Übersicht › Stand Montafon › Sitzungsprotokolle
22. Forstfondssitzung: 08.11.2022
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.stand-montafon.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg
Montafonerstraße 21
T +43 (0)5556 72132, F 72132-9
info@stand-montafon.at
www.stand-montafon.at
DVR: 0433659
Zl./Bearb.: ff004.2/2022/bm
NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 8. Novem ber 2022 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 22. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 28. Okto ber 2022 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:
Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns
Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn (bis 16.40 Uhr)
Entschuldigt: LAbg Nadine Kasper
Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds
Weitere Sitzungsteilnehmer: LAbg Monika Vonier (bis 16.40 Uhr)
Andreas Drexel
Valentina Bolter
Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier
Der Vorsitzende eröffnet um 15: 59 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende ersucht um Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Zustimmungserklärung zur Nutzung eines Straßenabschnittes auf Gst.-Nr. 2710/19 und 2720/1 (St. Gallenkirch) für Gravity /Mountain Carts “. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende
22. Forstfondssitzung: 8.11.2022 Seite 2 von 6
Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132- 0 Fax: +43(0)5556/72132- 9 E-Mail: info@stand- montafon.at
Tagesordnung
1.) Partnerschaftsvereinbarung mit illwerke vkw AG
- a) Genehmigung und Beschluss der Partnerschaftsvereinbarung 92.1974 im Zusammenhang mit der Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes für das Rodundwerk I samt wasserrechtlichen Akzessorien
- b) Genehmigung und Beschluss der Vereinbarung 92.1976 zur schutz- und nutzungsrelevanten Wald- sowie Lebensraumbewirtschaftung im Montafon 2.) Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen für Stollenanlagen der Triebwasserführung Partenen – Latschau inklusive Bachbeileitungen und Stollenzugängen
- a) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 340 (Grundbuch 90102 Gaschurn)
- b) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 689 (Grundbuch 90107 St. Gallenkirch)
- c) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 690 (Grundbuch 90107 St. Gallenkirch)
- d) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 1075 (Grundbuch 90107 St. Gallenkirch)
- e) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 1233 (Grundbuch 90107 St. Gallenkirch)
- f) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 73 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- g) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 360 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- h) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 576 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- i) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 578 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- j) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 702 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- k) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 319 (Grundbuch 90109 Vandans)
3.) Genehmigung der Niederschrift der 21. Forstfondssitzung vom 11.10.2022 4.) Berichte 5.) Zustimmungserklärung zur Nutzung eines Straßenabschnittes auf Gst.- Nr. 2710/19 und 2720/1 (St. Gallenkirch) für Gravity / Mountain Carts ( Erweiterung der Tagesordnung)
6.) Allfälliges
22. Forstfondssitzung: 8.11.2022 Seite 3 von 6
Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132- 0 Fax: +43(0)5556/72132- 9 E-Mail: info@stand- montafon.at
Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Partnerschaftsvereinbarung mit illwerke vkw AG Der Standessekretär informiert zu den Partnerschaftsvereinbarungen mit der illwerke vkw AG. Im Zusammenhang mit der Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes für das Rodund- werk I samt wasserrechtlichen Akzessorien wird eine Partnerschaftsvereinbarung der Montafo- ner Gemeinden, des Standes Montafon und des Forstfonds des Standes Montafon mit der illwerke vkw AG abgeschlossen. Solche Vereinbarungen hat es bereits in der Vergangenheit mit dem Bau des Kopswerk 2 und des Obervermuntwerkes 2 gegeben.
Grundlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung bildet die langjährige Partnerschaft zwischen der illwerke vkw und der Talschaft Montafon. Diese fußt auf dem gemeinsamen Bekenntnis zur Nutzung der Ressourcen im Tal wie auch beispielsweise dem gemeinsamen Inte- resse an Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Region. Der aktuelle Anlass für den Abschluss dieser Vereinbarung besteht durch das Wiederverleihungsverfahren der wasserrechtlichen Be- willigung für das Rodundwerk samt den dazugehörigen Anlagen und die damit verbundene Adaptierung an den Stand der Technik. Punkt a) Partnerschaftsvereinbarung 92.1974 entspricht der Hauptvereinbarung und Punkt b)
betrifft im Speziellen die Vereinbarungen über die Schutzwaldbewirtschaftung der Standeswaldungen. Die illwerke vkw haben bereits bisher ein Entgelt für die Schutzwaldbewirtschaftung der Standeswaldungen zum Schutz der Kraftwerksanlagen bezahlt, mit der neuen Vereinbarung werden die Zahlungen erhöht, wertgesichert und vertraglich fixiert. Mit Abschluss dieser Ver- einbarung wird die bestehende Vereinbarung zum Kopswerk II ersetzt. Die Partnerschaftsver- einbarung wird auf die Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung abgeschlossen. Diese Dauer ist letztlich vom wasserrechtlichen Bewilligungs-Bescheid abhängig, welcher erst nach Abschluss des Verfahrens erlassen werden wird.
Der Forstfonds legt jährlich bis Ende Mai Nachweise über die erfolgten Maßnahmen und Ausgaben im Bereich der Schutzwald- Bewirtschaftung (Sparte Forst) an die illwerke . Dazu zählen eine Finanzaufstellung gem. einem Auszug aus dem Rechnungsabschluss sowie eine verbale Beschreibung der gesetzten Maßnahmen.
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt und genehmigt die Forstfondsvertretung
a) den Beitritt zur Partnerschaftsvereinbarung 92.1974 im Zusammenhang mit der Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes für das Rodundwerk I samt was- serrechtlichen Akzessorien.
b) den Beitritt zur Vereinbarung 92.1976 zur schutz - und nutzungsrelevanten Wald- sowie Lebensraumbewirtschaftung im Montafon Die Beschlussfassung über beide Verträge erfolgt einstimmig.
Der Standessekretär wird den Bürgermeistern eine V orlage für die Beschlussfassung in den Gemeindevorständen zur Verfügung stellen und zu senden.
22. Forstfondssitzung: 8.11.2022 Seite 4 von 6
Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132- 0 Fax: +43(0)5556/72132- 9 E-Mail: info@stand- montafon.at
Pkt. 2.) Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen für Stollenanlagen der Triebwasserführung Partenen – Latschau inklusive Bachbeileitungen und Stollenzugängen
Der Standessekretär informiert zu den Dienstbarkeitsverträgen für die Stollenanlagen der Triebwasserführung Partenen – Latschau inklusive Bachbeileitungen und Stollenzugängen. Diese Vereinbarung haben zum Zweck, die Grundbenützung und Duldung der seit vielen Jahrzehnten bestehenden Stollenbauwerke (Hangkanalstollen, Rellsstollen) zu regeln. Es gab in den vergangenen Tagen noch einige kleinere Änderungsvorschläge zu den Dienstbarkeitsverträgen. Die Änderungen werden vom Standessekretär im Einzelnen präsentiert.
Es wurden elf Dienstbarkeitsverträge ausgearbeitet (Punkt a bis k), welche sich jeweils auf einzelne Einlagezahlen mit betroffenen Forstfonds-Grundstücken beziehen. Diese Vereinbarungen sehen jeweils eine einmalige Entschädigungszahlung vor, deren Höhe über ein Sachverständigen-Gutachten der Landwirtschaftskammer Tirol festgelegt wurden.
Bgm Helmut Pechhacker fragt an, ob alle Verträge von den Anwälten des Standes gesichtet wurden. Der Standessekretär bestätigt, dass alle Verträge mit beiden Anwälten abgeklärt im Detail abgestimmt wurden.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Abschluss dieser elf Dienstbarkeitsverträge für Stollenanlagen der Triebwasserführung Partenen – Latschau inkl. Bachbeileitungen und Stollenzugängen gemäß der untenstehenden Auflistung einstimmig angenommen und beschlossen.
- a) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 340 (Grundbuch 90102 Gaschurn)
- b) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 689 (Grundbuch 90107 St. Gallenkirch)
- c) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 690 (Grundbuch 90107 St. Gallenkirch)
- d) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 1075 (Grundbuch 90107 St. Gallenkirch)
- e) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 1233 (Grundbuch 90107 St. Gallenkirch)
- f) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 73 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- g) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 360 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- h) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 576 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- i) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 578 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- j) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 702 (Grundbuch 90108 Tschagguns)
- k) Dienstbarkeitsvertrag für Stollenanlage auf Grundstücken in EZ 319 (Grundbuch 90109 Vandans)
22. Forstfondssitzung: 8.11.2022 Seite 5 von 6
Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132- 0 Fax: +43(0)5556/72132- 9 E-Mail: info@stand- montafon.at
Pkt. 3.) Genehmigung der Niederschrift der 21. Forstfondssitzung vom 11.10.2022
Die Niederschriften der 21. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E -Mail übermittelt. Bgm Martin Vallaster hat einen Änderungsvorschlag zu seiner Wortmeldung unter Punkt „ Allfälliges“ eingebracht. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die geänderte Niederschrift einstimmig genehmigt und unterfertigt.
Bgm Herbert Bitschnau ersucht darum, die Protokollierung auf das Wesentliche zu beschränken und die Verschriftlichung langer Wortmeldungen eher zu vermeiden.
Pkt. 4.) Berichte
a) Der Vorsitzende informiert, dass ein Termin mit Jagdpächter Frey bereits vereinbart wurde. Weitere Informationen dazu folgen.
Pkt. 5.) Zustimmungserklärung zur Nutzung eines Straßenabschnittes auf Gst.- Nr. 2710/19 und 2720/1 (St. Gallenkirch) für Gravity / Mountain Carts (Erweiterung der Tagesordnung)
Die Bergstation und Mittelstation der Valisera Bahn in St. Gallenkirch sind durch eine S traße verbunden, welche über die Liegenschaften des Forstfonds des Standes Montafon verläuft.
Diese Straße wurde von der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH errichtet und wird von ihr instandgehalten.
Um das Angebot für ihre Gäste im Rahmen eines Sommerbetriebs der Valisera Bahn zu erweitern, beabsichtigt die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH die Befahrung der Verbindungsstraße mit Gravity / Mountain Carts zu ermöglichen. Dazu liegt nun eine Vereinbarungs-Entwurf vor. Die Ausweitung der Benutzung auf andere Rollgeräte (wie Fahrräder, elektrisch unterstütze Fortbewegungsmittel etc .) bedar f einer separaten Vereinbarung.
Die Zustimmungserklärung umfasst die Nutzung der Verbindungsstraße durch Gäste der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH mit Gravity / Mountain Carts, sowie der Einräumung der Grunddienstbarkeit mit derselben Dauer für die Errichtung, die Instandhaltung, die Erneuerung und die Nutzung bzw. den Betrieb der zusätzlichen Installationen bis zum 31.12.2033. Andreas Drexel berichtet, dass die Gravity bzw. Mountain Carts nur ein Teil des geplanten Ausbaus sind. Es sind noch weitere Freizeit-Elemente angedacht. Er hat die Zustimmungserklärung überarbeitet und stellt die Änderungsvorschläge vor. Diese betreffen die Befristung der Zustimmungserklärung, das Nutzungsentgelt sowie eine genauere Definition des Nutzungsaus- maßes.
Bgm Florian Küng spricht die offenen Punkte an, die damals bei der Valiserabahn -Vereinbarung mit der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH nicht definiert wurden. Er spricht sich ebenfalls für die Befristung der Vereinbarung aus.
22. Forstfondssitzung: 8.11.2022 Seite 6 von 6
Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132- 0 Fax: +43(0)5556/72132- 9 E-Mail: info@stand- montafon.at
Der Vorsitzende würde das von der Silvretta Montafon vorgeschlagene Entgelt nicht verändern, da es nicht um einen großen Betrag geht. Die Befristung würde er auf 10 Jahre setzen.
Bgm Herbert Bitschnau spricht sich gegen die Zustimmung zur Vereinbarung aus, ohne dass die vorgeschlagenen Änderungen eingearbeitet werden. Die Zustimmung sollte nicht vorschnell gefasst werden.
Der Standessekretär informiert, dass es geplant ist, auch die bestehenden Dienstbarkeitsverträge zwischen Silvretta Montafon und Forstfonds spätestens mit Ende 2023 generell zu überarbeiten.
Für die zusätzlichen Sommerprojekte werden voraussichtlich weitere Grundbenützungs-Vereinbarungen benötigt werden.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Zustimmungserklärung mehrheitlich angenommen und beschlossen (2 Gegenstimmen). Die Befristung der Nutzungsvereinbarung wird auf 10 Jahre festgelegt.
Pkt. 6.) Allfälliges
a) keine Wortmeldungen
Ende der Sitzung: 16:51 Uhr
Schruns, 8. November 2022
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Forstfondsvertretung: