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26. Forstfondssitzung: 07.03.2023
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg
Montafonerstraße 21
T +43 (0)5556 72132, F 72132-9
info@stand-montafon.at
www.stand-montafon.at
DVR: 0433659
Zl./Bearb.: ff004.2/2023/bm
NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 7. März 2023 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 26. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 28. Februar 2023 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:
Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns
Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Entschuldigt: Andreas Drexel
LAbg Nadine Kasper
Weitere Sitzungsteilnehmer: LAbg Monika Vonier
Toni Meznar Valentina Bolter
Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier
Der Vorsitzende eröffnet um 16:29 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende
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Tagesordnung
1.) Grundbenützung für eine Digitalfunkt BOS Basisstation auf Gst.-Nr. 3288 (GB Gaschurn) durch das Land Vorarlberg 2.) Grundbenützung für die Duldung befristeter Rodungen und der Erneuerung eines Steinschlagschutznetzes auf Gst.-Nr. 2544/1 (GB Gaschurn) für die Bachfassung Valschaviel durch die illwerke vkw AG 3.) Grundbenützung für die Errichtung einer Info-Säule am Wildbachweg Vandans auf Gst.- Nr. 874/1 (GB Vandans) durch die Gemeinde Vandans 4.) Zuschuss des Forstfonds des Standes Montafon an den Stand Montafon im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung 5.) Genehmigung der Niederschrift der 25. Forstfondssitzung vom 07.02.2023 6.) Berichte 7.) Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Grundbenützung für eine Digitalfunkt BOS Basisstation auf Gst.-Nr.
3288 (GB Gaschurn) durch das Land Vorarlberg
Der Vorsitzende und der Betriebsleiter erläutern den Sachverhalt. Der Stand Montafon Forstfonds ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft GST-NR 3288, GB Gaschurn. Das Land Vorarlberg beabsichtigt, auf GST-NR 3288 eine Basisstation für den Digitalfunk BOS Austria (DF BOS-A) zu errichten.
Der Stand Montafon Forstfonds erteilt dem Land Vorarlberg die ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung (bzw. Erneuerung nach dem Stand der Technik) einer Basisstation für den Digitalfunk BOS Austria (DF BOS-A) auf der Liegenschaft GST-NR 3288, GB Gaschurn, nach Maßgabe des angeschlossenen Architekturplans vom 13.12.2021. Ebenfalls wird der Errichtung eines Trafos und der Stromleitungslegung zum Standort zuge- stimmt. Es wird ausdrücklich nur die Zustimmung für eine BOS-Funkstation erteilt; Mobilfunknutzungen etc. bedürfen somit einer separaten Genehmigung. Sollte die BOS-Funkstation außer Betrieb genommen werden, ist die Funkstation samt Gerätschaften, Container, etc. abzu- bauen und eine Rekultivierung bzw. Wiederaufforstung vorzunehmen. Im Rahmen der Stromverlegung des Digitalfunkstandortes wird für das bestehende ehemalige Zollwachehäuschen kostenlos ein Stromanschluss verlegt. Bgm Daniel Sandrell ergänzt, dass sich das Land Vorarlberg noch nicht bezüglich der Zufahrt mit der Agrargemeinschaft Garnera geeinigt hat. Die Frage der Zufahrt beeinflusst den Beschluss des Standes allerdings nicht.
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Bgm Josef Lechthaler empfiehlt den Beschluss vorbehaltlich der Zustimmung der Agrargemeinschaft Garnera zu fassen. Nach kurzer Diskussion wird angeregt, das Land als Antragsteller möge sich mit der Agrargemeinschaft über die Zufahrt einigen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung für eine Digitalfunkt BOS Basisstation gemäß der vorliegenden Vereinbarung die einstimmig e Zustimmung mit der Maßgabe erteilt, dass durch das Land Vorarlberg als Antragsteller hinsichtlich der Zufahrt bis zum GST-NR 3288 mit der Agrargemeinschaft Garnera das Einvernehmen herzustellen ist.
Pkt. 2.) Grundbenützung für die Duldung befristeter Rodungen und der Erneuerung eines Steinschlagschutznetzes auf Gst.-Nr. 2544/1 (GB Gaschurn) für die Bachfassung Valschaviel durch die illwerke vkw AG Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Die Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft hat angefragt, auf der Liegenschaft Gst.-Nr. 2544/1 (GB Gaschurn) Steinschlagschutznetze von 30 Meter errichten zu dürfen. Der Forstfonds des Standes Montafon ist Eigentümer der vorgenann- ten Liegenschaft. Allfällige notwendig werdende Holzschlägerungen und Holzbringungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Steinschlagschutznetze werden von der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft durchgeführt.
Der Standessekretär ergänzt, dass das bestehende Steinschlagschutznetz erneuert werden soll. Für die Erneuerung soll ein Teil des Waldes befristet gerodet werden. Vergangenen Jahres wur- den einige Netze aufgrund eines Unwetters abgerissen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung für die Duldung befristeter Rodungen und der Erneuerung eines Steinschlagschutznetzes einstimmig zugestimmt.
Pkt. 3.) Grundbenützung für die Errichtung einer Info-Säule am Wildbachweg Vandans auf Gst.-Nr. 874/1 (GB Vandans) durch die Gemeinde Vandans
Die Gemeinde Vandans hat angefragt, das Grundstück Nr. 874/1 (GB Vandans) für die Errich- tung einer Info- Säule nutzen zu dürfen. Allfällige Flurschaden sind von der Gemeinde Vandans ortsüblich abzugelten. Bgm Florian Küng ergänzt, dass der Wildbachweg im Zuge des Alpenmosaiks errichtet wurde. Das LEADER finanzierte Projekt „Aktionszentrum Naturgefahren Montafon“ ist ebenfalls in den Wildbachweg integriert. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung für die Errichtung einer Info- Säule einstimmig zugestimmt.
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Pkt. 4.) Zuschuss des Forstfonds des Standes Montafon an den Stand Montafon im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung
Der Standessekretär informiert, dass im Rahmen der Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarung festgelegt wurde, dass der Forstfonds des Standes Montafon jährlich einen Zuschuss in Höhe von Euro 70.000,- (wertgesichert nach dem Index der Verbraucherpreise 2020 laut Punkt 3 des Vertrages) an den Stand Montafon als Eigenmittelbeitrag für Projekte und Vorhaben im Bereich Klimaschutz, Soziales, Jugend, Familie und Regionalentwicklung gewährt.
Bgm Daniel Sandrell fragt, wie die Finanzierung abläuft. Der Standessekretär erklärt, dass Zahlung jedes Jahr als einzelne Zahlung erfolgt und über das Jahr für Eigenmittelanteile an Projekten verwendet wird.
Die Forstfondsvertretung beschließt hiermit, dem Stand Montafon jährlich einen Zuschuss in Höhe von Euro 70.000,- (wertgesichert nach dem Index der Verbraucherpreise 2020) als Eigenmittelbeitrag für Projekte und Vorhaben im Bereich Klimaschutz, Soziales, Jugend, Familie und Regionalentwicklung zu gewähren.
Die Dauer für diese jährlich wiederkehrende Zahlung bezieht sich auf die Laufzeit der Vereinbarung 92.1976 zur schutz- und nutzungsrelevanten Wald- sowie Lebensraumbewirtschaftung im Montafon, wobei das aufrechte Vertragsverhältnis und die Erfüllung der Vertragspflichten die Voraussetzung für diese jährliche Zahlung an den Stand Montafon darstellt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Pkt. 5.) Genehmigung der Niederschrift der 25. Forstfondssitzung vom 07.02.2023
Die Niederschriften der 25. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.
Pkt. 6.) Berichte
Bericht des Vorsitzenden:
a) Die Planung für die Sanierung des Kleinkraftwerks Gafluna ist in Arbeit. Sobald gebaut werden kann, finden die Vergaben an die Baufirmen statt.
b) Lorenz Frey hat eine Jagd in Nenzing gepachtet. Gemäß Vertragsklausel könnte Lorenz und Walter Frey aufgrund von der Behörde verordneten Sondermaßnahmen aus seinem Pachtvertrag für die EJ Hubertus aussteigen. Es wird vermutet, dass die Abschusszahlen in den kommenden Jahren wieder ähnlich hoch sein werden. Es wird weiterhin eine langfristige Zusammenarbeit angestrebt – sofern dies für alle Beteiligten machbar und zufriedenstellend ist. Sollte die Familie Frey aus dem Pachtvertrag aussteigen, muss das Pachtmodell neu überdacht werden.
Bgm Daniel Sandrell fragt an, wie lange der Abschussplan anberaumt ist. Der Vorsitzende erklärt, dass der Plan auf zwei Jahre ausgelegt ist.
Bgm Martin Vallaster fragt an, ab wann die Pacht in Nenzing beginnen wird. Der Forstbetriebsleiter wird diesbezüglich Auskunft geben.
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c) Es hat ein Gespräch mit Vertretern von Tree.ly stattgefunden. Tree.ly hat dabei informiert, dass verschiedene Interessenten als Erwerber von Gutschriften vorhanden sind.
Unter anderem könnte der Zwischenhändler „turn to zero“ von illwerke vkw ein Kontingent an Montafoner CO2 Gutschriften seinen Kunden anbieten.
d) Es ist beabsichtigt, ge meinsam mit Montafon Tourismus und PIZ bei Ökoprofit Vorarlberg – Zertifikat für betriebliches Umwelt- und Klimamanagement teilzunehmen. Weiters soll der eigene CO2 -Fußabdruck ermittelt werden.
Pkt. 7.) Allfälliges
a) Bgm Florian Küng informiert zu einem Workshop über die Erstellung von Jagdlichen Konzepten vom ländlichen Fortbildungszentrum. Er bittet eine allfällige Teilnahme zu koordinieren.
Ende der Sitzung: 16:53 Uhr
Schruns, 7. März 2023
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Forstfondsvertretung: