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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 27.04.2023
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Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … statt. Aufgrund der Dringlichkeit wird nach Vorliegen der Angebote möglicherweise eine außerordentliche Gemeindevertretungssitzung zur Beschlussfassung der Auftragsvergabe einberufen werden. Seite 5 / 7 ad 6: Rechnungsabschluss 2022 ad 6.1: Vorlage Rechnungsabschluss 2022 und dessen Abweichungen Gemäß Gemeindegesetz § 78 Abs. …
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GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 27.04.2023 um 19:30 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Loretz Christian, Ing.
Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Batlogg Norbert
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Ersatzmitglieder Lorüns Langer Florian
Kurzemann Johannes
Schriftführer Batlogg Stephan
Entschuldigt
Gemeindevertreter Lorüns Sauerwein Christian
Hartmann-Eiter Michael
Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt. Er teilt mit, dass sich die Gemeidevertreter Sauerwein Christian und Hartmannn-Eiter Michael zur Sitzung entschuldigt haben und an ihrer Stelle die Ersatzmitglieder Langer Florian und Kurzemann Johannes anwesend sind. Ebenfalls wird ein Zuhörer begrüßt.
Eingangs stellt der Vorsitzende den Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um zwei Punkte „Bildung einer Arbeitsgruppe für Ausarbeitung REP, SWK und Straßenbezeichnung“ als Punkt 7 sowie „Einladung zur Stellungnahme des Auflagenentwurfs SWK für den Ortsteil Brunnenfeld in Bludenz“ als weiteren Tagesordnungspunkt 8.
Die anwesenden Gemeindevertreter stimmen dem Antrag einstimmig mittels Handzeichen zu.
Der Punkt „Allfälliges“ verschiebt sich daher auf TOP 9. Es gilt somit um Abhandlung der Tagesordnung wie folgt:
Tagesordnung
- 1. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 16.03.2023
- 2. Berichte des Bürgermeisters
- 3. Reinigung und Oberflächenbehandlung Beton-Fahrradbox HNr. 5
- 4. Beratung über Förderung Hochstammbäume
- 5. Überprüfung und Erneuerung E-Hauptverteileranlage Lorüns HNr. 20
- 6. Rechnungsabschluss 2022
6.1. Vorlage Rechnungsabschluss 2022 und dessen Abweichungen 6.2. Vorlage des Prüfberichtes zum Rechnungsabschluss 2022 6.3. Beschlussfassung Rechnungsabschluss und Prüfbericht 2022
- 7. Bildung einer Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung REP, SWK und Straßenbezeichnung
- 8. Einladung zur Stellungnahme des Auflagenentwurfs SWK für den Ortsteil Brunnenfeld in Bludenz
- 9. Allfälliges
ad 1: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 16.03.2023
Die Niederschrift vom 16.03.2023 wurde den Gemeindevertretern zugesandt, die Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Die Niederschrift wird ohne Einwand einstimmig genehmigt.
ad 2: Berichte des Bürgermeisters
Verkehrslösung Lorüns:
Am 28.03.2023 wurde die Gemeinde vom Büro Landeshauptmann darüber informiert, dass die Landesregierung in der Regierungssitzung am 28.03.2023 einstimmig den Korridor „Umfahrung Lorüns Mitte“ im SUP-Verfahren beschlossen hat. Nach einer umfangreichen medialen Berichterstattung sowie dem Treffen der Bürgermeister des Standes Montafon mit LH Mag. Wallner am 11.4.2023 im Standesgebäude in Schruns sollen die weiteren Schritte - Baugrunderkundung und Einreichplanung 2023-24, das Behördenverfahren 2024/25, die Bauvergaben 2026 und 2027- 2030 die Umsetzung des Projektes erfolgen. LH Mag. Markus Wallner wurde nochmals eindringlich erklärt, dass die im Raum stehende Errichtung einer Schrankenanlage auf der Almakreuzung bis zur Umsetzung der ortsnahen Umlegung der L188 in Lorüns und der damit verbundenen Niveaufreimachung der Almakreuzung unbedingt verhindert werden muss. Der Vorsitzende berichtet in diesem Zusammenhang vom Gespräch mit dem VAI bzgl. einer möglichen Fristverlängerung bis zum 31.8.2029. LH Markus Wallner versicherte die zuständigen Abteilungen des Landes umgehend damit zu beauftragen.
Zwischenzeitlich musste nach intensiven Kontakten mit Behördenvertretern zur Kenntnis genommen werden, dass sich eine Fristerstreckung der gemäß Bescheid vorgeschriebenen Errichtung einer Schrankenanlage bis Juni 2024 wohl schwieriger gestaltet als ursprünglich angenommen. Insgesamt verbleibt nur mehr wenig Zeit eine pragmatische Lösung zu finden, da lt. MBS die Anlage mit 12.5.2023 bestellt werden muss, um den gem. Bescheid vorgeschriebenen Umsetzungstermin zu halten.
Mit dem Ergebnis des UVP-Feststellungsverfahrens ist nach Rücksprache mit der Umweltabteilung des Landes frühestens Ende Mai – Mitte Juni zu rechnen.
Als nächster Schritt ist die Abfassung einer gemeinsamen Absichtserklärung Land/MBS/Gemeinde geplant, in der die weiterführende Projektentwicklung inkl. Bewilligungsverfahren geregelt werden soll.
Finanzangelegenheiten:
Aufgrund der Fälligkeit eines Wertpapieres bei der Sparkasse Bludenz fand ein Gespräch mit unserem Bankberater von der Sparkasse hinsichtlich möglicher Anlageformen im Gemeindeamt statt. Dabei wurde eine Fixzinsobligation mit 3,5% auf 3,5 Jahre angeboten. Es wurde uns mitgeteilt, dass die Fixzinsoblitation zum Zeitpunkt des Gesprächs bereits sehr stark nachgefragt war und zudem die diesbezügliche Zeichnungsfrist per Ende April endet. Folge dessen wurde vereinbart, die Neuveranlagung der Fixzinsobligation mit einem Kurswert € 220.000,00 zu zeichnen.
(Im Vergleich dazu werden am Markt 2,875% Zinsen für Einlagen gebunden auf 2 Jahre angeboten).
Gemeindeverband Montafon:
Wie der Gemeindevertretung Lorüns bereits bei der letzten Gemeindevertretungssitzung von den Amtsleitern der Gemeinden Schruns und Bartholomäberg vorgestellt, wurden in einer Arbeitssitzung mit den Bürgermeistern des Standes Montafon am 23.3.2023 im Gemeindeamt Schruns die projektentscheidenden Grundsatzfragen für die Festlegung der weiteren Vorgehensweise geklärt.
Ziel ist die Gründung eines Mehrzweckverbandes durch die Zusammenführung bestehender Kooperationen wie Bauverwaltung, Finanzverwaltung und Personalverwaltung. Neu aufgenommen werden Themen wie Kindergarten und IT.
Derzeit erfolgt die Vorstellung der Verbandslösung in den anderen Gemeinden. Grundsatzbeschlüsse für die Bildung des Gemeindeverbands sollen bis zum Sommer folgen.
Alleebäume Illdamm:
Wie bei der letzten Gemeindevertretungssitzung beschlossen, erfolgte nach Vorliegen der behördlichen Bewilligung umgehend die Fällung aller Kastanienbäume am Illdamm. Die Arbeiten wurden mit entsprechender Umsicht von der Firma Baumprofi Andi ausgeführt. Andreas Burtscher erklärte nach Abschluss der Arbeiten, dass die Fällung die richtige Entscheidung war. Die Schwachstellen zeigten sich durchgehend auf ca. 1,5 bis 2,0m Höhe durch Einfaulungen im Bereich von bereits vor Längerem, nicht fachgerecht entfernten Ästen.
Forstliche Maßnahmen:
Die Firma Salzgeber hat als 1. Maßnahme die geplanten Nutzholzeinschläge getätigt. Der Brennholzeinschlag soll demnächst erfolgen. Die Wildschutzzäune wurden nach Rücksprache gemeinsam mit den Jagdnutzungsberechtigten fertiggestellt.
ad 3: Reinigung und Oberflächenbehandlung Beton-Fahrradbox HNr. 5
Aufgrund der starken Vermoosung der Betonoberflächen bei der Fahrradbox beim HNr. 5 wurde für die Reinigung und Oberflächenbehandlung bei der Firma Bitschnau aus Nüziders ein Regiepreisangebot eingeholt. Die Gesamtkosten lt. Angebot betragen netto € 2.114,90. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand in Regie.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Reinigung und Oberflächenbehandlung der Fahrradbox an die Firma Bitschnau Maler Nüziders in Regie zum Richtpreis von € 2.114,90 zzgl.
USt. zu vergeben.
ad 4: Beratung über Förderung Hochstammbäume
Aufgrund einer aktuellen Nachfrage bezüglich einer Förderung für die Nachpflanzung von Hochstammbäumen berichtet der Vorsitzende, dass es diesbezüglich keinen aufrechten Beschluss mehr gibt. Der Erhalt bzw. die Nachpflanzung stellen insgesamt unbestritten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer dörflich geprägten Kulturlandschaft dar.
Der Vorsitzende berichtet ansatzweise von Kosten für Hochstammbäume in der Größenordnung von € 50,00- € 80,00 bis Stammdurchmesser 6/8cm bzw. bis zu € 200,00 bei Stammdurchmesser 8/10 cm.
In der Diskussion über die Wiederaufnahme einer ähnlichen Förderung wie aus dem Jahre 2001 wurden allerdings Bedenken über Finanzierung von Hochstammbäumen auf Bauland (Hochstamm benötigt 30 Jahre +) wie es sich in Lorüns größtenteils darstellt geäußert. Zudem müsste in weiterer Folge sichergestellt werden, wie die nachfolgende Pflege eines Hochstammbaumes gewährleistet werden kann.
Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass so eine Förderung im Rahmen einer Umweltförderung, worin sich allfällig auch Dachbegrünungen, Bienen-/Blumenwiesen und eben u.a. auch die Förderung von Hochstämmen anbieten würde, erarbeitet werden sollte.
Nach eingehender Beratung der Gemeindevertretung wurde einstimmig beschlossen, den Umweltausschuss mit der Erarbeitung entsprechender Themenbereiche zu beauftragen, um in weiterer Folge im Finanzausschuss Richtlinien für Förderungen bzw. Budgeterfordernisse abzustimmen.
ad 5: Überprüfung und Erneuerung E-Hauptverteileranlage Lorüns HNr. 20
Bei der am 26.01.2023 erfolgten Begehung des Objekts Lorüns HNr. 20 mit Dipl.-Arch. Theresia Kastl-Käfer (Bauverwaltung Montafon) und den Sachverständigen Mag. Dr. Seeberger (Arbeitnehmerschutz) und Ing. Stöcklmaier (Brandschutz) wurde hinsichtlich Elektroinstallation seitens des ASV für Arbeitnehmerschutz gefordert, die Fehlerstromschalter (falls nicht bereits vorhanden) mit Auslösestrom von 30 mA auszustatten. Aufgrund eines technischen Problems mit einem der Fehlerstromschalter wurde die MBS beauftragt diesen zu prüfen bzw. zu erneuern.
Im Zuge der Durchführung des Schaltertausches wurden wir seitens MBS informiert, dass bei der Hauptverteileranlage dringender Handlungsbedarf besteht. Aufgrund dessen wurde die MBS beauftragt ein Angebot für die Durchführung aus ihrer Sicht erforderlichen Maßnahmen zu legen.
Das dahingehende Angebot wurde am 6.4.2023 per e-mail übermittelt. Bei einer Besichtigung der Anlage am 14.4.2023 mit der Fa. Sandrell wurde die Expertise der MBS weitestgehend bestätigt.
Im Zuge der Besprechung am 21.4.2023 mit MBS und am 24.4.2023 mit MBS und der Mieterin Fa. Sodex wurden die seitens der MSB angebotenen Maßnahmen vor Ort erläutert. Dabei musste festgestellt werden, dass der Umfang der auszuführenden Arbeiten aufgrund der Erkenntnisse aus der Begehung nochmals angepasst werden muss. Seitens der Fa. Sandrell wurde auf Anfrage erklärt, dass ressourcenbedingt leider kein Angebot gelegt werden kann.
Für ein Zweitangebot wurde daraufhin die Fa. Muther aus Nüziders angefragt. Diesbezüglich findet am 2.5.2023 eine Begehung vor Ort statt.
Aufgrund der Dringlichkeit wird nach Vorliegen der Angebote möglicherweise eine außerordentliche Gemeindevertretungssitzung zur Beschlussfassung der Auftragsvergabe einberufen werden.
ad 6: Rechnungsabschluss 2022
ad 6.1: Vorlage Rechnungsabschluss 2022 und dessen Abweichungen
Gemäß Gemeindegesetz § 78 Abs. 1 ist der Rechnungsabschluss vom Bürgermeister zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen. Der Rechnungsabschluss 2022 wurde nach den Richtlinien der VRV 2015 erstellt und gesetzeskonform den Gemeindevertretern rechtzeitig vor der Beschlussfassung zugestellt
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP den Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Christoph Vogt, der den Rechnungsabschluss im Detail erläuterte.
Der Ergebnishaushalt mit einer Mittelaufbringung (Einnahmen) von € 1.362.261,24 und einer Mittelverwendung (Ausgaben) von € 1.194.459,47 weist somit ein Nettoergebnis in Höhe von € 167.801,77 aus. Die Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit konnten aufgrund der positiven Entwicklung der Ertragsanteile, der Kommunalsteuer und den Holzverkaufserlösen deutlich gesteigert werden.
Der Finanzierungshaushalt weist bei einer Mittelaufbringung von € 1.233.049,00 und einer Mittelverwendung von € 1.538.471,33 ein Nettoergebnis von - € 305.422,33 aus. Die Veränderung der liquiden Mittel zzgl. Der voranschlagswirksamen Gebarung beträgt - € 268.123,21 und sind größtenteils dem Grundstücksankauf (GH-Hirschen) sowie den Sanierungsmaßnahmen bei der Volksschule zuzuweisen. Alle Investitionen konnten aus dem laufenden Betrieb ohne Aufnahme von Fremdmitteln finanziert werden.
Der Vermögenshaushalt (Bilanz) weist auf der Aktivseite ein Sachanlagevermögen von € 13. 861.481,47 aus. Durch die Reduktion der Haushaltrücklagen um -€ 351.209,61 ergibt sich ein neuer Rücklagenstand in Höhe von € 1.219.259,23 der durch liquide Mittel abgedeckt werden kann.
Die Erläuterung der in der Anlage des Rechnungsabschlusses detailliert aufgelisteten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag wurde von der Gemeindevertretung für nicht notwendig erachtet.
Der Haushaltsquerschnitt stellt sich insgesamt besser als budgetiert dar, ergibt jedoch mit -€ 314.976,19 ein negatives Maastricht-Ergebnis.
ad 6.2: Vorlage des Prüfberichtes zum Rechnungsabschluss 2022
Der Überprüfungsausschuss hat gemäß § 52 Abs. 3 Gemeindegesetz am 17.04.2023 den Rechnungsabschluss geprüft.
Der Obmann des Überprüfungsausschusses, GV Dipl.- Wirtschaftsing. Batlogg Dominik, berichtet über die vorgenommene Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2022 und attestiert eine vorbildlich korrekte Erstellung des Rechnungsabschlusses der Gemeinde in Bezug auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, Übereinstimmung mit den Vorschriften und ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
ad 6.3: Beschlussfassung Rechnungsabschluss und Prüfbericht 2022
Über Antrag des Vorsitzenden Bgm. Ing. Batlogg Andreas werden der Rechnungsabschluss 2022 sowie die angeführten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2022 mit nachstehend angeführten Summen von der Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen beschlossen:
Ergebnishaushalt
Mittelaufbringung (Einnahmen) € 1.362.261,24
Mittelverwendung (Ausgaben) € 1.194.459,47
Nettoergebnis: € 167.801,77
Finanzierungshaushalt
Mittelaufbringung (Einnahmen) € 1.233.049,00
Mittelverwendung (Ausgaben) € 1.538.471,33
Nettofinanzierungssaldo: € -305.422,33
Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 des Gemeindegesetzes beträgt € 547.098,55.
Des Weiteren genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Prüfbericht des Überprüfungsausschusses vom 17.04.2023.
ad 7: Bildung einer Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung REP, SWK und Straßenbezeichnung
Nach der Vorstandsberatung am 25.4.2023 wurde vereinbart, aufgrund der erfreulichen Festlegung des Korridors für die ortsnahe Umlegung der L188 in Lorüns durch die Landesregierung die Wiederaufnahme der Arbeiten für die Weiterführung des REP zu starten. Zudem soll dabei in weiterer Folge ein SWK (Straßen- und Wegekonzept) sowie ein Konzept für die Bezeichnung der Gemeindestraßen und Plätze erarbeitet werden.
In der gemeinsamen Diskussion (wie auch im Gemeindevorstand bereits beraten) wird vorgeschlagen, diesbezüglich eine Arbeitsgruppe bestehend aus der Gemeindevertretung und Ersatzmitgliedern zu bilden. Nach Rücksprache mit DI Herbert Bork (Büro Stadt/Land) wurde für die Startsitzung der 23.5.2023 fixiert. Das Büro Stadt/Land würde auch für das SWK beratend zur Verfügung stehen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig per Handzeichen die Bildung einer Arbeitsgruppe zu den vorgenannten drei Themenschwerpunkten aus dem Gremium der Gemeindevertretung bzw. deren Ersatz.
ad 8: Einladung zur Stellungnahme des Auflagenentwurfs SWK für den Ortsteil Brunnenfeld in Bludenz
Die Stadtvertretung Bludenz hat in ihrer Sitzung vom 23. März 2023 den Entwurf eines Straßen- und Wegekonzeptes (SWK) für den Stadtteil Brunnenfeld in Bludenz beschlossen und der Gemeinde Lorüns mit der Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen übermittelt. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde das SWK von Ersatzmitglied Johannes Kurzemann, der zugleich Mitarbeiter der Stadtplanung Bludenz ist, vorgestellt und erläutert.
Das Ergebnis des Auflageentwurfs wurde seitens der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen und zugleich einstimmig erklärt, dass seitens der Gemeinde Lorüns kein Einwand erhoben wird. Eine diesbezügliche Mitteilung an die Stadt Bludenz ergeht schriftlich.
ad 9: Allfälliges
Vizebgm. Schuh Otto teilt mit, dass beim Spielplatz heute wieder der Brunnen montiert und die Schaukel eingehängt wurde sowie der Tisch und die Bänke aufgestellt wurden. Der Spielplatz ist somit wieder betriebsbereit.
GV Batlogg Norbert bittet den Mieter Fa. Normputz aufzufordern, das Betriebsgelände besser in Ordnung zu halten. Er teilte mit, dass auch Müll außerhalb des Geländes zu finden ist. Der Vorsitzende wird diesbezüglich mit Herrn Ethem Sahin Rücksprache halten. Dabei wird er auch die bei der Gemeinde eingegangenen Beschwerden speziell über Lärmbelästigungen durch Feiern auch mit großen Grillfeuern an Wochenenden ihm zur Kenntnis bringen.
GV Batlogg Norbert weist darauf hin, dass der Zaun beim Radweg repariert werden sollte. Diesbezüglich teilte ihm der Vorsitzende mit, dass der Gemeindearbeiter bereits Anfang dieser Woche mit der Reparatur beauftragt wurde.
Der desolate Brunnen am Oberfeldweg sollte entweder repariert oder abgetragen werden. Die ursprünglichen Überlegungen, den Betontrog durch einen bearbeiteten Stein zu ersetzen soll aus Kostengründen nicht weiterverfolgt werden. Der Vorsitzende teilte mit, dass generell die weitere Aufrechterhaltung der alten Quellfassung am Oberfeld-Wiesle behördlich zu klären ist.
Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass der dzt. bestehende Brunnentrog abgetragen und die Zuleitung/Überlauf d. Quelle vorerst abgestopft werden soll.
Die jährlich vereinbarte Begehung im Steinbruch mit der SBL sollte nicht vergessen werden. Dies wurde seitens des Vorsitzenden bereits mit GF DI Franz Kaiser besprochen. Ein Termin dafür sollte zeitnah vereinbart werden.
GV Batlogg Martin ersucht Möglichkeiten zur Temporeduktion auf der Gemeindestraße für Radfahrer zu erheben. Innerorts und auch speziell im Bereich Runschen sorgen Radfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit immer wieder für brenzlige Situationen speziell mit Kindern auf der Straße.
Seitens des Vorsitzenden wird vorgeschlagen, nach Lösungen mit der zuständigen Abt. des Landes zu suchen.
Schluss der Sitzung: 21:15 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg
Die Gemeindevertreter: