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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 21.11.2024
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GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 21.11.2024 um 19:30 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Loretz Christian, Ing.
Sauerwein Christian
Batlogg Norbert
Hartmann-Eiter Michael
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Ersatzmitglieder Lorüns Langer Florian
Schriftführer Batlogg Stephan
Entschuldigt
Gemeindevertreter Lorüns Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Der Vorsitzende Bgm. Batlogg eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung nach der Bürgerfragestunde, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt. Er teilt mit, dass sich GV Batlogg-Almberger Irene zur heutigen Sitzung entschuldigt hat und an ihrer Stelle als Ersatzmitglied Langer Florian anwesend ist.
Einleitend bittet er um Ergänzung der Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „MBS-Vegetationspflegemaßnahmen entlang der Bahnstrecke“ als TOP 9, der Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ verschiebt sich somit auf TOP 10. Dem stimmt die Gemeindevertretung einstimmig zu. Weiters begrüßt er als Referenten und Sachverständigen für Schallschutz Ing. Summer zum TOP1.
Es gilt somit die Abhandlung folgender Tagesordnung:
Tagesordnung
- 1. Pachtantrag Brech- und Siebwerk Lorüns, Ver- und Entladestelle Ost - Anschlussbahn Zementwerk Lorüns
- 2. Beratung und Beschlussfassung von Gebühren und Steuern für 2025
- 3. Beschlussfassung von Verordnungen
- 4. Gefahrenzonenplan Evalulierung 2024 - Sicherungsprojekt "Rappenkopf"
- 5. Vorzeitige Tilgung Darlehen Gemeinde Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG
- 6. Beratung über Budgetpositionen 2025
- 7. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 06.11.2024
- 8. Berichte des Bürgermeisters
- 9. MBS-Vegetationspflegemaßnahmen entlang der Bahnstrecke
- 10. Allfälliges
ad 1: Pachtantrag Brech- und Siebwerk Lorüns, Ver- und Entladestelle Ost - Anschlussbahn Zementwerk Lorüns
Wie in der Niederschrift der GV-Sitzung vom 19.9.2024 festgehalten, wurden die überarbeiteten schalltechnischen Unterlagen hinsichtlich der geplanten Ver- und Entladestelle Ost für die Anschlussbahn Zementwerk Lorüns seitens der Antragstellerin übermittelt. Diese wurden umgehend dem schalltechnischen Amtssachverständigen Ing. Martin Summer zur Prüfung weitergeleitet und um ergänzende Stellungnahme gebeten bzw. zur Erläuterung zur heutigen Sitzung eingeladen.
Ing. Martin Summer erläuterte seine Stellungnahme und stellt zusammenfassend fest, dass die Verladung für die Gemeinde Lorüns auch während des Abendzeitraumes keine Auswirkungen haben wird. Der Gemeinde Lorüns wird wie in der Stellungnahme vom 16.09.2024 empfohlen die verpflichtende Umsetzung der unter Pkt. 3.2 auf der Seite 17 des Berichtes vom 07.06.2024 angeführten Maßnahmen vertraglich sicherzustellen:
3.2. Schallminderungsmaßnahmen
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass nach dem besten Stand der Technik vermeidbare Emissionen unterbleiben sollen.
Für die geplante Bahnentladung im gegenständlichen Bereich sind seitens des Betreibers nachstehende Maßnahmen zur Lärmminderung vorgesehen:
• Am Betriebsgelände bzw. im Bereich der Transportstraße wird die erlaubte Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.
- Errichtung eines Sichtschutzdammes (h = 2 m) am südöstlichen Rand der Entladefläche
- Bedarfsweise Errichtung einer Sichtschutzwand entlang der südlichen Begrenzung der Entlade- fläche
Die Betriebszeiten sollen wie bereits der BSL mitgeteilt, wie folgt festgelegt werden:
Montag bis Freitag 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Samstag 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Ausnahmen für Entladezeiten müssen mit der Gemeinde Lorüns abgestimmt werden
Zudem sollte auch vertraglich vereinbart werden, dass nach Betriebsaufnahme eine neuerliche schalltechnische Prüfung erfolgt und noch genauer festzulegende Schallpegelspitzen nicht überschritten werden dürfen. Bei nachweislichen Lärmstörungen ist der Lärmschutzdamm nachzubessern (zu erhöhen) bzw. sind zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.
Die Vertragslaufzeit soll auf 15 Jahre analog dem Pachtvertrag mit illwerkevkw festgesetzt werden.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig per Handzeichen dem Pachtantrag der Brech- und Siebwerke Lorüns GmbH für die Flächen wie im Sachverhalt ausgeführt grundsätzlich zu. Der im Entwurf vorliegende Pachtvertrag soll entsprechend dem Beratungsergebnis mit der Antragstellerin für die Beschlussfassung bei der nächsten GV-Sitzung abgestimmt bzw. angepasst werden.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig per Handzeichen dem Pachtantrag der Brech- und Siebwerke Lorüns GmbH für die Flächen wie im Sachverhalt ausgeführt grundsätzlich zu. Der im Entwurf vorliegende Pachtvertrag soll entsprechend dem Beratungsergebnis mit der Antragstellerin für die Beschlussfassung bei der nächsten GV-Sitzung abgestimmt bzw. angepasst werden.
ad 2: Beratung und Beschlussfassung von Gebühren und Steuern für 2025
Die nachstehende Gebührenaufstellung wird vom Vorsitzenden vorgestellt.
Grundsätzlich soll bei Abfall-, Wasser- und Kanalgebühren sowie Hundesteuer eine Gebührenerhöhung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte zumindest in Anlehnung an die Inflationshöhe mit 4% wie in der Finanzausschuss- bzw. bei der Gemeindevorstandssitzung am 12.11.2024 beraten, erfolgen.
Somit ergeben sich folgende Gebühren, Steuern und Abgaben für 2025:
1) Abfallgebühr
a) Haushalte
2025 2025 incl.
Einpersonenhaushalt 36,09 39,70
Kleinhaushalt (bis 3 Personen) 74,73 82,20
Großhaushalt 108,18 119,00
Zuschlag für Vermieter und Beherbergungsbetriebe:
bis 5 Betten 77,91 85,70
bis 10 Betten 108,18 119,00
b) Handels- und Gewerbebetriebe:
Selbstständig Gewerbetreibende (ohne Mitarbeiter) 36,09 39,70 Kleinbetriebe (bis 5 Personen) 77,91 85,70 Mittlerer Betrieb (bis 25 Personen) 312,27 343,50 Großbetrieb (über 25 Personen) 525,27 577,80 Gastronomie-/Tourismusbetriebe:
Gasthäuser (Bars/Cafés) 128,55 141,40
c) Zimmervermieter pro Zimmer 36,09 39,70
d) Gebäude die nicht ganzjährig bewohnt sind 36,09 39,70
2) Abfallsäcke/-Etiketten: 2025 2025 incl.
Abfallsack Biomüll 8 l 0,91 1,00
Abfallsack Biomüll 15 l 1,48 1,63
Abfallsack Restmüll 40 l 3,73 4,10
Abfall-Etikette Restmüll 60 l 5,59 6,15
Containergebühr Restmüll 120 l 11,18 12,30
Containergebühr Restmüll 660 l 61,50 67,65
Containergebühr Restmüll 800 l 74,55 82,00
Containergebühr Bioabfall 120 l 11,82 13,00
Robidog-Hundekotsäcke 1 Rolle 8,36 9,20
Bioabfall-Sammeleimer 2,00 2,20
Sperrige Abfälle (Sperrmüll/Äste):
Abgabe beim ASZ Bludenz-Brunnenfeld z. d. Öffnungszeiten Preis lt. Angabe ASZ
Problemstoffe:
Abgabe beim ASZ Bludenz-Brunnenfeld z. d. Öffnungszeiten kostenlos
Wassergebühr
2025 2025 incl.
Wasserbenützungsgebühr 1,18 1,30
Anschlußgebühr/m² 20,25 22,28
Wassermessergebühr 17,41 19,15
Bewertungseinheit 29%
Bauwassergebühr 62,82 69,10
Kanalgebühr
Benützungsgebühr 2,45 2,70
Beitragssatz/m² 22,40 24,64
Bewertungseinheit f. d. Erschließungsbeitrag 5%
Bewertungseinheit f. d. Anschlussbeitrag 29%
Holzbezug
Klafter (3 fm) - über 50 % Buche 52,21 59,00
Klafter (3 fm) - unter 50 % Buche 39,82 45,00
Brennholz Buche am Stock/fm 16,81 19,00
Brennholz Fichte am Stock/fm 14,16 16,00
Nutzholz Tagespreis
Servitutsholz a. Stock/lfm 32,00
Wegbenützungsgeb. Brennholzabtrsansp./fm 2,92 3,34
Wegbenützungsgeb. Nutzholzabtrsansp./fm 5,25 6,00
Friedhofgebühren
Reihengrab 2-fach Belegung 100,00
Doppelgrab 4-fach Belegung 200,00
Familiengrab 4-fach Belegung 200,00
Urnennischen 4-fach Belegung 500,00
Familiengrab-Jahresgebühr 40,00
Doppelgrab-Jahresgebühr 40,00
Reihengrab-Jahresgebühr 23,00
Urnengrab-Jahresgebühr 40,00
Gravur Urnenwand
n. Aufwand
Einsegnungshalle-Benützungsgebühr pro Tag 21,00
Bestattungsgebühr 650,00
Bestattungsgebühr für Kinder bis zum 1. Lebensjahr 150,00 Bestattungsgebühr für Kinder bis zum 10. Lebensjahr 250,00 Bestattungsgebühr für Urnen - Urnenwand 50,00 Bestattungsgebühr für Urnen - Erdbestattung 250,00
Pachte
2025 2025 incl.
Alppacht Rongg 500,00
Grund Gargellen/Ferienhaus Index
Reitplatz/Geräteschuppen Bodenpacht Index
Sportclub 1500,00
Wildfütterung Leue Index
Jagdpacht Rongg Index
Holzlagerplatz Au Batlogg Martin Index
Lager Schuppen, Moritz Index
Parkplatz Schuppen, Lerch Index
Parkplatz Vermessungsbüro Dobler Index
Baumgarten Losgab Mag. Batlogg-Almberger Irene Index
Holzlagerplatz Dünser Index
Holzlagerplatz Langer Index
Holzlagerplatz Hartmann Index
Holzlagerplatz Bilgeri Index
Pachtfläche Daxer Index
Mieten
HNr. 5/1 Hartmann Melitta Index
HNr. 5/2 Auer Lukas Index
HNr. 5/3 Marte Franz Index
HNr. 5/4 Batlogg Florian Index
HNr. 30 Normputz Ethem Sahin Index
HNr. 20 Sodex Innovations GmbH Index
Entschädigungen
Schriftführergebühr/Niederschrift 20,00
Reinigungsentgelt Foyer 20,00
Reinigungsentgelt Saal 38,00
Botengang (Flugblätter, Listen, Umfragen m. Unterschrift) 25,00 Kilometerentgelt 0,42
Mehrzwecksaal-Benützungsgebühr
Für Ortsvereine (neben der Sonderregelung):
Saal für Sportausübung 4,00
Großveranstaltung (1 pro Jahr) 75,00
Mehrzwecksaal-Benützungsgebühr 125,00
Küche 95,00
Foyer 22,00
Foyer (1 pro Jahr) 15,00
Foyer (Gastronomie) 45,00
Foyer (Gastronomie/1 pro Jahr) 22,00
Kreativraum 4,00
Alle anderen Veranstalter (Firmen, Private etc.)
Saal 295,80 Index
Saal (Gymnastik, Yoga ...) 12,10 Index
Küche 186,40 Index
Foyer 50,00 Index
Foyer (Gastronomie) 110,00 Index
Kreativraum 24,00 Index
Steuern
Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Vergnügungssteuer 10%
Hundesteuer - erster Hund 66,80
Hundesteuer - jeder weitere Hund 66,80
Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig mittels Handzeichen die o.a. Gebühren und Steuern für das kommende Jahr 2025.
ad 3: Beschlussfassung von Verordnungen
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen, die bestehenden Verordnungen
- 1) Abfallgebühren-Verordnung vom 27.11.2023,
- 2) die Kanalordnung vom 27.11.2023,
- 3) die Wassergebühren-Verordnung vom 27.11.2023 sowie
- 4) die Hundeabgabeverordnung vom 27.11.23
ohne inhaltliche Veränderungen bis auf die Anpassung der im vorangeführten Tagesordnungspunkt beschlossenen Gebührensätze zu ändern.
5) Abfuhrverordnung vom 01.02.2015
Die Abfuhrverordnung wird aufgrund der Anpassungen betreffend Metallverpackungen beim „Gelben Sack“ inhaltlich geändert.
Die geänderten Verordnungen werden dieser Niederschrift textlich vollinhaltlich als Beilage angefügt.
ad 4: Gefahrenzonenplan Evalulierung 2024 - Sicherungsprojekt "Rappenkopf"
Am 12.11.2022 fand um 13:00 Uhr im Gemeindeamt eine Vorbesprechung Besprechung hinsichtlich der GZP- Lorüns Evaluierung 2024 mit Schwerpunkt „Hinweisbereich Rappenkopf" statt.
Der Vorsitzenden durfte dazu DI Schönherr (ASV-Geologie), Markus Beck (WLV) und die von der WLV beauftragte Geologin Mag. Beatrix Grasbon in Lorüns begrüßen.
Dabei wurden die im Zuge der Evaluierung gewonnenen Erkenntnisse sowie die Aufnahmen des Rappenkopf samt Gutachten des ASV von 1985 präsentiert. Im Anschluss erfolgte eine Vorortbegehung.
Der Vorsitzende erklärt bei der Besprechung, dass die Ausweisung des Hinweisbereichs keine Lösung des "Problems" darstellt - im Falle der Ausweisung als Hinweisbereich wäre ein Projekt zur Problemlösung zu erarbeiten, welches nach Umsetzung den Hinweisbereich erübrigt.
Gemäß den Ausführungen von Frau Mag. Grasbon stellt ein Teil des Felskopfes mit ca. 4.000m³ Größe eine besondere Gefährdung dar. Grundsätzlich erfolgte die Beurteilung auf ein 130-jähriges Ereignis - es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in diesem Zeitraum größere Abgänge aus dem Bereich Rappenkopf ausgeschlossen werden können. Aufgrund der Kartierung bzw. auffälliger heller Flecken im Fußbereich der Wand ist von aktuellen Ausbrüchen auszugehen. Für die Stabilität des Fußes kann keine Aussage getroffen werden. Insgesamt wäre ein 3D-Scan für die Feststellung der Mächtigkeit des betroffenen Felskopfes von Vorteil. Gegenwärtig wird von einem Überhang mit ca. 3-5m ausgegangen - die größte Breite des betroffenen Felskopfes beträgt an der Oberfläche ca. 10m, die Länge ca. 20m - die Spalttiefe wird im Gutachten von 1985 mit ca. 25m angeführt - der Spalt dürfte Richtung Westen weiträumig offen sein.
Aufgrund der Simulation von DI Grasbon ergibt sich die Ausweisung des Hinweisbereichs - die Simulation zeigt, dass Einzelblöcke über das Ill-Bachbett die Trasse der mbs, der L188 und Bauflächen entlang der L188 gefährden - im Zuge einer Verlegung des Bachbettes ist mit weiträumigen Überschwemmungen des Siedlungsraumes zu rechnen -
Die Frage des Vorsitzenden, warum die Ausweisung bislang nicht erfolgte, wurde seitens der Wildbach und Lawinenverbauug auf Änderung der Richtlinien bei der Erstellung der GZP zurückgeführt.
Am 13.11.2024 erfolgte die Verhandlung/Kommissionierung des Gefahrenzonenplanes im Gemeindeamt Lorüns. Anwesend dabei waren neben dem Vorsitzenden der Verhandlungsleiter aus dem Bundesministerium, Vertreter das WLV-Vorarlberg und der ASV für Geologie.
Der Verhandlungsleiter erklärte das Verfahren. Die Vertreter der WLV präsentierten die Überarbeitung des Gefahrenzonenplanes und erläuterten die Änderungen gegenüber dem GZP 2002. Generell erfolgt die Evaluierung im Abstand von ca. 10 Jahren. Im Verfahren wurde auf die Vorbesprechung hinsichtlich des Problems "Rappenkopf" hingewiesen. Seitens der Kommission wurde erklärt, dass durch die Ausweisung als Hinweisbereich erst die Möglichkeit besteht, entsprechende Maßnahmen zu erlassen. Die Ausarbeitung eines Sicherungsprojekts durch WLV erfordert eine Wirtschaftlichkeitsdarlegung, diese sollte aufgrund der betroffenen Interessen (Hochwasserschutz, mbs, L188 und Wohnobjekte) jedoch kein Problem darstellen. Die Evaluierung wurde einstimmig beschlossen, die Niederschrift samt Unterlagen wird der Gemeinde digital übermittelt.
Nach eingehender Beratung wird seitens der Gemeindevertretung zur Wahrung der Interessen der Sicherheit für den Siedlungsraum, die Verkehrsinfrastruktur und indirekt für den Hochwasserschutz, einstimmig mittels Handzeichen folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns ersucht die Wildbach (WLV) aufgrund der Ausweisung des Hinweisbereiches Steinschlag-Felssturzgefahr im Zuge der Evaluierung des Gefahrenzonenplanes 2024 („Rappenkopf“) und der damit unmittelbar betroffenen Interessen der Sicherheit für den Siedlungsraum, die Verkehrsinfrastruktur und indirekt auch für den Hochwasserschutz, um Ausarbeitung eines entsprechenden Sicherungsprojekts.
ad 5: Vorzeitige Tilgung Darlehen Gemeinde Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG
Das Darlehen bei der BAWAG für die GIG weist aktuell einen Stand von € 169.599,06 (zzgl.
Zinsen € 3.708,34 = € 173.307,40) auf.
Für das Darlehen der GIG bei der BAWAG gilt aktuell ein Darlehenszinssatz von 4,278 %. Im Gegensatz dazu erhält die Gemeinde aktuell ca. 2,2 % an Guthabenzinsen für Neuveranlagungen.
Nach Abklärung mit der BAWAG ist eine vorzeitige Tilgung des Darlehens per 31.12.2024 möglich.
Nachdem es die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde erlaubt, wird seitens des Vorsitzenden daher vorgeschlagen, anstatt der Neuveranlagung das aufrechte Darlehen bei der BAWAG für die GIG vorzeitig zu tilgen. Zudem wird der Wegfall des Schuldendienstes zu einer weiteren Verbesserung der jährlich frei verfügbaren Mittel führen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen, die vorzeitige Tilgung des BAWAG Darlehens für die GIG.
ad 6: Beratung über Budgetpositionen 2025
In der Finanzausschuss-Sitzung am 12.11.2024 wurden Investitionsvorhaben bzw. Anschaffungen für das Jahr 2025 (bis 2029) gesammelt und beraten. Die Vorhabensammlung wurde vom Obmann des Finanzausschusses Ing. Loretz Christian gemeinsam mit dem Vorsitzenden erläutert.
Als wesentliche Vorhaben sollen dabei bei der Budgetierung Folgende berücksichtigt werden:
- Anschaffung Feuerwehrausrüstungsgegenstände ca. € 100.000,00
- Volksschule - Austausch Beleuchtung im Turnsaal ca. € 25.000,00
- Neubau Bauhof-Lagergebäude ca. € 120.000,00
- Planungskosten Neustrukturierung Friedhof ca. € 10.000,00
- Trinkwasserleitungskatasters ca. € 17.000,00
- Radwegbeleuchtung Radweg Lorüns-Bludenz ca. € 100.000,00
Mit zu berücksichtigen sind die dazugehörigen Förderungen und Bedarfszuweisungen.
Die Investitionsvorhaben wurden einzeln durchbesprochen, erläutert und werden vorab für die Erstellung des Voranschlags herangezogen und in diesen eingearbeitet.
ad 7: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 06.11.2024
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 06.11.2024 keine Einwendungen erhoben wurden. Die vorgelegte Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt.
ad 8: Berichte des Bürgermeisters
Mit den Fahrbahnsanierungsmaßnahmen auf der Venserstraße wurde am Dienstag, den 19.11.2024 begonnen. Die Asphaltierungsarbeiten wurden heute durchgeführt. Somit kann die Böschisstraße am Wochenende wieder für den Radverkehr freigegeben werden.
Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF) für die Ortsfeuerwehr
Das Fahrgestell mit Aufbau des neuen TLF wurde termingerecht am 11.11.2024 bei der BBG (Bundesbeschaffungsgesellschaft) gemäß Beschluss in der letzten Gemeindevertretungssitzung bestellt. Die Auftragsbestätigung seitens der Firma Rosenbauer ist bereits bei uns eingegangen.
Vorlage Petition "Die Eiche"
Der Gemeindevertretung wurde die, per E-Mail am 5. November 2024 der Gemeinde übermittelte, Vorabinformation zur Petition 2.0 „Für den Erhalt der Kinderschutzgrenzen! Wo endet Frühsexualisierung und pädagogische Sexualaufklärung? Die bedrohlichen Vorhaben der WHO.“ zur Kenntnis gebracht.
ad 9: MBS-Vegetationspflegemaßnahmen entlang der Bahnstrecke
Nach der erfolgten Auszeichnung des zu entfernenden Bewuchses aus Sicht der mbs führte der Vorsitzende mehrere Gespräche mit Forstfachexperten und auch der mbs. Derzeit wird die Möglichkeit eines Randbaumgutachtens wie im Seilbahnwesen praktiziert geprüft. Der mbs wurde mitgeteilt, dass grundsätzlich kein Verständnis für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß der ÖBB- Richtlinie besteht und nach einer allseits vertretbaren Lösung gesucht werden sollte. Unabhängig von der Entfernung des Baumbestands ersucht die Montafonerbahn die Mulcharbeiten im Nahbereich zeitnahe durchführen zu können.
Am 13.11.2024 fand diesbezüglich eine Besprechung mit anschließender Vorortbegehung mit Philip Geiger (Baumraum) und Vertretern der Montafonerbahn (Netzer, Beck) statt.
Die Montafonerbahn erklärt anhand der Scanunterlagen die prinzipielle Ausgangssituation - im Zuge des Gesprächs wird seitens des Vorsitzenden auf die Möglichkeit von Randbaumgutachten wie bei Seilbahnen üblich verwiesen. Die Montafonerbahn erklärte, dass die Bedingungen aufgrund der immer häufiger auftretenden Wetterextreme immer schwieriger einschätzbar werden und verweisen generell auf Sicherheit und das Rechtssystem der Schuldzuweisung - bei höherer Gewalt besteht zudem kein Versicherungsschutz und verweist auf hohe Kosten bei diesbezüglichen Betriebsausfällen und Folgekosten.
Bei der erfolgten Vorortbegehung mit Philip Geiger erläutert er seinen Zugang. Die erforderliche Sicherheit soll durch selektive Entnahmen wie zB. Großbäume, Unterscheidung nach Baumart - Erlen entfernen - Ahorn bewahren, erreicht werden. Bei der Begehung wurde nebenbei festgestellt, dass mehrere der Ersatzpflanzen offenbar Vorschädigungen (Pilzbefall) und Wuchsschäden (Wipfelbrüche bzw. Unförmigkeit aufgrund von Verdrängung bzw. Platzproblemen durch Bäume im Nahbereich) aufweisend.
Einzelne "Großbäume" sollen auf ca. 4 m eingekürzt werden (Stamm belassen - Insekten - Sichtschutz). Generell sollen anstatt Entnahmen Einkürzungen durchgeführt werden. Die vorhandenen Fichten werden als nicht standortgerecht erachtet – die höher sollten gefällt werden.
Die im Zuge der Begehung erläuterten Maßnahmen werden als verträglich erachtet. Die Umsetzung sollte gemeinsam mit der Gehölzpflege am Illufer durchgeführt werden.
Die Fa. Baumraum wird der Montafonerbahn ein Angebot legen. Die Umsetzung soll zeitnahe erfolgen. Durch einen neuerlichen Scan 2025 sollte ein guter Vergleich möglich sein. Generell wird angeregt analog der Gehölzpflege im Uferbereich in kürzeren zeitlichen Abständen Pflegemaßnahmen entlang der Bahn auszuführen.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig mittels Handzeichen der im Sachverhalt beschriebenen Ausführung der Gehölzpflege durch die Montafonerbahn zu. Wie bereits bei der GV-Sitzung am 19.9.2024 beschlossen, sind die Rodungen auf ein absolut notwendiges Maß einzuschränken.
Die Arbeiten sind so schonend als möglich in der vegetationsarmen Zeit durchführen. Der Ausführungszeitraum ist der Gemeinde im Vorfeld bekanntzugeben.
ad 10: Allfälliges
Keine Wortmeldung.
Schluss der Sitzung: 22:05 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg