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ÜbersichtGaschurnSitzungsprotokolle

21. Niederschrift Gemeindevertretungssitzung

Gaschurn · GV-Sitzungsprotokolle Gaschurn · 27.04.2023

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Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … und Entwurfspräsentation über die angedachte Gründung eines Gemeinde- verbands 4) Berichte ) Richtlinien für die Förderung der Landwirtschaft 6) Umwidmungsansuchen Rainer Wachter, Dorfstraße 26, 6793 Gaschurn (Entwurf) Zustimmungserklärung Mitverlegung Straßenbeleuchtung sowie Minirohrverband (Breit- band), …
  • … zu erstellen sei. Dies selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Luzian Burgstaller erläutert weiter, dass die Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) aus dem Jahr 2009 als Grundlage übernommen werden konnten. Diverse weitere Kon- zepte seien in den Ausarbeitungsprozess eingeflossen. Er weise jedoch …
  • … eingeflossen. Er weise jedoch daraufhin, dass dem REP im Gegensatz zum REK bindende Wirkung zukomme. Der REP bilde die Grundlage für Flächenwidmung, Bebauungsplanung und auch Beurteilung diverser anderer Projekte. Luzian Burgstaller erläutert den Anwesenden die geforderten Mindestinhalte gemäß 8 11 Vibg RPG und den …
  • … $ 19 Abs. 7 erwähnt sei, um die Talbe- reiche von den Bergbereichen abzugrenzen. Cornelia Hammer-Larcher teilt mit, dass im vorliegenden Dokument öfter ein Bebauungsplan erwähnt werde, ein solcher allerdings nicht bestehe. Luzian Burgstaller erklärt, dass sich diese Inhalte nicht auf einen bestehenden Bebauungsplan beziehen. …

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Gemeindeamt Gaschurn

6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon - Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at

Datum: 04. Mai 2023

AZ: 004-1/21/2023

BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz
sandra.tschanhenz@gaschurn.at

Niederschrift

über die 21. Gemeindevertretungssitzung am 27. April 2023 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt

Gaschurn.

Anwesend:

Gäste zu TOP 2:

Gäste zu TOP 3:

Entschuldigt:

Schriftführerin:

Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen:

Bgm. Daniel Sandrell, Vizebgm. DI Josef Tschofen, MBA, Kurt Klehenz, Markus Felbermayer, Frank Sandrell, Mathias Netzer-Raich, Gerhard Saler, Walter Grass, Artur Pfeifer;

„D’Lischta“ Gaschurn-Partenen:
GR Markus Netzer, Ludwig Wachter, Christoph Wittwer;

Freie Liste für Gaschurn-Partenen:
Andrea Schönherr, KommR Dieter Lang, Cornelia Hammer-Larcher;

Herbert Bork, stadtland
Luzian Burgstaller, stadtland

Christof Obwegeser, Marktgemeinde Schruns
Markus Rudigier, Gemeinde Bartholomäberg
Oliver CHRISTOF, Vorarlberger Gemeindeverband

Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen:
GR DI (FH) Markus Durig, MSc, GR Klaus Schröcker, Olivia Immler, Kurt Rudigier, Thomas Stark, Gregory Netzer, Stefan Schoder;

„D’Lischta® Gaschurn-Partenen:

Freie Liste für Gaschurn-Partenen:
Philipp Dona;

Sandra Tschanhenz

Tagesordnung

  • 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
  • 2) Überarbeitung Räumlicher Entwicklungsplan der Gemeinde Gaschurn

3) Vorstellung und Entwurfspräsentation über die angedachte Gründung eines Gemeinde- verbands

4) Berichte

) Richtlinien für die Förderung der Landwirtschaft

6) Umwidmungsansuchen Rainer Wachter, Dorfstraße 26, 6793 Gaschurn (Entwurf)

Zustimmungserklärung Mitverlegung Straßenbeleuchtung sowie Minirohrverband (Breit- band), Errichtung neuer Fundamente für die Straßenbeleuchtung sowie Verteilerstand- orte - Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn (GST-NR 313/1, 312/1, 222, 3397 und 187/2, GB Gaschurn)

8) Zustimmungserklärung Mitverlegung Straßenbeleuchtung sowie Minirohrverband (Breit- band) - Öffentliches Gut, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn (GST-NR 3330 und 3337/6, GB Gaschurn)

9) Verlegung des Öffentlichen Gutes GST-NR 3384/1, GB Gaschurn

10) Grundeinlösungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Ga- schurn und Maria Kofler, Obertösens 74, 6541 Tösens — Sanierung Bergerstraße

  • 11) Breitbandausbau
  • 12) Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
  • 13) Allfälliges

Erledigung der Tagesordnung:

zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfä- higkeit

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare

sowie die Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfä- higkeit gegeben ist.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gäste zu TOP 3. zuvor in St. Gallenkirch ihre Präsentation abhalten, weshalb der Zeitpunkt ihres Eintreffens nicht genau abgeschätzt werden könne. Er macht den Vorschlag, allenfalls mit der Tagesordnung fortzufahren und TOP 3. bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung zu behandeln. Die Anwesenden sind damit einverstan- den.

zu 2.: Überarbeitung Räumlicher Entwicklungsplan der Gemeinde Gaschurn

Der Vorsitzende begrüßt Herbert Bork und Luzian Burgstaller von stadtland und übergibt direkt das Wort.

Herbert Bork begrüßt alle Anwesenden und bittet Luzian Burgstaller direkt um die Präsentation der bereits erarbeiteten Inhalte.

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Luzian Burgstaller erläutert den derzeitigen Stand und die geplanten weiteren Schritte. Er er- läutert, dass der Vorentwurf des REP-Berichts bereits übermittelt und teilweise Rückmeldun- gen eingearbeitet wurden. Heute sollen auch die Planunterlagen übergeben werden, um auch dazu Rückmeldungen empfangen zu können.

Luzian Burgstaller erklärt, dass sich der Räumliche Entwicklungsplan (REP) derzeit in der Ent- wurfsphase befinde. Nach Vorlage des überarbeiteten Berichtes inklusive Planunterlagen sei die Umweltprüfung vorgesehen. Anschließend daran werde das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt, in welchem die Bevölkerung die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen habe. Die dann eingelangten Stellungnahmen werden vor dem endgültigen Beschluss neuer- lich von der Gemeindevertretung behandelt.

Herbert Bork betont, dass der Entwurf gemeinsam zu erstellen sei. Dies selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Luzian Burgstaller erläutert weiter, dass die Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) aus dem Jahr 2009 als Grundlage übernommen werden konnten. Diverse weitere Kon- zepte seien in den Ausarbeitungsprozess eingeflossen. Er weise jedoch daraufhin, dass dem REP im Gegensatz zum REK bindende Wirkung zukomme. Der REP bilde die Grundlage für Flächenwidmung, Bebauungsplanung und auch Beurteilung diverser anderer Projekte.

Luzian Burgstaller erläutert den Anwesenden die geforderten Mindestinhalte gemäß 8 11 Vibg RPG und den Aufbau der Verordnung. Die Verordnung bestehe aus dem Verordnungstext, welcher Ziele und Strategien beinhalte sowie aus dem Planteil. Ergänzend dazu gebe es einen Erläuterungsbericht.

Herbert Bork erläutert, dass der Vorentwurf des REP-Berichtes übermittelt wurde und bittet um Bekanntgabe allfälliger Anmerkungen, Änderungswünsche und stehe für Fragen zur Ver- fügung.

Andrea Schönherr erkundigt sich zu $ 5 Abs. 10 des Vorentwurfes über die darin erwähnten Umlegungsverfahren. Sie verstehe diesen Punkt so, dass eine Umlegung bei Bedarf für einen Grundeigentümer zwingend sei. Für sie stelle dies eine Enteignung dar, weshalb sie den Zu- satz „mit Zustimmung der Grundeigentümer“ anrege.

Herbert Bork erläutert, dass dieses Instrument zur Anwendung gelange, um einen Bereich überhaupt bebaubar zu machen. Grundsätzlich werde ein Umlegungsverfahren auf Antrag der Mehrheit der Grundeigentümer ausgelöst. Allerdings gebe es auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ein solches Umlegungsverfahren veranlasse. Grund dafür sei, dass möglichst effi- ziente Baumöglichkeiten geschaffen werden.

Cornelia Hammer-Larcher ist der Meinung, dass bei einem positiven Beschluss über den vor- liegenden Entwurf, ohne den von Andrea Schönherr angeregten Zusatz, die Zustimmung der Gemeindevertretung zu solchen Umlegungsverfahren erteilt werde.

Herbert Bork teilt mit, dass die Anwendung von Umlegungsverfahren im Gesetz geregelt sei und nicht durch den REP ausgehebelt werden könne.

Kurt Klehenz erläutert, dass aus seiner Sicht in & 19 Abs. 6 - Touristische Schwerpunkte — auch der Bereich Bielerhöhe anzuführen wäre.

Luzian Burgstaller erläutert, dass dieser Bereich unter $ 19 Abs. 7 erwähnt sei, um die Talbe- reiche von den Bergbereichen abzugrenzen.

Cornelia Hammer-Larcher teilt mit, dass im vorliegenden Dokument öfter ein Bebauungsplan erwähnt werde, ein solcher allerdings nicht bestehe.

Luzian Burgstaller erklärt, dass sich diese Inhalte nicht auf einen bestehenden Bebauungsplan beziehen.

Andrea Schönherr ergänzt, dass aus ihrer Sicht ein Bebauungsplan zu erstellen sei. Auch dies müsse im REP festgehalten werden.

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Luzian Burgstaller legt dar, dass Bebauungspläne auch für Teilbereiche erstellt werden kön- nen.

Der Vorsitzende ist der Meinung, dass die Erstellung eines Bebauungsplanes sicherlich Vor- und Nachteile bürgen würde. Diese seien bei einer allfälligen Erstellung genau abzuwägen.

Andrea Schönherr erkundigt sich über die zeitliche Befristung von Widmungsflächen und spricht die im Jahr 2009 im Bereich des Edelweißareals festgelegte Widmung „Freifläche Son- dergebiet Hotel“ an.

Herber Bork erläutert, dass damals noch keinerlei zeitliche Beschränkungen festzulegen wa- ren. Dies habe sich zwischenzeitlich geändert.

Die Frage von Dieter Lang, ob auch bei gewerblichen Bauvorhaben der Bebauungsplan ein- zuhalten wäre, bejaht Herbert Bork und ergänzt dazu, dass auch der Gestaltungsbeirat einen bestehenden Bebauungsplan zu beachten hätte.

Andrea Schönherr erläutert, dass $ 12 aus ihrer Sicht einen Widerspruch beinhalte. Einerseits werde eine Barrierefreiheit angestrebt, andererseits werde für die bessere Zugänglichkeit zwi- schen Dorfstraße und Schulstraße eine Treppenanlage erwähnt.

Herbert Bork erläutert, dass diese Treppenanlage aus dem Konzept „Begegnungsort Ga- schurn 2020" resultiere. Anpassungen seien selbstverständlich auch in diesem Zusammen- hang möglich.

Andrea Schönherr spricht den & 19 Abs. 10 an, welcher die kleinräumige Erweiterung von Campingplätzen beschreibe und stellt die Frage an Herbert Bork was in diesem Zusammen- hang unter Kleinräumigkeit verstanden werde.

Herbert Bork erläutert, dass dies immer in Relation zu sehen sei und keine pauschale Auskunft dazu erteilt werden könne.

Andrea Schönherr erläutert weiter, dass die Sicherung des Fortbestandes der landwirtschaft- lichen Betriebe als eines der Ziele festgelegt werde und stellt dazu die Frage an Herbert Bork, wie er eine Widmung von Teilflächen im Bereich großer landwirtschaftlicher Flächen als Son- dergebiete sehe.

Herbert Bork erläutert, dass er jedenfalls anrate, den Bedarf kritisch zu hinterfragen. Grund- sätzlich sehe er die angesprochenen Widmungen eher problematisch.

Cornelia Hammer-Larcher ergänzt zu diesem Thema, dass selbstverständlich Widersprüche in diesem Bereich bestehen. Die ebenen Flächen, welche sich zur Bewirtschaftung gut eignen, seien auch als Bauflächen beliebt. Sollten jedoch laufend ebene Flächen umgewidmet werden, werden zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bald nur Hanglagen übrigbleiben. Es müsse darauf geachtet werden, auch attraktive Flächen zur Bewirtschaftung zu halten, da die weni- gen, noch praktizierenden Landwirte ansonsten auch noch aufhören werden.

Herbert Bork erläutert, dass die Interessensabwägung nicht immer eine klare Antwort liefere.

Die Ziele können sich immer wieder widersprechen, warum dann abzuwägen sei, welches Ziel mit mehr Gewichtung zu werten sei. Landwirtschaftliche Existenzgrundlagen zu sichern, sei selbstverständlich auch ein wichtiger Aspekt.

Gerhard Saler ist der Meinung, dass sich auch der Bedarf immer wieder ändern könne. Dieser sei heute vielleicht anders als in einigen Monaten. Eine Interessensabwägung könne deshalb niemals pauschal erfolgen.

Herbert Bork und Luzian Burgstaller präsentieren sodann die vorbereiteten Zielpläne sowie die Legende dazu.

Herbert Bork erläutert, dass im REP Siedlungsränder sowie Siedlungsweiler festzulegen seien.

Auf zuvor ergangene Frage von Dieter Lang erläutert Herbert Bork, dass im Bereich der Sied- lungsgebiete auch der Einzugsbereich zum Öffentlichen Verkehr eine Rolle spiele. Bei den

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Siedlungsweilern sei dies nicht zwingend ein Aspekt. Bei den Siedlungsweilern sei auch nicht definitiv festgelegt, in welchem Bereich eine Bebauung zu erfolgen habe. Dies sei wiederum im Einzelfall zu betrachten. Außerhalb des Siedlungsrandes seien keine Bauflächen möglich.

Ludwig Wachter erkundigt sich über Ausnahmeregelungen bzw. die Möglichkeiten von Wid- mungen ohne Berücksichtigung im REP.

Herbert Bork erläutert, dass die gesetzlichen Vorgaben jedenfalls einzuhalten seien, weshalb nun auch die genaue Durcharbeitung der Pläne erforderlich sei, um Anregungen und Wünsche der Gemeindevertretung einfließen zu lassen.

Herbert Bork betont, dass es sich bei den Plänen derzeit um erste Entwürfe handle, welche von der Gemeindevertretung zu behandeln seien. Im zweiten Schritt werde dann die Bevölke- rung miteinbezogen.

Es wird sodann festgelegt, dass die Gemeindevertretung ihre Rückmeldungen bis zum 22. Mai 2023 an stadtland bzw. die Gemeinde erstatte.

GR Markus Netzer erkundigt sich, wann der REP in Kraft treten soll.

Herbert Bork erläutert, dass laut Vibg RPG die Verordnung des REP bis Dezember 2022 er- folgen hätte sollen. Er empfehle, die Termine nun rasch zu koordinieren, um eventuell bis zum Sommer den Umweltbericht des Landes Vorarlberg zu beantragen, bestenfalls dieser bereits vorliege. Für sämtliche Fragen oder Anregungen stehe stadtland jederzeit zur Verfügung.

Nachdem keine weiteren Fragen bestehenden bedankt sich der Vorsitzende bei Herbert Bork und Luzian Burgstaller, welche um 21:07 Uhr die Sitzung verlassen.

zu 3.: Vorstellung und Entwurfspräsentation über die angedachte Gründung eines Ge- meindeverbands

Nachdem die Gäste zu TOP 3. noch nicht anwesend sind, wird dieser Punkt nach hinten ver- schoben.

zu 4.: Berichte
Der Vorsitzende berichtet Folgendes:
«e Beschlüsse / Beratungen aus dem Gemeindevorstand:
o Einer Mietvertragsverlängerung im Wohnbau Partenen wurde zugestimmt.

o Ein neuerliches Grundteiluingsansuchen der Verlassenschaft nach Herbert Tschofen wurde genehmigt.

o Über die Anfrage eines Grundkaufes in Partenen wurde beraten.

o Über den Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und der ill- werke vkw AG wurde beraten.

o Einer Ausnahme aus dem Flächenwidmungsplan zur Errichtung einer Luftwär- mepumpe wurde zugestimmt.

o Einer Vereinbarung über ein Prekarium zur Errichtung eines Gemüsegartens zwischen der Gemeinde Gaschurn und Manuela Kogoj wurde zugestimmt.

e Angelika Wittwer habe zugesagt, die Leitung des Kindergartens Partenen zu überneh- men, somit sei ein Fortbestand derzeit gesichert.

«e Die Engerlingsbekämpfung werde auch im heurigen Jahr fortgesetzt. Einerseits finde wieder die Sammelaktion statt, andererseits werde neuerlich Pilzgerste ausgebracht.

«e Bei der Valschavielbachfassung wurde mit der Verbauung im Bereich des Fußweges begonnen. Dieses Projekt soll voraussichtlich bis zum Sommer fertiggestellt werden.

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e Ein Bietergespräch zum Ausbau der Straße Innerbofa mit der Fa. Tomaselli Gabriel Bau habe stattgefunden. Zusätzlich habe eine Verhandlung betreffend die landwirt- schaftliche Kultivierung im Bereich der Grundstücke von Christoph Rudigier stattgefun- den. Die Stellungnahmen seien durchwegs positiv.

e Ein großer Dank gelte dem gesamten Bauhof-Team, welches derzeit die Fassade des Kirchdorfzentrums sowie die Vorplätze reinige. In nächster Zeit werden auch. die Lö- cher in den Straßen und Gehsteigen ausgegossen. Zusätzlich soll der Kirchenbrunnen hergerichtet und neu abgedichtet werden. Die Spielplätze seien weitestgehend bereits instandgesetzt und auch die Umsetzung des Alpenmosaiks bereits im Gange.

« In Partenen werden derzeit Zustimmungserklärungen eingeholt, damit im Bereich der Grabungsarbeiten der illwerke vkw AG Leehrrohre bzw. ein Minirohrverbund zum Aus- bau des Breitbandnetzes mitverlegt werden können.

Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren.

zu 5.: Richtlinien für die Förderung der Landwirtschaft

Der Vorsitzende berichtet, dass in der 19. GV-Sitzung der Land- und Forstwirtschaftsaus- schuss um Ausarbeitung folgender Fragestellung gebeten wurde:

Nach kurzer Diskussion, ob auswärtige Landwirte, welche Flächen in Gaschurn bewirtschaf- ten, eine Förderung erhalten sollen oder nicht, und der Mitteilung von Kurt Klehenz, dass dies im Ausschuss nicht dezidiert besprochen wurde, macht GR Markus Netzer den Vorschlag, über die Indexierung abzustimmen und den Landwirtschaftsausschuss neuerlich mit der Aus- arbeitung einer genauen Definition der Förderflächen zu beauftragen.

Der Vorsitzende erläutert weiter, dass dazu nun eine Empfehlung des Ausschusses vorliege.

Kurt Klehenz als Obmann des Land- und Forstwirtschaftsausschusses erläutert, dass der Aus- schuss nach eingehender Beratung empfehle, die Bestimmungen nicht zu ändern und deshalb nur ortsansässige Landwirte zu fördern.

Der Vorsitzende erläutert, dass die Richtlinien somit nicht geändert werden und deshalb kein neuerlicher Beschluss notwendig sei.

zu 6.: Umwidmungsansuchen Rainer Wachter, Dorfstraße 26, 6793 Gaschurn (Entwurf)

Der Vorsitzende erläutert, dass Rainer Wachter, Dorfstraße 26, 6793 Gaschurn, im Bereich des GST-NR 1676/3, GB Gaschurn, eine KFZ-Werkstätte sowie einen Unterstand für landwirt- schaftliche Geräte errichten möchte. Es wurde deshalb beantragt, das GST-NR 1676/3, GB Gaschurn, in „Baufläche Mischgebiet“ umzuwidmen. Im Bereich der Hochspannungsleitung wird die Widmung „Freifläche Sondergebiet Lagerplatz“ begehrt.

Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Gemeinde Gaschurn zu diesem Zweck beabsich- tige, Teilflächen des GST-NR 1676/3, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca.

3.860 m? im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet", „Freifläche Son- gerbiet Lagerplatz“ und „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Mischgebiet" sowie eine Teil- fläche des GST-NR 1676/3, GB Gaschurn, im Ausmaß von insgesamt ca. 2770 m? von „Frei- fläche Landwirtschaftsgebiet" in „Freifläche Sondergebiet Lagerplatz" umzuwidmen.

Der Vorsitzende bringt den Plan Nr. 5/2023 vom 11. April 2023 zur Kenntnis und erläutert, dass über diesen Entwurf zu befinden sei, um dann die entsprechende Anrainerverständigung und Einholung von Stellungnahmen durchführen zu können.

Für Andrea Schönherr ist die beantragte Umwidmung nahezu unmöglich. Die Widmung soll inmitten von großen landwirtschaftlichen Flächen erfolgen und stellt keine Anschlusswidmung

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oder dergleichen dar. Wenn dies mit dem REK bzw. REP verglichen werde, müsse aus ihrer Sicht klar sein, dass diese Widmung nahezu absurd sei.

Der Vorsitzende erläutert, dass gemäß Plan teilweise eine Anschlusswidmung gegeben sei.

Ludwig Wachter ergänzt, dass auch eine Zufahrt gegeben sei.

Andrea Schönherr erkundigt sich, ob bereits Vorgespräche mit dem Amt der Vorarlberger Lan- desregierung, Abt. Wasserwirtschaft geführt wurden, was Ludwig Wachter verneint.

Andrea Schönherr erkundigt sich zusätzlich, ob keine anderen Flächen zur Verfügung stehen würden, was Ludwig Wachter ebenfalls verneint.

Der Vorsitzende erläutert, dass die Abt. Wasserwirtschaft sicherlich einen Freihaltestreifen im Bereich der Ill anregen werde. Die Breite werde allerdings sehr wahrscheinlich je nach Wid- mungskategorie ausfallen.

Andrea Schönherr möchte neuerlich festhalten, dass sie aus den bereits genannten Gründen, welche teilweise auch zu Tagesordnungspunkt 2. besprochen wurden, der Umwidmung von großen landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zustimmen könne. Selbstverständlich sei es wichtig, einen Betriebsstandort zu ermöglichen, der Platz sei allerdings aus ihrer Sicht nicht geeignet. Die Gemeinde soll bestrebt sein, eventuell einen Ersatzstandort zu finden.

Cornelia Hammer-Larcher erläutert, dass diese Diskussionen immer wieder stattfinden. Je- denfalls müssen alle Gemeindebürger gleichbehandelt werden. Sie sei der Meinung, dass es nicht fair sei, einmal dem Entwurf zuzustimmen und einmal nicht.

Vizebgm. Josef Tschofen ist ebenfalls der Meinung, dass den Entwürfen bisher immer zuge- stimmt wurde, was auch hier erfolgen sollte, um objektive Stellungnahmen zu bekommen.

Andrea Schönherr teilt mit, dass die Stellungnahmen eingeholt werden können, möchte je- doch, dass ihre Bedenken miteinfließen und jedenfalls bedacht werden.

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem Entwurf über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes gemäß Plan Nr. 5/2023 vom 11. April 2023 zuzustimmen.

Ludwig Wachter erklärt sich für befanden und enthält sich seiner Stimme.

Dem Antrag wird sodann einstimmig entsprochen (1 Enthaltung aufgrund Befangenheit: Lud- wig Wachter).

zu 3.: Vorstellung und Entwurfspräsentation über die angedachte Gründung eines Ge- meindeverbands

Aufgrund der Anwesenheit von Christof Obwegeser, Markus Rudigier und Oliver CHRISTOF wird TOP 3. an dieser Stelle behandelt.

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt um 21:29 Uhr Christof Obwegeser, Marktgemeinde Schruns, Markus Rudigier, Gemeinde Bartholomäberg und Oliver CHRISTOF, Vorarlberger Gemeindeverband.

Der Vorsitzende erläutert, dass es angedacht sei, die Erledigung diverser Themengebiete in einem Gemeindeverband zusammenzufassen. Diese Idee werde nun in den Gemeindevertre- tungen präsentiert, weshalb er das Wort gleich an die anwesenden Gäste übergebe.

Markus Rudigier gibt einen kurzen Überblick über die Präsentation und erläutert die Ausgangs- situation der Kooperationen sodann wie folgt:

- Finanz- und Personalverwaltung (Kooperation bestehend)
o derzeit werden 8 Gemeinden von der Personalverwaltung und 6 Gemeinden von der Finanzverwaltung betreut o Verwaltungsgemeinschaft wurde am 28. Mai 2020 per Bescheid aufgehoben o die Mitarbeiter sind derzeit über den Stand Montafon angestellt
- Bauverwaltung (Kooperation bestehend)

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co derzeit werden 7 Gemeinden von der Bauverwaltung betreut o die Gemeinde Bartholomäberg möchte übernommen werden o die Mitarbeiter sind derzeit über die Marktgemeinde Schruns angestellt
- Kleinkindbetreuung (Kooperation bestehend)
o 2022 wurden die Vereine EKIZ und Kinderwerkstättli aufgelöst und die Famili- enzentrum Montafon gemGmbH mit 9 Gemeinden gegründet
- Kindergarten (keine Kooperation bestehend)
o jede Gemeinde organisiert den Kindergartenbetrieb selbst o neues Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz o angedachte Zusammenarbeit im Kindergartenbereich
- IT (keine Kooperation bestehend)
o jede Gemeinde organisiert sich selbst
o relativ hohe Kosten
o Know-How liegt beim externen Dienstleister
o Zusammenschluss wahrscheinlich nicht günstiger aber mehr Leistung und Aus- fallsicherheit

Zur Gründung eines Gemeindeverbands zur Zusammenarbeit in den genannten Bereichen seien Beschlüsse der jeweiligen Gemeindevertretungen notwendig.

Markus Rudigier erläutert sodann, dass die bereits bestehenden Kooperationen (Finanzver- waltung, Personalverwaltung und Bauverwaltung) zusammengeführt und in den neu zu grün- denden Gemeindeverband übernommen werden sollen. Weiter sollen die Themen Kindergar- ten und IT in den Gemeindeverband aufgenommen werden. Gerade im Kinderbetreuungsbe- reich würde eine Kooperation auch personelle Vorteile schaffen. Krankenstände oder ander- weitige Ausfälle könnten schnell ausgeglichen werden.

Christof Obwegeser erläutert den Unterschied zwischen einer Verwaltungsgemeinschaft und dem angedachten Gemeindeverband. Der Gemeindeverband sei eine Kooperation gemäß Gemeindegesetz und eine eigene juristische Person. Die Vertreter, Satzungen und der Beitritt seien durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Oliver CHRISTOF erläutert die Vorteile des Gemeindeverbands zur Verwaltungsgemeinschaft wie folgt:

- Gemeindeverband kann eigenes Personal beschäftigen

- Personal unterliegt dem Gemeindedienstrecht; somit ergebe sich für die Arbeitnehmer kein Unterschied

- Erweiterungen nach Bedarf möglich

- in Vorarlberg eindeutiger Trend in Richtung Gemeindeverbände (vor allem Mehrzweck- verbände)

Christof Obwegeser erklärt, dass das Projekt erst nach Fassung der Grundsatzbeschlüsse durch die Gemeindevertretungen weiterverfolgt werden könne und erläutert den angedachten Zeitplan.

Dieter Lang befürchtet, dass durch die Gründung des Gemeindeverband Arbeitsplätze in den Gemeinden verloren gehen, die Bürger weitere Wege zurücklegen müssen und die Gemein- den neue Räumlichkeiten für den zukünftigen Sitz des Gemeindeverbands finanzieren müs- sen.

Christof Obwegeser teilt mit, dass die Räumlichkeiten und deren Finanzierung bzw. der Sitz des Gemeindeverbands sicher zu Themen werden, die zu prüfen seien.

Andrea Schönherr stellt fest, dass verschiedene Kooperationen bestehen und stellt die Frage, welche Auswirkungen es habe, wenn eine Gemeinde nicht in allen Themenbereichen Leistun- gen des Verbands abhole.

Christof Obwegeser erläutert, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, auch nur in einzel- nen Bereichen Teil des Verbands zu sein. Selbstverständlich sei das Ansinnen einen möglichst

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homogenen Verband zu gründen und die Teilhabe nicht völlig beliebig zu gestalten. Grund- sätzlich sei jedoch angedacht, dass nur Leistungen abgeholt werden, die gebraucht werden und auch nur die abgeholten Leistungen zu bezahlen seien.

Andrea Schönherr erkundigt sich über das angesprochene Personal-Pooling und stellt die Frage, ob die Mitarbeiter dazu verpflichtet werden.

Oliver CHRISTOF erklärt, dass das Personal in den Verband wechseln könne, wenn ge- wünscht. Damit falle die Entscheidung für ein Personal-Pooling. Möchte jemand nicht in den Verband wechseln, könne derjenige bei der Gemeinde angestellt bleiben. Auch dann sei je- doch eine Dienstzuteilung für einen gewissen Zeitraum möglich. Da das Gemeindeangestell- tengesetz auch für den Gemeindeverband gelte, ändere sich bei einem Wechsel in den Ver- band für den Arbeitnehmer ansonsten nichts.

Markus Rudigier weist zusätzlich auf die hohen administrativen Belastungen des Kindergar- tenpersonals hin und teilt mit, dass durch den Verband eine Entlastung erfolgen könnte.

Dieter Lang stellt nochmals fest, dass sehr wahrscheinlich Räumlichkeiten für die Verbands- mitarbeiter zur Verfügung gestellt bzw. geschaffen werden müssen und stellt die Frage, ob bereits Planungen im Gange seien.

Markus Rudigier teilt mit, dass zuerst die Grundsatzbeschlüsse zu fassen sein, damit über- haupt am Projekt weitergearbeitet werden könne. Sollten diese gefasst werden, hätte die Er- stellung der Satzungen oberste Priorität.

Der Vorsitzende erläutert, dass auch unter den Bürgermeistern bereits über diese Thematik diskutiert wurde. Aus seiner Sicht wäre eine Ansiedelung des Verbands im Standesgebäude von Vorteil.

Gerhard Saler ist der Meinung, dass die Kinderbetreuung an oberster Stelle stehen sollte.

Wenn durch den Verband eine administrative Entlastung möglich sei, die den Pädagoginnen und Pädagogen mehr Zeit mit den Kindern ermögliche, sei dies ein enormer Mehrwert.

Mathias Netzer-Raich ergänzt dazu, dass der Zusammenschluss von Kinderwerkstättli und EKIZ eine ideale Struktur ergeben habe. Eine Geschäftsführerin einzusetzen, welche sich um Personalangelegenheit und anderweitige administrative Tätigkeiten kümmere, während die Betreuung der Kinder sichergestellt sei, sei jedenfalls die richtige Entscheidung gewesen.

Dieter Lang erkundigt sich über den geplanten Kostenteilungsschlüssel.

Oliver CHRISTOF erläutert, dass es bereits Verbände mit den unterschiedlichsten Kosten- schlüsseln gebe, an welche man sich anlehnen könne. Wie der genaue Aufteilungsschlüssel aussehe, werde bei Erstellung der Satzungen herausgearbeitet.

Andrea Schönherr stellt die Frage, ob zur Deckung der Fixkosten Sockelbeträge der einzelnen Gemeinden geplant seien.

Oliver CHRISTOF teilt auch dazu mit, dass dies noch nicht ausgearbeitet sei. Mit dem zu fas- senden Grundsatzbeschluss stimme die Gemeinde zu, genau diese Fragestellungen in ent- sprechende Satzungen einzuarbeiten. Nach Vorlage derselben könne ein Beschluss über die Genehmigung der Satzungen und im Anschluss der Beitritt zum Verband beschlossen werden.

Der Vorsitzende legt dar, dass bereits Leistungen der Finanz- und Personalverwaltung von der Gemeinde Gaschurn in Anspruch genommen werden. Diese Kosten werden laufend ge- mäß Schlüssel verrechnet, was einwandfrei funktioniere. Derzeit gebe es großes Potenzial, um die Nutzung von Synergien auszubauen. Die Kosten zu verringern werden dabei sehr wahrscheinlich nicht möglich sein, eine Steigerung der Qualität allerdings schon.

Christoph Wittwer erkundigt sich, ob ein Beitritt auch zu ausgewählten Themenbereichen mög- lich sei.

Christof Obwegeser erläutert, dass der Beitritt zum Verband entweder zu beschließen sei oder nicht. Vom Verband werde dann die Abwicklung unterschiedlicher Themenbereiche angebo- ten.

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Markus Rudigier ergänzt, dass jedoch jede Gemeinde in der Konsumation der angebotenen Leistungen flexibel sei.

GR Markus Netzer stellt fest, dass jedenfalls Personal einzustellen sein wird, was eine dauer- hafte Herausforderung darstellen werde. Der Verwaltungsaufwand werde immer höher und bereits jetzt bestehe das Problem, dass Stellen in den Gemeinden nicht besetzt werden kön- nen. Er stellt die Frage, ob eine Gewähr dafür geleistet werden könne, dass das Konzept nach Umsetzung auch funktioniere.

Oliver CHRISTOF teilt erneut mit, dass der Grundsatzbeschluss für die Ausarbeitung dieser Problemstellungen notwendig sei. Mit Fassung dieses Grundsatzbeschlusses erfolge ein Ar- beitsauftrag an das Projektteam. Die Gemeinden Bartholomäberg, Silbertal und St. Gallenkirch hätten diese Beschlüsse bereits gefasst.

Oliver CHRISTOF erläutert weiter, dass nun die Präsentation erfolgt sei und die Gemeinde- vertretung sich in Ruhe Gedanken darüber machen könne. Der Grundsatzbeschluss sei auch in der nächsten Sitzung möglich.

Nach kurzer Diskussion sind die Anwesenden der Meinung, dass bereits in der heutigen Sit- zung ein Beschluss gefasst werden könne.

Der Vorsitzende stellt sodann denn Antrag, folgendem Grundsatzbeschluss zuzustimmen:

1. Die regional bestehenden Kooperationen bezüglich Personalverwaltung, Finanzver- waltung und Bauverwaltung sollen in einem neu zu gründenden Gemeindeverband zu- sammengeführt werden.

2. Im neu zu gründenden Gemeindeverband sollen des Weiteren die Themen IT und Kin- dergarten mitbetreut werden.

3. Die vorgenannten Agenden sind in Form eines übergeordneten Hilfsapparates durch den Gemeindeverband nach Bedarf der Gemeinde zu erledigen und werden nicht von der Gemeinde an den Gemeindeverband abgetreten.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, an der Erarbeitung der Satzungen zur Gründung des Gemeindeverbandes gemäß dieses Grundsatzbeschlusses mitzuwirken.

5. Die Gemeindevertretung wird den Verbandssatzungen zustimmen und dem Gemein- deverband beitreten, wenn die Punkte 1. bis 3. im Sinne der Gemeinde erfüllt sind.

Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Christof Obwegeser, Markus Rudigier und Oliver CHRISTOF für die Präsentation.

Christof Obwegeser, Markus Rudigier und Oliver CHRISTOF verlassen um 23:06 Uhr die Sit- zung.

zu 7.: Zustimmungserklärung Mitverlegung Straßenbeleuchtung sowie Minirohrver- band (Breitband), Errichtung neuer Fundamente für die Straßenbeleuchtung so- wie Verteilerstandorte - Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn (GST- NR 313/1, 312/1, 222, 3397 und 187/2, GB Gaschurn)

Der Vorsitzende erläutert, dass im Zuge der Verlegung von 20-kV- und LWL-Erdkabel der illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, vom Bereich Vermuntwerk bis Partenen Loch die Straßenbeleuchtung sowie ein Minirohrverband für den Breitbandausbau der Ge- meinde mitverlegt werden soll. Zusätzlich sollen neue Fundamente für die Straßenbeleuchtung sowie Verteilerstandorte errichtet werden. Die GST-NR 313/1, 312/1, 222, 3397 und 187/2, GB Gaschurn, im Eigentum der Gemeinde Gaschurn, seien davon betroffen.

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Mitverlegung der Straßenbeleuchtung sowie eines Minirohrverbandes, der Errichtung neuer Fundamente für die Straßenbeleuchtung sowie

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der Errichtung von Verteilerstandorten auf den GST-NR 313/1, 312/1, 222, 3397 und 187/2, GB Gaschurn, im Eigentum der Gemeinde Gaschurn, zuzustimmen.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

zu 8.: Zustimmungserklärung Mitverlegung Straßenbeleuchtung sowie Minirohrver- band (Breitband) - Offentliches Gut, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn (GST-NR 3330 und 3337/6, GB Gaschurn)

Der Vorsitzende erläutert, dass im Zuge der Verlegung von 20-kV- und LWL-Erdkabel der ilwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, vom Bereich Vermuntwerk bis Partenen Loch die Straßenbeleuchtung sowie ein Minirohrverband für den Breitbandausbau der Ge- meinde mitverlegt werden soll. Die GST-NR 3330 und 3337/6, GB Gaschurn, im Eigentum das Öffentlichen Gutes, seien davon betroffen.

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Mitverlegung der Straßenbeleuchtung sowie eines Minirohrverbandes auf den GST-NR GST-NR 31371, 312/1, 222, 3397 und 187/2, GB Gaschurn, im Eigentum des Öffentlichen Gutes, zuzustimmen.

Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.

zu 9.: Verlegung des Öffentlichen Gutes GST-NR 3384/1, GB Gaschurn

Der Vorsitzende berichtet, dass in der 19. Gemeindevertretungssitzung die Auflösung des Öf- fentlichen Gutes GST-NR 3384/1, GB Gaschurn, einstimmig abgelehnt wurde. Damals wurde bereits die Möglichkeit der Verlegung des Öffentlichen Gutes angesprochen. Zwischenzeitlich habe eine Besprechung mit Maria Kofler, Obertösens 74, 6541 Tösens, und ihrer Familie statt- gefunden. Dabei sei hervorgekommen, dass Maria Kofler bereits im Jahr 2013 ihre Zustim- mung zum Ausbau der Bergerstraße an die Bedingung geknüpft habe, dass das Öffentliche Gut (in der Vereinbarung als „Ziegenweg“ bezeichnet) in diesem Bereich aufgelöst werde.

Der Vorsitzende berichtet weiter, dass mit Maria Kofler nun besprochen wurde, dass das Öf- fentliche Gut an die Grundstücksgrenze zu den GST-NR 1544/3 und 1510/2, GB Gaschurn, verlegt werden soll.

Cornelia Hammer-Larcher weist daraufhin, dass die Vereinbarung keine Gültigkeit habe, weil es sich nicht um einen Ziegenweg, sondern um Öffentliches Gut handle.

Der Vorsitzende erläutert, dass die Vereinbarung sowieso noch keine Gültigkeit habe, da die Gemeindevertretung bis dato nicht zugestimmt habe.

Andrea Schönherr ist der Meinung, dass bei Verlegung des Weges jedenfalls darauf zu achten sei, dass dieser auch begehbar sei. Der Weg könne nur so nah an das Tobel verlegt werden, dass er auch ungehindert begangen werden könne. Für Maria Kofler ergebe sich jedenfalls ein Mehrwert, wenn der Weg nicht mehr mitten durch ihr Grundstück führe.

Auch Cornelia Hammer-Larcher ist dieser Meinung.

Andrea Schönherr weist weiter daraufhin, dass in der Vereinbarung auch erwähnt sei, dass die Größe des derzeitigen Parkplatzes nicht verändert werden dürfe. Wenn die Straße verbrei- tert werde, ergebe sich dies unweigerlich. Sie bittet, dies in den Planunterlagen nochmals zu überprüfen.

Der Vorsitzende erläutert, dass die Planunterlagen der Fam. Kofler bereits vorliegen und sich diese damit einverstanden erklärt haben.

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Verlegung des Öffentlichen Gutes auf dem GST- NR 1511/3, GB Gaschurn, unter der Bedingung zuzustimmen, dass die Verlegung in Richtung der Grundstücksgrenzen zu den GST-NR 1544/3 und 1510/2, GB Gaschurn, nur insoweit er- folge, als dass eine gute Begehbarkeit des Weges gewährleistet bleibe. Zusätzlich sei die im

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nächsten Tagesordnungspunkt zu behandelnde Vereinbarung gemäß dieser Bedingung an- zupassen.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

zu 10.:Grundeinlösungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn und Maria Kofler, Obertösens 74, 6541 Tösens — Sanierung Berger- straße

Der Vorsitzende erläutert, dass über den vorliegenden Grundeinlösungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und Maria Kofler, Obertösens 74, 6541 Tösens, betreffend den Ausbau bzw. die Sanierung der Bergerstraße zu befinden sei.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der vorliegenden Vereinbarung unter folgender Änderung von Punkt Ill. zuzustimmen:

IH,
Weiter wird vereinbart:

Vorbehaltlich gültig — nur in Verbindung mit der Verlegung des Öffentlichen Gutes auf dem GST-NR 1511/3, GB Gaschurn, in Richtung der Grenze zu den GST-NR 1544/3 und 15102, GB Gaschurn; dies jedoch nur insoweit, als dass eine gute Begehbarkeit des Weges gewähr- leistet bleibt.

Der Bildstock sollte in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Bei einer etwaigen Verlegung darf der Bildstock keinesfalls beschädigt werden.

Die Größe des derzeitigen Parkplatzes darf sich durch die Sanierung nicht verändern.
Diesem Antrag wir einstimmig entsprochen.

zu 11.:Breitbandausbau

Der Vorsitzende erläutert, dass eine Kostenschätzung der LWL Competence Center GmbH über eine Mitlegung für den Breitbandausbau im Bereich der derzeit angedachten Grabarbei- ten im Gemeindegebiet vorliege. Für die Verlegung des Minirohrverbandes gewähre des Land Vorarlberg eine Förderung von 50 %, maximal jedoch EUR 100.000,00. Der Förderantrag könne lediglich einmal jährlich eingereicht werden, weshalb nun angedacht sei, bei allen im Gemeindegebiet erfolgenden Grabarbeiten die notwendige Infrastruktur mitzuverlegen.

Cornelia Hammer-Larcher erkundigt sich über die Anschlussnehmer bzw. den Nutzen.

Der Vorsitzende erläutert, dass derzeit keine Anschlüsse erfolgen. In den letzten Jahren wur- den grundsätzlich bei allen Grabarbeiten LWL-Leerrohe mitverlegt. Bei der Mitverlegung eines Minirohrverbandes könne jedoch eine Förderung lukriert werden. Sobald die Möglichkeit zum Anschluss gegeben sei, hoffe er auf möglichst viele Anschlussnehmer. Jedenfalls sei ein Open-Net geplant, in welchem jeder Anbieter Anschlüsse anbieten könne. Diese Investition in die Infrastruktur sei aus seiner Sicht jedenfalls notwendig.

Vizebgm. Josef Tschofen ist der Meinung, dass diese Mitlegung unumgänglich sei.

Der Vorsitzende ergänzt, dass diese Kosten auch im Budget vorgesehen seien.

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem Breitbandausbau (Mitlegungen bei Grabungs- arbeiten) gemäß Kostenrahmen der Schätzung der LWL Competence Center GmbH in Höhe von EUR 116.544,33 zuzustimmen.

Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.

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zu 12.:Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
Die Niederschrift über die 20. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt.

Die Niederschrift über die 1. gemeinsame Gemeindevertretungssitzung der Gemeinden St.

Gallenkirch, Tschagguns, Vandans und Gaschurn wird nach einer Änderung einstimmig ge- nehmigt.

zu 13.: Allfälliges

oe Der Vorsitzende teilt mit, dass die nächste Sitzung voraussichtlich am 25. Mai 2023 stattfinde. Dort werde die Arbeitsgruppe Friedhof und Urnenwand auch ihre Ergebnisse präsentieren.

oe Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass zur Mediation Bahnverlängerung 8 Personen ge- sucht werden, die in diesem Bereich mitarbeiten möchten.

Mathias Netzer-Raich bekundet sein Interesse.

Der Vorsitzende bittet um Bekanntgabe weiterer Personen im Gemeindeamt. Diese müssen nicht zwingend Mitglieder der Gemeindevertretung sein.

°e Gerhard Saler teilt mit, dass die Straße im Bereich der Kreuzung der Talabfahrt beim Hotel Daneu unbedingt neu asphaltiert werden müsse. Dieser Bereich sei von Beginn an schlecht ausgeführt worden. Er bittet diesbezüglich um Rücksprache mit der Silv- retta Montafon Bergbahnen GmbH.

°e Ludwig Wachter spricht die Entnahme von Frostkoffer aus dem Valschavielbach an.

Der Vorsitzende erläutert, dass diese derzeit geprüft werde und die Angebotseinholung bereits laufe.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für den konstruktiven Sitzungsverlauf und schließt die Sitzung.

Ende: 00:03 Uhr

Die Schriftführerin: Der Vorsitzende:
Sandra Tschanhenz Bgm. Daniel Sandrell

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