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Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane
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GEMEINDEAMT VANDANS
ZI. 003-3/581/2022 Vandans, am 27. Juli 2022
VERORDNUNG
der Gemeinde Vandans über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 14. Juli 2022 wird gemäß 88 9 und 10 des Bezügegesetzes 1998, LGBl. Nr. 3/1998, idgF, in Verbindung mit der Verord- nung der Landesregierung über die Monatsbezüge der Bürgermeister, LGBl. Nr. 54/2011, ver- ordnet:
D
Monatsbezug des Bürgermeisters
Der Monatsbezug des Bürgermeisters beträgt 45 v.H. des Monatsbezuges gemäß $ 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998.
Die Bezüge nach Abs. 1 gebühren 14mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzah- lungen.
Entschädigung des Vizebürgermeisters
Der Monatsbezug des Vizebürgermeisters beträgt 2,50 v.H. des Monatsbezuges gem. & 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998.
Die Bezüge nach Abs. 1 gebühren 14-mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonder- zahlungen.
Dem Vizebürgermeister gebührt im Falle, dass der Bürgermeister seine Amtsgeschäfte aufgrund einer Dienstverhinderung nicht mehr erfüllen kann, für jeden Tag, an dem er diesen gemäß 8 62 des Gemeindegesetzes vertritt, eine Entschädigung in Höhe eines Dreißigstel des Monatsbezuges des Bürgermeisters gemäß $ 1 Abs. 1 plus einem Sechs- tel des Entschädigungsbetrages als (anteilige) Sonderzahlung. Der Monatsbezug des Vi- zebürgermeisters wird um jeden Tag, an dem die Bürgermeisterentschädigung gebührt, gekürzt.
Wertsicherung
Der Monatsbezug nach $ 1 erhöht sich jährlich entsprechend dem Anpassungsfaktor nach $ 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktio- näre (BezBegrBVG), BGBl. | Nr. 64/1997 idgF.
Gemeindeamt Vandans - 6773 Vandans Dorfstraße 26 - Montafon/Vorarlberg - www.vandans.at - DVR0433217 Telefon: 055 56/727 20 - Fax: 05556/7 2720-33 - E-mail: gemeinde@vandans.at - UID-Nr.: ATU44607706
Entschädigung der Mitglieder des Gemeindevorstandes und an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
1) An die Mitglieder des Gemeindevorstandes wird pro Sitzung, an der diese teilnehmen, eine Sitzungsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro gewährt.
2) Ebenso wird an dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses pro Sitzung, an der dieser teilnimmt, eine Sitzungsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro gewährt.
Reisegebühren
Dem Bürgermeister, dem Vizebürgermeister und den Mitgliedern sonstiger Gemeindeorgane und der Ausschüsse gebühren Reisegebühren im Sinne der Gemeindereisegebührenverord- nung, LGBI. Nr. 66/2005 idgF.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 29. Dezember 2021 der Gemeinde- vertretung Vandans über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane, außer Kraft.
In Bezug auf $ 30 Bezügegesetz 1998 kommen in dieser Verordnung verwendete personen-
bezogene Begriffe keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
Der Bürgermeister
AMTSTAFEL/
VERÖFFENTLICHUNGSPORTAL:
angeschlagen am 27. Juli 2022
abgenommen am 16. August 2022