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8. Forstfondssitzung: 08.06.2021
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg
Montafonerstraße 21
T +43 (0)5556 72132, F 72132-9
info@stand-montafon.at
www.stand-montafon.at
DVR: 0433659
Zl./Bearb.: ff004.2/2021/bm
NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 8. Juni 2021 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 8. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 1. Juni 2021 nehmen an der im Anschluss an die Standessi tzung einberufenen Forstfondssitzung teil:
Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns
Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Entschuldigt: LAbg. Monika Vonier
- Weitere Sitzungsteilnehmer
- Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds
- LAbg. Nadine Kasper (bis 15
- 40 Uhr)
Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier
Der Vorsitzende eröffnet um 15: 05 Uhr die Forstfondssitzung,begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende ersucht um Aufnahme eines zusätzlichen Beratungspunktes „Energetische Nutzung der Sarottla-Quelle in St. Gallenkirch - Dienstbarkeitsvertrag“. Weiters ersucht er, die Tagesordnungspunkte 1 und 2 zu tauschen. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erled igung steht somit nachstehende
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Tagesordnung
1.) Erste Eröffnungsbilanz per 1.1.2020 nach VRV 2015 – Beschlussfassung 2.) Rechnungsabschluss
- a) Vorlage des Rechnungsabschlusses 2020
- b) Vorlage des Prüfberichtes
- c) Beschlussfassung zu a) und b)
3.) Abschluss eines Netzzugangsvertrages für den Stromanschluss des Forst- und Jagdgebäudes Gafluna (Silbertal)
4.) Abschluss einer Dienstbarkeitsvereinbarung über die Mitnutzung der Forstwege „Brand“
und „Kobel“ in St. Gallenkirch durch die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH 5.) Grundinanspruchnahme des Gst. 2711 für einen Kabelgraben durch die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH 6.) Genehmigung der Niederschrift der 7. Forstfondssitzung vom 11.05.2020 7.) Berichte 8.) Energetische Nutzung der Sarottla-Quelle in St. Gallenkirch - Dienstbarkeitsvertrag (Erweiterung der Tagesordnung)
9.) Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Rechnungsabschluss 2020
Der Vorsitzende begrüßt die Mitarbeiter Severin Berthold und Christoph Vogt von der F inanzverwaltung Montafon, welche die Eröffnungsbilanz und den Rechnungsabschluss vor bereitet haben.
Eingangs wird festgehalten, dass seit dem 01. Jänner 2020 die neuen Rechnungslegungsvorschriften der VRV 2015 (= Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung) in Kraft sind. Die VRV 2015 löst die bisherige VRV 1997 ab und bringt eine Umstellung der Rechnungslegung von der bisher von den öffentlichen Haushalten grundsätzlich praktizierten Kameralistik auf ein System der doppelten Buchhaltung. Das neue System gliedert sich in eine Ergebnisrechnung, Finanzierungsrechnung und Vermögensrechnung. Dadurch ist nun neue rdings auch eine Bilanz zu erstellen.
Die Bewertung (§ 38 Abs. 3 VRV 2015) erfolgte je nach Vermögensart mittels der fortgeschriebenen Anschaffungskosten bzw. nach interner plausibler Wertfeststellung sowie nach den Referenzwerten des Leitfadens zur Bewertung des Sachanlagevermögens.
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Herr Vogt erläutert und kommentiert die einz elnen Bestandteile der Eröffnungsbilanz wie folgt:
Aktiva:
Sachanlagen Es wurde das Sachanlagevermögen bewertet – gemäß des Leitfadens zur Erfassung und Bewertung des Sachanlagevermögens (Grundstücke mittels Grundstückrasterverfahren, Grundstückseinrichtungen, Infrastruktur und Gebäude) € 222 Mio. (8.500 Hektar Grundfläche im Schnitt mit € 2,5 pro m²)
kurzfristige Forderungen
ausstehende Förderungen der Vbg. Landesregierung, sowie
Kostenverumlagungen und Abrechnungen durchgeführt
2020, betreffend das Jahr 2019 € 590.000,-
liquide Mittel
Bankguthaben € 237.000,-
aktive Rechnungsabgrenzung
bezahlte Rechnungen, die das nächste Geschäftsjahr betreffen werden periodengerecht abgegrenzt € 410.000,- (Forstfondumlage und Aufnahme Darlehen)
Passiva:
Saldo der Eröffnungsbilanz
€ 221 Mio. Saldo des gesamten Rechenwerks
langfristige Finanzschulden
€ 776.000,- offene Darlehen
langfristige Rückstellungen
€ 441.000,- Personalrückstellungen (Abfertigung und Jubiläumszuwendungen)
kurzfristige Finanzschulden
€ 333.000,- negatives Bankkonto Kassenkredit
kurzfristige Verbindlichkeiten
€ 283.000,- Rechnungen erhalten 2020, betreffend das Jahr 2019, sowie Zahlungen an ÖGK und Finanzamt und sonst ige durchlaufende Posten
kurzfristige Rückstellung
€ 90.000,- Personalrückstellung für nicht konsumierte Urlaube
passive Rechnungsabgrenzung
€ 433.000,- Rückzahlung Geldmittel aus TF
Sollten sich einzelne Wertansätze als unvollständig oder falsch erweisen, können diese gemäß
§ 38 Abs. 8 bis zu 5 Jahre nach der Veröffentlichung erfolgsneutral korrigiert und dem Sta ndesausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 des Gemeindeverbandes Forstfonds des Stand es Montafon stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
Langfristiges Vermögen 222.037.089,09 Nettovermögen 220.918.179,64 Kurzfristiges Vermögen 1.238.891,94 Sonderposten Investitionszuschüsse 0,00 Langfristige Fremdmittel 1.217.216,60 Kurzfristige Fremdmittel 1.140.584,79 Summe Aktiva 223.275.981,03 Summe Passiva 223.275.981,03
Nachdem keine Fragen gestellt werden, beschließt der Standesausschuss auf Antrag des Vorsitzenden die vorliegende Eröffnungsbilanz mit oben angeführten Bilanzwerten. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Pkt. 1.) Rechnungsabschluss 2020
a) Vorlage des Rechnungsabschlusses 2020
Mitarbeiter Severin Berthold erläutert den Rechnungsabschluss mit Darlehensaufnahmen, Schuldennachweis und die Begründungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag.
- Die Einnahmensituation beim Nutzholz gestaltet sich aufgrund des Holzpreisverfalls sehr schwierig. Deshalb wurde der Einschlag auf das notwendigste reduziert , was auch Auswirkungen auf die Holzernte- sowie Transportkosten mit sich bringen
- Da noch keine Deponie genehmigt ist, wurden bei der Materialverwertung noch keine Erlöse erzielt
- Bei den Jagdpachten von Genossenschaftsjagden kam es zu Nachzahlungen von GNJ- Gebieten für Vorjahre
- Instandhaltungsarbeiten bei Forstwegen und Gebäuden wurden auf das notwendigste reduziert
- Investitionen (Ersatzbeschaffung Traktor, Sanierung Maisäß Manuaf, Erweiterung Parkplatz) wurden nicht realisiert
Der Schuldenstand erhöhte sich 2020 um € 36.307,36. Der Gesamtschuldendienst beträgt für 2020 € 98.152,81. Im Jahr 2020 erfolgte eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 130.000,- (aus dem Talschaftsfonds).
Vom Standessekretär wird ergänzt, dass gemäß den Vergleichszahlen aus dem Beratungsprozess der Integrated Consulting Group (ICG) die Einnahmen aus Grunddienstbarkeiten von den Bergbahnen im Vergleich zum marktüblichen Niveau um 20- 80% höher liegen würden.
Der Betriebsleiter betont in seiner Wortmeldung, dass drei wirtschaftlich schwierige Jahre hinter uns liegen, in welche auf Grund des hohen Schadholzanfalles und des Holzpreisverfalles der Einschlag reduziert werden musste. In diesem Jahr sieht er sich deutlich besseren Voraussetzungen gegenüber. Die erhöhte Nachfrage lässt die Preise anziehen. Er gibt der Hoff-
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nung Ausdruck, heuer zumindest ein Teil der Abgänge der letzten Jahre wettmachen zu können. Auch wird von ihm nochmals darauf hingewiesen, dass der Zustand des Waldes lei der in keiner finanziellen Bilanz ersichtlich ist.
Der Vorsitzenden dankt dem Betriebsleiter für die Arbeit und betont, dass sich der Holzpreis eben nicht von uns beeinflussen lässt.
b) Vorlage des Prüfberichtes
Nachdem auf Nachfrage des Vorsitzenden keine Fragen gestellt werden, ersucht er Bgm D aniel Sandrell in seiner Funktion als Mitglied des Prüfungsausschusses den Bericht über die am
21. Mai 2020 in Anwendung der Bestimmungen des § 52 Gemeindegesetz 1985 vorgenommene Überprüfung des Rechnungsabschlusses vorzutragen. Bgm Sandrell bringt den Prüfbericht vollinhaltlich zur Kenntnis. Dieser wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Wie bereits beim Stand Montafon wird auch hier angeregt, bei der Rechnungsprüfung zukünftig mehr Zeit einzuplanen. Eine Stunde ist aufgrund des Umfanges des Rechnungsabschlusses recht knapp bemessen.
c) Beschlussfassung zu a) und b)
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Rechnungsabschluss 2020 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt und dem vorgelegten Bericht des Prüfungsausschusses mit dem Antrag auf Entlastung der Standesverwaltung sowie der Organe des Forstfonds des Sta ndes Montafons einstimmig die Zustimmung erteilt:
Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt
Erträge / Einzahlungen 2.413.180,01 2.558.821,00
Aufwendungen / Auszahlungen -2.765.604,44 -2.674.261,06
Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo -352.424,43 -115.440,06 Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 130.000,00 Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 -93.692,64 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der Voranschlagswirksamen Gebarung -352.424,43 -79.132,70 Abschließend spricht der Vorsitzende namens der Forstfondsvertretung dem Verwaltungspersonal und dem Prüfungsausschuss einen Dank für die Arbeit im abgelaufenen Jahr und die fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses aus.
Pkt. 3.) Abschluss eines Netzzugangsvertrages für den Stromanschluss des Forst- und Jagdgebäudes Gafluna (Silbertal)
Der Vorsitzende informiert über das Vorhaben der Silbertaler Alpen, das hintere Silbertal und die dort befindlichen Alpgebäude an das Stromnetz anzuschließen. Es ist dies die Gelegenheit, auch für das Jagdhaus Gafluna eine sichere Stromversorgung zu ermöglichen. Nachdem erwartet werden muss, dass es auf Grund von Restwasservorschreibungen für das Kleinkraf t-
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werk, mit welchem das Jagdhaus versorgt wird, in den Wintermonaten zu gewissen Zeiten stillstehen wird, kommt der Versorgungssicherheit besondere Bedeutung zu.
Die verschiedenen Überlegungen und Varianten wurden vom Ingenieurbüro Breuss & Mähr für die Sanierung des Kleinkraftwerkes und von Bernd Hinteregger für den Stromanschluss dargelegt. Die Bürgermeister wurden bei einem separaten Treffen informiert und haben sich grundsätzlich für einen Anschluss des Jagdhauses an das Stromnetz ausgesprochen. In einem zweiten Schritt wird der Wiederverleihungsbescheid für das Kleinkraftwerk Gafluna abgewartet und dann über die erforderlichen Sanierungs- bzw. Ergänzungsmaßnahmen entschieden.
Nun steht jedoch der Abschluss des Netzzugangsvertrages an.
Der von der Montafonerbahn AG vorgelegte Netzzugangs-Angebot/Vertrag umfasst das Netzzutrittsentgelt, das Netzbereitstellungsentgelt und die Kosten für Mess - sowie Steuereinrichtungen mit einer Gesamtkostensumme in Höhe von € 108.375,65. D ie Grabungsarbeiten sind in diesem Preis nicht enthalten. Bgm Küng fragt an, ob die Einspeisung des Kleinkraftwerkes von der Leistung her ausreichend möglich ist. Der Standessekretär informiert, dass dies seitens der Montafonerbahn geprüft und zugesagt wurde. Wir werden die Einspeisemöglichkeit aber noch schriftlich festlegen und regeln.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird auf Antrag des Vorsitzenden die Umsetzung des Stromanschlusses samt den erforderlichen Maßnahmen (Grabarbeiten etc.)
und der vorgelegte Netzzugangsvertrag für den Stromanschluss des Forst- und Jagdgebäudes Gafluna einstimmig angenommen. Die Zahlungen erfolgen im Jahre 2022 und werden im Voranschlag entsprechend vorgesehen.
Pkt. 4.) Abschluss einer Dienstbarkeitsvereinbarung über mit Mitnutzung der Forstwege „Brand“ und „Kobel“ in St. Gallenkirch durch die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH Der Betriebsleiter informiert, dass im Rahmen der Verhandlungen über den Neubau der Valiserabahn auch die Mitnutzung der Forststraßen „Kobel“ und „Brand“ durch die Silvretta Montafon besprochen und ein Einkaufsbetrag in Höhe von € 30.000,- vereinbart wurde. Beide Forststraßen werden bislang unentgeltlich immer wieder von der Silvretta Montafon z.B. für Bergetätigkeiten benutzt, dur ch die Bauarbeiten wird diese Nutzung noch intensiver sein. Es handelt sich um 2700 lfm Forststraßen.
In der vorliegenden Vereinbarung wurde der laufende Instandhaltungsbeitrag in Höhe von € 350,- noch nicht berücksichtigt. Es wird angeregt, dies nachzuholen und im Rahmen einer Ergänzung zur Vereinbarung festzuhalten. Mit dieser Vorgangsweise sind alle Mitglieder der Forstfondsvertretung einverstanden. Auf Antrag des Vorsitzenden werden die vorliegende Vereinbarung und der zu ergänzende Zusatz um den laufenden Instandhaltungsbeitrag in Höhe von € 350,- p.a. einstimmig angenommen.
Pkt. 5.) Grundinanspruchnahme des Gst. 2711 für einen Kabelgraben durch die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH Der Betriebsleiter informiert, dass im Rahmen des Neubaus der Valiserabahn im Bereich bergseits der Mittelstation für eine Kabelverlegung (Steuerungskabel) ein Grundstück des Forstfonds benützt werden sollte. Es handelt sich um eine unerhebliche Benützung auf wenigen Laufmetern.
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Bgm Lechthaler verweist darauf, dass in dem von der Silvretta Montafon beigestellten Lageplan offensichtlich die Grundstücksnummer vertauscht wurde. Korrekterweise würde das Grundstück des Forstfonds die Gst. Nr. 2710/1 und nicht die Gst. Nr. 2711 betreffen. Der Betriebsleiter wird das an die Silvretta Montafon weiterleiten und eine aktualisierte Zustimmungserklärung mit Lageplan einfordern.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung für die Kabelverlegung auf Gst.
2710/1 (KG St. Gallenkirch) die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Planunterlagen sind vor der Fertigung zu korrigieren.
Pkt. 6.) Genehmigung der Niederschrift der 7. Forstfondssitzung vom 11.05.2021
Die Niederschriften der 7. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und bei der nächsten physischen Sitzung unterfertigt.
Pkt. 7.) Berichte
Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin:
a) Im Bereich Tivilatsches -Rosaganda und Außerbacherwald in Gaschurn sind zwei Seilnutzungen in Betrieb. Im Schattwald und am Starkaegg in der Gemeinde Silbertal sind weitere Holznutzungen im Gange.
b) In Gaschurn hat bereits eine Waldbegehung mit Vertretern der Gemeinde Gaschurn stattgefunden.
c) In Vandans wurde durch die WLV die Forststraße „Noboda“ zur Erschließung der Verbauungsmaßnahme am Rellsbach errichtet.
d) Im Steinbruch St. Anton ist eine Rutschungssanierung erforderlich, für welche die Errichtung eines Stichweges beantragt wurde (Holzanfall ca. 50 fm).
e) Nächste Woche findet die Aussprache mit Jagdpächtern der EJ Hubertus statt. Bei der Rotwild-Reduktion wurden zwischenzeitlich gute Ergebnisse erzielt.
Pkt. 8.) Energetische Nutzung der Sarottla- Quelle in St. Gallenkirch – Dienstbarkeitsvertrag (Erweiterung der Tagesordnung)
Bgm Lechthaler informiert zum geplante Trinkwasserkleinkraftwerk „Reute“ (WVA BA14) in der Gemeinde St. Gallenkirch. Er hält fest, dass im Dienstbarkeits- und Wassernutzungsvertrag für die Sarottla- bzw. Fidelisquelle zwischen Agrargemeinschaft Sarottla, dem Forstfonds des Standes Montafon und der Gemeinde St. Gallenkirch vom 9.8.1999 die Wassernut- zung geregelt wurde. Er hält auch fest, dass mit Beschluss vom 10.09.2010 die Forstfondsvertretung auch die Nutzung dieser Quelle zur Energiegewinnung zugestimmt und als Gegenleitung die Gewährung eines Dienstbarkeitsentgeltes in Höhe von 4% der erzielten Einspeisevergütungen stattgegeben wurde.
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Bgm. Lechthaler betont, dass er vor einem Jahr im Kreise der Bürgermeister sich auch nochmals über die Gültigkeit dieses Beschlusses aus dem Jahre 2010 versichert hat. Er gibt einen kurzen Einblick in das Kraftwerksvorhaben: Die Quellen schütten zu Spitzenzeiten bis zu 350 Liter pro Sekunde. Über die bestehende Leitung SG DN 150 wird das Wasser bis zur unteren Rüti geführt. Der dort bestehende Druckunterbrechungsschacht wird außer Betrieb gesetzt und ein Kleinkraftwerk mit einer eindüsigen Peltont urbine errichtet. Die Anlage verfügt über eine Fallhöhe von 273 m und eine erwartete Jahresleistung von ca. 424.000 kWh. Es ist eine Beschlussfassung zum vorgelegten Dienstbarkeitsvertrag, der Zustimmungserklärung und zur befristeten sowie dauerhaften Rodung lt. Lageplan erforderlich.
Bgm Küng erkundigt sich ähnlich gelagerten Fällen beim Stand Montafon. Der Betriebsleiter hält fest, dass es keine wirklich vergleichbaren Fälle gibt. Bei einem Kraftwerk auf der Stie ralpe wird eine Entschädigung in Höhe von 8% bezahlt. Bei der geplanten energetischen Nutzung der Zerfallquellen ist erst eine Vereinbarung zu erstellen.
Bgm Lechthaler führt weiter aus, dass der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid über einen Konsens von 30 Liter pro Sekunde demnächst erwartet wird. Bgm Sandrell schlägt vor, die Zusage des Forstfonds auf die Gültigkeitsdauer des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides zu begrenzen. Dies wird grundsätzlich von allen Bürgermeistern befürwortet und soll als generelle Festlegung auch für künftige Projekte gelten.
Das Entgelt gem. Pkt. 4 im Dienstbarkeitsvertrag errechnet sich für den Forstfonds aus 4% (zuzüglich Umsatzsteuer) der erzeugten Energie, wobei als Bemessungsgrundlage die durchschnittlichen Vergütungssätze des entsprechenden Bezugsjahres der für St. Gallenkirch z uständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) herangezogen werden. Das Entgelt wird zusätzlich zur vereinbarten Wasserbezugsgebühr laut Dienstbarkeitsvertrag vom 9.8.1999 bezahlt.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Abschluss des vorgelegten Dienstbarkeitsvertrages, die Zustimmungserklärung für das Trinkwasserkleinkraftwerk „Reute“ (WVA BA14) und der dafür auf dem Fortfondsgrundstück Gst. Nr. 4239/1 erforderlichen Rodung unter der Maßgabe zugestimmt, dass diese Zustimmung auf die Laufzeit der wasserrechtlichen Bewilligung der genannten Anlage begrenzt ist. Die Beschussfassung erfolgt einstimmig.
Pkt. 9.) Allfälliges
a) Auf Ansuchen des Betriebsleiters halfen Bauhof-Mitarbeiter der Gemeinde bei den Aufforstungen des Forstfonds in der Gemeinde mit. Bgm Lechthaler hält fest, dass diese Leistungen nicht an den Forstfonds verrechnet werden sollen . Bgm Küng hingegen spricht sich für eine Verrechnung nach einem einheitlichen Stundensatz aus. Der Betriebsleiter nennt einen Stundensatz von € 33,- pro Stunde netto und wird einen schriftlichen Vorschlag über die Verrechnungsmöglichkeit unterbreiten.
b) Bgm Bitschnau erkundigt sich nach dem aktuellen Stand beim Genehmigungsverfahren der Deponie „Haslaboda“. Der Betriebsleiter informiert, dass zwischenzeitlich sämtliche Gutachten der Sachverständigen vorliegen. Es wird nochmals bei der Behörde nachgehakt.
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Ende der Sitzung: 16:26 Uhr
Schruns, 8. Juni 2021
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Forstfondsvertretung: