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ÜbersichtStand MontafonSitzungsprotokolle

27. Forstfondssitzung: 11.04.2023

Stand Montafon · Protokolle Stand Montafon · 11.04.2023

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NIEDERSCHRIFT

aufgenommen am 11. April 2023 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 27. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 4 . April nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:

Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns
Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton
Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg
Bgm Florian Küng, Vandans
Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns
Bgm Thomas Zudrell, Silbertal
Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn

Entschuldigt: Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Weitere Sitzungsteilnehmer: LAbg Monika Vonier LAbg Nadine Kasper PR-Beauftragter Toni Meznar Andreas Drexel Valentina Bolter

Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier

Der Vorsitzende eröffnet um 16.18 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister, verliest die Entschuldigungen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Zl.: ff004.2/2023

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Tagesordnung

1.) Meldung eines Jagdverwalters für die EJ Hubertus gem. § 19 Vorarlberger Jagdgesetz 2.) Zustimmungserklärung für das WLV Projekt FWP Außerbacherwald auf Gst.-Nr. 1904/1 (GB Gaschurn)
3.) Genehmigung der Niederschrift der 26. Forstfondssitzung vom 0 7.03.2023 4.) Berichte 5.) Allfälliges

Erledigung der Tagesordnung

Pkt. 1.) Meldung eines Jagdverwalters für die EJ Hubertus gem. § 19 Vorarlberger Jagdgesetz Der Vorsitzende informiert, dass die Familie Frey den Jagdpachtvertrag für die EJ Hubertus per Ende März gekündigt hat. Es haben viele gute Gespräche stattgefunden. Die Familie Frey hat ihr Bestes getan, um den Wildbestand zu reduzieren. Die noch erforderliche Reduktion des Wildbestands ist aus Sicht der Familie Frey aus jagd-ethischen Gründen nicht vertretbar. Die Reduktion ist aufgrund der TBC -Durchseuchung seitens der Behörden allerdings vorgeschrieben. Daraufhin hat die Familie Frey den Jagdpachtvertrag mit 31. März 2023 gekündigt. Durch die Kündigung des Jagdpachtvertrags müssen auch die Übergabe des Jagdhauses und der Fahrzeuge geregelt werden.

Auf Grund der TBC-Situation ist in nächster Zeit eine starke Reduzierung des Wildbestands erforderlich. Diese Woche wird mit der Eigenverwaltung des Jagd-Betriebes gestartet. Die Eigenjagd Hubertus ist die Jagd mit den höchsten Abschusszahlen im Land. Der Forstfonds wird auf jagdliche Sondermaßnahmen zurückgreifen, um den Wildbestand rasch zu reduzieren.

Die offenen Punkte der Übergabe mit der Familie Frey werden aktuell noch diskutiert. Die nächsten Wochen wird der Forstfonds noch mit der Familie Frey zusammenarbeiten. Betriebsleiter Andreas Drexel wird voraussichtlich die Funktion des Jagdschutzorgans übernehmen. In weiterer Folge muss zusätzliches Personal beauftragt werden.

Bgm Florian Küng bittet Andreas Drexel Kontakt mit der Behörde aufzunehmen. Aktuell werden die zwei Jagden im Silbertal separat behandelt. Die TBC-Situation muss allerdings Revierübergreifend gesehen werden. Alle Beteiligten müssen ihren Beitrag leisten.

Der Vorsitzende spricht die guten Seiten der Jagd-Pacht an, die knapp fünfzig Jahr lang gedauert hat. Die TBC-Situation fordert allerdings Maßnahmen, die mit der klassischen Jagd nichts

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mehr zu tun haben. Er bedankt sich an dieser Stelle bei der Familie Frey für die gute Zusammenarbeit und hofft auf eine gute Abwicklung in den nächsten Monaten.

Um die anstehenden Entscheidungen professionell abzustützen, soll eine wildökologische Begleitung beauftragt werden. Ziel der Begleitung soll es sein, gemeinsam Handlungsempfehlungen für Bejagung, Wildverteilung und Fütterung zu erarbeiten .

Bgm Daniel Sandrell erkundigt sich zur Methode der geplanten Reduktion. Andreas Drexel informiert, dass eine Intervall- Bejagung geplant ist, welche sich durch abwechselnde Phasen mit starker Bejagung und Ruhephasen auszeichnet. Begleitend wird geprüft, wie sich der Wildbestand entwickelt. Weitere mögliche Maßnahmen wären Reduktionsgatter, Nachtbejagungen etc., die zwar nicht gewünscht sind, aber mitunter notwendig werden können .

Der Vorsitzende reflektiert diese durchaus unangenehme und aufwändige Arbeit. Neben dem Tierwohl stehen dabei auch der Schutz der Mitarbeitenden im Vordergrund. Bgm Florian Küng betont die Wichtigkeit einer wildökologische n Begleitung, die bei diesen Entscheidungen unterstützen soll.

Langfristig ist die Reduktion für den Gesamtbestand des Wildes, dessen Gesundheit und auch den Wald und Lebensraum eine absolute Verpflichtung. Der Vorsitzende ergänzt, dass diese Änderung auch als Chance für die Zukunft gesehen werden kann.

Bgm Martin Vallaster spricht die kurzfristige Auflösung des Pachtvertrags der Familie Frey an.

Er sieht dieses Vorgehen sehr kritisch, da es für den Forstfonds schwierig abzuwickeln ist. Die Nachbarreviere zur Eigenjagd Hubertus haben nun ebenso eine große Verantwortung. Der Rotwildbestand muss flächendeckend und somit auch in den höher gelegenen Eigenjagden reduziert werden. Er bittet die Bürgermeister, potenzielle Jäger über die ausgeschriebene Stelle beim Forstfonds hinzuweisen. Aus seiner Sicht werden die nächsten Jahre sehr anstrengend werden. Eine zukünftige Neuverpachtung der Eigenjagd Hubertus muss dann geprüft werden.

Andreas Drexel informiert, dass am kommenden Tag eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundbesitzer stattfinden wird.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird Andreas Drexel als Jagdverwalter für die E igenjagd Hubertus gem. § 19 Vorarlberger Jagdgesetz einstimmig bestellt.

Pkt. 2.) Zustimmungserklärung für das WLV Projekt FWP Außerbacherwald auf Gst.- Nr.
1904/1 (GB Gaschurn)
Der Vorsitzende informiert über das Vorhaben der WLV im Außerbacherwald. Der Forstfonds des Standes Montafon ist Eigentümer der Grundparzellen 1904/1 der KG Gaschurn. Anlass für das Projekt Gaschurn FWP ist ein Ansuchen der Gemeinde Ga schurn zur Instandhaltung und

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Erweiterung von Steinschlag- und Lawinenschutzbauwerken im Bereich Gatsauna-Goldeforlawine und Außerbacherwald, sowie die forstliche Betreuung dieser Flächen und des Gebietes Steinschlagschutz Vand.

Der Forstfonds erklärt sich im Sinne des Wildbachverbauungsgesetzes vom 30.06.1884, BGBl 117 in der Fassung des Art. II der WR-Nov. 1959 BGBl. 54 mit den von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) gemäß der im Projekt „Gaschurn FWP – WR 2023“ geplanten Verbauungsmaßnahmen einverstanden. Er gibt die Zustimmung zu den folgenden Grundstücksbelastungen:

1. Dauernde Grundstücksinanspruchnahme für die im Projekt vorgesehenen Maßnahmen.

2. Grundstücksbenützung für Baustelleneinrichtung und Bauhilfsmaßnahmen für die Dauer der Bauzeit. Allfällig verursachter Flurschaden wird nach ortsüblicher Schätzung von der Wildbach- und Lawinenverbauung vergütet.

3. Grundstücksbenützung für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an den durchgeführten Verbauungen auch nach Abschluss der Verbauungsmaßnahmen.

Besondere Bedingungen bei der Durchführung von forstlich-biologischen Maßnahmen:

  • a. Durchführung aller notwendigen und projektgemäßen forstlich- biologischen Maßnahmen (z.B. Einleitung der Verjüngung in überalterten Wäldern, standortsgerechte Aufforstung, Pflegemaßnahmen, Nutzungen und dgl.)
  • b. Bis zur bescheidmäßigen Übergabe der Aufforstungen sind Bestandseingriffe nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) vorzunehmen. Die durch Aufforstung eingebrachten Pflanzen verbleiben im Eigentum des Forstfonds bzw. dessen Rechtsnachfolger.

c. Bis zur bescheidmäßigen Übergabe der Aufforstungen tritt der Forstfonds die ihm nach §59 und §60 Vorarlberger Jagdgesetz 1988 i.d.g.F. zustehenden Rechte betreffend den Ersatz von Jagd- und Wildschäden sowie der Bereitstellung von Verbissschutzmitteln an die WLV ab.

d. Der Forstfonds des Standes Montafon verpflichtet sich, der Errichtung und Erhaltung von Jagdeinrichtungen im Sinne des §29 (1) Vorarlberger Jagdgesetz 1988 i.d.g.F. nur mit ausdrücklichem Einverständnis der WLV zuzustimmen.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Zustimmungserklärung für das WLV Projekt FWP Außerbacherwald einstimmig beschlossen.

Pkt. 3.) Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift der 2 6. Forstfondssitzung am 07.03.2023 wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Die Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.

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Pkt. 4.) Berichte

Berichte des Forstbetriebsleiters Andreas Drexel:

a) Es hat drei Arbeitsunfälle bei Holzarbeiten von Akkordanten im Montafon gegeben.

Die Betroffenen wurden glücklicherweise nur leicht verletzt. Ein ehemaliger Mitarbeiter verunglückte kürzlich bei Forstarbeiten in Deutschland. Diese Fälle werden bei den Sicherheitsunterweisungen besprochen.

b) Es gibt sehr viele Servitutsholz-Anmeldungen, was u.a. auf die gestiegenen Energiepreise zurückzuführen ist.
Pkt. 5.) Allfälliges

a) Keine Wortmeldungen

Ende der Sitzung, 16:59 Uhr

Schruns, 11. April 2023

Schriftführer: Standesrepräsentant:

Forstfondsvertretung: