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ÜbersichtVandansAmtstafel / Kundmachungen

Kundmachung Amtstafel, Amtsstunden und Anbringen Gemeinde Vandans

Vandans · Veröffentlichungsportal Vandans · 28.01.2025 · Aushang bis 31.12.2050

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G E M E I N D E A M T V A N D A N S
Gemeindeamt Vandans
.
6773 Vandans Dorfstraße 26
. Montafon/Vorarlberg
.
www.vandans.at
. DVR0433217
Telefon 0 55 56/7 27 20-0
.
E-Mail: gemeinde@vandans.at
.
UID Nr.: ATU44607706

Zahl: 015-1/2025 Vandans, am 28. Jänner 2025

K U N D M A C H U N G

des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans, mit der gemäß § 13 Absatz 2 und 5, § 42 Absatz 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F, sowie § 85 Absatz 3 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 i.d.g.F, die Adressen für schriftliche Anbringen, die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten festgelegt werden:

§ 1

Amtstafel

(1) Die Amtstafel der Gemeinde Vandans befindet sich beim Haupteingang des Gemeindeamtes, und zwar nach den Eingangstüren im Foyer. An dieser Amtstafel werden alle Verordnungen der Gemeindeorgane, die zu ihrer Rechtswirksamkeit der öffentlichen Kundmachung bedürfen, angeschlagen. Verordnungen, deren Umfang oder Art den Anschlag an der Amtstafel nicht zulassen, werden im Gemeindeamt Vandans innerhalb der Kundmachungsfrist zur öffentlichen Einsicht während den für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten aufgelegt. Die Auflegung wird an der Amtstafel kundgemacht. Auch sonstige öffentlich kundzumachende Schriftstücke und behördliche Ladungen werden an dieser Amtstafel angeschlagen.

(2) Kundmachungen und behördliche Ladungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Homepage der Gemeinde Vandans im Veröffentlichungsportal unterwww.vandans.at/Verwaltung/Gemeindeamt/Veroeffentlichungsportal veröffentlicht.

§ 2

Amtsstunden/Parteienverkehr

(1) Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten und nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, mündliche oder telefonische Anbringen entgegenzunehmen.

(2) Die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten werden gemäß § 13 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz wie folgt festgelegt:

a) Hauptverwaltung/Gemeindekassa:
Montag bis Freitag jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr

b) Abteilung Bürgerservice/Meldeamt:
Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 13.00 Uhr

G E M E I N D E A M T V A N D A N S

Gemeindeamt Vandans
.
6773 Vandans Dorfstraße 26
. Montafon/Vorarlberg
.
www.vandans.at
. DVR0433217
Telefon 0 55 56/7 27 20-0
.
E-Mail: gemeinde@vandans.at
.
UID Nr.: ATU44607706

c) Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage, 24. Dezember und 31. Dezember und Tage ohne Dienstbetrieb.

Die jeweiligen Öffnungszeiten sind hier zu finden: www.vandans.at und beim Haupteingang beim Amt der Gemeinde Vandans, 6773 Vandans, Dorfstraße 26.

(3) Parteienverkehr ist nach persönlicher Terminvereinbarung auch außerhalb der Amtsstunden möglich.

(4) Für Anbringen, die bei einer anderen Behörde einzubringen sind (z.B. Bescheide im Rahmen der Bauverwaltung Montafon für Bauvorhaben in anderen Gemeinden) gelten die jeweils von dieser Behörde kundgemachten Amtsstunden und organisatorischen Beschränkungen für die Einbringung der Anbringen. Diese müssen nicht mit den hier kundgemachten Amtsstunden und organisatorischen Beschränkungen übereinstimmen.

(5) Der Absender trägt die mit der Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes).

§ 3

Anbringen

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen an/bei der Gemeinde Vandans stehen folgende Adressen zur Verfügung:

(1) Einbringen von Schriftstücken per Post:
Gemeindeamt Vandans, Dorfstraße 26, 6773 Vandans

(2) Einbringen von Schriftstücken per E-Mail:
gemeinde@vandans.at
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.

(3) Persönliche Abgabe: In der Verwaltung und im Bürgerservice während den Amtsstunden im Amt der Gemeinde Vandans. Postalische Abgaben im Zuge des Parteienverkehrs direkt an die zuständigen Mitarbeitenden sind ebenfalls möglich.

(4) Elektronische Zustelladresse:
ERsB Ordnungsnummer: 9110007932929

(5) Gemeinsames Aktenverwaltungsprogramm der Gemeinde und des Landes (V-Dok):
Gemeinde Vandans, Amtsadresse
Gemeinde Vandans, Bürgerservice
Gemeinde Vandans, Sicherheit und Ordnung
Gemeinde Vandans, Bauwesen und feuerpolizeiliche Prüfungen Gemeinde Vandans, Kinder, Jugend, Bildung und Sport Gemeinde Vandans, Kunst und Kultur Gemeinde Vandans, Soziales und Gesundheit Gemeinde Vandans, Infrastruktur, Umweltschutz und räumliche Gestaltung Gemeinde Vandans, Finanzen, Wirtschaftsförderung und Vermögensverwaltung

G E M E I N D E A M T V A N D A N S

Gemeindeamt Vandans
.
6773 Vandans Dorfstraße 26
. Montafon/Vorarlberg
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www.vandans.at
. DVR0433217
Telefon 0 55 56/7 27 20-0
.
E-Mail: gemeinde@vandans.at
.
UID Nr.: ATU44607706

Es wird darauf hingewiesen, dass elektronisch übermittelte Anbringen auch außerhalb der Amtsstunden empfangen werden, sie allerdings nur während der Amtsstunden bearbeitet werden. Elektronische Anbringen außerhalb der Amtsstunden gelten daher, auch wenn sie bereits früher in den elektronischen Verfügungsbereich der Gemeinde Vandans gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der nächsten Amtsstunden als eingebracht.

(6) Anbringen per E-Mail an persönliche E-Mail-Adressen oder E-Mail-Adressen von Abteilungen gelten grundsätzlich, insbesondere im Falle der Abwesenheit der betroffenen Personen, als nicht eingebracht.

§ 4

Kundmachungen

Kundmachungen, die die Gemeinde vorzunehmen hat, können – je nach gesetzlichen Vorschriften - auf der Internet-Seite der Gemeinde, an der Amtstafel oder im RIS erfolgen.

§ 5

Inkrafttreten

Die mit dieser Kundmachung getroffenen Maßnahmen treten am 29. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die Kundmachung vom 14. Jänner 2025.

Der Bürgermeister

Florian Küng

VERÖFFENTLICHUNGSPORTAL/
AMTSTAFEL
angeschlagen am 28. Jänner 2025 (dauerhaft)