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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 19.09.2024
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … Brech- und Siebwerk Lorüns, Ver- und Entladestelle Ost - Anschlussbahn Zementwerk Lorüns 3. MBS-Vegetationspflegemaßnahmen entlang der Bahnstrecke 4. Auftragsvergabe Gehölzpflege laut Gewässerpflegeplan 2024 5. Berichte des Bürgermeisters 6. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 04.07.2024 7. Allfälliges Seite 2 / …
- … Schwarzmann (LFV) wurden die Erfordernisse an ein neues TLF und die Möglichkeiten der Beschaffung erörtert. Neben der Beschaffung über eine aufwendiges Ausschreibungsverfahren nach Bundesvergabegesetz besteht die Möglichkeit zur vereinfachten Ersatzbeschaffung über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Nachdem neben …
- … zur vereinfachten Ersatzbeschaffung über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Nachdem neben Preiserhöhungen auch Änderungen bei der Zahlung durch die Neuausschreibung der Rahmenvertrags Anfang 2025 erwartet werden, gilt es abzuwägen, die Ersatzbeschaffung noch über den aktuell bis Mitte November 2024 gültigen …
- … Die Rodung ist auf ein absolut notwendiges Maß einzuschränken. Die Arbeiten sind so schonend als möglich in der vegetationsarmen Zeit durchführen. ad 4: Auftragsvergabe Gehölzpflege laut Gewässerpflegeplan 2024 Die Umsetzung des Gewässerpflegeplans für den Oberlauf Ill zwischen Fkm 29,90 und 32,70- im Gemeindegebiet von …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 19.09.2024 um 19:30 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Loretz Christian, Ing.
Sauerwein Christian
Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Schriftführer Batlogg Stephan
Entschuldigt
Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.
Tagesordnung
- 1. Ersatzbeschaffung TLF für die Ortsfeuerwehr Lorüns
- 2. Pachtantrag Brech- und Siebwerk Lorüns, Ver- und Entladestelle Ost - Anschlussbahn Zementwerk Lorüns
- 3. MBS-Vegetationspflegemaßnahmen entlang der Bahnstrecke
- 4. Auftragsvergabe Gehölzpflege laut Gewässerpflegeplan 2024
- 5. Berichte des Bürgermeisters
- 6. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 04.07.2024
- 7. Allfälliges
ad 1: Ersatzbeschaffung TLF für die Ortsfeuerwehr Lorüns
Der Vorsitzende Bgm. Ing. Batlogg Andreas begrüßt die anwesenden Mitglieder der Ortsfeuerwehr und im Besonderen Herrn Josef Schwarzmann vom Landesfeuerwehrverband (LFV).
Er gibt eingangs anhand einer Präsentation einen Überblick über den aktuellen Fuhrpark der Feuerwehr Lorüns. Nachdem das bestehende TLF 1500 aus dem Jahre 1996 stammt und somit bis zur Lieferung eines Neufahrzeugs 30 Jahre alt ist, wurden bereits im Frühjahr gemeinsame Überlegungen zur Ersatzbeschaffung angestellt. Neben dem Fahrzeugalter sind der technische Zustand wesentliche Kriterien für den Austausch. Landesweit werden TLF in der Regel mit knapp über 30 Jahren ersetzt.
Die Ortsfeuerwehr Lorüns hat für die geplante Ersatzbeschaffung einen eigenen TLF-Ausschuss gebildet. In Besprechungen mit dem Kdt. Ing. Gabriel Schnetzer und Josef Schwarzmann (LFV)
wurden die Erfordernisse an ein neues TLF und die Möglichkeiten der Beschaffung erörtert. Neben der Beschaffung über eine aufwendiges Ausschreibungsverfahren nach Bundesvergabegesetz besteht die Möglichkeit zur vereinfachten Ersatzbeschaffung über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG).
Nachdem neben Preiserhöhungen auch Änderungen bei der Zahlung durch die Neuausschreibung der Rahmenvertrags Anfang 2025 erwartet werden, gilt es abzuwägen, die Ersatzbeschaffung noch über den aktuell bis Mitte November 2024 gültigen Rahmenvertrag zu tätigen. Der bei der Bestellung vereinbarte Preis gilt dann als Fixpreis und ist erst bei Lieferung des Fahrzeugs zu leisten. Ab 2025 ist sind lt. LFV auch diesbezüglich Änderungen zu erwarten. Dahingehend und über mögliche Landesförderungen berichtete auch Josef Schwarzmann (LFV).
Herr Schwarzmann (LFV) erklärte auch, dass die Gemeinde Lorüns gem. Feuerlöschordnung verpflichtend ein wasserführendes Fahrzeug (TLF) wie bisher benötigt.
Kdt. Ing. Gabriel Schnetzer berichtet von etlichen technischen Problemen beim bestehenden TLF in der Vergangenheit. Er erläutert die Notwendigkeit und argumentiert insbesondere aufgrund der nicht mehr gegebenen Zuverlässigkeit des bestehenden TLF die Ersatzbeschaffung.
Nach eingehender Prüfung ist der TLF-Ausschuss zur Erkenntnis gelangt, dass das TLF der Ortsfeuerwehr Bildstein als „Musterfahrzeug“ für die Planung herangezogen werden kann. Wie bei der Besprechung am 16.7.2024 mit Kdt. Ing. Gabriel Schnetzer, Josef Schwarzmann (LFV) und dem Vorsitzenden vereinbart, wurde ein Richtpreisangebot von der Fa. Rosenbauer auf Basis des TLF- Bildstein angefordert. Dieses wurde präsentiert und stellt sich wie folgt dar:
Fahrzeug: TLFA 2000 AT / MB ATEGO 1730 / 3610 / 4X4
Die Lieferzeit wird mit ca. 2 Jahren angegeben. Bei Bestellung über den noch bis Mitte November 2024 geltenden Rahmenvertrag ist von einer Kosteneinsparung gegenüber der Bestellung 2025 von ca. 15.000.- EUR auszugehen.
Die Landesförderung für die Ersatzbeschaffung beträgt nach ersten Abklärungen des Vorsitzenden insgesamt ca. 55%, dieser Fördersatz wird auch von Josef Schwarzmann (LFV) bestätigt.
Im Anschluss an die Präsentation wurde eingehend hinsichtlich der Ersatzbeschaffung beraten.
Die Anzahl der möglichen Fahrer wurde seitens des Kommandanten mit sechs Mitgliedern mit Führerschein C angegeben. Konfiguration TLF gem. Bildstein:
Fahrgestell und Aufbau € 588 661,20
Ausrüstung € 55 830,00
Löschsystem € 3 186,00
Assistenzsysteme Event.€ 14 728,00ab Oktober 2024 Pflicht Anschaffungspreis gesamt € 662 405,20
Seitens des Obmanns des Finanzausschusses wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es sowohl allen Gemeindevertretern als auch schlussendlich der Bevölkerung klar sein muss, dass eine Ausgabe in dieser Größenordnung die frei verfügbaren Finanzmittel der Gemeinde in den nächsten Jahren entsprechend einschränken wird.
Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den Grundsatzbeschluss, das TLF 1500 Steyr, Bj. 1996, durch ein neues Tanklöschfahrzeug gemäß dem vorliegenden BBG (Bundesbeschaffung GmbH)- Richtangebot für ein TLFA2000 AT, MB ATEGO 1730/ 3610/ 4X4 zu ersetzten. Die Gemeindevertretung beauftragt die Ortsfeuerwehr mit der Planung der Ausstattung des Neufahrzeugs gemäß dem vorliegenden Richtangebot der BBG. Die Beschaffung soll über die BBG gemäß Los 21 noch Ende Oktober 2024 erfolgen.
ad 2: Pachtantrag Brech- und Siebwerk Lorüns, Ver- und Entladestelle Ost - Anschlussbahn Zementwerk Lorüns
Die Brech- und Siebwerk Lorüns (BSL) planen zukünftig auch Gesteinsmaterial in Containern über die Anschluss Zementwerk Lorüns an- bzw. abzutransportieren. Dementsprechend soll im bestehenden Verschubbereich eine eigens dafür befestigte Manipulationsfläche errichtet sowie die bestehende Verbindungsstraße in den Steinbruch entsprechend ausgebaut werden. Nachdem die für die Umsetzung des geplanten Vorhabens benötigten Flächen sich teilweise im Eigentum der Gemeinde Lorüns befinden, wurde bereits vor längerem Interesse am Kauf bzw. an der Pacht dieser Flächen bekundet. Für das unmittelbar westseitig angrenzende ebenfalls benötigte Grundstück von illwerkevkw besteht offensichtlich bereits eine Pachtvereinbarung.
Bei der Besprechung am 12.8.2024 mit dem Vorsitzenden im Gemeindeamt wurden seitens der Antragstellerin bzw. der RA-Kanzlei Concin als deren Rechtsvertretung ein Pachtantrag für die von der Gemeinde benötigten Flächen im Ausmaß von insgesamt ca. 1.251m² eingebracht. Betroffen davon sind die Grundstücke GSt.Nr. 362/26, GSt.Nr. 654/2 jeweils öffentliches Gut und das Grundstück GSt.Nr. 654/3. Die angestrebte Pachtdauer wird mit 15 bis 20 Jahren angegeben. Der Pachtzins sollte sich am Vertrag mit illwerkevkw orientieren. Dieser beträgt lt. Antragstellerin jährlich ca. 12.- €/m² wertgesichert.
Weiters wurden Projektunterlagen sowie ein Betriebskonzept wie in den vorangegangenen Beratungen des Gemeindevorstands angefordert mit übergeben.
Die Manipulation des Gesteinsmaterials erfolgt ausschließlich mit eigens dafür vorgesehenen Bahn-Containern. Diese werden der per Bahn angeliefert und mittels Gabelstapler auf der geplanten Manipulationsfläche auf LKW umgeladen und im Bereich des Kieswerks entleert. Anschließend erfolgt der Rücktransport der leeren bzw. mit Kies u. dgl. beladenen Container und Verladung derselben auf die Eisenbahnwaggons. Die Betriebszeiten für die Ver- und Entladung wurden im Betriebskonzept dargelegt.
Der Vorsitzende hat im Vorfeld der heutigen Sitzung den schalltechnischen Amtssachverständigen Ing. Martin Summer um Durchsicht und Stellungnahme der vorgelegten schalltechnischen Unterlagen für das Projekt ersucht. Die Stellungnahme wurde den Gemeindevertretern mit anderen Unterlagen im Vorfeld zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Der ASV Ing. Martin Summer regt in seiner Stellungnahme an, die angegebene Rahmenbetriebszeit auf den Zeitraum von 6:00 bis 19:00 zu reduzieren (Tagzeitraum), da der Abendzeitraum gemäß den vorgelegten Unterlagen nicht gesondert geprüft wurde. Aus seiner Sicht hat die Verladung für die Gemeinde Lorüns während des Tagzeitraumes von 6:00 bis 19:00 aber keine Auswirkungen.
In der folgenden Beratung wurde speziell hinsichtlich der Lärmbelästigung und der Betriebszeiten teils doch erhebliche Bedenken geäußert. Zielführend wäre, die vorgelegten Unterlagen, um eine Variante zu erweitern, bei der der Straßenverkehr als maßgeblicher Lärmemittent im Bereich der nächstgelegenen Wohnobjekte (Messpunkt MP3/IP4) nicht bzw. reduziert während der Nacht mitberücksichtigt wird. Dies speziell für den Fall der Be- und Entladung in Tagesrandzeiten und in Ausnahmefällen in der Nacht.
Die Gemeindevertretung stellt im Zuge der Beratung einhellig fest, dass vor der Beschlussfassung der Verpachtung der beantragten Manipulationsfläche, die seitens des schalltechnischen Amtssachverständigen empfohlene Änderung der Betriebszeit mit der Antragstellerin abgestimmt werden soll. Zudem sollen die Auswirkungen der zu erwarteten Betriebsgeräusche durch die Verladung insbesondere in den Tagesrandzeiten noch explizit geprüft werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Beschlussfassung einstimmig auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.
Die Gemeindevertretung ist einhellig der Meinung, dass vor einer Beschlussfassung einer Verpachtung der gewünschten Manipulationsfläche die Auflagen (Betriebszeitenänderung von 06.00 – 19.00 Uhr, Lärmschutz etc.) noch explizit abgeklärt werden müssen und vertagt somit die Beschlussfassung auf eine der nächsten Sitzungen.
ad 3: MBS-Vegetationspflegemaßnahmen entlang der Bahnstrecke
Am 13.9.2024 wurde von Ing. Stefan Beck, stellvertretend für die Montafonerbahn AG, per E- Mail der Antrag auf Zustimmung zum Entfernen des gefährdenden Pflanzenbewuchs auf dem Gemeindegrund Lorüns entlang der Bahntrasse gestellt. In einem beigefügten Laserscan von 2024 und einer zugehörige Regelzeichnung gem. ÖBB Regelwerk 09.14-Sicherungswaldbau_Forsttechnik Stand 02.02.2015 wurden die beantragten Maßnahmen entsprechend dargestellt.
Nachdem die Vegetationspflegemaßnahmen der Montafonerbahn im Streckenabschnitt Lorüns immer wieder Probleme verursacht haben, wurde die Montafonerbahn gebeten frühzeitig über notwendige Eingriffe zu informieren. Dies erfolgte nachrichtlich bereits am 17.5.2024. Im darauffolgenden Gespräch wurde festgelegt, dass die Montafonerbahn das Kontrollsystem mit den daraus resultierenden Maßnahmen in einer Gemeindevertretungssitzung nach der Sommerpause vorstellt.
Offenbar fehlt nach Rücksprache seitens der Montafonerbahn die Zeit dazu. Die Auswertung aus der Kontrollfahrt sei aber ohnedies auch ohne Erläuterung sehr einfach nachvollziehbar. Ergänzend zu den bereits übermittelten Unterlagen wurden im am 13.9.2024 übermittelten Flächenscan zu entfernende Bäume rot eingekreist dargestellt. Dieser wurde vom Vorsitzenden präsentiert und erläutert.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dass die zur Rodung beantragten Bäume (rot eingekreist) seitens der Montafonerbahn für die Feststellung der Standsicherheit mit dem Waldaufsichtsorgan in der Natur ersichtlich gemacht werden sollen. Die Rodung ist auf ein absolut notwendiges Maß einzuschränken. Die Arbeiten sind so schonend als möglich in der vegetationsarmen Zeit durchführen.
ad 4: Auftragsvergabe Gehölzpflege laut Gewässerpflegeplan 2024
Die Umsetzung des Gewässerpflegeplans für den Oberlauf Ill zwischen Fkm 29,90 und 32,70- im Gemeindegebiet von Lorüns wurde mit Bescheid BHBL-II-960-113/2022-10 naturschutz- und forstrechtlich genehmigt. In Abstimmung mit der Abt. Wasserwirtschaft wäre es wieder zielführend, das Ingenieurbüro Kessler mit der ÖBA bzw. ökologischen Aufsicht für die Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.
Armin Fritsch hat auf Grundlage der am 27.8.2023 erfolgten Begehung ein Angebot für die Leistungen 2023 und 2024 per E-Mail übermittelt.
Die Aufwendungen für die Gehölzpflege in den drei gemäß Pflegeplan festgelegten Abschnitten für 2024 stellen sich gesamt, basierend auf dem Angebot von Armin Fritsch, wie folgt dar:
Abschnitt lfm Preis
6 145 10,00 €
1.450,00 €
11 450 9,50 €
4.275,00 €
15 325 9,50 €
3.087,50 €
8.812,50 €
zzgl. Ust. 1.762,50 €
10.575,00 €
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Auftragsvergabe der Gehölzpflege lt. Gewässerpflegeplan in der vegetationsarmen Niederwasserphase an die Firma Armin Fritsch zum angebotenen Preis von € 10.575,00 inkl. USt. und die ökologische Bauaufsicht bzw.
ÖBA an das Ingenieurbüro Kessler.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Auftragsvergabe der Gehölzpflege lt. Gewässerpflegeplan in der vegetationsarmen Niederwasserphase an die Firma Armin Fritsch zum angebotenen Preis von € 10.575,00 inkl. USt. und die ökologische Bauaufsicht bzw.
ÖBA an das Ingenieurbüro Kessler.
ad 5: Berichte des Bürgermeisters
Sanierungsmaßnahmen Radweg Böschisstraße
Die in der Gemeindevertretungssitzung beschlossenen Sanierung von Teilabschnitten der Böschisstraße konnte bedingt durch die Nichtgenehmigung der erforderlichen Straßensperre von drei Tagen nicht durchgeführt werden. Die seitens der BH-Bludenz angeregten „Notsanierungsmaßnamen“ wurden seitens der Gemeindearbeiter umgehend ausgeführt.
Hinsichtlich der Kostenbeteiligung liegt eine Zusage seitens der WLV vor. Der Stand Montafon Forstfond hat die beantragte Kostenübernahme noch nicht behandelt bzw. es liegt noch keine entsprechende Zusage dazu vor.
Seitens der Gemeinde Vandans besteht ebenfalls Sanierungsbedarf an der Böschisstraße. Die Gemeinde Vandans stellt dazu den entsprechenden Antrag auf Sperrung der Straße für 4 Tage. Im Rahmen dieser Sperre sollen dann auch die geplanten Sanierungen Lorüns betreffend gemacht werden.
Steinbruch Lorüns – Jahresbegehung
Auf Einladung der Steinbruch Lorüns GmbH konnten sich die Gemeindevertretung von Lorüns, heuer gemeinsam mit der Gemeindevertretung der Nachbargemeinde Stallehr vor Ort ein Bild über den aktuellen Stand der Abbauarbeiten im Steinbruch machen. Geschäftsführer DI Franz Kaiser erläuterte dabei den Teilnehmern eindrücklich das Abbaukonzept und auch die geplanten Teilsanierungsmaßnahmen im südwestlichen Bereich für die Herstellung geotechnisch stabiler Endflächen. Der entlang der Abbaugrenze zu Lorüns geplante Schutzdamm konnte fertiggestellt und wie auch die obersten Abbauetagen renaturiert werden. Insgesamt konnte bei der Begehung festgestellt werden, dass die Auflagen aus dem Bewilligungsverfahren sauber eingehalten und auch umgesetzt werden.
Dabei bot sich auch die Gelegenheit, sich hinsichtlich des Schutzstatus über das Diebschlössle auszutauschen. Mit Bescheid vom 5.9.2019 hat das Bundesdenkmalamt entschieden, dass ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des mittelalterlichen Burgstalls Diebschlössle tatsächlich gegeben ist. Die Ausdehnung des Bodendenkmals wurde dabei planlich genau festgehalten und liegt
gesamtheitlich auf Gemeindegebiet von Stallehr. Aus Sicht der Gemeinde Stallehr ist damit auch aus heutiger Sicht der Schutz ausreichend. An den ursprünglichen Überlegungen bzw. der seit längerem eingebrachten Anregung, zur Ausweisung eines größeren Gebiets als Naturdenkmal ist die Bezirksverwaltungsbehörde offenkundig nach wie vor interessiert, sieht aber keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Bei der Festlegung der Abbaugrenzen wurde auf die Besonderheiten des Gebiets Rücksicht genommen. Somit besteht keine Gefährdung hinsichtlich der Zerstörung des Gebiets
Dies wurde grundsätzlich auch vom Naturschutzsachverständigen der BH-Bludenz, DI Rochus Schertler im Telefongespräch am 21.6.2024 so bestätigt. Die seitens Dr. Leo Walser bei der Bürgerfragestunde geforderte Ausweisung des Gebiets als Naturdenkmal wurde offensichtlich ursächlich vom Naturschutzsachverständigen angeregt. Im Gespräch wurde festgehalten, dass seitens der Gemeinde kein Antrag, sondern nur eine Anregung zur Unterschutzstellung erfolgen kann. Durch eine entsprechende Verordnung durch Bezirksverwaltungsbehörde wären keine baulichen Maßnahmen (Bauwerke, Freizeiteinrichtungen, etc.) im geschützten Bereich mehr möglich. Insgesamt stellt der Bereich landesweit eine Besonderheit dar. Auch die Bezirksverwaltungsbehörde ist an der Unterschutzstellung interessiert – sieht aber keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Wie bereits vor erwähnt besteht zudem kein Anlass dazu. Bei der Festlegung der Abbaugrenzen wurde auf die Besonderheiten des Gebiets Rücksicht genommen. Somit besteht kein akuter Handlungsbedarf bzw. keine Gefährdung hinsichtlich Zerstörung des Gebiets. Zielführend wäre sicherlich eine gemeinsame Anregung seitens der Gemeinden Stallehr und Lorüns.
Dies wird auch seitens der Montanbehörde von DI Pichler Anegg im Wesentlichen so beurteilt.
Lt. Fr. DI Pichler besteht seitens des Bundesdenkmalamts ein Anhörungsrecht im Montanverfahren. Insgesamt gilt, dass für alle Betroffenen Materienrechte - Naturschutz, Forst, Bergbau, etc.
Bewilligungen für den Abbau vorliegen müssen - ist das nicht der Fall, darf auch nicht abgebaut werden. Hinsichtlich Naturdenkmal verweist sie auf das GNL §28 -dabei kann die Behörde (BH)
von sich aus ein naturdenkmal verordnen - seitens der Gemeinde kann dies lediglich angeregt werden.
Am 5.9.2024 wurde der ökologischen Bauaufsicht, Herr DI Meusburger, auf Nachfrage seitens der Gemeinde Lorüns mitgeteilt, dass kein Einwand gegen die Umstellung auf eine einjährige Überprüfung mit Bericht sowie die Neophytenkontrolle durch die Antragstellerin selbst besteht.
Mobilitätsbild Montafon 2040+
Wie bei der letzten Gemeindevorstandssitzung berichtet, fand am 8.7.2024 die Besprechung 9.MIP/10. MIP Montafonerbahn - Sonderthema Bereich Lorüns mit Vertretern der Fachabteilungen des Landes und der Schig (Schieneninfrastruktur) als Videokonferenz statt. Dabei wurden Fragen zum Thema Zuscheidung Kosten Bahn-Straße behandelt. Auch wurden Möglichkeiten der Umschichtung von MIP-Mitteln angesprochen. Erklärt wurde, dass bei Großvorhaben die Etappierung grundsätzlich unvermeidlich wäre. Großprojekte (wie z.B. Zweigleisausbau Bludenz - Tschagguns) erfordern Rahmenvereinbarungen, die über eine Absichtserklärung und politische Zusagen abzusichern wären.
Beim Termin am 12.07.2024 mit den Landesräten Mag. Tittler und Mag Zadra, den Standesbürgermeistern und Vertretern der Fachabteilungen im Landhaus Bregenz wurde von Frau DI Manhart die Notwendigkeit der Zweigleisigkeit im Bereich Lorüns anhand der SMA-Studie erläutert.
Im Anschluss daran wurde der überarbeitete Entwurf des Mobilitätsbilds Montafon 2040+ seitens des Standes präsentiert. In weiterer Folge wurde seitens MBS und der Abt. VIIb das Projekt „lange Tieflage“ mit darüberliegendem Zweigleisausbau in Lorüns mit Projektkosten vorgestellt.
Die Fachabteilungen wurden beauftragt einen Antrag für die Umschichtung von Planungsmitteln im 9. MIP für die Betrachtung des Bereich Lorüns zu erstellen.
Weiters sollen in Gesprächen mit BMK die Rahmenbedingungen für eine Absichtserklärung zwischen Land-Bund-mbs-Region mit dem Ziel so rasch als möglich zu einem Ergebnis zu kommen, abgestimmt werden. Als mögliche Inhalte der Absichtserklärung wurden die Niveaufreimachung EK Alma, Angebotsziele sowie das Kombinationsprojekt (Schiene-Straße) in Lorüns genannt.
Beim Stand soll das im Entwurf vorliegende Mobilitätsbild beschlossen werden.
Die Beschlussfassung des Mobilitätsbilds war bei der letzten Standessitzung am 10.9.2024 Thema der Beratung. Im Vorfeld der Standessitzung wurden seitens des Vorsitzenden der Antrag eingebracht, im Mobilitätsbild die ursprüngliche Formulierung mit beiden Varianten, „kurze und lange Unterflurlösung“ wieder zu verwenden. Nachdem der Antrag seitens des Standesrepräsentanten nicht berücksichtigt wurde, stellte der Vorsitzende in der Standessitzung klar, dass er die Nichtberücksichtigung seines Antrags nicht akzeptiert. Zudem stellte der klar, dass es einen aufrechten Beschluss der Gemeindevertretung von Lorüns gibt, wonach die „kurze Variante“ in Lorüns zu bevorzugen ist und er somit dem Mobilitätsbild in der vorgelegten Fassung nicht zustimmen kann.
Weiters meldete er nach mehreren persönlichen Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung Zweifel an einer zeitnahen Umsetzbarkeit des Kombiprojekts „lange Variante“ mit Projektkosten je nach Ausführungsumfang von ca. 115 bis 135 Mio. EUR im Gegensatz zur „kurzen Variante“
mit Projektkosten von ca. 50 Mio. EUR an. Nachdem sich die Standesbürgermeister hinsichtlich der Abänderung des Mobilitätsbilds in der vorliegenden Fassung nicht einigen konnten, wurde die Beschlussfassung vertagt.
Bezüglich der beantragten Umschichtung von Planungsmitteln im 9. MIP für die Betrachtung des Bereichs Lorüns wurde hingegen ein einstimmiger Beschluss gefasst.
Wohnanlage Residenz LST Lorüns
Wie medial berichtet, hat die Firma Residenz LST Insolvenz angemeldet. Im Telefongespräch am 5.9.2024 wurde auf Nachfrage bei RA Schwendinger mitgeteilt, dass die eingetragene Hypothek von Residenz mittlerweile seitens der Exekutionsabteilung beim Bezirksgericht gelöscht wurde und der Kauf somit auch grundbücherlich durchgeführt werden kann. RA Schwendinger wird sich diesbezüglich bzw. hinsichtlich eines möglichen Haftrücklass mit dem Masseverwalter in Verbindung setzten. Nach Eintrag im Grundbuch, kann die Auszahlung des Wohnbauförderdarlehens beantragt werden.
ad 6: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 04.07.2024
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 04.07.2024 keine Einwendungen erhoben wurden. Die Anregung einer stilistischen Verbesserung wurde seitens der Gemeindevertretung befürwortet. Die Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt.
ad 7: Allfälliges
Nachdem der Kletterbaum beim Spielplatz komplett morsch ist, wird dieser beim Abräumen des Spielplatzes im Herbst/Winter entfernt. Auf Wunsch mehrerer Eltern sollte der Wasserbrunnen (Elefant) überprüft werden, da er angeblich für Kinder sehr schwer zu bedienen ist.
Die Radweg-Figuren, die seitens der Volksschule für das Radwegprojekt ausgearbeitet werden, stehen kurz vor der Fertigstellung. Die Aufstellung noch heuer wird als nicht zielführend erachtet.
Die Figuren sollen gleich im Frühjahr 2025 vor Beginn der Radsaison an den vorgesehenen Standorten platziert werden.
Die Hinweistafeln „Leinenzwang“ sind bis auf 3 Stück montiert worden – die restlichen werden in den kommenden Tagen noch montiert.
Hinterfragt wurde die Sinnhaftigkeit des Aufrufs im Gemeindeblatt bzw. Flugblättern der Gemeinde, die Stauden und Sträucher welche in den Straßenraum ragen zurückzuschneiden, nachdem den Aufrufen leider keine Taten folgen. Die Gemeindeverwaltung wird sich mit dem Problem zeitnahe befassen.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Schluss der Sitzung: 22:45 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg
Die Gemeindevertreter: