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25. Gemeindevertretungssitzung vom 23. März 2023
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … der Empfehlungen Entscheidung zum Antrag vom 07. Dezember 2020 von Herrn Dieter Bitschnau und Mitei- gentümer, Obere Venserstraße 86, Vandans. Neu: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von insgesamt ca. 933 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ bzw. „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche-Wohngebiet“ …
- … bzw. „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche-Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614 und Nr. .615, GB Vandans sowie die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 155 m? von „Freifläche- Freihaltegebiet" in „Verkehrsfläche Straße von „amtswegen“ Entscheidung zum Antrag vom …
- … in „Verkehrsfläche Straße von „amtswegen“ Entscheidung zum Antrag vom 12. Oktober 2022 von Herrn Roman Tagwercher, Ganden- glaweg 3, Vandans, um Umwidmung einer Teilfiäche im Ausmaß von ca. 650 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche-Mischgebiet‘ aus dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans …
- … dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans Entscheidung zum Antrag vom 14. Februar 2022 bzw. 09. November 2022 von Herrn Wolf- gang Bott, Spiegelweg 2, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 778 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet‘ aus den Grundstücken Nr. 1482/1 und Nr. …
Vergabe / Ausschreibung
- … Gallenkirch, Gaschurn, Tschagguns und Vandans am 09. November 2022 Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage „BA 09" sowie Tagwasserbeseiti- gung: Vergabe der Ingenieurleistungen, Baumeisterarbeiten sowie der Mess- und Steuer- technik Beschlussfassung zur Abtretung des ihr zustehenden Beschlussrechtes gemäß $ 50 …
- … erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. . Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage „BA 09“ sowie Tagwasserbe- seitigung: Vergabe der Ingenieurleistungen, Baumeisterarbeiten sowie der Mess- und Steuertechnik Beschlussvorlage: Das Ingenieurbüro Breuß + Mähr, Koblach berät und unterstützt …
- … geplanten Maßnahmen sind im Voranschlag 2023 bereits berücksichtigt worden. 4128 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023 Es wird ersucht, die Auftragsvergaben gemäß den vorliegenden Kostenschätzung zu be- schließen. Beschluss: In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass die geplanten …
- … daher, für diese Fahrbahnschäden umgehend ein Angebot, und zwar bei derselben Firma die den Zuschlag für die Straßensanierungsarbei- ten 2023 (laut Ausschreibung des Ingenieurbüro Breuß + Mähr) erhalten habe, einzuholen, um diese in weiterer Folge schnellstmöglich zu beheben. Nach dieser eingehenden Erläuterung …
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GEMEINDEAMT VANDANS
Verhandlungsschrift
aufgenommen am 23. März 2023 im Sitzungssaal anlässlich der 25. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 16. März 2023 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
Liste „Gemeinsam für Vandans“:
Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing.
Stefan Steininger MSc, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Konzett sowie Heinz Scheider und Paul Schoder als Ersatzpersonen;
Liste „An frischa Loft — Parteiunabhängige Liste Vandans“:
Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold so- wie Thomas Slovik und August Montibeller als Ersatzmitglieder,
Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“:
Mag.? Nadine Kasper
Entschuldigt: Mag. Christian Egele (GFV), Anita Kesselbacher (GFV), Mathias Rinderer (GFV), Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Renate Neve (GFV), Ralf Engelmann (AFL) und Manuel Zint (AFL);
Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 25. Sitzung der Gemeindevertre- tung.
Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be- grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest.
Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende
Tagesordnung:
- 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. Sitzung der Gemeindevertretung am
- 02. Februar 2023
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Genehmigung der Verhandlungsschrift (Protokoll) über die 1. gemeinsame öffentliche Sit- zung der Gemeindevertretungen von St. Gallenkirch, Gaschurn, Tschagguns und Vandans am 09. November 2022
Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage „BA 09" sowie Tagwasserbeseiti- gung: Vergabe der Ingenieurleistungen, Baumeisterarbeiten sowie der Mess- und Steuer- technik
Beschlussfassung zur Abtretung des ihr zustehenden Beschlussrechtes gemäß $ 50 Abs.
3 Gemeindegesetz an den Gemeindevorstand für die Errichtung zweier neuer Kinderbe- treuungsgruppen im bestehenden Bildungscampus Vandans „Haus 1“ und der Sanierung des Daches „Haus 2*
Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses über die unvermutete Kassaprüfung am 20. Dezember 2022 gemäß $ 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz
Ergänzungswahlen in den Ausschuss für Freizeit und Vereine auf Antrag der Fraktion „an frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“ vom 02. März 2023
Kenntnisname über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans vom 11. Jänner 2023
Kenntnisnahme über die Beratungen des e5 - Team der Gemeinde Vandans vom 25. Jän- ner 2023
Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine der Ge- meinde Vandans vom 27. Februar 2023, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen
Entscheidung zum Antrag vom 07. Dezember 2020 von Herrn Dieter Bitschnau und Mitei- gentümer, Obere Venserstraße 86, Vandans. Neu: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von insgesamt ca. 933 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ bzw. „Verkehrsfläche Straßen“
in „Baufläche-Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614 und Nr. .615, GB Vandans sowie die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 155 m? von „Freifläche- Freihaltegebiet" in „Verkehrsfläche Straße von „amtswegen“
Entscheidung zum Antrag vom 12. Oktober 2022 von Herrn Roman Tagwercher, Ganden- glaweg 3, Vandans, um Umwidmung einer Teilfiäche im Ausmaß von ca. 650 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche-Mischgebiet‘ aus dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans
Entscheidung zum Antrag vom 14. Februar 2022 bzw. 09. November 2022 von Herrn Wolf- gang Bott, Spiegelweg 2, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca.
778 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet‘ aus den Grundstücken Nr. 1482/1 und Nr. 1482/2, GB Vandans
Entscheidung zu Bauvorhaben die die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Ent- wicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz nicht beeinträchtigen
Erstellung eines Gesamtbebauungsplanes — Vergabe
Errichtung zweier Photovoltaik-Anlagen auf dem Gemeindeamt und dem Haus 2 beim Bil- dungscampus Vandans in Form einer Bürgerbeteiligungsaktion
Übernahme des Badebetriebes vom Rätikonbad Vandans durch die Aktivpark GmbH
Entscheidung zum Betrieb des Wanderbus Rellstal in der Sommersaison 2023
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
18. Entscheidung zum Antrag vom 07. März 2023 der Firma G. Hinteregger & Söhne Bauge- sellschaft m. b. H., Bergbräuhofstraße 27, 5020 Salzburg, um vorzeitige Beendigung des Mietvertrages des ehemaligen Seniorenheims
19. Stellungnahme zu dem nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein
e Gesetz über eine Änderung des Landes- Bildungsdirektionsgesetzes
20. Berichte und Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Februar 2023
Beschlussvorlage:
Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre- tung eine Verhandlungsschrift zu führen.
Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge- meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver- handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er- hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt.
Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindever- tretung am 02. Februar 2023 zu genehmigen.
Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 24. Sitzung der Gemeindevertretung vom 02. Februar 2023, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwen- dungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
2. Genehmigung der Verhandlungsschrift (Protokoll) über die 1. gemeinsame öffentliche Sitzung der Gemeindevertretungen von St. Gallenkirch, Gaschurn, Tschagguns und Vandans am 09. November 2022
Beschlussvorlage:
Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindever- tretung eine Verhandlungsschrift zu führen.
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge- meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver- handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er- hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt.
Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift (Protokoll) über die 1. gemeinsame öffentliche Sit- zung der Gemeindevertretungen von St. Gallenkirch, Gaschurn, Tschagguns und Vandans am 09. November 2022 zu genehmigen.
Beschluss:
Gegen die vorliegende Verhandlungsschrift (Protokoll) über die 1. gemeinsame öffentliche Sitzung der Gemeindevertretungen von St. Gallenkirch, Gaschurn, Tschagguns und Vandans am 09. November 2022, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wer- den keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
. Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage „BA 09“ sowie Tagwasserbe- seitigung: Vergabe der Ingenieurleistungen, Baumeisterarbeiten sowie der Mess- und Steuertechnik
Beschlussvorlage:
Das Ingenieurbüro Breuß + Mähr, Koblach berät und unterstützt die Gemeinde Vandans bei der Instandhaltung, Wartung und Erweiterung der Wasserversorgungs- und Abwasserbesei- tigungsanlage, sowie bei diversen Straßenprojekten.
In der Sitzung am 10. Oktober 2022 hat sich der Bauausschuss für die Erneuerung des Was- serleitsystems, EDV-Steuerungstechnik im Bauhof ausgesprochen. Bei einer gemeinsamen Begehung mit dem Ingenieurbüro Breuß + Mähr wurde ein Sanierungsbedarf beim Hochbe- hälter Zwischenbach festgestellt. Bei der Pumpstation Zwischenbach muss ein Paneltausch durchgeführt werden. Weiters sollen im Jahr 2023 kleine Straßenbauarbeiten/Sanierungen und Tagwasserbeseitigungen auf verschiedenen Gemeindestraßen durchgeführt werden.
Laut Kostenprognose vom 03. März 2023 des Ingenieurbüro Breuß + Mähr fallen folgende Nettokosten (ohne MwSt.) für das Jahr 2023 und 2024 an:
Jahr 2023: Jahr 2024:
e OK BA 09 Erneuerung Leitsystem € 3.000,00 € 16.000,00
e \WVA BA 09 Erneuerung Leitsystem € 45.000,00 € 19.000,00 « Straßenbauarbeiten € 52.000,00 € 6.000,00 Gesamtsumme: € 100.000,00 € 41.000,00
Die finanziellen Aufwendungen für diese geplanten Maßnahmen sind im Voranschlag 2023 bereits berücksichtigt worden.
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Es wird ersucht, die Auftragsvergaben gemäß den vorliegenden Kostenschätzung zu be- schließen.
Beschluss:
In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Sitzung des Bauausschusses am 10. Oktober 2022 eingehend geprüft worden sind.
Auf Wunsch des Bürgermeisters erläutert Peter Scheider jun. in weitere Folge das ausgear- beitete Sanierungskonzept im Detail. Am 03. März 2023 sei vom Ingenieurbüro Breuß + Mähr dazu eine Kostenprognose vorgelegt worden. Dieser Kostenprognose zufolge belaufen sich die Nettokosten im heurigen Jahr auf rund 100.000,00 Euro.
Weiters informiert Peter Scheider, dass er am gestrigen Tag, gemeinsam mit dem Bürger- meister sowie dem Bauhofleiter, verschiedene Straßenschäden (Gemeindestraßen) im ge- samten Ortsgebiet besichtigt habe. Gerade im Kreuzungsbereich Bündtastraße/Valkastiel- straße sowie auf der Böschissstraße im Bereich der ARA, gebe es dringenden Handlungsbe- darf, bevor es zu Unfällen komme. Er plädiere daher, für diese Fahrbahnschäden umgehend ein Angebot, und zwar bei derselben Firma die den Zuschlag für die Straßensanierungsarbei- ten 2023 (laut Ausschreibung des Ingenieurbüro Breuß + Mähr) erhalten habe, einzuholen, um diese in weiterer Folge schnellstmöglich zu beheben.
Nach dieser eingehenden Erläuterung durch Herrn Peter Scheider jun., Vorsitzender des Aus- schusses für Bau, werden die finanziellen Aufwendungen (gemäß Beschlussvorlage) für das Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 100.000,00 Euro Nettokosten (ohne MwSt.) und auch für die Sanierungsarbeiten im Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 41.000,00 Euro Nettokosten (ohne MwSt.) einstimmig genehmigt.
Weiters sprechen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine rasche Straßenbelagssanierung im Kreuzungsbereich Bündtastraße/Valkastielstraße sowie Böschis- straße aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die daraus resultierenden Kosten.
. Beschlussfassung zur Abtretung des ihr zustehenden Beschlussrechtes gemäß $ 50
Abs. 3 Gemeindegesetz an den Gemeindevorstand für die Errichtung zweier neuer Kin-
derbetreuungsgruppen im bestehenden Bildungscampus Vandans „Haus 1“ und der Sanierung des Daches „Haus 2“
Beschlussvorlage:
& 50 Abs. 3 Gemeindegesetz:
Die Gemeindevertretung kann, wenn es im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit oder Einfachheit gelegen ist, das ihr zustehende Beschlussrecht in den Angelegenheiten des Abs.
1 lit. b mit Ausnahme der Z. 4 und 12 an den Gemeindevorstand abtreten. Bei finanziellen Verpflichtungen darf das Beschlussrecht für Geschäfte mit einem Wert im Einzelfall bis höchs- tens 10 % der Finanzkraft ($ 73 Abs. 3) abgetreten werden.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Februar 2023 wurde dem Ausschuss für Bau die Kompetenz für die nötigen Entscheidungen abgetreten bzw. die Erlaubnis, die erforderli- chen Gewerke für die geplanten Baumaßnahmen am Bildungscampus zu vergeben, ohne zusätzliche Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung, bis zu einem Rahmen der Er- richtungskosten in Höhe von rund 1,36 Millionen Euro netto It. vorliegender Errichtungskos- tenprognose.
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Laut Auskunft der Gemeindeaufsicht vom 03. März 2023 zählt ein Bauausschuss zu den Aus- schüssen gemäß 8 51 Abs. 1 lit a GG (Ausschüsse zur Vorbereitung und Antragstellung für die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung) und kann nicht mit Beschlussrechten ausgestattet werden.
Hinweis: Die Finanzkraft für das Jahr 2023 beträgt 4.303.400,00 Euro.
Es wird ersucht, dem Gemeindevorstand das Beschlussrecht für die Vergabe der Gewerke, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung fallen, für die „Errichtung zweier neuer Kinderbetreuungsgruppen“ im bestehende Bildungscampus Vandans - Haus 1 und für die Dachsanierung beim Haus 2 abzutreten.
Beschluss:
In seiner Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass die Räumlichkeiten für die neue Kinderbetreuungseinrichtung im „Haus 1“ am 11. September 2023 eröffnet werde und bis dahin alle notwendigen Umbaumaßnahmen fertiggestellt sein müssen.
In weiterer Folge erinnert er an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Februar
2023. Laut der Errichtungskostenprognose von der Fleisch & Loser Bauprojektabwicklung GmbH vom 06. Dezember 2022 würden sich die Kosten für diese geplanten Umbaumaßnah- men auf 1.355.338,92 Euro netto belaufen. In diesen Kosten seien die Adaptierung der Räume zu Kleinkinderbetreuung sowie der WC Anlagen kleinkindergerecht, barrierefreie Er- schließung von Haus 1 zu Haus 2 sowie die Außenanlage Kleinkinderspielplatz enthalten.
Die neue Dacheindeckung beim „Haus 2° sollte ebenfalls rasch umgesetzt werden.
Aus diesem Grund bzw. im Interesse der Raschheit plädiere er daher, das Beschlussrecht für diese vorerwähnten Baumaßnahmen dem Gemeindevorstand zu übertragen.
Nachdem keine Fragen gestellt werden, genehmigen die Anwesenden einstimmig das Be- schlussrecht gemäß $ 50 Abs. 3 Gemeindegesetz für die erforderlichen Auftragsvergaben bzw. notwendigen Beschlüsse der geplanten Baumaßnahmen beim „Haus 1“ sowie beim „Haus 2“ an die Mitglieder des Gemeindevorstandes abzutreten.
. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses über die unvermutete Kas- saprüfung am 20. Dezember 2022 gemäß $ 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz
Beschlussvorlage:
Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 22. Dezember 2022 gemäß $ 52 Gemeindegesetz eine unvermutete Prüfung der Kassengeschäfte vorgenommen.
Der hierüber verfasste Bericht wurde von der Vorsitzenden Mag. Nadine Kasper am 30. Jän- ner 2023 persönlich an Bürgermeister Florian Küng übergeben.
Zum Bericht des Prüfungsausschusses wird in dem angeschlossenen Schreiben vom 09.
März 2023 gemäß $ 52 Abs 4 GG Stellung genommen.
Kenntnisnahme:
Die vom Bürgermeister verfasste Stellungnahme ist allen Damen und Herren der Gemeinde-
vertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung am 16. März 2023 schriftlich zugegangen.
Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet.
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Wie der Stellungnahme entnommen werden kann, ist der Prüfung folgende Tagesordnung zugrunde gelegen:
1. _ Unvermutete Kassaprüfung
2. Allfälliges
Nachdem keine Frage und keine Wortmeldungen erfolgen, wird die vom Bürgermeister erar- beitete Stellungnahme ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
. Ergänzungswahlen in den Ausschuss für Freizeit und Vereine auf Antrag der Fraktion „an frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“ vom 02. März 2023
Beschlussvorlage:
Mit Schreiben vom 02. März 2023 ersucht Herr Markus Pfefferkorn von der Fraktion „an frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“, in der nächsten Gemeindevertretungssit- zung um folgende Ergänzungswahl in den Ausschuss für Freizeit und Vereine:
Thomas Slovik wird als neues Mitglied, anstelle von Lea-Sophie Knobelspies namhaft ge- macht.
Begründet wird der Antrag damit, dass Frau Lea-Sophie Knobelspies derzeit an der Uni St.
Gallen studiert und aus zeitlichen Gründen die Funktion als Mitglied im Ausschuss für Freizeit und Vereine nicht mehr wahrnehmen kann.
Es wird ersucht, dieser beantragten personellen Änderung im Ausschuss für Freizeit und Ver- eine zuzustimmen.
Beschluss:
Ohne weitere Wortmeldungen wird der Änderung bzw. der Nominierungen von Thomas Slovik
als neues Mitglied der Fraktion „An frischa Loft“ in den Ausschuss für Freizeit und Vereine einstimmig beschlossen.
. Kenntnisname über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans vom 11. Jänner 2023
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 11. Jänner 2023 haben sich die Mitglieder des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
- 1. Veranstaltung am 13. Jänner 2023 „100 Jahre Heimatkunde Vandans“
- 2. Rückblick auf die Aktion „Adventfenster 2022“
3. Vorschau auf das kommende Jahr 2023
4. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
7128
25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Heinz Scheider, als Vorsitzender des Veran- staltungsteam Kultur, über den Inhalt und deren Beratungen in der Sitzung am 11. Jänner 2023.
Heinz Scheider gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass die Aktion „Adventfenster 2022“, die zum ersten Mal in Vandans durchgeführt worden sei, großen Zuspruch in der Bevölkerung gefunden habe. Insgesamt konnten dabei 2.300,00 Euro an Spendengeldern eingenommen werden. Diese Spendengelder seien zwischenzeitlich an zwei Familien aus Vandans und an die Volksschule Vandans übergeben worden.
Weiters gibt Heinz Scheider einen Überblick über die geplanten Kabarettveranstaltungen im heurigen Jahr.
Nach einer eingehenden Erläuterung durch Herrn Heinz Scheider werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.
. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5 - Team der Gemeinde Vandans vom 25.
Jänner 2023
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 25. Jänner 2023 hat sich das e5-Team der Gemeinde Vandans mit folgen- der Tagesordnung auseinandergesetzt:
Vorstellung des neuen e5 Betreuers Herrn Andreas Bertel
Neues aus dem e5 Programm
Berichte über aktuell laufende Projekte
Planungsworkshop 2023
ap onND
Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Ing. Stefan Steininger MSc, als Vorsitzender des e5 Team, eingehend über den Inhalt der Beratungen des e5-Team am 25. Jänner 2023.
Nach den ausführlichen Erläuterungen durch Herrn Ing. Stefan Steininger MSc werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.
. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine der Ge- meinde Vandans vom 27. Februar 2023, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen
8/28
25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 27. Februar 2023 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
1. _ Empfehlungen zu den Ansuchen der Ortsvereine um Gewährung von Fördermittel für das Jahr 2022
2. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird ersucht,
a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen, und
b) zu den Empfehlungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine zur Gewährung von Fördermitteln an die Ortsvereine für das Jahr 2022 eine Entscheidung zu treffen bzw.
einen Beschluss zu fassen.
Kenntnisnahmel/Beschluss:
Als Vorsitzender des Ausschusses für Freizeit und Vereine gibt Peter Scheider jun. in seinen Ausführungen zu verstehen, dass bis zum 31. Jänner 2023 insgesamt 19 Ansuchen auf Ge- währung von Vereinsförderbeiträgen eingelangt seien. In der Sitzung am 27. Februar 2023 seien auf Grundlage, die im Jahre 2013 neu erarbeiteten Förderrichtlinien, von den Mitglie- dern des Ausschusses für Freizeit und Vereine alle eingelangten Ansuchen beraten und dis- kutiert worden.
Letztendlich seien die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine einstimmig zu nachstehenden Empfehlungen gelangt:
Bienenzuchtverein Vandans
Grundförderung Euro 300,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022: Euro 300,00
Elternverein der Volksschule Vandans
Grundförderung Euro 400,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 41,10
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022: Euro 441,10
Funkenzunft Vandans
Grundförderung Euro 600,00
Sonderförderung Euro 1.340,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022: Euro 1.940,00
Harmoniemusik Vandans
Grundförderung Euro 500,00
Jugendförderung Euro 1.050,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 1.770,00
Sachbezüge Kopien (indirekte Förderung) Euro 40,00
Sonderförderung Euro 7.514,89
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022: Euro 10.874,89
Kirchenchor Vandans
Grundförderung Euro 300,00
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Obst- und Gartenbauverein Vandans
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Österreichischer Bergrettungsdienst Ortsstelle Vandans
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Pensionistenverband Ortsgruppe Vandansi/St.Anton i.M.
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung (Benützung Rätikonhalle)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Reparaturcafe Vandans
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Schützengilde Montafon
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Seniorenbund Montafon
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Sportclub Montafon Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Taekwondo Verein Montafon
Grundförderung
Jugendförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Trachtengruppe Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
Union Tennisclub Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022:
10/28
25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
475,00
775,00
400,00
400,00
700,00
1.160,00
1.860,00
300,00
607,50
480,00
1.387,50
300,00
300,00
200,00
200,00
200,00
198,00
398,00
400,00
1.680,00
4.000,00
7.682,32
13.762,32
200,00
140,00
340,00
400,00
140,00
430,00
275,00
1.245,00
300,00
1.715,00
570,00
_825,30
3.410,30
10.
Van Dancers Country-Linedance Vandans
Grundförderung Euro 300,00
Sonderförderung Euro 34,50
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022: - Euro 334,50
Vandanser Kochlöffler
Grundförderung Euro 300,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022: Euro 300,00
Wintersportverein Vandans
Grundförderung Euro 400,00
Jugendförderung Euro 1.085,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 100,00
Sonderförderung Euro 500,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022: Euro 2.085,50
EHC Aktivpark Montafon
Jugendförderung Euro 315,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2022: Euro 315,00
Über Antrag von Bgm. Florian Küng werden sodann alle Empfehlungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine vom 27. Februar 2023 einstimmig zum Beschluss erhoben und somit die Fördermittel für das Jahr 2022 genehmigt.
Entscheidung zum Antrag vom 07. Dezember 2020 von Herrn Dieter Bitschnau und Mit- eigentümer, Obere Venserstraße 86, Vandans. Neu: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von insgesamt ca. 933 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ bzw. „Verkehrsflä- che Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614 und Nr. .615, GB Vandans sowie die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 155 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straße von „amtswegen“
Beschlussvorlage:
Mit Schreiben vom 07. Dezember 2020 ersucht Herr Dieter Bitschnau um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes. Konkret wird beantragt, im Bereich der Grundstücke Nr. 1613, Nr.
1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615 Teilflächen im Ausmaß von gesamt 1.307 m? von „Freifläche Freihaltgebiet‘ bzw. Verkehrsfläche Straße“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Februar 2023 wurde dieses Ansuchen einge- hend beraten und letztlich in dieser Form abgelehnt.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben sich in der besagten Sitzung einstimmig für folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und diese Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf beschlossen:
- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 833 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet" umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 4 m? von „Verkehrs- fläche Straße“ in „Baufläche Wohngebiet" umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 8 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im ‚Ausmaß von ca. 1 m von „Verkehrs- fläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. .615 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 87 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
- Aus dem Grundstück Nr. 2211 (Umkehrplatz) soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 155 m von „Freifläche Freihaltegebiet" in „Verkehrsfläche Straße“ von amtswegen umgewidmet werden.
Mit Schreiben vom 09. Februar 2023 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen- den Antrag bis zum 27. Februar 2023 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu- geben.
Innert der vorgegebenen Frist sind folgende Stellungnahmen im Gemeindeamt eingelangt:
- Frau Barbara Jungbluth, Miteigentümerin des Grundstückes Nr. 1634/6: „Von mir ein OK“.
- Wildbach und Lawinenverbauung, GBL Bludenz: „Keine Einwände‘.
- _ Amt der Vorarlberger Landesregierung - Amtssachverständige für Raumplanung, Land- schaftsschutz und Baugestaltung: „Die gegenständliche Änderung des Flächenwid- mungsplanes kann zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Eine aufsichtsbehörd- liche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belangen der hier be- rührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird“.
Es wird nun ersucht,
a) die in der Sitzung am 02. Februar 2023 unter Punkt 4. der Tagesordnung im Entwurf be- schlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und
b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen.
Beschluss:
Antrag vom 31. Oktober 2020:
Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 1.307 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“
bzw. „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet‘ aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 17993 und Nr. .615, je GB Vandans.
Dieser Antrag wurde von den Mitgliedern der Gemeindevertretung am 02. Februar 2023 ein- gehend beraten und letztlich in dieser Form abgelehnt.
Sachverhalt:
Die Grundstücke Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615 stehen im gemeinsamen Eigen- tum von Hermann, Klaus, Gerhard, Walter, Dieter und Helmut Robert Bitschnau und liegen alle in der Parzelle „Vens“. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1613 eine Gesamtfläche von 4.790 m? auf und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Ge- meinde Vandans als „Freifläche Freihaltegebiet‘ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1614 weist eine Gesamtfläche von 3.229 m? auf und ist als „Freifläche Freihaltegebiet‘ ausgewie- sen. Das Grundstück Nr. 1799/3 weist eine Gesamtfläche von 1.017 m? auf und ist als „Frei- fläche Freihaltegebiet‘ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. .615 weist eine Gesamtfläche von 87 m? auf und ist als „Freifläche Freihaltegebiet“ ausgewiesen.
Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die gegenständlichen Grundstücke alle als „Gelbe Zone“ ausgewiesen.
Der Antragssteller Dieter Bitschnau beabsichtigt auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615 ein Wohnhaus zu errichten. Die Liegenschaften werden von der „Oberen Venserstraße“ erschlossen. Die gegenständlichen Grundstücke befinden sich im Ver- und Entsorgungsbereich der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbe- seitigungsanlage der Gemeinde Vandans und sind diesbezüglich ausreichend erschlossen.
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615 im Ausmaß von zirka 1.300 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ sowie geringe Teilflächen (7m?)
aus den Grundstücken Nr. 1613, und Nr. 1614 von „Verkehrsfläche Straße“ in „Baufläche Wohngebiet“. Die gegenständlichen Grundstücke Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615 stehen im gemeinsamen Eigentum von Hermann Bitschnau (Vater des Antragsstellers), Klaus Bitschnau (Bruder), Gerhard Bitschnau (Bruder), Walter Bitschnau (Bruder) sowie Helmut Ro- bert Bitschnau (Bruder). Eine Zustimmung seitens der Mitbesitzer für die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes liegt vor.
In der Sitzung am 28. November 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) einstimmig für eine Vertagung des gegen- ständlichen Ansuchens ausgesprochen.
Die Vertagung wurde damit begründet, dass angesichts der Tatsache, dass der Siedlungs- rand für die beantragten Teilflächen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes im vorliegen- den REP-Entwurf teilweise außerhalb des Siedlungsrandes liegen. Das gegenständliche An- suchen stehe derzeit nicht im Einklang mit dem REP-Entwurf. Es soll dazu ein raumplaneri- sches Fachgutachten eingeholt werden. Erst nach Vorliegen dieses Gutachtens, und somit die Frage geklärt worden ist, ob eine Ausweitung des Siedlungsrandes dem Räumlichen Ent- wicklungsplan entgegenstehe oder nicht, könne an die Gemeindevertretung eine Empfehlung abgegeben werden.
Am 22. Dezember 2022 (Projekt: VAN22001) ist zum gegenständlichen Ansuchen eine raum- planungsfachliche Stellungnahme von der Firma Proalp Consult, Pettneu am Arlberg, im Ge- meindeamt eingelangt.
In dieser Stellungnahme wird folgendes ausgeführt:
Die von den Antragstellern gewünschte Änderung des Flächenwidmungsplanes entspricht in keiner Weise den Zielsetzungen gemäß $ 2 des Raumplanungsgesetzes. Sie würde eine un- verhältnismäßige Ausweitung der Siedlungsgrenze bewirken und zu keiner bodensparenden Nutzung der Baufläche führen. Andererseits sieht der Entwurf zum Räumlichen Entwick- lungsplan zwar derzeit bereits eine Ausweitung der Siedlungsgrenze von der derzeit gewid- meten Verkehrsfläche in einer Breite von ca. 22 m vor, was im Hinblick auf die Möglichkeit einer beidseitigen Bebauung entlang der Verkehrsfläche wie im südlich angrenzenden Be- reich raumplanungsfachlich zweckmäßig und zu befürworten ist. Sie berücksichtigt Jedoch nicht, dass das an die Verkehrsfläche angrenzende gemeindeeigene Grundstück Nr. 2211 als Umkehrplatz derzeit bereits genutzt wird und als solcher weiterhin dringend benötigt wird.
Dadurch ergibt sich für das angrenzende Grundstück Nr. 1633 nur eine Breite der möglichen Baufläche im Ausmaß von ca. 15 m. Aus raumplanungsfachlicher Sicht wird daher vorge- schlagen, die Siedlungsgrenze in einem Abstand von ca. 20 m von der Grenze der GST-Nr.
2211 vorzusehen. Dies bewirkt nur eine geringfügige Änderung des derzeitigen Entwurfes zum räumlichen Entwicklungsplan, ermöglicht aber eine zweckmäßige Bebauung der damit möglichen Baufläche. Gleichzeitig mit einer künftigen Widmung dieser Baufläche sollte aber auch die GST-Nr. 2211 entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Verkehrsfläche gewidmet werden.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Februar 2023 wurde dieses Ansuchen einge- hend beraten und letztlich in dieser Form abgelehnt.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben sich in der besagten Sitzung einstimmig für folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und diese Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf beschlossen:
- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 833 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 4 m? von „Verkehrs- fläche Straße“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 8 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im ‚Ausmaß von ca. 1 m von „Verkehrs- fläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
Aus dem Grundstück Nr. .615 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 87 m? von „Freifläche Freihaltegebiet" in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
Aus dem Grundstück Nr. 2211 (Umkehrplatz) soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 155 m von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straße“ von amtswegen umgewidmet werden.
Stellungnahmen der Anrainer und weiterer öffentlicher Dienststelten:
Mit Schreiben vom 09. Februar 2023 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen- den Antrag bis zum 27. Februar 2023 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu- geben.
Innert der vorgegebenen Frist sind folgende Stellungnahmen im Gemeindeamt eingelangt:
Frau Barbara Jungbluth, Miteigentümerin des Grundstückes Nr. 1634/6: „Von mir ein OK“.
Wildbach und Lawinenverbauung, GBL Bludenz: „Keine Einwände“.
Amt der Vorarlberger Landesregierung — Amtssachverständige für Raumplanung, Land- schaftsschutz und Baugestaltung: „Die gegenständliche Änderung des Flächenwid- mungsplanes kann zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Eine aufsichtsbehörd- liche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belangen der hier be- rührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird".
Beschluss der Gemeindevertretung:
a) Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren einstim-
mig für die Änderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zu- sammenhang folgende Umwidmungen:
- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 833 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet" in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 4 m? von „Ver- kehrsfläche Straße“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 8m? von „Freifläche Freihaltegebiet" in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im ‚Ausmaß von ca. 1 m von „Ver- kehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. .615 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 87 m? von „Freiflä- che Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 2211 (Umkehrplatz) soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 155 m von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straße“ von amtswegen umge- widmet werden.
b) Zudem sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den
Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Herrn Dieter Bitschnau und Mitbesitzer für die gegenständlichen Teilflächen aus. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt.
Gemeindevertreter Helmut-Robert Bitschnau hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
11. Entscheidung zum Antrag vom 12. Oktober 2022 von Herrn Roman Tagwercher, Gand- englaweg 3, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Mischgebiet“ aus dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 02. Februar 2023 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer ca. 650 m? großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 683/5 von „Freifläche-Freihaltegebiet" in „Bau- fläche-Mischgebiet“ im Entwurf beschlossen.
Mit Schreiben vom 09. Februar 2023 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen- den Antrag bis zum 27. Februar 2023 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu- geben.
Innert der vorgegebenen Frist sind folgende Stellungnahmen im Gemeindeamt eingelangt:
- Wildbach und Lawinenverbauung, GBL Bludenz: „Keine Einwände.“
- Iiwerke vkw AG: „Die geplante Flächenumwidmung befindet sich im Bereich unserer dienstbarkeitsrechtlich abgesicherten 20 KV Hochspannungsleitung Partenen — Bürs und ist mit einem Bau- und Bestockungsverbot - siehe hierzu beiliegenden Plan abgesichert.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Baulandwidmung in dienstbarkeitsrechtlich abgesicherten Zonen generell nicht gebaut werden darf. Der Bestand unserer Dienstbar- keitsrechte muss auch nach Änderung des Flächenwidmungsplanes gewährleistet sein.“
- Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abt. Straßenbau VIlb: „Gegen die geplante Um- widmung besteht kein Einwand. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass trotz Zustim- mung zur Widmungsänderung die Vorgaben des Vorarlberger Straßengesetzes einge- halten werden müssen. Es wird empfohlen, eine allfällige Bebauung im Vorfeld mit der Abteilung Straßenbau VIlb abzustimmen.“
- Amt der Vorarlberger Landesregierung — Amtssachverständige für Raumplanung, Land- schaftsschutz und Baugestaltung: „Die gegenständliche Fläche befindet sich zum Teil im Bau- und Bestockungsverbot der illwerke vkw AG aufgrund der vorbeiführenden Hoch- spannungsleitungen. Die langfristige Sicherung der bestehenden Hochspannungstras- sen ist essenziell für die Energieversorgung der Zukunft. Jede Art der Bebauung/Wid- mung unter den Hochspannungsleitungen bzw. im Nahbereich der Trassen darf künftigen Ausbauplänen des Stromnetzes nicht entgegenstehen. Vergleiche hierzu auch $ 2 Abs.
3 lit! RPG: „die erforderlichen Flächen für notwendige Infrastruktureinrichtungen sind frei- zuhalten“. Um eine aufsichtsbehördliche Genehmigung für diese Umwidmung in Aussicht zu stellen, muss eine positive Stellungnahme bezüglich der Änderung des Flächenwid- mungsplanes von der illwerke vkw AG vorliegen.“
Es wird nun ersucht,
a) die in der Sitzung am 02. Februar 2023 unter Punkt 6. der Tagesordnung im Entwurf be- schlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und
b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen.
Beschluss:
Antrag vom 12. Oktober 2022:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Mischgebiet‘ aus dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans.
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25, Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
Sachverhalt:
Das neu gebildete Grundstück Nr. 683/5 steht im alleinigen Eigentum von Herm Roman Tag- wercher. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 785 m? auf und liegt in der Parzelle „‚Rodund".
Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr.
683/5 als „Freifläche Freihaltegebiet‘ ausgewiesen.
Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist der gegenständliche Bereich als „Gelbe Zone“ ausgewiesen.
Der Sohn des Antragsstellers beabsichtigt auf dem Grundstück Nr. 683/5 ein Einfamilien- wohnhaus zu errichten. Die Liegenschaft wird von der „Rodunderstraße“ erschlossen. Das Grundstück Nr. 683/5 ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen.
Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung des Grundstückes Nr.
683/5 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet‘. Ein Teilbereich der gegen- ständlichen Fläche befindet sich in der Hochspannungs-Beschränkungszone.
Stellungnahmen der Anrainer und weiterer öffentlicher Dienststellen:
Mit Schreiben vom 09. Februar 2023 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen- den Antrag bis zum 27. Februar 2023 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu- geben.
Innert der vorgegebenen Frist sind folgende Stellungnahmen im Gemeindeamt eingelangt:
- Wildbach und Lawinenverbauung, GBL Bludenz: „Keine Einwände.“
- Ilwerke vkw AG: „Die geplante Flächenumwidmung befindet sich im Bereich unserer dienstbarkeitsrechtlich abgesicherten 20 kV Hochspannungsleitung Partenen — Bürs und ist mit einem Bau- und Bestockungsverbot - siehe hierzu beiliegenden Plan abgesichert.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Baulandwidmung in dienstbarkeitsrechtlich abgesicherten Zonen generell nicht gebaut werden darf. Der Bestand unserer Dienstbar- keitsrechte muss auch nach Änderung des Flächenwidmungsplanes gewährleistet sein.“
- Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abt. Straßenbau VIlb: „Gegen die geplante Um- widmung besteht kein Einwand. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass trotz Zustim- mung zur Widmungsänderung die Vorgaben des Vorarlberger Straßengesetzes einge- halten werden müssen. Es wird empfohlen, eine allfällige Bebauung im Vorfeld mit der Abteilung Straßenbau VIlb abzustimmen.“
- Amt der Vorarlberger Landesregierung — Amtssachverständige für Raumplanung, Land- schaftsschutz und Baugestaltung: „Die gegenständliche Fläche befindet sich zum Teil im Bau- und Bestockungsverbot der illwerke vkw AG aufgrund der vorbeiführenden Hoch- spannungsleitungen. Die langfristige Sicherung der bestehenden Hochspannungstras- sen ist essenziell für die Energieversorgung der Zukunft. Jede Art der Bebauung/Wid- mung unter den Hochspannungsleitungen bzw. im Nahbereich der Trassen darf künftigen Ausbauplänen des Stromnetzes nicht entgegenstehen. Vergleiche hierzu auch $ 2 Abs.
3 lit! RPG: „die erforderlichen Flächen für notwendige Infrastruktureinrichtungen sind frei- zuhalten“. Um eine aufsichtsbehördliche Genehmigung für diese Umwidmung in Aussicht zu stellen, muss eine positive Stellungnahme bezüglich der Änderung des Flächenwid- mungsplanes von der illwerke vkw AG vorliegen.“
Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 28. November 2022:
Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Sohn des Antragstellers Robin Tagwercher ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Das Erteilen einer Baubewilligung für die Errichtung dieses
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
12.
Wohnhauses setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Das Einfamilienwohnhaus soll außerhalb der Hochspannungs-Beschränkungszone errichtet werden. Da sich aber die Zufahrt und die Parkflächen im Beschränkungsbereich befinden, braucht es auch für diese Fläche eine entsprechende Flächenwidmung.
Das Grundstück liegt im vorliegenden REP-Entwurf innerhalb des Siedlungsrandes. Ange- sichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich alle anwesenden Miit- glieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Gemeindever- tretung dem Räumlichen Entwicklungsplan (Entwurf) mit den ausgearbeiteten Siedlungsrän- dern zustimmt.
Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß $ 38a Abs 2 lit a Vibg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie si- cherzustellen, dass das Grundstück Nr. 683/5 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss.
Beschluss der Gemeindevertretung:
a) Nach einer ausführlichen Begründung durch Herrn Mag. Johannes Wachter, weshalb eine teilweise Widmung im Bau- und Bestockungsverbot der Hochspannunggsleitung er- forderlich ist (Zufahrten und Parkplätze für Wohnhäuser dürfen nicht in der „Freifläche Freihaltegebiet“ errichtet werden), sprechen sich die Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer ca. 650 m? großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 683/5 von „Frei- fläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Mischgebiet“.
b) Zudem sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Herrn Roman Tagwercher für die gegen- ständliche Teilfläche aus. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt.
Entscheidung zum Antrag vom 14. Februar 2022 bzw. 09. November 2022 von Herrn Wolfgang Bott, Spiegelweg 2, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 778 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus den Grundstücken Nr. 1482/1 und Nr. 1482/2, GB Vandans
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 02. Februar 2023 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer ca. 778 m? großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1482/1 und Nr. 1482/2 von „Freifläche-Frei- haltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Entwurf beschlossen.
Mit Schreiben vom 09. Februar 2023 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen- den Antrag bis zum 27. Februar 2023 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu- geben.
Innert der vorgegebenen Frist sind folgende Stellungnahmen im Gemeindeamt eingelangt:
- Wildbach und Lawinenverbauung, GBL Bludenz: „Keine Einwände.“
17128
25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
- Amt der Vorarlberger Landesregierung — Amtssachverständige für Raumplanung, Land- schaftsschutz und Baugestaltung: „Die gegenständliche Änderung des Flächenwid- mungsplanes kann zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Eine aufsichtsbehörd- liche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belangen der hier be- rührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird“.
Es wird nun ersucht,
a) die in der Sitzung am 02. Februar 2023 unter Punkt 7. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und
b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen.
Beschluss:
Antrag vom 14. Februar 2022 bzw. 09. November 2022:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 777 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 1482/1, GB Vandans.
Sachverhalt:
Die Grundstücke Nr. 1482/1 und Nr. 1482/2 stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Wolf- gang Bott. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1482/1 eine Fläche von insgesamt 5.291 m? auf und liegt in der Parzelle „Untervens“.
In diesem Zusammenhang soll von amtswegen auch eine Teilfläche des Grundstückes Nr.
1482/2 von ca. 1 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
Das Grundstück Nr. 1482/1 wird ausgehend von der „Unteren Venserstraße“ über den „Spie- gelweg“ erschlossen. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen.
Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 777 m? aus dem Grundstück Nr.1482/1 in „Baufläche Wohngebiet‘.
Stellungnahme der Anrainer und weiterer öffentlicher Dienststellen:
Mit Schreiben vom 09. Februar 2023 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen- den Antrag bis zum 27. Februar 2023 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu- geben.
Innert der vorgegebenen Frist sind folgende Stellungnahmen im Gemeindeamt eingelangt:
- Wildbach und Lawinenverbauung, GBL Bludenz: „Keine Einwände.“
- Amt der Vorarlberger Landesregierung — Amtssachverständige für Raumplanung, Land- schaftsschutz und Baugestaltung: „Die gegenständliche Änderung des Flächenwid- mungsplanes kann zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Eine aufsichtsbehörd- liche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belangen der hier be- rührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird“.
Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 28. November 2022:
Dem vorliegenden Antrag zufolge plant die Tochter des Antragstellers ein Mehrfamilienwohn- haus in ein bis drei Jahren zu errichten. Das Erteilen einer Baubewilligung für die Errichtung dieses Mehrfamilienwohnhauses setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus.
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
13.
Das Grundstück liegt im vorliegenden REP-Entwurf innerhalb des Siedlungsrandes. Ange- sichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Miit- glieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Gemeindever- tretung dem Räumlichen Entwicklungsplan (Entwurf) mit den ausgearbeiteten Siedlungsrän- dern zustimmt.
Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß $ 38a Abs 2 lit a VIbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie si- cherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1482/1 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss.
Beschluss der Gemeindevertretung:
a) Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren einstim- mig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer ca. 778 m? großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1482/1 und Nr. 1482/2 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet".
b) Zudem sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Herm Wolfgang Bott für die gegenständli- che Teilfläche aus. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt.
Entscheidung zu Bauvorhaben die die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Ent- wicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß 8 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz nicht beeinträchtigen
Beschlussvorlage:
In der 15. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 03. März 2022 hat die Gemeindevertretung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Bauge- schehens im Ortszentrum eine Bausperre-Verordnung gemäß & 37 Raumplanungsgesetz er- lassen.
& 37 Raumplanungsgesetz:
(1) Die Gemeindevertretung hat durch Verordnung für ein bestimmtes Gebiet eine Bausperre zu erlassen, wenn dies zur Erlassung oder Änderung eines Bebauungsplanes oder von Ver- ordnungen aufgrund der 88 31 bis 34 erforderlich ist.
(2) Eine Bausperre hat die Wirkung, dass Baubewilligungen und Freigabebescheide nach dem Baugesetz, Bewilligungen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß $ 39 nur zulässig sind, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt.
(3) Eine Bausperre ist aufzuheben, sobald der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. Eine Bausperre tritt, wenn sie nicht früher aufgehoben wird, zwei Jahre nach ihrer Erlassung außer Kraft. Sie kann vor Ablauf dieser Frist einmal auf die Höchstdauer eines Jahres verlängert wer- den, wenn der Grund für ihre Erlassung weiterhin besteht.
& 3 Zweck und Ziel der Bausperre-Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwick- lung des Baugeschehens im Ortszentrum
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
(1) Die Bausperre wird zur Sicherung der Durchführung der Grundlagenforschung und zur Er- stellung eines neuen Bebauungsplanes für die in & 2 genannten Teile des Gemeindegebietes erlassen. Ziel dieser Planungsmaßnahmen ist es, Vorgaben zu einer integrierten Ortskernent- wicklung auf Grundlage einer gesamtheitlichen Betrachtung der Rahmenbedingungen im Orts- kern zu erarbeiten.
(2) Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan im Geltungsbereich zu erlassen, wurde im Zuge der seit 2020 laufenden Erstellung eines Räumlichen Entwicklungsplans gemäß $ 11 Raum- planungsgesetz festgestellt. Ein Bebauungsplan ist erforderlich, um die Sicherstellung insbe- sondere der nachfolgenden Raumplanungsziele gemäß $ 2 Raumplanungsgesetz weiterhin zu gewährleisten:
Die zur Deckung eines ganzjährigen Wohnbedarfs benötigten Flächen sollen nicht für Fe- rienwohnungen verwendet werden.
Die Siedlungsgebiete sind bestmöglich vor Naturgefahren zu schützen; die zum Schutz vor Naturgefahren notwendigen Freiräume sollen erhalten bleiben.
Die Siedlungsentwicklung hat nach innen zu erfolgen.
Mit Grund und Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bo- densparend zu nutzen.
Der Ortskern ist zu erhalten und in seiner Funktion zu stärken.
Gebiete und Flächen für Wohnen, Wirtschaft, Arbeit, Freizeit, Einkauf und sonstige Nut- zungen so einander zuzuordnen, dass Belästigungen möglichst vermieden werden.
(3) Daher ist beabsichtigt, die Bebauungs-, Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeit innerhalb des Geltungsbereiches zu überprüfen, Nutzungskonflikte zu ermitteln sowie aufbauend auf die Grundlagenforschung erforderliche Bebauungsplan-Festlegungen insbesondere über Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Art der Bebauung, Wohnungsflächenanteil, Geschossfläche für Ferienwohnungen, Höhenentwicklung der Bebauung, Baulinien, Baugren- zen und äußere Gestaltung der Gebäude sowie erforderliche Freiräume und Freiraumgestal- tung zu definieren und zu verordnen und damit die Erreichung der Raumplanungsziele gemäß 8 2 Raumplanungsgesetz auch für die Zukunft abzusichern.
(4) Die Verordnung der Bausperre verfolgt den Zweck, die Durchführung aller Bauvorhaben und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß & 39 Raumplanungsgesetz während der Durchführung der notwendigen Planungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 zu unterbinden.
Es wird nun ersucht, zum Bauvorhaben
e Gerhard Maier betreffend die Errichtung eines Pool-Hauses incl. Freiraumgestaltung und Pool auf dem Grundstück Nr. 109/1
eine Entscheidung zu treffen, ob das geplante Bauvorhaben dem Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt.
Beschluss:
In seiner Einleitung erläutert der Vorsitzende das geplante Bauvorhaben von Gerhard Maier betreffend die Errichtung eines Pool-Hauses incl. Freiraumgestaltung und Pool auf dem Grund- stück Nr. 109/1 im Detail. Zu dem geplanten Bauvorhaben sei auch eine Stellungnahme vom Büro Stadtland, Bregenz, eingeholt worden, die jedem Gemeindevertreter*in mit der Einladung zur heutigen Sitzung weitergeleitet worden sei.
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In der Stellungnahme des Büros Stadtland vom 27. Februar 2023 wird das gegenständliche Bauvorhaben wie folgt beurteilt:
„Das ggst. Antrag betreffend den Neubau eines Pool-Hauses inkl. Freiraumgestaltung und Pool ist aus folgenden Gründen nicht als ein den Zweck der Bausperre beeinträchtigendes Bauvor- haben einzuschätzen:
e Am Hauptgebäude selbst sind aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes relevante Än- derungen unzulässig. Auch im direkten Umfeld des bestehenden Hauptgebäudes sind die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf Maßnahmen untergeordneter Bedeutung be- schränkt, um die Erlebbarkeit des Hauptgebäudes nicht zu beeinträchtigen. Das ggst. Bau- vorhaben ist mit dem Denkmalschutz abgestimmt.
e _Esistnicht davon auszugehen, dass bei Umsetzung des Bauvorhabens die im zu erlassen- den Bebauungsplan festzulegenden Entwicklungsziele verunmöglicht werden. Bei Nicht- Umsetzung des Bauvorhabens wäre mit einer weiteren Nutzung als Garten/Terrasse zu rechnen.
* Die Erhaltungsziele des Denkmalschutzes überwiegen eventuelle Überlegungen zur bauli- chen Nachverdichtung und Effizienzsteigerung der Bauflächennutzung.
e _Beidem ggst. Bauvorhaben handelt es sich um ein untergeordnetes Nebengebäude, das nicht für Wohnzwecke vorgesehen ist. Die überbaute Fläche liegt nur beird. 23,7 m?.
e Aufgrund der Kleinheit des Bauvorhabens ist nicht zu erwarten, dass die geplanten Festle- gungen im Bebauungsplan dem Vorhaben entgegenstehen. Die Festlegung von Vorgaben bezüglich Lage und Ausrichtung von Nebengebäuden ist in diesem Siedlungsbereich au- ßerhalb des Ortskerns nicht zu erwarten. Auch ist nicht zu erwarten, dass energie- und kli- matechnische Vorgaben (z.B. Dachbegrünung) flächendeckend für Nebengebäude festge- legt werden.“
Nach einer detaillierten Auseinandersetzung und angesichts dieser fachlichen Stellungnahme zum Bauvorhaben von Gerhard Maier sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Zu- lassung des geplanten Bauvorhabens - Errichtung eines Pool-Hauses incl. Freiraumgestaltung und Pool - auf dem Grundstück Nr. 109/1 aus. Nach Auffassung der Anwesenden widerspricht dieses Bauvorhaben nicht dem Zweck der erlassenen Bausperre im Ortszentrum vom 07. März 2022 bzw. wird diese nicht beeinträchtigt.
Erstellung eines Gesamtbebauungsplanes — Vergabe
Beschlussvorlage:
Aufgrund der Beschlüsse der Gemeindevertretung am 03. März 2022 wurden am 07. März 2022 zwei Bausperren-Verordnungen zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Bau- geschehens im Ortszentrum und in den Kern- und Randlagen erlassen. Zweck und Ziel dieser Bausperren ist die Durchführung der Grundlagenforschung und zur Erstellung eines neuen Bebauungsplanes.
Die Notwendigkeit einen Bebauungsplan im Geltungsbereich zu erlassen wurde im Zuge der seit 2020 laufenden Erstellung eines Räumlichen Entwicklungsplans gemäß & 11 Raumpla- nungsgesetz festgestellt. Ein Bebauungsplan ist erforderlich, um die Sicherstellung insbeson- dere der nachfolgenden Raumplanungsziele gemäß $ 2 Raumplanungsgesetz weiterhin zu gewährleisten.
Die Gemeinde Vandans beabsichtigt nun, die geltenden Vorgaben zur baulichen Entwicklung (Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung) zu überprüfen und zu überarbeiten sowie die Bebauungsbestimmungen durch Verordnung eines Gesamtbebauungsplan weiterzuent-
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wickeln. Ökologische Vorgaben sollen dabei eingearbeitet werden. Angestrebt wird eine zeit- nahe Verordnung eines Gesamtbebauungsplanes bis spätestens zum Ende der Geltungs- dauer der bestehenden Bausperren. Der Prozess soll zügig gestaltet und sobald die Ergeb- nisse der Entwicklungsstudie Dorfzentrum vorliegen, begonnen werden.
Nachdem das Planungsbüro Stadtland, Bregenz, den Räumlichen Entwicklungsplanes (REP)
sowie die Quartiersentwicklung Ortszentrum begleitet, wurde von diesem ein Angebot ange- fordert.
Gemäß dem vorliegenden Angebot vom 14. März 2023 beträgt das Honorar für die Erstellung eines Gesamtbebauungsplanes 20.000,00 Euro netto (ohne MwSt.).
Es wird ersucht, zur Erstellung eines Gesamtbebauungsplanes eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss für die Auftragsvergabe an das Büro Stadtland, 6900 Bregenz, Albert- Bechtold-Weg 2/1 zu fassen.
Beschluss:
Nach einer eingehenden Beratung sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung ein- stimmig für die Erstellung eines Gesamtbebauungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Auftragsvergabe an das Büro Stadtland, 6900 Bregenz sowie die daraus resultierenden Kosten in Höhe von 20.000,00 Euro (netto).
Errichtung zweier Photovoltaik-Anlagen auf dem Gemeindeamt und dem Haus 2 beim Bildungscampus Vandans in Form einer Bürgerbeteiligungsaktion
Beschlussvorlage:
Die Energieautonomie bedarf vieler Schritte. Alle Gemeinden im Land sind gefordert, Maß- nahmen für den Klimaschutz im eigenen Wirkungsbereich umzusetzen. Die aktive Nutzung der Energieressource Sonne ist ein maßgeblicher Schritt dazu.
Klimaschutz betrifft uns alle. Eine gute Möglichkeit, mit den Bürger Innen darüber ins Gespräch zu kommen und diesen Prozess zu initiieren, bzw. weiter zu unterstützen, ist die Finanzierung von Energieprojekten als Bürgerkraftwerke. Das Motto lautet: Anlagen gemeinsam finanzie- ren, errichten und nutzen!
Mit der „Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg‘ (kurz AEEV), Geschäftsführer Patrick Domig, wurde ein Projekt, die Errichtung zweier Photovoltaik-Anlagen auf dem Ge- meindeamt und dem Haus 2 beim Bildungscampus Vandans in Form einer Bürgerbeteili- gungsaktion, ausgearbeitet. Das Gesamtprojekt umfasst eine Leistung von 116 kWp, 280 Mo- dule und einer Gesamterzeugung von ca. 95.000 kWh Ökostrom pro Jahr.
Die Kostenschätzung für beide Anlagen sieht Investitionskosten von rund 155.000,00 Euro netto, inkl. Projektierung und Bürgerbeteiligung, vor. Es kann mit ca. 20.000,00 Euro Förder- mittel (Oemag und Land für Begleitung Bürgerbeteiligung) gerechnet werden. Somit ist ein Bürgerkapital von 135.000,00 Euro netto, notwendig.
Die Bürger kaufen zur Finanzierung der Anlage einzelne Sonnenscheine (ca. 324 Stück) im Wert von 500,00 Euro. Die Rückzahlung erfolgt im Laufe von 10 Jahren in jährlichen Einkaufs- gutscheinen (Wert 60,00 Euro) der WIMO oder in bar (Wert 55,00 Euro). Pro Sonnenschein wird die Produktion von rund 290 kWh Ökostrom pro Jahr ermöglicht.
Es wird ersucht, die Errichtung zweier Photovoltaik-Anlagen zu beschließen und die „Arbeits- gemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg“ für die Projektumsetzung zu beauftragen.
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Beschluss:
Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Ing. Stefan Steininger MSc die Details über die geplante Errichtung der Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach des Gemeindeamtes und dem Haus 2 beim Bildungscampus Vandans.
Nach einer Darlegung der Zahlen, Daten und Fakten gibt Ing. Stefan Steininger MSc zu ver- stehen, dass es vom e5-Team wiederum die Empfehlung gebe, nämlich auch diese beiden PV-Anlagen in Form einer „Bürgerbeteiligungsaktion“ zu realisieren, zumal der Erfolg bei den zwei bereits durchgeführten Bürgerbeteiligungsmodellen mehr als überwältigend gewesen sei.
Armin Wachter gibt zu verstehen, dass beim Haus 2 in den kommenden Jahren eine größere Sanierung anstehen bzw. eine Aufstockung des Schulgebäudes nicht ausgeschlossen werde.
Aus diesem Grund sei es fraglich, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach Haus 2 beim Bildungscampus sinnvoll sei.
Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass bei der bevorstehenden Dachsa- nierung am Haus 2, die zukünftigen Sanierungsmaßnahmen an der Fassade mitberücksich- tigt werden. Aus heutiger Sicht sehe er keinen Bedarf für eine Aufstockung, da laut Prognosen (Sozialberichterstattung aus einem Guss — SBAEG) die Schülerzahlen in Zukunft gleichblei- ben werden. Die PV-Anlage jetzt zu errichten, sei aus ökologischen und ökonomischen Über- legungen sinnvoll und gut vertretbar.
Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass sie grundsätzlich der Er- richtung von weiteren PV-Anlagen nur beipflichten könne, allerdings sollte der Zeitpunkt für diese geplanten PV-Anlagen hinterfragt werden. Sie habe im Hinblick auf die Investitionskos- ten die Auskunft erhalten, auf das kommende Jahr 2024 abzuwarten.
Ing. Stefan Steininger gibt darauf hin zu verstehen, dass diese Thematik mit der AEEV bera- ten worden sei. Derzeit gebe es zwar eine Stagnation, jedoch sehe er bei diesem Großprojekt und auch aufgrund der bevorstehenden Dacherneuerung viele Vorteile für eine rasche Um- setzung.
Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Anwesenden so- dann einstimmig für die Errichtung der beiden PV-Anlagen auf dem Dach des Gemeindeam- tes und auf dem Dach des Haus 2 beim Bildungscampus aus und genehmigen die dafür an- fallenden Investitionskosten in Höhe von rund 155.000,00 Euro (netto).
Die Vorgehensweise soll analog, wie bei den bereits vorangegangenen Bürgerbeteiligungs- aktionen durchgeführt werden:
a) Im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells sollen örtliche Interessenten insgesamt (ca.) 324 Solarmodule (Sonnenscheine), ä 500,00 Euro, zum Mietkauf angeboten wer- den.
b) Jeder Bürger/jede Bürgerin kann im Mietkauf maximal 2 Solarmodule erwerben. Wahl- weise werden anteilige „Sonnenernte“ bzw. Rückführung in 10 Jahresraten 4 55,00 Euro in bar oder 10 Jahresraten, ä& 60,00 Euro, als WIGE-Einkaufsgutscheine angeboten.
c) Die Gemeinde Vandans als Betreiberin der Anlage mietet diese im Laufe von 10 Jahren zurück und ist nach der Vertragslaufzeit wieder alleinige Besitzerin.
Übernahme des Badebetriebes vom Rätikonbad Vandans durch die Aktivpark GmbH
Beschlussvorlage:
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17.
Der mit Herrn Norbert Lampacher, wohnhaft in 6773 Vandans, Obere Bündastraße 21, am
- 30. März 2018 abgeschlossene Pachtvertrag bezüglich dem Rätikonbad Vandans endet am
- 30. April 2023. In einem persönlichen Gespräch am 29. August 2022 hat Norbert Lampacher zu verstehen gegeben, dass er ab dem kommenden Jahr den Pachtvertrag für das Rätikon- bad nicht mehr verlängern werde.
In der Sitzung am 13. September 2022 haben sich Mitglieder des Gemeindevorstandes darauf verständigt, die weitere Verpachtung des Rätikonbades und das Restaurant neu auszuschrei- ben.
Sowohl das Rätikonbad wie auch das Restaurant sind Anfang Oktober 2022 öffentlich zum Pachten ausgeschrieben worden. Entsprechende Inserate wurden in den Vorarlberger Nach- richten, NEUE am Sonntag sowie in der WIMO geschalten. Auf die Neuverpachtungen sind außerdem durch Aushang einer Ausschreibung an der Amtstafel des Gemeindeamtes, in den „Amtlichen Mitteilungen“ der Gemeinde sowie einer Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bzw. in den sozialen Medien, Stand Montafon, Montafon Tourismus, AMS, AGM, Transgourmet, Metro, GASCHT, ... hingewiesen worden.
Innert der festgesetzten Angebotsfrist (Freitag, 25. November 2022) ist keine einzige Bewer- bung für die Pachtung des Rätikonbades eingegangen.
Aufgrund dieser Tatsache hat es intensive Gespräche mit der Aktivpark GmbH - Schruns/Tschagguns gegeben. Nach mehreren Verhandlungen konnte ein Ergebnis für die Übernahme des Badbetriebes vom Rätikonbad Vandans durch die Aktivpark GmbH erzielt werden.
Die Übernahme des Badebetriebes durch die Aktivpark GmbH erfolgt in Form einer Personal- überlassung, das heißt die Mitarbeiter werden durch die Aktivpark GmbH gestellt und der Gemeinde Vandans die tatsächlichen Personalkosten verrechnet (ca. 60.000,00 Euro). Alle Betriebskosten/Betriebsmittel werden direkt von der Gemeinde übernommen und die Infra- struktur obliegt bzw. liegt in der Verantwortung der Gemeinde. Das Bad wird von der Ge- meinde Vandans zum vereinbarten Öffnungstermin betriebsbereit an die Aktivpark GmbH übergeben. Alle Einnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten verbleiben zur Gänze bei der Gemeinde Vandans. Für die Organisation und für die Administration erhält die Aktivpark GmbH eine jährliche Pauschale von 10.000,00 Euro. Es soll dazu eine Betriebsvereinbarung auf 3 Jahre abgeschlossen werden, wobei die Aktivpark GmbH jeweils zum Saisonsende den Vertrag einseitig auflösen kann. Zudem werden die „Mitarbeiter-Benefits“ der Aktivpark GmbH mit übernommen.
Es wird ersucht, die Übernahme des Badebetriebes vom Rätikonbad Vandans durch die Ak- tivpark GmbH, Schruns/Tschagguns, zu beraten und einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Nach einer eingehenden Beratung und einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur spre- chen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich einstimmig für die Über- nahme des Badebetrieves vom Rätikonbad Vandans durch die Aktivpark GmbH, Schruns/Tschagguns aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die daraus resultieren- den Kosten sowie den Abschluss einer Betriebsvereinbarung auf 3 Jahre mit der Aktivpark GmbH, Schruns/Tschagguns.
Entscheidung zum Betrieb des Wanderbus Rellstal in der Sommersaison 2023
Beschlussvorlage:
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25. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. März 2023
In der vergangenen Wandersaison 2022 wurde der Wanderbus Rellstal vom Verkehrsunter- nehmen Wachter Autoreisen übernommen. Dazu wurde mit Wachter Autoreisen ein Ver- kehrsdienstvertrag auf 5 Jahre abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem der Vertrags- partner unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Das Verkehrsunternehmen Wachter Autoreisen, Vandans, besitzt die Konzession für die Linie 7 „Wanderbus Rellstal“ und wäre wiederum bereit, den Wanderbus „Rellstal“ auch im kom- menden Sommer zu fahren.
Mit der illwerke vkw AG wurde im letzten Jahr ein Leihvertrag auf 5 Jahre zwischen der Ge- meinde Vandans, als Entlehnerin, der illwerke vkw, als Verleiherin und Ing. Hannes Wachter abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde vereinbart, dass die Fahrzeuge in den nächsten 5 Jahren unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, jedoch die mit der Benützung verbunde- nen Kosten (Treibstoff, Schmierflüssigkeit usw. sind von der Entlehnerin (Gemeinde) zu tra- gen. Zu den letztlich anfallenden Personalkosten wird die illwerke vkw AG einen Kostenbei- trag in Höhe von 25 % leisten.
Der Kauf von Fahrkarten und sonstigen Unkosten ist noch zu berücksichtigen.
Weiters wurden folgende Kostenbeiträge im Jahr 2022 geleistet:
Alpenverein Vorarlberg 2.000,00 Euro
Heinrich-Hueter-Hütte (Pächter) 1.000,00 Euro
Alpengasthof Rellstal (Pächter) 1.000,00 Euro
Es wird ersucht, folgende Entscheidungen zu treffen:
- a) ob der Wanderbus Rellstal in der Saison 2023 gefahren werden soll,
- b) Festlegung der Betriebszeiten für die Sommersaison 2023,
- c) Festlegung der Fahrpreise für die Sommersaison 2023;
Beschluss:
Bgm. Florian Küng informiert über die letztjährige Abrechnung und über ein Gespräch mit Hannes Wachter in den vergangenen Wochen. Autoreisen Wachter habe im letzten Jahr die Lenker für den Wanderbus Rellstal bereitgestellt und dieser Betrieb habe bestens funktioniert.
Aus Sicht von Hannes Wachter sowie der Gemeinde könne der Wanderbus in dieser Form, ohne Änderungen im heurigen Jahr wiederum geführt werden.
Mag. Nadine Kasper bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, dass für Menschen mit Be- hinderung ab 70 % Invalidität, eine Begleitperson gratis befördert werden sollte. Gerade für Menschen mit Behinderung, die ohne Hilfe ihren Alltag nicht bewältigen können, gebe es zu allem auch noch zusätzliche finanzielle Aufwendungen. Dies wäre ein tolles Zeichen und die Kosten für die Gemeinde seien sicherlich überschaubar.
Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass er dem Vorschlag von Mag.
Nadine Kasper positiv gegenüber stehe und eine kostenlose Benützung für eine anwesende Begleitperson für Menschen mit Behinderung (ab 70 %) befürworte.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, sprechen sich alle Anwesenden ein- stimmig
a) für den Betrieb des Wanderbus Rellstal in der Sommersaison 2023 sowie die Übernahme der daraus resultierenden finanziellen Aufwendungen,
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18.
b) für das tägliche Fahren in der Zeit vom 01. Juli bis zum 17. September 2023 sowie für zusätzliche Wochenendfahrten am 03. + 04. Juni, 08. - 11. Juni, 17. + 18. Juni, 24. + 25.
Juni, 23. + 24. September, 30. September + 01. Oktober sowie 08. + 09. Oktober 2023,
c) die Fahrkartenpreise (Einzelfahrten) nicht zu erhöhen und genehmigen die Tarife für 2023: Normalpreis: 9,00 Euro, Spartarif: 7,00 Euro, Ermäßigter Kindertarif: 5,00 Euro,
d) für eine kostenlose Benützung für eine anwesende Begleitperson von Menschen mit Be- hinderung ab 70 % Invalidität,
aus.
Entscheidung zum Antrag vom 07. März 2023 der Firma G. Hinteregger & Söhne Bau- gesellschaft m. b. H., Bergbräuhofstraße 27, 5020 Salzburg, um vorzeitige Beendigung des Mietvertrages des ehemaligen Seniorenheims
Beschlussvorlage:
In der Gemeindevorstandssitzung am 21. April 2020 wurde die Vermietung des ehemaligen Seniorenheim Schmidt, Planggaweg, auf den Grundstücken Nr. 386/1 und Nr. 387, je GB Vandans, an die Firma G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft genehmigt.
Am 02. Juni 2020 wurde mit der Firma G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft ein Mietver- trag auf die Dauer von 43 Monaten abgeschlossen. Das Mietverhältnis endet somit am 31.
Dezember 2023.
Am 07. März 2023 wurde seitens der Firma Porr Bau GmbH (Umstrukturierung /Übernahme der Fa. Hinteregger) mitgeteilt, dass der Baufortschritt besser als ursprünglich geplant voran- schreitet und somit das Gebäude ab 01. Oktober 2023 nicht mehr benötigt wird.
Aus diesem Grund wird der Antrag auf eine vorzeitige Kündigung des bestehenden Mietver- trages vom 02. Juni 2020 gestellt, und zwar per 30. September 2023.
Es wird nun ersucht, zum vorliegenden Antrag eine Entscheidung zu treffen.
Beschluss:
In seiner Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass die Firma Hinteregger & Söhne, bisher immer ein fairer und verlässlicher Partner/Mieter gewesen sei. Es habe kaum Aufwendungen seitens der Gemeinde gegeben. Die Fa. Hinteregger habe sich in den letzten 2 % Jahren eigenständig um sämtliche Reparaturen und Sanierungen gekümmert. Er plädiere daher, dem Wunsch der Firma Hinteregger zu entsprechen und der vorzeitigen Auflösung des bestehenden Mietvertrages zu entsprechen, da der Mietbedarf ab 01. Oktober 2023 nicht mehr gegeben sei.
Nach einer Fülle von Wortmeldungen sehr kontroverser Art, sprechen sich letztlich alle An- wesenden für eine Kompromisslösung aus, und genehmigen in diesem Zusammenhang die vorzeitige Auflösung des bestehenden Mietvertrages für das ehemalige Seniorenheim per 30.
September 2023, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Mietentgeltfortzahlung bis zum 15. November 2023 (die Hälfte der drei Monatsmieten, Oktober, November und Dezem- ber 2023) erfolge.
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19. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betref-
20.
fend ein
e _ Gesetz über eine Änderung des Landes- Bildungsdirektionsgesetzes
Beschlussvorlage:
Dieser Beschluss wurde vom Landtag am 01. Februar 2023 für nicht dringlich erklärt. Er un- terliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt wer- den.
Sofern zum oben angeführten Gesetz die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch Frau Mag. Nadine Kasper spre- chen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diesen
nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unter- ziehen.
Berichte und Allfälliges
Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass
> am 27. Februar 2023 per E-Mail eine „Kooperationsvereinbarung Integrationsfachstellen“
vom Sozialsprengel - Raum Bludenz, mit der Bitte um Unterzeichnung eingelangt sei. In der Vergangenheit sei diese Kooperationsvereinbarung mit dem Stand Montafon abge- schlossen worden. Zwischenzeitlich sei diese Kooperationsvereinbarung direkt zwischen den Gemeinden und dem Sozialsprengel abgeschlossen worden. Nach Rücksprache mit dem Stand Montafon soli diese Vereinbarung bis auf weiteres von den jeweiligen Ge- meinden unterzeichnet werden. Zweck zum Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung sei die Abwicklung der regionalen Integrationsarbeit, basierend auf den Förderrichtlinien für die Koordinationsstellen für Flüchtlingswesen des Vorarlberger Sozialfonds. Bisher seien den Gemeinden dadurch keine Kosten entstanden. Er plädiere daher, diese Ver- einbarung bis auf Widerruf zu unterzeichnen. Ohne weitere Wortmeldung genehmigen die Anwesenden den Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung.
> überarbeitete Versicherungspolizzen bei der Vorarlberger Landesversicherung abge- schlossen worden seien, in denen der Versicherungsschutz erhöht worden sei. Mit der VLV habe die Gemeinde Vandans seit Jahren einen guten Partner zur Seite.
> am kommenden Samstag, 25. März 2023 die diesjährige Flurreinigung stattfinde. Er lade dazu alle Gemeindevertreter*innen herzlich ein, daran teilzunehmen.
> am 23. März 2023 von der Landesregierung die Informationen über die Gewährung bzw.
die Höhe für besondere Bedarfszuweisungen zu den Interessentenbeiträgen 2022 für die verschiedenen Projekte der Wildbach- und Lawinenverbauungen eingelangt seien. Die- sen Schreiben zufolge gebe es zu den von der Gemeinde Vandans im Jahr 2022 geleis- teten Interessentenbeiträgen für die Verbauungsprojekte „Rellsbach Unterlauf P 2017“,
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„Rellsbach P 2006“ sowie „SSS Glavadiel P 2022" weitere besondere Bedarfszuweisun- gen. Dies bedeute, dass die Gemeinde Vandans zu den vorerwähnten Verbauungspro- jekten lediglich 3 % zu den tatsächlichen Bauausgaben, leisten müsse.
Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Vbgm. Ina Bezlanovits: Am 22. März 2023 hat ein Vortrag von Dr. Michael Moosbrugger zum Thema „Demenz - eine Krankheit verstehen“ in der Rätikonhalle stattgefunden. Das In- teresse war erfreulich groß, es waren rund 130 Personen anwesend. Organisiert wurde dieser Vortrag von Anita Kesselbacher, Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, in Zusammen- arbeit mit der Caritas Vorarlberg, Herrn Thomas Hebenstreit.
Ein weiterer Vortrag wiederum von der Caritas organisiert, findet am 22. April 2023 um 09.00 Uhr zum Thema „Frühstück für Besucher*innen und Interessierte“ im Haus Montafon in Schruns statt. Es wäre erfreulich, wenn auch Interessierte aus der Gemeinde Vandans daran teilnehmen. Weitere Infos kann ich dazu gerne geben.
Walter Stampfer: Das Bild beim Rellsbach Unterlauf hinterlässt einen katastrophalen Ein- druck. Ich verstehe nicht, weshalb die Dämme nicht sofort begrünt worden sind. Gerade als Tourismusgemeinde besteht dringender Handlungsbedarf. Welche Maßnahmen sind im heu- rigen Jahr diesbezüglich geplant?
Antwort des Bürgermeisters: Im Zuge des Genehmigungsverfahren zum Verbauungspro- jekt „Rellsbach Unterlauf‘ gibt es seitens der Naturschutzanwaltschaft genaue Vorgaben, wie und in welcher Form diese Begrünung zu erfolgen hat. Detaillierte Auskünfte dazu können die Verantwortlichen der Wildbach- und Lawinenverbauung geben.
Armin Wachter: Wurde die Höhe der Selbstbehalte bei den neuen Versicherungspolizzen neu verhandelt?
Antwort des Bürgermeisters: Die Selbstbehalte sind gleichgeblieben, es wurde lediglich der Versicherungsschutz erhöht.
Walter Stampfer: Im letzten Jahr wurde ein Teilbereich der Rellstalstaße (Garantiefall) sa- niert. Der Straßenbelag im Bereich Sägewerk Erich Juen reißt wieder ein und sollte deshalb geprüft werden.
Antwort des Bürgermeisters: Ich werde mir die Situation mit Peter Scheider, Vorsitzender des Bauausschusses, vor Ort ansehen und gegebenenfalls die nötigen Schritte in die Wege leiten.
Christoph Brunold: Im Bereich des jetzigen Holzlagerplatzes des Stand Montafon (Böschis)
kommen Müllablagerungen zum Vorschein. So viel mir bekannt ist, gab es früher in diesem Bereich eine Mülldeponie.
Antwort des Bürgermeisters: Ja, dieser Bereich wurde früher als Mülldeponie genutzt. Ich werde die Situation, gemeinsam mit dem Stand Montafon, prüfen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.15 Uhr die Sitzung.
Für die Richtigkeit Der Vorsitzende:
Als Ai=.
Florian Küng, Bgm.
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