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11. Niederschrift Gemeindevertretungs-Sitzung
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Tschanhenz 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Spende Krankenpflegeverein Innermontafon 4) Umwidmungsansuchen Klaus Schröcker, Innere Gosta 11h, 6793 Gaschurn — Entwurf 5) Gästetaxeverordnung 6) Tourismusbeiträgeverordnung 7) …
- … den Antrag, einer Spende in Höhe von EUR 1.800,00 an den Krankenpflegeverein Innermontafon zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Umwidmungsansuchen Klaus Schröcker, Innere Gosta 11h, 6793 Gaschurn — Entwurf Der Vorsitzende erläutert, dass Klaus Schröcker, Innere Gosta 11h, 6793 Gaschurn, …
- … GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von 1.200 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet‘ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet" in „Baufläche Wohngebiet" umgewidmet werden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan über die angedachte Umwidmung zur Kenntnis und erläutert, dass dieser im Entwurf zur …
Vergabe / Ausschreibung
- … den den Bau- und Investitionsplan zur Kenntnis und erläutert, dass einige Arbeiten für die Erstellung des Kanalkatasters bereits abgeschlossen seien. Die Ausschreibung der weiteren Positionen werde demnächst erfolgen. Der Vorsitzende teilt auf Frage weiter mit, dass derzeit keine Schäden bekannt seien, die große …
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6793 Gaschurn h Dorfstraße 2 / Hochmontafon - Österrei
Tel, +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19
email: gemeinde@gaschurn.at
www.gaschurn-partenen.at
Datum: 10. Jänner 2021
AZ: 004-1/11/2021
Bearbeiterln: Sandra Tschanhenz
sandra.tschanhenz@gaschurn.at
Niederschrift
über die 11. Gemeindevertretungssitzung am 20. Dezember 2021 um 19:30 Uhr im Schul-
saal Gaschurn.
Anwesend:
Entschuldigt:
Schriftführerin:
Tagesordnung
Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen:
Bgm. Daniel Sandrell, Vizebgm. DI Josef Tschofen, MBA, GR DI (FH)
Markus Durig, MSc, Kurt Klehenz, Thomas Stark, Stefan Schoder, Frank Sandrell, Gerhard Saler, Walter Grass, Roman Sandrell, Artur Pfeifer;
„D’Lischta“ Gaschurn-Partenen:
GR Markus Netzer, Christoph Wittwer;
Freie Liste für Gaschurn-Partenen:
Philipp Dona, Michael Bergauer;
Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen:
GR Klaus Schröcker, Olivia Immler, Kurt Rudigier, Markus Felbermayer, Gregory Netzer;
„D’Lischta“ Gaschurn-Partenen:
Ludwig Wachter;
Freie Liste für Gaschurn-Partenen:
Andrea Schönherr, KommR Dieter Lang;
Sandra Tschanhenz
1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2) Berichte
3) Spende Krankenpflegeverein Innermontafon
4) Umwidmungsansuchen Klaus Schröcker, Innere Gosta 11h, 6793 Gaschurn — Entwurf
5) Gästetaxeverordnung
6) Tourismusbeiträgeverordnung
7) Zweitwohnsitzabgabeverordnung
Niederschrift_11_GV.doc
1/8
10)
11)
12)
13)
14)
15)
Wasserleitungsordnung
Kanalordnung
Abfallgebührenverordnung
Hundeabgabe-Verordnung
Friedhofsgebührenverordnung
Voranschlag 2022
Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung:
zu 1.:
re.
Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfä- higkeit
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandata-
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfä- higkeit gegeben ist.
zu 2.: Berichte
Der Vorsitzende berichtet Folgendes:
Beschlüsse aus dem Gemeindevorstand:
o
Dem Lokal „Apres Ski Disco Bar Heuboda” wurde für die Wintersaison eine Sperrstundenverlängerung erteilt. Diese gelte selbstverständlich nur dann, wenn auch die Bundesmaßnahmen aufgehoben werden.
Die Sanierung bzw. der teilweise Neubau der GWG Rifa-Bühel wurden be- sprochen.
Der Voranschlag 2022 wurde besprochen.
Abschließende Rechnungen für den Zu- und Umbau des Feuerwehrhauses Gaschurn wurden behandelt.
Dem Grundteilungsansuchen der Verlassenschaft nach Wilfried Anton Sandrell, Unteres Vand 142a, 6793 Gaschurn, Alwina Tschofen, Im Winkel 11, 6780 Schruns, und dem Forstfonds des Standes Montafon, Montafoner- straße 21, 6780 Schruns, wurde zugestimmt.
Der Verkauf des ehemaligen Spargeschäftes Partenen wurde neuerlich be- handelt. Die Flächen wurden neu ausgeschrieben. Derzeit liege ein Angebot vor, welches im neuen Jahr vom Gemeindevorstand und anschließend in der Gemeindevertretung behandelt werde.
Es wurden weitere Gespräche mit Grundeigentümern über diverse Straßenprojekte, Talabfahrt etc. geführt. Gerade im Bereich Innerbofa habe man einige Fortschritte gemacht.
Zum Tod von Liselotte Hechenberger spreche er dem anwesenden Stefan Schoder sein Beileid aus.
Niederschrift_11_GV.doc Seite 2/8
zu 3.: Spende Krankenpflegeverein Innermontafon
Der Vorsitzende erläutert, dass in der letzten Sitzung bereits über eine Spende an den Kran- kenpflegeverein Innermontafon diskutiert wurde. Bisher war es üblich, den Mandataren zu Weihnachten ein kleines Geschenk zu überreichen. Im letzten Jahr wurden EUR 50,00 pro Mandatar an den Krankenpflegeverein gespendet und auf ein Geschenk verzichtet. Im heu- rigen Jahr wurde der Vorschlag gemacht, EUR 100,00 pro Mandatar, sohin gesamt EUR 1.800,00, an den Krankenpflegeverein Innermontafon zu spenden und wiederum auf die Weihnachtsgeschenke für die Mandatare zu verzichten.
Nachdem keine Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, einer Spende in Höhe von EUR 1.800,00 an den Krankenpflegeverein Innermontafon zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 4.: Umwidmungsansuchen Klaus Schröcker, Innere Gosta 11h, 6793 Gaschurn — Entwurf
Der Vorsitzende erläutert, dass Klaus Schröcker, Innere Gosta 11h, 6793 Gaschurn, Eigen- tümer des Wohnhauses Am Bach 173b, 6793 Gaschurn, sei. Desir&e und Simon Schlatter- Schröcker seien bereits dort wohnhaft und beabsichtigen beim bestehenden Wohnhaus Am Bach 173b, 6793 Gaschum, auf dem GST-NR 2087/4, GB Gaschurn, den Zubau einer Ga- rage bzw. eines Carports sowie diverse Umbau- und Adaptierungsmaßnahmen. Zu diesem Zweck soll das GST-NR 2087/4, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von 1.200 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet‘ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet" in „Baufläche Wohngebiet"
umgewidmet werden.
Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan über die angedachte Umwidmung zur Kenntnis und erläutert, dass dieser im Entwurf zur Anrainerverständigung und Einholung der Sachverständigengutachten zu beschließen sei.
Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem Entwurf über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes gemäß Plan Nr. 17/2021 vom 24. November 2021 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 5.: Gästetaxeverordnung
Gemeindekassier Mag. Edgar Palm nimmt ab 19:39 Uhr an der Sitzung teil.
Der Vorsitzende erläutert, dass der Finanzausschuss die Gebühren und Investitionen im Voranschlag genauer behandelt und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen habe. Die weiteren Positionen waren für eine genaue Prüfung zu umfangreich.
Der Vorsitzende erläutert weiter, dass in der derzeitigen Verordnung vorgesehen sei, die Gästetaxe bis Sommer 2023 mit EUR 2,10 festzulegen. In der Finanzklausur wurden einige Diskussionen darüber geführt, ob eine Erhöhung erfolgen solle. Diese wolle er heute noch- mals zur Diskussion stellen.
Philipp Dona und Frank Sandrell sind der Meinung, dass diese Erhöhung bei der Klausur bereits behandelt und positiv empfohlen wurde.
Frank Sandrell erläutert, dass eine Einigung über eine Erhöhung auf EUR 2,30 ab der Win- tersaison 2022/2023 erzielt wurde.
Die Anwesenden sind der Meinung, dass diese Erhöhung jedenfalls gerechtfertigt und im Vorfeld so besprochen worden sei.
Roman Sandrell merkt an, dass eventuell ein Vergleich mit ähnlichen Tourismusgebiet erfol- gen sollte. Teilweise können dort aufgrund einer höheren Gästetaxe Zusatzangebote wie Bergbahnkarten oder ähnliches angeboten werden.
Niederschrift_11_GV.doc Seite 3/8
GR Markus Netzer erkundigt sich, warum die Erhöhung nicht direkt in die Verordnung aufge- nommen wurde, wenn dies in der Klausur bereits festgelegt wurde.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Empfehlung aus der Klausur nicht ganz klar hervorge- gangen sei.
Mag. Edgar Palm erläutert weiter, dass derzeit einige Betriebe noch nicht auf eine elektroni- sche Gästemeldung umgestellt haben. Derzeit gebe es 18 Betriebe, welche über 1.000 Nächtigungen melden, die noch händische Gästemeldungen machen. Deshalb wäre als wei- tere Änderung in der Verordnung vorgesehen, ab 1.000 Nächtigungen die elektronische Meldung verpflichtend einzuführen. Dies jedoch erst ab der kommenden Sommersaison 2022.
Michael Bergauer erkundigt sich über die gesetzlichen Voraussetzungen einer solchen Be- stimmung.
Mag. Edgar Palm erläutert, dass diese Bestimmungen aus dem Tourismusgesetz entnom- men werden. Die Marktgemeinde Schruns habe dies sogar bereits vor einiger Zeit verordnet.
Philipp Dona ist der Meinung, dass eine solche Bestimmung gemäß Meldegesetz nicht mög- lich sei. Viele Betriebe haben zusätzlich ein Hotelprogramm, welches mit Feratel nicht kom- patibel sei. Eine Verpflichtung zur elektronischen Meldung sei seines Erachtens nicht mög- lich.
GR Markus Durig spricht sich klar für diese Regelung aus. Dies verringere den Aufwand im Meldeamt und die Gemeinde könne so effizienter arbeiten.
Michael Bergauer ist der Meinung, dass die Betriebe darauf hingewiesen und bei einer allfäl- ligen Umstellung unterstützt werden müssen. Eine allgemeine Verpflichtung sehe er jedoch kritisch.
Nach einer Diskussion über den Verordnungstext wird dieser wie folgt vorgelesen:
In $ 5 wird der Absatz 5 neu gefasst und lautet nun:
5) Als Vordruck für die Rechnungslegung über die Gästetaxe sind die über die Gemein- de zu beziehenden Gästebuchblätter zu verwenden. Anstelle der Verwendung der schriftli- chen Vordrucke kann die Rechnungslegung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische System erfolgen (Interneteingabe). Bei Betrieben mit mehr als 1.000 Nächti- gungen im Jahr, wobei hier auf das Vorjahresergebnis abzustellen ist, ist die Meldung ver- pflichtend über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische System vorzunehmen.
Der Unterkunftsgeber hat die Gästebuchblätter jeweils innerhalb von 48 Stunden nach der Abreise der Gäste der Gemeinde vorzulegen bzw die Meldung über das elektronische Sys- tem vorzunehmen. Über formlosen Antrag kann bei geringfügigen Überschreitungen der Nächtigungszahl in begründeten Fällen (zB fehlender Internetzugang, mangelnde technische Voraussetzungen,..) eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Verwendung des elektroni- schen Systems gewährt werden.
GR Markus Durig bittet nochmals darum, diesen Absatz rechtlich prüfen zu lassen.
Michael Bergauer pflichtet ihm bei und stellt neuerlich fest, dass gesetzliche Bestimmungen über einer Verordnung stehen und deshalb jedenfalls zu prüfen seien.
Mag. Edgar Palm stellt sodann fest, dass diese Verordnung in Schruns bereits seit einiger Zeit bestehe und durch den dort beschäftigten Juristen Dr. Oswald Huber geprüft wurde.
Zusätzlich sei es möglich, durch einen formlosen Antrag eine Ausnahme von dieser Ver- pflichtung zu beantragen.
Nach einer kurzen Diskussion über die Entlastung des Meldeamtes und die damit einherge- henden Minderkosten für die Gemeinde stellt der Vorsitzende den Antrag, der Gästetaxever- ordnung wie folgt zuzustimmen:
Niederschrift_11_GV.doc Seite 4/8
Für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich 2,10€ 2,10 € 2,30 € 2,30 €
Zusätzlich dazu soll der vorstehend erwähnte Abs. 5 in $ 5 eingefügt werden und die ver- pflichtende elektronische Gästemeldung für Betriebe mit mehr als 1.000 Nächtigungen im Jahr ab dem 01. Mai 2022 eingeführt werden.
Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (3 Gegenstimmen: GR Markus Netzer, Philipp Dona und Michael Bergauer).
zu 6.: Tourismusbeiträgeverordnung
Der Hebesatz für den Tourismusbeitrag wird einstimmig mit 1,5 % festgelegt.
zu 7.: Zweitwohnsitzabgabeverordnung
Die Zweitwohnsitzabgabe wird einstimmig wie folgt festgelegt:
Zweitwohnsitzabgabe gem. Verordnung
Bis maximal 110 m? Geschossfläche (Ortsklasse A) je m? laut Höchsttarif Land 17,97 1.975,63 pro Wohnwagen und Halbjahr (Ortsklasse A) faut Höchsttarif Land 123,93
zu 8.: Wasserleitungsordnung
Mag. Edgar Palm erläutert, dass die Wassergebühren um den Index erhöht wurden.
Der Vorsitzende erläutert, dass diese somit wie folgt festzusetzen wären:
Wassergebühren netto + 10 % USt. 20.12.2021
1.Wasseranschlussbeitrag
1.1. Beitragssatz gemäß $ 20 der Wasserleitungsordnung 29,97 1.2. für Ferienwohnungen gem. & 16 Abs 3 RPIG Erhöhung der Bewertungseinheit um 50 % (8 21 Abs & WasserVO)
2. Wasserbezugsyebühr bis 31.10. ab. 1.11.
2.1. Gebührensatz für 1m? Wasser ermittelt über einen Wasserzähler 2,13 2,18
22. jährliche Pauschalgebühren (ohne Wasserzähler)
Haushalte alleinstehender Personen
205,00
Gebäude, Betriebe, Anlagen 394,00
Haushalte mit Fremdenzimmervermielung zusätzlich pro Nächtigung 1,04 2.3. Wasserbezugsgebühr für Bauwasser Zuschlag von 10 % auf die Wasseranschlussgebühr
3. jährliche Wasserzählermiete
3.1._Wasserzähler bis 4 m? 14,60
3.2._Wasserzähler über 4. m? 41,00
Mag. Edgar Palm erläutert zusätzlich, dass eine weitere Änderung vorgesehen sei. Bisher sei die Wasserablesung zwei Mal jährlich erfolgt, was einen hohen Verwaltungsaufwand aus- löse. Nun sei angedacht, in der Verordnung festzulegen, dass lediglich im Herbst eine Able- sung erfolge und im Frühjahr eine Akontozahlung zu leisten sei.
GR Markus Durig erkundigt sich darüber, wie die Akontozahlung verrechnet werde.
Mag. Edgar Palm erläutert, dass die Hälfte des Vorjahresverbrauches als Akontozahlung eingefordert werde.
Philipp Dona gibt zu bedenken, dass der Vorjahresverbrauch durch die COVID-19-Pandemie sehr gering sei und somit auch die Akontozahlungen relativ gering ausfallen werden. Dies könnte zu einem Engpass in der Gemeindekassa führen.
Niederschrift_11_GV.doc Seite 5/8
Mag. Edgar Palm teilt mit, dass die Pandemie bereits seit zwei Jahren bestehe, weshalb mit den Auswirkungen auch im heurigen Jahr schon entsprechend gewirtschaftet werden muss- te.
Der Vorsitzende erläutert daraufhin, dass somit folgender Punkt in die Verordnung aufzu-
nehmen wäre:
$ 27 Einhebung der Wassergebühr
1) Der Wasserverbrauch wird, sofern nicht die Bestimmungen des $ 25 Abs 2 anzuwenden sind, einmal jährlich durch das Ablesen des Wasserzählers festgelegt.
2) Der Gebührenanspruch entsteht mit dem Ablesen des Wasserzählers und im Falle der Festset- zung gemäß $ 25 Abs 2, jeweils am 31. Oktober des Jahres.
3) Auf die Wasserbezugsgebühren sind Vorauszahlungen entsprechend der zu erwartenden Jah- reswasserbezugsmenge zu leisten. Sofern keine wesentlichen Änderungen zu erwarten sind, richtet sich die zu erwartende Jahreswasserbezugsmenge nach dem Wasserbezug des Vorjah- res. Der Gebührenanspruch für die Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des zu erwartenden Jah- resaufkommens entsteht am 30. April des Jahres.
4) Gemäß Abs. 3 entrichtete Vorauszahlungen sind auf die Gebührenschuld anzurechnen.
Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Verordnung inklusive der Ände- rung von 8 27 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 9.: Kanalordnung
Mag. Edgar Palm erläutert, dass die Kanalgebühren ebenfalls indexiert wurden.
Roman Sandrell stellt die Frage, welcher Index dabei herangezogen werde, was Mag. Edgar Palm mit dem Lebenshaltungskostenindex (VPI) beantwortet.
Die Kanalgebühren werden sodann einstimmig wie folgt festgelegt:
Kanalgebühren netto + 10 % USt
1. Kanalanschlussbeitrag 20.12.2021
1.1. Beitragssatz gem. $ 12 Kanalgesetz 55,00
1.2. _für Ferienwohnungen gem. $ 16 Abs 3 RPIG Erhöhung der Bewertungseinheit um 50 % {8 14 Abs 7 KanalG)
2. Kanalbenützungsgebühren bis 31.10. ab 1.11.
2.1. Gebührensatz für ] m? Abwasser ermittelt über einen Wasserzähler 4,15 4,24 2.2. jährliche Pauschalgebühren (ohne Wasserzähler)
Haushalte alleinstehender Personen 381,00
Gebäude, Betriebe, Anlagen 754,00
Haushalte mit Fremdenzimmervermietung zusätzlich pro Nächtigung 1,76
zu 10.:Abfallgebührenverordnung
Mag. Edgar Palm erläutert, dass in der Finanzklausur die Meinung vertreten wurde, die Ab- fallgebühren nicht zu erhöhen. Lediglich die Gebühren im Altstoffsammelzentrum (Sperrmüll, Altholz, Flachglas, Bauschutt, Sondermüll, Reifen, Grünabfälle) sollen angepasst werden.
Nach einer kurzen Diskussion über die Rechnungslegungskosten sind die Anwesenden der Meinung, dass die Bevölkerung sensibilisiert werden sollte, dass kleinere Beträge entweder bar oder mit Karte bezahlt werden.
Philipp Dona ist der Meinung, dass auch ein Mindestbetrag von beispielsweise EUR 20,00 festgelegt werden könnte, ab welchem eine Rechnung möglich sei.
Mag. Edgar Palm weist daraufhin, dass die Abstimmung mit St. Gallenkirch zu erfolgen ha- be. Dort wurde nun jedoch festgelegt, die Bevölkerung nochmals entsprechend zu informie- ren und aufmerksam zu machen.
Niederschrift_11_GV.doc Seite 6/8
GR Markus Durig erläutert, dass im Finanzausschuss teilweise andere Beträge besprochen wurden, was Mag. Edgar Palm damit erklärt, dass St. Gallenkirch die Tarife bereits be- schlossen habe und die Tarife der Gemeinde Gaschurn daran angepasst wurden.
GR Markus Durig ist der Meinung, dass zumindest der Finanzausschuss bei solchen Ände- rungen zu informieren wäre.
Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, die Abfallgebührenverordnung wie folgt anzupas- sen:
6. Bauschutt auf öffentlichen Deponien & Altmaterial aller Art sowie Sperrmüll
und Grünabfälle
Sperrmüll . . 0,37
Altholz 0,28
Flachglas 0,06
Bauschutt 0,11
Sondermüll 0,61
Reifen 0,28
Grünabfälle 0,05
Die restlichen Positionen bleiben unverändert.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
zu 11.:Hundeabgabe-Verordnung
Die Hundeabgabe wird einstimmig auf EUR 58,00 erhöht.
zu 12.:Friedhofsgebührenverordnung
Gemeindekassier Mag. Edgar erläutert, dass bei den Friedhofgebühren lediglich eine Inflati- onsanpassung geplant sei und der Ausgleich einer allfälligen Rundungsdifferenz vorgenom- men wurde.
Den Friedhofgebühren wird sodann wie folgt einstimmig zugestimmt:
\ Einzelgrab/
FRIEDHOFSGEBÜHREN: Urnennische: Doppeigrab:
Erstankauf 87,00 174,00
Verlängerung 90,00 180,00
Gemeinschaftsume 495,00
Erhaltungskostenbeitrag jährlich 25,70 25,70
Bestattung 475,00
Umenbestattung 118,00
zu 13.:Voranschlag 2022
Der Vorsitzende erläutert, dass der Voranschlag 2022 zu genehmigen sei. Der Gemeinde- vorstand habe in seiner 22. Sitzung am 07. Dezember 2021 einstimmig die Weiterleitung an die Gemeindevertretung zur Abstimmung empfohlen. Der Voranschlag 2022 wurde den Mandataren bereits zugestellt.
Der Vorsitzende erläutert zusätzlich, dass der Bau- und Investitionsplan Kanalisation zu be- schließen sei. Derzeit sei nur der Kanalkataster darin vorgesehen. Er bringt den Anwesen- den den Bau- und Investitionsplan zur Kenntnis und erläutert, dass einige Arbeiten für die Erstellung des Kanalkatasters bereits abgeschlossen seien. Die Ausschreibung der weiteren Positionen werde demnächst erfolgen.
Der Vorsitzende teilt auf Frage weiter mit, dass derzeit keine Schäden bekannt seien, die große Investitionssummen erfordern würden. Derzeit sei jedoch lediglich das Gebiet „Parte- nen" befahren, das Gebiet „Gaschurn“ werde in einem nächsten Schritt erfolgen.
Niederschrift_11_GV.doc Seite 7/8
Philipp Dona merkt an, dass das Kanalnetz in Gaschurn um einiges älter sei, weshalb nahe- liegend sei, dass in Gaschurn sehr wahrscheinlich mit größeren Investitionen zu rechnen sein werde.
Walter Grass erkundigt sich über die Zahlungen betreffend den ÖPNV an die Montafoner- bahn.
Mag. Edgar Palm erläutert, dass für das Mittelfristige Investitionspaket (MIP) eine Summe von EUR 17.700,00 vorgesehen sei. Die Bedarfszuweisungen in Höhe von EUR 5.300,00 seien davon noch in Abzug zu bringen, was somit eine Summe von EUR 12.400,00 ergebe.
Mag. Edgar Palm erläutert weiter, dass zusätzlich noch Abgangszahlungen zu berücksichti- gen seien. Im Voranschlag seien diese mit EUR 231.800,00 dargestellt.
GR Markus Netzer erkundigt sich darüber, ob das MIP der Montafonerbahn direkt mitbe- schlossen werde.
Der Vorsitzende verneint dies, stellt aber klar, dass die Position dennoch im Voranschlag abzubilden sei. Der Beschluss über das MIP sei allerdings zu einem späteren Zeitpunkt se- parat zu fassen.
Nachdem keinerlei weitere Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, den vorlie- genden Voranschlag 2022
1) mit den angeführten Summen von EUR 7.398.100 bzw 9.167.200 im Ergebnishaus- halt sowie EUR 8.962.200 und 13.632.400 im Finanzierungshaushalt sowie EUR 5.476.300 sowie 806.100 aus der Finanzierungstätigkeit zu beschließen;
2) den Beschäftigungsrahmenplan mit den angeführten Obergrenzen wie im Voran- schlag enthalten zu beschließen;
3) die Finanzkraft in Höhe von EUR 3.930.900 festzustellen.
Ferner bittet er dem ebenfalls vorliegenden Bau- und Investitionsplan Kanalisation zuzu- stimmen.
Diesen Anträgen wird einstimmig entsprochen.
zu 14.:Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
Die Niederschrift über die 10. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt.
zu 15.:Allfälliges
e Thomas Stark erkundigt sich über die Wiedereröffnung des MPreis Supermarktes in Gaschurn.
Der Vorsitzende erläutert, dass dieser nicht mehr öffnen werde. Derzeit werden Ge- spräche über eine allfällige anderweitige Nachfolge geführt.
Der Vorsitzende bedankt sich abschließend für den konstruktiven Sitzungsverlauf.
Ende: 20:55 Uhr
Be Der Vorsitzende:
Sandra Tschanhenz Bgm. Daniel Sandrell
Niederschrift_11_GV.doc Seite 8/8