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ÜbersichtVandansSitzungsprotokolle

24. Gemeindevertretungssitzung vom 02. Februar 2023

Vandans · Protokolle Vandans · 24.02.2023

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Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … Stand 10. Jänner 2023 Entscheidung zum Antrag vom 07. Dezember 2020 von Herrn Dieter Bitschnau und Mitei- gentümer, Obere Venserstraße 86, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.307 m? von ‚Freifläche Freihaltegebiet“ bzw. Verkehrsfläche Straßen“ in „Bauflä- che Wohngebiet aus den …
  • … Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615, je GB Vandans Entscheidung zum Antrag vom 11. Oktober 2021 von Herrn Ernst Tagwerker, Dorfstraße 43, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.000 m? von „Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen“ in „Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen und Pferde- …
  • … stall“ aus dem Grundstück Nr. 34/1, GB Vandans Entscheidung zum Antrag vom 12. Oktober 2022 von Herrn Roman Tagwercher, Ganden- glaweg 3, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 650 m? von „‚Frei- fläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche Mischgebiet“ aus dem Grundstück Nr. 683/5, GB …
  • … dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans Entscheidung zum Antrag vom 14. Februar 2022 bzw. 09. November 2022 von Herrn Wolf- gang Bott, Spiegelweg 2, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 778 m? von „Freifläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1482/1 und Nr. …

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … Freihaltegebiet‘ in „Baufläche Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1482/1 und Nr. 1482/2, GB Vandans Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb einer Teilfläche von ca. 1.090 m? beim Hochbehälter Zwischenbach, Grundstücke Nr. 223 und Nr. 224/1, GB Vandans, von der Agrargemeinschaft Interessentschaft …
  • … Grundstücke Nr. 223 und Nr. 224/1, GB Vandans, von der Agrargemeinschaft Interessentschaft Garsila-Wald und Balzers Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb einer landwirtschaftlichen Liegenschaft mit ca. 10.500 m? bei der Venser Kapelle und Grenzbereinigung beim Anwesen Fürstler, Untere Venserstraße 115, GB Vandans 10. Berichte und Allfälliges …
  • … dass die Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1482/1 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss. . Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb einer Teilfläche von ca. 1.090 m? beim Hochbehälter Zwischenbach, Grundstücke Nr. 223 und Nr. 224/1, GB Vandans, von der Agrargemeinschaft Interessentschaft …
  • … m? zum Preis von 10,00 Euro/m? an die Gemeinde Vandans zu verkaufen. 17120 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Februar 2023 Es wird ersucht, über den Erwerb einer Teilfläche von ca. 1.090 m? zum Preis von 10,00 Euro/m?, aus den Grundstücken Nr. 223 und Nr. 224/1, eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Bgm. Florian Küng …

Vergabe / Ausschreibung

  • … die letztlich erforderlichen Umbaumaßnahmen benötigen ent- sprechende Zeit. Um dieses Projekt zeitgerecht umsetzen zu können, müsse mit der Planung, den Ausschreibungen, etc. schnellstmöglich begonnen werden, damit zumindest die Räum- lichkeiten für zwei Kinderbetreuungsgruppen im „Haus 1“ ab dem neuen Betreuungsjahr …
  • … Architekt Sven Matt, der die Rätikonhalle geplant habe, kenne die Situation sowie die örtlichen Gegebenheiten. Er, der Vorsitzende plädiere daher, die Auftragsvergabe der Projektabwicklung an das Büro Fleisch & Loser sowie die Planung an Sven Matt vom Architekturbüro Innauer Matt zu vergeben, sowie die Kompetenzabtretung …
  • … die in der heutigen Zeit äußerst wichtig seien. Er emp- fehle ebenfalls, die Projektabwicklung an das Büro Fleisch & Loser zu vergeben, und zwar ohne Ausschreibung. Eine öffentliche Ausschreibung für die Projektabwicklung benötige sehr viel Zeit, die nicht vorhanden sei und koste zudem eine Menge Geld. Bei der …
  • … sehr viel Zeit, die nicht vorhanden sei und koste zudem eine Menge Geld. Bei der Errichtung der Rätikonhalle habe das Büro Fleisch & Loser den Zuschlag als Billigstbieterin erhalten. Da dieser Umbau als Erweiterung zum damaligen Projekt angesehen werden kann bzw. die Rä- tikonhalle ein Bestandteil des Bildungscampus Vandans …

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GEMEINDEAMT VANDANS

Verhandlungsschrift

aufgenommen am 02. Februar 2023 im Sitzungssaal anlässlich der 24. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 26. Jänner 2023 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufe- nen Sitzung teil:

Liste „Gemeinsam für Vandans':

Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Pe- ter Scheider jun., Ing. Stefan Steininger MSc, Anita Kesseibacher, Mathias Rinderer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Konzett sowie Heinz Scheider, Walter Bitschnau und Paul Schoder als Ersatzpersonen;

Liste „An frischa Loft — Parteiunabhängige Liste Vandans“:
Markus Pfefferkorn, Manuel Zint, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer sowie August Montibeller und Günther Fitsch als Ersatzmitglieder;

Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“:
Mag.? Nadine Kasper

Entschuldigt: Arno Saxenhammer (GFV), Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Renate Neve (GFV), Ralf Engelmann (AFL) und Christoph Brunold

Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß

Der Bürgermeister eröffnet um 18.00 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem eine einzige Frage gestellt und diese durch Bgm. Florian Küng beantwortet wurde, beginnt der Vor- sitzende mit der 24. Sitzung der Gemeindevertretung.

Um 18.05 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be- grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest.

Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende

Tagesordnung:

  • 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 23. Sitzung der Gemeindevertretung am
  • 20. Dezember 2022

Beschlussfassung für die Errichtung zweier neuer Kinderbetreuungsgruppen im bestehen- den Bildungscampus Vandans, Haus 1, laut Errichtungskostenprognose vom 06. Dezem- ber 2022 von der Fleisch &Loser Bauprojektabwicklung GmbH, sowie Beauftragung der Projektabwicklung, der Projektplanung und Kompetenzabtretung für die Ausführung an den Bauausschuss

Kenntnisnahme des Vorentwurfes zum „Räumlichen Entwicklungsplan (REP)‘ samt REP- Zielplan, Stand 10. Jänner 2023

Entscheidung zum Antrag vom 07. Dezember 2020 von Herrn Dieter Bitschnau und Mitei- gentümer, Obere Venserstraße 86, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.307 m? von ‚Freifläche Freihaltegebiet“ bzw. Verkehrsfläche Straßen“ in „Bauflä- che Wohngebiet aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615, je GB Vandans

Entscheidung zum Antrag vom 11. Oktober 2021 von Herrn Ernst Tagwerker, Dorfstraße 43, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.000 m? von „Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen“ in „Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen und Pferde- stall“ aus dem Grundstück Nr. 34/1, GB Vandans

Entscheidung zum Antrag vom 12. Oktober 2022 von Herrn Roman Tagwercher, Ganden- glaweg 3, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 650 m? von „‚Frei- fläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche Mischgebiet“ aus dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans

Entscheidung zum Antrag vom 14. Februar 2022 bzw. 09. November 2022 von Herrn Wolf- gang Bott, Spiegelweg 2, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca.

778 m? von „Freifläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1482/1 und Nr. 1482/2, GB Vandans

Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb einer Teilfläche von ca. 1.090 m? beim Hochbehälter Zwischenbach, Grundstücke Nr. 223 und Nr. 224/1, GB Vandans, von der Agrargemeinschaft Interessentschaft Garsila-Wald und Balzers

Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb einer landwirtschaftlichen Liegenschaft mit ca. 10.500 m? bei der Venser Kapelle und Grenzbereinigung beim Anwesen Fürstler, Untere Venserstraße 115, GB Vandans

10. Berichte und Allfälliges

Erledigung der Tagesordnung:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 23. Sitzung der Gemeindevertretung

am 20. Dezember 2022

Beschlussvorlage:

Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre- tung eine Verhandlungsschrift zu führen.

Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge- meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten

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24. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Februar 2023

Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.

Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver- handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er- hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt.

Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindever- tretung am 20. Dezember 2022 zu genehmigen.

Beschluss:

Gegen die Verhandlungsschrift über die 23. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. De- zember 2022, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

. Beschlussfassung für die Errichtung zweier neuer Kinderbetreuungsgruppen im be- stehenden Bildungscampus Vandans, Haus 1, laut Errichtungskostenprognose vom
06. Dezember 2022 von der Fleisch & Loser Bauprojektabwicklung GmbH, sowie Be- auftragung der Projektabwicklung und Kompetenzabtretung für die Ausführung an den Bauausschuss

Beschlussvorlage:

Wie schon mehrfach berichtet, definiert das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ei- nen weitgehenden Versorgungsauftrag mit längeren Betreuungszeiten in allen Altersstufen, geringeren Schließzeiten in den Ferien (max. 4 Wochen pro Jahr) und einen Bedarf bereits ab einem Kind.

Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, sollen zwei neue Kinderbetreuungsgruppen im bestehenden Bildungscampus „Haus 1“ errichtet werden. Laut der Errichtungskostenprog- nose vom 06. Dezember 2022, von der Fleisch & Loser Bauprojektabwicklung GmbH, belau- fen sich die Kosten für die geplanten Umbaumaßnahmen auf 1.355.338,92 Euro netto.

Folgende Leistungen sind in der Prognose enthalten:

. Adaptierung der Räume zu Kleinkinderbetreuung
. WC Anlagen Kleinkindergerecht adaptieren

. Barrierefreie Erschließung von Haus 1 zu Haus 2
. Außenanlage Kleinkinderspielplatz

Nach Rücksprache mit dem Land Vorarlberg gibt es Fördermittel seitens des Bundes (KIG 2023 und Förd. Vereinb. Art. 15a B-VG) und des Landes (KIBE-Förderungen, Finanzkraftzu- schlag und Strukturförderungen) in Höhe von ca. 66 % der Investitionen. Je nach der Verfüg- barkeit der Bundesmittel, kann der Fördersatz noch ein wenig gesteigert werden. Der Eigen- finanzierungsanteil beträgt laut Prognose 457.395,00 Euro netto.

Um mit dem Projekt schnellstmöglich starten zu können, muss ehestmöglich die Projektab- wicklung und Planung vergeben werden.

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24. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Februar 2023

Es wird ersucht, zur Projektumsetzung, Projektabwicklung, Projektplanung und zur Kompe- tenzabtretung an den Bauausschuss eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:

In seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass am 01. September 2023 das Kinderbildungs- und betreuungsgesetz in Kraft treten werde. Die Errichtung von zwei neuen Kinderbetreuungsgruppen bzw. die letztlich erforderlichen Umbaumaßnahmen benötigen ent- sprechende Zeit. Um dieses Projekt zeitgerecht umsetzen zu können, müsse mit der Planung, den Ausschreibungen, etc. schnellstmöglich begonnen werden, damit zumindest die Räum- lichkeiten für zwei Kinderbetreuungsgruppen im „Haus 1“ ab dem neuen Betreuungsjahr 2023/24 fertiggestellt seien. Ob die barrierefreie Erschließung von Haus 1 zu Haus 2 bis im September 2023 fertiggestellt werden könne, gebe es zu bezweifeln. Die Grobarbeiten zur barrierefreien Erschließung sollen ebenfalls in den Sommerferien erfolgen, die weiteren not- wendigen Arbeiten sollen in Abstimmung mit der Direktion erfolgen.

Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser habe sich in der Vergangenheit immer als zuverläs- sigen und seriösen Partner gezeigt. Architekt Sven Matt, der die Rätikonhalle geplant habe, kenne die Situation sowie die örtlichen Gegebenheiten. Er, der Vorsitzende plädiere daher, die Auftragsvergabe der Projektabwicklung an das Büro Fleisch & Loser sowie die Planung an Sven Matt vom Architekturbüro Innauer Matt zu vergeben, sowie die Kompetenzabtretung an den Bauausschuss.

Peter Scheider gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass bei der Neuerrichtung der bei- den Schulturnhallen (Rätikonhalle) mit dem Büro Fleisch & Loser, bzw. mit Heinz Fleisch als Projektbegleiter beste Erfahrungen gemacht worden seien. Heinz Fleisch habe hervorra- gende Kontakte zu den Handwerkern, die in der heutigen Zeit äußerst wichtig seien. Er emp- fehle ebenfalls, die Projektabwicklung an das Büro Fleisch & Loser zu vergeben, und zwar ohne Ausschreibung. Eine öffentliche Ausschreibung für die Projektabwicklung benötige sehr viel Zeit, die nicht vorhanden sei und koste zudem eine Menge Geld. Bei der Errichtung der Rätikonhalle habe das Büro Fleisch & Loser den Zuschlag als Billigstbieterin erhalten. Da dieser Umbau als Erweiterung zum damaligen Projekt angesehen werden kann bzw. die Rä- tikonhalle ein Bestandteil des Bildungscampus Vandans ist, sei keine öffentliche Ausschrei- bung gesetzlich erforderlich.

Nach einigen Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich alle Anwesenden einstimmig dafür aus,

- den Auftrag für die Projektabwicklung an das Büro Fleisch & Loser, Rankweil/Schruns zu vergeben,

- den Auftrag für die Projektplanung an Architekt Sven Matt vom Architekturbüro In- nauer/Matt zu vergeben, sowie

- dem Ausschuss für Bau die Kompetenz für die nötigen Entscheidungen abzutreten bzw.

die Erlaubnis die Vergaben der erforderlichen Gewerke zu vergeben, ohne zusätzliche Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung, bis zu einem Rahmen der Errichtungs- kosten in Höhe von rund 1,36 Millionen Euro It. vorliegender Errichtungskostenprognose.

. Entscheidung Kenntnisnahme des Vorentwurfes zum „Räumlicher Entwicklungsplan (REP) samt REP-Zielplan“, Stand 10. Jänner 2023

Beschlussvorlage:

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24. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Februar 2023

In der Sitzung am 23. Oktober 2019 haben sich die Mitglieder der Gemeindevertretung für die Erarbeitung eines „Räumlichen Entwicklungsplanes“ für das Gebiet der Gemeinde Vandans ausgesprochen und genehmigten die Vergabe des Planungsauftrages an das Büro „stadt- land“, Albert-Bechtold-VWeg 2/11, 6900 Bregenz.

In der Sitzung am 28. November 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) das vierte Mal intensiv mit dem Vorentwurf „Räumlicher Entwicklungsplan Vandans“ auseinandergesetzt und empfehlen einstimmig der Gemeindevertretung den „Räumlichen Entwicklungsplan“ in dieser Form im Entwurf zu be- schließen.

Der „Räumliche Entwicklungsplan“ kann erst im Entwurf durch die Gemeindevertretung be- schlossen werden, nachdem die Umweltprüfung vorliegt.

Es wird ersucht, den Vorentwurf zum „Räumlicher Entwicklungsplan (REP) samt REP-Ziel- plan“, zur Kenntnis zu nehmen, damit der Umweltbericht durch „stadland* finalisiert werden kann. Erst dann kann der Vorentwurf samt Umweltbericht der Behörde zur Prüfung vorgelegt werden.

Das Protokoll über die 7. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick- lung vom 28. November 2022 wurde bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt.

Kenntnisnahme:

Bgm. Florian Küng erinnert in seiner Einleitung, dass das Büro stadtland im Jahr 2019 beauf- trag worden sei, einen Räumlichen Entwicklungsplan für die Gemeinde Vandans zu erarbei- ten. Seit dieser Zeit habe es viele Besprechungen, Ausschusssitzungen, eine Bürgerbefra- gung sowie einen öffentlichen Workshop in der Rätikonhalle mit interessierten Bürgern gege- ben. Der Räumliche Entwicklungsplan sei die Grundlage für die Gemeindeentwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren.

In der Sitzung am 28. November 2022 des Ausschusses für Raumplanung und Gemeinde- entwicklung sei dieser Vorentwurf mit dem REP-Zielplan neuerlich eingehend beraten wor- den. Letztlich sei der Gemeindevertretung empfohlen worden, diesen vorliegenden REP-Ent- wurf in dieser Form im Entwurf zu beschließen.

Mit der Einladung zur heutigen Sitzung sei dieser Vorentwurf mit dem Zielplan an alle Ge- meindevertreter Innen zugestelit worden, um sich mit dem vorliegenden Entwurf auseinander- zusetzen. Heute gehe es um eine Kenntnisnahme des vorliegenden REP-Entwurfes, gerade auch, was die Siedlungsränder betreffe. Nach der heutigen Kenntnisnahme werde der REP- Entwurf samt Umweltbericht vom Büro stadtland finalisiert und an die Behörde (Land) zur Prüfung übermittelt. Sobald der Bericht über diese Umweltprüfung vorliege, könne das Aufla- geverfahren mit Bürgerbeteiligung eröffnet werden.

Nach einer Vielzahl von Wortmeldungen gerade im Bezug auf die Siedlungsränder, wird der REP-Entwurf samt Zielkatalog von allen Anwesenden zur Kenntnis genommen.

. Entscheidung zum Antrag vom 07. Dezember 2020 von Herrn Dieter Bitschnau und Mit- eigentümer, Obere Venserstraße 86, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Aus- maß von ca. 1.307 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ bzw. „Verkehrsfläche Straßen“
in „Baufläche Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615, GB Vandans

Beschlussvorlage:

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In der Sitzung am 28. November 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) einstimmig für eine Vertagung des gegen- ständlichen Ansuchens ausgesprochen.

Die Vertagung wurde damit begründet, dass angesichts der Tatsache, dass der Siedlungs- rand für die beantragten Teilflächen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes im vorliegen- den REP-Entwurf teilweise außerhalb des Siedlungsrandes liegen. Das gegenständliche An- suchen stehe derzeit nicht im Einklang mit dem REP-Entwurf. Es soll dazu ein raumplaneri- sches Fachgutachten eingeholt werden. Erst nach Vorliegen dieses Gutachtens, und somit die Frage geklärt worden ist, ob eine Ausweitung des Siediungsrandes dem Räumlichen Ent- wicklungsplan entgegenstehe oder nicht, könne an die Gemeindevertretung eine Empfehlung abgegeben werden.

Am 22. Dezember 2022 (Projekt: VAN22001) ist zum gegenständlichen Ansuchen eine raum- planungsfachliche Stellungnahme von der Firma Proalp Consult, Pettneu am Arlberg, im Ge- meindeamt eingelangt.

In dieser Stellungnahme wird folgendes ausgeführt:

Die von den Antragstellern gewünschte Änderung des Flächenwidmungsplanes entspricht in keiner Weise den Zielsetzungen gemäß $ 2 des Raumplanungsgesetzes. Sie würde eine un- verhältnismäßige Ausweitung der Siedlungsgrenze bewirken und zu keiner bodensparenden Nutzung der Baufläche führen. Andererseits sieht der Entwurf zum Räumlichen Entwick- lungsplan zwar derzeit bereits eine Ausweitung der Siedlungsgrenze von der derzeit gewid- meten Verkehrsfläche in einer Breite von ca. 22 m vor, was im Hinblick auf die Möglichkeit einer beidseitigen Bebauung entlang der Verkehrsfläche wie im südlich angrenzenden Be- reich raumplanungsfachlich zweckmäßig und zu befürworten ist. Sie berücksichtigt jedoch nicht, dass das an die Verkehrsfläche angrenzende gemeindeeigene Grundstück Nr. 2211 als Umkehrplatz derzeit bereits genutzt wird und als solcher weiterhin dringend benötigt wird.

Dadurch ergibt sich für das angrenzende Grundstück Nr. 4633 1613 nur eine Breite der mög- lichen Baufläche im Ausmaß von ca. 15 m. Aus raumplanungsfachlicher Sicht wird daher vorgeschlagen, die Siedlungsgrenze in einem Abstand von ca. 20 m von der Grenze der GST- Nr. 2211 vorzusehen. Dies bewirkt nur eine geringfügige Änderung des derzeitigen Entwurfes zum räumlichen Entwicklungsplan, ermöglicht aber eine zweckmäßige Bebauung der damit möglichen Baufläche. Gleichzeitig mit einer künftigen Widmung dieser Baufläche sollte aber auch die GST-Nr. 2211 entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Verkehrsfläche gewid- met werden.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag eine Entscheidung zu treffen bzw. die Ände- rung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf zu beschließen.

Die gesamte raumplanungsfachliche Stellungnahme von der Proalp Consult vom 22. Dezem- ber 2022 wird mit der Einladung zur heutigen Sitzung beigelegt.

Das Protokoll über die 7. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick- lung vom 28. November 2022 wurde bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt.

Beschluss:

Antrag vom 31. Oktober 2020:

Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 1.307 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“
bzw. „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615, je GB Vandans.

Sachverhalt:
Die Grundstücke Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615 stehen im gemeinsamen Eigen- tum von Hermann, Klaus, Gerhard, Walter, Dieter und Helmut Robert Bitschnau und liegen

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alle in der Parzelle „Vens“. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1613 eine Gesamtfläche von 4.790 m? auf und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Ge- meinde Vandans als „Freifläche Freihaltegebiet‘ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1614 weist eine Gesamtfläche von 3.229 m? auf und ist als „Freifläche Freihaltegebiet‘ ausgewie- sen. Das Grundstück Nr. 1799/3 weist eine Gesamtfläche von 1.017 m? auf und ist als „Frei- fläche Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. .615 weist eine Gesamtfläche von 87 m? auf und ist als „Freifläche Freihaltegebiet“ ausgewiesen.

Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die gegenständlichen Grundstücke alle als „Gelbe Zone“ ausgewiesen.

Der Antragssteller Dieter Bitschnau beabsichtigt auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615 ein Wohnhaus zu errichten. Die Liegenschaften werden von der „Oberen Venserstraße" erschlossen. Die gegenständlichen Grundstücke befinden sich im Ver- und Entsorgungsbereich der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbe- seitigungsanlage der Gemeinde Vandans und sind diesbezüglich ausreichend erschlossen.

Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615 im Ausmaß von zirka 1.300 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ sowie geringe Teilflächen (7m?)
aus den Grundstücken Nr. 1613, und Nr. 1614 von „Verkehrsfläche Straße“ in „Baufläche Wohngebiet". Die gegenständlichen Grundstücke Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615 stehen im gemeinsamen Eigentum von Hermann Bitschnau (Vater des Antragsstellers), Klaus Bitschnau (Bruder), Gerhard Bitschnau (Bruder), Walter Bitschnau (Bruder) sowie Helmut Ro- bert Bitschnau (Bruder). Eine Zustimmung seitens der Mitbesitzer für die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes liegt vor.

Stellungnahme der Anrainer:
Die Stellungnahmen der Anrainer sind noch nicht eingeholt worden.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 28. November 2022:

In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass zum vorliegenden Antrag aus dem Jahr 2020 noch keine Entscheidung getroffen worden sei, da seit dem Jahr 2019 ein Räumli- cher Entwicklungsplan (REP) für das gesamte Ortsgebiet ausgearbeitet werde. Aufgrund der Lage könne erst nach Vorlage des REP-Entwurfs bzw. dessen Beschlussfassung, zum ge- genständlichen Ansuchen eine Entscheidung getroffen werden. Dies sei dem Antragsteller bereits im Jahr 2020 mitgeteilt worden. Am 20. September 2022 habe eine weitere Sitzung des Raumplanungsausschusses stattgefunden, bei dem der Vorentwurf des Räumlichen Ent- wicklungsplanes präsentiert und beraten worden sei. In dieser Sitzung seien auch erstmals die Siedlungsränder im Entwurf vom Planungsbüro Stadtland präsentiert worden. Gemäß die- sem Entwurf liegen die zur Umwidmung gegenständlichen Teilflächen teilweise außerhalb des Siedlungsrandes. Aus diesem Grund habe es heute diese Besichtigung gegeben, um die Topographie der gegenständlichen Grundstücke Vor-Ort zu besichtigen.

Angesichts der Tatsache, dass der Siedlungsrand für die beantragten Teilflächen auf Ände- rung des Flächenwidmungsplanes im vorliegenden REP-Entwurf teilweise außerhalb des Siedlungsrandes liegen, sprechen sich alle Anwesenden für eine Vertagung des gegenständ- lichen Ansuchens aus.

Das gegenständliche Ansuchen stehe derzeit nicht im Einklang mit dem REP-Entwurf. Erst nach Vorliegen dieses Gutachtens, und wenn somit die Frage geklärt worden ist, ob eine Ausweitung des Siedlungsrandes dem Räumlichen Entwicklungsplan (Entwurf) entgegen- stehe oder nicht, könne an die Gemeindevertretung eine Empfehlung abgegeben werden.

Beschluss der Gemeindevertretung:

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Bgm. Florian Küng gibt einleitend zu verstehen, dass die gesamte raumplanungsfachliche Stellungnahme von der Proalp Consult vom 22. Dezember 2022 mit der Einladung zur heuti- gen Sitzung an alle Gemeindevertreter ergangen sei. Aufgrund des Ergebnisses sei dieser Antrag, wie von den Antragstellern gewünscht, in dieser Form nicht genehmigungsfähig. Dem Vorschlag der Firma Proalp Consult, die Siedlungsgrenze in einem Abstand von ca. 20 m von der Grenze der GST-Nr. 2211 vorzusehen, könne er einiges abgewinnen. Wie in der vorlie- genden Stellungnahme ausgeführt werde, bewirke dies nur eine geringfügige Änderung des derzeitigen Entwurfes zum räumlichen Entwicklungsplan, ermögliche aber eine zweckmäßige Bebauung der damit möglichen Baufläche. Gleichzeitig soll mit einer künftigen Widmung die- ser Baufläche aber auch die Teilfläche des Grundstückes Nr. 2211 entsprechend der tatsäch- lichen Nutzung als Verkehrsfläche gewidmet werden.

Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur und einer ca. 15-minütigen Sitzungsun- terbrechung, bei der dem anwesenden Zuhörer Dieter Bitschnau (Antragsteller) die Gelegen- heit geboten worden ist, sein Anliegen persönlich vorzutragen, wird die Sitzung der Gemein- devertretung vom Vorsitzenden wieder eröffnet.

Nach einer neuerlichen detaillierten Auseinandersetzung und einer geringfügigen Änderung gegenüber dem Vorschlag der Proalp Consult, sprechen sich die Damen und Herren der Ge- meindevertretung einstimmig für folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf aus:

- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 833 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.

- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 4 m? von „Verkehrsflä- che Straße“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.

- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 8 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.

- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 1 m von „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.

- Aus dem Grundstück Nr. .615 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 87 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.

- Aus dem Grundstück Nr. 2211 (Umkehrplatz) soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 155 m von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straße“ von amtswegen umgewidmet werden.

Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß $ 38a Abs 2 lit a VIog RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie si- cherzustellen, dass die gegenständlichen Teilflächen der Grundstücke Nr. 1613 und Nr. 1614 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden müssen.

Die beiden Gemeindevertreter Helmut-Robert Bitschnau und Walter Bitschnau haben wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

. Entscheidung zum Antrag vom 11. Oktober 2021 von Herrn Ernst Tagwerker, Dorf- straße 43, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.000 m? von

„Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen“ in „Freifläche Sondergebiet Geräteschup- pen und Pferdestall“ aus dem Grundstück Nr. 34/1, GB Vandans

Beschlussvorlage:

In der Sitzung am 28. November 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr), aufgrund einer kritischen Stellungnahme des lufthygienischen Sachverständigen, einstimmig gegen eine Genehmigung des vorliegen- den Antrages ausgesprochen.

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Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumpla- nungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwidmungs- planes im Entwurf zu beschließen.

Das Protokoll über die 7. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick- lung vom 28. November 2022 wurde bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt.

Beschluss:

Antrag vom 31. Oktober 2021:

Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.000 m? von „Freifläche Sondergebiet Ge- räteschuppen" in „Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen und Pferdestall‘ aus dem Grund- stück Nr. 34/1, GB Vandans.

Sachverhalt:
Zwischenzeitlich ist Herr Ernst Tagwerker grundbücherlicher Eigentümer der gesamten Lie- genschaft 34/1, GB Vandans.

Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 34/1 im Ausmaß von zirka 2.000 m? von „Freifläche Sondergebiet Gerä- teschuppen" in „Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen und Pferdestall“.

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2021 sind die Nachbarn und auch nachfolgende öffentlichen Stellen

- Republik Österreich — öffentliches Wassergut

- Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung

- Vorarlberger Landesregierung — Abt. Raumplanung und Baurecht (Vlla)

- Vorarlberger Landesregierung - Abt. Maschinenbau und Elektrotechnik (schalltechni- sche) sowie

- am 01. September 2022 Vorarlberger Landesregierung - Institut für Umwelt & Lebens- mittelsicherung (lufthygienische)

zur Stellungnahme für die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes gebeten wor- den.

Mit E-Mail vom 27. Oktober 2021 wurden seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung keine Einwände zum gegenständlichen Antrag erhoben.

Mit Schreiben vom 02. November 2021 ist vom Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung, ZI. VIla-50.030.91-5//-476, folgende Stellungnahme eingelangt:

„Mit oben genanntem Schreiben ersuchen Sie um Stellungnahme zur beabsichtigten Ände- rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans betreffend die GST-NR 34/1, GB Vandans, von welcher eine Teilfläche von insgesamt rund 1.969 m? von Freifläche-Sonder- gebiet - Geräteschuppen in Freifläche-Sondergebiet - Geräteschuppen und Pferdestall um- gewidmet werden soll. Landwirtschaftliche Anlagen oder diesen ähnliche Anlagen können in Abhängigkeit von der Größe der Anlage zu Geruchs- wie auch Schallbelästigungen der Nach- barschaft führen. Da im derzeitigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans die be- troffene Fläche als Freifläche-Sondergebiet -— Geräteschuppen sowie ein Teilbereich deren Umfeld als Baufläche-Kerngebiet ausgewiesen ist, ist davon auszugehen, dass vornehmlich Gebäude für Verwaltung, Handel, Bildungs- und andere kulturelle und soziale Einrichtungen, sonstige Dienstleistungen und eine Wohnnutzung vorgesehen ist. Die sich dabei möglicher- weise ergebenden gegenseitigen Beeinträchtigungen sind frühzeitig zu beachten bzw. sind Vorkehrungen zu treffen. Die Verträglichkeit des geplanten Vorhabens mit den angrenzenden

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Widmungen muss gegeben sein. Aufgrund der Lage im Nahbereich der öffentlichen Wasser- versorgung (Schutz- und Schongebiete) ist ebenfalls eine mögliche Beeinträchtigung zu über- prüfen. Festgehalten werden kann, dass die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informatio- nen als rudimentär zu bezeichnen sind. Für eine raumplanerische Beurteilung sind jedenfalls umfangreichere Erhebungen bzw. Angaben zur beabsichtigten Nutzung bzw. zur Intensität der Nutzung erforderlich. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Widmungslage können sich Zielkonflikte ergeben. Hierzu werden die Expertenmeinungen der hier berührten öffentlichen Dienststellen als richtungsweisend erachtet.“

Mit Schreiben vom 03. November 2021 ist von der Abteilung Wasserwirtschaft, ZI. VIld- 0507.91-64, folgende Stellungnahme eingelangt:

„Aus Sicht der Abteilung Wasserwirtschaft kann die beabsichtigte Umwidmung in FS Geräte- schuppen und Pferdestall zur Kenntnis genommen werden. Auf Grund der räumlichen Nähe des Pferdestalls zum Trinkwasserpumpwerk sollte seitens der Gemeinde als Baubehörde ge- prüft werden, ob allenfalls zusätzliche Auflagen im Hinblick auf die Lagerung von Festmist und allfällige Düngerausträge in Richtung des Pumpwerkes erforderlich sind. Dies insbeson- dere auch im Hinblick auf allfällige Nutzungseinschränkungen, die sich durch mögliche Aufla- gen aus einem Schutzgebietsbescheid für das Pumpwerk ergeben könnten, zumal die der- zeitige Ausweisung nicht (mehr) dem Stand der Technik entsprechen dürfte.“

In der Sitzung am 09. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung einstimmig für eine Vertagung des vorliegenden Antrages ausgesprochen. Begründet wurde diese Vertagung damit, dass die Stellungnahme seitens des schalltechnischen Amtssachverständigen noch nicht vorliegend sei. Erst nach Vorliegen eines schalltechnischen und eines lufthygienischen Gutachtens, könne eine Empfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben werden.

Nach mehrmaligem Urgieren seitens der Gemeinde Vandans ist am 26. August 2022 eine schalltechnische Stellungnahme des Amtssachverständigen, ZI. VIc-3.8.95-5/2021-4, im Ge- meindeamt eingelangt:

GUTACHTEN des schalltechnischen Amtssachverständigen

1. Aufgabenstellung

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 ersucht Herr Ernst Tagwerker um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans. Konkret wird beantragt, im Bereich des Grundstuckes Nr. 34/1 eine Teilflache im Ausmaß von gesamt 1.968 m2 von "Freiflache Son- dergebiet Geräteschuppen" in "Freiflache Sondergebiet Geräteschuppen und Pferdestall“ um- zuwidmen. Die Gemeinde Vandans ersucht um Erstattung einer schalltechnischen Stellung- nahme zu dieser Widmungsänderung.

2. Befund

Das gegenständliche Grundstück erstreckt sich vom Zentrum der Gemeinde Vandans in Rich- tung Südwest bis Nordost bis zur Ill bzw. dem Illuferweg. Daher umfasst das Grund-stück auch bisherige Widmungen von Baufläche Kerngebiet über Freifläche Sondergebiet bis hin zur Freifläche Freihaltegebiet. Vom Widmungsantrag betroffen ist der eher südwestlich gele- gene Teil, der bisher als Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen gewidmet ist. Mit der bis- herigen Freifläche Sondergebiet wurde offensichtlich die Errichtung eines Geräteschuppens im Grünland (Freifläche-Freihaltegebiet) ermöglicht. Hier soll durch die neue Widmung die Unterbringung von Pferden ermöglicht werden. Die nächst-gelegenen Wohnnachbarn befin- den sich unmittelbar angrenzend auf dem Gst. Nr. 32/1. Ein darauf befindliches Wohnhaus ist ca. 12 m von der Grundstücksgrenze situiert. Ein weiteres Wohnhaus befindet sich auf Gst.

Nr. 35/6 nordwestlich in ca. 20 m Entfernung von der Grundstücksgrenze. Sämtliche Nach- bargrundstücke liegen in dem Baufläche-Kerngebiet.

Prüfung anhand der ÖNORM S 5021:

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Laut ÖNORM S 5021, „Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raum- planung und -ordnung,“ Ausgabe: 1.8.2017 besteht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grünflächen kein Ruheanspruch, daher sind auch keine Richtwerte festgelegt, sofern es sich nicht um Kurbezirke, Parkanlagen und Naherholungsgebiete handelt. Die-se Nutzung kann nach Durchführung eines Ortsaugenscheines für den gegenständlichen Fall ausgeschlossen werden. Somit ergäbe eine schalltechnische Prüfung eine widmungskonforme Nutzung der Freifläche durch die Errichtung eines Pferdestalles. Laut $ 2 Raumplanungsgesetzes sind Gebiete und Flächen für Wohnen, Wirtschaft, Arbeit, Freizeit, Einkauf und sonstige Nutzun- gen einander so zuzuordnen, dass Belästigungen möglichst vermieden werden. Daher erfolgt noch zusätzlich eine abstrakte Prüfung der Widmungsverträglichkeit in Hinblick auf das oben angeführte Ziel des Raumplanungsgesetzes.

Grundsätzliche Betrachtung der Schallemissionen von Pferden:
Ebenso wie bei Rindern wird das Verhalten von Pferden durch einen circadianen Rhythmus

geprägt. Abhängig von Tageslichtlängen, Klimaverhältnissen und saisonalen Ein-flüssen ver- bringen naturnah gehaltene Pferde etwa 60-70 % der Tagesstunden mit Fressen in ständiger Bewegung, während sich das Ruheverhalten etwa 30 % und sonstige Verhaltensweisen wie das Komfortverhalten über etwa 10 % des Tages hinziehen. Durch die Domestikation des Pferdes und die überwiegende Stallhaltung in Einzelboxen sind die Zeitanteile der Verhal- tensweisen teilweise erheblich verändert. Reduzierungen wurden vor allem im Futterauf- nahme-, Ruhe- und Schlafverhalten sowie im Komfortverhalten verzeichnet. 1 (Quellenanga- ben werden in diesem Protokoll nicht angeführt).

Pferde sind generell sozial hoch entwickelte Herden- und Fluchttiere, die ein ausgeprägtes Sozialverhalten besitzen. Der überwiegende Teil der Kommunikation erfolgt mittels einer pfer- detypischen Körpersprache - auch den Menschen gegenüber. Dabei steht hauptsächlich die Verständigung innerhalb der Herde sowie die Klärung der Rangordnung im Vordergrund.

Pferde äußern sich akustisch nur bei bestimmter, bei besonderer Gemütslage: bei positiver, negativer oder sexueller Erregung (situationsabhängig). Die Lautsprache des Pferdes spielt im Gesamtkommunikationssystem eine untergeordnete Rolle. Unabhängig vom Haltungsver- fahren haben Management und Fütterung einen wesentlichen Einfluss auf die Lautäußerung von Pferden. Eine Ad-libitum-Fütterung (die Tiere können zu jeder Zeit frei über Wasser und Nahrung verfügen) entspricht dabei am ehesten den natürlichen Bedürfnissen der Tiere. In der gegenwärtig üblichen Einzelboxenhaltung werden Pferde zwei- bis dreimal täglich ratio- niert mit Heu und Kraftfutter gefüttert, wobei die Verabreichung des Futters fast ausschließlich per Hand erfolgt. Durch unterschiedliche Ausprägungen der Erwartungshaltung zeigen sich kurz vor und während der Fütterung unerwünschte Verhaltensmuster sowie Lautäußerungen, die vor allem der Stressbewältigung dienen ?. Bei einer zeitlich verzögerten Fütterung ist die durch Futtervorlage entstehende Wartezeit mit 30 Sekunden pro Pferd angegeben, wobei die Anzahl der gezeigten Verhaltensäußerungen mit zunehmender Wartezeit steigt”. Dieser an- gegebene Wert ergibt in Multiplikation mit der Pferdezahl die Gesamtdauer der fütterungsbe- dingten emotionalen Phasen. Eine erhöhte Bereitschaft zur Lautäußerung während des Ta- gesverlaufes ist bei einer geringen Tieranzahl (1-3 Tiere) im Stall zu verzeichnen. Lärmemis- sionen durch (alleine) im Stall verbleibende Pferde entstehen verstärkt nach Verlassen des Stalles sowie bei Wiederkunft von Tier und Mensch. Im gegenständlichen Fall wird davon ausgegangen, dass es sich um eine Sport- und Freizeit-nutzung der Pferde handelt und keine gewerbliche Unterstellung oder eine Zucht beabsichtigt ist. Ein Großteil der Sport- und Frei- zeitpferde wird in Einzelboxen, mit an die Box angeschlossenen Ausläufen (Paddocks), oder Auslaufmöglichkeiten im Außenbereich (Koppel etc.) gehalten. Lautäußerungen können in vielschichtiger Form auftreten: z. B. beim Verlassen oder Betreten des Stalles durch Mensch und Tier - dieses Ortungs- oder Begrüßungswiehern beschränkt sich im Durchschnitt auf ma- ximal 5 Minuten. Bleibt ein Pferd völlig isoliert und alleine im Stall zurück, wird sich die Dauer der Lautäußerung bis zur Wiederkehr der anderen Stallbewohner hinziehen. In Ställen mit hoher Fluktuation im Pferdestand werden akustische Laute vermehrt zu vernehmen sein. Ge- nerell relativieren sich die erhöhten Lautäußerungen im Stall nach einer Eingewöhnungszeit von 3-4 Tagen. Bei negativen Sozialkontakten mit Nachbarpferden können kurzzeitig erhöhte Werte zu vernehmen sein. In diesem Fall, sollte dieser Umstand länger als zwei Wochen an-

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dauern, werden die Pferde üblicherweise umgestellt. Hinsichtlich der Fütterung gibt es vor allem zu Beginn und seltener während der Fütterung vermehrt Lautäußerungen. Die notwen- dige Frequenz der täglichen Mahlzeiten hängt vom Nährstoffbedarf des Pferdes, seinem in- dividuellen Verhalten und der Art der Futtermittel ab. In der Regel werden Pferde 2- bis 3-mal täglich gefüttert. Da als Abstand zwischen den einzelnen Kraftfutter-Mahlzeiten sechs bis acht Stunden optimal sind, findet das Futteraufnahmeverhalten in der Praxis im Regelfall zwischen 6 und 8 Uhr, 11-13 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr statt. Diese theoretischen Ansätze haben sich im Zuge anderer Verfahren zur baurechtlichen Bewilligung von Pferdeställen be- stätigt. Es wurde versucht, die Lautäußerungen von Pferden messtechnisch zu erfassen. Vier Versuche an verschiedenen Anwesen mit Pferdehaltung scheiterten, da die Pferde keine Laute von sich gaben (Gutachten vom 15.06.1999, ZI VIc-700-040/1998). Eine Schallimmis- sionsprognose anhand der Emissionsansätze des Leitfadens „Lärmemissionen von landwirt- schaftlichen Betrieben und Flächenwidmung‘, ÖAL Monografie 2, Ausgabe: 1.7.2021 ergibt für 4 Pferde (die realistische Zahl über die übliche Haltung von Sportpferden im Land liegt etwa bei drei bis vier Pferden) einen Schallleistungspegel (LA,W) von 60 dB für den Tag- und Abendzeitraum und 53 dB für den Nachtzeitraum. Die bereits erwähnte ÖNORM S 5021 bietet die Möglichkeit, eine Verbindung zwischen der verbalen Beschreibung von Widmungskate- gorien mit schalltechnischen Kennwerten herzustellen. Eine mögliche Verknüpfung wird aus der Sicht des schalltechnischen Amtssachverständigen wie im Folgenden dargestellt, defi- niert: Das vorliegende Gebiet wird aufgrund des Ortszentrums und der Kerngebiets-Widmung in die Kategorie 3 eingeteilt. Zur Prüfung konkreter Emissionswirkungen wurde ein rechner- gestütztes Schallausbreitungsmodell erstellt. Es basiert auf Datensätzen des Landesvermes- sungsamtes. Somit wurde es möglich, die tatsächlich vorliegende Topo-graphie samt abschir- menden Geländekanten mit zu berücksichtigen. Das zu widmende Grundstück ist mit einem Beurteilungspegel in Form einer Flächenquelle mit 60 dB für den Tag- und Abendzeitraum sowie 53 dB für den Nachtzeitraum berücksichtigt worden. Das Ergebnis der Prognose zeigt, dass mögliche auftretende Immissionen bei den nächstgelegenen Nachbarn keine Auswir- kungen haben und die bestehende Geräuschsituation nicht verändert wird. Die Planungsricht- werte werden eingehalten. Unberücksichtigt bleibt hier vorerst eine allenfalls erforderliche Ein- schränkung der Emissionen auf der Grundlage allfälliger gewerbebehördlicher Genehmi- gungsverfahren.

3. Gutachten

Wie unter Punkt 2 bereits erwähnt, ist in Widmungsfragen die Verknüpfung der ÖNORM S 5021 mit dem Flächenwidmungsplan ein äußerst hilfreiches Werkzeug. Im vorliegenden Fall lässt es nicht nur eine Einschätzung zu, mit welchen Emissionen auf Grund der geplanten Flächenwidmung maximal zu rechnen wäre, sondern auch welche Werte als noch zuträgliche Gesamtimmission vertretbar sind. Für Gebiete mit Wohnnutzung mit dem Charakter der Ka- tegorie 3 ergeben sich hierfür folgende kennzeichnenden Werte:

Tag 6.00 bis 19.00 Uhr 55 dB, Abend 19.00 bis 22.00 Uhr 50 dB, Nacht 22.00 bis 6.00 Uhr 45 dB. Die Immissionsprognose zeigt auf, dass bei keinem der betrachteten Gebäu-de bzw.

Nachbargrundstücke am Tag (Abend) und in der Nacht durch die Immissionen des Wid- mungsvorhabens die oben angeführten Werte überschritten werden. Die Widmungsänderung von "Freiflache Sondergebiet Geräteschuppen" in "Freiflache Sondergebiet Geräteschuppen und Pferdestall“ kann somit schalltechnisch als unproblematisch angesehen werden. Allfälli- gen Befürchtungen der Anrainer über Problemen im Zusammenhang mit den Lärmimmissio- nen (aber auch Geruch oder tierschutzrechtlichen Anforderungen) können in einem der Wid- mung folgenden Projektverfahren mit geeigneten Bedingungen und Auflagen Rechnung ge- tragen werden (z.B. die Boxen im Fußbereich mit schlagfesten Gummimatten auszukleiden und die Pferde in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) in der geschlossenen Pferdebox zu hal- ten).

Am 20. September 2022 ist die lufthygienische Stellungnahme des Amtssachverständigen, ZI. Ul-4.02.95-1/2022-2, im Gemeindeamt eingelangt:

Das lufthygienische Gutachten behandelt den Antrag bezüglich Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Vandans. Auf GST-NR 34/1 soll eine Teilflache im Aus-maß von

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gesamt 1.968 m? von "Freiflache Sondergebiet Geräteschuppen" in "Freiflache Sondergebiet Geräteschuppen und Pferdestall“ umgewidmet werden. Der Befund ergibt sich zusammen- fassend aus dem Gutachten des schalltechnischen Amtssachverständigen Ing. Summer, der wie folgt lautet:

Das gegenständliche Grundstück erstreckt sich vom Zentrum der Gemeinde Vandans in Rich- tung Südwest bis Nordost bis zur Il bzw. dem Illuferweg. Daher umfasst das Grundstück auch bisherige Widmungen von Baufläche Kerngebiet über Freifläche Sondergebiet bis hin zur Freifläche Freihaltegebiet. Vom Widmungsantrag betroffen ist der eher südwestlich gelegene Teil, der bisher als Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen gewidmet ist. Mit der bisherigen Freifläche Sondergebiet wurde offensichtlich die Errichtung eines Geräteschuppens im Grün- land (Freifläche-Freihaltegebiet) ermöglicht. Hier soll durch die neue Widmung die Unterbrin- gung von Pferden ermöglicht werden. Die nächstgelegenen Wohnnachbarn befinden sich un- mittelbar angrenzend auf dem GST-NR 32/1. Ein darauf befindliches Wohnhaus ist ca. 12 m von der Grundstücksgrenze situiert. Ein weiteres Wohnhaus befindet sich auf GST-NR 33/6 nordwestlich in ca. 20 m Entfernung von der Grundstücksgrenze. Sämtliche Nachbargrund- stücke liegen in dem Baufläche-Kerngebiet. Aus lufthygienischer Sicht sind in erster Linie mögliche Immissionen aus der Tierhaltung (Immissionen an Gerüchen) zu bewerten. Als po- tentiell betroffene Immissionspunkte in der angrenzenden bzw. betroffenen Nachbarschaft sind Gebiete mit Widmung Wohn- bzw. Kerngebiet nach Vorarlberger Raumplanungsgesetz anzusetzen. Die landesgesetzlichen Vorgaben regeln, dass von Bauwerken und deren Be- nützung weder eine Gesundheitsgefährdung noch eine unzumutbare, d. h. ortsunübliche Be- lästigung durch Immissionen für die Nachbarschaft ausgehen darf. Belästigungen sind somit grundsätzlich zulässig, sie dürfen jedoch ein gewisses Ausmaß nicht überschreiten. Die Ge- ruchsentstehung hängt von der Tierart, der Tierzahl und der landwirtschaftlichen Betriebsfüh- rung ab, d. h. auch von der regelmäßigen Pflege und Reinigung von Unterständen, Auslauf- bereichen und Stallungen ab. Aus den vorliegenden Informationen und eingeholten Auskünf- ten ist anzunehmen, dass keine reine Hobby-Tierhaltung beabsichtigt sein dürfte und von mindestens vier Pferden auszugehen sei.

Emissionsquellen, die für die Immissionsbelastung zu berücksichtigen sind;

- Bauwerke, in denen Tiere untergebracht sind (Tierhaltungsanlagen)

— Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger (Mist)

— Anlagen zur Lagerung von Futtermitteln

- Flächen außerhalb von Ställen, jedoch zum Stall gehörig, auf denen sich die Tiere aufhal- ten/bewegen können (Auslauf, Laufhof, Paddock etc.)

Für Geruchsstoffe aus der Tierhaltung können derzeit keine klassischen Emissions- oder Im- missionsgrenzwerte angegeben werden. Es wurden daher verschiedene Berechnungsverfah- ren für die Ermittlung eines sogenannten Mindestabstandes entwickelt, die auf Geruchs- schwellenwerten von Praxiserhebungen aufbaut. In diesen Methoden werden auch wid- mungsrechtliche Aspekte berücksichtigt. Eine solche Methode zur Berechnung der Mindest- abstände stellt das Verfahren gemäß FAT-Bericht 476 (FAT-Bericht Nr. 476 Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen) dar. Die Mindestabstandsregelung nach FAT-Bericht 476 erlaubt die Berechnung desjenigen Mindestabstandes zwischen Emissionsquellen (Lüftungskamin, Fenster, Tore, Offenfront, Gebäudewände, Auslauf, Mistlager) und Beurteilungs- bzw. Immis- sionspunkt, bei dessen Einhaltung oder Überschreiten (d. h. noch größere Distanz zwischen Emittent und Immissionspunkt) keine übermäßig störenden Geruchsimmissionen zu erwarten sind. Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei der widmungsrechtlichen Bewertung der Zuläs- sigkeit von Geruchs-Belästigungen (Frage der Ortsüblichkeit von Immissionen) i. d. R. auf die jeweilige nachbarliche Grundstücksgrenze abzustellen ist. Diese orientierende Mindestab- standsberechnung ergibt auf Basis der Annahme einer natürlichen Stalllüftung und ohne Be- rücksichtigung von Zeiten ohne jegliche Tierhaltung am Standort (z. B. bei zeitlich durchge- hender, längerer Alpung) und allgemein üblicher Pferdehaltung Folgendes: Bei Tierbeständen wie hier anzunehmen (angenommen wurden vier Pferde) muss die Einhaltung eines Mindest- abstandes von mindestens ca. 18 - 20 m zur Vermeidung übermäßiger Immissionen gewähr-

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leistet werden können; nur bei Einhaltung bzw. Überschreiten dieses Schutz- bzw. Mindest- abstandes kann erwartet werden, dass ortsunübliche Immissionen ausgeschlossen werden können. Wie der eingangs zitierte Befund des gewerbetechnischen Sachverständigen zeigt, ist keineswegs sichergestellt, dass dieser Mindestabstand eingehalten werden kann. Daraus ergibt sich auf Grundlage der angewandten Berechnungsmodalitäten, dass mit Bezug auf Wohnnachbarn in Wohn- bzw. Kerngebiet die Schutzkriterien zur Vermeidung ortsunüblicher Immissionen kaum bzw. nicht eingehalten werden können; diesbezügliche Verbesserungen (d. h. eine Verringerung des Schutz- bzw. Mindestabstandes) wären allenfalls bei Umsetzung besonders aufwändiger technischer Schutzmaßnahmen (z. B. mechanische Lüftung im Stall- bereich und Abluftreinigung) und bei einer Reduktion des angenommenen Pferdebestandes denkbar; zudem müsste eine intensive, regelmäßige Reinigung der Stall- und Auslaufberei- che (eventuell mehrmals täglich) gewährleistet sein. Die beantragte Widmungsänderung von "Freiflache Sondergebiet Geräteschuppen" in "Freiflache Sondergebiet Geräteschuppen und Pferdestall“ wird daher aus lufthygienischer Sicht als kritisch bewertet.

Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist eine geringe Teilfläche des Grundstückes Nr. 34/1 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen.

Die Zufahrt zum Grundstück Nr. 34/1 erfolgt über die „Dorfstraße“.

Stellungnahme der Anrainer:

Wie bereits erwähnt, sind mit Schreiben vom 20. Oktober 2021 die Anrainer eingeladen wor- den, zum vorliegenden Antrag bis zum 05. November 2021 eine Stellungnahme abzugeben.

Innert der vorgegebenen Frist sind von keinem der Nachbarn Stellungnahmen eingelangt.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 28. November 2022:

Nach einer sachlichen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Stellungnahmen, insbe- sondere der Stellungnahme des lufthygienischen Gutachtens und auch aufgrund der Zentral- lage sprechen sich die Mitglieder des Raumplanungsausschusses schlussendlich einstimmig gegen eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus und empfehlen der Gemeindever- tretung diesen Antrag abzulehnen.

Beschluss der Gemeindevertretung:

Nach eingehender Erläuterung des vorliegenden Antrages sowie den vorliegenden Stellung- nahmen sprechen sich die Anwesenden einstimmig dafür aus, den Antrag vom 31. Oktober 2021 von Herrn Ernst Tagwerker, auf Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.000 m? von „Freifläche Sondergebiet Geräteschuppen“ in „Freifläche Sondergebiet Geräteschup- pen und Pferdestall“ aus dem Grundstück Nr. 34/1, GB Vandans, abzulehnen.

. Entscheidung zum Antrag vom 12. Oktober 2022 von Herrn Roman Tagwercher, Gand- englaweg 3, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Mischgebiet“ aus dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans

Beschlussvorlage:

in der Sitzung am 28. November 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) einstimmig für eine Änderung des Flä- chenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Gemeindevertretung den ausgearbeiteten Siedlungsrändern im REP-Entwurf zustimmt.

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Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumpla- nungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwidmungs- planes im Entwurf zu beschließen.

Das Protokoll über die 7. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick- lung vom 28. November 2022 wurde bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt.

Beschluss:

Antrag vom 12. Oktober 2022:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Mischgebiet“ aus dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans.

Sachverhalt:

Das neu gebildete Grundstück Nr. 683/5 steht im alleinigen Eigentum von Herrn Roman Tag- wercher. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 785 m? auf und liegt in der Parzelle „Rodund*.

Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr.
683/5 als „Freifläche Freihaltegebiet‘“ ausgewiesen.

Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist der gegenständliche Bereich als „Gelbe Zone" ausgewiesen.

Der Sohn des Antragsstellers beabsichtigt auf dem Grundstück Nr. 683/5 ein Einfamilien- wohnhaus zu errichten. Die Liegenschaft wird von der „Rodunderstraße“ erschlossen. Das Grundstück Nr. 683/5 ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen.

Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung des Grundstückes Nr.

683/5 von „Freifläche Freihaltegebiet" in „Baufläche-Mischgebiet“. Ein Teilbereich der gegen- ständlichen Fläche befindet sich in der Hochspannungs-Beschränkungszone.

Stellungnahme der Anrainer:
Die Stellungnahmen der Anrainer sind noch nicht eingeholt worden.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 28. November 2022:

Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Sohn des Antragstellers Robin Tagwercher ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Das Erteilen einer Baubewilligung für die Errichtung dieses Wohnhauses setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Das Einfamilienwohnhaus soll außerhalb der Hochspannungs-Beschränkungszone errichtet werden. Da sich aber die Zufahrt und die Parkflächen im Beschränkungsbereich befinden, braucht es auch für diese Fläche eine entsprechende Flächenwidmung.

Das Grundstück liegt im vorliegenden REP-Entwurf innerhalb des Siedlungsrandes. Ange- sichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich alle anwesenden Mit- glieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Gemeindever- tretung dem Räumlichen Entwicklungsplan (Entwurf) mit den ausgearbeiteten Siedlungsrän- dern zustimmt.

Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß $ 38a Abs 2 lit a Vipg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Li-nie sicherzustellen, dass das Grundstück Nr. 683/5 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss.

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Beschluss der Gemeindevertretung:

Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Nachdem die gegenständlichen Flächen innerhalb des Sied- lungsrandes im vorliegenden REP-Entwurf liegen und aufgrund der Empfehlung des Aus- schusses, nämlich die vom Antragssteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes einstimmig zugestimmt und im Entwurf zum Beschluss erhoben.

Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß $ 38a Abs 2 lit a VIbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie si- cherzustellen, dass das Grundstück Nr. 683/5 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss.

. Entscheidung zum Antrag vom 14. Februar 2022 bzw. 09. November 2022 von Herrn Wolfgang Bott, Spiegelweg 2, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 778 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1482/1 und Nr. 1482/2, GB Vandans

Beschlussvorlage:

In der Sitzung am 28. November 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) einstimmig für eine Änderung des Flächen- widmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Ge- meindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages, allerdings nur unter der Vo- raussetzung, dass die Gemeindevertretung den ausgearbeiteten Siedlungsrändern im REP- Entwurf zustimmt.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumplanungs- ausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf zu beschließen.

Das Protokoll über die 7. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick- lung vom 28. November 2022 wurde bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt.

Beschluss:

Antrag vom 14. Februar 2022 bzw. 09. November 2022:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 777 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 1482/1, GB Vandans.

Sachverhalt:

Die Grundstücke Nr. 1482/1 und Nr. 1482/2 stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Wolf- gang Bott. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1482/1 eine Fläche von insgesamt 5.291 m? auf und liegt in der Parzelle „Untervens“.

In diesem Zusammenhang soll von amtswegen auch eine Teilfläche des Grundstückes Nr.

1482/2 von ca. 1 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.

Das Grundstück Nr. 1482/1 wird ausgehend von der „Unteren Venserstraße“ über den „Spie- gelweg" erschlossen. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen.

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Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 777 m? aus dem Grundstück Nr.1482/1 in „Baufläche Wohngebiet“.

Stellungnahme der Anrainer:
Die Stellungnahmen der Anrainer sind noch nicht eingeholt worden.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 28. November 2022:

Dem vorliegenden Antrag zufolge plant die Tochter des Antragstellers ein Mehrfamilienwohn- haus in ein bis drei Jahren zu errichten. Das Erteilen einer Baubewilligung für die Errichtung dieses Mehrfamilienwohnhauses setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus.

Das Grundstück liegt im vorliegenden REP-Entwurf innerhalb des Siedlungsrandes. Ange- sichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Mit- glieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Gemeindever- tretung dem Räumlichen Entwicklungsplan (Entwurf) mit den ausgearbeiteten Siedlungsrän- dern zustimmt.

Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß $ 38a Abs 2 lit a Vibg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie si- cherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1482/1 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss.

Beschluss der Gemeindevertretung:

Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Nachdem die gegenständlichen Flächen innerhalb des Sied- lungsrandes im vorliegenden REP-Entwurf liegen und aufgrund der Empfehlung des Aus- schusses, nämlich die vom Antragssteiler beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes einstimmig zugestimmt und im Entwurf zum Beschluss erhoben.

Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß $ 38a Abs 2 lit a VIbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie si- cherzustellen, dass die Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1482/1 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss.

. Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb einer Teilfläche von ca. 1.090 m? beim Hochbehälter Zwischenbach, Grundstücke Nr. 223 und Nr. 224/1, GB Vandans, von der Agrargemeinschaft Interessentschaft Garsila-Wald und Balzers

Beschlussvorlage:

Am 20. Jänner 2023 fand ein Ortsaugenschein mit Vertretern der Agrargemeinschaft Interess- entschaft Garsila-Wald und Balzers, Herrn Hermann Maier und Herrn Bertram Bitschnau beim Hochbehälter Zwischenbach statt. Dabei wurde die Nutzung einer Teilfläche von den Grund- stücken Nr. 223 und Nr. 224/1 durch die Gemeinde Vandans besprochen. Die Zufahrt zum Hochbehälter Zwischenbach, der Parkplatz und der alte Hochbehälter befinden sich größten- teils auf den besagten Grundstücken, welche sich im Eigentum der Agrargemeinschaft Interes- sentschaft Garsila-Wald und Balzers befinden.

Um klare Rechtsverhältnisse zu schaffen, wäre die Agrargemeinschaft Interessentschaft Gar- sila-Wald und Balzers bereit, eine Teilfläche von ca. 1.090 m? zum Preis von 10,00 Euro/m? an die Gemeinde Vandans zu verkaufen.

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Es wird ersucht, über den Erwerb einer Teilfläche von ca. 1.090 m? zum Preis von 10,00 Euro/m?, aus den Grundstücken Nr. 223 und Nr. 224/1, eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:

Bgm. Florian Küng erläutert anhand eines Lageplanes die örtliche Situation bzw. die gegen- ständliche Teilfläche im Bereich des Hochbehälters Zwischenbach.

Nach einer sachlichen Auseinandersetzung sprechen sich die Damen und Herren der Gemein- devertretung einstimmig für einen Ankauf von Teilflächen im Ausmaß von ca. 1.090 m? aus den Grundstücken Nr. 223 und Nr. 224/1 von der Agrargemeinschaft Interessentschaft Garsila- Wald und Balzers, aus.

Dem Kaufpreis in Höhe von 10,00 Euro/m? für diese rund 1.090 m? große Teilfläche, sowie der Kostenübernahme für die Vermessung und der Verbücherung wird einstimmig zugestimmt.

. Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb einer landwirtschaftlichen Liegen- schaft mit ca. 10.500 m? bei der Venser Kapelle und Grenzbereinigung beim Anwesen Fürstler, Untere Venserstraße 115, GB Vandans

Beschlussvorlage:

In einem persönlichen Gespräch hat Herr Friedrich Holl, staatl. geprüfter Immobilienmakler mittgeteilt, dass Herr Adrian Fürstler sein Anwesen, Untere Venserstraße 115, samt dazuge- hörigen landwirtschaftlichen Grundstücken, veräußern möchte. Da die Gemeinde Vandans an drei Seiten an das bestehende Wohnhaus mit Stall, Grundstück Nr. .681 angrenzt, wollte er von der Gemeinde in Erfahrung bringen, ob eine Grenzbereinigung möglich wäre, damit die zukünftigen Eigentümer geregelte Verhältnisse vorfinden.

Zur Veräußerung soll die Einlagezahl 487 mit dem Grundstück Nr. .681 mit einem Wohnhaus und Stall bebaut, sowie die Grundstücke Nr. 1542, Nr. 1561, Nr. 1562, Nr. 1563, Nr. 1564 und Nr. 1565/1 mit einer Gesamtfläche von insgesamt 9.541 m? und die Einlagezahl 520 mit dem Grundstück Nr. 1539 im Ausmaß von 1.295 m? gelangen.

Die landwirtschaftliche Liegenschaft befindet sich am nördlichen Ortsende von Vandans, ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche Freihaltege- biet* ausgewiesen und liegt größtenteils in der roten WLV-Gefahrenzone. Die Liegenschaft wird über die 4 Meter breite „Untere Venserstraße“ erschlossen.

Mit dem Kauf der landwirtschaftlichen Fläche wäre zum einen ein Ausbau der Untere Venser- straße im gegenständlichen Bereich möglich und zum anderen wäre diese Fläche auch eine interessante Tauschfläche für anderweitige Projekte.

Es wird ersucht, zum Grundstückskauf und der Grenzbereinigung beim Anwesen Fürstler eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:

Bgm. Florian Küng erläutert anhand eines Lageplanes die örtliche Situation und gibt weiters zu verstehen, dass der Ankauf dieser gegenständlichen Flächen einige Vorteile für die Ge- meinde mit sich bringe. Weiters soll durch eine Grenzbereinigung zwischen dem Anwesen (Wohnhaus und Stall) und der Gemeinde klare Rechtsverhältnisse geschaffen werden. Er plädiere daher für den Ankauf dieser landwirtschaftlichen Liegenschaften, auch wenn es die

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finanzielle Lage nur schwer zulasse. Für die Gemeinde seien diese landwirtschaftlichen Flä- chen interessante Tauschflächen für anderweitige Projekte und zudem wäre auch ein Ausbau der Unteren Venserstraße, ohne Inanspruchnahme von fremdem Grund, möglich.

Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die Grundstücke unterhalb der Unteren Venserstraße (östliche Teilflächen) eventuell interessante Tauschflächen werden könnten, jedoch sehe er keinen Nutzen für die Gemeinde, die Grundstücke oberhalb der Un- teren Venserstraße (westliche Teilflächen) anzukaufen.

Walter Stampfer gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die finanzielle Lage der Ge- meinde keinen Handlungsspielraum vorgebe, um solche Geschäfte zu tätigen. Er sei der Mei- nung, dass die Agrargemeinschaft Vandans diese gegenständlichen Flächen erwerben soll.

Sollte die Gemeinde irgendwann Flächen für einen Straßenausbau benötigen, müsse die Ag- rargemeinschaft der Gemeinde diese Flächen kostenlos zur Verfügung stellen.

Mag. Johannes Wachter bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass die Gemeinde jetzt die Chance habe, diese landwirtschaftlichen Flächen zu erwerben. Wie bereits vom Bür- germeister angesprochen worden sei, seien dies wertvolle Tauschflächen für die Gemeinde.

Er plädiere daher ebenfalls für den Erwerb dieser gegenständlichen Flächen.

Auf Wunsch von Markus Pfefferkorn - mit der Begründung sich innerhalb seiner Fraktion zu beraten - wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen. Die Mitglieder der Fraktion „An frisch Loft“ verlassen daraufhin den Sitzungssaal.

Nachdem alle Damen und Herren wieder anwesend sind, eröffnet der Bürgermeister (ca. fünf Minuten später) die Sitzung der Gemeindevertretung.

Nach kurzer Diskussion sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeinde- vertretung für eine Grenzbereinigung um das Anwesen Fürstler aus und genehmigen in wei- terer Folge den Erwerb der Grundstücke Nr. 1542, Nr. 1561, Nr. 1562, Nr. 1563, Nr. 1564 und Nr. 1565/1 mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 9.541 m? (abzüglich Grenzbereinigung)
sowie des Grundstückes Nr. 1539 im Ausmaß von 1.295 m? zum Kaufpreis von 12,00 Euro/m?.

Die Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten bzw. die Kosten die aus diesem Rechtsgeschäft entstehen (z. B. Maklerkosten), sind von der Gemeinde zu tragen.

Armin Wachter, Walter Stampfer und Günther Fitsch, als Ausschussmitglieder der Agrarge- meinschaft Vandans, haben wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Berichte und Allfälliges

Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass

> die Abrechnung 2022 für den Wanderbus Rellstal vorliege. Mit insgesamt 91 Betriebsta- gen konnte die Saison 2022 mit einem kleinen Plus abgerechnet werden. Die Abwicklung mit dem Busunternehmen Autoreisen Wachter habe bestens funktioniert.

> es einen Ortsaugenschein im Alpengasthaus Rellstal geben werde, sobald es die Stra- Renverhältnisse ins Rellstal zulassen, und zwar gemeinsam mit den letztjährigen Päch- tern Tobias und Sebastian Ganahl sowie mit dem Umweltinstitut — Lebensmittelkontrolle.

Die beiden Brüder Tobias und Sebastian Ganahl wären bereit, unter gewissen Voraus- setzungen (einige Sanierungsmaßnahmen), das Alpengasthaus Rellstal in der heurigen Saison neuerlich zu pachten.

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> im Bildungscampus Vandans im Haus 1, hinkünftig Räumlichkeiten für die Elternberatung geschaffen werden, da dieser Standort in mehrerlei Hinsicht Vorteile mit sich bringe. Wei- ters habe Frau Dr. Gabriele Sonderegger vor Monaten den Wunsch geäußert, die der- zeitigen Räumlichkeiten der Elternberatung im Obergeschoss des Gemeindeamtes, gleich neben ihrer Zahnarztpraxis zu mieten, damit sie für ihre Mitarbeiterinnen Aufent- haltsräume schaffen könne. Eine Zwischenlösung für die Elternberatung, mit wenig Kos- tenaufwand, seien in den Räumlichkeiten im Obergeschoss der Hauptverwaltung (neben dem Sitzungssaal) geplant.

> esleider noch technische Probleme mit der digitalen Bedarfserhebung für Kinder/Jugend- liche bis 14 Jahren gebe, obwohl diese bereits in den Amtlichen Mitteilungen angekündigt worden sind. Das Vorarlberger Rechenzentrum sei derzeit beschäftigt, dieses Problem schnellstmöglich zu beseitigen.

> inder letzten Standessitzung die Projekt- und Strukturgenossenschaft kurz „PSG“ vorge- stellt worden sei. Zweck dieser Genossenschaft sei es, die nachhaltige und langfristige Evaluierung, Sicherstellung, Bevorratung und der Einkauf von Liegenschaften, welche die Entwicklung der Gemeinden/der Region unterstützen und für die gewerblich, touristi- sche Entwicklung und für Wohnbauzwecke sowie für eine strategisch relevante Entwick- lung als sinnvoll erachtet werden. Derzeit werde ein Konzept mit allen Details ausgear- beitet.

Unter Punkt „Allfälliges* ergeben sich folgende Wortmeldungen:

Armin Wachter: In unserer Nachbargemeinde Silbertal gibt es schon wieder einige positive TBC-Fälle. Diese stellen damit eine potenzielle Ansteckungsquelle für andere Wildtiere und für Alprinder dar. Welche Maßnahmen werden diesbezüglich getroffen? Gibt es aktuelle Zah- len darüber?

Antwort des Bürgermeisters: Derzeit führt die Bezirkshauptmannschaft Bludenz intensive Gespräche mit der Jägerschaft, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Auch im Stand Montafon soll ein Bejagungskonzept ausgearbeitet werden. Tatsache ist, dass der Rotwild- bestand in der gesamten Region zu hoch ist. Aktuelle Zahlen sind mir im Moment nicht be- kannt.

Armin Wachter: Wie ist der neueste Stand bezüglich „Wohnhaus Kilga“?

Antwort des Bürgermeisters: Im Auftrag der Gemeinde führt Dr. Günter Flatz gerade die Grundbuchseintragung durch. Sobald die Gemeinde als offizieller Besitzer im Grundbuch ein- getragen ist, werden wir dieses Objekt vermieten.

Markus Pfefferkorn: Die Funkenzunft Vandans organisiert am 04. Februar 2023 ein „Zunft- kränzle“ in der Rätikonhalle. Ab 14.00 Uhr sind alle Frauen und ab 18.00 Uhr sind auch die Männer herzlich dazu eingeladen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.00 Uhr Uhr die Sitzung.

Für die Richtigkeit Der Vorsitzende:
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Eveline Breuß Florian Küng, Bgm. _
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