jeweilige Grundeigentümer die Maßnahmen gem.
EisbG zu dulden. Aufgrund der neuerlichen Rückfrage durch die Gemeinde bittet die Montafonerbahn nochmals offiziell um Zustimmung für die Beseitigung bzw. die Duldung der Entfernung von gefährdendem Pflanzenbewuchs entlang den Eisenbahninfrastrukturanlagen auf Liegenschaften der Gemeinde.
GV Batlogg Norbert teilt dazu mit, dass die Montafonerbahn auf nicht sehr professionell Weise auf Gemeindegrund mit einem stehenden Mulcher auch Jungpflanzen entfernt hat. Die Pflanzen wurden dabei nur grob „abgerissen“ anstatt fachmännisch abgeschnitten. Er habe diese mittlerweile händisch nachgeschnitten und bittet künftig fachmännischer mit etwas mehr Gefühl vorzugehen. Diese Aufforderung findet allgemeine Unterstützung.
Nach einer, zwar zu diesem Thema, jedoch vom Vorsitzenden ausdrücklich nicht gestatten Wortmeldung eines Zuhörers wurde die Beratung im Gremium sachlich weitergeführt.
GV Sauerwein Christian schlägt ergänzend vor, zu diesem Thema auch mit Waldaufseher Battlogg Josef Rücksprache zu halten.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird von der Gemeindevertretung mittels Handzeichen einstimmig die Zustimmung für die Beseitigung bzw. die Duldung der Entfernung von gefähr-
dendem Pflanzenbewuchs wie oben beschrieben bis auf Widerruf entlang den Eisenbahninfrastrukturanlagen auf den Liegenschaften der Gemeinde Lorüns vorbehaltlich der Einhaltung nachfolgender Bestimmungen erteilt.
Vor der Durchführung der Arbeiten ist die Gemeinde in Kenntnis zu setzen und mit der Gemeinde die fachliche Ausführung der Arbeiten bzw. der Einsatz von Pflegegeräten abzustimmen. Die Arbeiten haben fachmännisch mit entsprechender Sorgfalt und Augenmaß zu erfolgen.
1.2 Alleebäume Illdamm
Im Schreiben der Montafonerbahn werden weiters die noch vorhandenen Alleebäume (Rosskastanien) auf dem Uferdamm entlang der Ill, welche sich in unmittelbarer Nähe zur Eisenbahnanlage befinden erwähnt. Seitens der Montafonerbahn wird dabei auf die Gutachten der Forstbehörde und Baumpflegeexperten verwiesen und die Empfehlung ausgesprochen, eine baldige Entfernung dieses Baumbestandes eingehend zu prüfen. Aus Sicht der Montafonerbahn kann vor allem im Hinblick auf die sich häufenden Extremwetterereignisse, trotz der durchgeführten Kontroll- und Pflegemaßnahmen, nur mit einem entsprechend hohen Restrisiko die weitere Verkehrssicherheit bestätigt werden.
Im beigefügten Schreiben von Gutachter Riedesser (MR-Service) vom 30.5.2018 wurde aufgrund des Zustands der Bäume ein halbjährlicher Kontrollintervall gefordert. Nachdem aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Kontrolle in den letzten Jahren nur jährlich durchgeführt wurde, erfolgte am 29.11.2022 diesbezüglich ein Gespräch mit dem von der Gemeinde beauftragten Gutachter Hr. Jonathan Fetz (MR-Service). Im Zuge der anschließenden Begehung vor Ort erläuterte Hr. Fetz seine Bedenken hinsichtlich des Zustandes der Bäume und der entsprechenden Haftungsübernahme. Es wird zusehends schwieriger eine positive Beurteilung ohne entsprechende Eingriffe wie Einkürzung etc. abzugeben. Herr Fetz hat zugesichert zeitnahe alle Bäume eingehend zu kontrollieren und Bohrproben durchzuführen.
Das neue Gutachten wurde gestern, am 13.12.2022 per E-mail übermittelt. Der Vorsitzende hat diesbezüglich umgehend Kontakt mit dem Baumprofi Andreas Burtscher aufgenommen und ihn gebeten für die heutige Sitzung einen Kosten-Nutzen-Überblick als Basis für die weitere Vorgangsweise auszuarbeiten und zu präsentieren.
Burtscher Andreas wird vom Vorsitzenden als Auskunftsperson und Baumexperte das Wort erteilt. Andreas Burtscher erklärt, dass er den Baumbestand und die damit verbundene Problematik bestens kennt. Er erklärt den Verlauf der Vorgehensweise der vergangenen Jahre und erläutert das aktuell vorliegende Protokoll der wiederkehrenden Baumkontrolle im Herbst 2022 von Jonathan Fetz. Daraus ergibt sich aufgrund des Zustands der Bäume, dass 2 Kastanien sofort gefällt und die restlichen Kastanien um 20 % eingekürzt werden müssen. Dies insbesondere aus dem Grund, Spaziergänger nicht durch herabfallende Äste zu gefährden. Durch diese Maßnahme wird natürlich die Laubbildung und somit die Vitalität der Bäume nicht unbedingt gefördert. Die 2016 nachgesetzten Eichen würden hingegen durch die Freistellung positiv profitieren. Andreas Burtscher erklärt, dass die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Zustandsbewertung innert 6 Monaten zu erfolgen hat. Auf Grund der Vogelbrutzeit im Frühjahr empfiehlt er die vorgeschriebenen Maßnahmen umgehend umzusetzen. Sollten die Maßnahmen nach Ablauf dieser 6 Monatsfrist nicht umgesetzt worden sein, gehen Haftungsansprüche auf die Gemeinde und somit den Bürgermeister über.
Auf Basis des Gutachtens bzw. der Ausführungen von Baumprofi Andreas Burtscher gelangt die GV zum Ergebnis, dass auf Grund der weiteren Auflagen die Sinnhaftigkeit einer Erhaltung hinterfragt werden muss. Hartmann Michael schlägt vor alle Kastanienbäume zu fällen und über den Sommer 2023 zu beobachten, was an natürlichem Aufwuchs aufkommt. Der natürliche Aufwuchs stellt aus seiner Sicht immer die beste Lösung dar. Das Geld für die geforderte Einkürzung sollte besser in die künftige Pflege des Aufwuchses investiert werden.
Dem Vorschlag von GR Loretz Christian, vor der Beschlussfassung die Arbeitsgruppe „Alleebäume am Illdamm“ auch noch darüber zu informieren bzw. diese in die Entscheidungsfindung mit einzubinden wird einhellig zugestimmt. Der Vorsitzende wird einen dahingehenden Besprechungstermin in naher Zukunft anberaumen. Die diesbezügliche Beschlussfassung zu TOP 1.2 wird somit vorübergehend vertagt.
ad 2: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 17.11.2022
Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.11.2022 wurde allen Gemeindevertretern zugesandt, die Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Die Niederschrift wird daraufhin ohne Einwand einstimmig mittels Handzeichen genehmigt.
ad 3: Berichte des Bürgermeisters
Verkehrslösung Lorüns:
wie bei der letzten GV-Sitzung berichtet, fand am Freitag den 25.11.2022 das Treffen mit Landeshauptmann Mag. Markus Wallner, Landtagsvizepräsidentin Dr. Monika Vonier und den Montafoner Standesbürgermeistern bezüglich der Niveaufreimachung der MBS Almakreuzung und Verkehrslösung Lorüns im Gemeindeamt Lorüns statt.
Anhand des 3D-Modells der Gemeinde konnte dem Landeshauptmann und den Bürgermeistern, die das Modell noch nicht gekannt haben, ein interessanter Blick auf unser Dorf eröffnet und die im SUP-Umweltbericht untersuchten Varianten präsentiert werden. Besonderes Interesse galt natürlich dervon uns präferierten Korridorvariante „Lorüns Mitte“. Im Zuge der Präsentation ist es den Talschaftsbürgermeistern mit Unterstützung von Landtagsvizepräsidentin Dr. Monika Vonier sehr gut gelungen dem Landeshauptmann die Erwartungshaltung der Lorünser:innen und auch der gesamten Talschaft zu vermitteln. Im äußerst konstruktiven Gespräch unter Einbeziehung aller bekannten Rahmenbedingungen wie Bescheid Schrankenanlage, laufende Verfahren (SUP/ UVP-Feststellungsverfahren), MIP Montafonerbahn AG, etc. wurde klar das gemeinsame Bekenntnis, dass eine Schranke nicht die Lösung darstellt, zum Ausdruck gebracht und auch seitens Landeshauptmann Markus Wallner zustimmend zur Kenntnis genommen. Von Landeshauptmann Markus Wallner wurde zugesichert, parallel zur laufenden SUP-Prüfung die entsprechenden Vorbereitungen für die Regierungsbeschlussfassung mit Korridorverordnung etc. für die Weiterentwicklung des Projekts in die Wege zu leiten. In einer weiteren gemeinsamen Besprechung Ende Jänner 2023 sollen die Projektaufgaben und -schritte definiert und festgelegt werden.
Pflegeplan Illufer:
Am 23.11.2022 erfolgte die mündliche Verhandlung für das Projekt „Pflegemaßnahmen Ill“ bei der BH-Bludenz. Für den Abflussquerschnitt HQ 100 gelten klare Vorgaben der Wasserwirtschaft. Außerhalb können auch größere Bäume und Sträucher belassen werden. Die Vorgangsweise der Umsetzung wird im Bescheid festgehalten. Der Vorsitzende erklärte, dass für den Fall der Umsetzung des Projekts „Lorüns Mitte“ möglicherweise eine Lösung (Erhöhung der zusätzlichen Schutzwand um ca. 0,25-0,5m) gefunden werden kann (Vorschlag Abt. Wasserwirtschaft), den Bewuchs im Abflussquerschnitt unverändert zu belassen. Dies wird aber im gegenständlichen Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Die Ausführung des 1. Abschnitts ist orografisch links ab Gemeindegrenze Bürs, ab frühestens Ende Oktober 2023 geplant.
Forstliche Maßnahmen:
Ab 9.12.2022 werden von der Fa. Salzgeber die noch ausständigen Durchforstungsarbeiten im Bereich „Dichta Wäldle“ in Abstimmung mit WAO Josef Battlogg ausgeführt. Jagd und Forstausschuss wurden bereits im Vorfeld informiert. Das anfallende Brennholz wird von Martin Batlogg abgenommen. Somit konnten die forstlichen Maßnahmen heuer plangemäß durchgeführt werden.
Ufermauersanierung Alfenz - Lorüns
Die für heuer geplante Sanierung des orografisch linken Ufermauerwerks der Alfenz im Mündungsbereich Ill ab Zufahrtsbrücke zur Fa. LCS bis zur L188- Alfenzbrücke konnte im Zeitraum November 2022 plangemäß umgesetzt werden. Die Dringlichkeit der Sanierung konnte aufgrund der festgestellten Mängel insbesondere im Zuge der Freilegung der Mauerfundamente nur bestätigt werden. Von den insgesamt € 76.072,93 Sanierungskosten sind 1/3 von der Gemeinde zu übernehmen.
Abwasserverband -ARA
Bei der ARA– Sitzung im Rathaus Bludenz am 12.12.2022 wurde bezüglich explodierender Stromkosten informiert. Weiters wurde informiert, dass die ARA im Blackoutfall schwarzstartfähig ist und die - Abwasserreinigung einige Tage autark funktioniert . Außer der Gemeinde Brand sind keine Pumpen erforderlich. In Klösterle steht eine größere Sanierung des Sammelkanals an(Fremdwassermenge - Grundwassereintritt).
Alternativ zur ursprünglich geplanten Klärschlammtrocknung ist nunmehr die Verbrennung in einer Anlage am Standort Meinigen geplant. Die diesbezügliche Entscheidung soll Anfang 2023 wie auch bereits medial berichtet gefällt werden.
Um die Energiekosten in den Griff zu bekommen ist die Errichtung einer PV-Anlage mit 700kwp + Biogasspeicherung in der Nacht geplant. Damit ist der Normalbetrieb aus Eigenaufbringung möglich. Die Projektkosten werden mit 2,75 Mio. abzgl. Förderung angegeben.
ad 4: Objekt GH-Hirschen Nutzungsmöglichkeiten
Der Vorsitzende berichtet von derzeit zwei Konzeptvarianten für die Nachnutzung des ehemaligen Gasthaus Hirschen. Eine gastronomische Nutzung erscheint aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich und wurde auch nicht mehr weiter verfolgt:
a) Vorübergehende Nutzung als Flüchtlingsunterkunft - Nach der Besichtigung mit Vertretern der Caritas am 18.11.2022 erfolgte eine Aufnahme und Bewertung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen für die Unterbringung von ca. 12 Flüchtlingen.- Seitens der Caritas wird dabei mit Sanierungskosten von ca. € 22.000.- gerechnet. Laut Caritas kann bei einer Belegung nur mit ukrainischer Kriegsvertriebenen und Anmietung auf ein Jahr das Gasthaus nicht angemietet werden, da dies rechnerisch nicht gerechtfertigt werden kann. Mit der Option, dass dort auch Flüchtlinge aus anderen Ländern unterzubringen wären und einem Dreijahresmietvertrag bei voller Kosten-, und Sanierungsübernahme könnte ein Monatszins von 850 € netto lt. Caritas angeboten werden.
Die Caritas bittet die Gemeinde um zeitnahe Rücksprache hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise.
b) Parallel dazu erfolgte auf eine landesweite Email-Anfrage der WISTO für das junge Unternehmen Sodex ein Telefonat des Vorsitzenden mit einem der Geschäftsführer der Fa. Sodex.
Bei einer Besichtigung des GH-Hirschen mit den Gesellschaftern der Fa. Sodex am9.12.2022.
Sodex erklärten diese, dass ihr Unternehmen stark im Wachsen begriffen ist und nach einem
Standort mit optimaler öffentlicher Verkehrsanbindung gesucht wird. Von derzeit 5 Mitarbeitenden soll kurzfristig auf 10 aufgestockt werden. Ein weiterer Standort wird in Wien betrieben. Neben Bauunternehmungen zählt auch die Deutsche Bahn zum Kundenkreis.
Am 13.12.2022 wurde seitens der Fa. Sodex mitgeteilt, dass großes Interesse zur Miete des gesamten Objektes besteht und sie gerne die Verhandlungsgespräche mit der Gemeinde vertiefen möchten.
Seitens der Gemeindevertreter wird die vorgestellte Variante „Sodex“ sehr positiv aufgenommen. Abzuklären gilt es, ob die bestehende Flächenwidmung (BW1) diese Vermietung zulässt.
Seitens der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen das Gebäude vorerst nur für 3-5 Jahre zu vermieten. Für die Beratung und Beschlussfassung bei der nächsten Gemeindevertretungssitzung sollen mit der Fa. Sodex neben sonstigen Bedingungen auch der Mietpreis abgestimmt werden.
ad 5: Voranschlag 2023
Gemäß § 73 Abs. 4 des Vbg. Gemeindegesetzes, wurde der Voranschlag 2023 vom Vorsitzenden Bgm. Ing. Batlogg Andreas erstellt und in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 07.12.2022 dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gebracht und darüber beraten. Weiters wurde die Stellungnahme des Gemeindevorstandes sowie der Voranschlag 2023 jedem Gemeindevertreter rechtzeitig, eine Woche vor Beschlussfassung vorgelegt.
Die Erstellung des Voranschlags 2023 erfolgte entsprechend den Vorgaben der VRV 2015 und enthält neben dem Finanzierungshaushalt auch den Ergebnishaushalt.
Ausgabenseitig galt es den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auch sozialen Gesichtspunkten unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, entsprechend Rechnung zu tragen.
Bei der Erstellung des Voranschlags 2023 wurden entsprechend den Beratungen in den Ausschüsse und insbesondere in der Finanzausschusssitzung am 04.11.2022 nur die unbedingt notwendigen bzw. aus wirtschaftlicher Sicht vertretbaren Vorhaben und Investitionen berücksichtigt.
Die wesentlichen Vorhaben des Voranschlags 2023 stellen sich wie folgt dar:
Einbau Photovoltaikanlage Volksschulgebäude (auf Dächer des Klassentraktes und Mehrzwecksaal) € 60.000,00 Erstellung Wasserleitungs-Kataster € 35.000,00 Hochwasser-Schutz Ill; Sanierungs- und Pflegemaßnahmen € 31.500,00 Raumplanungs- und –Entwicklungskosten (REP Lorüns etc.) € 23.300,00 Gebäudesanierungsmaßnahmen Volksschulgebäude € 12.000,00 Modernisierung IT-Infrastruktur und Schulmöbel € 7.000,00
Nichtsdestotrotz wird auf die Konsolidierung der Gemeindefinanzen größten Wert gelegt. Die anfallenden Schuldendienste für Darlehen der Wasserversorgung resp. Darlehenstilgung für die GIG (Neubau Gemeindeamt und Feuerwehrgerätehaus) sowie die Ausgaben für die immer umfangreicheren Aufgaben der Gemeinden, speziell im Sozial-, im Bildungs- und Verwaltungsbereich engen den finanziellen Spielraum der Gemeinde erheblich ein.
Der Ergebnisvoranschlag 2023 sieht somit eine Gesamtsumme für die Mittelverwendung von € 1.321.900,00 bei einer Mittelaufbringung von € 1.224.000,00 und somit einen Abgang in Höhe von € 97.900,00 vor.
Der Finanzierungsvoranschlag 2023 sieht eine Gesamtsumme für die Mittelverwendung von € 1.202.800,00 bei einer Mittelaufbringung von € 1.214.700,00 vor. Somit kann für das Jahr 2023 ein positives Ergebnis in Höhe von € 11.900,00 budgetiert werden.
Die Finanzkraft der Gemeinde Lorüns beträgt gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz € 468.400,00 und liegt somit deutlich über dem Vorjahreswert.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Voranschlag 2023 mit den o. a. Summen sowie der angeführten Finanzkraft.
ad 6: Beschäftigungsrahmenplan 2023
Der Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2023 sieht drei Dienstposten vor und zwar den Dienstposten des Gemeindesekretärs-/Gemeindekassiers und den Dienstposten der Schulwartin sowie den Dienstposten einer handwerklichen Hilfskraft:
Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen.
lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich
Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 0,525 0,525 Funktionen der Gehaltsklasse 19 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 1,0 1,0 Funktionen der Gehaltsklasse 20 Funktionen der Gehaltsklasse 15 bis 18 Funktionen der Gehaltsklasse 21 Beschäftigungsobergrenzen gesamt 1,525 1,525 Zahlenmäßiges Verhältnis von Frauen und Männern nach Dienstverhältnis Frauen in % Männer in % Gesamt lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich Beamte Angestellte 1,00 1,00 100 100 1,00 1,00 100 100 2,00 2,00 Angestellte i.h.V.
1,00 1,00 100 100 1,00 1,00
Summe 3,00 3,00
nach Funktionen
Frauen in % Männer in % Gesamt
lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich Gehaltsklasse 1 bis 6 1,00 1,00 100 100 1,00 1,00 100 100 2,00 2,00 Gehaltsklasse 7 bis 14 1,00 1,00 100 100 1,00 1,00 Summe 3,00 3,00
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2023.
ad 7: Allfälliges
GV Hartmann Michael fragt aus welchem Grund eigentlich der im Voranschlag berücksichtigte Wasserleitungskataster erarbeitet werden muss. Der Vorsitzende teilt ihm dazu mit, dass dieser als Grundvoraussetzung für die hinkünftige Inanspruchnahme von Landes- und Bundesförderungen benötigt wird. Laut Auskunft von Adler Consult ist der Trinkwasserkataster gemäß der Richtlinien der Wasserwirtschaft des Landes spätestens in zwei Jahren ohnehin verpflichtend zu erstellen.
Christoph Breuer vom Büro Kairos wird als Referent und Fachexperte zum Thema „Mission Zero“ und dabei speziell zu Erhebungen für kleinräumige Energieversorgungsmöglichkeiten bzw.
die Errichtung von kleiräumigen Wärmenetzen analog dem Projekt der Gemeinde Silbertal begrüßt.
Das Projekt wird seitens des Bundes zu 100% gefördert, müsste aber ehestmöglich gestartet werden, da es nur noch bis Jänner 2023 läuft bzw. dann abgeschlossen sein sollte. Aufbauend auf einer ersten Bestandserhebung der Öl- und Gasheizungen in Lorüns soll in weiterer Folge neben einem Reduktionspfad von Gas und Öl-Heizungen auch Mobilitätslösungen aufgezeigt werden.
Schuh Otto teilt mit, dass die im Rahmen der Kürbisschnitz-Aktion erhaltenen freiwilligen Beiträge in Höhe von 50,00€ an die Nikolausaktion von Lorüns für die Unterstützung von krebskranken Kindern in Vorarlberg übergeben wurde.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingebracht wurden, bedankt sich der Vorsitzende bei allen Gemeindevertretern für die gute Zusammenarbeit und aktive, konstruktive Mitarbeit und wünscht ihnen allen und ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023 und vor allem Gesundheit!
Schluss der Sitzung: 20:45 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg
Die Gemeindevertreter: