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ÜbersichtVandansGemeindezeitung / Infoblatt

Amtliche Mitteilung 2020/26

Vandans · Amtliche Mitteilungen/Infoblatt Vandans · 01.03.2025

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VANDANS

RECYCLING
Christbaumabholaktion

Am Montag, 11. Jänner, werden ab

7 Uhr die komplett abgeräumten
Christbäume von den Bauhofmit-
arbeitern eingesammelt.

Stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume zu
den gewohnten Sammelstellen.

VERANSTALTUNG
Blutspendeaktion

Am Donnerstag, 7. Jänner, von 18 bis
21 Uhr, findet in der Rätikonhalle
eine Blutspendeaktion statt.

Bitte denken Sie daran, einen Mund-
Nasenschutz zu tragen.

AKTUELLES

Kerzenreste

Die Vandanser „Sonnwendfeurer“
bitten um Ihre Unterstützung mit
Kerzenresten.

Diese können beim Altstoffsam-
melzentrum Gafadura ganzjährig
abgegeben werden. Die Kerzenreste
werden dann eingeschmolzen und
zu umweltschonenden Sonnwend-
feuer-Kerzen verarbeitet.

RECHT&GESETZ
Rechtsberatung

Am Montag, 11. Jänner, findet von 18
bis 19 Uhr die nächste Rechtsbera-
tung im Gemeindeamt statt.
Interessierte finden sich bitte im Sit-
zungszimmer im Obergeschoss ein.
Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz gibt zu
Rechtsfragen kostenlos Auskunft.

GEMEINDE

AMTLICHE MITTEILUNGEN

29. Dezember 2020/Nr. 26

Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Florian Küng

gemeinde@vandans.at

Parteienverkehr Hauptverwaltung: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr

Bürgerservice: Mo-Fr 7 bis 13 Uhr
Telefon: 05556 / 72 720 - 0 Fax: DW 33
wwwvandans.at

Einladung zur Antigen-Testung (Covid-19)
Von Freitag, 15. Jänner, bis Sonntag, 17. Jänner, finden in der Rätikonhalle Vandans zu folgenden Zeiten kostenlose Antigentestungen statt.

>» Freitag, 14-20 Uhr
» Samstag, 8-18 Uhr
» Sonntag, 8-18 Uhr

Um die Ansteckungsrate zu senken,
sollen vor allem symptomlos positive
Personen herausgetestet werden.

VEREINSLEBEN
Beiträge Rells‘r Loft

Alle Personen ab 6 Jahren sind zu
einem Test eingeladen. Bitte nutzen
Sie dieses kostenlose Angebot direkt
im Ort! Eine Anmeldung zur Testung
erleichtert den Ablauf und kann
über die Homepage „Vorarlberg
testet“ auch für weitere Personen
erledigt werden. Anmeldungen sind
vermutlich ab 8. Jänner 2021 mög-
lich.

INFO: Antigentest - Vorarlberg testet
https://vorarlberg.at/web/
land-vorarlberg/vorarlbergtestet

Für das Fasnatblättle „Dr Rells’r Loft“ werden noch Beiträge aus dem Van-

danser Dorfgeschehen gesucht.
Wurden Sie Zeuge von lustigen Be-
gebenheiten oder von Pleiten, Pech
und Pannen, so können Sie entspre-
chende Beiträge bei Heinz Scheider,
Werner Enzenhofer und Markus

INFO

Pfefferkorn abgeben oder per E-Mail
an folgende Adresse senden:

INFO: Funkenzunft Vandans
info@funkenzunft-vandans.at

Information der Montafonerbahn Schruns AG

Seit Oktober sind alle Bahnhöfe mit Fahrscheinautomaten ausgestattet.

Ab 1.1.2021 muss vor Bahnantritt
eine gültige Fahrkarte am Fahr-
scheinautomat gelöst werden. Die
Zugbegleiter Innen stellen keine

Abgaben- und Gebührenverordnung 2021

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 19. November 2020 werden die in den jeweils geltenden Verordnungen über Steuern, Abgaben und Gebühren festgelegten Prozentsätze bzw. Beträge gemäß $

Tickets mehr aus. Bei Benützung der
Bahn ohne gültigem Ticket muss ab
Jänner 2021 mit einer Geldbuße ge-

rechnet werden.

17 Abs ı und Abs 3 Z 1,2 und 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl I Nr. 116/2016 idgF, in Verbindung mit$ 11 Abs ı und$ 13 Abs ı und 2 des Tourismusgesetzes, LGBl Nr. 86/1997 idgF, $$ 16 bis 18 des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBI Nr. 1/2006 idgfF, $ 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl I Nr. 102/2002 idgF, $ 12 Abs ı des Kanalisations- gesetzes, LGBl Nr. 5/1989 idgF und $ 42 Abs ı des Bestattungsgesetzes, LGBI Nr. 58/1969 idgF, für das Kalenderjahr 2021 wie folgt geändert und festgesetzt:

a) Grundsteuer:

A fürland- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H.
B für sonstige Grundstücke 500 v.H.

b) Vergnügungssteuer: 10 v.H.

Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für ı Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten.

  • c) Gästetaxe: Euro 1,50
  • d) Tourismusbeitragssatz 130 v.H.

e) Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse C
pro m? Euro 7,90
Höchstbetrag je Ferienwohnung Euro 869,40
f) Hundesteuer:
Für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) Euro 55,00 für jeden weiteren Hund im Haushalt Euro 55,00

Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.

g) Abfallbeseitigung - Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt:

Haushalts-Grundgebühr Euro 40,00
Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr - Stichtag 30.9.) unabhängig davon ob Haupt- oder

weiterer Wohnsitz Euro 5,00
Für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden Euro 80,00

Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in ser Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 10 Säcken)
können im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käuflich erworben werden.

Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem

Müllsack - Fassungsvermögen 201 Euro 1,90
Müllsack - Fassungsvermögen 401 Euro 3,80
Banderole - Fassungsvermögen 601 Euro 5,70
Banderole - Fassungsvermögen 1201 Euro 11,40
Banderole - Fassungsvermögen 2401 Euro 22,80
Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem

Bio-Müllsack - Fassungsvermögen 8] Euro 0,90
Bio-Müllsack - Fassungsvermögen 151 Euro 1,50

Die Kosten für die Entleerung von Biotonnen inkl. Behälter und Behälterservice betragen je Entleerung

Biotonne - Fassungsvermögen 801 Euro 9,50
Biotonne - Fassungsvermögen 1201 Euro 13,50
Biotonne - Fassungsvermögen 2401 Euro 24,50

Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer für Gewerbebetriebe betragen je Entleerung

Container - Fassungsvermögen 6601 Euro 68,00
Container - Fassungsvermögen 8001 Euro 82,40
Container - Fassungsvermögen 1.0001 Euro 103,00

Container - Fassungsvermögen 1.100 1 Euro 113,20

h) Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Gafadura:
Altholz (behandelt und unbehandelt) prokg Euro
Sperrmüll/Baumüll - Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich! pro kg Euro Elektrogroß- und -kleingeräte Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte)
Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme)
Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen)
Elektroschrott (z.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhitzer, Elektro-Installationsma-

terial, gewerblich genutzte Geräte) pro kg Euro
PKW Reifen pro Stück Euro
PKW Reifen mit Felge pro Stück Euro
LKW Reifen ohne Felge pro Stück Euro
Bauschutt (rein und unrein), Asche udgl. (Entsorgung nur bis zu ı m? möglich!) prokg Euro Erdaushub, Steine, humusähnliches Material (Entsorgung nur bis zu ı m? möglich!) je m? Euro Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub)

Wurzelstöcke:

Durchmesser in cm des Wurzelstockes bis 5 cm= gokg Euro
Durchmesser incm des Wurzelstockes 16 - 25cm= 75kg Euro
Durchmesser incm des Wurzelstockes 26 - 50cm=250kg Euro
Durchmesser incm des Wurzelstockes 51 - 8ocm=530kg Euro
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 81 -100cm=770kg Euro

i) Wasserbezugsgebühr:

Je Kubikmeter bezogenes Wasser Euro
Zählermiete pro Wassermesser und Jahr Euro

Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m? Wasser kostenlos.

(Voraussetzung: Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.)
j) Wasseranschlussbeitrag:
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragssatz beträgt: Euro

Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (z.B. Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung.

k) Bauwasserpauschale:

Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes lediglich vorübergehend, längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist ersatzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben. Diese wird einmalig mit 5 v.H. der Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgesetzt.

I) Kanalbenützungsgebühr:
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch Euro m)Kanalerschließungsbeitrag:

Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H.derin den

Einzugsbereich fallenden Grundstücksflächen (m?). Der Beitragssatz beträgt: Euro
n) Kanalanschlussbeitrag:

Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage

wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschoss-

fläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.

Der Beitragssatz beträgt: Euro
0) Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre):
Sondergrab Kategorie I (Erdgrab auf dem „alten“ Friedhof inkl. Sozialgrab) Euro

Sondergrab Kategorie II (Urne in der Urnenwand) Euro

0,09

0,30
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos

0,50
2,50

4,40
10,00
0,05
10,00
kostenlos

3,00

6,00
20,00
42,00

62,00

1,81
15,00

54,37

5v.H.

2,73

54,37

54,37

400,00
1.600,00

Sondergrab Kategorie Ill (Urne auf dem Urnenfriedhof südseitig) Euro 1.600,00
p) Totengräbergebühr:

Sondergrab Kategorie | (einfache Tiefe bis 1,70 m) Euro 500,00 Sondergrab Kategorie I (doppelte Tiefe bis 2,40 m) Euro 700,00 Für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab Kategorie I + Ill Euro 40,00 Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftung Euro 200,00 Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. per Zahl Euro 20,00
q) Kindergarten: Betreuungsjahr 2020/21 - monatliche Gebühren:

Modul I - Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Euro 37,00 Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Euro 21,14 Modul Il - Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 13 Uhr Euro 51,00 Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Euro 26,42 Modul Ill - und einem Nachmittag

Montag - Freitag jeweils von 7 bis 13 Uhr, 13 bis 17 Uhr Euro 62,20 Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Euro 30,65 Modul IV - und zwei Nachmittage

Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 13 Uhr, 13 bis 17 Uhr Euro 73,40 Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Euro 34,88 5-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden kostenlos Jede weitere wöchentliche Betreuungsstunde Euro 2,80

r) Kleinkinderbetreuung für 2 und 3-jährige Kinder Betreuungsjahr 2020/21 - monatl. Gebühren Modul I (8 bis 12 Uhr = 4 Stunden)

2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche Euro 62,00
2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche Euro 96,00
2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche Euro 127,00
2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Euro 159,00
Modul I (7.30 Uhr bis 12.30 Uhr = 5 Stunden)
2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche Euro 80,00
2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche Euro 120,00
2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche Euro 159,00
2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Euro 199,00
Modul Ill (7 Uhr bis 13 Uhr = 6 Stunden)
2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche Euro 96,00
2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche Euro 143,00
2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche Euro 191,00
2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Euro 239,00
3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Euro 37,00 Jede weitere wöchentliche Betreuungsstunde Euro 1,25

  • s) Kinder- und Schülerausspeisung - pro Essen Euro 4,50
  • t) Sommer- und Ferienbetreuung (tageweise)

Im Kindergarten - Modul I: Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 7 bis 13 Uhr - pro Vormittag Euro 6,00 Im Kindergarten - Modul Il: Nachmittagsbetreuung pro Nachmittag von 12.30 bis 17 Uhr Euro 4,00 Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) -50%

In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abgaben- und Gebührenverordnung 2020 vom 25. September 2020 außer Kraft.

Der Bürgermeister
Florian Küng