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27. Niederschrift Gemeindevertretungssitzung
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Gemeindeamt Gaschurn
6793 Gaschurn / DorfstraBe 2 / Hochmontafon - Osterreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax+43(0)5558/8202-19 email: gerneinde(5)c]aschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 26. Janner 2024 AZ: 004-1/27/2023 Bearbeiterln: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift uber die 27. Gemeindevertretungssitzung am 19. Dezember 2023 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn.
Anwesend: Volkspartei-Burcjerliste Gaschurn-Partenen:
Bgm. Daniel Sandrell, Vizebgm. Dl Josef Tschofen, MBA, GR Dl (FH) Markus Durig, MSc, Kurt Klehenz, Thomas Stark, Gregory Netzer, Mathias Netzer-Raich, Walter Grass, Walter Lechleitner;
,,D'Lischta" Gaschurn-Partenen:
GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Werner Mattle;
Freie Liste fur Gaschurn-Partenen:
Philipp Dona, KommR Dieter Lang;
Entschuldigt:
Schriftfuhrerin:
Volkspartei-Burgerliste Gaschurn-Partenen:
GR Klaus Schrocker, Olivia Immler, Kurt Rudigier, Markus Felbermayer, Stefan Schoder, Frank Sandrell;
,,D'Lischta" Gaschurn-Partenen:
Ludwig Wachter;
Freie Liste fur Gaschurn-Partenen:
Andrea Schonherr;
Sandra Tschanhenz
Tagesordnung
- 1) Begru Bung, Feststellung der ordnungsgemaBen Ladung und der Beschlussfahigkeit
- 2) Berichte
- 3) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Abfuhr van Abfallen
- 4) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschum uber die Abfallgebuhren
- 5) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Friedhofsordnung
- 6) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung van Friedhofsgebuhren
- 7) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung einer Gastetaxe
- 8) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung einer Hundeabgabe
- 9) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Abwasserbeseitigungsanlage
- 10) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Wasserversorgungsanlage
- 11) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung van Tourismusbeitragen
- 12) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe
- 13) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Festsetzung der Monatsbezuge des Burgermeisters
- 14) Voranschlag 2024
- 15) Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
- 16) Allfalliges
Erledigung derTagesordnung:
zu 1.: Begru Bung, Feststellung der ordnungsgemaBen Ladung und der Beschlussfahigkeit Der Vorsitzende begru Btdie anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhorer.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemaB ergangen und die Beschlussfahigkeit gegeben ist.
zu 2.: Berichte
Der Vorsitzende berichtet Folgendes:
• Vorstandsbeschlusse:
o Zwei Forderungen fur Essen auf Radern wurde zugestimmt.
o Der Mietvertrag mit Emil Fleisch, DorfstraBe 3, 6793 Gaschurn, wurde verlangert.
o Sperrstundenverlangerungen fur die Lokale ,,Alte Talstation" (bis 02:00 Uhr)
und ,,Apres Ski Disco Bar Heuboda" (bis 03:00 Uhr) wurden erteilt.
o Einer Verlangerung der Vereinbarung zur Miete von Parkplatzen mit der Alpstein Chalethotel Piz GmbH wurde zugestimmt.
o Der Voranschlag 2024 wurde behandelt.
o Uber die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gaschurn, DorfstraBe 2, 6793 Gaschurn, und der illwerke vkw AG, WeidachstraBe 6, 6900 Bregenz, betreffend die ABA und WVA Tafamunt wurde beraten.
o Der Forderung fur die Offene Jugendarbeit Montafon fur 2024 wurde zugestimmt.
o Die Aufnahme eines Kassenkredites wurde beschlossen.
o Die Wohnung Top 12 in der FeuerwehrstraBe 76, 6794 Partenen wurde vergeben.
• Die Wohnung Top 1 , Alte SchulstraBe 7a, 6794 Partenen, werde vom Bauhof uber den Winter saniert. Ansonsten seien alle Wohnungen derzeit vergeben.
• Auf die Frage wie viele Wohnung die Gemeinde besitzt, erlautert der Vorsitzende, dass in Gaschurn derzeit 9 Wohnungen und in Partenen 13 Wohnungen im Gemeindeeigentum stehen.
• Im Feuerwehrhaus Partenen habe das heurige Vereinstreffen stattgefunden. Dort wurde auch das geplante ,,Gemeindewerk" im Fruhjahr angesprochen, was auf positive Reaktionen gestoBen sei.
• Der Forder-Call fur den Breitbandausbau sei erfolgt. Der Vorsitzende habe sich dazu entschieden, auch separat als Gemeinde einzureichen. Zusatzlich werden auch die OGIG und die illwerke vkwAG Forderansuchen einreichen.
• Die Christbaume im Gemeindegebiet wurden heuer kauflich erworben.
• Die Landjugend Innermontafon habe ein Christbaumschmucken der beiden Tannen aufden Gemeindeplatzen Gaschurn und Partenen mit den Kindergarten Partenen, Gaschurn und Gantschier veranstaltet. Nach dem Schmucken wurden die Kinder von der Landjugend mit Speis und Trank versorgt. Er bedanke sich fur diese Aktion.
• Natascha Ganahl habe im Novapark das Geschaft ..Mountain Decor" eroffnet. Daneben soil in naher Zukunft die Konditorei von Johanna Fitsch entstehen. Auch das ,,8'Gaschur" wurde von neuen Pachtern ubernommen.
• In St. Gallenkirch habe ein Infoabend zur neuen Genossenschaftsmetzgerei stattgefunden. Die Veranstaltung wurde gut besucht und die Stimmung war positiv. Die Forderzusage des Landes Vorarlberg liege bereits vor. Mit der angedachten Aufstockung aus dem Talschaftsfonds waren auch die moglichen offentlichen Mittel ausgeschopft.
Derzeit werden noch private Genossenschaftsmitglieder gesucht. Das Bewilligungsverfahren wurde bereits eingeleitet und alle Beschlusse in St. Gallenkirch gefasst.
• Andrea Schonherr habe sich krankheitsbedingt entschuldigt. Sie bittet auszurichten, dass sie sich bei alien fur das vergangene Jahr bedanke. Vor allem danke sie fur den respektvollen Umgang miteinander. Sie wunsche alien schone Feiertage und einen guten Rutsch.
zu 3.: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn iiber die Abfuhr von Abfallen Der Vorsitzende erlautert zu Beginn, dass alle Verordnungen, auch aufgrund der Ubernahme ins RIS, einer Prufung durch die Gemeindeaufsicht unterzogen wurden.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verordnung uber die Abfuhr van Abfallen teilweise angepasst wurde und erlautert die enthaltenen Anderungen. Im ubermittelten Leitfaden wurde ein Kunsttext inklusive Markierung aller Anderungen zur Verfugung gestellt.
Nachdem keinerlei Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, dervorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Abfuhr von Abfallen gemaB> Beilage ./1 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 4.: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Abfallgebuhren Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verordnung uber die Abfallgebuhren teilweise angepasst wurde und erlautert die enthaltenen Anderungen. Im ubermittelten Leitfaden wurde ein Kunsttext inklusive Markierung aller Anderungen zurVerfugung gestellt.
Der Vorsitzende erlautert weiter, dass die Gebuhren entsprechend angepasst wurden. In der Klausurwurde eine Pauschalerhohung derGebuhren um 4,9% befurwortet. Eine Gesamtubersicht der Gebuhrenerhohungen wurde ebenfalls mit den Sitzungsunterlagen zur Verfugung gestellt.
Philipp Dona bittet urn Erklarung der Erhohung um 4,9%.
Der Vorsitzende erlautert, dass die derzeitigen Gebuhren bei einzelnen Positionen eine Kostendeckung erzielen, bei anderen jedoch urn den VPI erhoht warden sollten. Als Kompromiss wurde dann eine Pauschalerhohung von 4,9% auf samtliche Gebuhrensatze, mit Ausnahme der Tarife im Altstoffsammelzentrum, empfohlen.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, der vorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Abfallgebuhren gemaB Beilage .12 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 5.: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn iiber die Friedhofsordnung Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verordnung uber die Friedhofsordnung teilweise angepasst wurde und erlautert die enthaltenen Anderungen. Im ubermittelten Leitfaden wurde ein Kunsttext inklusive Markierung aller Anderungen zurVerfugung gestellt.
Nachdem keinerlei Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, dervorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Friedhofsordnung gemaB Beilage ./3 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 6.: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung von Friedhofsgebiihren Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verordnung uber die Einhebung van Friedhofsgebuhren teilweise angepasst wurde und erlautert die enthaltenen Anderungen. Im ubermittelten Leitfaden wurde ein Kunsttext mit der Markierung aller Anderungen zurVerfugung gestellt.
Der Vorsitzende erlautert weiter, dass die Gebuhren entsprechend angepasst wurden. In der Klausur wurde eine Pauschalerhohung der Gebuhren urn 4,9% befurwortet.
Nach einer kurzen Diskussion uber den Gebuhrensatz betreffend die Gemeinschaftsurne stellt der Vorsitzende den Antrag, der vorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung von Friedhofsgebuhren gemaB Beilage ./4 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 7.: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn iiber die Einhebung einer Gastetaxe Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verordnung uber die Einhebung einer Gastetaxe teilweise angepasstwurde und erlautert die enthaltenen Anderungen. Im ubermittelten Leitfaden wurde ein Kunsttext inklusive Markierung aller Anderungen zurVerfugung gestellt.
Der Vorsitzende erganzt, dass § 3 ,,Befreiungen" angepasst wurde. Da im Tourismusgesetz die Befreiungstatbestande taxativ aufgezahlt warden, werde in der Verordnung auf diese Gesetzesstelle verwiesen. So musse nach der bevorstehenden, weiteren Gesetzesanderung kein neuerlicher Beschluss gefasst werden. Als weitere kulturelle und soziale Grunde wurden die Befreiungstatbestande wie bisher aufgenommen.
Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass die Gebuhrenhohe, in Absprache mit der Gemeinde St.
Gallenkirch, ab Winter 2024/25 auf EUR 2,60 erhoht warden soil.
Auf die Frage van Vizebgm. Josef Tschofen, ob Schutzhutten osterreichweit von der Gastetaxe befreit seien, erlautert der Vorsitzende, dass dies im Tal einheitlich festgelegt wurde.
Philipp Dona erlautert, dass er diesen Befreiungstatbestand als nicht mehr gegeben ansehe.
Teilweise sei in diesen Bereich nicht mehr von Schutzhutten zu sprechen, sondern von hotelahnlichen Beherberungsbetrieben. Seiner Meinung nach, ware eine Gastetaxepflicht jedenfalls gegeben.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stelltder Vorsitzendeden Antrag, dervorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung einer Gastetaxe gemaB Beilage 75 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Philipp Dona).
zu 8.: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn iiber die Einhebung einer Hundeabgabe Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verordnung uber die Abfallgebuhren teilweise angepasst wurde und erlautert die enthaltenen Anderungen. Im ubermittelten Leitfaden wurde ein Kunsttext inklusive Markierung alter Anderungen zurVerfugung gestellt.
Der Vorsitzende erlautert weiter, dass die Gebuhren entsprechend der Empfehlung aus der Klausur angepasst wurden.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stelltder Vorsitzendeden Antrag, dervorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung einer Hundeabgabe gemaR Beilage ./6 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 9.: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn iiber die Abwasserbeseitigungsanlage Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verordnung uber die Abfallgebuhren teilweise angepasst wurde und erlautert die enthaltenen Anderungen. Im ubermittelten Leitfaden wurde ein Kunsttext inklusive Markierung aller Anderungen zurVerfugung gestellt.
Der Vorsitzende erlautert weiter, dass die Gebuhren entsprechend der Empfehlung aus der Klausur angepasst wurden.
Die §§ 15 ,,Gebuhrenschuldner" und 16 ,,Abrechnungszeitraum" wurden auf Empfehlung der Gemeindeaufsicht neu in die Verordnung aufgenommen. Die entsprechenden Formulierungen ergeben sich wie folgt:
§15
Gebiihrenschuldner
(1) Die Kanalbenutzungsgebuhr ist vom Eigentumer des Bauwerks zu entrichten. Die Bestimmungen des §11 Abs. 2 gelten sinngemaK.
(2) 1st das Bauwerk vermietet, verpachtet oder sonst dem Gebrauch Oberlassen, so kann die Kanalbenutzungsgebuhr dem Inhaber (Mieter, Pachter oder sonstigen Gebrauchsberechtigten) vorgeschheben werden. Sie ist dem Inhaber vorzuschreiben, sofern dies der Eigentumer rechtzeitig verlangt under die erforderlichen Daten (Namen und Adresse derlnhaber, Bezeichnung deruberlassenen Teile des Bauwerks oder der befestigten Flache) bekannt gibt. Der Eigentumer haftet personlich fur die Abgabenschuld.
§16
Abrechnungszeitraum
(1) Die Kanalbenutzungsgebuhren werden jeweils fur den Ablesezeitraum, der ein Kalenderjahr nicht ubersteigen darf, abgerechnet. Fallt die Gebuhrenpflicht im Laufe des Ablesezeitraumes weg, so konnen die Kanalben Otzungsgebuhren sofort festgesetzt werden.
(2) Auf die Kanalbenutzungsgebuhren kann eine Vorauszahlung entsprechend dem Ergebnis der letzten Ablesung vorgeschrieben werden. Wenn gegenuber den Kanalben Otzungsgebuhren bzw. der Vorauszahlung fur den letztvorausgegangenen Ablesezeitraum eine wesentliche Anderung zu erwarten 1st oder in diesem Jahr keine Gebuhrenpflicht bestand, kann die Vorauszahlung in der Hohe der zu erwartenden Kanalben Otzungsgeb Ohren festgesetzt werden.
(3) Die gemaK Abs. 2 fur einen Ablesezeitraum enthchtete Vorauszahlung wird auf die Gebuhrenschuld eines Abrechnungszeitraumes angerechnet.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stelltder Vorsitzendeden Antrag, dervorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Abwasserbeseitigungsanlage gemaB> Beilage .17 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 10.:Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn iiber die Wasserversorgungsanlage Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verordnung uber die Wasserversorgungsanlage teilweise angepasstwurde und erlautert die enthaltenen Anderungen. Im ubermittelten Leitfaden wurde ein Kunsttext inklusive Markierung aller Anderungen zurVerfugung gestellt.
Der Vorsitzende erlautert weiter, dass die Gebuhren entsprechend der Empfehlung aus der Klausur angepasst wurden.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stelltder Vorsitzendeden Antrag, dervorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Wasserversorgungsanlage gemaB> Beilage ./8 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 11.:Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn iiber die Einhebung von Tourismusbeitragen Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verordnung uber die Einhebung van Tourismusbeitragen mit den Sitzungsunterlagen ubermittelt wurde. Der Hebesatz fur 2024 soil auf Empfehlung des Finanzausschusses und der Klausurweiterhin mit 1,5 % festgesetzt werden.
Philipp Dona erlautert folgenden Auszug aus der Niederschrift uber die 26. Gemeindevertretungssitzung vom 20. Dezember 2017:
Der Vorsitzende erlautert, dass furdas Jahr2019 aufgrund des Schipistenbaus eine Erhohung auf 1,50 % vorgesehen sei. Diese Verordnung konne erst 2018 so beschlossen werden, um wiederum den Betrieben die zeitgerechte Kalkulation zu vereinfachen, solle diese Erhohung bereitsjetzt kommuniziert werden. Dieser Vorgangsweise wird zugestimmt.
und stellt die Frage, ob auch wieder eine Reduktion angedacht sei.
Der Vorsitzende erlautert dazu, dass nach wie vor jahrliche Zahlungen fur die Talabfahrt zu leisten seien. Der Hebesatz werde auch nicht erhoht und bleibe auf dem gleichen Niveau wie die letzten Jahre.
Philipp Dona erganzt, dass die Hohe des Hebesatzes auch montafonweit vergleichbar sei, fur ihn habe sich diese Frage lediglich grundsatzlich gestellt.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stelltder Vorsitzende denAntrag, dervorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Einhebung von Tourismusbeitragen gemaB. Beilage ./9 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 12.:Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn iiber die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe DerVorsitzende erlautert, dass zurZweitwohnsitzabgabe bzw. Zweitwohnungsabgabe derzeit kein Beschluss gefasst werden konne.
Der Vorsitzende teilt mit, dass am 01. Janner 2024 das Gesetz uber die Erhebung einer Abgabe van Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerstanden (Zweitwohnungsabgabegesetz - ZAG)
in Kraft treten werde. Die Kategorisierung der Gemeinden nach den zulassigen Abgabenhochstbetragen und Veroffentlichung auf der Homepage des Landes durch die Landesregierung erfolge erst im Janner 2024. Seitens des Landes werde daher empfohlen, die Veroffentlichung der Kategorisierung im Janner noch abzuwarten und erst danach die Zweitwohnungsabgabeverordnung in der Gemeindevertretung zu beschlieBen und kundzumachen. Die Verordnung sollte vor dem 12. Marz 2024 beschlossen und kundgemacht werden. Es sei deshalb angedacht die Verordnung im Janner oder Februar zu behandeln.
Der Vorsitzende erlautert, dass durch die Gesetzesanderung im Jahr 2024 keine Zweitwohnungsabgabe eingehoben werden konne. Die Falligkeit verschiebe sich auf Februar 2025.
Dies mache sich auch im Budget bemerkbar, sei jedoch bereits berucksichtigt.
zu 13.:Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn liber die Festsetzung der Monatsbeziige des Burgermeisters Der Vorsitzende erlautert, dass die Burgermeister-Bezuge-Verordnung aus dem Jahr 1998 ebenfalls seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz gepruft wurde und erlautert die enthaltenen Anderungen. Im ubermittelten Leitfaden wurde die Neufassung derVerordnung zurVerfugung gestellt.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, der vorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber die Festsetzung der Monatsbezuge des Burgermeisters gemaB Beilage .,10 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 14.:Voranschlag 2024
Der Vorsitzende erlautert, dass der Voranschlag 2024 ink). Stellungnahme des Gemeindevorstandes alien Mandataren zeitgerecht zugegangen sei.
Aufgrund dessen, dass Gemeindekassier Mag. Edgar Palm noch bei der Sitzung in St. Gallenkirch anwesend sei, bitte er die Anwesenden vorab um Diskussion.
Kurt Klehenz erlautert, dass es eine Stellungnahme des Vorstandes zum Voranschlag gebe.
Auch wahrend der Klausur und in den Finanzausschusssitzungen habe man sich intensiv mit dem Voranschlag beschaftigt. Sobald Investitionen zu tatigen seien, musse die Gemeindevertretung sowieso wieder daruber diskutieren, weshalb er dem Voranschlag jedenfalls wie vorliegend zustimmen konne.
GR Markus Netzer teilt mit, dass die Termine im Herbst immer dicht gedrangt seien, weshalb auch die Teilnahme an den Finanzausschusssitzungen und der Klausur nicht immerfurjeden moglich sei. Er sei jedenfalls der Meinung, dass es sich urn eine faire Gebuhrenerhohung handle, welche auch ein wichtiges Zeichen an die Bevolkerung und die einzelnen Burger sei.
Betreffend den Voranschlag wisse jeder Anwesende, wie es urn die Gemeindefinanzen stehe und dass auf Sparsamkeit zu achten sei.
Der Vorsitzende erganzt, dass die Situation fur alle Gemeinden derzeit angespannt sei. Speziell auch die Erhohung im Spitals- und Sozialfonds urn 30 % wirke sich stark auf das Budget aus. Eine Deckelung des Sozialfonds sollte gepruft warden, urn die Gemeinden in Zukunft zu entlasten. Er hoffe darauf, dass die Prognosen stimmen und sich im Laufe des Jahres 2024 eine Entspannung der Teuerungsraten ergebe.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stelltder Vorsitzendeden Antrag, den Voranschlag 2024 wie folgt festzustellen:
Ertrage / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
Aufwendungen / Auszahlnngen (Summe operative und investive Gebarung)
Nettoergebnis / Nettofjnanzierungssaldo
Entnahme von Haushaltsrucklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstatigkeit Zuweisung van Haushaltsrucklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstatigkeit Nettoergebnis nach Haushaltsriicklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung Ergebnishaushalt 8.524.000,00 10.854.600,00 -2.330.600,00 0,00 0,00 -2.330.600,00 Finanzierungshaushalt 9.426.100,00 13.855.700,00 -4.429.600,00 4.892.100,00 462.500,00 0,00 Zusatzlich stellt der Vorsitzende den Antrag, den Beschaftigungsrahmenplan mit 20,66 Vollzeitaquivalenten und die Finanzkraft gemaB. § 73 Abs. 3 GG fur 2024 mit EUR 4.379.700,00 festzustellen.
Diesen Antragen wird einstimmig entsprochen.
Der Vorsitzende erlautert aufgrund einer Frage, dass weiterhin die Grundung des montafonweiten Gemeindeverbandes vorangetrieben werde. Leistungen der Finanz- und Personalverwaltung warden seitens der Gemeinde Gaschurn derzeit bereits abgeholt. Die IT und auch die Kinderbetreuungskoordination sollen in weiterer Folge uber diesen Verband abgewickelt werden. Mit welchen Leistungen der Verband betraut werde und welche Leistungen weiterhin selbst ubernommen werden, sei jedoch jeder Gemeinde selbst uberlassen. Einen groBen Vorteil sehe er darin, dass Vertretungsleistungen leichter erfolgen konnen. Auch bei Forderangelegenheiten ware sicherlich ein Mehrwert durch die Spezialisierung in den einzelnen Fachgebieten zu erzielen. Leistungen in Bezug aufVoranschlag und Rechnungsabschluss konnten in weiterer Folge beispielsweise ebenfalls uber die Finanzverwaltung bezogen werden, dies nicht zuletzt auch in Hinblick auf Pensionierungen oder anderweitige Personalveranderungen.
zu 15.:Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
Die Niederschrift uber die 26. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt.
zu 16.:Allfal Iiges
• Der Vorsitzende teilt mit, dass die nachste Sitzung voraussichtlich am 25.Janner 2024 stattfinde.
• Der Vorsitzende bedankt sich zum Jahresabschluss bei alien Gemeindemandataren, Vorstandsmitgliedern aber auch alien Mitarbeitern der Gemeinde recht herzlich fur die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Er bedanke sich auch bei den Vereinen und alien Burgerinnen und Burgern, welche sich uber das gesamte Jahr hinweg immer wieder in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde einbringen. Als kleines Weihnachtsgeschenk uberreiche er den Mandataren ein Glas heimischen Honig von Isabella und Arnold Mark und wunsche frohe Feiertage.
Der Vorsitzende teilt mit, dass auch heuer wieder im Namen der Gemeinde eine Weihnachtspende in Hohe van EUR 100,00 pro Mandatar an den Krankenpflegeverein Innermontafon ergehe.
• Philipp Dona spricht die Zahlungen an Montafon Tourismus an und bemangelt teilweise die dafur erbrachten Leistungen. Fur ihn stehe dies in keiner Relation.
Die Anwesenden stimmen ihm teilweise zu, betonen jedoch die Wichtigkeit einer funktionierenden Tourismusgesellschaft.
Nach kurzer Diskussion uber die Strategie und das Budget von Montafon Tourismus wird festgelegt, den Tourismusausschuss mit der Ausarbeitung von konkreten Fragestellungen zu beauftragen. Diese sollen in weiterer Folge mit der Bitte urn Beantwortung an Montafon Tourimus ubermitteltwerden. Manuel Bitschnau soil dazu nach Moglichkeit zu einer der kunftigen GV-Sitzungen eingeladen werden.
Der Vorsitzende bedankt sich fur den konstruktiven Sitzungsverlauf, wunscht abschlie Bend alien Anwesenden schone Feiertage und einen guten Rutsch sowie ein gesundes Jahr 2024.
Ende: 20:52 Uhr
Die Schriftfuhrerin: Der Vorsitzende:
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Sandra Tschanhenz Bgm. Daniel Sandrell