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Kundmachung gemäß §13 und §42 AVG sowie §85 BAO
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Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404
Zahl: 015-1/2025
Kundmachung
gemäß § 13 Abs 2 und 5, § 42 Abs 1a AVG sowie § 85 Abs. 3 Bundesabgabenordung (BAO), BGBl.Nr. 194/1961 idgF
- 1. Schriftliche Anbringen an bei der Gemeinde eingerichteten Behörden können rechtswirksam wie folgt eingebracht werden:
- Postadresse:
Gemeinde Tschagguns, Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns
• Telefax:
0043 (0) 55 56 / 7 22 39 – 3
• E-Mail (bitte beachten Sie Punkt 4. unten):
gemeinde@tschagguns.at
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
• Elektronische Zustelladresse:
ERsb Ordnungsnummer: 9110004558139
• Gemeinsames Aktenverwaltungsprogramm des Landes und der Gemeinden (V -DOK):
Gemeinde Tschagguns, Amtsadresse
Gemeinde Tschagguns, Bürgerservice
Gemeinde Tschagguns, Sicherheit und Ordnung
Gemeinde Tschagguns, Bauwesen und feuerpolizeiliche Prüfungen Gemeinde Tschagguns, Kinder, Jugend, Bildung und Sport Gemeinde Tschagguns, Kunst und Kultur Gemeinde Tschagguns, Soziales und Gesundheit Gemeinde Tschagguns, Infrastruktur, Umweltschutz und räumliche Gestaltung Gemeinde Tschagguns, Finanzen, Wirtschaftsförderung und Vermögensverwaltung
Schriftliche Anbringen können auch bei der Bürgerservicestelle persönlich abgegeben werden.
2. Parteienverkehr – für persönliche Vorsprachen:
Montag bis Freitag: 08:00-12:00 Uhr und Montag: 13:30-18:00 Uhr (Ausgenommen davon sind gesetzliche Feiertage und die Nachmittage des 24.12. und 31.12.).
Die Öffnungszeiten sind hier zu finden: www.tschagguns.at/Verwaltung/Gemeindeamt/Kontakt
3. Amtsstunden – für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben:
Montag bis Freitag: 08:00-12:00 Uhr,
Montag: 13:30-18:00 Uhr und
Dienstag bis Donnerstag: 13:30-16:00 Uhr
Tschagguns, am 19.02.2025
Gemeinde Tschagguns
Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404
(Ausgenommen davon sind gesetzliche Feiertage und die Nachmittage des 24.12., 31.12.
sowie des Faschingsdienstages)
4. Der Empfang per E-Mail sowie das Gemeinsame Aktenverwaltungsprogramm der Gemeinde sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit.
Anbringen gelten auch dann als rechtzeitig eingebracht, wenn sie außerhalb der Amtsstunden einlangen, sofern die Frist noch offen ist. Dies ist beispielsweise bei schriftlichen Einwendungen im Zusammenhang mit mündlichen Verhandlungen nicht der Fall, da hier die gesetzliche Frist mit dem Ende der Amtsstunden am Tag vor dem Beginn einer mündlichen Verhandlung endet.
Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit der Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B.
Übertragungsfehler, Verlust eines Schriftstückes) trägt.
Die Bearbeitung von E-Mails, die an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters gesendet werden, ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt.
5. Kundmachungen und behördliche Ladungen, die die Gemeinde vorzunehmen hat, können – je nach gesetzlichen Vorschriften - auf der Homepage der Gemeinde Tschagguns (https://www.tschagguns.at/Verwaltung/Gemeindeamt/Veroeffentlichungsportal), an der Amtstafel oder im RIS erfolgen.
6. Inkrafttreten
Die mit dieser Kundmachung getroffenen Maßnahmen treten am 19.12.2025 in Kraft und ersetzen die Kundmachung vom 24.12.2024, Zahl: 015-1/2025.
Gemeinde Tschagguns
Bürgermeister
Herbert Bitschnau
An der Amtstafel angeschlagen am: 19.02.2025
Von der Amtstafel abgenommen am:
Auf dem Veröffentlichungsportal bereitgestellt ab: 19.02.2025