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ÜbersichtGaschurnSitzungsprotokolle

Niederschrift 18. GV-Sitzung

Gaschurn · GV-Sitzungsprotokolle Gaschurn · 20.12.2022

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.gaschurn-partenen.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Matthias Schönherr, Garnerastraße 71a, 6793 Gaschurn (Entwurf) 4) Raumplanungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Ga- …
  • … die Übertragung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs an den Bürgermeister (Übertragungsverordnung) wurde angepasst. o Eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan gem. 8 22 RPG für das Bauvorha- ben Peter Rudigier, Innergantweg 61b, 6791 Gortipohl, Errichtung eines Schop- fes auf dem GST-NR 1222/3, GB Gaschurn, wurde …
  • … keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 3.: Umwidmungsansuchen Matthias Schönherr, Garnerastraße 71a, 6793 Gaschurn (Entwurf) Der Vorsitzende erläutert, dass Matthias Schönherr, Garnerastraße 71a, 6793 …
  • … ein Schopf. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck eine Teilfläche des GST-NR 953/22, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 222 m? im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Carport/Lager" umzuwidmen. Über diesen Entwurf sei zu befinden, um dann die entspre- …

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … UplandParcs Nova im Besitz von UplandParcs bleiben und nicht an private Investoren verkauft werden. ... Für Andrea Schönherr ergebe sich daraus, dass ein Verkauf der Wohnungen lediglich „zu- nächst“ nicht angedacht sei. In weiterer Folge sei dieser jedoch nicht ausgeschlossen. Andrea Schönherr verweist weiters auf den …

Vergabe / Ausschreibung

  • … ab Jänner 2023 wurde beschlossen. o Der Voranschlag 2023 wurde behandelt. o Die Wohnung Feuerwehrstraße 76, Top 9, 6794 Partenen wurde vergeben. o Die Vergabe der Kuration im Natura 2000 Schauraum Partenen wurde behan- delt. « Die Loipenpräparierung werde diesen Winter vom Bauhof übernommen. ®e Monika Wachter werde …

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Gemeindeamt Gaschurn
6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon - Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19

email: gemeinde@gaschurn.at
www.gaschurn-partenen.at

Datum: 23. Februar 2023

AZ: 004-1/18/2022

BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz
sandra.tschanhenz@gaschurn.at

Niederschrift

über die 18. Gemeindevertretungssitzung am 20. Dezember 2022 um 19:30 Uhr im Gemein- deamt Gaschurn.

Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen:
Bgm. Daniel Sandrell, Vizebgm. DI Josef Tschofen, MBA, GR DI (FH) Mar- kus Durig, MSc, Kurt Klehenz, Thomas Stark, Gregory Netzer, Frank Sandrell, Mathias Netzer-Raich (ab 19:38 Uhr), Maximilian Dich, Walter Grass, Artur Pfeifer;

„D’Lischta® Gaschurn-Partenen:
GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Werner Mattle;

Freie Liste für Gaschurn-Partenen:
Philipp Dona, Andrea Schönherr, KommR Dieter Lang;

Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen:
GR Klaus Schröcker, Olivia Immler, Kurt Rudigier, Markus Felbermayer, Stefan Schoder;

„D’Lischta“ Gaschurn-Partenen:
Ludwig Wachter;

Freie Liste für Gaschurn-Partenen:

Schriftführerin: Sandra Tschanhenz

Tagesordnung

  • 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
  • 2) Berichte

3) Umwidmungsansuchen Matthias Schönherr, Garnerastraße 71a, 6793 Gaschurn (Entwurf)

4) Raumplanungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Ga- schurn, der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Silvrettaplatz 1, 6780 Schruns, der Upland Parcs Projekt AT GmbH sowie der Upland Parcs Projekt AT ZWEI GmbH

Niederschrift_18_GV_geändert am

5) Gästetaxeverordnung

  • 6) Tourismusbeiträgeverordnung
  • 7) Zweitwohnsitzabgabeverordnung
  • 8) Wasserleitungsordnung

9) Kanalordnung

10) Abfallgebührenverordnung

11) Hundeabgabe-Verordnung

  • 12) Friedhofsgebührenverordnung
  • 13) Voranschlag 2023
  • 14) Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
  • 15) Allfälliges

Erledigung der Tagesordnung:

zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfä- higkeit

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare

sowie die Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfä- higkeit gegeben ist.

Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte:
e Neubestellung Ortslegalisator
Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.

zu 2.: Berichte
Der Vorsitzende berichtet Folgendes:
«e Beschlüsse / Beratungen aus dem Gemeindevorstand:
o Einem Betreiberwechsel beim Dorfladen Partenen wurde zugestimmt.

o Eine Sperrstundenverlängerung für das Lokal „Heuboda“ wurde erteilt.

o Der Zusatzvereinbarung zur Gewässerreinhaltungsvereinbarung mit der ill- werke vkw AG wurde zugestimmt.

o Diversen Förderungen für Essen auf Rädern wurde zugestimmt.

o Über die Weiterverwendung der Geschäftsflächen im Objekt Dorfstraße 3, Ga- schurn (ehem. Blumen Bitschnau), wurde beraten.

o Die Verordnung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Gaschurn betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs an den Bürgermeister (Übertragungsverordnung) wurde angepasst.

o Eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan gem. 8 22 RPG für das Bauvorha- ben Peter Rudigier, Innergantweg 61b, 6791 Gortipohl, Errichtung eines Schop- fes auf dem GST-NR 1222/3, GB Gaschurn, wurde erteilt.

Niederschrift _18_GV_geändert Seite 2/11

co Einer Mietvertragsverlängerung im Objekt der Vogewosi, Montafonerstraße 131, 6793 Gaschurn, wurde zugestimmt.

o Die Anpassung im Raumplanungsvertrag Gemeinde Gaschurn / Silvretta Montafon / Upland Parcs wurde vorbesprochen.

o Eine Preisanpassung der Gästekarten ab Jänner 2023 wurde beschlossen.
o Der Voranschlag 2023 wurde behandelt.

o Die Wohnung Feuerwehrstraße 76, Top 9, 6794 Partenen wurde vergeben.

o Die Vergabe der Kuration im Natura 2000 Schauraum Partenen wurde behan- delt.

« Die Loipenpräparierung werde diesen Winter vom Bauhof übernommen.

®e Monika Wachter werde mit 31. Dezember 2022 ihre Pension antreten. Maria Wachter sei bereits seit Ende September 2022 in Pension. Bei beiden bedanke er sich nochmals recht herzlich für ihre Arbeit und wünsche alles Gute im wohlverdienten Ruhestand.

e Susanne Kuster, Leiterin des Kindergartens Partenen, feiere heuer ihr 25-jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeinde Gaschurn. Auch dazu gratuliere er recht herzlich.

Mathias Netzer-Raich nimmt ab 19:38 Uhr an der Sitzung teil.

« Bei der Dorfgemeinschaft Gaschurn-Partenen, dem Team des Tennisclub Gaschurn und der Gemeinde bedanke er sich für die Organisation der beiden Märkte, die sehr gut angenommen wurden.

« Ein weiterer Besprechungstermin zur Bergerstraße habe stattgefunden. Die Einreich- pläne werden nun vorbereitet.

e Mit den Verantwortlichen des Krankenpflegevereins Innermontafon habe ebenfalls eine Besprechung stattgefunden. Der Verein habe sich finanziell wieder etwas erholt.

Zwischenzeitlich habe der KPV jedoch mit Personalengpässen zu kämpfen, weshalb ein Personalpool mit dem Außermontafon zur Diskussion stehe.

In diesem Zusammenhang schlage er vor, anstatt der Weihnachtsgeschenke an die Gemeindevertretung auch in diesem Jahr wieder eine Spende in Höhe von EUR 100,00 / Mandatar an den Krankenpflegeverein Innermontafon zu tätigen. Die Anwesenden nehmen diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.

Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren.

zu 3.: Umwidmungsansuchen Matthias Schönherr, Garnerastraße 71a, 6793 Gaschurn (Entwurf)

Der Vorsitzende erläutert, dass Matthias Schönherr, Garnerastraße 71a, 6793 Gaschurn, plane, im Bereich des GST-NR 953/2, GB Gaschurn, ein Carport zu errichten. In diesem Be- reich bestehe bereits ein Schopf. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck eine Teilfläche des GST-NR 953/22, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca.

222 m? im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Carport/Lager" umzuwidmen. Über diesen Entwurf sei zu befinden, um dann die entspre- chende Anrainerverständigung und Einholung von Stellungnahmen durchführen zu können.

Christoph Wittwer erkundigt sich über einen öffentlichen Weg in diesem Bereich.

Der Vorsitzende erklärt nach Überprüfung des Vorarlberg Atlas, dass in diesem Bereich kein öffentlicher Weg bzw. kein Öffentliches Gut erkennbar sei.

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem Entwurf über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes gemäß Plan Nr. 3/2022 vom 12. Dezember 2022 zuzustimmen.

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Andrea Schönherr erklärt sich für befangen und enthält sich ihrer Stimme.

Dem Antrag wird sodann einstimmig zugestimmt (1 Enthaltung aufgrund Befangenheit: Andrea Schönherr).

zu 4.: Raumplanungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Ga- schurn, der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Silvrettaplatz 1, 6780 Schruns, der Upland Parcs Projekt AT GmbH sowie der Upland Parcs Projekt AT ZWEI GmbH

Der Vorsitzende erläutert, dass in der 15. Gemeindevertretungssitzung am 23. Juni 2022 dem Raumplanungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH sowie der Upland Parcs Projekt AT GmbH zugestimmt wurde. Vor einigen Wochen wurde seitens der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH bzw. Upland Parcs sodann eine Zu- satzvereinbarung zum Raumplanungsvertrag mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.

Nach einer Vorbesprechung im Gemeindevorstand wurde sodann angeregt, den bestehenden Raumplanungsvertrag neu zu fassen, um Nebenabreden zu vermeiden.

Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Upland Parcs Projekt AT ZWEI GmbH derzeit in Gründung sei. Beide Gesellschaften stünden jedoch im Eigentum von Bastiaan Taselaar. In den Verträgen zwischen der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH sowie der Upland Parcs Projekt AT GmbH haben sich Änderungen dahingehend ergeben, dass der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH ein Wiederkaufsrecht zugestanden werde, sollten nicht bis zum 31. De- zember 2024 die Aushubarbeiten zum Projekt erfolgen.

Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass RA Dr. Gregor Lässer mit E-Mail vom 17. November 2022 dazu wie folgt Stellung genommen habe:

Das Wiederkaufsrecht für die SiMo soll statt des bisherigen Vorkaufrechts für die SiMo einge- räumt werden. Damit bliebe der Gemeinde das Vorkaufsrecht im Rang wie bisher auf den vertragsgegenständlichen Liegenschaften erhalten. Falls also der Wiederkaufsfall eintreten würde, kauft die SiMo die Liegenschaften zurück, und müsste das (in diesem Zeitpunkt verbü- cherte) Vorkaufsrecht der Gemeinde mit übernehmen.

Ich sehe die Einräumung des Wiederkaufsrechts und auch das Druckmittel „Aushub“ positiv für die Gemeinde, nicht nur hinsichtlich des Beginns der Dreijahresfrist, sondern auch hinsicht- lich der Umsetzung des Hotelprojekts. Die SiMo ist wie die Gemeinde daran interessiert, dass möglichst rasch Hotelbetten entstehen. Aus Sicht der Gemeinde würde im Wiederkaufsfall und der nicht rechtzeitigen Fertigstellung neben der Pönale auch das Vorkaufsrecht schlagend, sofern die SiMo die projektgegenständlichen Liegenschaften samt Projekt wiederum an einen neuen Investor verkaufen will.

Durch die zusätzliche Projekt-Gesellschaft auf der Käuferseite ergibt sich für mich eher ein Vorteil für die Gemeinde, weil zwei zusätzliche Haftungsträger für die Pönale bestehen. Den genauen Hintergrund für die zwei zusätzlichen Käufergesellschaften kenne ich nicht. Ich gehe davon aus, dass dies vor allem wirtschaftliche (finanzierungs- sowie steuerrechtliche) Gründe haben wird. Für die Gemeinde ist dies aus meiner Sicht kein Nachteil.

Weiter erläutert der Vorsitzende, dass Bastiaan Taselaar ihm in einem Gespräch mitgeteilt habe, dass sein Steuerberater und Rechtsanwalt zur Gründung dieser weiteren Gesellschaft geraten haben, um finanzierungstechnische und steuerrechtliche Vorteile zu nutzen. Grund- bücherlich werden die Grundstücke nicht an die verschiedenen Gesellschaften aufgeteilt und auch planerisch überrage das Projekt die jeweiligen Grundstücksgrenzen. Bastiaan Taselaar habe zusätzlich mitgeteilt, dass er auch mit dem vorangegangenen Vertrag einverstanden sei, sollte die Gemeinde dem neuen nicht zustimmen. Jedenfalls solle spätestens Anfang des nächsten Jahres die Einreichung erfolgen.

Andrea Schönherr erkundigt sich, ob die Umwidmung bereits abgeschlossen sei, was der Vor- sitzende bejaht.

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Andrea Schönherr führt weiter aus, dass aus ihrer Sicht ein Interessenskonflikt bei der Rechts- beratung bestehe. Die TWP Rechtsanwälte GmbH berate in diesem Zusammenhang einer- seits die Gemeinde, andererseits aber auch die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, was sie eher ungünstig sehe.

Zusätzlich habe sich Andrea Schönherr über Upland Parcs informiert und sei im Internet auf deren Homepage auf folgende Veröffentlichung gestoßen:

Nach mehr als zwei Jahren der Vorbereitung ist es nun endlich soweit: Letzte Woche haben wir von der Gemeinde Gaschurn grünes Licht für das neue Upland Parcs Vier-Sterne-Famili- enresort Nova erhalten! Damit ist der Weg frei für unser neues Projekt im Montafoner Tal. ...

Damit wird Upland Parcs mehrere neue Wege einschlagen. Zunächst einmal wird Upland Parcs Nova im Besitz von Upland Parcs bleiben und nicht an private Investoren verkauft werden. ...

Für Andrea Schönherr ergebe sich daraus, dass ein Verkauf der Wohnungen lediglich „zu- nächst“ nicht angedacht sei. In weiterer Folge sei dieser jedoch nicht ausgeschlossen.

Andrea Schönherr verweist weiters auf den Bericht „Der Schmäh mit dem Chalet“, der auf Servus TV ausgestrahlt wurde. Darin werde die gesamte Problematik mit dem Investorenmo- dell dargestellt. Auch Anteile an Hotels können verkauft bzw. durch ausländische Investoren erworben werden. Oftmals werden zwei Gesellschaften gegründet, um bei einem allfälligen Konkurs der einen, den Bestand der anderen zu sichern. Auch daraus ergebe sich eine Art Investorenmodell.

Philipp Dona ergänzt, dass in diesem Bericht auch die Problematik der Eigennutzung klar dar- gelegt werde. Dass Anteile an einer GmbH verkauft werden, könne jedoch nicht verhindert werden.

Der Vorsitzende erläutert, dass es allerdings einen gravierenden Unterschied zum Projekt in Gaschurn gebe. Im Raumplanungsvertrag wurde bereits die Parifizierung einzelner Wohnun- gen ausgeschlossen, somit sei kein Abverkauf und keine Übernahme ins grundbücherliche Eigentum dieser Einheiten möglich. Weiter wurde bei einer illegalen Nutzung eine Pönalzah- lung vereinbart.

Andrea Schönherr ist der Meinung, dass bei einem Projekt in dieser Größenordnung von Be- ginn an klar sein müsse, wie die Finanzierung und steuerliche Abwicklung erfolge. Dass nach einem knappen halben Jahr eine weitere Gesellschaft gegründet werde, sei für sie dubios. So ein Schritt müsse aus ihrer Sicht vorher durchdacht sein.

GR Markus Durig ergänzt, dass Bastiaan Taselaar bei einer vorangegangenen Besprechung bereits in Aussicht gestellt habe, dass eine weitere Gesellschaft gegründet werde. Dies sei bereits bekannt gewesen.

Philipp Dona teilt mit, dass dem Raumplanungsvertrag in der Vergangenheit bereits zuge- stimmt wurde, ob der Betreiber nun seriös sei oder nicht, bleibe dahingestellt.

Nach erneuter Diskussion über die damalige Erteilung des Abbruchbescheides für die Tennis- halle bzw. des unterlassenen Versuches diese Infrastruktur zu erhalten, erläutert Kurt Klehenz, dass über diese Themen sehr wohl vorab beraten bzw. berichtet wurde. In der Gemeindever- tretung waren damals jedoch nicht die jetzigen Mandatare vertreten. Deshalb könne nun aber nicht davon ausgegangen werden, es habe keinerlei Information gegeben.

GR Markus Netzer ergänzt, dass die Gemeindevertretung aus seiner Sicht seitens der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Nichts desto trotz werde er dem überarbeiteten Raumplanungsvertrag auch heute zustimmen.

Aufgrund der Diskussion über steuerliche Vor- und Nachteile betreffend die Gründung einer weiteren Gesellschaft wird Gemeindekassier Mag. Edgar Palm der Sitzung zugezogen.

Mag. Edgar Palm nimmt ab 20:15 Uhr an der Sitzung teil.

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Gemeindekassier Mag. Edgar Palm erläutert, dass dem vorliegenden Vertrag keinerlei Anga- ben zur GmbH-Gründung zu entnehmen seien. Er könne deshalb keine Beurteilung vorneh- men. Normalerweise bestehe eine Besitz- und eine Betriebs-GmbH. Dies müsste jedoch dem Firmenbuch entnommen werden. Da sich die zweite Gesellschaft derzeit jedoch noch in Grün- dung befinde, könne auch dies nicht erfolgen.

Die Frage von Andrea Schönherr, ob der Inhalt der zweiten Gesellschaft bekannt sei bzw.

Einsicht genommen wurde, wurde vom Vorsitzenden verneint.

Der Vorsitzende ergänzt dazu, dass allfällige Beteiligungen durch stille Gesellschafter im Fir- menbuch nicht angeführt seien.

GR Markus Durig erläutert, dass im Raumplanungsvertrag ein Investorenmodell ausgeschlos- sen wurde. Die Gründung einer weiteren Gesellschaft ändere an diesem Umstand nichts. Er sei deshalb der Meinung, dass diesem Raumplanungsvertrag zugestimmt werden könne.

Dieter Lang erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme.

Andrea Schönherr erläutert, dass sie aufgrund der bereits dargelegten Gründe dem Raumpla- nungsvertrag nicht zustimme.

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem vorliegenden Raumplanungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Silvrettaplatz 1, 6780 Schruns, der Upland Parcs Projekt AT GmbH sowie der Upland- Parcs Projekt AT ZWEI GmbH, zuzustimmen.

Diesem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt (1 Enthaltung aufgrund Befangenheit: Dieter Lang; 1 Gegenstimme: Andrea Schönherr).

zu 5.: Gästetaxeverordnung
Die Gästetaxe wird einstimmig wie folgt festgelegt:

Winter 2022/23 Sommer 2023 Winter 2023/24 Sommer 2024
2,30 2,30 2,50 2,50

Dieter Lang merkt an, dass auch eine höhere Gästetaxe gerechtfertigt wäre, wenn daraus entsprechende Leistungen resultieren würden.

Der Vorsitzende erläutert, dass diese Diskussion immer wieder auftrete. Er weise diesbezüg- lich jedoch auch daraufhin, dass seitens der Gemeinde Entgelte für die Talabfahrt sowie die Loipen bezahlt sowie die Instandhaltung der Wanderwege, Spielplätze und zweier Freibäder finanziert werde. Andererseits die Beiträge in den Öffentlichen Personennahverkehr zu leisten seien. Zusätzlich habe ein Tourismusort auch mehr Bedarf an gut ausgestatteten Rettungsor- ganisationen und unterstütze die touristischen Vereine wie Trachtengruppe oder Bürgermusik.

Diese Investitionen seien weitestgehend aufgrund des touristischen Angebots notwendig, auch wenn diese meist nicht in direkten Zusammenhang gebracht werden.

Kurt Klehenz ist der Meinung, dass dies besser kommuniziert werden sollte. Der Gast selbst sehe diese Entwicklung sehr wohl, lediglich die Unternehmer sollten besser aufgeklärt werden bzw. sich vielleicht auch selbst informieren.

Auf Frage von Andrea Schönherr über die Harmonisierung der Gästetaxe im Montafon, erläu- tert der Vorsitzende, dass dies bereits diskutiert wurde. Er ist der Meinung, dass es montafon- weit eine einheitliche Gästetaxe geben sollte.

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zu 6.: Tourismusbeiträgeverordnung

Der Hebesatz für den Tourismusbeitrag wird einstimmig mit 1,5 % festgelegt.

zu 7.: Zweitwohnsitzabgabeverordnung

Die Zweitwohnsitzabgabe wird einstimmig wie folgt festgelegt:

Zweitwohnsitzabgabe gem. Verordnung

Bis maximal 110 m? Geschossfläche (Ortsklasse A) je m? laut Höchsttarif Land 18,47 2.030,41

pro Wohnwagen und Halbjahr (Ortsklasse A) laut Höchsttarif Land

127,37

zu 8.: Wasserleitungsordnung

Die Wassergebühren werden einstimmig wie folgt festgelegt:

Wassergebühren netto + 10 % USt

20.12.2022

1. Wasseranschlussbeitrag

1.1._ Beitragssatz gemäß $ 20 der Wasserleitungsordnung

32,22

1.2._für Ferienwohnungen gem. $ 16 Abs 3 RPIG

Erhöhung der Bewertungseinheil um 50 % (8 21 Abs 6 WasserVO)

2. Wasserbezugsgebühr

bis 31.10. ab. 1.11.

2.1. Gebührensatz für 1 m? Wasser emitielt Über einen Wasserzähler 2,18 2,40 2.2. jährliche Pauschalgebühren (ohne Wasserzähler)

Haushalte alleinstehender Personen 220,00

Gebäude, Betriebe, Anlagen 424,00

Haushalte mit Fremdenzimmervermietung zusätzlich pro Nächtigung 1,12

2.3. Wasserbezugsgebühr für Bauwasser

Zuschlag von 10 % auf die Wasseranschlussgebühr

3. jährliche Wasserzählermiete

3.1._Wasserzähler bis 4 m?

15,70

3.2. Wasserzähler über 4 m?

44,10

zu 9.: Kanalordnung

Die Kanalgebühren werden wie folgt einstimmig festgelegt:

Kanalgebühren netto + 10 % USt

1. Kanalanschlussbeitrag

20.12.2022

1.1._ Beitragssatz gem. $ 12 Kanatgesetz

59,13

1.2. für Ferienwohnungen gem. & 16 Abs 3 RPIG

Erhöhung der Bewertungseinheit um 50 % ($ 14 Abs 7 KanalG)

2. Kanalbenützungsgebühren bis 31.10. ab 1.11.

2.1. _Gebührensatz für 1 m? Abwasser ermittelt über einen Wasserzähler 4,24 4,60 2.2. jährliche Pauschalgebühren (ohne Wasserzähler)

Haushalte alleinstehender Personen 410,00

Gebäude, Betriebe, Anlagen 811,00

Haushalle mit Fremdenzimmervermietung zusätzlich pro Nächtigung 1,89

zu 10.:Abfallgebührenverordnung

Die Abfallgebühren werden wie folgt einstimmig festgelegt:

Niederschrift_18_GV_geändert

Müllgebühren netto + 10 % USt
1. GRUNDGEBÜHR für Haushalte

a) Einzelpersonen (alleinstehend) 20,00
zuzüglich Mindestabnahme von 6 Müllsäcken zu 40 Liter 19,64
b) bis inkl 3 Personen 49,00
zuzüglich Mindestabnahme von 9 Müllsäcken zu 40 Liter 29,45
c) mehr als 3 Personen 72,00
zuzüglich Mindestabnahme von 15 Müllsäcken zu 40 Liter 49,09

2. GRUNDGEBÜHR für Fremdenzimmer-Vermietung (zusätzlich zu Punkt 1)

Pro Nächtigung 0,069
In anderen Fällen mindestens 20,00
Beiriebe... bis 05 Mitarbeiter/75.000,00 Umsatz 72,00
Betriebe... bis 10 Mitarbeiter/150.000,00 Umsatz 144,00
darüber 289,00
3. Ferienwohnungen
Eigentümer und Familienangehörige 74,00
zuzüglich Mindestabnahme von 10 Müllsäcken zu 40 Liter 32,73 Bei Vermietung und anderer Nutzung 74,00 + 0,069 je Nächtigung.

  • 4. Verkauf Müllsack nach Bedarf (Brutto)
  • a) zu 40 Liter 3,27 3,60
  • b) Biomüllsack zu 8 Liter 0,65 0,72
  • c) Biomüllsack zu 15 Liter 1,22 1,34

_&. Entleerung Container

  • a) Normaltarif 240 Liter 20,78
  • a) Normaltarif 660 Liter 57,13
  • a) Normaltarif 800 Liter 69,25
  • b) Pressmüll 800 Liter 121,17
  • a) Normaltarif 1.100 Liter 95,20
  • b) Pressmüll 1.100 Liter 166,63

6. Bauschuft auföffentlichen Deponien & Altmaterial aller Art sowie Sperrmüll

und Grünabfälle

Sperrmüll 0,38
Grünabfälle 0,05
Altholz 0,28
Flachglas 0,06
Bauschutt 0,21
Sondermüll 0,63

zu 11.:Hundeabgabe-Verordnung
Die Hundeabgabe wird einstimmig mit EUR 62,00 / Hund festgelegt.

zu 12.:Friedhofsgebührenverordnung

Der Vorsitzende erläutert, dass die Friedhofsgebühren in der zweiten Finanzausschusssitzung genauer behandelt wurden. In Anlehnung an die Gebühren der Marktgemeinde Schruns wur- den diese in weiterer Folge angepasst.

Die Friedhofgebühren werden sodann wie folgt einstimmig festgelegt:

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Einzelgrab?

FRIEDHOFSGEBÜHREN: Urnennische: Doppetgrab:
Erstankauf 94,00 188,00
Verlängerung 97,00 194,00
Gemeinschaftsurne 532,00
Erhaltungskostenbeitrag jährlich 27,80

Bestattung Montag-Samstag 12.00 Uhr Öffnen, danach Zuschlag 100 %, Sonn- und

Feiertag Zuschlag 200 % 810,00
Bestattung Montag-Samstag 12.00 Uhr Schließen, danach Zuschlag 100 %, Sonn- 440.00 und Feiertag Zuschlag 200 % '

Umenbestattung im Erdgrab 200,00
Umenbestattung in der Urnennische 118,00
Urmenbestattung im Gemeinschaftsgrab 180,00

Weiters wird festgelegt, die Gebühren für Erstankauf und Verlängerung im nächsten Jahr zu harmonisieren.

zu 13.:Voranschlag 2023

Der Vorsitzende bittet um kurze Darstellung des Voranschlages durch Gemeindekassier Mag.
Edgar Palm.

Mag. Edgar Palm erläutert die Darstellung des Haushaltsergebnisses wie folgt:

Die Erträge aus eigenen Abgaben werden mit ca. EUR 2,3 Mio prognostiziert. Damit belaufe sich diese Summe noch unter den Werten aus dem Jahr 2019. Vorrangig könne dies mit der Einnahme des Tourismusbeitrages erklärt werden, welcher immer vom zweitletzten Jahr be- rechnet werde, welches noch „Corona-Jahr“ sei. 2024 werden sich diese Einnahmen bereits erholen. Die Erträge aus den Ertragsanteilen zeigen eine erfreuliche Entwicklung und steigen auf ca. EUR 2 Mio. Die Erträge aus den Gebühren wurden bereits mit den heute beschlosse- nen Gebührenerhöhungen prognostiziert. Somit ergeben sich Erträge aus der operativen Ver- waltungstätigkeit in Höhe von ca. EUR 6,7 Mio. Die Erträge aus Transfers ergeben sich insge- samt mit ca. EUR 1,3 Mio. Darin enthalten seien unter anderem die Transfererträge von Trä- gern öffentlichen Rechts mit ca. EUR 850.000,00. Somit ergebe sich einnahmenseitig 2023 eine Summe von ca. EUR 8 Mio.

Ausgabenseitig ergebe sich einerseits der Personalaufwand mit ca. EUR 1,3 Mio. Darin ent- halten sei bereits die kollektivvertragliche Erhöhung von ca. 7,3 % sowie die Biennalsprünge.

Beim Sachaufwand seien unter anderem die geplanten Straßensanierungen sowie Gebäu- deinstandhaltungen enthalten. Die Transferzahlungen erfolgen in erster Linie an das Land Vor- arlberg. Bei den Transferzahlungen für die Spitäler ergebe sich ein Bonus, da Land und Bund diese größtenteils übernehmen. Beim Sozialfonds sei jedoch die Bemessungsgrundlage an- gehoben und zum zweiten Mal indexiert worden. Daraus ergeben sich höhere Verpflichtungen für die Gemeinden.

Die Transferzahlungen an Unternehmen steige 2023 wieder an. Die Beiträge an Montafon Tourismus steigen aufgrund der weggefallenen Reduktion wieder an. Auch die Beiträge an die ARA steigen aufgrund der Erhöhung der Energiekosten sowie des Personalaufwands.

Jedenfalls sei auch auf den Zinsaufwand zu verweisen. In der Vergangenheit lag dieser meist bei ca. EUR 300.000,00. Dieser Wert habe sich einerseits verfünffacht. Andererseits werden wahrscheinlich weitere Zinsaufwände für Neuverschuldungen hinzukommen. Somit ergebe sich ausgabenseitig eine Summe von ca. EUR 9,8 Mio.

Werden dann Erträge und Aufwände saldiert, erbe sich ein negatives Nettoergebnis von ca.

EUR 1,7 Mio. Bei einzelnen Ausgabenpositionen, insbesondere bei der Instandhaltung, sei zu berücksichtigen, dass es sich bei ca. EUR 500.000,00 um Einmaleffekte handle. Bei zusätzli- cher Berücksichtigung der Abschreibungen würde sich das Ergebnis knapp an der Nulllinie befinden. Keinesfalls können damit jedoch die laufenden Tilgungen und Investitionen gedeckt werden.

Niederschrift_18_GV_geändert Seite 9/11

Im Voranschlag sei für 2023 eine Investitionssumme von ca. EUR 4,4 Mio enthalten. Darin enthalten seien diverse Projekte wie Wildbach- und Lawinenverbauungen, Straßenbau, Rad- wegsanierungen, Sanierung des Kirchplatzes oder Investitionen in Wasser- und Kanalinfra- struktur. Die Neugestaltung der Ortseingänge sei mit EUR 80.000,00 enthalten, ebenso wie die Optimierung der Beleuchtung.

Zu beachten sei beispielsweise bei den Beteiligungen an die EWH, dass dadurch wiederum Folgeeinnahmen durch Einspeiseentgelte erzielt werden. Beim Mountain Beach sei künftig lediglich die Abgangsdeckung zu tragen, die Kredite laufen aus.

Nach kurzer Diskussion über einzelne Positionen im Voranschlag stellt der Vorsitzende den Antrag, dem vorliegenden Voranschlag 2023 zuzustimmen.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt und dieser mit folgenden Werten beschlossen:

Die Gemeindevertretung hat den Voranschlag 2023 gemäß $ 73 Abs. 5 GG. wie folgt beschlossen:

Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt

Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 8.048.700,00 9.014.500,00 Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 9.776.700,00 13.373.000,00 Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo -1.728.000,00 -4.358.500,00 Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 5.038.400,00 Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 679.900,00 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der

voranschlagswirksamen Gebarung -1.728.000,00 0,00

Mag. Edgar Palm erläutert sodann den Beschäftigungsrahmenplan und die Finanzkraft.

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, den Beschäftigungsrahmenplan mit 19,08 Vollzeit- äquivalenten festzulegen und die Finanzkraft gemäß $ 73 Abs. 3 GG für 2023 mit EUR 3.877.500 festzustellen.

Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.

zu 14.:Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
Die Niederschrift über die 17. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt.

zu 15.:Neubestellung Ortslegalisator

Der Vorsitzende erläutert, dass Otto Bruggmüller nach rund 52 Jahren sein Amt als Ortslega- lisator niederlegen möchte. Nach einigen Vorgesprächen, mache er den Vorschlag, Andreas Millinger als seinen Nachfolger zu bestellen. Aus seiner Sicht könnten Beglaubigungen dann auch untertags im Gemeindeamt stattfinden.

Nachdem keine Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, Andreas Millinger als Nachfolger von Otto Bruggmüller zum Ortslegalisator zu bestellen.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Der Vorsitzende bedankt sich in diesem Zusammenhang bei Otto Bruggmüller für seine jahre- lange Tätigkeit.

zu 16.: Allfälliges

« Dieter Lang erläutert, dass gerade an den Wochenenden im Dorf immer wieder Müll herumliege. Er macht den Vorschlag, eventuell einen Arbeitsplatz für Aufräumtätigkei- ten zu schaffen.

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Mathias Netzer-Raich ergänzt, dass auch die Betriebe darauf hingewiesen werden soll- ten, darauf zu achten, dass keine Verschmutzungen erfolgen.

e Philipp Dona teilt mit, dass bei der Kreuzung Schulstraße / Montafonerstraße 1188 aufgrund von geparkten Autos taleinwärts, die Sicht stark beeinträchtigt werde. Es wäre zu prüfen, ob dieser Bereich abgesperrt werden könnte.

e Kurt Klehenz bittet darum, auch nach dem Ausräumen des Tourismusbüro Partenen weiterhin Prospektmaterial anzubieten. Derzeit seien sämtliche Projektständer im Fo- yer leer.

e Andrea Schönherr erkundigt sich, ob die illwerke vkw AG der Partnerschaftsvereinba- rung mittlerweile zugestimmt habe.

Der Vorsitzende bejaht dies und erläutert, dass die Vereinbarung bereits unterfertigt sei.

Andrea Schönherr erläutert, dass ihres Wissens nach unterschiedliche Vereinbarun- gen kursieren und stellt die Frage, ob sämtliche Verträge, im Sinne der Verbesserungs- klausel, auch bei den Privateigentümer entsprechend angepasst werden.

Der Vorsitzende erläutert, dass es einerseits eine Partnerschaftsvereinbarung mit den Gemeinden gebe und andererseits Dienstbarkeitsverträge mit einzelnen Grundeigen- tümern. Diese Grundeigentümer seien einerseits Privatpersonen und andererseits teil- weise auch Gemeinden. Die Dienstbarkeitsrechte und Entschädigungen werden bei allen Eigentümern gleichermaßen gehandhabt. Dies liege auch schriftlich seitens der ilwerke vkw AG vor.

GR Markus Netzer ergänzt, dass aufgrund der nun vorliegenden Zustimmung der öf- fentlichen Hand, der Druck auf die Privateigentümer enorm verstärkt werde. Ebenfalls möchte er deutlich machen, dass die Zusatzvereinbarung zur Gewässerreinhaltungs- vereinbarung vom Gemeindevorstand mehrheitlich und nicht einstimmig beschlossen wurde.

e Der Vorsitzende erläutert, dass er den Hinweis erhalten habe, auch bei der Landwirt- schaftsförderung eine Indexierung zu überdenken und bittet den Landwirtschaftsaus- schuss in der nächsten Sitzung darüber zu beraten.

Der Vorsitzende bedankt sich abschließend bei allen Gemeindevertreter Innen, den Vorstän- den, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gemeindeamt und dem Bauhof so- wie den Ortsvereinen und allen, die sich immer wieder für die Gemeinde einsetzen für die gute Zusammenarbeit, wünscht schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ende: 21:41 Uhr

Die Schriftführerin: ) Der Vorsitzende:
‘Sandra Tschanhenz Bgm. Daniel Sandrell

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