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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 23.10.2023
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Energienetze GmbH – Vertrag über die digitale Objekterfassung Lorüns 9. Beratung und Beschlussfassung Winterdienst 2023/2024 10. Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bürs 11. Auftragsvergabe Gehölzpflege It. Gewässerpflegeplan 12. Allfälliges Seite 2 / 8 ad 1: Genehmigung der letzten Niederschrift vom …
- … 26 (Stand 1.8.2022, rdb.at)) Auf vorstehender Grundlage stellt der Vorsitzende den Antrag auf Aufhebung des Gemeingebrauches an nachfolgend aufgelisteten (Entwidmung von öffentlichem Gut ins Privatvermögen), da die Nutzung als öffentliche Wege seit Jahren nicht mehr besteht: 636/1, 636/3, 692, 637, 638/2, 639/2 und 639/3 …
- … 5 / 8 Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Aufhebung des Gemeingebrauches an den nachfolgend aufgelisteten Grundstücken (Entwidmung von öffentlichem Gut ins Privatvermögen), da die Nutzung als öffentliche Wege seit Jahren nicht mehr besteht: 636/1, 636/3, 692, 637, 638/2, 639/2 und 639/3 ad …
- … am 13.10.2023 im Gemeindeamt von der Vorarlberger Energienetze GmbH vorgestellt. Über die Web-Office-Lösung sollen zukünftig neben Flächenwidmung- und Bebauungsplan die Kanal-, Trinkwasser- und Straßenbeleuchtungsinfrastruktur abgebildet werden. Zudem sollen entsprechende Wartungsbücher miteingebunden werden. Die …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … Abschluss des Auflageverfahrens erfolgt die Verordnung des REP durch die Gemeindevertretung. Wohnungskauf Top 1a und 1b im HNr. 119 von Residenz Wohnbau Der Kaufvertrag für die beiden Wohnung Top 1a und 1b ist lt. Mag. Stemmer in Arbeit und offensichtlich bis auf das Thema PV-Anlage im Wesentlichen fertig. Die Vereinbarung …
- … offensichtlich bis auf das Thema PV-Anlage im Wesentlichen fertig. Die Vereinbarung hinsichtlich PV-Anlage ist lt. Residenz ebenfalls in Arbeit. Sobald der Kaufvertrag sowie die Vereinbarung betreffend die PV-Anlage vorliegen, wird die Wohnbauförderstelle die Förderkredithöhen berechnen und uns bekanntgeben. Um die …
- … zu gewährleisten, müssen beide Wohnungen einen Tiefgaragenstellplatz aufweisen. Nach Rücksprache mit Residenz Wohnbau ist dies so möglich und wird im Kaufvertrag berücksichtigt. Hinsichtlich Gesamtfertigstellung und somit Wirksamkeit des Kaufvertrags für die Wohnungen der Gemeinde wurde mit Residenz Wohnbau …
- … entsprechender Vertrag über die hinkünftige digitale Objekterfassung übermittelt. Nach Rücksprache mit der Vorarlberger Energienetze GmbH wurde für den Erwerb der Bestandsdaten eine Aufstellung zu den Gebäudedaten wie folgt übermittelt: Lorüns Stand 02.02.2023: 192 Gebäudeflächen in Betrieb Am 25.02.2019 wurden 13 Objekte (Gebäude) im Gemeindegebiet Lorüns …
Vergabe / Ausschreibung
- … sowie Marte Franz anwesend sind. Weiters werden 2 Besucher begrüßt. Einleitend bittet der Vorsitzende um Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Auftragsvergabe Gehölzpflege lt. Gewässerpflegeplan“ als TOP 11. Die anwesenden Gemeindevertreter stimmen dem einstimmig mittels Handzeichen zu. Der Punkt …
- … 2. Berichte des Bürgermeisters 3. Erweiterung Einzugsgebiet Abwasserbeseitigung Lorüns West 4. Erweiterung Einzugsgebiet Wasserversorgung Lorüns West 5. Auftragsvergabe Planungskosten Erweiterung Kanal-/Trinkwasserversorgung Betriebsgebiet LCS 6. Beschlussfassung Grundstücksvereinigung 7. MBS, EK L188 Alma, Errichtung …
- … die digitale Objekterfassung Lorüns 9. Beratung und Beschlussfassung Winterdienst 2023/2024 10. Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bürs 11. Auftragsvergabe Gehölzpflege It. Gewässerpflegeplan 12. Allfälliges Seite 2 / 8 ad 1: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.09.2023 Die Niederschrift vom 14.09.2023 …
- … beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Anpassung der Verordnung des Versorgungsgebietes der gemeinnützigen Wasserversorgungsanlage Lorüns. ad 5: Auftragsvergabe Planungskosten Erweiterung Kanal-/Trinkwasserversorgung Betriebsgebiet LCS Die beiden Projekte für die Erweiterung der Kanal- und Trinkwasserinfrastruktur im …
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GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 23.10.2023 um 19:00 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Sauerwein Christian
Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Ersatzmitglieder Lorüns Langer Florian
Kurzemann Johannes
Marte Franz
Schriftführer Batlogg Stephan
Entschuldigt
Gemeindevertreter Lorüns Loretz Christian, Ing.
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt. Er teilt mit, dass sich die Gemeindevertreter Hartmannn-Eiter Michael und Loretz Christian sowie Batlogg Norbert zur Sitzung entschuldigt haben und an ihrer Stelle die Ersatzmitglieder Langer Florian und Kurzemann Johannes sowie Marte Franz anwesend sind. Weiters werden 2 Besucher begrüßt.
Einleitend bittet der Vorsitzende um Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Auftragsvergabe Gehölzpflege lt. Gewässerpflegeplan“ als TOP 11. Die anwesenden Gemeindevertreter stimmen dem einstimmig mittels Handzeichen zu. Der Punkt „Allfälliges“ wird somit auf TOP 12 verschoben.
Tagesordnung
- 1. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.09.2023
- 2. Berichte des Bürgermeisters
- 3. Erweiterung Einzugsgebiet Abwasserbeseitigung Lorüns West
- 4. Erweiterung Einzugsgebiet Wasserversorgung Lorüns West
- 5. Auftragsvergabe Planungskosten Erweiterung Kanal-/Trinkwasserversorgung Betriebsgebiet LCS
- 6. Beschlussfassung Grundstücksvereinigung
- 7. MBS, EK L188 Alma, Errichtung Schrankenanlage-Zustimmungserklärung
- 8. Vorarlberger Energienetze GmbH – Vertrag über die digitale Objekterfassung Lorüns
- 9. Beratung und Beschlussfassung Winterdienst 2023/2024
- 10. Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bürs
- 11. Auftragsvergabe Gehölzpflege It. Gewässerpflegeplan
- 12. Allfälliges
ad 1: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.09.2023
Die Niederschrift vom 14.09.2023 wurde den Gemeindevertretern zugesandt, die Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Die Niederschrift wird ohne Einwand einstimmig genehmigt.
ad 2: Berichte des Bürgermeisters
REP Lorüns
Am 6.10.2023 erfolgte die REP-Informationsveranstaltung für die Bevölkerung in der Volksschule Lorüns. Dabei wurde der Bevölkerung der aktuelle Entwurf des REP´s zur Kenntnis gebracht und die Möglichkeit für Klärung offener Fragen angeboten. Weiters wurde festgelegt, dass die Unterlagen zur Einsicht im Gemeindeamt aufgelegt werden und innert der nächsten zwei Wochen ergänzende Stellungnahmen in schriftlicher Form abgegeben werden können. Die abgegebenen Stellungnahmen werden bei der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe gewürdigt und entsprechend berücksichtigt. Nach Vorliegen der Umweltprüfung wird der REP-Entwurf nach Beschlussfassung in der Gemeindevertretung für mind. 4 Wochen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme öffentlich aufgelegt. Nach Abschluss des Auflageverfahrens erfolgt die Verordnung des REP durch die Gemeindevertretung.
Wohnungskauf Top 1a und 1b im HNr. 119 von Residenz Wohnbau
Der Kaufvertrag für die beiden Wohnung Top 1a und 1b ist lt. Mag. Stemmer in Arbeit und offensichtlich bis auf das Thema PV-Anlage im Wesentlichen fertig. Die Vereinbarung hinsichtlich PV-Anlage ist lt. Residenz ebenfalls in Arbeit. Sobald der Kaufvertrag sowie die Vereinbarung betreffend die PV-Anlage vorliegen, wird die Wohnbauförderstelle die Förderkredithöhen berechnen und uns bekanntgeben. Um die Förderfähigkeit der Wohnungen zu gewährleisten, müssen beide Wohnungen einen Tiefgaragenstellplatz aufweisen. Nach Rücksprache mit Residenz Wohnbau ist dies so möglich und wird im Kaufvertrag berücksichtigt.
Hinsichtlich Gesamtfertigstellung und somit Wirksamkeit des Kaufvertrags für die Wohnungen der Gemeinde wurde mit Residenz Wohnbau vereinbart, dass die Zahlung frühestens in der 1.
KW 2024 fällig wird. Somit ist der Kauf im Haushalt 2024 entsprechend zu berücksichtigen und erfordert kein Nachtragsbudget für 2023.
L188 Montafonerstraße – Geschwindigkeitsregime
Bei der Standesberatung am 2.10.2023 wurde von DI David Moosbrugger – Büro Rosinak&Partner ZT GmbH eine Studie hinsichtlich Geschwindigkeit auf der L188 insbesondere aufgrund der Aktivitäten der Bürgerinitiative BIG in Gantschier den Bürgermeistern präsentiert.
Seitens Rosinak&Partner wurde die Ausgangslage, Grundlagen für eine objektive Diskussion und mögliche Maßnahmen für ein harmonisiertes Geschwindigkeitsregime im Montafon ausgearbeitet. In der Diskussion wurde als erste Maßnahme festgelegt, dass jede Gemeinde die aus ihrer Sicht angemessene Geschwindigkeit in die zur Verfügung gestellte Karte einträgt und bis zum 13.
Oktober retourniert. Im Hinblick auf die seitens der BIG (Bürgerinitiative Gantschier) geforderten Maßnahmen soll doch zeitnahe zumindest eine grundlegende Festlegung bezüglich Harmonisierung der Geschwindigkeiten getroffen werden. Als mögliche Ansage an die BIG wäre dabei eine Geschwindigkeitsreduktion von derzeit 60km/h auf 50km/h in Gantschier und auch weiter über St. Anton vorstellbar. Umfahrungsvarianten sind aus heutiger Sicht nicht als realistisch zu sehen mit Ausnahme der angestrebten Lösung der ortsnahen Umlegung der L188 in Lorüns.
Nachdem durch Lorüns bereits seit Längerem eine Geschwindigkeit von 50 km/h verordnet wurde, gibt es aus Sicht der Gemeinde Lorüns keinen Hinderungsgrund für eine entsprechende Harmonisierung der Geschwindigkeit auf der L188. Auf eine diesbezügliche Stellungnahme wurde verzichtet.
Friedhof Lorüns – Sanierung Mauerwerk im Bereich Eingang
Das reparaturbedürftige Natursteinmauerwerks im Bereich Eingang zum Friedhof wurde von der Fa. Bitschnau Bau in Schruns saniert.
ad 3: Erweiterung Einzugsgebiet Abwasserbeseitigung Lorüns West
Im Zuge der geplanten Erweiterung und Befestigung von Lagerflächen im Betriebsareal der Fa.
Knünz/LCS in östliche Richtung soll der Abwassersammelkanal vorsorglich bis zum Wohnhaus HNr. 33 (Marte) erweitert werden.
Auf Grund der damit verbundenen Änderung des anschlusspflichtigen Einzugsgebiets der Sammelkanales der Gemeinde Lorüns, ist die bestehende Verordnung entsprechend anzupassen.
Der Vorsitzende erklärt die Erweiterung des Einzugsgebietes des Sammelkanales der Gemeinde Lorüns mittels einer Planunterlage und präsentiert den Entwurf der neuen Verordnung über die Festlegung des Einzugsgebietes des Sammelkanales.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Anpassung der Verordnung des Einzugsgebietes des Sammelkanales Lorüns.
ad 4: Erweiterung Einzugsgebiet Wasserversorgung Lorüns West
Im Zuge der geplanten Erweiterung und Befestigung von Lagerflächen im Betriebsareal der Fa.
Knünz/LCS in östliche Richtung soll mit der vorsorglich geplanten Erweiterung des Abwassersammelkanals auch die öffentliche Trinkwasserleitung bis zum Wohnhaus HNr. 33 (Marte) erweitert werden.
Der Anschluss erfolgt basierend auf der Vereinbarung über die Wasserversorgung mit der Stadt Bludenz resp. Durch die Verlängerung des bereits bestehenden Wasserversorgungsstranges.
Auf Grund der damit verbundenen Änderung des anschlusspflichtigen Einzugsgebiets der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Lorüns, ist die bestehende Verordnung entsprechend anzupassen.
Der Vorsitzende erklärt die Erweiterung des Einzugsgebietes der Wasserversorgung der Gemeinde Lorüns mittels einer Planunterlage und präsentiert den Entwurf der neuen Verordnung über die Festlegung des Versorgungsbereiches der gemeinnützigen Wasserversorgungsanlage.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Anpassung der Verordnung des Versorgungsgebietes der gemeinnützigen Wasserversorgungsanlage Lorüns.
ad 5: Auftragsvergabe Planungskosten Erweiterung Kanal-/Trinkwasserversorgung Betriebsgebiet LCS
Die beiden Projekte für die Erweiterung der Kanal- und Trinkwasserinfrastruktur im Bereich Betriebsgebiet Lorüns (Firma LCS) wurden aufgrund der bei der letzten Sitzung genannten Dringlichkeit vom Büro Adler ausgearbeitet und bei der BH-Bludenz eingereicht. Das Projekt Erweiterung Trinkwasserinfrastruktur wird über die Stadt Bludenz abgewickelt. Planung und Umsetzung werden von der Stadt Bludenz beauftragt. Die Kosten abzüglich Förderung werden der Gemeinde Lorüns nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Diesbezüglich ist die bereits bestehende Vereinbarung mit der Stadt Bludenz anzupassen.
Das Abwasserprojekt wird seitens der Gemeinde Lorüns beauftragt. Das Büro Adler hat der Gemeinde diesbezüglich bereits ein Angebot auf Basis eines Richtpreisangebotes in Höhe von
€ 14.012,79 zzgl USt. gelegt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gedeckelt mit dem Angebotspreis.
Am 4. Oktober 2023 erfolgte auf Ladung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die mündliche Verhandlung für die geplante Erweiterung des Außenlagerplatzes der Fa. LCS vor Ort. Seitens der Fa. LCS sind diesbezüglich noch ergänzende Unterlagen vorzulegen. Am Rande des Termins informierte der Verhandlungsleiter, dass aufgrund des überschaubaren Umfangs des Infrastrukturprojekts der Gemeinde die Abwicklung des Behördenverfahrens kurzfristig möglich sein sollte.
Am 20.10.2023 wurde seitens der Firma LCS mitgeteilt, dass der Baubeginn der Arbeiten für die Erweiterung des Lagerplatzes noch im November 2023 erfolgen soll, sofern alle Genehmigungen vorliegen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Beauftragung der Planungsleistungen für das Abwasserprojekt an das Büro Adler auf Basis des vorgelegten Richtpreisangebotes in Höhe von € 14.012,79 zzgl USt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gedeckelt mit dem Angebotspreis.
ad 6: Beschlussfassung Grundstücksvereinigung
Entsprechend der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 6.7.2023, TOP 6, hinsichtlich der Grundstücksvereinigungen entsprechend der Anträge an das Vermessungsamt wurde mit der dahingehend erforderlichen Übertragung von Flächen aus dem öffentlichen Gut ins Gemeindegut Notar Dr. Andreas Huber beauftragt.
Nach Rücksprache des Vorsitzenden mit Mag. Wagner vom Notariat Huber wurde in einem Scheiben wie folgt mitgeteilt:
§ 287 ABGB unterscheidet zwischen den dem Gemeingebrauch gewidmeten Sachen des Staates und jenem Staatseigentum, das zur Bedeckung der Staatsbedürfnisse bestimmt ist; § 288 ABGB führt die gleiche Unterscheidung für das Gemeindeeigentum durch. Eine Gebietskörperschaft kann demnach Eigentümerin von Liegenschaften sein, die dem Gemeingebrauch gewidmet und dementsprechend dem öffentlichen Gut bzw. Gemeindegut zuzurechnen sind; ihr können aber auch Liegenschaften gehören, die keiner Beschränkung durch den Gemeingebrauch unterliegen.
Eine Widmung durch Verwaltungsakt wird meist dadurch vollzogen, dass die Sache dem allgemeinen Gebrauch übergeben wird (zB Freigabe einer Straße zum öffentlichen Verkehr). (Helmich in Kletečka/Schauer, ABGB-ON 1.05
§ 287 Rz 14 (Stand 1.8.2022, rdb.at))
Die Aufhebung der Widmung bedarf eines entgegengesetzten Aktes. Die Aufhebung der Widmung geschieht durch Gesetz oder durch einen Verwaltungsakt, zB durch Auflassung einer öffentlichen Straße (oder auch nur eines Teils davon). Wenn die öffentliche Hand öffentliches Gut verkauft, führt die Abschreibung vom öffentlichen Gut nicht zur Aufhebung der Widmung, da hierfür privatrechtliche Erklärungen nicht in Frage kommen. Es bedarf vielmehr neben der Abschreibung des Grundstücks vom öffentlichen Gut der Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch, die dem Grundbuchsgericht urkundlich nachzuweisen ist. (Helmich in Kletečka/Schauer,
ABGB-ON
1.05
§ 287 Rz 26 (Stand 1.8.2022, rdb.at))
Auf vorstehender Grundlage stellt der Vorsitzende den Antrag auf Aufhebung des Gemeingebrauches an nachfolgend aufgelisteten (Entwidmung von öffentlichem Gut ins Privatvermögen), da die Nutzung als öffentliche Wege seit Jahren nicht mehr besteht:
636/1, 636/3, 692, 637, 638/2, 639/2 und 639/3 alle GB 90103 Lorüns Bestehende Zufahrtsrechte werden in gleichem Maße übernommen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Aufhebung des Gemeingebrauches an den nachfolgend aufgelisteten Grundstücken (Entwidmung von öffentlichem Gut ins Privatvermögen), da die Nutzung als öffentliche Wege seit Jahren nicht mehr besteht:
636/1, 636/3, 692, 637, 638/2, 639/2 und 639/3
ad 7: MBS, EK L188 Alma, Errichtung Schrankenanlage-Zustimmungserklärung
Für die Errichtung einer Schrankenanlage der Montafonerbahn AG bei der Eisenbahnkreuzung Alma bei Bahn-km 5,240 in der Katastralgemeinde Lorüns und St. Anton im Montafon ist vorgesehen, noch im Herbst 2023 die Tiefbauarbeiten (Errichtung von u.a. Fundamente, Kabelwege, Kabelschächte) auszuführen: Die Installation der Ausstattung (Straßensignale, Schrankenbäume)
erfolgt dann 2024.
Im Auftrag der Antragstellerin MBS, bitten Brugger Ingenieure um Unterfertigung und Retournierung der Zustimmungserklärung auf übermitteltem Lageplan mit den geplanten Baumaßnahmen.
Nach eingehender Beratung auf Grundlage der in der Gemeindevorstandssitzung am 20.10.2023 abgefassten Feststellung einigt sich die Gemeindevertretung auf folgende Stellungnahme bezüglich des Antrags der MBS:
„Nachdem seitens der Gemeinde und auch der Region das Projekt „ortsnahe Umlegung L188 mit Niveaufreimachung Almakreuzung“ im Fokus steht, und auch seitens des Landes offensichtlich an einer Lösung ohne Beschrankung der Eisenbahnkreuzung bis zur Umsetzung vorgenannten Projekts gearbeitet wird, wird seitens der Gemeinde Lorüns keine vorzeitige Zustimmung erteilt. Aus Sicht der Gemeinde Lorüns sollte sich die Antragstellerin im Interesse der Region diesbezüglich entsprechend einbringen.“
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den vorangeführten Text in die Stellungnahme zu übernehmen.
ad 8: Vorarlberger Energienetze GmbH – Vertrag über die digitale Objekterfassung Lorüns
Die Einführung der Web-Office-Lösung „Verti-GIS“ Anfang 2023 bei der Bauverwaltung Montafon bedingt auch die Erfassung der digitalen Objektdaten. Nachdem bislang offensichtlich kein dahingehendes Vertragsverhältnis mit der Vorarlberger Energienetze GmbH bestand, wurde nun ein entsprechender Vertrag über die hinkünftige digitale Objekterfassung übermittelt. Nach Rücksprache mit der Vorarlberger Energienetze GmbH wurde für den Erwerb der Bestandsdaten eine Aufstellung zu den Gebäudedaten wie folgt übermittelt:
Lorüns Stand 02.02.2023: 192 Gebäudeflächen in Betrieb
Am 25.02.2019 wurden 13 Objekte (Gebäude) im Gemeindegebiet Lorüns zur Aktualisierung des Kanalkataster um 795,00 € gekauft.
Kosten für den Betritt zur DOE (digitalen Objekterfassung) Lorüns:
192 Gebäudeflächen = € 8.640,00 - abzgl. der bereits erworbenen Objekte um € 795,00 Offenen Gesamtsumme = € 7.845,00
Der Nachkauf der Bestandsdaten kann nach Rücksprache mit der Vorarlberger Energienetze GmbH auch Anfang 2024 erfolgen. Die Kosten dafür sind somit im Budget 2024 zu berücksichtigen.
Die Vorarlberger Energienetze GmbH haben mit e-mail vom 13.10.2023 den Vertragsentwurf für die hinkünftige digitale Objekterfassung Lorüns der Gemeinde übermittelt. Der Vertragsentwurf wurde vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung im Detail präsentiert.
Die Anwendung VertiGIS wurde am 13.10.2023 im Gemeindeamt von der Vorarlberger Energienetze GmbH vorgestellt. Über die Web-Office-Lösung sollen zukünftig neben Flächenwidmung- und Bebauungsplan die Kanal-, Trinkwasser- und Straßenbeleuchtungsinfrastruktur abgebildet werden. Zudem sollen entsprechende Wartungsbücher miteingebunden werden. Die Übergabe der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Vermessungsdaten bezüglich Kanal-, Trinkwasser- und Straßenbeleuchtungsinfrastruktur an die Vorarlberger Energienetze GmbH wurde bereits veranlasst.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den Nachkauf der Bestandsdaten und den Abschluss des Vertrags über die digitale Objekterfassung Lorüns mit der Vorarlberger Energienetze GmbH.
ad 9: Beratung und Beschlussfassung Winterdienst 2023/2024
Die Firma Kurzemann Thomas hat sich bereit erklärt, die Winterdienstleistungen auch für den Winter 2023/24 weiter auszuführen. Mit E-mail vom 02.10.2023 hat Herr Kurzemann mitgeteilt, dass für den Winter 2023/24 die Preise aus dem Vorjahr gelten und somit von einer Preisanpassung abgesehen wird.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Auftragsvergabe des Winterdienstes 2023/24 an die Firma Kurzemann Thomas zu den angebotenen Bedingungen.
ad 10: Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bürs
Die Gemeinde Bürs hat mit Schreiben vom 05.10.2023 (eingel. am 09.10.2023) den Entwurf der Änderung ihres Flächenwidmungsplanes im Bereich des GSt. Nr. 199/7 (Herrenau) für die geplante Erweiterung der Hoferfiliale Herrenau und damit verbundener Vergrößerung der Verkaufsfläche der Filiale für Lebensmittel um 200 m² mitgeteilt.
Die derzeitige Verkaufsfläche beträgt 699 m², davon sind 400 m² für Lebensmittel, - künftig soll die Verkaufsfläche auf 899 m² erweitert werden, wovon 600 m² für Lebensmittel vorgesehen sind.
Weiters hat die Gemeinde Bürs mit Schreiben vom 05.10.2023 den Entwurf der Änderung ihres Flächenwidmungsplanes im Bereich des GSt. Nr. 199/15 für die geplante Änderung des Objektes der ehemaligen Firma Forstinger, welches künftig von der Firma Action Retail Austria GmbH mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 595 m² für sonstige Waren geführt werden soll, hiervon sind maximal 150 m² für Lebensmittel vorgesehen. Die gewünschte Änderung des Verkaufsflächenplanes sieht eine Erhöhung um 15 m² mit einer Widmungskategorie „besondere Flächen für sonstige Handelsbetriebe“ vor. Die Außenmaße des bestehenden Gebäudes werden nicht verändert.
Als Nachbargemeinde ist Lorüns von den angeführten Flächenwidmungsänderungen bzw. Widmungsanpassungen nicht unmittelbar betroffen. Nachdem für die Gemeinde Lorüns keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, wird seitens der Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen beschlossen, dass gegen die beiden o. a. Anträge kein Einwand erhoben wird.
ad 11: Auftragsvergabe Gehölzpflege It. Gewässerpflegeplan
Die Umsetzung des Gewässerpflegeplans für den Oberlauf Ill zwischen Fkm 29,90 und 32,70- im Gemeindegebiet von Lorüns wurde mit Bescheid BHBL-II-960-113/2022-10 naturschutz- und forstrechtlich genehmigt. In Abstimmung mit der Abt. Wasserwirtschaft wäre es zielführend, das Ingenieurbüro Kessler mit der ÖBA bzw. ökologischen Aufsicht für die Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.
Armin Fritsch hat auf Grundlage der mit Ing. Wolfgang Burtscher und dem Amtsleiter Stephan Batlogg erfolgten Begehung am 27.8.2023 ein Angebot für die Leistungen 2023 und 2024 per E- Mail übermittelt. Neben Armin Fritsch wurde auch Martin Batlogg die Möglichkeit gegeben ein Angebot zu legen. Martin Batlogg hat am 20.10.2023 der Gemeinde mitgeteilt, dass er aufgrund von Zeitmangel, von einer Angebotslegung absieht.
Die Aufwendungen für die Gehölzpflege in den drei gemäß Pflegeplan festgelegten Abschnitten für 2023 stellen sich gesamt, basierend auf dem Angebot von Armin Fritsch, wie folgt dar:
Abschnitt lfm Preis
3 210 9,50 € 1.995,00 €
10 750 9,50 € 7.125,00 €
14 275 10,20 € 2.805,00 €
11.925,00 €
zzgl. Ust. 2.385,00 €
14.310,00 €
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Auftragsvergabe der Gehölzpflege lt. Gewässerpflegeplan in der vegetationsarmen Niederwasserphase an die Firma Armin Fritsch zum angebotenen Preis von € 14.310,00 inkl. USt. und die ökologische Bauaufsicht bzw. ÖBA an das Ingenieurbüro Kessler.
ad 12: Allfälliges
Vizebgm. Schuh Otto regt an die Einführung einer anfangs der Legislaturperiode beabsichtigten Bürgerfragestunde einzurichten. So könnten sich die Bürger Innen entweder vor oder nach einer Sitzung beispielsweise quartalsmäßig direkt an die Gemeindevertretung mit ihren Fragen/Wünschen/Beschwerden etc. an die Gemeindevertretung wenden. Dies wird von den anwesenden Mandataren positiv beurteilt und soll bei der nächsten Sitzung im November erstmals vor der Gemeindevertretungssitzung ermöglicht werden. Zudem soll wie bereits in der Gemeindevorstandssitzung beraten, vermehrt zusätzlich neben den veröffentlichten Protokollen, über die Homepage via Gem2go über tagesaktuelle Themen informiert werden. Zusätzlich dazu sollen Möglichkeiten einer digitalen Informations- bzw. Amtstafel als niederschwelliges Informationsangebot geprüft werden.
Batlogg-Almberger Irene bzw. der Sozialausschuss veranstaltet am kommenden Samstag, 28.10.2023 wieder ein Kürbisschnitzen für Kinder und Jugendliche und freut sich auf rege Teilnahme.
Marte Franz bedankt sich im Namen der Kirche Lorüns für den Zuschuss der Gemeinde zur Kirchensanierung.
Batlogg Martin regt an, die Eigentümer der Bäumen und Sträuchern, die in den Straßenraum ragen, zum Rückschnitt entsprechend den Richtlinien aufzufordern. Diesbezügliche generelle Aufforderungen im Gemeindeblatt haben bislang leider wenig Wirkung gezeigt.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Schluss der Sitzung: 21:15 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg
Die Gemeindevertreter: