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32. Niederschrift Gemeindevertretungssitzung
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Schriftfuhrerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) BegruRung, Feststellung der ordnungsgemaBen Ladung und der Beschlussfahigkeit 2) Berichte 3) Teilbebauungsplan ,,Gaschurn-Dorf" fur die GST-NR 2238/4 und 2280/3, GB Gaschurn - Auflage des Entwurfs 4) Umwidmungsansuchen LeWo GmbH, StegenbachstraBe 35, 79323 March, …
- … 2238/4 und 2280/3, GB Gaschurn - Auflage des Entwurfs 4) Umwidmungsansuchen LeWo GmbH, StegenbachstraBe 35, 79323 March, Deutschland - Auflage des Entwurfs 5) Umwidmungsansuchen Alwin Wachter, Mallaweg 41, 6791 St. Gallenkirch - Auflage des Entwurfs 6) Umwidmungsansuchen Werner Wittwer, Unter Trantrauas 60, 6793 Gaschurn - …
- … Forderansuchen. Er sei zuversichtlich, dass eine Zusage erfolge. Nachdem keine Zuhorer anwesend sind, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 3.: Teilbebauungsplan ,,Gaschurn-Dorf" fur die GST-NR 2238/4 und 2280/3, GB Gaschurn - Auflage des Entwurfs Der Vorsitzende erlautert, dass im Bereich des ehemaligen ,,Sport …
- … Raumplanungsgesetzes in Kern-, Wohn- und Mischgebieten mit Widmung besondere Flachen festgelegt werden konnen, auf denen bei Vorliegen eines rechtswirksamen Bebauungsplanes (§ 28 RPG) auch oder nur Ferienwohnungen errichtet werden durfen. Darin konnen Zonen festgelegt warden, in denen nur der gastgewerblichen Beherbergung im …
Vergabe / Ausschreibung
- … uber das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und ahnlichen beweglichen Unterkunften auBerhalb von Campingplatzen (Campingverordnung) 8) Sanierung BergerstraBe - Auftragsvergabe M+G Ingenieure GmbH, Leusbundtweg 12, 6800 Feldkirch - Planting Kunstbauten 9) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 10) Allfalliges 11) Beschneite …
- … ergangen und die Beschlussfahigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Anderung des Tagesordnungspunktes 8. wie folgt: • Sanierung BergerstraBe - Auftragsvergabe M+G Ingenieure GmbH, Leusbundtweg 12, 6800 Feldkirch - Projektadaptierungen aufWunsch Anrainer DerAnderung derTagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: …
- … Unterkunften auBerhalb von Campingplatzen (Campingverordnung) zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 8.: Sanierung BergerstraBe - Auftragsvergabe M+G Ingenieure GmbH, Leusbiindtweg 12, 6800 Feldkirch - Projektadaptierungen aufWunsch Anrainer Der Vorsitzende erlautert, dass die Fa. M+G Ingenieure GmbH, …
- … DerVorsitzende erlautert, dass nach Zustimmung zum vorliegenden Angebot, die Einreichung bei der Behorde erfolgen konne. Nach der Bewilligung folge die Ausschreibung. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem vorliegenden Angebot ,,Projektadaptierungen aufWunsch Anrainer" mit einer Gesamtauftragssumme van EUR 11.726,15 …
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Gemeindeamt Gaschurn
6793 Gaschurn / DorfstraRe 2 / Hochmontafon - Osterreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: aemeinde@)oaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 08. Juli 2024 AZ: 004-1/32/2024 Bearbeiterln: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift uber die 32. Gemeindevertretungssitzung am 27. Juni 2024 urn 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn.
Anwesend: Vplkspartei-Bumerliste Gaschurn-Partenen:
Bgm. Daniel Sandrell, Vizebgm. Dl Josef Tschofen, MBA, Thomas Stark, Gerhard Saler, Walter Grass, Walter Lechleitner;
,,D'Lischta" Gaschurn-Partenen:
GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Werner Mattle;
Freie Liste fur Gaschurn-Partenen:
Philipp Dona, Andrea Schonherr, KommR Dieter Lang;
Entschuldigt: Volkspartei-Bumerliste Gaschurn-Partenen:
GR Dl (FH) Markus Durig, GR Klaus Schrocker, MSc, Kurt Klehenz, Olivia Immler, Kurt Rudigier, Markus Felbermayer, Gregory Netzer, Stefan Schoder, Frank Sandrell;
,,D'Lischta" Gaschurn-Partenen:
Ludwig Wachter;
Freie Liste fur Gaschurn-Partenen:
Schriftfuhrerin: Sandra Tschanhenz
Tagesordnung
- 1) Begru Rung, Feststellung der ordnungsgemaBen Ladung und der Beschlussfahigkeit
- 2) Berichte
- 3) Teilbebauungsplan ,,Gaschurn-Dorf" fur die GST-NR 2238/4 und 2280/3, GB Gaschurn - Auflage des Entwurfs
- 4) Umwidmungsansuchen LeWo GmbH, StegenbachstraBe 35, 79323 March, Deutschland - Auflage des Entwurfs
- 5) Umwidmungsansuchen Alwin Wachter, Mallaweg 41, 6791 St. Gallenkirch - Auflage des Entwurfs
- 6) Umwidmungsansuchen Werner Wittwer, Unter Trantrauas 60, 6793 Gaschurn - Auflage des Entwurfs
- 7) Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und ahnlichen beweglichen Unterkunften auBerhalb von Campingplatzen (Campingverordnung)
- 8) Sanierung BergerstraBe - Auftragsvergabe M+G Ingenieure GmbH, Leusbundtweg 12, 6800 Feldkirch - Planting Kunstbauten
- 9) Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
- 10) Allfalliges
- 11) Beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht offentlich)
Erledigung derTagesordnung:
zu1.: Begru Bung, Feststellung der ordnungsgemaBen Ladung und der Beschlussfahigkeit Der Vorsitzende begruBt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemaB ergangen und die Beschlussfahigkeit gegeben ist.
Der Vorsitzende beantragt die Anderung des Tagesordnungspunktes 8. wie folgt:
• Sanierung BergerstraBe - Auftragsvergabe M+G Ingenieure GmbH, Leusbundtweg 12, 6800 Feldkirch - Projektadaptierungen aufWunsch Anrainer DerAnderung derTagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
zu 2.: Berichte
Der Vorsitzende berichtet Folgendes:
• Vorstandsbeschliisse:
o Einer Forderung fur Essen auf Radern wurde zugestimmt.
o Der Vereinbarung uber ein Prekarium zur Errichtung der ,,Bushaltestelle Tirolerhof" zwischen der Gemeinde Gaschurn und Albert Schopf, SilvrettastraBe 20, 6794 Partenen, wurde zugestimmt.
o Einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und Monika Wachter, Alte SchulstraBe 7a, 6794 Partenen, zur Miete weiterer Kellerraumlichkeiten wurde zugestimmt.
o Die Baumeister- und Zimmermeisterarbeiten fur den Natura 2000 Schauraum wurden vergeben.
o Der Verzicht auf die Beibringung einer Vermessungsurkunde im Bauverfahren Kevin Amritzer, Unteres Vand 129b, 6793 Gaschurn (Gemeinde ist Nachbar) - Errichtung einer Einfriedung -wurde beschlossen.
o Den Grundteilungsansuchen Lucas Tschofen, Waldfriedgasse 6, 6800 Feldkirch sowie einem weiteren Grundteilungsansuchen zwischen Lucas Tschofen, Waldfriedgasse 6, 6800 Feldkirch und Stephanie Ganahl sowie Lukas Wornschiml, Unteres Vand 145a, 6793 Gaschurn, wurde zugestimmt, « Es haben weitere Besprechungen betreffend die Grundung der montafonweiten Verwaltungsgemeinschaft stattgefunden. Derzeit seien noch Bedenken der Aufsichtsbehorde zu klaren.
• Zur Warmeauskopplung im Bereich Vermuntwerk haben ebenfalls Gesprache stattgefunden. Die Fa. Wagner wurde mit der Prufung der Moglichkeiten beauftragt.
• Da in der Gemeinde Ulten im Sudtirol ein Wasserkraftwerk errichtet werden soil, besuchten Vertreter der Gemeinde die Gemeinde Gaschurn zu einem Erfahrungsaustausch. Er bedanke sich diesbezuglich bei Markus Felbermayer und Kurt Rudigier fur die Teilnahme.
• Die Burgermeistertagung des Bezirks Bludenz wurde heuer in Gaschurn ausgerichtet.
• Die EU-Wahl wurde abgewickelt.
• Die Behordenverhandlung zur Errichtung des Kraftwerks ,,Sch6nverwall" habe stattgefunden.
• Die Verkabelung und Mitverlegung der Leerrohre im Bereich Tafamunt wurde auf 2025 verlegt. Eventuell werden im heurigen Herbst noch die Holzarbeiten erledigt.
• Die Feierlichkeiten zu ,,50 Jahre Mittelschule Innermontafon" haben stattgefunden.
• Mit der Errichtung des Natura 2000 Schauraums wurde begonnen.
• Es wurden Informationsveranstaltungen und Einzelgesprache zu den Themen Verbauung Kluserbach und Garnerabach sowie Grundung der StraBengenossenschaft Ober Trantrauas, aber auch Abtretung der StraBenflachen im Bereich Plunggas abgehalten.
• Derzeit werde die StraBe in Richtung Valschaviei, ausgehend vom Abenteuerspielplatz bis zur Kapelle saniert.
• Auch im Bereich der GWG Verbella-Gibau wurden zwei Setzungen saniert.
• Die Schlussuberprufung zur beschneiten Talabfahrt Gaschurn habe stattgefunden, im Anschluss daran direkt die wasser- und naturschutzrechtliche Wiederverleihungsverhandlung.
• Vom Bauhof-Team wurde ein Lintrac getestet. Da der Traktor bald ersetzt werden musse, wurde ein Kombigerat getestet, welches ganzjahrig eingesetzt werden konne.
Einerseits wurde dieses Kommunalgerat den Traktor ersetzen, andererseits konnten damit auch die Loipen prapariert werden. Die entsprechenden Aufbaugerate waren verfugbar, was den Lintrac zu einem universell einsetzbaren Kommunalgerat machen wurde. Uber die Sommermonate soil nun aufgearbeitet warden, zu welchen Preisen die auszuscheidenden Gerate verkauft warden konnten und mit welchem Anschaffungswert schlussendlich fur einen Lintrac zu rechnen ware. Der Pistenbully wurde ebenfalls verkauft. Dieser wurde jedoch gemeinsam mit St. Gallenkirch angeschafft. Die Loipenpraparierung wurde bei Anschaffung eines neuen Gerates mit Mann- und Geratestunden weiterverrechnet werden.
• Die Dacher des Wohnhauses DorfstraBe 3, 6793 Gaschurn, der Volksschule Partenen, des Schwimmbads Partenen und desWohnhauses Rutler43a, 6794 Partenen wurden saniert. Gleichzeitig wurden auch direkt zwei kleine Dacher bei der Pfarrkirche Gaschurn mitsaniert.
• Mehrere Termine zum Glasfaserausbau haben stattgefunden. Am 09. Juli 2024 finde eine offizielle Veranstaltung zu diesem Thema statt. Bis dahin erwarte er auch eine schriftliche Antwort zum gestellten Forderansuchen. Er sei zuversichtlich, dass eine Zusage erfolge.
Nachdem keine Zuhorer anwesend sind, wird mit der Tagesordnung fortgefahren.
zu 3.: Teilbebauungsplan ,,Gaschurn-Dorf" fur die GST-NR 2238/4 und 2280/3, GB Gaschurn - Auflage des Entwurfs Der Vorsitzende erlautert, dass im Bereich des ehemaligen ,,Sport Tschofen" sowie dem angrenzenden GST-NR 2280/3, GB Gaschurn, im Eigentum van Gabriele KeBler die Umsetzung eines neuen Projektes geplant sei.
Der Vorsitzende erlautert, dass gemaB § 16a Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes in Kern-, Wohn- und Mischgebieten mit Widmung besondere Flachen festgelegt werden konnen, auf denen bei Vorliegen eines rechtswirksamen Bebauungsplanes (§ 28 RPG) auch oder nur Ferienwohnungen errichtet werden durfen. Darin konnen Zonen festgelegt warden, in denen nur der gastgewerblichen Beherbergung im Sinne des § 16 Abs. 3 lit. b und c dienende Wohnungen errichtet werden durfen, sofern eine Eigennutzung im Sinne des § 16Abs. 3 lit. c nur wie eine Nutzung durch normale Gaste im AusmaB van hochstens drei Wochen im Jahr erfolge. Aufgrund des geplanten Neubaus wurde beantragt, den Flachenwidmungsplan dergestalt zu andern, dass eine Zone fur Investorenmodelle festgelegt werde. Der Teilbebauungsplan umfasse deshalb die von der geplanten Errichtung des Gebaudes betroffenen Grundstucke, da fur Investorenmodelle im Sinne des § 2 Abs. 3 lit. a Raumplanungsgesetz klare Vorgaben und Begrenzungen zu machen seien.
Der Vorsitzende erlautert, dass ohne Bebauungsplan eine solche Widmung nicht moglich sei, weshalb nun uber den vorliegenden Entwurf eines Teilbebauungsplanes fur die erwahnten Grundstucke zu befinden sei.
Der Vorsitzende erlautert weiter, dass im Bau- und Raumplanungsausschuss die Meinung vertreten wurde, die Moglichkeit der Investorenmodelle nicht grundsatzlich abzulehnen, um in weiterer Folge diese Variante offen zu lassen bzw. individuell prufen zu konnen.
Selbstverstandlich ware auch ein Raumplanungsvertrag abzuschlieBen. Das vorliegende Projekt selbst wurde vom Bau- und Raumplanungsausschuss ebenfalls positiv gesehen.
Angedacht sei die Errichtung van zwei Gebauden. Das Gebaude A wurde Wohnungen zur Vermietung an standig wechselnde Gaste beinhalten, zusatzlich Gewerbeflachen. Im Gebaude B sollten Wohnungen mit Hauptwohnsitzwidmung entstehen.
Dieter Lang stellt fest, dass der Standort des angedachten Projektes ortsbildnerisch sehr prominent sei und deshalb die Gestaltung jedenfalls beachtet werden musse. Er sei der Meinung, dass vor Entscheidungsfindung eine Planung vorzulegen sei.
Der Vorsitzende erlautert, dass eine Projektvorstellung im Bau- und Raumplanungsausschuss stattgefunden habe.
Andrea Schonherr erlautert, dass sie nicht uber etwas abstimmen konne, das sie vorher nicht gesehen habe. Ebenfalls sei sie verwundert, dass angedacht sei, einen Teilbebauungsplan zu erlassen. Sie habe bereits mehrfach angeregt, einen Bebauungsplan fur das gesamte Gemeindegebiet zu verordnen, was jedoch nie weiterverfolgt wurde. Nun schlage ein Investor auf und die Erlassung eines solchen sei umgehend moglich.
Andrea Schonherr erlautert weiter, dass das neue Raumplanungsgesetz seit Dezember 2023 in Kraft sei. Bei der Informationsveranstaltung derTWP Rechtsanwalte wurde mitgeteilt, dass die Umsetzung eines Investorenmodells bzw. die Parifizierung einzelner Wohnungen nicht mehr moglich sei. Innerhalb eines halben Jahres konne das nun bereits wieder umgangen warden. Sie frage sich, fur was es ein neues Gesetz gebe, wenn gleich wieder eine Hintertur offengelassen werde.
Der Vorsitzende erlautert, dass das Gesetz diese Moglichkeit auch bereits im Dezember vorgesehen habe. Die gesetzlichen Neuerungen mussten jedoch erst genau aufgearbeitet warden. Die Erlassung eines Bebauungsplanes wurde auch bereits im Bau- und Raumplanungsausschuss diskutiert. Der Ausschuss habe jedoch die Meinung vertreten, den Bebauungsplan nicht uber das gesamte Gemeindegebiet zu verordnen, sondern die entsprechenden Teilbereiche immerwieder individuell zu beurteilen.
Der Vorsitzende bringt den Anwesenden sodann die Entwurfsplanung des Projektes zur Kenntnis.
Philipp Dona regt an, bei der nachsten Prasentation im Bau- und Raumplanungsausschuss ein Rendering zu verlangen, um die ortsbildliche Veranderung besser einschatzen zu konnen.
Grundsatzlich stehe er Investorenmodellen positiv gegenuber. Werde dem vorliegenden Ansuchen heute zugestimmt, bilde dies auch eine Grundlage furweitere Investoren.
Andrea Schonherr erkundigt sich, ob zwischen bestehendem Raumlichen Entwicklungsplan und dem uberarbeiteten Entwurf Erweiterungen des Ortskerns erfolgen, was der Vorsitzende verneint.
Der Vorsitzende erganzt dazu, dass der uberarbeitete Entwurf des Raumlichen Entwicklungsplanes derzeit bei der Umweltprufung sei, im Anschluss sei jedenfalls noch die offentliche Auflage vorzunehmen. Darin sei dann allerdings auch noch, zumindest schriftlich, zu definieren, in welchen Bereichen Investorenmodelle vorstellbar seien.
Andrea Schonherr stellt fest, dass mit einem positiven Beschluss einem auslandischen Investor Moglichkeiten fur ein Investorenmodell eroffnet werden, ihr personlich liegen jedoch die einheimischen Betriebe mehr am Herzen. Da beispielsweise die Kreditvergaben immer schwieriger warden, mussten aus ihrer Sicht die einheimischen Betriebe mehr unterstutzt werden.
Der Vorsitzende erganzt, dass genau aus diesen Grunden angedacht wurde, das Investorenmodell nicht grundsatzlich abzuiehnen. Vielleicht sei auch ein einheimischer Betrieb auf diese Moglichkeit angewiesen.
Philipp Dona stellt die Frage, ob es zu Problemen kommen konnte, wenn dem vorliegenden Ansuchen zugestimmt werde und vielleicht einem nachfolgenden nicht. Dies stelle allenfalls eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar.
Der Vorsitzende erlautert, dass jeder Teilbebauungsplan von der Gemeindevertretung zu behandeln sei. Wie dieser dann ausschaue, sie individuell zu beurteilen. Derzeit liegen keine weiteren Ansuchen vor.
GR Markus Netzer stellt Test, dass die Gemeinde Gaschurn zum Investorenmodell und Ferienwohnungsthema in der Vergangenheit eine klare Meinung vertreten habe.
Unglaubwurdig werde die Gemeinde dann, wenn derartige Ansuchen einmal positiv und einmal negativ behandelt warden.
Gerhard Saler stellt die Frage, ob sich die Gemeinde Gaschurn wirklich in der Position befinde, Projekte ablehnen zu konnen.
GR Markus Netzer spricht die in der Vergangenheit nicht bzw. nicht zur Zufriedenheit der Gemeinde umgesetzten Projekte an und appelliert, uberlegt zu entscheiden.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Projektbetreiber klar mitgeteilt habe, dass eine Umsetzung des Projektes nur als Investorenmodell moglich sei. Sollte seitens der Gemeinde eine Umsetzung als solches nicht gewunscht werden, werde auch das Projekt nicht weiter betrieben.
Philipp Dona stellt erganzend fest, dass nicht nur die Widmung benotigt werde, sondern die Gemeinde auch eine Abstandsnachsicht zu erteilen habe, weshalb auch in dieser Hinsicht noch eine gewisse Mitsprachemoglichkeit bestehe.
Andrea Schonherr sieht das Gesamtprojekt skeptisch und ist der Meinung, dass die Einhaltung der gesetzgemaBen Nutzung nicht bzw. nur sehr schwer kontrollierbar sei.
Der Vorsitzende erlautert, dass sich das Gesetz diesbezuglich verbessert habe, da beispielweise Zahlerdaten van Stromverbrauchen eingeholtwerden konnen. Ersei sichjedoch bewusst, dass Finanzierungszusagen, ob privat oder betrieblich, ohne dementsprechende Eigenkapitalquote momentan nicht leicht zu erhalten seien. Seiner Meinung nach sei ohne Investoren derzeit eine touristische Entwicklung der Gemeinde eher unwahrscheinlich. Auch wurden dringende Sanierungen bzw. Neubauten nur sehr langsam van Statten gehen.
Andrea Schonherr ist dennoch der Meinung, dass fur einheimische Betriebe die Moglichkeit geschaffen werden sollte, ihre Betriebe zu erhalten bzw. weiterzufuhren. Aus ihrer Sicht sollten diese Betriebe im Vordergrund stehen und nicht auslandische Investoren.
Vizebgm. Josef Tschofen erlautert, dass die Investorenmodelle, wie seine Vorredner bereits ausfuhrt haben, van der Gemeindevertretung immer kritisch gesehen wurden und eigentlich ein klares Bekenntnis dagegen erfolgt sei. Beim Projekt ,,Tennishalle" habe man sich gegen ein Investorenmodell gewehrt und schlussendlich wurde dies vom Projektbetreiber akzeptiert.
Grundsatzlich sei zu sagen, dass nichtjedes Investorenmodell schlecht sei, es gebe auch gute Beispiele. Gegenuber dem Projektbetreiber sei klarzustellen, dass die Investorenmodelle kritisch gesehen werden und auch wenn der Entwurf heute positiv beurteilt werde, dies keine Garantie fur einen abschlie Benden, positiven Beschluss darstelle.
Der Vorsitzende gibt Vizebgm. Josef Tschofen Recht, stellt allerdings klar, dass der Bau-und Raumplanungsausschuss empfohlen habe, sich diese Mflglichkeit offen zu lassen. Ware seitens des Ausschusses eine klare Empfehlung gegen derartige Moglichkeiten abgegeben warden, ware das Projekt nicht weiterzuverfolgen gewesen. Auch aus dem Aspekt, einem Einheimischen diese Moglichkeit allenfalls nicht verwehren zu mussen, wurde im Ausschuss entschieden, dass diese Option der Umsetzung weiterverfolgt warden soil. Werde heute negativ entschieden, musse auch bei weiteren Ansuchen negativ entschieden werden. Dies unabhangig davon, ob es sich urn einen Investor oder einen Einheimischen handle.
Dieter Lang stellt die Frage, was passiere, wenn schlussendlich ein Baubeginn erfolge, aber keine Fertigstellung. Eine Bauruine Mitten im Dorfware eine Tragodie.
Der Vorsitzende erlautert, dass es keine Garantie gebe. Die Erlassung eines Teilbebauungsplanes und der Abschluss eines Raumplanungsvertrages jedoch gute Moglichkeiten bieten, viele Eventualitaten auszuschlieBen.
Philipp Dona erganzt, dass das neue Gesetz sicher bessere Rahmenbedingungen geschaffen habe. Vor der Neufassung des Gesetzes hatte das Investorenmodell auch ohne Zustimmung der Gemeindevertretung umgesetzt warden konnen.
Dieter Lang stelltfest, dass eswichtig sei, Projekte umzusetzen, nichtjedoch zujedem Preis.
Nach einer kurzen Diskussion uber die angedachten Hauptwohnsitzwohnungen stellt GR Markus Netzer fest, dass die heutige Entscheidung richtungsweisend sei. Wenn dem Entwurf zugestimmt, der Teilbebauungsplan im Entwurf aufgelegt und im Anschluss negativ entschieden werde, sei das nicht fair. Wenn Investorenmodelle grundsatzlich abgelehnt werden, musse heute das Bekenntnis dazu erfolgen.
Gerhard Saler stellt Test, dass auch im Bau- und Raumplanungsausschuss genau diese Aspekte diskutiert wurden. Schlussendlich sei eine positive Stellungnahme ergangen, urn auch Einheimischen diese Moglichkeit allenfalls nicht zu verwehren.
Vizebgm. Josef Tschofen stellt klar, dass dem Projektbetreiber auch bei Zustimmung zum vorliegenden Entwurfklarzu signalisieren sei, dass die Gemeindevertretung Investorenmodell sehr kritisch gegenuberstehe.
Dieter Lang betont neuerlich die Wichtigkeit einer Visualisierung sowie der Vorlage einer Finanzierungsbestatigung vor der endgultigen Beschlussfassung.
Der Vorsitzende stellt klar, dass derartige Punkte im Raumplanungsvertrag festgeschrieben werden konnen.
Andrea Schonherr erganzt, dass grundlegend zu entscheiden sei, ob diese Option ermoglicht werde oder nicht. Klar sei, dass diese dann jedem Antragsteller gleichermaBen zu ermoglichen sei. Sie mochte jedenfalls die bestehenden Betriebe unterstutzen und nicht neue, bei denen niemand wisse, was komme.
Walter Grass erganzt, dass es in zehn Jahren vielleicht keine bestehenden Betriebe mehr geben werde, sollten keine Investitionen mehr ermoglicht werden.
Der Vorsitzende fasst das Diskussionsergebnis dergestalt zusammen, dass das beantragte Modell unter gewissen Voraussetzungen vorstellbar ware.
Vizebgm. Josef Tschofen teilt mit, dass dem Projektbetreiber jedenfalls zu signalisieren sei, dass der endgultige Ausgang ungewiss sei. Er rege auch eine personliche Vorsprache und Projektvorstellung in der Gemeindevertretung an.
Dieter Lang stellt neuerlich fest, dass eine gewisse Entwicklung zugelassen werden musse.
Das Projekt musse fur ihn allerdings landschaftlich vertretbar sein, die Finanzierung musse vorliegen und die Vermietung an standig wechselnde Gaste musse gewahrleistet sein.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, dem vorliegenden Teilbebauungsplan ,,Gaschurn-Dorf" fur die GST-NR 2238/4 und 2280/3, GB Gaschurn, zuzustimmen.
Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Andrea Schonherr)
zu 4.: Umwidmungsansuchen LeWo GmbH, StegenbachstraBe 35, 79323 March, Deutschland - Auflage des Entwurfs Der Vorsitzende erlautert, dass aufbauend auf den zuvor beschlossenen Teilbebauungsplan der Entwurf uber die angedachte Umwidmung in ,,Bauflache Kerngebiet-Fa-IM" zur Beschlussfassung vorliege.
Nachdem diesbezuglich keine weiteren Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, derAuflage des Entwurfs gemaB Plan Nr. 07/2024 vom 17. Juni 2024 zuzustimmen.
Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Andrea Schonherr).
zu 5.: Umwidmungsansuchen Alwin Wachter, Mallaweg 41, 6791 St. Gallenkirch - Auflage des Entwurfs DerVorsitzendeerlautert, dass Alwin Wachter, Mallaweg41, 6791 St. Gallenkirch, Eigentumer derGST-NR 1222/2, 1222/20 und .734, GB Gaschurn, sei. Aufden GST-NR 1222/2, 1222/20 und .734, GB Gaschurn, befinde sich die ,,Lammhutta". Urn die ,,Lammhutta" adaptieren und die Erweiterung der Kuche vornehmen zu konnen, wurde beantragt, Teilflachen der GST-NR 1222/2 und 1222/20 sowie das GST-NR .734, GB Gaschurn, in einem AusmaB von ca.
1.100 m2von ,,Freiflache Freihaltegebiet", Freiflache Sondergebiet Imbissstube" und ,,Forstlich genutzte Flache (Wald)" in ,,Freiflache Sondergebiet Ausflugsgasthaus" umzuwidmen. Eine geringfugige Flache von ca. 2 m2 soil van ,,Freiflache Sondergebiet Imbisstube" in ,,Freiflache Freihaltegebiet" umgewidmet warden.
Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan der angedachten Umwidmung zur Kenntnis und erlautert diesen.
Dieter Lang stelit fest, dass die ,,Lammhutta" eine Bereicherung fur Gaschurn sei und aus seiner Sichtjedenfalls die Moglichkeit zum geplanten Ausbau bzw. der geplanten Adaptierung zu schaffen sei.
Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, derAuflage des Entwurfs gemaB, Plan Nr. 08/2024 vom 20. Juni 2024 zuzustimmen.
Walter Lechleitner erklart sich fur befangen und enthalt sich seiner Stimme.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt (1 Enthaltung aufgrund Befangenheit: Walter Lechleitner).
zu 6.: Umwidmungsansuchen Werner Wittwer, Unter Trantrauas 60, 6793 Gaschurn - Auflage des Entwurfs Der Vorsitzende erlautert, dass Werner Wittwer, Unter Trantrauas 60, 6793 Gaschurn, Eigentumer des GST-NR 884, GB Gaschurn, sei. Auf diesem Grundstuck befinde sich bereits das Stallgebaude und auf dem angrenzenden GST-NR 880/2, GB Gaschurn, das Wohnhaus van Werner Wittwer. Urn im Bereich des Stallgebaudes einen Anbau sowie den Anbau eines Gerateunterstandes und die Errichtung eines Parkplatzes verwirklichen zu konnen, wurde beantragt, eine Teilflache des GST-NR 884, GB Gaschurn, in einem AusmaB von ca. 330 m2 von ,,Freiflache Landwirtschaftsgebiet" in ,,Bauflache Wohngebiet" umzuwidmen. Es handle sich urn eine Anschlusswidmung.
Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Entwurf der angedachten Umwidmung zur Kenntnis.
Nachdem keinerlei weitere Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, der Auflage des Entwurfs gemaB Plan Nr. 09/2024 vom 13. Juni 2024 zuzustimmen.
Christoph Wittwer erklart sich fur befangen und enthalt sich seiner Stimme.
Dem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung aufgrund Befangenheit: Christoph Wittwer).
zu 7.: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber das Aufstellen van Zelten, Wohnwagen und ahnlichen beweglichen Unterkunften auBerhalb van Campingplatzen (Campingverordnung)
Der Vorsitzende erlautert, dass die Verordnung aufgrund der Anregungen in der 31.
Gemeindevertretungssitzung neu gefasst wurde. Der geanderte Verordnungsentwurf liege vor.
Anctrea Schonherr bittet urn nochmalige Uberprufung der Strafbestimmungen, was zugesagt wird.
Andrea Schonherr stellt die Frage, wie die weitere Vorgangsweise im Bereich Bielerhohe angedacht sei.
Der Vorsitzende erlautert, dass nach Erlassung der Verordnung die Moglichkeit bestehe, entsprechende Kontrollen durchzufuhren und allenfalls auch Strafen zu erlassen.
Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn uber das Aufstellen van Zelten, Wohnwagen und ahnlichen beweglichen Unterkunften auBerhalb von Campingplatzen (Campingverordnung) zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 8.: Sanierung BergerstraBe - Auftragsvergabe M+G Ingenieure GmbH, Leusbiindtweg 12, 6800 Feldkirch - Projektadaptierungen aufWunsch Anrainer Der Vorsitzende erlautert, dass die Fa. M+G Ingenieure GmbH, Leusbundtweg 12, 6800 Feldkirch mit Schreiben vom 06. September 2011 mit den Planungsleistungen fur die
Sanierung der BergerstraBe, Teil II, zu einem Angebotspreis von EUR 45.900,40 netto beauftragt wurde. Zwischenzeitlich wurden mehrere Varianten aufgrund verschiedener Anrainerwunsche geplant, durch welche ein Mehraufwand entstanden sei. Das vorliegende Angebot umfasse nun die Leistungen bis inklusive Einreichplanung und Einreichung.
Nach kurzer Erlauterung der Kunstbauten stellt Dieter Lang die Frage, ob eine Teil- oder Gesamtausfuhrung geplant sei.
Der Vorsitzende erlautert, dass eine Gesamtumsetzung geplant sei. In einem Bereich sei bis data lediglich eine Sanierung und kein Ausbau moglich. Es konne jedoch nicht langer zugewartet werden.
Philipp Dona erkundigt sich uber den angedachten Zeitplan.
DerVorsitzende erlautert, dass nach Zustimmung zum vorliegenden Angebot, die Einreichung bei der Behorde erfolgen konne. Nach der Bewilligung folge die Ausschreibung.
Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem vorliegenden Angebot ,,Projektadaptierungen aufWunsch Anrainer" mit einer Gesamtauftragssumme van EUR 11.726,15 netto (inkl. 3,9 % Indexierung) zuzustimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
zu 9.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
Die Niederschrift uber die 31. Gemeindevertretungssitzung wird nach zwei Anderungen einstimmig genehmigt.
zu 10.:Allfalliges
Keine Wortmeldungen.
Ende:21:37Uhr
Die Schriftfuhrerin: Der Vorsitzende:
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Sandra Tschanhenz Bgm. Daniel Sandrell