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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 21.03.2024

Lorüns · Sitzungsprotokolle Lorüns · 21.03.2024

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … Lorüns mit der Vorarlberger Energienetze GmbH. Dabei wurde auch berichtet, dass über die Web-Office-Lösung zukünftig neben Flächenwidmung- und Bebauungsplan die Kanal-, Trinkwasser- und Straßenbeleuchtungsinfrastruktur abgebildet werden soll. Zudem sollen entsprechende Wartungsbücher miteingebunden werden. Die …

Vergabe / Ausschreibung

  • … zur Finanzierung einer Gebührenbremse an Benutzer der Gemeindeeinrichtungen 5. Vorbereitung Wohnungsvergaben Gemeindewohnungen HNr. 119 Top 1a und Top 1b 6. Auftragsvergabe Einarbeitung Leitungsdokumentation Wasser und Kanal 7. Wegsanierungsarbeiten Oberfeld, Bergweg und Holzlagerplatz Au 8. Ansuchen um Umlegung und Asphaltierung …
  • … 1b Nachdem die neu erworbenen Wohnungen in der Wohnanlage „Residenz“ Lorüns HNr. 119 Top 1a und Top 1b grundsätzlich bezugsfertig sind, gilt es nun die Vergabe der Wohnungen vorzubereiten. Interessierten Mietern soll in einer öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel sowie auf der Homepage bzw. Gem2Go die …
  • … Mietpreisberechnung samt Betriebskosten einstimmig per Handzeichen zu. Die Wohnungsvergaben erfolgen in einer nicht öffentlichen Sitzung im April 2024. ad 6: Auftragsvergabe Einarbeitung Leitungsdokumentation Wasser und Kanal Die Einführung der Web-Office-Lösung „Verti-GIS“ erfolgte Anfang 2023 auf Vorgabe der Bauverwaltung …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

GEMEINDEAMT LORÜNS

Niederschrift
über die am 21.03.2024 um 19:30 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Sauerwein Christian
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Ersatzmitglieder Lorüns Kurzemann Johannes
Langer Florian
Schriftführer Batlogg Stephan

Entschuldigt
Gemeindevertreter Lorüns Loretz Christian, Ing.
Batlogg-Almberger Irene, Mag.

Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19:30 Uhr im Anschluss an die Bürgerfragestunde die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.

Er teilt mit, dass sich die Gemeindevertreter Loretz Christian und Batlogg-Almberger Irene zur Sitzung entschuldigt haben und an ihrer Stelle Langer Florian und Kurzemann Johannes als Ersatzmitglieder anwesend sind.Weiters begrüßt werden 3 Zuhörer, welche sich bei der Bürgerfragestunde zuvor informiert haben.

Nachdem keine Einwände zur Tagesordnung bestehen, wird die Tagesordnung wie folgt abgehandelt:

Tagesordnung
1. Gemeinde-Straßenbezeichnungen; Bericht Bgm. Pechhacker/Gde. St. Anton i.M.

  • 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 01.02.2024
  • 3. Berichte des Bürgermeisters
  • 4. Weitergabe Zweckzuschuss zur Finanzierung einer Gebührenbremse an Benutzer der Gemeindeeinrichtungen
  • 5. Vorbereitung Wohnungsvergaben Gemeindewohnungen HNr. 119 Top 1a und Top 1b
  • 6. Auftragsvergabe Einarbeitung Leitungsdokumentation Wasser und Kanal
  • 7. Wegsanierungsarbeiten Oberfeld, Bergweg und Holzlagerplatz Au
  • 8. Ansuchen um Umlegung und Asphaltierung Zufahrtsstraße (Alpe Rongg)
  • 9. Ansuchen um Entfernung von Bäumen am Radweg
  • 10. Ansuchen um Verlängerung Pachtvertrag TF aus GSt. Nr. 680/1
  • 11. Änderung der Verordnung über Haltung von Hunden
  • 12. Kinderbetreuung Vorarlberg; Kooperationsvereinbarung zur Betreuung bei Tageseltern
  • 13. Petition "Menschenrechte und Grundfreiheiten" vom Verein "Die Eiche"
  • 14. Allfälliges

ad 1: Gemeinde-Straßenbezeichnungen; Bericht Bgm. Pechhacker/Gde. St. Anton i.M.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Bürgermeister von St. Anton i.M., Herrn Helmut Pechhacker. Bürgermeister Pechhacker berichtet von der Vorgehensweise und den Erfahrungen bezüglich der Umstellung auf Straßennamen in St. Anton i.M. in den vergangenen Jahren.

Die Kosten diesbezüglich bezifferte er insgesamt mit ca. € 10.000,00 (die HNr.-Tafeln wurden um € 20,00 an Haushalte abgegeben) und gilt aus seiner Sicht somit als überschaubar.

Die Vorbereitungen der Umstellung waren sehr zeitintensiv. Als wesentlich bezeichnete er die Einbindung der Bevölkerung in den Umstellungsprozess, Namensgebung und Gestaltung der Beschilderung.

Nicht zu unterschätzen ist der Aufwand für damit verbunden Änderung von Ausweisen, Versicherungen, Postadresse etc. für jeden Einzelnen. Grundbuch und Post kann relativ einfach mit Unterstützung der Behörden umgestellt werden.

Auf die Frage, wie die Umstellung von der Bevölkerung angenommen wurde, erklärte Bürgermeister Pechhacker, dass die Umstellung durchwegs positiv angenommen wurde. Die Umsetzung in St.

Anton i.M. dauerte lt. Bürgermeister Pechhacker schlussendlich ca. 7 – 8 Monate.

ad 2: Genehmigung der letzten Niederschrift 01.02.2024

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 01.02.2024 keine Einwendungen erhoben wurden. Die Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt.

ad 3: Berichte des Bürgermeisters

Voranschlag 2024

Mit Schreiben der Vbg. Landesregierung vom 08.02.2024 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass gem. § 74 GG keine Einwände gegen den vorgelegten Voranschlag 2024 erhoben werden.

L188 Almakreuzung mbs

Am 07.03.2024 erging der Bescheid der BH Bludenz bezüglich Montafonerbahn – Strecke Bludenz-Schruns; Kreuzung Eisenbahn km 5,240 mit der L188 Montafoner Straße (km 82,96) – Rotlichtüberwachung, an die Montafonerbahn und das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt.
Straßenbau (VIId).

Am 19.03.2024 wurde die Gemeinde Lorüns bezüglich der Vorordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h, Bodenmarkierungen und eines Linksabbiegeverbotes an der L188 Montafonerstraße, in Lorüns und St. Anton (Bahnquerung Alma) seitens der Bezirkshauptmannschaft schriftlich benachrichtigt.

Verkehrslösung Lorüns:

Am 20.2.2024 erfolgte eine Vorortbegehung und Besprechung mit dem Infrastruktur-sachverständigen Dr. Wehr wie bereits bei der letzten Gemeindevertretungssitzung berichtet. Dr. Wehr wurde seitens des Standes Montafon mit der Untersuchung der Notwendigkeit der Zweigleisigkeit im kritischen Streckenabschnitt Lorüns beauftragt.

Am 21.2.2024 erfolgte die Startbesprechung hinsichtlich der seitens des Landes in Auftrag gegebenen Studie der Variantenuntersuchung für eine Unterflurvariante L188 und darüberliegend zweigleisigem Ausbau der mbs.

Am 14.3.2024 erfolgte beim Stand Montafon ein Beratungsgespräch hinsichtlich Weiterentwicklung Montafonerbahn - Mittel- und Langfristig. Seitens DI Barabara Manhart wurden anhand einer Präsentation nochmalig zusammengefasst, die Ergebnisse aus der Präsentation der SMA-Studie vorgestellt. Im Zuge der Beratung einigte man sich auf künftige Bedarfe auf der Montafonerbahn (Mengengerüst).

Erste Ergebnisse bzw. Entwürfe beider Studien sollen nach Ostern vorgestellt werden.

Erweiterung der Wasser- und Abwasser-Infrastruktur Betriebsgebiet LCS

Die Arbeiten der Erweiterung der Wasser- und Abwasser-Infrastruktur beim Betriebsgebiet LCS wurden plangemäß abgeschlossen. Das Einfamilienhaus HNr. 33 wurde im Zuge dessen bereits an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz angeschlossen. Somit sind alle Objekte der Gemeinde Lorüns an die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung angeschlossen.

Objekt HNr. 24 Nutzungsänderung

Am 16.2.2024 erläuterte Herr Rene Wenzel das neue Konzept für die Nutzung des ehem. Gasthauses als Unterkunft für ständig wechselnde Gäste. Diesbezüglich sind umfangreiche Innensanierungen geplant bzw. bereits erfolgt. Nach Rücksprache des Vorsitzenden mit der Bauverwaltung Montafon (BVM) wurde klargestellt, dass diesbezüglich keine Baubewilligung vorliegt und die weitere Nutzung versagt wird. Helmut Darnai versicherte DI Theresia Kastl-Käfer (BVM) umgehend ein adaptiertes Projekt zur Genehmigung vorzulegen. Am Mittwoch, den 6.3.2024, findet ein gemeinsamer Termin mit der BVM und dem Antragsteller im Gemeindeamt statt.

Friedhof Lorüns

Am 26.2.2024 fand eine Besprechung auf Wunsch von Arch. Vonier hinsichtlich Betonfassade bei der Aufbewahrungshalle statt. Aus seiner Sicht sollten die Betonoberflächen gereinigt und versiegelt (hydrophobiert) werden. Der Vorsitzende wird für ein nächstes Gespräch ein entsprechendes Angebot beim Malerbetrieb Bitschnau einholen.

Im Zuge dessen wurde Arch. Vonier gebeten, einen Vorschlag für eine Sitzgelegenheit im Bereich der Urnenwand sowie eine Alternative für den Abstellplatz des Müllcontainers zu unterbreiten.

Zudem wird sich Arch. Vonier bezüglich eines Vorschlags für eine alternative Gestaltung der Grabstätten melden.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden sollen für die hinkünftige „Grabstättengestaltung“ im Vorfeld einer Beauftragung von Planungsleistungen ein kurzes „Anhörungsverfahren“ mit zwei Architekturbüros durchgeführt werden. Es soll den zwei Architekturbüros die Möglichkeit geboten werden, anhand bereits realisierter Projekte ihre Ideen für Lorüns darzulegen. In weiterer Folge soll seitens der Gemeindevertretung eines der beiden Architekturbüros mit den Planungs- bzw. Beratungsleistungen für eine mögliche Konzeptumsetzung 2025 beauftragt werden.

Forstliche Maßnahmen:

Die seitens illwerke vkw beantragte Entfernung von gefährdendem Baumbestand entlang der Hochspannungsleitung Partenen-Bürs speziell im Bereich Sportplatz konnte zeitnahe abgeschlossen werden.

Am Freitag, den 15.3.2024 erfolgte eine Forstausschusssitzung. Diesbezüglich berichtete der Obmann des Forstausschusses GV Christian Sauerwein kurz über die Themenschwerpunkte der stattgefundenen Sitzung sowie von der Begehung am Lorünserberg.

ad 4: Weitergabe Zweckzuschuss zur Finanzierung einer Gebührenbremse an Benutzer der Gemeindeeinrichtungen

Wie bereits in der Gemeindevertretungssitzung am 13.11.2023 festgehalten, erhält das Land Vorarlberg einen Zweckzuschuss in Höhe von € 6.707.001,00 gemäß Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I Nr. 122/2023. Der Anteil des Landes richtet sich nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr 2023 heranzuziehen ist.

Der Zweckzuschuss ist im Jahr 2024 an jene Gemeinden eines Bundeslandes weiterzuleiten, die damit eine Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr (Abfallbeseitigung) finanzieren.

Die Höhe des Zuschusses zur Finanzierung der Gebührenbremse richtet sich je Gemeinde nach der angeführten Volkszahl. Der Gemeinde Lorüns steht somit ein Zuschuss in Höhe von Euro 4.967,00 zu. Der Zuschuss wurde der Gemeinde auch bereits ausbezahlt. Voraussetzung dafür war, dass die Gemeinde Lorüns diesen Zuschuss auch im Sinne des Gesetzes an die Benützer der Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, für Beseitigung von Abwasser oder für die Müllabfuhr weitergibt.

In Abstimmung mit dem Gemeindeverband wurde seitens der Gemeindeverwaltung folgender Vorschlag für die Weitergabe des Zweckzuschusses zur Finanzierung einer Gebührenbremse an die Benutzer der Gemeindeeinrichtungen ausgearbeitet. Auf Empfehlung des Gemeindeverbands soll die Weitergabe über die Abfallgebühren wie folgt erfolgen:

Weitergabe Zweckzuschuss auf Abfallgebühren:

Einpersonenhaushalt 15,40 €
Kleinhaushalte 38,50 €
Großhaushalte 61,60 €
Zimmervermieter 15,40 €

Die Auszahlung des Zweckzuschusses in Form einer Gutschrift für alle Haushalte erfolgt mit der Vorschreibung der Abfall-Grundgebühr für 1.Hj.2024 am 15.04.2024.

Die Gemeindevertretung stimmt dem seitens der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten Vorschlag der Weitergabe des Zweckzuschusses zur Finanzierung einer Gebührenbremse über die Abfallgebühren einstimmig per Handzeichen zu.

ad 5: Vorbereitung Wohnungsvergaben Gemeindewohnungen HNr. 119 Top 1a und Top 1b

Nachdem die neu erworbenen Wohnungen in der Wohnanlage „Residenz“ Lorüns HNr. 119 Top 1a und Top 1b grundsätzlich bezugsfertig sind, gilt es nun die Vergabe der Wohnungen vorzubereiten.

Interessierten Mietern soll in einer öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel sowie auf der Homepage bzw. Gem2Go die Möglichkeit angeboten werden, sich bei der Gemeinde direkt oder über das Wohnungswerberportal (Verwaltung Gde. Bürs) zu bewerben.

Seitens der Gemeinde ist beabsichtigt, die beiden Wohnungen ab 01. Mai 2024 zu vermieten.

Für die Mietkosten wurde seitens der Gemeindeverwaltung ein Vorschlag basierend auf den Richtlinien des Landes wie folgt erstellt:

Miete Top 1a 43,42 m² incl. Betriebskosten (warm) € 626,00 zzgl. TG Platz 80,00 (incl. USt.)

Miete Top 1b 44,47 m² incl. Betriebskosten (warm) € 637,00 zzgl. TG Platz 80,00 (incl. USt.)

Die Gemeindevertretung stimmt auf Antrag des Vorsitzenden der Kundmachung der Information bis zum 8.4.2024 sowie dem seitens der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten Vorschlag der Mietpreisberechnung samt Betriebskosten einstimmig per Handzeichen zu. Die Wohnungsvergaben erfolgen in einer nicht öffentlichen Sitzung im April 2024.

ad 6: Auftragsvergabe Einarbeitung Leitungsdokumentation Wasser und Kanal

Die Einführung der Web-Office-Lösung „Verti-GIS“ erfolgte Anfang 2023 auf Vorgabe der Bauverwaltung Montafon. Bei der Gemeindevertretungssitzung am 23.10.2023 erfolgte die Beschlussfassung über den Nachkauf der Bestandsdaten und den Abschluss des Vertrags über die digitale Objekterfassung Lorüns mit der Vorarlberger Energienetze GmbH. Dabei wurde auch berichtet, dass über die Web-Office-Lösung zukünftig neben Flächenwidmung- und Bebauungsplan die Kanal-, Trinkwasser- und Straßenbeleuchtungsinfrastruktur abgebildet werden soll. Zudem sollen entsprechende Wartungsbücher miteingebunden werden. Die Übergabe der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Plandaten bezüglich Kanal-, Trinkwasser- und Straßenbeleuchtungsinfrastruktur an die Vorarlberger Energienetze GmbH wurde bereits veranlasst. Für die Übernahme der GIS-Daten in die Web-Office-Lösung wurden der Gemeinde Lorüns seitens der Vorarlberger Energienetze GmbH folgende Angebote unterbreitet:

  • 1. Übernahme GIS-Daten Abwasser – Einarbeitung und Überarbeitung in SDE-Datenbank (Datenbestand Adler Consult) – geschätzter Aufwand € 3.446,40
  • 2. Übernahme GIS-Daten Wasser - Einarbeitung und Überarbeitung in SDE-Datenbank– geschätzter Aufwand € 2.584,80 Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand – Tagessatz € 861,60 (8 Std.) nach oben gedeckelt gem. vorgenannten Aufwendungen.

In einer gemeinsamen Besprechung am 15.3.2024 mit DI Lutz Feldmann (Adler Consult) und Gerald Kassegger (Vorarlberger Energienetze GmbH) wurde die Vorgangsweise für die Übernahme der GIS-Daten Abwasser besprochen. Im Zuge dessen wurde festgelegt, für die Übernahme der GIS-Daten Wasser vorsorglich einen Förderantrag bezüglich Trinkwasserkataster zu stellen. Im Falle der weiteren Umsetzung eines Trinkwasserkatasters wäre somit die Förderfähigkeit auch dieser Aufwendungen gewährleistet.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Beauftragung der Übernahme der GIS-Daten Wasser und Abwasser sowie die Einarbeitung und Überarbeitung in die SDE-Datenbank gemäß den Ausführungen im Sachverhalt und den am 11.12.2023 per E-Mail übermittelten Angeboten der Vorarlberger Energienetze GmbH.

ad 7: Wegsanierungsarbeiten Oberfeld, Bergweg und Holzlagerplatz Au

Aufgrund seit Längerem geplanten Wegsanierungsarbeiten erfolgte am 23.2.2024 eine Begehung des Vorsitzenden mit der ortsansässigen Erdbaufirma Hartmann/Hartmann Michael.

In dem Zuge wurden die zu sanierenden Weganlagen begutachtet und diesbezüglich Angebote seitens der Firma Hartmann gelegt:
• Oberfeldweg ca. € 5.668,00 netto

Böschungssicherung ehem. Brücke DL - Steinsatz und Böschungsausformung generell im Bereich HNr. 30 (ehem. E-Werk)
Herstellen „Brunnen – Platz“
Schlaglöcher am Oberfeldweg auffüllen

• Bergweg/Lorünserberg ca. € 4.440,00 netto
Weganfang bis Schranken Böschung bergseitig ausräumen - Böschung talseitig anpassen Weganlage generell Spitzgräben und bergseitige Ränder ausräumen

• Lorünser Au ca. € 1.100,00 netto
Holzlagerplatz Bewuchs abkratzen
Räummaterial aus Vorjahren abführen und im Bereich Leue bei talseitiger Böschung wie mit der Forstbehörde besprochen einbauen Weganlage Wasser ableiten - Schlamm entfernen – Schlaglöcher auffüllen

Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig mittels Handzeichen der Notwendigkeit der Umsetzung der Wegsanierungsarbeiten Oberfeldweg, Bergweg und Holzlagerplatz Au zu. Mit der Umsetzung wird die Firma Hartmann Erdbau gemäß den vorgelegten Regiepreisangeboten beauftragt.

Aufgrund von Befangenheit enthält sich GV Michael Hartmann der Abstimmung.

ad 8: Ansuchen um Umlegung und Asphaltierung Zufahrtsstraße (Alpe Rongg)

Mit Schreiben per E-Mail vom 19.1.2024, hat Herr Mathias Lerch vom büro21 – Architektur & Baumanagement Baumanagement, Unterziegerbergstraße 18 a, 6774 Tschagguns, im Auftrag von Herrn DI (FH) Björn Tränkle, Planunterlagen für die Umlegung und Asphaltierung der Zufahrtsstraße im Zuge der Generalsanierung des Chalet DI (FH) B. Tränkle, Wolfaweg 81 Gargellen, wie bei der Gemeindevertretungssitzung am 14.12.2023 bereits berichtet, übermittelt.

Herr Björn Tränkle, Wolfaweg 81, 6787 Gargellen, beabsichtigt die bestehende Zufahrtsstraße, die auf seine Liegenschaft GST-NR 4532/2, KG St. Gallenkirch führt, geringfügig um ca. 2,0 m bergwärts im Bereich der Grundgrenze umzulegen und nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahmen zu asphaltieren (bit. Spritzdecke). Die befestigte Fahrbahn weist eine Breite von ca. 2,50m auf und entspricht somit in der Ausgestaltung jener der Zufahrt zum darüber situierten Haus Knodel.

Die Umlegung erfordert gemäß aktualisierten Planunterlagen eine zusätzliche Grundinanspruchnahme von ca. 5 m² auf einer Länge von ca. 14,30 m. Die Zufahrtsstraße auf der Liegenschaft GST-NR 4532/5, KG St. Gallenkirch, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Lorüns, HNr. 1, 6700 Lorüns.

Am 18.3.2024 wurde wie bereits erwähnt, ein adaptierter Plan insbesondere hinsichtlich Adaptierung der Zufahrt, Böschungssicherung Terrasse und Anbindung des Zugangswegs zum Haus Schnetzer, gemäß den bei der Bauverhandlung am 11.3.2022 getroffenen Festlegungen, per E-Mail mit dem Gesuch um Genehmigung übermittelt.

Die Gemeindevertretung stimmt dem Ansuchen um Adaptierung und Asphaltierung (bit. Spritzdecke) der Zufahrt sowie der damit verbundenen zusätzlichen Grundinanspruchnahme im Ausmaß von ca. 5,0 m², wie im Sachverhalt beschrieben, einstimmig per Handzeichen zu.

ad 9: Ansuchen um Entfernung von Bäumen am Radweg

Seitens der Familie Batlogg, HNr. 51 wurde ersucht, die Fichten entlang seiner Grundgrenze zum Radweg mit der Begründung von Schattenwurf und Gefährdung bei Starkwind zu entfernen. Nach

Rücksprache mit WAO Josef Battlogg handelt es sich dabei nicht um Wald lt. Forstgesetz. Die Entfernung obliegt somit im Ermessen der Gemeinde.

Nach eingehender Diskussion und verschiedenen Ansichtsweisen über den Verbleib oder die Entfernung der 4 Fichten am Radweg wurden weitere Abklärungen seitens der Gemeinde gewünscht.

Der Tagesordnungspunkt wird daher einstimmig vertagt.

ad 10: Ansuchen um Verlängerung Pachtvertrag TF aus GSt. Nr. 680/1

Familie Langer, HNr. 39 haben mit E-Mail vom 05.03.2024 um Verlängerung seines Pachtvertrages (Ablauf am 30.04.2024) für eine Teilfläche des GSt.Nr. 680/1 zur Haltung von Laufenten angesucht.

Seitens des Vorsitzenden wird ein Entwurf über eine Pachtverlängerung bzw. Neuverpachtung der angesuchten Teilfläche vorgelegt bzw. den anwesenden Mandataren zur Kenntnis gebracht.

Die Gemeindevertretung stimmt dem Ansuchen um Verlängerung des Pachtvertrags einstimmig per Handzeichen zu. Aufgrund von Befangenheit enthält sich Ersatzmitglied Florian Langer der Abstimmung.

ad 11: Änderung der Verordnung über Haltung von Hunden

Wie bei der letzten Gemeindevertretungssitzung unter „Allfälliges“ festgehalten, wurde ein entsprechender Entwurf für die Änderung der Verordnung über Haltung von Hunden ausgearbeitet.

Der Leinenzwang für Hunde ist in der Verordnung zur Haltung von Hunden (Zahl 920/06/2008 vom 04.06.2008) definiert. Dabei sind derzeit speziell die Spaziergebiete außerhalb des unmittelbaren Siedlungsraumes vom Leinenzwang ausgenommen.

Der § 2 soll auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet werden, um so Unannehmlichkeiten und mögliche Gefährdungen durch freilaufende Hunde hintan zu halten.

Zudem besteht bei Nichteinhaltung der Verordnung die Möglichkeit zur rechtlichen Handhabe gegenüber den Hundehaltern.

Seitens des Vorsitzenden wurde dementsprechend ein neuer Entwurf für die Verordnung zur Haltung von Hunden vorgelegt resp. den Anwesenden zur Kenntnis gebracht, welcher als Beilage zur Niederschrift angefügt wird.

Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung der Verordnung über Haltung von Hunden gemäß dem vorgelegten Entwurf einstimmig mittels Handzeichen zu. Somit gilt nach Erlass der geänderten Verordnung ab 01.04.2024 Leinenzwang im gesamten Gemeindegebiet von Lorüns.

Mittels entsprechender Beschilderung soll zudem darauf aufmerksam gemacht werden.

ad 12: Kinderbetreuung Vorarlberg; Kooperationsvereinbarung zur Betreuung bei Tageseltern

Anlässlich der Beratung über die Kleinkindbetreuung mittels Tagesmütter wurde vereinbart, dass jede Gemeinde separat eine Kooperationsvereinbarung für die Betreuung mit Tagesmüttern abschließt.

Weiters soll für den Beruf als Tagesmutter Werbung gemacht werden, damit wir im Tal auch Tagesmütter für ein komplementäres Angebot zu den bereits bestehenden Angeboten in der

Kleinkindbetreuung finden und zur Verfügung haben. Dies wird ebenfalls über den Stand Montafon (Standpunkt) beworben.

(Derzeit ist lediglich eine Tagesmutter im Montafon gemeldet (auf Grund des guten Ausbaues der Kleinkinderbetreuungseinrichtungen handelt es sich hier eher um ein Auslaufmodell. Eine Tagesmutter bekommt auch nur für tatsächlich erbrachte Betreuungsstunden bezahlt).

In Lorüns ist derzeit kein grundsätzlicher Bedarf vorhanden, nachdem wir mit der Beteiligung bei der Zwergenvilla in Bings sehr gut abgedeckt sind.

Sollte künftig Bedarf an einer Tagesmutter sein, kann jederzeit ein Beratungsgespräch hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise vereinbart werden.

Die Gemeindevertretung sieht aktuell keinen Bedarf an Kinderbetreuung mit Tagesmüttern, sieht ein komplementäres Angebot zu den bereits bestehenden Angeboten in der Kleinkindbetreuung aber grundsätzlich positiv.

ad 13: Petition "Menschenrechte und Grundfreiheiten" vom Verein "Die Eiche"

Am 11.09.2023 hat der Verein „DIE EICHE“ an alle Gemeinden Vorarlbergs in elektronischer Form eine E-Mail-Nachricht „Vorabinfo zur Petition laut § 25 des Vorarlberger Gemeindegesetzes“ verschickt. Am 12.09.2023 hat dieser an alle Vorarlberger Gemeinden die – laut Angaben desselben individuell auf jede Gemeinde bzw. Stadt angepasste – Petition mit dem Wortlaut „Menschen-rechte und Grundfreiheiten“ übermittelt. Nunmehr liegt eine Aufsichtsbeschwerde gemäß
§ 82 Gemeindegesetz (GG) des Vereins „DIE EICHE“ vor, in welcher dieser im Wesentlichen zusammengefasst ins Treffen führt, die Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns sei nicht im gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen über die Petition informiert worden. Diesbezüglich wurde der Verein und auch die Aufsichtsbehörde informiert, dass seitens der Gemeindeverwaltung die Weitergabe an die Gemeindevertretung versehentlich verabsäumt wurde und dies bei der heutigen Gemeindevertretungssitzung nachgeholt werden soll.

Die Petition vom Verein „DIE EICHE“, deren Inhalt es ist, Menschenrechte und Grundrechte zu erhalten, wurde der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Die Unterlagen dazu wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung übermittelt bzw. liegen im Gemeindeamt zur Einsichtnahme während der Amtsstunden auf.

ad 14: Allfälliges

Auf die Anfrage, ob es Möglichkeiten für eine generelle Beschränkung der Nutzung der Gemeindestraße Venserstraße/Böschisstraße für PKW/LKW gibt, erklärte der Vorsitzende, die Problematik mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz abzuklären.

Auf Nachfrage von GV Batlogg Norbert berichtete der Vorsitzende hinsichtlich zwischenzeitlich erfolgter Abstimmungen/Aktivitäten zu den Tagesordnungspunkten „Allfälliges“ der letzten Gemeindevertretungssitzungen.

Die weitere Beratung über das Thema Straßen- und Wegekonzept in Lorüns soll in einer außerordentlichen Klausur erfolgen.

Auf Nachfrage einiger Bürger soll im Bereich Radweg Richtung Bludenz eine Ruhebank aufgestellt werden. Im Nahbereich soll zudem auch ein noch auf Lager gelegter Hundekotbehälter aufgestellt werden.

Am kommenden Samstag, 23.04.2024 findet die Landschaftsreinigung statt – Treffpunkt ist um 9.00 Uhr beim Feuerwehr-Gerätehaus – der Vorsitzende bitte um rege Teilnahme.

Schluss der Sitzung: 21:56 Uhr

Der Schriftführer: Der Vorsitzender:

Stephan Batlogg

Die Gemeindevertreter: