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Verordnung betreffend die Erlassung eines Halte- und Parkverbotes im Bereich „Unter Trantrauas"
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Gemeindeamt Gaschurn
6793 Gaschurn / DorfstraRe 2 / Hochmontafon - Osterreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: ciemeinde0.aaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 22. Mai 2024 Zeichen: 003-3A/0 Parkverbot/2024 Bearbeiter: Sandra Tschanhenz +43(0)5558/8202-10
VERORDNUNG
betreffend die Erlassung eines Halte- und Parkverbotes
im Bereich ,,Unter Trantrauas"
Aufgrund des § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 iVm § 94d Zif. 4 der StraBenverkehrsordnung, BGBI. Nr.
159/1960 idgF, und des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 21. Mai 2024 wird im Interesse des ruhenden Verkehrs Folgendes verordnet:
Im Bereich derStraBe ,,Unter Trantrauas" (GemeindestraR-e, GST-NR 1013/2, GB Gaschurn)
ist im rot markierten Bereich gemaB dem einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Planes ,,Verordnung Halte- und Parkverbot Unter Trantrauas" vom 04. Janner 2024 das Halten und Parken verboten.
Ausgenommen sind Mitglieder bzw. Einsatzkrafte der Feuerwehr und Bergrettung.
Diese Verordnung tritt gemaR § 44 Abs. 1 StraRenverkehrsordnung, BGBI. Nr. 159/1960 idgF, mit der Anbringung der Verkehrszeichen gemaR> § 52 lit a) Zif 13b samt den Zusatztafeln ,,40 m in beide Richtungen" sowie ,,Ausgenommen Feuerwehr und Bergrettung" in Kraft.
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Daniel SsHdretl ,
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Halte- u. Parkverbot Parkplatz
Feuerwehr/Bergrettung
Gemeinde Gaschurn
Lageplan
Wichtlger Hlnwelsl
GemaS § 3 des Gnjndbuchanlegungsgesetzes dlent die
Darstelhjng der Katastralmappe ledlgllch zurVeranschaulh chung der Lage der Liegenschaflen im Zusammenhang mit den Anrainergrundst Ocken.
Die Gemeinde Obemlmmt kelneriei Haftung genuber der
Datengenaulgkeit und der Rechtssicherheit.
Datenquelle: © Land orariberg, © Gemelnde Gaschum
MaBstab 1:250
Datum 4.1.2024
Halte- und Parkverbot auf Parkplatz neben Feuerwehr und Bergrettung Gaschurn
GST 1013/2
40m
Ausgenommen
Feuerwehr u. Bergrettung
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