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Amtliche Mitteilungen 2023/15
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VANDANS
FAMILIE
Elternberatung
Am Montag, 15. Jänner, findet im
Obergeschoss des Gemeindeamtes
wieder eine Elternberatung statt.
Janine Klehenz bittet um Anmeldung
im Vorfeld.
INFO: Janine Klehenz, Elternberatung
%0650 / 48 78 759
VERANSTALTUNG
Blutspendeaktion
Am Mittwoch, 3. Jänner, findet in der
Zeit von 18 bis 21 Uhr in der Rätikon-
halle eine Blutspendeaktion statt.
Die Funkenzunft ist für die Organisa-
tion zuständig. Blutspender sind herz-
lich willkommen.
RECHT&GESETZ
Kostenlose Rechtsbera-
tung
Am Montag, 8. Jänner, von 18 bis 19
Uhr im Sitzungszimmer des Gemein-
deamtes können Sie sich in Rechts-
fragen gerne von Rechtsanwalt Dr.
Günter Flatz beraten lassen.
RECYCLING
Christbaum
Rückholaktion
Am Montag, 8. Jänner, um 7 Uhr kön-
nen Sie Ihre vollständig abgeräumten
Christbäume zur Abholung an die
Straße stellen.
Die Bäume werden eingesammelt und
beim Funkenbau wiederverwertet.
VERANSTALTUNG
AMTLICHE MITTEILUNGEN
27. Dezember 2023/Nr. 15
Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Florian Küng
gemeinde@vandans.at
Parteienverkehr Hauptverwaltung: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr
Bürgerservice: Mo-Fr 7 bis 13 Uhr
Telefon: 05556 / 72 720 -O Fax: DW 33
www.vandans.at
Kerzenreste sammeln
Die Vandanser „Sonnwendfeurer“
bitten um Ihre Unterstützung mit
Kerzenresten.
Diese können beim Altstoffsammel-
zentrum Gafadura ganzjährig abge-
geben werden und werden zu Sonn-
wendfeuerkerzen eingeschmolzen.
Theater „Gemeinsam ist Alzheimer schöner“
Am Freitag, 12. Jänner, um 20 Uhr, findet in der Rätikonhalle Vandans eine Theateraufführung mit Renate Neve statt.
Eine wunderbar leichte und heitere
Liebesgeschichte von Peter Turrini.
Der Kartenvorverkauf hat im Bürger-
service der Gemeinde, bei Laendleti-
cket.com und in allen Raiffeisenbanken
und Sparkassen begonnen. Der Eintritt
beträgt 23 Euro.
Abgaben- und Gebührenverordnung 2024
A
z
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 16. November 2023 werden die in den jeweils geltenden Verordnungen über Steuern, Abgaben und Gebühren festgelegten Prozentsätze bzw. Beträge gemäß $ 17 Abs 1und Abs3Z 1, 2 und 4A des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl I Nr. 116/2016 idgF, in Verbindung mit $ 11 Abs 1 und 813 Abs 1und 2 des Tourismusgesetzes, LGBI Nr. 86/1997 idgF, 88 16 bis 18 des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl Nr. 1/2006 idgF, $ 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl I Nr. 102/2002 idgF, $ 12 Abs 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBI Nr. 5/1989 idgF und 8 42 Abs 1 des Bestattungsgesetzes, LGBl Nr. 58/1969 idgF, für das Kalenderjahr 2024 wie folgt geändert und festgesetzt:
a) Grundsteuer:
A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H.
B für sonstige Grundstücke 500 v.H.
b) Vergnügungssteuer: 10 v.H.
Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten.
c) Gästetaxe
ab 1.5.2023 (GVE-Beschluss vom 15.09.2022) Euro 1,90
ab 1.5.2024 (GVE-Beschluss vom 01.06.2023) Euro 2,10
d) Tourismusbeitragssatz 1,50 v.H.
e) Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse C
pro m? Gesetz derzeit in Begutachtung
Höchstbetrag je Ferienwohnung Gesetz derzeit in Begutachtung
f) Hundesteuer:
Für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist)
für jeden weiteren Hund im Haushalt
Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde
von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür
eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.
g) Abfallbeseitigung - Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt:
Haushalts-Grundgebühr
Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr - Stichtag 30.9.) unabhängig davon ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz Für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in Ser Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 10 Säcken) können im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käuflich erworben werden.
Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem
Müllsack - Fassungsvermögen 201
Müllsack - Fassungsvermögen 40|
Banderole - Fassungsvermögen 601
Banderole - Fassungsvermögen 1201
Banderole - Fassungsvermögen 2401|
Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem
Bio-Müllsack — Fassungsvermögen 8l
Bio-Müllsack — Fassungsvermögen 151
Die Kosten für die Entleerung von Biotonnen inkl. Behälter und Behälterservice betragen je Entleerung
Biotonne — Fassungsvermögen sol
Biotonne — Fassungsvermögen 1201|
Biotonne — Fassungsvermögen 2401|
Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer für Gewerbebetriebe betragen je Entleerung
Container — Fassungsvermögen 660 |
Container — Fassungsvermögen 800 |
Container — Fassungsvermögen 1.000 |
Container — Fassungsvermögen 1.1001
h) Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Gafadura:
Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg
Bauschutt (rein und unrein), Asche udgl., Entsorgung nur bis zu 1 m? möglich pro kg
Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme)
Elektrogroß- und -kleingeräte
Elektroschrott (z.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhitzer, Elektro-Installationsma-terial,
gewerblich genutzte Geräte) pro kg
Erdaushub, Steine, humusähnliches Material (Entsorgung nur bis zu 1 m? möglich!) je m?
Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen)
Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte)
Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub):
je Handwagen/Laubsack
je PKW-Kofferraum
je PKW Anhänger Standard (ca. 1 m?)
je PKW Anhänger Standard mit Aufsätze (ca. 2 m?)
sonstige Transportfahrzeuge bzw. Großraumanhänger pro m?
Wurzelstöcke:
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
71,00
71,00
53,00
7,00
107,00
1,95
3,90
5,85
11,70
23,40
0,95
1,55
10,60
15,00
27,20
76,00
92,00
115,00
126,00
0,21
0,17
kostenlos
kostenlos
0,50
30,00
kostenlos
kostenlos
1,00
2,00
4,00
8,00
4,00
Durchmesser in cm des Wurzelstockes bis 15cm= 40kg
Durchmesser incm des Wurzelstockes 16 - 25cm= 75kg
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 26 - 50cm =250kg
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 51 - 80cm=530 kg
Durchmesser incm des Wurzelstockes 81 -100 cm = 770 kg
Reifen (Fahrrad)
Reifen (PKW und Motorradreifen) mit und ohne Felge
Reifen (LKW) ohne Felge
Sperrmüll/Baumüll Abgabe nur in offenen Gebinden möglich
i) Wasserbezugsgebühr:
Je Kubikmeter bezogenes Wasser
Zählermiete pro Wassermesser und Jahr
pro Stück
pro Stück
pro kg
pro kg
Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m? Wasser kostenlos. (Voraussetzung:
Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss
termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.)
j) Wasseranschlussbeitrag:
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird
ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne
Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragssatz beträgt:
Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (z.B. Ställe) ermäßigt sich die
Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung.
k) Bauwasserpauschale:
Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes lediglich vorübergehend, längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist ersatzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben. Diese wird einmalig mit 5 v.H. der
Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgesetzt.
I) Kanalbenützungsgebühr:
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch
m) Kanalerschließungsbeitrag:
Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugs-
bereich fallenden Grundstücksflächen (m?).
Der Beitragssatz beträgt:
n) Kanalanschlussbeitrag:
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außen-
wände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragssatz beträgt:
o) Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre):
Sondergrab Kategorie I (Erdgrab auf dem „alten“ Friedhof inkl. Sozialgrab)
Sondergrab Kategorie Il (Urne in der Urnenwand)
Sondergrab Kategorie Ill (Urne auf dem Urnenfriedhof südseitig)
p) Totengräbergebühr:
Sondergrab Kategorie I (einfache Tiefe bis 1,70 m)
Sondergrab Kategorie | (doppelte Tiefe bis 2,40 m)
Für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab Kategorie I + Ill Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftung Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. per Zahl
q) Elternbeiträge für Kleinkinderbetreuung Schnäggahüsle und Kindergarten Vandans Betreuungsjahr 2023/24 - monatliche Gebühren:
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
3,00
6,00
20,00
42,00
62,00
2,00
4,40
0,38
0,38
2,17
17,60
66,00
5vH.
3,30
66,00
66,00
544,00
1.957,00
1.957,00
598,00
837,00
54,00
239,00
23,90
Schnäggahüsle
Schnäggahüsle Schnäggahüsle Kindergarten Kindergarten Kindergarten 1-jährige 2-jährige 3-jährige 4-jährige 5-jährige 1.9.2021- 1.9.2020- 1.9.2019- 1.9.2018- 1.9.2017- 31.08.2022 31.08.2021 31.08.2020 31.08.2019 31.08.2018
Mindestbeitrag 116,00 € 94,00 € 42,00 € 42,00 € -
11 Stunden 128,00 € 104,00 € 42,00 € 42,00 € -
12 Stunden 139,00 € 113,00 € 42,00 € 42,00 € -
13 Stunden 150,00 € 123,00 € 42,00 € 42,00 € -
14 Stunden 162,00 € 132,00 € 42,00 € 42,00 € -
15 Stunden 173,00 € 142,00 € 42,00 € 42,00 € -
16 Stunden 185,00 € 151,00 € 42,00 € 42,00 € -
17 Stunden 196,00 € 161,00 € 42,00 € 42,00 € -
18 Stunden 207,00 € 170,00 € 42,00 € 42,00 € -
19 Stunden 219,00 € 180,00 € 42,00 € 42,00 € -
20 Stunden 230,00 € 189,00 € 42,00 € 42,00 € -
21 Stunden 242,00 € 198,00 € 42,00 € 42,00 € -
22 Stunden 253,00 € 208,00 € 42,00 € 42,00 € -
23 Stunden 264,00 € 217,00 € 42,00 € 42,00 € -
24 Stunden 276,00 € 227,00 € 42,00 € 42,00 € -
25 Stunden 287,00 € 236,00 € 42,00 € 42,00 € -
26 Stunden 299,00 € 245,00 € 45,00 € 45,00 € 3,00 €
27 Stunden 310,00 € 254,00 € 48,00 € 48,00 € 7,00€
28 Stunden 322,00 € 264,00 € 51,00 € 51,00 € 10,00 €
29 Stunden 334,00 € 273,00 € 54,00 € 54,00 € 13,00 €
30 Stunden 345,00 € 282,00 € 58,00 € 58,00 € 16,00 €
31 Stunden 357,00 € 291,00 € 61,00 € 61,00 € 20,00 €
32 Stunden 369,00 € 300,00 € 64,00 € 64,00 € 22,00 €
33 Stunden 380,00 € 309,00 € 67,00 € 67,00 € 25,00 €
34 Stunden 392,00 € 318,00 € 71,00 € 71,00 € 28,00 €
35 Stunden 403,00 € 327,00 € 74,00 € 74,00 € 31,00 €
36 Stunden 415,00 € 337,00 € 77,00 € 77,00 € 35,00 €
37 Stunden 427,00 € 346,00 € 80,00 € 80,00 € 38,00 €
38 Stunden 438,00 € 355,00 € 84,00 € 84,00 € 41,00 €
39 Stunden 450,00 € 364,00 € 86,00 € 86,00 € 45,00 €
40 Stunden 462,00 € 373,00 € 89,00 € 89,00 € 48,00 €
41 Stunden 473,00 € 382,00 € 92,00 € 92,00 € 51,00 €
42 Stunden 485,00 € 391,00 € 96,00 € 96,00 € 54,00 €
43 Stunden 496,00 € 400,00 € 99,00 € 99,00 € 58,00 €
44 Stunden 508,00 € 410,00 € 102,00 € 102,00 € 60,00 €
45 Stunden 520,00 € 419,00 € 105,00 € 105,00 € 63,00 €
46 Stunden 532,00 € 428,00 € 109,00 € 109,00 € 66,00 €
Die Gemeinde gewährt auf Antrag die soziale Staffelung. Dadurch kann sich der Elternbeitrag je nach Haushaltseinkommen verringern.
- r) Mittagessen am Bildungscampus pro Essen: Euro 5,00
- s) Bastelbeitrag Kindergarten pro Semester: Euro 10,00
In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 01.
Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abgaben- und Gebührenverordnung 2023 vom 20. Juni 2023 außer Kraft.
Der Bürgermeister
Florian Küng