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23. Forstfondssitzung: 20.12.2022
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Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … sind. Ein weiteres Ziel dieser Organisationsentwicklung liegt in der Klärung und der Definition möglichst einheitlicher Entscheidungspouvoirs für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen. Im Forstfonds des Standes Montafon ist das in § 2 der Verordnung über den Forstfonds des Landes Vorarlberg klar geregelt. Die …
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg
Montafonerstraße 21
T +43 (0)5556 72132, F 72132-9
info@stand-montafon.at
www.stand-montafon.at
DVR: 0433659
Zl./Bearb.: ff004.2/2022/bm
NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 20. Deze mber 2022 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 23. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 12. Dezember 2022 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:
Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns
Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Entschuldigt: LAbg Monika Vonier
LAbg Nadine Kasper
Weitere Sitzungsteilnehmer: Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds , ab 15.35 Uhr Andreas Drexel Valentina Bolter TOP1 Christoph Vogt und Severin Berthold
- Schriftführer
- Standessekretär Bernhard Maier
- Der Vorsitzende eröffnet um 15
- 17 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter, verliest die Entschuldigungen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende
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Tagesordnung
1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2023 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz 2.) Zustimmungserklärung zur Errichtung eines Winterwanderweges von der Bergstation Kapellbahn zur Alpe Innerkapell (Gst-Nr. 1482 und 1484/1, GB Silbertal)
3.) Zustimmung zur Grundbenützung im Rahmen des Projekt „Gewässerpflegeplan LITZ 2022 – FKM 4,37 bis 7,27“Gewässerpflegeplan Litz Silbertal (Gst.-Nr. 1488/1, GB Silbertal)
4.) Gebrauchserlaubnis Alpenmosaik-Stelen in Gaschurn (Gst-Nr. 2544/1, GB Gaschurn)
5.) Grundinanspruchnahme für WLV P2022 Golmerbach (Gst.-Nr. 1014, GB Tschagguns)
6.) Organisationsstruktur Stand Montafon (Handbuch, Organigramm, Entscheidungspouvoirs)
7.) Genehmigung der Niederschrift der 22. Forstfondssitzung vom 8.11.2022 8.) Berichte 9.) Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2023 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz Der Vorsitzende hält fest, dass der Voranschlagsentwurf zeitgerecht mit der Sitzungseinladung allen Forstfondsvertretern übermittelt wurde. Die Mitarbeiter Severin Berthold und Christoph Vogt erläutern in kurzen Zügen den Voranschlag 2023.
Christoph Vogt erläutert einleitend , wie das negative Ergebnis von 130.200,- Euro zu Stande kommt. Die Abschreibung für Abnutzung von Sachanlagen beträgt im Jahr 2023 voraussichtlich 178.500,- Euro. Die Abschreibung ist nur ergebniswirksam. Die wesentlichen Veränderungen zum Voranschlag 2022 lauten wie folgt:
Einnahmen
Erlöse aus dem Holzverkauf Die Einnahmen aus dem Verkauf von Nutzholz, Brennholz und Hackschnitzeln betragen ca. 50.000,- Euro weniger.
Einnahmen aus Co² Projekt An Einnahmen aus dem neuen Co² Projekt werden 200.000,- Euro erwartet Förderungen (Land, Bund, EU) Bei den Förderungen ist mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 77.000,- Euro zu rechnen
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Einnahmen aus Stromverkauf Beim Kleinwasserkraftwerk „Vermiel“ werden bei einer erwarteten Stromproduktion von 550.000 kWh zu einem Preis von 0,72 Euro/kWh ca. 400.000,- Euro an Einnahmen erwartet. Gegenüber des Voranschlages 2022 sind dies 376.000,- Euro an Mehreinnahmen.
Ausgaben
Personalkosten Der budgetierte Mehraufwand für die Personalkosten beträgt ca. 135.000,- Euro. Der Mehraufwand resultiert aus der Anpassung der Löhne und Gehälter um 7,15% sowie den geplanten Einstellungen von einem zusätzlichen Lehrling und Forstarbeiter Instandhaltung von Gebäuden Zusätzlich zu den bereits 2022 budgetierten jedoch nicht ausgeführten Erneuerungen der Dächer bei den Holzerhütten „Starkaegg“ und „Fellimännle“ und der Erneuerung der Heizung beim „Schurahüsli“ sind im Jahr 2023 die Er- neuerung des Daches beim Waldschulgebäude sowie um- fangreiche Sanitär- und Elektroarbeiten be im Jagdhaus Hubertus geplant. Dies entspricht Mehrausgaben von ca.
30.000,- Euro.
Transportkosten Bei den Transportkosten ist mit Mehrausgaben von ca.
30.000,- zu rechnen.
Unternehmeinsatz/Kosten für
Akkordanten
Aufgrund der allgemeinen Teuerung und des vermehrten
Einsatzes von Akkordanten im Bereich Schlagräumung,
Kulturpflege und Aufforstung werden für die Unternehmereinsätze (Holzernte, Schlagräumung, Hackschnitzelerzeugung,…) Mehrkosten von ca. 200.000,- budgetiert Öffentliche Abgaben Kleinwasserkraftwerk Da die Erlöse aus dem Stromverkauf beim Kleinwasserkraftwerk „Vermiel“ erfreulicherweise erheblich ansteigen ist im Bereich der Kleinkraftwerke die Körperschaftsteuer von 25% auf die in diesem Bereich erzielten Gewinne an das Finanzamt zu entrichten. Die Körperschaftssteuer wird mit ca. 70.000,- veranschlagt.
Im Jahr 2023 sind einige Investitionen geplant. Die größten Investitionen sollen mittels Darlehensaufnahme finanziert werden und wären
Investitionen
Ersatzbeschaffung Pick-Up 35,000,- Euro
Erneuerung Netzwerkverkabelung 40.000,- Euro
Errichtung einer Fahrradabstellanlage und einer Bushaltestelle beim Standesgebäude 92.000,- Euro Installation von Klimaanlagen in den Büroräumlichkeiten beim Standesgebäude 50.000,- Euro Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Standesgebäudes 50.000,- Euro Errichtung/Anpassung Kleinwasserkraftwerk „Gafluna“ 250.000,- Euro
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Schuldendienst
Für die Investitionen sind Darlehnsaufnahmen in Höhe von 529.000,- Euro geplant. Die Höhe der Tilgungen beträgt im Jahr 2023 142.500,- Euro. An Zinsen für die Darlehen sind 21.200,- Euro budgetiert. Der Darlehensstand erhöht sich aufgrund der geplanten Darlehensaufnahmen um 386.500,- Euro und beträgt Ende 2023 voraussichtlich 1.263.100,- Euro.
Finanzkraft
Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 GG des Forstfonds für das Jahr 2023 errechnet sich aus 50 % der Einzahlungen der operativen Gebarung des Finanzierungsvorschlages 2022 zusammen und liegt bei 1.449.750,- Euro.
Beschäftigungsrahmenplan
Der Beschäftigungsrahmenplan für 2023 wurde gegenüber dem Beschäftigungsrahmenplan 2022 um eine zusätzliche Stelle für einen Forstarbeiter sowie einer zusätzlichen Stelle für einen Lehrling angepasst.
Bgm Martin Vallaster hat Fragen zur geplanten Bushaltestelle beim Standesgebäude. Angedacht ist die Errichtung einer Bushaltestelle mit Häuschen inklusive Fahrradabstellanlage auf dem Grundstück des Standesgebäudes. Die Kosten wurden in den Voranschlag aufgenommen.
Aktuell werden allerdings noch weitere Ideen zum Standesgebäude diskutiert und bearbeitet.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird der Voranschlag 2023 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt:
Ergebnishaushalt
Finanzierungshaushalt
Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive
Gebarung)
3.642.400,00 3.665.000,00
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
3.772.600,00 4.200.900,00
Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo -130.200,00 -535.900,00
Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit
529.000,00
Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit
-142.500,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus
der voranschlagswirksamen Gebarung
-130.200,00 -149.400,00
Dem vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan wird ebenfalls auf Antrag des Vorsitzenden die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 GG wird entsprechend 50 % der Einnahmen des Finanzierungsvoranschlages 2022 mit 1.449.750,- Euro festgestellt.
Die Abgabepreise für das Servitutsholz wurden nun in mehreren Sitzungen der Bürgermeister behandelt. Die gesamten Preise sind in Anlehnung an die von der Landwirtschaftskammer publizierten Ofenholzpreise an den aktuellen Marktwert angepasst, wobei die Servitutsholzpreise rund 20 % unter dem Marktwert angesetzt wurden. Die Auflage bezüglich der Servitutsholzabgabe mit maximal 4 Festmeter pro Jahr soll vorläufig aufgehoben werden. Der
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Standessekretär ergänzt, dass diese Auflage seit vielen Jahren besteht und bei Bedarf auch wieder festgelegt werden kann.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Voranschlag 2023 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz 2023 einstimmig beschlossen.
Pkt. 2.) Zustimmungserklärung zur Errichtung eines Winterwanderweges von der Bergstation Kapellbahn zur Alpe Innerkapell (Gst-Nr. 1482 und 1484/1, GB Silbertal)
Es wird festgehalten, dass der Forstfonds des Stand Montafon grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaften in EZ 196, GB 90105 Silbertal ist, zu der u.a. GST-NR 1482 und 1484/1 gehört. Die Gemeinde Silbertal beabsichtigt auf diesen Grundstücken auf dem bestehenden Forst- und Alpweg einen Winterwanderweg anzulegen . Der neue Winterwanderweg soll von der Bergstation Kapellbahn zur Alpe Innerkapell geführt werden .
Zu diesem Zweck gestattet der Forstfonds des Stand Montafon der Gemeinde Silbertal – unbeschadet der nach anderen, insbesondere naturschutz- oder forstrechtlichen Vorschriften allenfalls erforderlichen behördlichen Bewilligung – die Errichtung eines Winterwanderweges auf der bestehenden Forststraße von der Bergstation der Kapellbahn Silbertal (Zufahrt zur Alpe Innerkapell) zur Benützung der GST-NR 1482 und 1484/1. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Errichtung eines Winterwanderweges von der Bergsta- tion Kapellbahn zur Alpe Innerkapell einstimmig zugestimmt. Bgm Thomas Zudrell nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Pkt. 3.) Zustimmung zur Grundbenützung im Rahmen des Projekt „Gewässerpflegeplan LITZ 2022 – FKM 4,37 bis 7,27“ Gewässerpflegeplan Litz Silbertal (Gst.-Nr. 1488/1, GB Silbertal)
Der Forstfonds des Standes Montafon ist Eigentümer der Grundparzelle 1488/1 der KG Silbertal. Er erklärt sich nach § 85 Bundesforstgesetz 1975 idgF. gemäß der im Projekt „Gewässerpflegeplan LITZ 2022 – FKM 4,37 bis 7,27“ beschriebenen Erhaltung der Hochwassersicherheit einverstanden, die Grundstücke zu diesem Zwecke zu nutzen.
Andreas Drexel schlägt vor, das Personal des Forstfonds für die Gewässerpflege einzusetzen. Bgm Florian Küng befürwortet diese Idee.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung im Rahmen des Projekts „Gewässer- pflegeplan LITZ 2022 – FKM 4,37 bis 7,27“ einstimmig zugestimmt.
Pkt. 4.) Gebrauchserlaubnis Alpenmosaik-Stelen in Gaschurn (Gst-Nr. 2544/1, GB Gaschurn)
Die Gemeinde Gaschurn bittet um die Erlaubnis, eine Info-Stele auf Gst-Nr. 2544/1 aufstellen zu dürfen. Die Stele wird im Rahmen des Wanderleitproduktes „Alpenmosaik Montafon“ er- richtet.
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Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Gebrauchserlaubnis Alpenmosaik-Stelen in Gaschurn einstimmig zugestimmt.
Pkt. 5.) Grundinanspruchnahme für WLV P2022 Golmerbach (Gst.-Nr. 1014, GB Tschagguns)
Der Golmerbach in Tschagguns wurde in den 1930iger Jahren mittels Konsolidierungsmaßnah- men und einem Ablagerungsbecken mit darauffolgendem Steingerinne verbaut. Nunmehr sollen diese Verbauungsmaßnahmen saniert und die Kapazität des Auffangbeckens erhöht werden.
Verbauungsziel ist der Schutz der bestehenden Siedlungsbereiche und Infrastrukturen am Schwemmkegel des Golmerbachs vor Vermurungen und Überschwemmungen. Weiters ist die Sanierung von beschädigten Schutzbauten vorgesehen. Die Gemeinde Tschagguns benötigt für das Behördenverfahren zu den Verbauungsmaßnahmen im Bereich des Golmerbachs die Zustimmung des Forstfonds als Grundeigentümer der GP 1014. Das Grundstück darf für die im Projekt vorgesehenen Maßnahmen sowie für die Baustelleneinrichtung und Bauhilfsmaßnahmen verwendet werden. Zudem kann das Grundstück für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Abschluss der Verbauungsmaßnahmen verwendet werden. Bgm Herbert Bitschnau ergänzt, dass es sich um ein Instandhaltungsprojekt handelt – die Sperren bestehen alle schon. Die Gemeinde Tschagguns hat ihren Eigenmittelanteil bereits be- schlossen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundinanspruchnahme für das Wildbachprojekt am Golmerbach einstimmig zugestimmt.
Pkt. 6.) Organisationsstruktur Stand Montafon (Handbuch, Organigramm, Entscheidungspouvoirs)
Der Standessekretär informiert über den bisherigen Ablauf des Beratungsprozesses durch die Fa. ICG (Integrated Consulting Group). Im Rahmen dieses Prozesses für den Forstfonds des Standes Montafon wurde neben dem Aufbau eines Controlling-Systems und der Potentialabschätzung für neue Geschäftsfelder ein Organisationsentwicklungsprozess für alle drei Talschaftsverbände durchgeführt . Dieser zielt darauf ab, dass die Schnittstellen zwischen den drei Verbänden geklärt und gut aufeinander abgestimmt sind.
Dazu wurde ein Organisationshandbuch mit einer umfassenden Aufgabenbeschreibung aller Dienststellen des Standes Montafon erarbeitet, wobei insbesondere auf verbandsübergreifende Aufgaben geachtet und auch die Schnittstellen zwischen Forstfonds und Stand Montafon besser organisiert wurden. In diesem Zuge wurde auch die Nachfolge von Betriebsleiter Hubert Malin geklärt und Andreas Drexel als neuer Betriebsleiter ab 1.1.2023 bestellt.
Für alle drei Verbände ist nun eine Organisationsstruktur mit einem gemeinsamen Organigramm erarbeitet. Für die innere Organisation ist gem. § 66 Abs. 2 GG der Bürgermeister bzw.
i. V. mit § 3 der Gemeindeverbandsordnung der Standesrepräsentant zuständig. Die Organisationsstruktur mit Handbuch und Organigramm werden hiermit dem Standesausschuss zur
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Kenntnis gebracht. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass beide Dokumente im Sinne einer agilen Organisation einer laufenden Veränderung bzw. Anpassung unterworfen sind.
Ein weiteres Ziel dieser Organisationsentwicklung liegt in der Klärung und der Definition möglichst einheitlicher Entscheidungspouvoirs für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen.
Im Forstfonds des Standes Montafon ist das in § 2 der Verordnung über den Forstfonds des Landes Vorarlberg klar geregelt.
Die Organisationsstruktur wurde mit der Firma ICG (Integrated Consulting Group) erarbeitet.
Die Entscheidungspouvoirs für die einzelnen Funktionen sind folgendermaßen vorgesehen:
Entscheidungsfeld
Teamleitung
(Betriebsorgane)
Betriebs-/Bereichsleitung
Standessekretär
Standesrepräsentant, Obmann, Präsidium
Höchste Organe
Stand: Lieferungen &
Leistungen:
Einkauf
Einkauf bis €
2.000,-
ÖV: bis
10.000,-
Bis € 20.000,-
gemeinsam
mit Standessekretär (Vier-
Augenprinzip)
Vier-Augenprinzip mit
Stabstelle (falls
Standessekretär = Bereichsleiter)
Freigabe ab €
2.000,-
ÖV: ab € 20.000,-
Freigabe bei
Einkauf über
€ 40.000,-
Forst: Lieferungen &
Leistungen
Einkauf bis €
500,-
Bis € 10.000,-
Bis € 20.000,-
gemeinsam
mit Standessek- retär (Vier-
Augenprinzip)
Freigabe ab €
20.000,-
Freigabe durch
Forstfonds
über ca. € 42.000,- (3 %
der Finanzkraft
des Forstfonds)
Abwasserverband (ARA):
Lieferungen & Leistungen
Einkauf bis €
10.000,-
Bis € 20.000,-
gemeinsam
mit Standessek- retär (Vier-
Augenprinzip)
Freigabe ab €
20.000,-
Freigabe über €
40.000,-
durch Vorstand
Über € 100.000,- Freigabe
durch
Mitgliederversammlung
Der Standessekretär ergänzt, dass das Organigramm an die sich verändernde Organisation immer wieder anzupassen ist und das Entscheidungspouvoir nach einem Jahr evaluiert werden.
Wie bereits in der Standessitzung diskutiert, begrüßt Bgm Josef Lechthaler diese Bereinigung durch die Verschriftlichung der Entscheidungspouvoirs. Seiner Meinung nach ist das Organigramm ebenfalls sehr gut ausgearbeitet. Der Vorsitzende bedankt sich in diesem Zuge bei der Arbeitsgruppe, die beim Organisationsentwicklungsprozess maßgeblich mitgearbeitet hat.
Die im Rahmen des Organisationsentwicklungsprozesses erarbeiteten Unterlagen wie Handbuch und Organigramm sowie Entscheidungspouvoirs werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt die Forstfondsvertretung das Organigramm einstimmig.
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Pkt. 7.) Genehmigung der Niederschrift der 22. Forstfondssitzung vom 8.11.2022
Die Niederschriften der 22. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.
Pkt. 8.) Berichte
Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin:
a) Hubert Malin freut sich auf seine Altersteilzeit und wünscht allen Bürgermeistern frohe Feiertage.
Der Vorsitzende bedankt sich beim Betriebsleiter für die langjährige gute Zusammen- arbeit und betont, dass die Verabschiedung von Hubert Malin wie mit ihm vereinbart im Frühling 2023 stattfinden wird.
Bericht Andreas Drexel:
a) Der Einschlag beläuft sich dieses Jahr auf ca. 16.000 fm, wobei auch ein beträchtlicher Teil auf Schadholz entfällt.
Bericht des Vorsitzenden:
a) Am 21. Dezember findet ein Termin mit Jagdpächter Lorenz Frey statt, bei dem die aktuelle Jagd-Situation im Montafon besprochen wird.
Pkt. 9.) Allfälliges
a) Der Vorsitzende bedankt sich für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünscht allen Bürgermeistern frohe Feiertage.
Ende der Sitzung: 15:46 Uhr
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Schruns, 20. Dezember 2022
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Forstfondsvertretung: