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ÜbersichtLorünsSitzungsprotokolle

Gemeindevertretungs-Sitzung vom 17.12.2024

Lorüns · Sitzungsprotokolle Lorüns · 17.12.2024

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung geht hervor, dass aus raumplanerischer Sicht alle Vorgaben und insbesondere auch die des geltenden Bebauungsplanes eingehalten werden. Aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Bebauungsstruktur ist davon auszugehen, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen …
  • … weitestgehend beantwortet werden. Angemerkt wurde, falls hinkünftig keine weiteren derartigen Anlagen entstehen sollen, wären entsprechende Vorkehrungen im Bebauungsplan vorzusehen. Zudem wurde festgehalten, dass 2025 eine Verordnung betreffend Nächtigungstaxe ausgearbeitet werden soll. Die Gemeindevertretung beschließt …

Vergabe / Ausschreibung

  • … 2025 2. Beschäftigungsrahmenplan 2025 3. REP Gemeinde Lorüns 4. Errichtung Ferienhausanlage Immoba GmbH - Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde 5. Auftragsvergabe Wartungsbücher für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 6. Unterstützungsbeitrag Imkerei 7. Verlängerung Pachtvertrag 8. Genehmigung der letzten …
  • … mittels Handzeichen, dass bei plangemäßer Umsetzung kein Einwand gegen das Bauvorhaben besteht. (GV Batlogg Dominik enthält sich der Abstimmung). ad 5: Auftragsvergabe Wartungsbücher für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Das Angebot für die Erstellung der Wartungsbücher betreffend die Wasserversorgungs- und …
  • … der Vorarlberg Netz einmalig gesamt € 3.659,60 sowie künftig laufend gesamt € 152,17/mtl. zzgl. USt. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Auftragsvergabe für die Erstellung der Wartungsbücher für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß dem vorgelegten Angebot an die Vorarlberg Netz. ad 6: …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

GEMEINDEAMT LORÜNS

Niederschrift
über die am 17.12.2024 um 18:00 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Anwesende

Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Lorüns Schuh Otto, Vizebgm.
Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Hartmann-Eiter Michael
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Ersatzmitglieder Lorüns Langer Florian
Marte Franz
Schriftführer Batlogg Stephan

Entschuldigt

Gemeindevertreter Lorüns Loretz Christian, Ing.
Sauerwein Christian
Batlogg Norbert
Ersatzmitglieder Lorüns Kurzemann Johannes

Vorsitzender Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.

Er teilt mit, dass sich die Gemeindevertreter Loretz Christian und Sauerwein Christian und heute noch kurzfristig Batlogg Norbert zur Sitzung entschuldigt haben und an ihrer Stelle die Ersatzmitglieder Langer Florian und Marte Franz anwesend sind.

Tagesordnung

  • 1. Voranschlag 2025
  • 2. Beschäftigungsrahmenplan 2025
  • 3. REP Gemeinde Lorüns
  • 4. Errichtung Ferienhausanlage Immoba GmbH - Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde
  • 5. Auftragsvergabe Wartungsbücher für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • 6. Unterstützungsbeitrag Imkerei
  • 7. Verlängerung Pachtvertrag
  • 8. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 21.11.2024
  • 9. Berichte des Bürgermeisters
  • 10. Allfälliges

ad 1: Voranschlag 2025

Gemäß § 73 Abs. 4 des Vbg. Gemeindegesetzes, wurde der Voranschlag 2025 vom Vorsitzenden Bgm. Ing. Batlogg Andreas erstellt und in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 10.12.2024 dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gebracht und darüber beraten. Die Stellungnahme des Gemeindevorstandes sowie der Voranschlag 2025 wurden jedem Gemeindevertreter rechtzeitig vor der Beschlussfassung vorgelegt.

Die Erstellung des Voranschlags 2025 erfolgte entsprechend den Vorgaben der VRV 2015 und enthält neben dem Finanzierungshaushalt auch den Ergebnishaushalt.

Bei der Erstellung des Voranschlags 2025 wurden entsprechend der Beratung in der Finanzausschusssitzung aufgrund der kurzfristig noch heuer beschlossenen Ersatzbeschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs für die Ortsfeuerwehr Lorüns nur die unbedingt notwendigen bzw. aus wirtschaftlicher Sicht vertretbaren Vorhaben und Investitionen berücksichtigt. Insgesamt galt es, den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auch sozialen Gesichtspunkten unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechend Rechnung zu tragen.

Die wesentlichen Vorhaben des Voranschlags 2025 stellen sich wie folgt dar:

  • Anschaffung Feuerwehrausrüstungsgegenstände ca. € 100.000,00
  • Volksschule - Austausch Beleuchtung im Turnsaal ca. € 25.000,00
  • Neubau Bauhof-Lagergebäude ca. € 120.000,00
  • Planungskosten Neustrukturierung Friedhof ca. € 10.000,00
  • Trinkwasserleitungskatasters ca. € 17.000,00
  • Radwegbeleuchtung Radweg Lorüns-Bludenz ca. € 100.000,00

Nichtsdestotrotz wird auf die Konsolidierung der Gemeindefinanzen größten Wert gelegt.

Nachdem die vorzeitige Tilgung des GIG-Darlehens, wie in der Gemeindevertretung beschlossen noch im heurigen Jahr erfolgt, bezieht sich der Schuldendienst der Gemeinde Lorüns lediglich noch auf die Darlehenstilgung der Wasserversorgung und neu beantragte Wohnbauförder-Darlehen für die neu angeschafften Wohnungen in der Wohnanlage Residenz.

Die weiteren Ausgaben für die immer umfangreicheren Aufgaben und Ausgaben der Gemeinden, speziell im Gesundheits- und Sozialbereich sowie im Bildungs- und Verwaltungsbereich engen den finanziellen Spielraum der Gemeinde doch erheblich ein.

Der Ergebnisvoranschlag 2025 sieht somit eine Gesamtsumme für die Mittelverwendung von € 1.404.600,00 bei einer Mittelaufbringung von € 1.373.400,00 und somit einen Abgang in Höhe von € 31.200,00 vor.

Der Finanzierungsvoranschlag 2025 sieht eine Gesamtsumme für die Mittelverwendung von € 1.540.700,00 bei einer Mittelaufbringung von € 1.677.500,00 vor. Somit kann für das Jahr 2025 ein Überschuss in Höhe von € 136.800,00 budgetiert werden.

Die Finanzkraft der Gemeinde Lorüns beträgt gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz € 564.400,00 und liegt somit neuerlich über dem Vorjahreswert.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Voranschlag 2025.

ad 2: Beschäftigungsrahmenplan 2025

Der Beschäftigungsrahmenplan 2025 sieht vier Dienstposten vor. Dies sind der Dienstposten des Gemeindesekretärs-/Gemeindekassiers, der Dienstposten der Schulwartin sowie zwei Dienstposten für handwerkliche Hilfskräfte.

Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen.

lt. VA tatsächlich VA tatsächlich
Funktionen der Gehaltsklasse 1
bis 6
0,75 0,75 Funktionen der Gehaltsklasse 20
Funktionen der Gehaltsklasse 7
bis 14
1 1 Funktionen der Gehaltsklasse 21
Funktionen der Gehaltsklasse 15
bis 18
Funktionen der Gehaltsklasse 22
Funktionen der Gehaltsklasse 19 Funktionen der Gehaltsklasse 23 1,75 1,75

Zahlenmäßiges Verhältnis von Frauen und Männern nach Dienstverhältnis

Frauen in % Männer in % Gesamt
lt. VA tatsächlich
lt. VA tatsächl. lt. VA tatsächl.
lt.
VA
tatsächl.
lt. VA tatsächlich
Beamte
Angestellte 1 1 100 100 1 1 100 100 2 2
Angestellte i.h.V. 2 2 100 100 2 2
Summe 4 4

Frauen in % Männer in % Gesamt
lt. VA tatsächlich
lt. VA tatsächl. lt. VA tatsächl.
lt.
VA
tatsächl.
lt. VA tatsächlich
Gehaltsklasse 1
bis 6
1 1 100 100 2 2 100 100 3 3
Gehaltsklasse 7
bis 14
1 1 100 100 1 1
Summe 4 4

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan für 2025.

ad 3: REP Gemeinde Lorüns

Am 25.11.2024 wurde von Andreas Grabher, Abt. Umwelt- und Klimaschutz (IVe) mitgeteilt, dass der Umweltbehörde für die Erstellung des Umweltberichts die Stellungnahme des ASV für Geologie übermittelt wurde.

Demnach sind durch die Siedlungsrandentwicklung im Bahnhofsareal (3.1) auf der westlichen Teilfläche (829,2 m²) voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Fläche liegt innerhalb eines potentiellen Felssturzbereiches.

Aus Sicht der Umweltbehörde wird vorgeschlagen, diese Fläche außerhalb des Siedlungsrandes zu belassen. Zusätzlich wird angeregt, auch die bereits bebauten Flächen im Gefährdungsbereich außerhalb des Siedlungsrandes zu legen. Die bestehende Bauflächenwidmung bliebe davon unberührt.

Die naturschutzfachliche Beurteilung ist noch ausständig. Alle anderen Stellungnahmen sind positiv (keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen).

Im Schreiben von Hebert Bork per E-Mail vom 26.11.2024 wurde ausgeführt, der Empfehlung (=Forderung) nachzukommen und den Siedlungsrand entsprechend anzupassen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den Vorschlag der Umweltbehörde als inakzeptabel. Das Ziel muss sein, dass die Wildbach- und Lawinenverbauung entsprechend dem Beschluss der letzten Gemeindevertretungssitzung zur Wahrung der Interessen der Sicherheit für den Siedlungsraum, die Verkehrsinfrastruktur und indirekt für den Hochwasserschutz, eine Lösung erarbeitet, um die Ausweisung des Gefahrenbereichs rückgängig zu machen.

Die vorgeschlagene Anpassung des Siedlungsrandes im REP wird abgelehnt. Eine diesbezügliche negative Stellungnahme auf das Schreiben von Hr. Grabher ergeht schriftlich.

ad 4: Errichtung Ferienhausanlage Immoba GmbH - Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde

Die Immoba GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Ferienhausanlage bestehend aus 5 aneinander gereihten eigenständigen, zweigeschossigen „Microhäusern“ mit Satteldächern auf dem Grundstück GST.NR 756, KG Lorüns entsprechend den bei der BH-Bludenz eingereichten Planunterlagen. Für die Errichtung des zudem auf dem Baugrundstück situierten Wirtschaftsgebäudes liegt bereits der Genehmigungsbescheid der Gemeinde vor.

Bei der am 12.12.2024 von der BH-Bludenz anberaumten Ortsaugenscheinverhandlung für die Errichtung einer Ferienhausanlage der Immoba GmbH wurde seitens des Vorsitzenden im Verfahren erklärt, dass die Stellungnahme der Gemeinde erst nach Beratung des Gemeindevorstands unter Einbeziehung der Fachgutachten schriftlich nachgereicht wird. Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung vom 10.12.2024 beschlossen, die Abgabe einer Stellungahme der Gemeinde zum vorgenannten Projekt im Sinne einer transparenten und breit getragenen Entscheidung, an die Gemeindevertretung zu delegieren.

Vor der Präsentation des Projekts durch Gemeindevertreter Dominik Batlogg als Geschäftsführer der Immoba GmbH berichtet der Vorsitzende von Gesprächen mit mehreren Amtssachverständigen insbesondere aufgrund der für Lorüns neuartigen Wohnform durch die Aneinanderreihung von Kleinhäusern. In den Gesprächen wurde auch auf die diesbezüglichen Anrainerbedenken eingegangen.

In der dem Vorsitzenden übermittelten Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung geht hervor, dass aus raumplanerischer Sicht alle Vorgaben und insbesondere auch die des geltenden Bebauungsplanes eingehalten werden. Aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Bebauungsstruktur ist davon auszugehen, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen wird. Negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild können somit ausgeschlossen werden.

In einem Telefongespräch mit dem ASV für Hochbau bezüglich der doch sehr komprimierten Wohnform mit sehr hoher „Bettendichte“ pro Objekt wurde erklärt, dass es in Vorarlberg keine Vorschriften bezüglich Mindestfläche pro Person für Wohnen gibt. Aus sachverständiger Sicht wird auch nicht unterschieden, ob die Objekte für Ferien- oder Dauerwohnzwecke genutzt werden.

Die Anlage verfügt über genügend Stellplätze für Gäste und auch Servicepersonal. Die Spielplatzverordnung ist bei gewerblicher Nutzung nicht anzuwenden und somit sind zwingend keine derartigen Einrichtungen zu berücksichtigen. Die Auswirkungen auf Nachbarn hinsichtlich Lärmes

sind lt. dem Sachverständigem für Hochbau vom Amtssachverständigen für Schallschutz zu bewerten. Unter der Voraussetzung, dass die im Zuge der mündlichen Verhandlung aufgezeigten Mängel in der Planung noch behoben und entsprechende Unterlagen nachgereicht werden, besteht seitens des Amtssachverständigen für Hochbau kein Einwand für die Umsetzung des Projekts.

In einem Telefongespräch mit dem Amtssachverständigen für Schallschutz hat dieser erklärt, dass aufgrund seiner Erfahrungen bei mehreren ähnlichen Projekten, überdurchschnittliche Belästigungen der Nachbarn weitestgehend ausgeschlossen werden können. Aus seiner Sicht ist durch den Betrieb der Anlage mit keinen nennenswert von der Ortsüblichkeit abweichenden Belastungen auszugehen. Zudem hat der Betreiber bei der mündlichen Verhandlung in Aussicht gestellt, durch entsprechende Auflagen in der Hausordnung, mögliche negative Auswirkungen auf das Umfeld zu minimieren.

Im Anschluss an die Ausführungen des Vorsitzenden stellte Gemeindevertreter Dominik Batlogg, als Geschäftsführer der Immoba GmbH, sein Projekt anhand einer ausführlichen Präsentation vor.

Im Zuge der Beratung konnten noch offenen Fragen bezüglich Nachtruhe, Lärmbelästigungen, Spielplatz, Verkehr und auch Anrainerbedenken weitestgehend beantwortet werden. Angemerkt wurde, falls hinkünftig keine weiteren derartigen Anlagen entstehen sollen, wären entsprechende Vorkehrungen im Bebauungsplan vorzusehen. Zudem wurde festgehalten, dass 2025 eine Verordnung betreffend Nächtigungstaxe ausgearbeitet werden soll.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen, dass bei plangemäßer Umsetzung kein Einwand gegen das Bauvorhaben besteht. (GV Batlogg Dominik enthält sich der Abstimmung).

ad 5: Auftragsvergabe Wartungsbücher für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Das Angebot für die Erstellung der Wartungsbücher betreffend die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen wurde von Vorarlberg Netz im Zuge einer Besprechung erläutert. Beide Wartungsbücher werden mit dem bereits angeschafften Programm „VertiGis“ abgebildet und geführt. Mit der Umsetzung in „VertiGis“ besteht die Möglichkeit zur Vereinfachung durch Vereinheitlichung der beiden Wartungsbücher. Zudem wurden im Vorfeld bereits die Leitungssysteme erfasst. Auf das System greift auch die Bauverwaltung Montafon bei der Abwicklung der Bauverfahren zu.

Die Kosten für die Erstellung der Wartungsbücher betragen lt. Angebot der Vorarlberg Netz einmalig gesamt € 3.659,60 sowie künftig laufend gesamt € 152,17/mtl. zzgl. USt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Auftragsvergabe für die Erstellung der Wartungsbücher für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß dem vorgelegten Angebot an die Vorarlberg Netz.

ad 6: Unterstützungsbeitrag Imkerei

Der Gemeindevorstand hat bei der Sitzung am 10.12.2024 anlassbezogen beschlossen, die Förderung für Lorünser Imker zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die Gemeindevertretung zu delegieren.

In der Beratung wird auf die Empfehlung des Umweltausschusses vom 18.09.2023 verwiesen.

Diese sieht vor, Lorünser Imker jährlich mit 50.- EUR zu unterstützen.

Die Unterstützung der Imker in Lorüns wird seitens der Gemeindevertreter als sehr wichtig erachtet und beschließt einstimmig mittels Handzeichen der Empfehlung des Umweltausschusses zu folgen und gewährt jedem Imker aus Lorüns auf Antragstellung einen jährlichen Unterstützungsbeitrag in Höhe von € 50,00. (GV Irene Batlogg-Almberger enthält sich der Stimme).

ad 7: Verlängerung Pachtvertrag

Bilgeri Klaus hat am 10.12.2024 mündlich um Verlängerung des Pachtvertrages für seinen Holzlagerplatz auf der „Platte“/Teilfläche auf GSt. Nr. 362/17 ersucht.

Der neue Entwurf des Pachtvertrages wird vom Vorsitzenden erläutert. Der Jahrespacht soll auf € 35,00 zzgl. USt. angepasst und künftig indexgebunden werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Pachtvertrag für Herrn Bilgeri in der vorgelegten Form für die nächsten drei Jahre - bis 31.12.2027 zu verlängern.

ad 8: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 21.11.2024

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 21.11.2024 keine Einwendungen erhoben wurden. Die vorgelegte Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt.

ad 9: Berichte des Bürgermeisters

Gehölzpflegemaßnahmen mbs und Illufer

Die MBS-Gehölzpflege hat vergangene Woche stattgefunden. Die ausführende Firma Baumraum hat die Maßnahmen wie in der Besichtigung besprochen ausgeführt. Nach Einschätzung des Vorsitzenden wurden die Maßnahmen vernünftig umgesetzt und es konnten damit die Ansprüche und Anforderungen aller Parteien bestmöglich abgedeckt werden

10. Mittelfristiges Investitionsprogramm (MIP) MBS

Derzeit laufen Abstimmungen hinsichtlich des 10.MIP. Speziell seitens des Bundes wurden aus Kostengründen, insbesondere die sehr kostenintensiven Projekte Zweigleisausbau Brunnenfeld bis Lorüns-Ost und Lorüns-Ost bis St. Anton hinterfragt.

Der Vorsitzenden strebt einen Termin mit LH Wallner und LSth. Bitschi in dieser Sache an.

Evaluierung Gefahrenzonenplan

Mit Schreiben vom 28.11.2024 wurde die Wildbach (WLV) ersucht, das Sicherungsprojekt „Rappenkopf“ auszuarbeiten.

Pachtantrag BSL

Mit E-Mail-Schreiben vom 16.12.2024 wurde der Kanzlei Concin in Vertretung für die BSL die im Vertragsentwurf noch zu berücksichtigen Punkte seitens der Gemeinde mitgeteilt.

ad 10: Allfälliges

Nachdem die Gemeindeverwaltung mehrfach seitens Dr. Leo Walser informiert wurde, dass eine Unterzeichnung der genehmigten Niederschriften seitens der Gemeindevertreter gesetzlich nicht vorgesehen ist, wird einvernehmlich festgelegt, hinkünftig davon abzusehen.

GV Batlogg Martin urgiert ein weiteres Mal, das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher an den Gemeindestraßen zu veranlassen.

GV Batlogg-Almberger Irene fragt, wieso die neue Asphaltierung der Venserstraße nicht noch 40 m weiter bis in die Ebene erfolgte, da der Belag auch hier Schäden aufweist.

Der Vorsitzende erklärte, nachdem ohnehin schon mehr als beantragt saniert wurde, muss dies in einem späteren Schritt saniert werden.

Im Anschluss an die Sitzung bedankte sich der Vorsitzende für die äußerst konstruktive, ambitionierte und wertschätzende Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung und wünscht Allen ruhige und entspannte Weihnachtstage sowie Gesundheit, Erfolg und Glück für das neue Jahr.

Schluss der Sitzung: 19:30 Uhr

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:

Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg