gemeinde.montafon.biz

Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtRIS (Bund)Landesgesetzblatt

LGBl. Nr. 59/2015 – Offenhaltezeiten von Verkaufsstellen aus Anlass der "Kunstnacht 2015" am 9. Oktober 2015 in Schruns

RIS (Bund) · Landesgesetzblatt Vorarlberg · 23.09.2015

Verordnung des Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten von Verkaufsstellen aus Anlass der "Kunstnacht 2015" am 9. Oktober 2015 in der Marktgemeinde Schruns

Der Browser zeigt das PDF hier nicht an – PDF öffnen.

Kopie des Originaldokuments (Quelle: ogd.ris.bka.gv.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

www.ris.bka.gv.at
VORARLBERGER
LANDESGESETZBLATT
Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. September 2015

  • 59. Verordnung: Offenhaltezeiten von Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunstnacht 2015“ am
  • 9. Oktober 2015 in Schruns

Verordnung
des Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten von Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunstnacht 2015“ am 9. Oktober 2015 in der Marktgemeinde Schruns

Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

§ 1

In der Marktgemeinde Schruns dürfen aus Anlass der „Kunstnacht 2015“ die in der Anlage innerhalb der gelb markierten Fläche gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 9. Oktober 2015 bis 23 Uhr offen gehalten werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 10. Oktober 2015 außer Kraft.
Der Landeshauptmann:
M a g . M a r k u s W a l l n e r Dieses Dokument wurde amtssigniert.

Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des E-Government-Gesetzes.

Mechanismen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments sind unter https://www.vorarlberg.gv.at/signaturpruefung verfügbar.

Ausdrucke des Dokuments können beim
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus
A-6901 Bregenz
E-Mail: land@vorarlberg.at
überprüft werden.