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Gemeindevertretungs-Sitzung am 01.02.2024
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Fundstellen
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … GmbH & CoKG - Ansuchen um Freigabe von Teilzahlungen Die Gemeinde Lorüns hat die im Vertrag unter Pkt. 5 angeführten Beträge für die Vertragserrichtung, Grunderwerbssteuer und Grundbucheintragungsgebühr vertragskonform beglichen, um keine Verzögerungen hinsichtlich Grundbucheintragung zu verursachen. Bezüglich Zahlung …
- … hinsichtlich Grundbucheintragung zu verursachen. Bezüglich Zahlung des restlichen Kaufpreises ist die Baufortschrittsmeldung des Sachverständigen lt. Kaufvertrag Pkt. 2 maßgebend. Nachdem weder diese vorliegt noch eine Gesamtfertigstellung erkennbar ist, besteht seitens der Gemeinde momentan keine …
- … Peter Wachter und Frau Dieterle am 9.1.2024, wurde der Vorsitzende seitens Frau Dieterle ersucht abzuklären, ob seitens der Gemeinde abweichend vom Kaufvertrag eine Teilzahlung geleistet werden könnte, nachdem die Wohnungen bis auf die im Übernahmeprotokoll vermerkten geringfügigen Mängel bezugsfertiggestellt …
- … sehr unzureichend. Die Gemeindevertretung beschließt mit 8:1 Stimmen mittels Handzeichen die Freigabe des vereinbarten Gesamtkaufpreises gemäß Kaufvertrag auf das Treuhandkonto, sobald das Sachverständigen-Gutachten, die Bezugsfertigstellung des eigentlichen Vertragsgegenstandes und Fertigstellung der …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 01.02.2024 um 19:00 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Loretz Christian, Ing.
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Martin
Ersatzmitglieder Lorüns Langer Florian
Kurzemann Johannes
Ersatzmitglieder Zemma Winkler Gerhard
Schriftführer Batlogg Stephan
Entschuldigt
Gemeindevertreter Lorüns Sauerwein Christian
Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Ersatzmitglieder Zemma Batlogg Mathias
Daxer Markus
Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt. Weiters teilt er mit, dass sich die Gemeindevertreter Sauerwein Christian, Batlogg-Almberger Irene und Batlogg Dominik zur Sitzung entschuldigt haben. An ihrer Stelle sind die Ersatzmitglieder Langer Florian und Kurzemann Johannes sowie Winkler Gerhard anwesend. Weiters werden 9 Zuhörer von der Ortsfeuerwehr Lorüns begrüßt.
Tagesordnung
- 1. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 15.01.2024
- 2. Berichte des Bürgermeisters
- 3. Bauverwaltung Montafon - Beschlussfassung der aktualisierten Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft
- 4. Ortsfeuerwehr Lorüns - Ansuchen um Unterstützung zur Anschaffung einer Feuerwehr- Traditionsfahne
- 5. Residenz LST GmbH & CoKG - Ansuchen um Freigabe von Teilzahlungen
- 6. Auflassung Containerstation "Sägaplatz"
- 7. Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen der Gemeindevertretung
- 8. Allfälliges
ad 1: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 15.01.2024
Die Niederschrift vom 15.01.2024 wurde den Gemeindevertretern zugesandt, die Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Nach der Richtigstellung - Streichung Ersatzmitglied – vor Batlogg-Almberger Irene im Absatz Begrüßung, wird die Niederschrift ohne Einwand einstimmig genehmigt.
ad 2: Berichte des Bürgermeisters
Erweiterung Infrastruktur Wasser/ Abwasser im Bereich Betriebsgebiet LCS
Mit den Arbeiten für die Erweiterung der Infrastruktur Wasser/ Abwasser im Bereich Betriebsgebiet LCS wurde plangemäß begonnen. Aufgrund der Bauarbeiten ist die Zufahrt zum HNr. 33 ab der L188 für ca. 3 Wochen nicht möglich. Alternativ dazu wurde temporär die Zufahrt über den Radweg beantragt und gemäß § 43 Abs. la und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) für die Durchführung der notwendigen Arbeiten für die Erweiterung der Abwasser-Infrastruktur im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen vorübergehende Verkehrsmaßnahmen auf dem Teilstück des öffentlichen Radweges beginnend ab dem HNr. 92 bis Anschluss Zufahrt HNr. 33 (km 84,639 bis km 84,9) vom 29.01.2024 bis 16.2.2024 verordnet.
Forstmaßnahmen 2024
Mit Ablauf der Frist zur Anmeldung des Brennholzbedarfs wurden 22 Klafter gemeldet.
Im Zuge der sicherheitstechnischen Untersuchung von illwerke vkw hinsichtlich der Gefährdung der Hochspannungsleitungstrasse Partenen-Bürs durch den Baumbestand im Bereich Sportplatz- Reitplatz wurde unbedingter Handlungsbedarf festgestellt. Bei einer Begehung mit Waldaufsichtsorgan Josef Battlogg wurden die aus dem Gefahrenbereich zu entfernenden Bäume markiert. Die Gesamteinschlagmenge wird auf ca. 140 fm geschätzt. Die Entfernung des im Gefahrenbereich befindlichen Baumbestands erfolgt umgehend durch illwerke vkw.
Verkehrslösung Lorüns
Wie bei der letzten Gemeindevertretungssitzung festgehalten wurde die Stellungnahme der Gemeinde Lorüns hinsichtlich des Antrags der Abteilung Straßenbau auf Verordnung von verkehrstechnischen Maßnahmen auf der L188 im Bereich Eisenbahnkreuzung gem. verkehrstechnischem Gutachten fristgerecht übermittelt. Die Stellungnahme wurde auf Antrag des Gemeindevertreters Michael Hartmann-Eiter vom Schriftführer verlesen.
Am 22.1.2024 wurde das Protokoll der gemeinsamen Besprechung am 19.12.2024 „Langfristplanung Montafonerbahn /L188 Bereich Lorüns“ im Landhaus Bregenz mit den Landesräten Mag.
Zadra und Mag. Tittler sowie den Talschaftsbürgermeistern nachgereicht. Bei dieser Besprechung wurde wie bereits bei der letzten Gemeindevertretungssitzung kurz mitgeteilt, die „Prüfung Flächenvorsorge für Entwicklung Montafonerbahn 2030+ - Schwerpunkt Lorüns“ der SMA+Partner AG präsentiert.
Zusammenfassend wurde dabei dargestellt, bei welchen Varianten ein Infrastrukturbedarf im Bereich Lorüns entsteht. Die Fahrplanvarianten haben jeweils unterschiedliche Eigenschaften (Vor-/Nachteile) hinsichtlich Erschließung Bahn, Verknüpfung Bus-Bahn, Verlängerungsoption, etc. Die Variantenentscheidung ist in der Zukunft im Zuge einer konkreten Ausbauplanung zu treffen und zu vertiefen. Im Zuge der vorliegenden Studie wurde daher keine der entwickelten Varianten ausgeschlossen. In der Mehrzahl der Varianten ist ein zweigleisiger Ausbau im Bereich Lorüns erforderlich.
Nachdem in dieser gemeinsamen Besprechung leider seitens der Talschaftsbürgermeister keine klare Stellungnahme zur präsentierten Studie erfolgte, wurde im Übrigen nicht ganz unerwartet, den Talschaftsbürgermeistern die Klärung der „Mobilität im Montafon 2030+“ und somit die Festlegung hinsichtlich Anzahl und Frequenz der Züge rückübertragen.
Dahingehend erfolgte auch bereits am 11.1.2024 ein „online-Startmeeting“ mit Vertretern des Standes und des Landes bei dem versucht wurde, die diesbezügliche Vorgangsweise zu definieren. In einem ersten Schritt, so wurde festgelegt, sollen gemeinsam mit metron und kairos die bereits vorhandenen Studien auf brauchbare Inhalte geprüft werden. In der Standesberatung am 29.1.2024 wurde festgelegt, parallel dazu Dr. Hans Wehr (SV und Infrastrukturexperte ÖBB)
gemäß seinem Angebot mit der Prüfung der Notwendigkeit des Zweigleisausbaus in Lorüns zu beauftragen. Dr. Hans hat zugesichert, die angebotene Leistung zeitnahe zu erbringen und schätzt den Aufwand dafür auf ca. 30 Stunden.
Parallel zur Studie „Mobilität im Montafon 2030+“ wird seitens der Abt. VIIb-Straßenbau eine Unterflurvariante für die L188 mit darüberliegendem Zweigleisausbau im „Korridor Mitte“ geprüft.
Die seitens der Gemeinde favorisierte Variante einer pragmatischen, budgetär überschaubaren und zeitnah umsetzbaren Lösung für das Verkehrsproblem am Taleingang wurde damit klassisch ausgebremst. Inwieweit der „Korridor Mitte“ für einen Straßenlösung mit Zweigleisaubau geeignet ist sei dahingestellt.
Vizebgm. Schuh schlägt vor das Thema Straße und mbs-Zweigleisausbau in einer eigens dafür anzuberaumenden Gemeindevertretungssitzung zu beraten und den Standpunkt der Gemeinde dazu dem Land und auch dem Stand Montafon mitzuteilen.
Der Vorsitzende stimmt dem zu, möchte aber die Prüfung der Notwendigkeit des Zweigleisausbaues durch Dr. Hans Wehr noch abwarten.
ad 3: Bauverwaltung Montafon - Beschlussfassung der aktualisierten Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft
Mit Schreiben vom 05.10.2023 wurde seitens der Bauverwaltung Montafon eine neue/aktualisierte Vereinbarung aufgrund
- a) der bereits festgelegten Änderung des Kosten-Aufteilungsschlüssels (Abrechnung nach Zeiterfassung) sowie
- b) einer Anpassung an die aktuelle Rechtslage (Entfall des innergemeindlichen Instanzenzuges im Bauverfahren)
sowie des Antrags auf Aufnahme der Gemeinde Bartholomäberg in die Verwaltungsgemeinschaft übermittelt.
Die Gemeindevertretung begrüßt die Aufnahme der Gemeinde Bartholomäberg in die Verwaltungsgemeinschaft und beschließt einstimmig mittels Handzeichen die aktualisierte Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“ nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs sowie die Zustimmung der Neuaufnahme der Gemeinde Bartholomäberg in die Verwaltungsgemeinschaft „Bauverwaltung Montafon“.
ad 4: Ortsfeuerwehr Lorüns - Ansuchen um Unterstützung zur Anschaffung einer Feuerwehr- Traditionsfahne
Feuerwehrkommandant Ing. Gabriel Schnetzer hat mit Schreiben vom 9.1.2024 die Gemeinde Lorüns um Unterstützung zur Anschaffung einer Feuerwehrtraditionsfahne ersucht.
Im Schreiben wird auf das Budgetgespräch mit dem Vorsitzenden und den Umstand verwiesen, dass die Ortsfeuerwehr Lorüns als eine von wenigen, wenn nicht als einzige Feuerwehrwehr im Land über keine Vereinsfahne verfügt. Um die Feuerwehr bei feierlichen Anlässen und Ausrückungen entsprechend standesgemäß zu repräsentieren, möchte die Feuerwehr eine Traditions-
fahne anschaffen und hat bereits ein dahingehendes Angebot bei der Firma Ridia Fahnen in Oberösterreich eingeholt.
Die Kosten für die Fahne belaufen sich auf ca. € 11.000,00 ohne den zusätzlich dafür benötigten Aufbewahrungskasten. Nachdem dieser Betrag aus der Mannschaftskassa allein nicht gestemmt werden kann, wird die Gemeinde Lorüns ersucht, einen Unterstützungsbeitrag von € 8.000,00 zu leisten. Für die Finanzierung der restlichen Kosten soll über Spenden und die Festveranstaltung „Fahnenweihe“ sowie die Mannschaftskassa erfolgen.
Der Feuerwehr ist sehr wohl bewusst, dass das Jahr 2024 kein Jubiläumsjahr ist, ist aber trotzdem der Meinung, dass es im Jahr 2024 genügend Anlässe neben der „Fahnenweihe“ gibt, bei welchen die Ortsfeuerwehr gebührend repräsentiert werden sollte.
Kommandant Schnetzer erläutert auf Bitte des Vorsitzenden die Beweggründe zur Anschaffung der Fahne und in weiterer Folge den Entwurf der Fahne. In der anschließenden Diskussion wird seitens des Kommandanten zugesichert, dass sämtliche darüberhinausgehenden Kosten für die Feierlichkeiten und auch die Einladung befreundeter Gastfeuerwehren zur Fahnenweihe etc. von der Feuerwehr Lorüns selbst übernommen werden und der Gemeinde somit keinerlei weiteren Kosten entstehen. Die Feuerwehr wird sich im Zuge dessen auch um Sponsorengelder und eine Haussammlung bemühen.
Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen die Unterstützung der Ortsfeuerwehr Lorüns mit € 8.000,00 für die Anschaffung einer Traditionsfahne.
ad 5: Residenz LST GmbH & CoKG - Ansuchen um Freigabe von Teilzahlungen
Die Gemeinde Lorüns hat die im Vertrag unter Pkt. 5 angeführten Beträge für die Vertragserrichtung, Grunderwerbssteuer und Grundbucheintragungsgebühr vertragskonform beglichen, um keine Verzögerungen hinsichtlich Grundbucheintragung zu verursachen.
Bezüglich Zahlung des restlichen Kaufpreises ist die Baufortschrittsmeldung des Sachverständigen lt. Kaufvertrag Pkt. 2 maßgebend. Nachdem weder diese vorliegt noch eine Gesamtfertigstellung erkennbar ist, besteht seitens der Gemeinde momentan keine Zahlungsverpflichtung. Im Zuge der Begehung mit dem Bausachverständigen Peter Wachter und Frau Dieterle am 9.1.2024, wurde der Vorsitzende seitens Frau Dieterle ersucht abzuklären, ob seitens der Gemeinde abweichend vom Kaufvertrag eine Teilzahlung geleistet werden könnte, nachdem die Wohnungen bis auf die im Übernahmeprotokoll vermerkten geringfügigen Mängel bezugsfertiggestellt sind. Der Vorsitzende erklärte Frau Dieterle das Ansuchen in einem eigenen TOP bei der heutigen GV- Sitzung am 1.2.2024 zur Beratung vorzubringen. Mit E-Mail vom 25.1.2024 hat Frau Dieterle nochmalig um die Freigabe der Teilzahlungen gebeten.
Bei der Begehung am 26.1.2024 mit Frau Dieterle wurden noch Restarbeiten durch den Fassadenbauer im Eingangsbereich Haus A ausgeführt. Die erforderlichen Änderungen der Elektroinstallation für den Einbau der Küchen in beiden Wohnungen wurden fertiggestellt. Laut Frau Dieterle soll ab 29.1.2024 mit der Fertigstellung der Außenanlage-Erdarbeiten begonnen werden.
Nach Rücksprache mit RA Mag. Schwendinger am 26.1.2024 wurde die Grundbuchseintragung noch nicht veranlasst. Als Bedingung für die Grundbuchseintragung nennt RA Mag. Schwendinger die Anweisung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto. Die Bezahlung des Kaufpreises wiederum hängt an der Gesamtfertigstellung der Anlage. Nachdem wie bereits vor erwähnt eine diesbezügliche Bestätigung des Sachverständigen nicht vorliegt, sieht sich die Gemeinde nicht veranlasst, den Kaufpreis zu begleichen. RA Mag. Schwendinger erklärte, dass die Weitergabe von Teilzahlungen an die Verkäuferin im Vertrag nicht vorgesehen ist und somit auch nicht möglich ist. Für die Weitergabe einer Teilzahlung wäre eine vertragliche Vereinbarung notwendig.
Der Vorsitzende schlägt aufgrund vorgenannten Sachverhalts vor, wenn seitens des Bausachverständigen in einem Schreiben die Bezugsfertigstellung des eigentlichen Vertragsgegenstandes und Fertigstellung der Gesamtanlage bis auf die derzeit witterungsbedingt nicht möglichen Asphaltierungsarbeiten bestätigt wird, den Kaufpreis auf das Treuhandkonto zur Überweisung freizugeben.
Kurzemann Johannes bittet noch abzuklären, ob die Genehmigung für die Zufahrt mit Absenkung des Gehsteiges etc. seitens der Abt. Straßenbau vorliegt. Aus seiner Sicht ist die derzeitige Zufahrtssituation sehr unzureichend.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 8:1 Stimmen mittels Handzeichen die Freigabe des vereinbarten Gesamtkaufpreises gemäß Kaufvertrag auf das Treuhandkonto, sobald das Sachverständigen-Gutachten, die Bezugsfertigstellung des eigentlichen Vertragsgegenstandes und Fertigstellung der Gesamtanlage bis auf die derzeit witterungsbedingt nicht möglichen Asphaltierungsarbeiten bestätigt.
ad 6: Auflassung Containerstation "Sägaplatz"
Aufgrund der Problematik insbesondere durch Glasbruch und damit verbundener Verletzungsgefahr für Kinder beim unmittelbar angrenzenden Kinderspielplatz wurde bereits mehrfach in Diskussionen der Gemeindevertretung angeregt, die Containerstation (Abfallsammelinsel) beim „Sägaplatz“ aufzulassen. Weiters ist aus Sicht der Gemeindevertretung die Verkehrssicherheit aufgrund fehlender Ausweichmöglichkeiten in diesem Bereich bei der Abgabe der Altstoffe und auch der Abholung durch den Entsorger nicht gewährleistet. Nachdem 2025 eine generelle Änderung bei der Sammlung von Wertstoffen bevorsteht, soll die Abgabe der Wertstoffe Glas und Metall hinkünftig nur mehr bei der Sammelstelle im Bereich Feuerwehrhaus möglich sein. Die Planung zur Optimierung der Sammelstation aufgrund der bevorstehenden Änderung ab 2025 ist für heuer geplant.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Auflassung der Containerstation „Sägaplatz“ und Adaptierung der Sammelstation im Bereich Feuerwehrhaus. Die Abgabe der Wertstoffe Glas und Metall ist hinkünftig nur mehr bei dieser Sammelstelle möglich.
Vor der Auflassung der Sammelstation ist die Bevölkerung rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
ad 7: Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen der Gemeindevertretung
Nach mehrfachen Diskussionen in der Gemeindevertretung insbesondere aufgrund von zwei schriftlichen bzw. persönlichen Anfragen aus der Bevölkerung, die Sitzungsprotokolle der Gemeindevertretungssitzungen als „nicht genehmigte Niederschrift“ zu veröffentlichen, wurde bislang kein Beschluss gefasst. Nach eingehender Beratung durch die Gemeindevertretung steht der Veröffentlichung als „nicht genehmigte Niederschrift“ nichts entgegen. Somit soll nach Abfassung und Abstimmung der Niederschrift mit dem Vorsitzenden diese nicht nur wie bisher umgehend der Gemeindevertretung, sondern auch öffentlich zur Kenntnis gebracht werden.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen hinkünftig die Sitzungsprotokolle vorab als „nicht genehmigt“ zu veröffentlichen.
GV Batlogg Norbert fragt, ob die Sitzungs-Termine an denen vorab eine „Bürgerfragestunde“
stattfindet nicht veröffentlicht werden könnten. Diesem Wunsch wird mit dem Vermerk „vorbehaltlich“ gerne entsprochen. Die jeweiligen Termine für die Bürgerfragestunde werden auf der Homepage veröffentlicht.
ad 8: Allfälliges
GV Batlogg Norbert schlägt vor, dass über den aktuellen Stand von Anfragen, welche unter „Allfälliges“ in den Gemeindevertretungssitzungen besprochen werden, auch unter „Berichte des Bürgermeisters“ in der jeweils nächsten Sitzung berichtet wird.
Weiters fragt er, ob die „alte Straße“ noch gerichtet wird, da sie auf Grund von Flurschäden nach der Gewässerpflege in diesem Bereich schlecht begehbar ist. Der Vorsitzende wird dies morgen mit dem Forstamt Bludenz abklären.
Des Weiteren fragt er, ob der angesprochene Leinenzwang im gesamten Ortsgebiet noch einmal beraten bzw. verordnet wird. Nachdem einhellig die Meinung vertreten wird, im gesamten Gemeindegebiet Leinenzwang zu verordnen, wird bei der nächsten Gemeindevertretungssitzung ein Entwurf für eine dahingehende Änderung der Hunde-Verordnung mit auf die Tagesordnung zur Beratung aufgenommen.
GV Langer Florian fragt nach dem Stand hinsichtlich Zurückschneidens von Bäumen und Sträuchern, welche in den Straßenraum ragen. GV Batlogg Martin wird dahingehend in den nächsten Tagen der Gemeinde einen Plan zukommen lassen. Die Gemeinde wird in weiterer Folge mit den betroffenen Grundeigentümern in Kontakt treten.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Schluss der Sitzung: 20:30 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg
Die Gemeindevertreter: