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ÜbersichtGaschurnVerordnungen (Gemeinderecht)

Campingverordnung 2024

Gaschurn · Verordnungen Gaschurn · 01.03.2025

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www.ris.bka.gv.at
VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE GASCHURN
Jahrgang 2024 Ausgegeben am 04. Juli 2024
7. Verordnung: [Campingverordnung]
Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn über das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Gaschurn vom 27. Juni 2024 wird gemäß § 14 Abs. 2 Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 34/1981, idgF, zum Schutz der Sicherheit und der örtlichen Gemeinschaft, der Landwirtschaft, der Fremdenverkehrswirtschaft bzw. zum Schutz des Naturhaushalts sowie des Landschafts- und Ortsbildes verordnet:

§ 1

Aufstellen von beweglichen Unterkünften
Im gesamten Gemeindegebiet dürfen Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte zu gewerblichen oder touristischen Zwecken nicht aufgestellt werden.

§ 2

Ausnahmen
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen beweglichen Unterkünften ist vom Verbot nach

§ 1 ausgenommen,

a) auf bewilligten Campingplätzen im Sinne des Campingplatzgesetzes.

b) wenn es ausschließlich zum Eigenbedarf mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder des sonst zivilrechtlich Berechtigten erfolgt.

c) wenn es anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung oder Feierlichkeit erfolgt.

d) wenn es im öffentlichen Interesse gelegen ist.

§ 3

Strafbestimmung
Eine Verwaltungsübertretung gemäß § 19 Abs. 1 lit. g Campingplatzgesetz begeht, wer Zelte, Wohnwagen oder ähnliche bewegliche Unterkünfte entgegen dieser Verordnung aufstellt.

§ 4

Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung der Gemeinde Gaschurn über das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen vom 01. Juni 2004 (003-3/Camping/2004) außer Kraft gesetzt.
Der Bürgermeister:
D a n i e l S a n d r e l l