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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 06.11.2024
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Tanklöschfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Lorüns 2. Neustrukturierung Friedhof Lorüns 3. Auftragsvergabe Schneeräumung/Winterdienst 2024/25 4. Änderung Flächenwidmungsplan Stadtgemeinde Bludenz 5. Montafon Tourismus - Landmark an L188 6. Berichte des Bürgermeisters 7. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 19.09.2024 8. …
- … mittels Handzeichen die Auftragsvergabe des Winterdienstes 2024/25 an die Firma Kurzemann Thomas zu den angebotenen Bedingungen. Seite 4 / 7 ad 4: Änderung Flächenwidmungsplan Stadtgemeinde Bludenz Mit Schreiben des Amtes der Stadt Bludenz vom 11.10.2024 – eingelangt am 16.10.2024 informiert die Stadt Bludenz über eine geplante …
- … 11.10.2024 – eingelangt am 16.10.2024 informiert die Stadt Bludenz über eine geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz betreffend die Umwidmung von Teilflächen der Liegenschaften GSt.Nr. 1625/19, 1625/3 und 3955, je GB Bludenz, gelegen zwischen der Alfenzstraße und der Montafonerstraße (L188), von …
- … LGBl.Nr. 39/1996 idgF. Nach Einsicht der Unterlagen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz im Bereich der GSt.Nr. 1625/19, 1625/3 und 3955 GB Bludenz kein Einwand erhoben wird. Die entsprechende Mitteilung erfolgt schriftlich an …
Vergabe / Ausschreibung
- … zu TOP 1 Auskünfte geben wird. Tagesordnung 1. Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Lorüns 2. Neustrukturierung Friedhof Lorüns 3. Auftragsvergabe Schneeräumung/Winterdienst 2024/25 4. Änderung Flächenwidmungsplan Stadtgemeinde Bludenz 5. Montafon Tourismus - Landmark an L188 6. Berichte des …
- … Ausrüstung mit Gesamtkosten von € 94.319,26 (inkl. Mehrwertsteuer) gemäß der vorgelegten Geräteliste der Ortsfeuerwehr soll beim jeweiligen Bestbieter ohne gesonderte Beschlussfassung bis zu vorgenannter Obergrenze erfolgen. Das Land Vorarlberg leistet für die Ersatzbeschaffung einen Finanzierungsbeitrag in …
- … des Friedhofs auf Basis der vorgestellten Studie von Arch. Michael Achammer weiterzuverfolgen und das Projekt im Voranschlag 2025 zu berücksichtigen. ad 3: Auftragsvergabe Schneeräumung/Winterdienst 2024/25 Mit E-Mail vom 14.10.2024 hat die Firma Kurzemann Thomas mitgeteilt, die Winterdienstleistungen auch für den Winter …
- … von November bis April, wovon die tatsächlich angefallenen Stunden abgezogen werden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Auftragsvergabe des Winterdienstes 2024/25 an die Firma Kurzemann Thomas zu den angebotenen Bedingungen. Seite 4 / 7 ad 4: Änderung Flächenwidmungsplan Stadtgemeinde …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 06.11.2024 um 19:00 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Sauerwein Christian
Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Ersatzmitglieder Lorüns Langer Florian
Kurzemann Johannes
Marte Franz
Schriftführer Batlogg Stephan
Entschuldigt
Gemeindevertreter Lorüns Loretz Christian, Ing.
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.
Er teilt mit, dass sich die Gemeindevertreter Hartmann-Eiter Michael, Batlogg Norbert und Loretz Christian zur Sitzung entschuldigt haben und an ihrer Stelle die Ersatzmitglieder Langer Florian, Kurzemann Johannes und Marte Franz anwesend sind.
Weiters wird der Kdt. der Ortsfeuerwehr Ing. Schnetzer Gabriel der zu TOP 1 Auskünfte geben wird.
Tagesordnung
- 1. Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Lorüns
- 2. Neustrukturierung Friedhof Lorüns
- 3. Auftragsvergabe Schneeräumung/Winterdienst 2024/25
- 4. Änderung Flächenwidmungsplan Stadtgemeinde Bludenz
- 5. Montafon Tourismus - Landmark an L188
- 6. Berichte des Bürgermeisters
- 7. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 19.09.2024
- 8. Allfälliges
ad 1: Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Lorüns
Wie bei der letzten Gemeindevertretungssitzung beschlossen, wurde die Ortsfeuerwehr mit der Planung des Neufahrzeugs und der Ausstattung beauftragt. Am 28.10.2024 wurden die diesbezüglichen Unterlagen von Kdt. Ing. Gabriel Schnetzer dem Vorsitzenden bei einer Besprechung im Gemeindeamt präsentiert und übergeben. Die Gesamtkosten der Ersatzbeschaffung stellen sich wie folgt dar:
Gegenüber dem bei der letzten Gemeindevertretungssitzung vorgelegten Richtpreisangebot ergeben sich nach intensiver Planung speziell bei der Ausstattung Mehrkosten. Diese sind auf im Richtangebot der Fa. Rosenbauer beim „Musterfahrzeug“ der FW-Bildstein nicht enthaltene und offenbar anderweitig georderte Ausrüstung (ÖBS-Shop, Hornstein, etc.) zurückzuführen.
Das konkretisierte Angebot von der Firma Rosenbauer und die Beladungsliste der Feuerwehr wurden dem Landesfeuerwehrverband (LFV) mit der Bitte um Durchsicht und Stellungnahme übermittelt. Bei der Beladungsliste der Feuerwehr gibt es aus Sicht des LFV noch einige Punkte welche geklärt gehören. Dies sollte aber lt. LFV im Nachhinein noch gut möglich sein. Das konkretisierte Angebot der Firma Rosenbauer entspricht dem Standard wie jenem von Bildstein. Der Landesfeuerwehrverband wird eine positive Stellungnahme zum Förderansuchen aussprechen.
Laut Kdt. Ing. Gabriel Schnetzer wurde bei der Planung des Neufahrzeugs und der Ausstattung den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit entsprechend Rechnung getragen.
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig per Handzeichen die Ersatzbeschaffung für das TLF 1500 Steyr, Bj. 1996, durch ein neues Tanklöschfahrzeug TLFA2000 AT, MB ATEGO 1730/ 3610/ 4X4 gemäß den vorgelegten Angebotsunterlagen bzw.
der im Sachverhalt angeführten Gesamtkostenübersicht im Gesamtwert von € 697.042,06 (inkl.
Mehrwertsteuer). Das Fahrgestell und der Aufbau werden gemäß dem konkretisierten Angebot der Fa. Rosenbauer vom 5.11.2024 mit einem Gesamtpreis von € 602.263,20 (inkl. Mehrwertsteuer)
über die BBG (Bundesbeschaffung GmbH) gemäß Los 21 beschafft. Die erforderliche Ausrüstung mit Gesamtkosten von € 94.319,26 (inkl. Mehrwertsteuer) gemäß der vorgelegten Geräteliste der Ortsfeuerwehr soll beim jeweiligen Bestbieter ohne gesonderte Beschlussfassung bis zu vorgenannter Obergrenze erfolgen.
Das Land Vorarlberg leistet für die Ersatzbeschaffung einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von insgesamt 55% aus dem Landesfeuerwehrfond und dem Strukturfonds.
ad 2: Neustrukturierung Friedhof Lorüns
In zwei Infrastrukturausschusssitzungen am 24.9.2024 und 22.10.2024 wurde nach eingehenden Beratungen die Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen, die Neustrukturierung des Friedhofs auf Basis der vorgestellten Studie von Arch. Michael Achammer weiterzuverfolgen.
Die neben der Aufbewahrungshalle platzierte Urnenwand mit den übereinander gestaffelten Feldern, die nur in Teilbereichen bestückt wurde, hat sich aufgrund der schwierig zuordenbaren Bereiche am Boden als nicht ideal erwiesen. Alternativ dazu soll, wie auch bereits in anderen Gemeinden auf Urnengräber übergegangen werden.
Nachdem die Urnenwand weder „gut besetzt“ noch aus Sicht des Architekten an der richtigen Stelle platziert ist (sie befindet sich zu weit weg von den Gräbern und wäre eigentlich nur im Zuge der gesamten Friedhofserweiterung inklusive Belebung der derzeitigen Grünfläche „städtebaulich“
richtig positioniert gewesen.), sollte die Verlegung angedacht werden. Etwaige neugestaltete Urnengräber könnten wesentlich besser integriert im Bereich der bestehenden Grabanlage errichtet werden. Zudem könnte man jederzeit diese neue Urnengrabanlage duplizieren.
Die klarste Lösung aus Sicht des Architekten wäre, wenn die Sichtbetonwand, in der derzeit die Urnen untergebracht sind, einfach geschlossen wird und eine klare durchgehende Betonwand übrigbleibt. Ebenso ist aus seiner Sicht der leuchtende Glaskörper im Zugangsbereich der Aufbahrungshalle weder an der richtigen Stelle noch in seiner Proportion angepasst an eine Friedhofssituation. Der Architekt schlägt vor diesen Glaskörper zu entfernen und dadurch die Zugangssituation zur Aufbahrungshalle klarer ersichtlich zu machen. Alternativ wäre eine ruhigere, kleinere Belichtung dem Ort wesentlich zuträglicher.
Die neue Urnenanlage selbst sollte; wie schon bereits erwähnt; im Bereich der bestehenden Grabanlage liegen (Grabreihe entlang der Kirchenaußenwand). Ein kleines Gemeinschaftsgrab, sollte eher im Eingangsbereich platziert werden soll um die Wertigkeit auch dieser Grabsituation erhöhen. Die derzeit ungenutzte Friedhoferweiterung könnte als Parkanlage mit entsprechender Bepflanzung und Sitzmöglichkeiten umgestaltet werden.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig per Handzeichen die Neustrukturierung des Friedhofs auf Basis der vorgestellten Studie von Arch. Michael Achammer weiterzuverfolgen und das Projekt im Voranschlag 2025 zu berücksichtigen.
ad 3: Auftragsvergabe Schneeräumung/Winterdienst 2024/25
Mit E-Mail vom 14.10.2024 hat die Firma Kurzemann Thomas mitgeteilt, die Winterdienstleistungen auch für den Winter 2024/25 gerne weiter zu übernehmen.
Allerdings ist eine Preiserhöhung gegenüber dem letzten Jahr leider unumgänglich. Laut Kurzemann wird die Schneeräumung mit Streuen um € 100,00/h zzgl. USt. angeboten.
Kleinarbeiten (Schneestangen setzen etc.) incl. Fahrzeuge und Gerätschaften werden mit € 90,00/h zzgl. USt. angeboten.
Die Abrechnung erfolgt wieder mit einer Standpauschale (Bereitstellungsgebühr) in Höhe von € 5.000,00 zzgl. USt. von November bis April, wovon die tatsächlich angefallenen Stunden abgezogen werden.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Auftragsvergabe des Winterdienstes 2024/25 an die Firma Kurzemann Thomas zu den angebotenen Bedingungen.
ad 4: Änderung Flächenwidmungsplan Stadtgemeinde Bludenz
Mit Schreiben des Amtes der Stadt Bludenz vom 11.10.2024 – eingelangt am 16.10.2024 informiert die Stadt Bludenz über eine geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz betreffend die Umwidmung von Teilflächen der Liegenschaften GSt.Nr. 1625/19, 1625/3 und 3955, je GB Bludenz, gelegen zwischen der Alfenzstraße und der Montafonerstraße (L188), von Freifläche-Freihaltegebiet (FF) in Freifläche-Sondergebiet Parkplatz (FS Parkplatz F-FF), Baufläche-Betriebsgebiet Kategorie II (BB-II) und Verkehrsfläche-Straße (vs Ersichtlichmachung), gem.
§ 23 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF.
Nach Einsicht der Unterlagen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz im Bereich der GSt.Nr. 1625/19, 1625/3 und 3955 GB Bludenz kein Einwand erhoben wird. Die entsprechende Mitteilung erfolgt schriftlich an die Stadt Bludenz.
ad 5: Montafon Tourismus - Landmark an L188
Montafon Tourismus hat nochmals die Unterlagen einer Landmark an der L188 am Taleingang mit der Bitte um Vorstellung und Stellungnahme der Gemeinde übermittelt. Urlaubsbedingt war die Teilnahme von Montafon Tourismus bzw. die Präsentation des Projekts bei der Sitzung leider nicht möglich.
Ergänzend zum vorgestellten Entwurf wurde im Schreiben erwähnt, dass nach Absprache mit dem Steinmetz auch eine noch etwas höhere Variante (8-10 Meter) vorstellbar wäre. Zudem wurde auf folgende Informationen verwiesen:
- Betonkern (ggf. mit Fa. Tomaselli-Gabriel), der verkleidet wird mit 5 cm dicken Mauersteinen aus Gneis aus allen Gebirgsstufen (regional und heimisch aus dem Montafon).
- Das Fundament aus Beton ist statisch gesehen optimal.
- Schild in rot wird in Stein eingelassen.
- Beleuchtung noch offen.
Der Vorsitzenden erklärte, sollte sich die Gemeinde nicht definitiv dafür aussprechen, wird Montafon Tourismus das Projekt ein für alle Mal ad Acta legen.
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag von Montafon Tourismus für die Errichtung einer Landmark am Taleingang mittels Handzeichen mit 6:3 Stimmen zu, gibt aber zu bedenken, dass für den Fall der Realisierung der ortsnahen Umlegung der L188 die Örtlichkeit falsch gewählt ist.
ad 6: Berichte des Bürgermeisters
Gefahrenzonenplan – Neuauflage 2024
Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz übermittelte Entwurf der Revision 2024 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet wurde gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) durch vier Wochen von Donnerstag, den 03.10.2024, bis Mittwoch, den 30.10.2024, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt.
Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) war jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen konnte berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Mitaufgenommen wurden lt. WLV neu die Hinweisbereiche Steinschlag-Felssturz wie z.B. Rappenkopf und Lorünser Berg. Im Zuge der Besprechung mit WLV wurde erklärt, dass damit keine Veränderungen verbunden sind. Zwischenzeitlich hat sich nach Rücksprache mit dem Amtssachverständigen für Geologie ergeben, dass Baumaßnahmen innerhalb der Hinweisbereiche geologische Beurteilungen erfordern und diesbezüglich mit Auflagen gerechnet werden muss. Ein Hinweis auf Gefahrenbereich ist nicht unüblich – es gibt auch öfters Bestandsobjekte in roter Zone (Lawine).
Am 12.11.2024 ist eine Besprechung mit dem Amtssachverständigen für Geologie, WLV und der Geologin Beatrix Grasbon hinsichtlich der vom Rappenkopf ausgehenden Gefahr geplant. Dabei soll auch geklärt werden, wie mit der Ausweisung der Hinweisbereiche umzugehen ist. Die Verhandlung/Kommissionierung der Gefahrenzonenplan Revision 2024 ist auf den 13.11.2024 festgesetzt.
Steinbruch Lorüns (SBL) Teilabschlussbetriebsplan
Die Steinbruch Lorüns GmbH hat bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Teilabschlussbetriebsplanes nach dem Mineralrohstoffgesetz beim Steinbruch Lorüns/Stallehr angesucht. Am 20.9.2024 erfolgte auf Einladung der BH-Bludenz ein Begehungstermin mit dem Naturschutzbeauftragten und der Naturschutzanwaltschaft vor Ort zur Erörterung des Sachverhalts. Dabei wurde festgehalten, dass es sich um eine aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbare Maßnahme handelt und keine Abwägung öffentlichen Interesses erforderlich ist. Ein entsprechendes Gutachten erfolgt nach Beantragung. Die Gemeinde wird zur Stellungnahme noch aufgefordert.
Am 9.10.2024 erfolgte diesbezüglich das Verfahren nach dem Forstgesetz 1975 auf Einladung des Landes Vorarlberg. Im Zuge der Erläuterung des Projekts wurde festgehalten, dass für die abschließende Beurteilung des Antrags noch ergänzende Unterlagen beizubringen sind aber grundsätzlich kein Einwand hinsichtlich der beantragten Rodungsmaßnahmen besteht. Seitens des Vorsitzenden wurde erklärt, dass die Rodungen zeitlich begrenzt eine Verschlechterung darstellen, langfristig nach der Wiederbewaldung jedoch eine vertretbare Maßnahme aus seiner Sicht darstellen.
Beim Mineralrohstoffgesetz-Verfahren am 5.11.2024 im Betriebsgebäude in Bludenz mit Vorortbegehung wurde die Notwendigkeit des Teilabschlusses insbesondere aus Sicherheitsgründen für die am Fuße des Abbaus gelegene Zufahrtswege bzw. durch Hohlräume wie dem alten Wasserschloss begründet. Mit dem Teilabschlussbetriebsplan wird der betroffene Bereich dauerhaft endgestaltet. Damit verbunden sind neben den doch umfangreichen, größtenteils befristeten Rodungsmaßnahmen, Geländeveränderungen durch Felsabtrag im Umfang von ca. 130.000 m³. Im Zuge der Geländeveränderung wird auch die Zufahrtsstraße zum Sprengmittellager adaptiert und auf die obere neu geschaffene Etage verlängert. Die Umsetzung der Maßnahmen ist ab Ende 2024 über ca. drei Jahre geplant. Aus Sicht der Amtssachverständigen für Lärm und Staub ist durch die Umsetzungsmaßnahmen von keinen zusätzlichen Belastungen auszugehen. Der Vorsitzende erklärte im Verfahren, dass die geplanten Maßnahmen aus Sicht der Gemeinde doch einen wesentlichen aber zeitlich begrenzten Eingriff ins Landschaftsbild darstellen. Aus langfristiger Sicht und nach den geplanten Rekultivierungsmaßnahmen geht die Gemeinde davon aus, dass das Vorhaben als vertretbar angesehen werden kann.
Radwege
Die Fahrbahnsanierungsmaßnahmen bei der Böschisstraße sollen Ende November in Abstimmung mit der Gemeinde Vandans erfolgen. Auch die Gemeinde Vandans beabsichtigt die Fahrbahnsanierung in Teilbereichen wie bereits mehrfach berichtet.
Am 18.10.2024 hat der Vorsitzende bei Naturschutzbeauftragten (Rochus Schertler) aufgrund mehrfacher Anfragen aus der Bevölkerung und Diskussionen in der Gemeindevertretung hinsichtlich der Möglichkeit den Radwegabschnitt von km 84,8 bis km 85,5 (Alfenzbrücke bis Ortsgebiet Lorüns) speziell aus Sicherheitsgründen zu beleuchten, um diesbezügliche Abklärung und kurze Stellungnahme ersucht. Im Bewilligungsbescheid Zahl: BHBL-II-6002-2009/0140 wurde seitens der Naturschutzanwaltschaft die Beleuchtung offensichtlich negativ beurteilt.
Um auch in Tagesrandzeiten eine sichere Radwegverbindung anbieten zu können, ist aus Sicht der Gemeinde die Beleuchtung unabdingbar und sollte doch mit heutiger Technik auch naturverträglich möglich sein.
In seiner Stellungnahme vom 22.10.2024 erklärte der Naturschutzbeauftragte, dass aus naturschutzfachlicher Sicht Beleuchtungen außerhalb des Ortsgebietes generell kritisch gesehen werden, nicht nur wenn sie entlang eines Radweges betrieben werden. Diesbezüglich hat er auf das generelle Thema „Lichtverschmutzung“ verwiesen. Weiters hat er in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass heute grundsätzlich im Hinblick auf Natur- und Landschaftsschutz verbesserte Beleuchtungs- Technologien verfügbar sind, die es 2009 in der Form noch nicht gegeben hat und auf Projekte verwiesen, bei denen diese verwendet wurden (Hinweis Internet Helle Not - Die Schattenseiten des Lichts). Da die Problematik in Vorarlberg auch bei der Straßenbau-Abteilung bereits mindestens zwei Jahrzehnte lang bekannt ist, hat es im Land schon innovative Projekte gegeben (zB die Beleuchtung entlang des Radweges orografisch links des Lustenauer Kanals in Hard).
Es scheint deshalb empfehlenswert, dass sich die Gemeinde Lorüns mit dem / der Zuständigen für Radwegebau bei der Abteilung Straßenbau in Verbindung setzt.
Wohnungsvergabe HNr. 5, Top 1b
In der Vorstandssitzung wurde die Wohnung HNr. 5, Top 2 an einen Mitarbeiter der Fa. LCS für 3 Jahre ab Dezember 2024 vermietet.
Allgemein
Die Gemeinde Vandans hat mit Schreiben per E-Mail vom 18.10.2024 mitgeteilt, dass der Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß § 11 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen wurde.
Die Gemeinde Stallehr hat mit Schreiben per E-Mail vom 22.10.2024 mitgeteilt, dass das Straßen- und Wegekonzept Stallehr beschlossen wurde. Es ist unter Planungen und Konzepte - Stallehr - Startseite - Bürgerservice - Planungen und Konzepte einsehbar.
Ebenso wurde von der Regio Walgau per E-Mail vom 15.10.2024 mitgeteilt, dass der Entwurf des regREK Walgau zur Einsicht aufliegt. Der Vorsitzende informierte, dass während der Zeit der Veröffentlichung natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Verordnungsentwurf sowie zum Umweltbericht schriftlich Stellung nehmen können.
MBS-Vegetationspflegemaßnahmen
Nach der erfolgten Auszeichnung des zu entfernenden Bewuchses aus Sicht der Montafonerbahn führte der Vorsitzende mehrere Gespräche mit Forstfachexperten und auch der Montafonerbahn.
Derzeit wird die Möglichkeit eines Randbaumgutachtens wie im Seilbahnwesen praktiziert geprüft.
Der Montafonerbahn wurde mitgeteilt, dass grundsätzlich kein Verständnis für die Umsetzung der
Maßnahmen gemäß der ÖBB-Richtlinie besteht und nach einer allseits vertretbaren Lösung gesucht werden sollte. Unabhängig von der Entfernung des Baumbestands ersucht die Montafonerbahn die Mulcharbeiten im Nahbereich zeitnahe durchführen zu können.
ad 7: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 19.09.2024
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 19.09.2024 keine Einwendungen erhoben wurden. Der Vorsitzende teilt jedoch mit, dass die Anregung einer stilistischen Verbesserung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wurde und der Umformulierung einstimmig die Zustimmung erteilt wurde. Die vorgelegte Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt.
ad 8: Allfälliges
Seitens der Regio-V wurden im Rahmen des LEADER-Projektes „Rollen im Wandel“ Ideenkarten erstellt, welche – mit einem Augenzwinkern – die vielfältigen Perspektiven aufzeigen und Anregungen zu den fünf Bereichen: familienfreundliche Vereinsarbeit, bürgernahe Gemeindepolitik, Mädchenarbeit für die Zukunft, Vielfalt im Gemeinderat und Potentiale in der Kinderbetreuung aufzeigen. Die Ideenkarten wurden an alle Gemeindevertreter (in den nächsten Tagen auch an die Ersatzmitglieder) ausggeben.
Vizebgm. Schuh Otto bedankt sich für die Aktion „Kürbisschnitzen“ bei der Jugendreferentin I- rene Batlogg-Almberger sowie für die Durchführung der Veranstaltung ebenso bei der Ortsfeuerwehr für die zur Verfügungstellung der Räumlichkeiten und die Unterstützung dabei.
Vorausschauend bedankt er sich für die geplante weitere Aktion „Advendkranzbinden“ bei der Pfarrrunde und dem Sozialausschuss sowie für die zur Verfügungstellung des dafür benötigten Tannenreisigs an Martin Batlogg.
Batlogg-Almberger Irene teilt mit, dass sie von mehreren Eltern beim Spielplatz angesprochen wurde, ob die östliche Eingrenzung des Begegnungsplatzes auf Grund der künftigen geplanten Umstrukturierung in der direkten Nachbarschaft (Abbruch/Neubaubauten (Stall-)Gebäude Batlogg) mittels Zaun odgl. angedacht werden sollte.
Morgen findet der Seniorenausflug nach St. Gerold (Besichtigung Propstei) statt. Dazu wurde bereits von mehreren Senioren Dank und Wertschätzung an die Gemeinde ausgesprochen, alljährlich wieder einen schönen Ausflug zu organisieren und finanzieren.
Schluss der Sitzung: 21:30 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg
Die Gemeindevertreter: