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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 25.05.2023
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … insgesamt wesentlich geringer eingeschätzt als die MBS. Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der dringend umzusetzenden Elektroarbeiten beim HNr. 20 an den Billigstbieter, die Firma Elektro Muther aus Nüziders zum Preis von € 17.843,07 zzgl. USt. …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 25.05.2023 um 19:00 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Loretz Christian, Ing.
Sauerwein Christian
Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Schriftführer Batlogg Stephan
Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt. Ebenfalls wird 1 Zuhörer begrüßt.
Der Vorsitzende bittet Eingangs um Änderung der Tagesordnung resp. Absetzung des TOP 8 L188 ortsnahe Umlegung Lorüns – Absichtserklärung, da diese noch nicht in der Endfassung vorliegt. Der TOP Lorüns HNr. 20 – Vermietung Stallgebäude wird somit unter TOP 8 abgehandelt.
Weiters bittet er um Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes Rodungsarbeiten MBS am Illdamm als TOP 9. Der Tagesordnungspunkt Allfälliges bleibt daher auf TOP 10.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die geänderten Tagesordnungspunkte.
Die Tagesordnung wird somit wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
- 1. Genehmigung der letzten Niederschrift 27.04.2023
- 2. Berichte des Bürgermeisters
- 3. Erneuerung E-Hauptverteileranlage Lorüns HNr. 20
- 4. Vorarlberger Gemeindeverband - Zusammenführung der Rechtsträger
- 5. Grundsatzbeschluss Gründung Gemeindeverband Montafon
- 6. Zustimmung Grundinanspruchnahme Lawinenabweisdamm Röbitobellawine
- 7. Alpe Rongg - Änderung Pachtvertrag
- 8. Lorüns HNr. 20 - Vermietung Stallgebäude
- 9. Rodungsarbeiten MBS am Illdamm
- 10. Allfälliges
ad 1: Genehmigung der letzten Niederschrift 27.04.2023
Die Niederschrift vom 27.04.2023 wurde den Gemeindevertretern zugesandt, die Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Die Niederschrift wird ohne Einwand einstimmig genehmigt.
ad 2: Berichte des Bürgermeisters
Verkehrslösung Lorüns:
Am 11.5.2023 erfolgte auf Einladung von LR Mag. Marco Tittler eine Besprechung im Landhaus Bregenz zum Thema „Schrankenanlage“ mit dem Ergebnis zeitnahe eine konstruktive Lösung zur Vermeidung der Schrankenanlage zu finden. Diesbezüglich erfolgte ein Auftrag an die Abt.
Ib (Verkehrsrecht).
Für die weiterführende Projektplanung sind die Voraussetzungen zur Unterzeichnung der Absichtserklärung Land/ MBS/ Gemeinde zu schaffen.
Wasserschaden VS-Lorüns:
Im Zug der Überprüfung des Aufzuges in der Volksschule wurde im Aufzugsschacht ein Wassereintritt, vermutet auf eine Undichtheit am Dach, festgestellt. Das Wasser wurde bei der Feuerwehrübung am 5.5.2023 in der Volksschule von der Feuerwehr vorsorglich abgepumpt. Im Zuge einer Besichtigung bzgl. der Reparaturen am Aufzug wurde wieder Wasser im Schacht festgestellt.
Nachdem das Dach im letzten Jahr erneuert wurde, konnte der neuerliche Wassereintritt nicht wie ursprünglich angenommen auf eine Undichtheit am Dach zurückgeführt werden. Vielmehr stellte sich als Ursache ein Defekt an der Abwasser-Hebeanlage heraus. Inwieweit Wasser aus dem Pumpschacht für weitere zum Teil offensichtliche Schäden wie z. B. am Verputz im Bereich Außenwand Biotop verantwortlich ist, gilt es noch zu eruieren. Der Schaden wurde jedenfalls umgehend der Versicherung gemeldet. Am Montag 22.05.2023 wurden die erforderlichen Trocknungsmaßnahmen durch die Firma Kröss eingeleitet. Mittels etlicher Kernbohrungen im Bereich des Kreativraumes, des Werkraumes und des Technikraumes und der Installation eines Trockengebläses soll die Feuchtigkeit aus dem Bodenaufbau entfernt werden. Mit anbohren des Kellerganges (Marmorboden) soll vorerst noch abgewartet werden, möglicherweise kann die Feuchtigkeit über die anderen Räume indirekt abgesaugt werden.
Brunnen Oberfeldweg:
Der Vorsitzende teilte mit, dass er nach der Beratung unter Allfälligem, bezüglich dem desolaten Brunnen am Oberfeldweg eine Preisanfrage für einen Holztrog bei Richard Battlogg (Stand Montafon) in Auftrag gegeben hat. Dieselbe Idee hatte offenbar auch GV Norbert Batlogg, der eine E-Mail diesbezüglich an die Gemeinde übermittelt hat. Nach der Preisangabe von Richard Battlogg von € 280,00 - für einen Holztrog mit ca. 1,0 m Innenlänge, hat der Vorsitzende diesen umgehend in Auftrag gegeben. Die Lieferung sollte bis Mitte Juni möglich sein.
Steinbruch Lorüns
DI Meusburger Philip (ökologische Bauaufsicht) hat im Anschluss an die Begehung vom 4.5.2023 den 12. Begehungsbericht erstellt und in Kopie der Gemeinde übermittelt.
Für die jährlich vereinbarte Begehung wurde ein Begehungstermin mit SBL am 28.06.2023 vereinbart. Dieser muss jedoch aufgrund der nächsten REP-Sitzung verschoben werden – als möglicher Zeitraum für einen Begehungstermin wurde seitens SBL Di 20.06.- Do. 22.06.2023 genannt.
Das Gremium einigt sich auf den Begehungstermin am 21.06.2023 – 17:00 Uhr.
ad 3: Erneuerung E-Hauptverteileranlage Lorüns HNr. 20
Wie in der letzten Sitzung bereits beraten, liegt für die Erneuerung des Elektro-Hauptverteilers und die Adaptierung der Elektroinstallation gemäße ÖVE-Richtlinien neben dem aktualisierten Angebot der MBS ein Angebot der Fa. Elektro-Muther vor. Der Angebotsvergleich hat ergeben, dass die Firma Muther neben den vergleichsweise günstigeren Regiepreisen auch den Arbeitsaufwand insgesamt wesentlich geringer eingeschätzt als die MBS.
Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen die Vergabe der dringend umzusetzenden Elektroarbeiten beim HNr. 20 an den Billigstbieter, die Firma Elektro Muther aus Nüziders zum Preis von € 17.843,07 zzgl. USt. abzgl. 2 % Skonto zu vergeben.
ad 4: Vorarlberger Gemeindeverband - Zusammenführung der Rechtsträger
Aufgrund der Beschlüsse der politischen Leitungsorgane der drei Organisationen (Vorarlberger Gemeindeverband, Umweltverband und Gemeindeinformatik GmbH) in den Jahren 2018 und 2019, wurde der Zusammenführungsprozess im Gemeindehaus gestartet. Seit 1. Jänner 2020 treten die drei Organisationen einheitlich und gemeinsam unter dem Dach des Vorarlberger Gemeindeverbandes auf. Zudem ist die Gemeindeinformatik GmbH seit dem 3. März 2021 eine 100%-Tochter des Vorarlberger Gemeindeverbandes (VGV).
Durch die organisatorische Zusammenführung sowie der Bestellung einer gemeinsamen Geschäftsführung konnten bereits einige der angestrebten Ziele erreicht werden: Schaffung einer zentralen, starken Interessensvertretung für die Vorarlberger Gemeinden, Nutzung von Synergieeffekten sowie einen zentralen Ansprechpartner für die Anliegen der Gemeinden (One Stop Shop Prinzip).
Nun gilt es den letzten wichtigen Schritt zu gehen und die drei Organisationen auch rechtlich dahingehend zusammenzuführen, damit die bestehenden und zukünftigen Aufgaben für die Vorarlberger Gemeinden bestmöglich erledigt werden können.
Für diesen letzten Schritt sind 96 gleichlautende Gemeindevertretungsbeschlüsse sowie eine aufsichtsbehördliche Genehmigung erforderlich.
Die Gemeindevertretung von Lorüns beschließt einstimmig mittels Handzeichen:
- den Abschluss der beiliegenden Auflösungsvereinbarung betreffend die Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (Umweltverband);
sowie
- den Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit der Gemeindeinformatik GmbH (zukünftig: VGV Service GmbH) und dem Vorarlberger Gemeindeverband betreffend die kooperative Zusammenarbeit bei der Besorgung von öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft und Umwelt, Finanzen, Gesellschaft und Soziales, Interkommunale Zusammenarbeit, IT-Lösungen, Nachhaltige Beschaffung sowie Recht.
ad 5: Grundsatzbeschluss Gründung Gemeindeverband Montafon
Bei der Gemeindevertretungssitzung am 16.3.2023 präsentierte Mag. iur. Christof Obwegeser das Konzept für einen Gemeindeverband Montafon. Einigkeit besteht in allen Gemeinden, dass Kooperationen immer wichtiger werden. Als bestens etablierte Kooperationen werden dabei die
Bauverwaltung Montafon und Personalverwaltung genannt. Handlungsbedarf in der rechtlichen Organisationsform besteht insbesondere bei der Finanzverwaltung. Als weitere Themen für Kooperationen werden neben der Bauverwaltung, der Kinderbetreuung, die IT-Betreuung und auch das Musikschulwesen genannt.
Die Gemeindeverbandslösung (Mehrzweckverband) soll die Wahrung der Autonomie und Handlungsfähigkeit der Gemeinden sichern und dabei hohe Servicequalität für den Bürger bringen. Im Verhältnis zum Stand Montafon wird keine Parallelstruktur gesehen. Im Gegensatz zum Stand Montafon als Gestalter wird der Gemeindeverband als Verwalter dargestellt.
Bisher haben 6 Gemeindevertretungen (Bartholomäberg, Gaschurn, Silbertal, St. Anton, St. Gallenkirch und Vandans) den Grundsatzbeschluss zur Gründung des Mehrzweckverbandes gefasst.
Im Zuge der eingehenden Diskussion wurden im vorgelegten Grundsatzbeschluss doch noch einige Unklarheiten festgestellt. Speziell zum Pkt. 5 des Grundsatzbeschlusses besteht seitens einiger Gemeindevertreter noch Klärungsbedarf.
Der Grundsatzbeschluss zur Gründung des Gemeindeverbands wird somit auf die nächste Gemeindevertretungssitzung im Juni vertagt. Für die Erläuterung des doch richtungsweisenden Grundsatzbeschlusses und Klärung von Unklarheiten soll Mag. Obwegeser zu dieser Sitzung eingeladen werden. Einstimmigkeit hinter diesem Beschluss wäre ein wichtiges Signal insbesondere für die weiteren Umsetzungsschritte gibt der Vorsitzende zu bedenken.
ad 6: Zustimmung Grundinanspruchnahme Lawinenabweisdamm Röbitobellawine
Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat mit E-mail vom 9.5.2023 um die Zustimmung der Grundinanspruchnahme für die Errichtung des Lawinenabweisdamms Röbitobellawine in Gargellen angesucht. Dabei ist für die bergseitige Einbindung des Lawinenabweisdammes die Beanspruchung des Grundstücks GSt. Nr. 4532/4, KG St. Gallenkirch, im Eigentum der Gemeinde Lorüns gem. Planbeilagen geplant bzw. erforderlich.
Die Gemeindevertretung von Lorüns beschließt einstimmig mittels Handzeichen nachfolgende Zustimmungserklärung:
Der/die gefertigte/n Eigentümer der nachstehend angeführten Grundparzellen der KG St. Gallenkirch erklärt sich hiermit im Sinne des Wildbachverbauungsgesetzes vom 30.6.1886 in der Fassung des BGBl. I Nr. 61/2018 (NR: GP XXVI RV 192 AB 225 S. 34. BR: AB 10012 S. 882.)
vom 4.6.2021 mit den von der Wildbach- und Lawinenverbauung gemäß der im Projekt „Röbitobellawine P 2023“ geplanten Verbauungsmaßnahmen einverstanden. Er gibt die Zustimmung zu den folgenden Grundstücksbelastungen:
1. Dauernde Grundstücksinanspruchnahme für die im Projekt vorgesehenen Maßnahmen.
2. Grundstücksbenützung für Baustelleneinrichtung und Bauhilfsmaßnahmen für die Dauer der Bauzeit. Allfällig verursachter Flurschaden wird nach ortsüblicher Schätzung von der Wildbach- und Lawinenverbauung vergütet.
3. Grundstücksbenützung für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an den durchgeführten Verbauungen auch nach Abschluss der Verbauungsmaßnahmen.
GP Name Adresse PLZ Ort Zweck
4532/4 Gemeinde Lorüns Lorüns 1 6700 Lorüns Damm
Hiermit räume ich und meine Rechtsnachfolger als Eigentümer der angeführten Grundstücke in der KG St. Gallenkirch das Recht ein, die geplanten Maßnahmen umzusetzen und instand zu halten.
ad 7: Alpe Rongg - Änderung Pachtvertrag
Am 12.05.2023 ging eine Anfrage von Edwin Tschofen (Alppächter Alpe Rongg, Gargellen) bzgl.
Änderung des Pachtvertrags aufgrund seiner Pensionierung ein. Er möchte den Vertrag auflösen bzw. ersuchte per E-Mail vom 13.05.2023 die Gemeinde, die Alpe an seinen Sohn Alexander für die nächsten 5 Jahre zu verpachten.
Nachdem die Alpe Rongg bereits seit Jahrzehnten an die Fam. Tschofen verpachtet ist und stets ordentlich bewirtschaftet und pfleglich behandelt wurde, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen, dem Ersuchen von Edwin Tschofen nachzukommen und die Alpe seinem Sohn Tschofen Alexander auf 5 Jahre neu zu verpachten. Die Verpachtung erfolgt gemäß den bisherigen Vereinbarungen und Bedingungen.
ad 8: Lorüns HNr. 20 - Vermietung Stallgebäude
In dem in Gemeindeeigentum befindlichen integrierten Stallgebäude des HNr. 20 (ehem. GH Hirschen) ist das EG als Lagerfläche derzeit an Herrn Markus Lerch vermietet. Herr Lerch ist auf die Gemeinde zugekommen und würde gerne zusätzlich dazu das dazugehörige Obergeschoss in besagtem Stallgebäude als weitere Lagerfläche anmieten.
Diesbezüglich erfolgte bereits eine Besichtigung vor Ort mit dem Vorsitzenden. Die erforderlichen Adaptierungen würde Markus Lerch in Eigenregie durchführen (Verbindungstreppe, Ausbau OG, etc.). Als neuer Mietpreis wurde Herr Lerch eine Anpassung auf € 100,00 (incl. Ust)
monatlich angeboten.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen, zusätzlich zum Erdgeschoss das Obergeschoss des Stallgebäudes HNr. 20 an Herrn Lerch zum Gesamtpreis von € 100,00 (incl. USt.) für Lagerzwecke unter folgenden Auflagen mitzuvermieten.
Die Tragfähigkeit bzw. Belastbarkeit der Decke EG-OG ist vom Mieter selbst überprüfen zu lassen bzw. übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftungen für eventuelle Schäden, die auf Grund von statischer Überlastung der zu lagernden Materialien (Balken/Bretter/Schreinerware etc.)
entstehen könnten.
ad 9: Rodungsarbeiten MBS am Illdamm
Am Dienstag, den 9.5.2023 wurden von der Montafonerbahn AG entgegen den getroffenen Vereinbarungen entlang der Bahntrasse am Illdamm westlich der Haltestelle Lorüns auf bahnfremden, im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücken (Gst.Nr. 22971 und 101/3) aus Sicht der Gemeinde willkürliche, nicht nachvollziehbare Rodungs- bzw. Mulcharbeiten ausgeführt.
Am Mittwoch, 10.5.2023 informierte Bürgermeister Ing. Andreas Batlogg bereits telefonisch DI Rochus Schertler und DI Sebastian Tschann von den Abteilungen Naturschutz und Forst bei der BH Bhludenz sowie den Eisenbahn-Amtssachverständigen, DI Kaizler, Abt. 1b Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Aufgrund der bereits mehrfach unbefriedigenden Vorgangsweise in der Vergangenheit wurde für die aus Sicht der Montafonerbahn, aus Sicherheitsgründen notwendige Ausführung von Gehölzpflegemaßnahmen gemeinsam vereinbart, vor Beginn der jährlich durchzuführenden Arbeiten, Art und Umfang der Arbeiten gemeinsam vor Ort festzulegen.
Auf diesbezügliche Nachfrage von Bürgermeister Ing. Andreas Batlogg wurde seitens der Montafonerbahn erklärt, dass das Fehlverhalten auf mangelnde Unterweisung eines Mitarbeiters zurückzuführen ist.
Trotz Eingeständnisses der Montafonerbahn ersucht die Gemeinde Lorüns um Prüfung des Sachverhalts, Klärung der eisenbahnrechtlichen Befugnisse der Montafonerbahn insbesondere auf nicht in deren Eigentum befindlichen Grundstücken sowie allfälliger strafrechtlicher Belange.
Seitens der Montafonerbahn erfolgte am 12.5.2023 eine Stellungnahme per E-Mail in der sie sich, für die durchgeführten Vegetationskontrollmaßnahmen entlang der MBS-Strecke im Bereich Lorüns entschuldigen und mitteilen, dass die zuständigen Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert wurden.
Gleichzeitig wurde jedoch auf die Notwendigkeit der Maßnahmen gemäß Erläuterung vom 21.11.2022 hingewiesen. Weiters erfolgte ein Dank für die mittlerweile durchgeführte Sicherheits- Entfernung der Kastanienbäume.
In der darauf geführten Diskussion der Gemeindevertreter war der einheitliche Tenor, dass nicht nur die nicht nachvollziehbare Rodung sondern auch die Art der Durchführung absolut inakzeptabel ist und rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten.
Nach weiterer Diskussion wurde vorgeschlagen, dass der Vorsitzende nochmalig Kontakt mit den Verantwortlichen der MBS aufnimmt und der MBS mitteilt, dass umgehend eine Wiederinstandsetzung seitens der MBS erfolgen muss. Sollte kein Einsehen seitens der MBS stattfinden, wird der Rechtsweg beschritten.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen folgende weitere Vorgangsweise:
Der Vorsitzende kontaktiert die MBS hinsichtlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch ein seitens der Gemeinde bestimmtes, entsprechend qualifiziertes Unternehmen auf Kosten des Verursachers (MBS). Sollte dem nicht zugestimmt werden, wird seitens der Gemeinde der Rechtsweg beschritten.
Jegliche weitere, dahingehende Verstöße werden umgehend zur Anzeige gebracht.
ad 10: Allfälliges
GV Batlogg Dominik bittet die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den Gemeindevertretungssitzungen hinkünftig vorzeitiger auf das Sitzungs-Programm „Session-Net“ zu stellen.
Schluss der Sitzung: 21:10 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg
Die Gemeindevertreter: