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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 16.03.2023

Lorüns · Sitzungsprotokolle Lorüns · 16.03.2023

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … Vorteile der Grundstücksvereinigung sind die einheitliche Einlagezahl im Grundbuch aber auch Vereinfachungen bei Zu- und Abschreibungen im Zuge von Grundablösen. Dabei gilt, dass Grundstücke aus derselben Einlagezahl (EZ) per einfachem Antrag an das Vermessungsamt (VA) vereinigt werden können. Hier fallen nur die …

Vergabe / Ausschreibung

  • … Firma Stüttler ein Angebot mit Preis in Höhe von € 10,00/srm excl. USt. abgegeben. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der Schlägerungsarbeiten an die Firma Salzgeber Manuel aus Klösterle zum Preis von € 34,00/fm excl. USt. im Umfang von 400fm. Sollten sich aufgrund der …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

GEMEINDEAMT LORÜNS

Niederschrift
über die am 16.03.2023 um 19:00 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Anwesende

Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Loretz Christian, Ing.
Sauerwein Christian
Batlogg-Almberger Irene, Mag. bis 21.28 Uhr
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Schriftführer Batlogg Stephan

Entschuldigt

Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.

Weiters begrüßt der Bürgermeister die Referenten zum TOP 1, Mag. iur. Christof Obwegeser (Amtsleiter Gemeinde Schruns) Markus Rudigier (Amtsleiter Gemeinde Bartholomäberg) sowie einen Zuhörer und stellt den Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Alleebäume Illdamm“ als weiteren Tagesordnungspunkt.

Die anwesenden Gemeindevertreter stimmen dem Antrag einstimmig mittels Handzeichen zu.

Der Punkt wird als TOP 11 aufgenommen, der Punkt „Allfälliges“ verschiebt sich daher auf
TOP 12. Es gilt somit um Abhandlung der Tagesordnung wie folgt:

Tagesordnung

  • 1. Information Kinderbetreuung Montafon
  • 2. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 02.02.2023
  • 3. Berichte des Bürgermeisters
  • 4. Mietvertrag Fa. Sodex - HNr. 20
  • 5. Bauliche Adaptierungsmaßnahmen Objekt HNr. 20 (ehem. GH Hirschen)
  • 6. Grundstücksvereinigungen
  • 7. Forstwirtschaftliche Maßnahmen 2023
  • 8. Seniorentaxi - Taxibonaktion
  • 9. Klimaticket - VMobil
  • 10. Attraktivierung Vorplatz Gemeindeamt
  • 11. Alleebäume Illdamm
  • 12. Allfälliges

ad 1: Information Kinderbetreuung Montafon

Aufgrund des in Kraft gesetzten Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes wurde vom Stand Montafon das Büro ICG mit der Ausarbeitung einer Studie für Möglichkeiten einer gemeinsamen Lösung beauftragt. Diesbezüglich wurde im Stand Montafon bereits informiert. Das Ergebnis der Studie wurde der Gemeindevertretung Lorüns heute von Markus Rudigier (Amtsleiter Gemeinde Bartholomäberg) und Mag. iur. Christof Obwegeser (Amtsleiter Gemeinde Schruns) präsentiert.

Seitens der Gemeinde Lorüns besteht für die Betreuung von Klein- und Kindergartenkindern eine Kooperation mit der Stadt Bludenz und der Gemeinde Stallehr mit dem Kindercampus (Zwergenvilla) in Bings. Für die stufenweise Erfüllung des Gesetzesauftrags in weiterer Folge für Volks- und Mittelschule gibt es seitens Lorüns noch keine Lösung. Das von ICG für den Stand Montafon erarbeitete Modell sieht für die Kinderbetreuung eine Verbandslösung vor. Erst vor kurzem wurde von den Jagdberggemeinden ein diesbezüglicher Gemeindeverband gegründet.

Fragen der Gemeindevertreter wurden bereits während bzw. im Anschluss an die Präsentation von den Referenten beantwortet.

In weiterer Folge präsentierte Mag. iur. Christof Obwegeser sein Konzept für einen Gemeindeverband Montafon. Einigkeit besteht in allen Gemeinden, dass Kooperationen im wichtiger werden. Als bestens etablierte Kooperationen werden dabei die Bauverwaltung Montafon und Personalverwaltung genannt. Handlungsbedarf in der rechtlichen Organisationsform besteht insbesondere bei der Finanzverwaltung. Als weitere Themen für Kooperationen werden neben der Bauverwaltung, der Kinderbetreuung, die IT-Betreuung und auch das Musikschulwesen genannt.

Die Gemeindeverbandslösung (Mehrzweckverband) soll die Wahrung der Autonomie und Handlungsfähigkeit der Gemeinden sichern und dabei hohe Servicequalität für den Bürger bringen. Im Verhältnis zum Stand Montafon wird keine Parallelstruktur gesehen. Im Gegensatz zum Stand Montafon als Gestalter wird der Gemeindeverband als Verwalter dargestellt.

ad 2: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 02.02.2023

Die Niederschrift vom 02.02.2023 wurde den Gemeindevertretern zugesandt, die Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Die Niederschrift wird ohne Einwand einstimmig genehmigt.

ad 3: Berichte des Bürgermeisters

Am 6.3.2023 fand eine Besprechung zur Verkehrslösung Lorüns im Landhaus mit den Landesräten Tittler und Zadra, Vertretern der SUP-Stelle und der Abteilung Straßenbau statt.

Dabei wurde berichtet, dass das SUP-Verfahren abgeschlossen wurde und der seitens der Gemeinde favorisierte Korridor „Mitte“ der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Zudem soll im Zuge dessen die Abteilung Straßenbau (VIIb) mit den weiteren Planungen (Baugrunderkundungen, Einreichprojekt etc.) beauftragt werden.

In den nächsten Wochen soll zudem eine Absichtserklärung (Grundsatzbeschluss) aller Verkehrsträger (Land Vorarlberg, MBS und Gemeinde Lorüns) für die Projektumsetzung in der auch die Kostentragung für die Planungsphase zwischen den Beteiligten fixiert wird folgen.

Gleichzeitig läuft derzeit noch das UVP-Feststellungsverfahren, das voraussichtlich bis April 2023 abgeschlossen wird.

Außerdem wird parallel dazu durch die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
geprüft, ob in Zukunft unter der Annahme einer wesentlichen Änderung der derzeitigen Voraus-

setzungen, eine Zweigleisigkeit der Montafonerbahn genau im Bereich Lorüns aus eisenbahntechnischer Sicht notwendig sein könnte und wenn ja, wann dies der Fall sein könnte.

Volksschule Lorüns:

Die neuen Fenster im Altbau wurden wie geplant ab 13.2.2023 eingebaut. Im Zuge eines Besichtigungstermins mit dem Bundesdenkmalamt, der Tischlerei Engstler und dem Vorsitzenden wurde die Ausführung der Sprossenteilung bei den Oberlichten in 3-geteilter Ausführung (Art Deco Jugendstil) festgelegt.

Am 14.3.2022 hat die Fa. doma-vkw mit der Montage der PV-Anlage auf den Dächern der Volksschule begonnen.

Defibrillator:

Der Defibrillator wurde umgehend nach der Beschlussfassung bei der letzten Gemeindevertretungssitzung bestellt, geliefert und bereits im unmittelbaren Eingangsbereich der Volksschule montiert. Am 20.3.2023 um 18:30 Uhr findet mit der Fa. Tschenett eine Vorführung und Einschulung vor Ort statt.

REP Lorüns:

Im Zuge eines Gesprächs mit dem Forstsachverständigem der BH-Bludenz und dem Vorsitzenden wurden Optimierungen/Adaptierungen der Siedlungsränder insbesondere im westlichen Siedlungsgebiet im Zuge der REP-Erstellung thematisiert. Aus forstfachlicher Sicht werden die angedachten Maßnahmen als äußerst kritisch und möglicherweise nicht bewilligungsfähig beurteilt. Die weitere Vorgangsweise soll in der REP-Gruppe zeitnahe beraten werden.

BH-Bludenz – Stellungnahme Ansuchen Tomaselli-Gabriel:

Die Fa. Tomaselli Gabriel Bau GmbH hat bei der BH-Bludenz die straßenpolizeiliche Bewilligung zur Benutzung der Zufahrt für die Zwischenlagerung von Staubeckensedimenten auf dem Lagerplatz der Fa. LCS beantragt. Die Gemeinde Lorüns wurde im Verfahren um Stellungnahme gebeten. Aus Sicht der Gemeinde wurde der BH-Bludenz mitgeteilt, dass zum Lagerplatz LCS grundsätzlich keine Zufahrtsberechtigung abzweigend von der L188 und in weiterer Folge über die Gemeindestraße zum im Luftbild dargestellten Zwischenlagerplatz besteht. Nachdem offenbar die Notwendigkeit besteht, die Staubeckensedimente per LKW aus dem Becken Rodund abzuführen, wurde der Zufahrt zum geplanten Zwischenlager über die Gemeindestraße unter Einhaltung von Auflagen zugestimmt.

Versicherungen - zukünftiges Risikomanagement:

Die Arge Versicherungsmakler Sattler-Wachter hat für die 10 Gemeinden des Standes Montafon und dem Stand Montafon selbst ein regional einzigartiges Versicherungsmodell erarbeitet. Die Versicherungsverträge der Gemeinde Lorüns wurden für eine entsprechende Beurteilung an die Arge Sattler-Wachter übergeben. Bei der letzten Gemeindevorstandssitzung wurde das Versicherungsmodell mit dem Ergebnis der Vertragsprüfung dem Gemeindevorstand präsentiert. Zusammenfassend erklärt, kann durch den Wechsel in das vorgestellte Versicherungsmodell ein erhöhter Deckungsschutz bei gleichen bzw. teilweise geringeren Prämien für die Gemeinde Lorüns erzielt werden. Derzeit wird das Modell vom Stand Montafon und 7 Gemeinden in Anspruch genommen. Ein diesbezüglicher Beschluss wurde in der Gemeindevorstandsitzung am 7.3.2023 gefasst.

Voranschlag 2023

Mit Schreiben der Vbg. Landesregierung vom 08.02.2023 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass gem. § 74 GG keine Einwände gegen den Voranschlag 2023 erhoben werden.

ad 4: Mietvertrag Fa. Sodex - HNr. 20

Der Mietvertrag mit der Fa. Sodex wurde am 01.03.2023 unterfertigt. Die neuen Mieter haben umgehend nach der Räumung der Einrichtung mit der Instandsetzung der Räumlichkeiten begonnen. Für die im Mietvertrag vereinbarte Besicherung der Kaution in Höhe von € 3.000.-stellte sich aufgrund des Zustands der Räumlichkeiten zum Zeitpunkt der Übergabe die Frage, ob eine Kaution insgesamt angemessen erscheint. Der Vorsitzende hat mit den Mietern vereinbart, das Thema Kaution in der Gemeindevertretung zu beraten. In der Beratung wurde anhand der präsentierten Fotos einhellig festgestellt, dass von einer Kaution durchaus abgesehen werden kann.

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen die im Mietvertrag vereinbarte Kaution zu erlassen und dies mittels einer Nebenvereinbarung zum Mietvertrag festzuhalten. Aufgrund der Verzögerungen beim Einbau der neuen Treppe EG-OG durch Neuplanung gemäß den Vorgaben des Amtssachverständigen für Arbeitnehmerschutz und durch die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wird der Mieterin als Unterstützung zur Neugründung die erste Monatsmiete (März 2023) erlassen.

ad 5: Bauliche Adaptierungsmaßnahmen Objekt HNr. 20 (ehem. GH Hirschen)

Der Vorsitzende berichtet von der erforderlichen Änderung der Ausführung der Treppe vom EG ins OG aufgrund der Vorgaben des ASV für Arbeitnehmerschutz. Die Umbau- und Adaptierungsmaßnahmen an der Heizung für die getrennte Erfassung der Heizwärme wurden von der Fa. Einsiedler bereits Ende Februar fertiggestellt.

Nach der Entfernung der Sitzbänke musste festgestellt werden, dass die Heizkörper über keine Thermostatventile verfügen und teils die Handventile nicht mehr betätigt werden können und somit die Steuerung der Heizung nicht möglich ist. Bei genauerer Prüfung der Sanitäreinrichtungsgegenstände wurden Mängel und Beschädigungen festgestellt. Zudem müssen nach dem Ausbau der Schankanlage und der Kücheneinrichtung Abflussleitungen fachgerecht verschlossen werden.

Für diesbezügliche Aufwendungen sowie die Warmwasserbereitung, den Einbau von Thermostatventilen und die Erneuerung von Sanitäreinrichtungsgegenständen wurde von der Fa. Einsiedler ein entsprechendes Angebot erstellt. Weitere Mängel wurden bei den 5 Zimmertüren im OG festgestellt. Für die Erneuerung der Türblätter wurde von der Tischlerei Reinhard Batlogg ein Angebot gelegt.

Wie den Mietern seitens des Vorsitzenden zugesagt, wurde der Gemeindevertretung nachfolgender Vorschlag für die Kostenübernahme für bauliche Adaptierungsmaßnahmen durch die Gemeinde Lorüns zur Beratung vorgelegt:

Der Vorschlag sieht vor, Kosten in Höhe von €4.627,74 seitens der Gemeinde zu übernehmen.

Die Kostenübernahme für die zusätzlich zu tätigenden Aufwendungen soll in Form eines Mieterlasses von 3 Monatsmieten gewährt werden.

Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag eines Mieterlasses für 3 Monatsmieten (April – Juni 2023) einstimmig mittels Handzeichen zu.

Die allfälligen Aufwendungen für bauliche Adaptierungsmaßnahmen die den Budgetrahmen überschreiten, sollen aus den Verstärkungsmitteln entnommen werden.

ad 6: Grundstücksvereinigungen

Der Vorsitzende berichtet hinsichtlich den von DI Zischinsky (Vermessungsbüro) angeregten möglichen Grundstücksvereinigungen im Zuge der Vermessungsarbeiten für das Umfahrungsprojekt Lorüns (ortsnahe Umlegung). Vorteile der Grundstücksvereinigung sind die einheitliche Einlagezahl im Grundbuch aber auch Vereinfachungen bei Zu- und Abschreibungen im Zuge von Grundablösen. Dabei gilt, dass Grundstücke aus derselben Einlagezahl (EZ) per einfachem Antrag an das Vermessungsamt (VA) vereinigt werden können. Hier fallen nur die amtlichen Gebühren des Vermessungsamtes in Höhe von ca. 500 € an.

Für die Vereinigung von öffentlichem Gut und Gemeindebesitz bedarf es eines Gemeindevertretungsbeschlusses und eines Notariatsaktes. Diesbezüglich erfolgte bereits ein Vorgespräch mit Notar Dr. Andreas Huber. Neben den Notariatskosten fallen amtliche Gebühren des Vermessungsamtes in der Höhe von ca. 560 € an.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die vorgeschlagenen Grundstücksvereinigungen und Antragstellung an das Vermessungsamt. Für die damit verbundene Übertragung von Flächen aus dem öffentlichen Gut ins Gemeindegut wird Notar Dr. Andreas Huber beauftragt.

Bauliche Adaptierungsmaßnahmen
Pos. Auftragnehmer Maßnahmen Angebotspreis Gemeinde Sodex Zusätzliche Maßnahmen Installationsarbeiten Warmwasserbereitung/Waschtischmischergar.€ 2 386,85 € 1 221,32€ 1 165,53 Waschtischmischer € 588,00 € 392,00 € 196,00 Spültischmischer Teeküche € 140,21 € 140,21 4 UT-Boiler € 956,64 € 478,32 € 478,32 Monteurstunden u. Kleinmat. € 702,00 € 351,00 € 351,00 Sanitäreinrichtungen € 3 782,84 € 1 891,42€ 1 891,42 4xErneuerung WC Damen/Herrn EG € 3 782,84 € 1 891,42 € 1 891,42 Tischlerarbeiten € 3 030,00 € 1 515,00€ 1 515,00 Innentüren 4 Türblätter OG € 1 728,00 € 864,00 € 864,00 1 Türe mit Stock OG € 888,00 € 444,00 € 444,00 div. € 414,00 € 207,00 € 207,00 Summe zusätzliche Maßnahmen € 9 199,69 € 4 627,74€ 4 571,95 Kostenaufteilung

ad 7: Forstwirtschaftliche Maßnahmen 2023

Der Vorsitzende berichtet einleitend über das Ergebnis der im letzten Jahr durchgeführten Holzschlägerungen am Lorünserberg mit einem Einschlag von insgesamt ca. 1500 fm.

In weiterer Folge berichtet der Obmann des Forstausschusses GV Sauerwein Christian über die geplanten forstlichen Maßnahmen 2023, die bei der Forstausschusssitzung am 06.03.2023 im Anschluss an die Waldbegehung von WAO Josef Batlogg vorgestellt und beraten wurden.

Neben der Schlägerung in der Größenordnung von insgesamt ca. 400 fm sind umfangreiche Aufforstungsmaßnahmen mit Tanne, Douglasie und Lärche geplant. Zudem sind speziell in den Bereichen Bildstöckle und Alte Böda anstelle bisheriger Einzelschütze, Wildschutzzäune mit einer Länge von insgesamt ca. 450m Länge geplant.

Für die Durchführung der Schlägerungsarbeiten wurden die Firma Salzgeber Manuel und Fa.

Kopf Alexander angefragt. Seitens der Firma Kopf wird auf Grund der derzeitigen Auslastung auf die Abgabe eines Angebotes verzichtet.

Die Firma Salzgeber hat angeboten, die Arbeiten zum Preis von € 34,00/fm excl. USt. ausführen.

Der Preis wurde auf Angemessenheit geprüft (Vorjahrespreise zwischen € 31,50 – € 39,00).

Für die Aufarbeitung und den Abtransport des anfallenden Hackgutes zur Naturwärme Montafon wurde seitens der Firma Stüttler ein Angebot mit Preis in Höhe von € 10,00/srm excl. USt.
abgegeben.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der Schlägerungsarbeiten an die Firma Salzgeber Manuel aus Klösterle zum Preis von € 34,00/fm excl. USt.

im Umfang von 400fm. Sollten sich aufgrund der Holzauszeige maßgebliche Abweichungen im Zuge des Einschlags gegenüber den geplanten Mengen ergeben, wird dahingehend in den Gremien neuerlich beraten.

Die Aufarbeitung und der Abtransport des anfallenden Hackgutes wird an die Firma Stüttler gem. Angebot zum Preis von € 10,00/ srm excl. USt. vergeben.

Weiters beschließt die Gemeindevertretung die geplanten Aufforstungs- und Schutzmaßnahmen umzusetzen. Allerdings soll insbesondere hinsichtlich der Lärchennachpflanzung nochmals im Forstausschuss beraten werden. In die Umsetzung der Schutzmaßnahmen -Schutzzäune sollen die Jagdnutzungsberechtigten mit eingebunden werden. Für die Anbringung von Einzelschützen soll eine gemeinsamer Waldtag mit interessierten Lorünse Innen anberaumt werden.

ad 8: Seniorentaxi - Taxibonaktion

Für die Gemeindevorstandssitzung am 7.3.2023 wurde eine Taxibonaktion für Senior Innen seitens der Gemeindeverwaltung geprüft und ein Umsetzungskonzept ausgearbeitet.

Eine derartige Serviceleistung wird in der Stadt Bludenz bereits länger angeboten. Die Beteiligung am Modell der Stadt Bludenz durch die Gemeinde Lorüns war nach eingehender Prüfung nicht möglich. Die Gemeinde Lorüns hat daraufhin mit vier Taxiunternehmen aus Bludenz und Umgebung eine Seniorentaxi – Taxibonaktion für Lorünser Seniorinnen und Senioren ausgearbeitet. Von den Lorünser Seniorinnen und Senioren können dabei vergünstigte Taxigutscheine erworben werden und werden somit von der Gemeinde in ihrer Selbständigkeit und Mobilität ein Stückweit unterstützt. Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen ist Benützung des eigenen PKWs nicht mehr möglich und stellt auch die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oft eine Hürde dar.

Geförderte Taxibons sollen dabei die Entscheidung auf ein Taxi umzusteigen erleichtern.

Zielgruppe sind:
a) Alle Seniorinnen und Senioren mit Hauptwohnsitz in Lorüns im Alter von 75 Jahren und älter.

b) Alle Seniorinnen und Senioren ab dem Alter von 65 Jahren mit dauerhaften mobilen Einschränkungen (Ausstellung eines Berechtigungsnachweis). Die Ausstellung von einem Berechtigungsnachweis erfolgt im Gemeindeamt Lorüns. Zur Prüfung der dauerhaften Mobilitätseinschränkung sind einschlägige Unterlagen vorzulegen (Pflegegeldbescheid, Behindertenausweis, ärztl. Gutachten, …).

Taxibons im Wert von € 7,00 können gegen einen Selbstkostenbeitrag von € 3,00 im Gemeindeamt Lorüns erworben werden. Der Unterstützungsbeitrag pro Bon durch die Gemeinde Lorüns liegt bei € 3,00, der Beitrag von den beteiligten Taxiunternehmen bei € 1,00.

Beim Ankauf der Bons werden Kaufdatum, Name, Adresse, Anzahl der Bons und Geburtsdatum notiert sowie gegebenenfalls der Berechtigungsnachweis kontrolliert. Die Bons können bei Bedarf auch von Angehörigen gekauft werden, wobei die Daten des Nutzungsberechtigten kontrolliert werden. Es können max. 8 Bons pro Monat gekauft werden. Die Bons können ohne zeitliche Einschränkung bei den teilnehmen Taxiunternehmen eingesetzt werden.

Die Gemeindevertretung beschließt nach eingehender Beratung einstimmig mittels Handzeichen die Umsetzung der Taxibonaktion für Lorünser Senior Innen ab 75 Jahren bzw. 65 Jahren für Personen mit dauerhaften mobilen Einschränkungen gemäß dem vorgestellten Konzept.

ad 9: Klimaticket - VMobil

Entsprechend dem Voranschlag 2023 soll für die vermehrte Inanspruchnahme des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) auch in Lorüns das Klimaticket VMOBIL zum Verleih angeschafft und angeboten werden. Das übertragbare Klimaticket ist für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Vorarlberg für ein Jahr ab Ausstelldatum gültig und kostet € 561,00.

Nach eingehender Beratung in der Gemeindevertretung wird einstimmig festgehalten, zwei Klimatickets V-Mobil anzuschaffen. Die Tickets sollen kostenlos für zwei Arbeitstage bzw. übers Wochenende sogar drei Tage lang ausgeliehen werden können. Die Tickets können im Gemeindeamt reserviert und abgeholt werden. Die Rückgabe hat am nächsten Arbeitstag bis spätestens 8.00 Uhr zu erfolgen.

Die Gemeindevertretung stimmt der Beschaffung und dem Verleih von zwei Klimaticket V- Mobil zu den vorgestellten Bedingungen einstimmig mittels Handzeichen zu. Der Verleih erfolgt für alle Lorünser Innen kostenlos.

ad 10: Attraktivierung Vorplatz Gemeindeamt

In der Gemeindevertretungssitzung am 28.04.2022 wurde unter TOP 4 die "Attraktivierung Dorfplätze" (Gemeindeamt/Volksschule/Kirche) von Frau Ing. Elisabeth Gruber (Büro Gruber- Haumer Landschaftsarchitektur) präsentiert. Wesentlich dabei war die Schaffung beschatteter Sitzmöglichkeiten durch zusätzliche Bepflanzung insbesondere für die Steigerung der Aufenthaltsqualität. Diesbezüglich wurden bei der Budgeterstellung 2023 Vorkehrungen getroffen.

Als erste Maßnahme ist die Pflanzung eines Baumes im Bereich Brunnen auf dem Gemeindevorplatz gemäß dem Konzept geplant. Die Maßnahme wurde bereits auch mit Arch. Achammer abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt aufgrund der Eigentumsverhältnisse durch die GIG im Zeitraum März/April 2023.

Die Gemeindevertretung stimmt dem geplanten ersten Schritt der Umsetzung der Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beim Gemeindeplatz durch die GIG einstimmig per Handzeichen zu.

ad 11: Alleebäume Illdamm

Der Vorsitzende berichtet von der Informationsveranstaltung am 10.3.2023 mit anschließender Vor-ortbegehung. Wie bereits bei der Gemeindevertretungssitzung am 17.12.2022 berichtet, hat der Gutachter Jonathan Fetz nach der letztmaligen wiederkehrenden Kontrolle der Alleebäume (Roßkastanien) im Herbst 2022 im Gespräch und gemäß Kontrollbericht vom 13.12.2022 seine Bedenken hinsichtlich des Zustandes der Alleebäume und der damit verbundenen Haftungsübernahme geäußert. Aus seiner Sicht wird es zusehends schwieriger eine positive Beurteilung ohne entsprechende Eingriffe wie im Bericht dargelegt abzugeben. Folge dessen wurde in der Gemeindevertretungssitzung am 17.12.2022 festgehalten, eine Informationsveranstaltung gemeinsam mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Alleebäume am Illdamm“ für die Festlegung der weiteren Vorgangsweise durchzuführen. In der Informationsveranstaltung am 10.3.2023 wurden von Baumprofi Andreas Burtscher die im Kontrollbericht geforderten Maßnahmen, wie die Fällung von 2 Bäumen und Einkürzungen der übrigen Bäume um ca. 2m vor Ort erläutert.

Zudem wurde auf erforderliche Pflegemaßnahmen speziell im Bereich der Neupflanzungen hingewiesen. Die Einkürzungen der Bäume wurden seitens der an der Infoveranstaltung teilgenommenen Gemeindevertreter als nicht zweckmäßig erachtet. Auch Baumprofi Andi stellte die Zweckmäßigkeit in Frage insbesondere dahingehend, dass hinkünftig in immer kürzeren Abständen die Beurteilung bzgl. Sicherheit/Haftung ansteht. Zudem stellte er die Vitalität der Bäume insgesamt in Frage.

Nach vorangegangenen Erläuterungen wurde das Thema zur Diskussion gestellt. Dabei wurde die Fällung der Kastanienbäume nochmals eingehend beraten, mit dem Ergebnis, die Bäume aufgrund der Erkenntnisse der Informationsveranstaltung, der Sicherheitsbedenken und nicht ausreichender Stabilität, fällen zu lassen. Die Einkürzung wird als nicht zweckmäßig erachtet. Nach der Fällung der Bäume soll eine Bestandspflege an den 2017 neu gepflanzten Eichen erfolgen.

Die Fällung der Bäume soll mit entsprechender Sorgfalt erfolgen. Es wird vorgeschlagen die Arbeiten von der Firma Baumprofi Andi (Burtscher Andreas) ausführen zu lassen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Fällung aller 7 Kastanien am Illdamm und die Beauftragung an die Firma Baumprofi Andi (Andreas Burtscher). Die Arbeiten sollten auf Grund der Vegetation möglichst zeitnahe nach Abklärung bzw. Vorliegen der erforderlichen behördlichen Bewilligungen erfolgen.

ad 12: Allfälliges

Die Firma Residenz Wohnbau sollte angehalten werden die Baustelle besser aufzuräumen, da immer wieder Abfälle auf benachbarten Grundstücken von deren Besitzern zusammengeräumt werden müssen.

Vizebgm. Otto Schuh bedankt sich bei der Funkenzunft und allen Beteiligten und Helfern für die perfekte Abwicklung und Unterstützung beim Kinderfasching in Lorüns.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Schluss der Sitzung: 22:40 Uhr

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:

Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg

Die Gemeindevertreter: