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29. Gemeindevertretungssitzung vom 16. November 2023
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … wicklung der Gemeinde Vandans vom 16. Oktober 2023 Entscheidung zum Antrag von Herrn Mag. Helmut Ganahl, Gluandistraße 12, Vandans, vom 12. April 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.000 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet‘ sowie um Rückwidmung einer Teilfläche im …
- … tatsächli- chen Nutzung Entscheidung zum Antrag von Herrn Dieter Bitschnau und Miteigentümer, Obere Venser- straße 86, Vandans, vom 06. September 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 700 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet‘ aus dem neu ge- bildeten Grundstück Nr. …
- … GB Vandans. Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Blu- denz, Oberfeldweg 6, 6700 Bludenz, vom 20. Oktober 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.866 m? von „Freifläche Freihaltegebiet‘, „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche (Wald)“ bzw. …
- … gelandet seien. Mag. Johannes Wachter bringt in seiner Wortmeldung vor, dass die gegenständliche Machbarkeitsstudie von der derzeitigen Erstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werde. Im Entwurf des Bebauungsplanes liege dieses Gebiet in der Zone „Innerbach“. Er befürworte eine rasche Auftragsvergabe für eine …
Vergabe / Ausschreibung
- … 2023, gemäß $ 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz Spiel- und Freiraumkonzept für den Schul- und Kinderbetreuungskomplex „Bildungscampus Vandans“ - Auftragsvergabe Machbarkeitsstudie einer hoteltouristischen Nutzung am Standort des „ehemaligen Senio- renheim‘ in Vandans - Auftragsvergabe Errichtung zweier …
- … Senio- renheim‘ in Vandans - Auftragsvergabe Errichtung zweier Photovoltaik-Anlagen auf dem Gemeindeamt und dem Haus 2 beim Bil- dungscampus Vandans — Auftragsvergabe Kenntnisnahme über die Beratungen des Arbeitsteams für Sicherheit der Gemeinde Vandans vom 12. Oktober 2023 Entscheidung zum Ankauf zweier Stromaggregate …
- … ohne Einwände zur Kenntnis genommen. . Spiel- und Freiraumkonzept für den Schul- und Kinderbetreuungskomplex „Bil- dungscampus Vandans“ — Auftragsvergabe Beschlussvorlage: Den Bildungscampus Vandans (Volksschule Vandans mit angeschlossenen Kleinklas- sen, Kindergarten Vandans und Kleinkindbetreuung famon) …
- … ein Spiel- und Freiraumkonzept für den Schul- und Kinderbetreuungskomplex beim Bildungscampus Vandans aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Auf- tragsvergabe an das Büro „freiraum“, Markus Burtscher, Nenzing, gemäß dem vorliegen- den Angebot vom 20. Oktober 2023 in Höhe von ca. 5.300,00 Euro (netto), bzw. …
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GEMEINDEAMT VANDANS
Verhandlungsschrift
aufgenommen am 16. November 2023 im „Foyer - Bildungscampus Vandans — Haus 1“ anläss- lich der 29. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 09. November 2023 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einbe- rufenen Sitzung teil:
Liste „Gemeinsam für Vandans‘:
Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher (bis 21.14 Uhr), Arno Saxenham- mer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Konzett sowie Heinz Scheider als Ersatzmitglied;
Liste „An frischa Loft — Parteiunabhängige Liste Vandans‘:
Markus Pfefferkorn, Ralf Engelmann, Manuel Zint (ab 19.50 Uhr, Punkt 3.), Armin Wachter, Jo- hannes Neher, Walter Stampfer und Christoph Brunold;
Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“:
Mag.? Nadine Kasper;
Entschuldigt: DI (FH) Mathias Rinderer (GFV), Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV)
Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 29. Sitzung der Gemeindevertre- tung.
Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be- grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt
die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest.
Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 28. Sitzung der Gemeindevertretung am 13.
Juli 2023
10.
11.
12.
13.
14.
13.
16.
17.
Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses, Prüfung am 11. Juli 2023, gemäß $ 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz
Spiel- und Freiraumkonzept für den Schul- und Kinderbetreuungskomplex „Bildungscampus Vandans“ - Auftragsvergabe
Machbarkeitsstudie einer hoteltouristischen Nutzung am Standort des „ehemaligen Senio- renheim‘ in Vandans - Auftragsvergabe
Errichtung zweier Photovoltaik-Anlagen auf dem Gemeindeamt und dem Haus 2 beim Bil- dungscampus Vandans — Auftragsvergabe
Kenntnisnahme über die Beratungen des Arbeitsteams für Sicherheit der Gemeinde Vandans vom 12. Oktober 2023
Entscheidung zum Ankauf zweier Stromaggregate für die Notversorgung der Ortsfeuerwehr Vandans und dem Gemeindeamt Vandans
Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans vom 23. Oktober 2023
Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeent- wicklung der Gemeinde Vandans vom 16. Oktober 2023
Entscheidung zum Antrag von Herrn Mag. Helmut Ganahl, Gluandistraße 12, Vandans, vom
12. April 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.000 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet‘ sowie um Rückwidmung einer Teilfläche im Aus- maß von ca. 1.000 m? von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Freifläche Freihaltegebiet‘ aus dem Grundstück Nr. 1803/2, GB Vandans.
Entscheidung zum Antrag der illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, vom 16.
August 2023 um Widmung der Parkplätze bei der Golmerbahn entsprechend der tatsächli- chen Nutzung
Entscheidung zum Antrag von Herrn Dieter Bitschnau und Miteigentümer, Obere Venser- straße 86, Vandans, vom 06. September 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 700 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet‘ aus dem neu ge- bildeten Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans.
Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Blu- denz, Oberfeldweg 6, 6700 Bludenz, vom 20. Oktober 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.866 m? von „Freifläche Freihaltegebiet‘, „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche (Wald)“ bzw. „Verkehrsflächen Straßen“ in „Vorbehaltsfläche (WLV-Bauhof) — Bauflä- che Betriebsgebiet — Kategorie 1“ aus den Grundstücken Nr. 353/5, Nr. 450/4, Nr. 450/5, Nr.
2229 und Nr. .192, GB Vandans
Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2024 Darlehensaufnahme — Umbau Bildungscampus Vandans und Ankauf Tanklöschfahrzeug
Kenntnisnahme der Petition — Menschenrechte und Grundfreiheiten erhalten, gemäß $ 25 Gemeindegesetz
Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend
ein
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
e _ Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Lan- desgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen
e _ Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes
e Gesetz über eine Änderung des Landes- Abfallwirtschaftsgesetzes
® _ Gesetz über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes
e Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes
«e Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerstän-
den - Sammelgesetz
18. Berichte und Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 28. Sitzung der Gemeindevertre- tung am 13. Juli 2023
Beschlussvorlage:
Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeinde- vertretung eine Verhandlungsschrift zu führen.
Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktio- nen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Ein- wendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Ein- wendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt.
Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeinde- vertretung am 13. Juli 2023 zu genehmigen.
Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.
Juli 2023, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
2. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses, Prüfung am 11. Juli 2023, gemäß $ 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz
Beschlussvorlage:
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Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 11. Juli 2023 gemäß $ 52 Ge- meindegesetz eine Prüfung der Gebarung bzw. des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2022 vorgenommen.
Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden, Mag. Nadine Kasper, persönlich am 13. September 2023 im Gemeindeamt Vandans übergeben.
Zum Bericht des Prüfungsausschusses wird in dem angeschlossenen Schreiben vom 09.
November 2023 gemäß $ 52 Abs. 4 GG Stellung genommen.
Kenntnisnahme:
Die vom Bürgermeister verfasste Stellungnahme ist allen Damen und Herren der Ge- meindevertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung am 10. November 2023 schrift- lich ergangen. Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet.
Wie der Stellungnahme entnommen werden kann, ist der Prüfung folgende Tagesord- nung zugrunde gelegen:
- 1. _ Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2022
- 2. Berichte und Alifälliges
Nachdem keine Frage und keine Wortmeldungen erfolgen, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
. Spiel- und Freiraumkonzept für den Schul- und Kinderbetreuungskomplex „Bil- dungscampus Vandans“ — Auftragsvergabe
Beschlussvorlage:
Den Bildungscampus Vandans (Volksschule Vandans mit angeschlossenen Kleinklas- sen, Kindergarten Vandans und Kleinkindbetreuung famon) besuchen mittlerweile über 200 Kinder ab einem Alter von 1,5 Jahren. Diese große Anzahl an Kindern können beim bestehenden veralteten Spielplatz nicht mehr ohne Nutzungskonflikte abgewickelt wer- den.
Bereits im Jahr 2014 wurde ein Konzept „Schul FreiRaum Vandans“ für einen attraktiven Außenraum/Freiraum vom Büro für „Spiel Räume, Günter Weiskopf‘ ausgearbeitet. Da mittlerweile eine Kleinkindbetreuung beim „Bildungscampus Vandans“ errichtet wurde und dadurch die Kinderzahlen sowie die Anforderungen an den Spielplatz stark gestiegen sind, gilt es diesen Freiraum neu zu gestalten bzw. umzubauen.
Gemäß dem Vorarlberger Spielraumgesetz fördert das Land Vorarlberg Spielplätze, wenn sie öffentlich zugänglich sind und bei der Erstellung des Spielraumkonzepts hat die Gemeinde die Mitwirkung der Bevölkerung, insbesondere der Kinder zu gewährleisten.
Aus diesem Grund wurde ein Angebot beim Büro „freiraum‘“, Ing. Markus Burtscher, 6710 Nenzing eingeholt.
Es wird ersucht, eine Entscheidung über das beigelegte Angebot vom Büro „freiraum“, Ing. Markus Burtscher, 6710 Nenzing zu treffen.
Beschluss:
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Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden sprechen sich alle Anwe- senden für ein Spiel- und Freiraumkonzept für den Schul- und Kinderbetreuungskomplex beim Bildungscampus Vandans aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Auf- tragsvergabe an das Büro „freiraum“, Markus Burtscher, Nenzing, gemäß dem vorliegen- den Angebot vom 20. Oktober 2023 in Höhe von ca. 5.300,00 Euro (netto), bzw. 90,00 €/Std. (netto) aus. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Stundenaufwand und Mehrstunden werden nur nach Vereinbarung beauftragt.
. Machbarkeitsstudie einer hoteltouristischen Nutzung am Standort des „ehemali- gen Seniorenheim“ in Vandans - Auftragsvergabe
Beschlussvorlage:
Seit Jahren bemüht sich die Gemeinde Vandans um eine hoteltouristische Nutzung am Standort des „ehemaligen Seniorenheim“ in Vandans. Dazu wurden auch bereits viele Gespräche mit Investoren geführt und entsprechende Projekte gelangten aus diversen Gründen nie zur Umsetzung.
Das ehemalige Seniorenheim an der Skipiste wurde von der Gemeinde Vandans als Flä- che für touristische Nutzung identifiziert. Das Arbeitsteam für Tourismus hat sich für eine Prüfung einer möglichen touristischen Nutzung ausgesprochen. Dazu soll das Büro Kohl & Partner GmbH, 6020 Innsbruck mit seiner touristischen Expertise eine klare Umset- zungsempfehlung zu Konzept und Betreiber erarbeiten. Kohl & Partner hat bereits einen Beherbergungsmasterplan für das Montafon sowie Nutzungsalternativen im Talstations- bereich der Golmerbahn in Vandans erarbeitet, an denen angeknüpft werden soll.
Es wird ersucht, eine Entscheidung über das beigelegte Angebot von Kohl & Partner GmbH, 6020 Innsbruck, zu treffen.
Beschluss:
In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass es in den vergangenen Jahren einige Interessenten für dieses Objekt gegeben habe, allerdings sei es nie zu einem Ver- tragsabschluss bzw. zu einer zufriedenstellenden Lösung gekommen. Seit geraumer Zeit werde über eine touristische Nutzung diskutiert. In der Sitzung der Arbeitsgruppe für Tou- rismus am 27. März 2023 sei unter anderem über eine Nachnutzung des ehemaligen Seniorenheimes diskutiert worden. Er wolle nun deshalb das Wort an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Tourismus, nämlich Mag. Christian Egele, übergeben.
Mag. Christian Egele erinnert einleitend, dass die Firma Porr (Hinteregger & Söhne) die- ses Objekt im Juni 2020 als Unterkunft für ihre Mitarbeiter für das Bauvorhaben im Ro- dund gepachtet habe, dieser Pachtvertrag habe am 15. November 2023 geendet. In den vergangenen Jahren seien — wie bereits vom Bürgermeister erwähnt - Gespräche mit potenziellen Projektentwicklern und Investoren geführt worden. Bei diesen Gesprächen habe es öfters unterschiedliche Interessen zwischen Investoren und Gemeinde gegeben.
Bevor weitere konkrete Gespräche mit möglichen Partnern geführt werden können, be- nötige es seitens der Gemeinde eine Grundlagel/ein klares Zielbild, welche Arten der tou- ristischen Nutzung von der Gemeinde angestrebt werden sollen. Erst wenn dieses Ziel- bild fertiggestellt worden sei, könne mit der Suche nach Investoren begonnen werden.
Die Firma Kohl & Partner GmbH aus Innsbruck habe im Auftrag von Montafon Tourismus einen Beherbergungsmasterplan 2030 ausgearbeitet. Im Zuge dieses Masterplanes sei auch die Fläche beim ehemaligen Seniorenheim Schmidt in eine erste Standort-Analyse
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miteinbezogen und als Standort mit Potenzial identifiziert worden. Gemeinsam mit Mon- tafon Tourismus könnten die jeweiligen Gemeinden in einer 2. Phase Detail-Analysen für einzelne Standorte beauftragen. Zudem habe die Golm-Silvretta-Lünersee Tourismus GmbH für den Standort Golmerbahn ebenfalls die Firma Kohl & Partner GmbH beauf- tragt.
Mag. Christian Egele gibt weiters zu verstehen, dass sich die Projektbegleitung durch Kohl & Partner in drei Phasen unterteile, basierend auf eine Grundsatzentscheidung, er- weiterbar durch optionaler Umsetzungsbegleitung (Phase 2) sowie Businessplan und letztlich Phase 3 - Begleitung Investoren/Betreibersuche. Die Phase 1 stelle mit der Auf- bereitung der konzeptionellen & wirtschaftlichen Vorprüfung die Basis dar. Das Ergebnis sei die grundsätzliche Prüfung der Machbarkeit einer touristischen Nutzung des Areals samt konkreter Umsetzungsempfehlung mit Anforderungsprofil für die nächsten Schritte.
Die Kosten für die „Phase 1" betragen 10.800,00 Euro (netto). Von der Montafon Touris- mus GmbH gebe es bereits eine Zusage für eine Kostenbeteiligung in Höhe von 5.000,00 Euro. In der Sitzung der Arbeitsgruppe für Tourismus sei die Projektbegleitung durch die Firma Kohl & Partner einstimmig befürwortet sowie mit der Phase 1 zu starten, empfohlen worden.
Bgm. Florian Küng gibt neuerlich zu verstehen, dass bisher nur Gespräche mit Investoren geführt worden seien, ohne Zielbild - ohne Grundlage, seitens der Gemeinde. Erst wenn die Grundlagenerhebung abgeschlossen worden sei und feststehe, welche Möglichkeiten und Chancen es an diesem Standort gebe bzw. klar sei, was die Gemeinde hinkünftig für/an diesem Standort sich vorstelle, könne im nächsten Schritt mit der Suche nach In- verstoren und Betreiber gestartet bzw. konstruktive Gespräche geführt werden.
Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass seine Fraktion dieser Auftragsvergabe skeptisch gegenüber stehe. Zum einen werde derzeit ein Bebauungs- plan erarbeitet und zum anderen habe die Gemeinde schon etliche solcher Studien in Auftrag gegeben, die letztlich nur in irgendeiner Schublade gelandet seien.
Mag. Johannes Wachter bringt in seiner Wortmeldung vor, dass die gegenständliche Machbarkeitsstudie von der derzeitigen Erstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werde. Im Entwurf des Bebauungsplanes liege dieses Gebiet in der Zone „Innerbach“. Er befürworte eine rasche Auftragsvergabe für eine Grundlagenerhebung, damit weitere Schritte gesetzt werden können.
Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden mit 18 : 4 Stimmen für die Auftragsvergabe einer Machbarkeitsstudie (Projektbegleitung Phase 1) an die Kohl & Partner GmbH, Innsbruck, aus und genehmigen in diesem Zu- sammenhang die Kosten in Höhe von 10.800,00 Euro (netto und ohne Spesen), gemäß dem Angebot vom 24. Oktober 2023.
Von der Montafon Tourismus GmbH wird für die gegenständliche Projektbegleitung „Phase 1“ ein Kostenbeitrag in Höhe von 5.000,00 Euro gewährt.
. Errichtung zweier Photovoltaik-Anlagen auf dem Gemeindeamt und dem Haus 2 beim Bildungscampus Vandans - Auftragsvergabe
Beschlussvorlage:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. März 2023 wurde einstimmig der Be- schluss für die Errichtung der beiden PV-Anlagen auf dem Dach des Gemeindeamtes
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und auf dem Dach des Haus 2 beim Bildungscampus gefasst und in diesem Zusammen- hang die dafür anfallenden Investitionskosten in Höhe von rund 155.000,00 Euro (netto)
genehmigt.
Die Vorgehensweise soll analog, wie bei den bereits vorangegangenen Bürgerbeteili- gungsaktionen durchgeführt werden:
a) Im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells sollen örtliche Interessenten insgesamt (ca.) 324 Solarmodule (Sonnenscheine), & 500,00 Euro, zum Mietkauf angeboten werden.
b) Jeder Bürger/jede Bürgerin kann im Mietkauf maximal 2 Solarmodule erwerben.
Wahlweise werden anteilige „Sonnenernte“ bzw. Rückführung in 10 Jahresraten ä 55,00 Euro in bar oder 10 Jahresraten, & 60,00 Euro, als WIGE-Einkaufsgutscheine angeboten.
c) Die Gemeinde Vandans als Betreiberin der Anlage mietet diese im Laufe von 10 Jahren zurück und ist nach der Vertragslaufzeit wieder alleinige Besitzerin.
Zur Projektabwicklung wurde die Arbeitsgemeinschaft ERNEUERBARE ENERGIE Vor- arlberg AEEV, 6861 Alberschwende beauftragt. Von diesen wurden die PV-Anlagen aus- geschrieben und eine Vergabeempfehlung ausgearbeitet. Laut dieser Vergabeempfeh- lung liegen die Investitionskosten bei rund 198.519,00 Euro (netto), ohne bauseitige Leis- tungen (z. B. Schneesicherung, Umbau Funkantenne usw.).
Es wird ersucht, der Vergabeempfehlung zur Errichtung zweier Photovoltaik-Anlagen auf dem Gemeindeamt und dem Haus 2 beim Bildungscampus Vandans zuzustimmen bzw.
die damit verbundenen Kosten zu genehmigen.
Beschluss:
Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Ing. Stefan Steininger die Kostenerhöhung für die geplanten beiden PV-Anlagen gegenüber dem Frühjahr 2023. Begründet wird diese durch den Mehraufwand beim Dach des Gemeindeamtes für die Anbringung der PV-Mo- dule sowie den weit aufwendigeren Umbau im AC/Bereich (AC = Abkürzung für „Alter- nating Current“ - elektrischer Strom, der periodisch die Richtung wechselt). Weiters muss die Anschlussleitung zum Trafo des Mittelspannungsnetzes erneuert werden. In diesem Zuge werde auch ein Anschlusspunkt für die Blackout-Vorsorge geschaffen, damit im Ernstfall auch ein Notstromaggregat angeschlossen werden könne.
Weiters informiert Stefan Steininger, dass von drei Firmen Angebote vorliegend seien.
Die Arbeitsgemeinschaft AEEV habe diese geprüft und der Gemeinde die Empfehlung ausgesprochen, den Auftrag an die Montafonerbahn AG, Schruns, als Bestbieterin zu vergeben.
Er schlage vor, dass aufgrund dieser Preiserhöhung, die Anzahl der „Sonnenscheine“
erhöht werden sollen.
Arno Saxenhammer möchte in Erfahrung bringen, wann diese Angebote eingeholt wor- den seien. Seinem Wissen nach seien die Preise für PV-Module, Wechselrichter etc. am Sinken. Er plädiere daher, weitere bzw. aktuelle Angebote einzuholen, um einen besse- ren Preis zu erzielen.
Ing. Stefan Steininger gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass die Angebote im Juli 2023 gelegt worden seien. Die Montafonerbahn AG sei mit den Elektroinstallationen im Ge-
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meindeamt und im Bildungscampus vertraut. Von der AEEV seien die PV-Anlagen öffent- lich ausgeschrieben und in weiterer Folge die Vergabe an die Montafonerbahn AG, Schruns, empfohlen worden.
Walter Stampfer regt an, dass bei den Elektroumbauten eine Außensteckdose beim Ge- meindeamt berücksichtigt werden soll. Jedes Jahr werde von der Montafonerbahn AG ein provisorischer Elektroverteiler für den Adventmarkt errichtet, die Kosten für dieses Provisorium seien beachtlich. Im Zuge der Errichtung der PV-Anlage und den damit ver- bundenen elektrischen Umbaumaßnahmen ginge dies in einem.
Stefan Steininger bedankt sich für diese Anregung und gibt zu verstehen, dass er die Errichtung einer Außensteckdose prüfen lassen werde.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, sprechen sich alle Damen und Herren neuerlich einstimmig für die Errichtung zweier Photovoltaikanlagen auf dem Gemeinde- amt und dem „Haus 2“ beim Bildungscampus aus und genehmigen in diesem Zusam- menhang die Auftragsvergabe an die Montafonerbahn AG, Schruns, mit einer Auftrags- summe von insgesamt 198.519,00 Euro (netto), ohne bauseitige Leistungen (z. B.
Schneesicherung, Umbau Funkantenne usw.).
. Kenntnisnahme über die Beratungen des Arbeitsteams für Sicherheit _der Ge- meinde Vandans vom 12. Oktober 2023
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 12. Oktober 2023 hat sich das Arbeitsteam für Sicherheit mit folgender
Tagesordnung auseinandergesetzt:
1. Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung des Arbeitsteams der Gemeinde Vandans für Sicherheit vom 22. Februar 2023
2. Vorstellung Quartiersentwicklungskonzept und Diplomarbeit Sicherheitszentrum
2023 sowie Besprechung über die weitere Vorgehensweise
Blackout-Vorsorge: Notstromversorgung Feuerwehrgerätehaus und Gemeindeamt
Allfälliges aus den Rettungsorganisationen
Katastrophenschutzplanung der Gemeinde Vandans und Gemeindeeinsatzleitung
ao an» w
Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
In seiner Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass das Protokoll über die besagte Sitzung des Arbeitsteams für Sicherheit allen Gemeindevertretern bereits zuge- stellt worden sei.
In weiterer Folge gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass im Zuge des Planungsver-
fahrens Quartiersentwicklungskonzept „Kooperative Planungsverfahren — Ortszentrum Vandans“ der geplante Standort für ein neues Feuerwehrhaus an der Bahnhofstraße von
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
allen Beteiligten besichtigt und eingehend beraten worden sei. Von den Projektbeteiligten sei die Meinung vertreten worden, dass die Arbeit jeder Ortsfeuerwehr wichtig sei und ein Feuerwehrhaus ins Ortszentrum gehöre. Aus diesem Grund soll am jetzigen Standort festgehalten werden. Des Weiteren habe das kooperative Planungsverfahren ergeben, diese bestehende Grünzone an der Bahnhofstraße — entlang der Ill zu belassen und nicht weiter zu bebauen. Dieses vorliegende Ergebnis der Quartierentwicklung sei ernst zu nehmen, stelle jedoch nur ein Rahmenplan für die Zentrumsentwicklung und keine De- tailprüfung eines Standortes dar. Aus diesem Grunde habe er nach dieser Sitzung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um abzuklären, ob sich der jetzige Standort für einen Neubau Feuerwehrhaus bzw. Sicherheitszentrum eigne oder auch nicht.
Sobald diese Machbarkeitsstudie vorliegend sei, werde es ein gemeinsames Gespräch mit den Verantwortlichen der Ortsfeuerwehr und der Bergrettung - Ortsstelle Vandans geben.
Des Weiteren informiert Bgm. Florian Küng über die Diplomarbeit von den Maturantinnen Annabel Schwarzmann, Anna-Katharina Löwenstrom und Emilie Sezer von der HTL Rankweil, Fachrichtung Bautechnik, die für ihre Diplomarbeit den „Neubau Sicherheits- zentrum Vandans“ an der Bahnhofstraße ausgewählt haben. Dieses Ergebnis sei äußerst interessant und erfreulich, obwohl das „Kooperative Planungsverfahren - Quartiersent- wicklungskonzept“ diesen Standort an der Bahnhofstraße nicht mehr vorsehe, könne aus der Diplomarbeit wichtige Informationen gewonnen werden. Abschließend gibt er zu ver- stehen, dass die Schülerinnen für diese Diplomarbeit den 1. Platz beim österreichischen Enternit Preis erzielt haben.
Nach diesen Erläuterungen durch Bgm. Florian Küng werden die Beratungen des Arbeits- teams für Sicherheit vom 12. Oktober 2023 ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.
. Entscheidung zum Ankauf zweier Stromaggregate für die Notversorgung der Orts- feuerwehr Vandans und dem Gemeindeamt Vandans
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 12. Oktober 2023 hat sich das Arbeitsteam für Sicherheit der Gemeinde Vandans unter dem Tagesordnungspunkt 3. mit der Blackout-Vorsorge, Notstromversor- gung Feuerwehrgerätehaus und Gemeindeamt auseinandergesetzt.
Nach Prüfung der vorliegenden Angebote der Firmen Elcos, Grunello (Italien), m-technik GmbH, 6105 Leutasch und TOPLAK GmbH & Co KG, 2120 Obersdorf, sei die Firma „m- technik GmbH, 6105 Leutasch, Billigst- und Bestbieterin. Alle Anwesenden des Arbeits- teams für Sicherheit haben sich für die Anschaffung von zwei Stromaggregaten mit einer Leistung von 60 KVA und einer Leistung von 20 kVA ausgesprochen und der Gemeinde- vertretung empfohlen, die beiden Stromerzeuger für die Blackout-Vorsorge anzuschaf- fen.
Gemäß dem aktuellen Angebot vom 17. Oktober 2023 der Firma „m-technik GmbH", Leu- eutasch werden folgende Stromerzeuger angeboten:
ELCOS GE.AI3A.066/060.RB+011
mit einer Leistung von 60 kVA zum Preis von 49.900,00 Euro (netto, -3 % Skonto)
ELCOS FE.YAS5.022/020.RB+011
mit einer Leistung von 20 kVA zum Preis von 26.490,00 Euro (netto, -3% Skonto)
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
Optionen:
3-Jahres-Wartungsvertrag für 60 KVA-Aggregat zum Preis von 1.190,00 Euro (netto/jähr-
lich)
3-Jahres-Wartungsvertrag für 20 KVA-Aggregat zum Preis von 950,00 Euro (netto/jähr- lich)
Die Anschaffungskosten für die beiden Stromerzeuger sollen im Voranschlag 2024 be- rücksichtigt werden.
Es wird ersucht, eine Entscheidung zum Kauf zweier Stromaggregate für die Notstrom- versorgung der Ortsfeuerwehr Vandans und für das Gemeindeamt Vandans zu treffen.
Beschluss:
In seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass die drei vorliegenden Ange- bote intern geprüft und auch in der Sitzung des Arbeitsteams für Sicherheit eingehend beraten worden seien. Zu den Anschaffungskosten gebe es voraussichtlich 25 - 30 % Fördermittel aus dem Katastrophenfonds.
Armin Wachter bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass die Anschaffungskos- ten der vorliegenden Angebote sehr hoch seien. Der Preis auf dem freien Markt bzw. ein Baustellen-Notstromaggregat sei um ein Vielfaches günstiger als die angebotenen Ag- gregate.
Bgm. Florian Küng gibt daraufhin zu verstehen, dass für die Blackout-Vorsorge nicht je- des Aggregat verwendet werden könne. Die angebotenen Geräte seien zwar teurer als ein Baustellen-Notstromaggregat, jedoch seien diese mit einem Spannungsregler und einer Hauseinspeisung ausgestattet. Für die Notstromversorgung würden sich nur Ag- gregate eignen, die diese Voraussetzungen erfüllen, damit die IT-Infrastruktur sicher ohne Netzschwankungen betrieben werden kann.
Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden mit 21:1 Gegenstimme für die Anschaffung der nachstehenden Notstromaggregate incl.
Wartungsvertrag aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die daraus resultieren- den Kosten:
1. Fabrikat: ELCOS GE.AI3A.066/060.RB+011
mit einer Leistung von 60 kVA zum Preis von 49.900,00 Euro (netto, -3 % Skonto)
+ 3-Jahres-Wartungsvertrag zum Preis von 1.190,00 Euro (netto/jährlich)
2. Fabrikat: ELCOS FE.YAS5.022/020.RB+011
mit einer Leistung von 20 KVA zum Preis von 26.490,00 Euro (netto, -3% Skonto)
+ 3-Jahres-Wartungsvertrag zum Preis von 950,00 Euro (netto/jährlich)
gemäß dem Angebot vom 17. Oktober 2023 der Firma „m-technik GmbH", Leutasch.
Die Anschaffungskosten für die beiden Stromerzeuger sollen im Voranschlag 2024 be- rücksichtigt werden.
. Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans vom 23. Oktober 2023
Beschlussvorlage:
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
In der Sitzung am 23. Oktober 2023 hat sich das Veranstaltungsteam Kultur mit folgen- der Tagesordnung auseinandergesetzt:
1. Rückblick auf abgehaltene Veranstaltungen
2. Organisation Adventfenster 2023
3: Vorschau auf das kommende Jahr 2024
4. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Heinz Scheider, als Vorsitzender des Veranstaltungsteam Kultur, über den Inhalt und deren Beratungen in der Sitzung am 23.
Oktober 2023.
Heinz Scheider gibt einleitend zu verstehen, dass die geplante Veranstaltung „Hanskaspars Enkel“ am 10. November 2023 kurzfristig abgesagt worden sei, da das Interesse nicht gegeben war. Für das Kabarett „Buggla“ mit Markus Lins und Manfred Kräutler am 09. Dezember 2023 seien die Vorverkaufszahlen sehr erfreulich. Auch die
Aktion „Adventfenster 2023* werde wieder sehr gut in der Bevölkerung angenommen.
Nach dieser eingehenden Erläuterung durch Herrn Heinz Scheider werden die Beratun- gen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.
. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Raumplanung und Ge- meindeentwicklung der Gemeinde Vandans vom 16. Oktober 2023
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 16. Oktober 2023 hat sich der Ausschuss für Raumplanung und Ge- meindeentwicklung der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinanderge- setzt:
1. _ Genehmigung der Protokolle über die 6. Sitzung des Ausschusses für Raumpla- nung und Gemeindeentwicklung am 20. September 2022 und über die 7. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung am 28. November 2022
2. _ Stellungnahme zum Antrag von Herrn Mag. Helmut Ganahl, Vandans, vom 12. April 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.000 m? von ‚Freifläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche-Wohngebiet‘ sowie um Rückwidmung einer Teilflä- che im Ausmaß von ca. 1.000 m? von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Freifläche Frei- haltegebiet“ aus dem Grundstück Nr. 1803/2, GB Vandans
3. _ Stellungnahme zum Antrag der illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, vom 16. August 2023 um Widmung der Parkplätze bei der Golmerbahn entspre- chend der tatsächlichen Nutzung
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
10.
4. Stellungnahme zum Antrag von Herrn Dieter Bitschnau und Miteigentümer, Vandans, vom 06. September 2023 um Umwidmung einer Teiifläche im Ausmaß von ca. 700 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans
5. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
In seiner Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass das Protokoll über die besagte Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl.
Verkehr) allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden sei.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 16. Oktober 2023 zur Kenntnis genom- men.
Entscheidung zum Antrag von Herrn Mag. Helmut Ganahl, Vandans, vom 12. April 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.000 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie um Rückwidmung einer Teilflä- che im Ausmaß von ca. 1.000 m? von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Freifläche Frei- haltegebiet“ aus dem Grundstück Nr. 1803/2, GB Vandans
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 16. Oktober 2023 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) einstimmig gegen eine Genehmigung des vorliegenden Antrages ausgesprochen.
Die vom Antragsteller gewünschte Änderung des Flächenwidmungsplanes (in Baufläche)
entspricht nach Abwägung aller berührter Interessen nicht den Zielsetzungen gemäß $ 2 des Raumplanungsgesetzes.
Nach Auffassung der anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses sind die raumplanerischen Voraussetzungen für die nordseitige Ausweitung des Flächenwid- mungsplanes von „Freifläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche Wohngebiet‘ nicht gegeben und haben der Gemeindevertretung deshalb empfohlen, den eingebrachten Änderungs- vorschlag zum Flächenwidmungsplan abzulehnen, da die Voraussetzungen für eine ent- sprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen.
Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumpla- nungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwid- mungsplanes im Entwurf zu beschließen.
Das Protokoll über die 9. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeent- wicklung vom 16. Oktober 2023 wurde bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt.
Beschluss:
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
Antrag vom 12. April 2023:
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstückes Nr. 1803/2, GB Vandans, im Aus- maß von ca. 1.000 m?, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ sowie Rückwidmung von „Baufläche Wohngebiet“ in „Freifläche Freihaltegebiet‘ im Ausmaß von ca. 1.000 m?.
Sachverhalt:
Das Grundstück Nr. 1803/2 steht im Eigentum von Mag. Helmut Ganahl. Laut Grund- stückdatenbank weist dieses eine Fläche von 3.858 m? auf und liegt in der Parzelle „Au- Rervens“. ,
Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist eine Teilfläche vom Grundstück Nr. 1803/2 im Ausmaß von ca. 2.000 m? als „Freifläche Freihaltegebiet“
(nordseitig) und die südseitige Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.858 m? als „Baufläche Wohngebiet‘ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen.
Der Antragsteller plant - gemeinsam mit seinen Töchtern - den bestehenden Stall umzu- bauen und ggf. zu erweitern.
Der gegenständliche Bereich befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der „Randlage“ mit einer Baunutzungszahl von 50.
Das Grundstück Nr. 1803/2 ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans als auch an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans ange- schlossen.
Derzeit wird von der Gemeinde Vandans der Räumliche Entwicklungsplan ausgearbeitet.
Die geplante Erweiterung des Stallgebäudes liegt in „Freifläche Freihaltegebiet‘ und be- findet sich am Siedlungsrand.
Stellungnahme der Anrainer:
Die Stellungnahmen der Anrainer wurden bis dato nicht eingeholt.
Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 16. Oktober 2023:
Derzeit wird von der Gemeinde Vandans der Räumliche Entwicklungsplan (REP) ausge- arbeitet. Da die geplante Erweiterung des Stallgebäudes in „Freifläche Freihaltegebiet“
liegt und dieser sich im REP-Entwurf am Siedlungsrand befindet, wird dieses Ansuchen von den Anwesenden als sehr kritisch angesehen. Gemäß 8 2 Abs. 2 lit. ades Raumpla- nungsgesetzes ist unter anderem ein Ziel der Raumplanung die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, besonders für Wohnen, Wirtschaft und Arbeit, einschließlich der Sicherung von Flächen für die Landwirtschaft unter beson- derer Berücksichtigung der bodenabhängigen Lebensmittelerzeugung. Mit dem Grund und Boden ist gem. $ 2 Abs. 3 lit. a haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bau- flächen bodensparend zu nutzen und weiters sollen gem. $ 2 Abs. 3 lit. c die natürlichen und naturnahen Landschaftsteile, die Freiräume für die Landwirtschaft und die Naherho- lung erhalten bleiben. Gemäß $ 2 Abs. 3 lit. h hat die Siedlungsentwicklung nach innen zu erfolgen, die äußeren Siedlungsränder sollen nicht weiter ausgedehnt werden. Bei der Raumplanung sind aber gemäß $ 3 alle berührten Interessen unter Berücksichtigung der im $ 2 angeführten Ziele so gegeneinander abzuwägen, dass sie dem Gesamt-wohl der Bevölkerung am besten entspricht.
Die vom Antragsteller gewünschte Änderung des Flächenwidmungsplanes (in Baufläche)
entspricht nach Abwägung aller berührter Interessen nicht den Zielsetzungen gemäß 8 2 des Raumplanungsgesetzes.
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
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Nach Auffassung der anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses sind die raumplanerischen Voraussetzungen für die nordseitige Ausweitung des Flächenwid- mungsplanes von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet" nicht gegeben und empfehlen der Gemeindevertretung deshalb, den eingebrachten Änderungsvor- schlag zum Flächenwidmungsplan abzulehnen, da die Voraussetzungen für eine ent- sprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen.
Beschluss der Gemeindevertretung:
Nach eingehender Erläuterung des Antrages von Herrn Mag. Helmut Ganahl und Ausei- nandersetzung der berührten Interessen, sprechen sich die Anwesenden einstimmig da- für aus, der Empfehlung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung Folge zu leisten und den Antrag vom 12. April 2023 von Herrn Mag. Helmut Ganahl, auf Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1803/2, GB Vandans, im Ausmaß von ca. 1.000 m?, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ sowie Rück- widmung von „Baufläche Wohngebiet“ in „Freifläche Freihaltegebiet‘ im Ausmaß von ca.
1.000 m?, aus den vorerwähnten Gründen abzulehnen.
Mag. Nadine Kasper hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Ab- stimmung selber teilgenommen.
Entscheidung zum Antrag der illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, vom 16. August 2023 um Widmung der Parkplätze bei der Golmerbahn entspre- chend der tatsächlichen Nutzung
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 16. Oktober 2023 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) einstimmig gegen eine Umwidmung bzw. für eine Vertragung des vorliegenden Antrages ausgesprochen.
Begründet wurde diese Vertagung von den Ausschussmitgliedern damit, dass die gegen- ständlichen Teilflächen derzeit vom Landesvermessungsamt eingemessen werden. So- bald diese Vermessungsarbeiten durchgeführt worden sind, wird es zu einigen Tausch- flächen kommen bzw. werden sich die Eigentumsverhältnisse entsprechend den tatsäch- lichen Verhältnissen verändern. Im Anschluss sollen die grundbücherliche Eintragungen erfolgen. Nachdem diese Schritte noch offen sind bzw. die zukünftigen Widmungsgren- zen noch nicht festgelegt sind, haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumpla- nung und Gemeindeentwicklung gegen eine Umwidmung ausgesprochen. Zudem wider- spricht der vorliegende Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes teilweise dem derzeit gültigen REK Innerbach-Rodund.
Aus den vorerwähnten Gründen wird der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, den vorliegenden Antrag der illwerke vkw AG vom 16. August 2023, um Widmung der Parkplätze bei der Golmerbahn zu vertagen und erst nach Abschluss der Vermessungs- arbeiten bzw. erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen (Zustimmung aller betroffener Eigentümer auf die sich die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht, rechtsgültige Vermessung und Übereinstimmung mit dem derzeit gültigen REK Innerbach-Rodund)
eine Entscheidung zu treffen.
Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumpla- nungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwid- mungsplanes im Entwurf zu beschließen.
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Das Protokoll über die 9. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeent- wicklung vom 16. Oktober 2023 wurde bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt.
Beschluss:
Antrag vom 16. August 2023:
Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 443/1, Nr. 2194/4, Nr. 440, Nr. 2194/3, Nr. 439, Nr. 436, Nr. 2220, Nr. 732, Nr. 2193/3, Nr. 2193/1, Nr. 450/3, Nr. 677 in „FS (Parkplatz)“ im Gesamtausmaß von 11.135 m?, je GB Vandans.
Sachverhalt:
Die oben angeführten Grundstücke Nr. 443/1, Nr. 440, Nr. 439, Nr. 677 befinden sich im Eigentum der illwerke vkw AG, die Grundstücke Nr. 436, Nr. 732, Nr. 450/3 sind im Ei- gentum der Republik Österreich (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus - Wildbach- und Lawinenverbauung), das Grundstück Nr. 2220 ist im Eigentum der Repub- lik Österreich - öffentliches Wassergut, die Grundstücke Nr. 2193/1 u Nr. 2193/3 sind im Eigentum vom Land Vorarlberg (Landesstraßenverwaltung) und die Grundstücke Nr.
2194/4 u. Nr. 2194/3 sind im Eigentum der Gemeinde Vandans.
Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr.
443/1 als „FS Parkplatz“, „FF“ und „VS“, das Grundstück Nr. 2194/4 als „VS“, das Grund- stück Nr. 440 als „FS Parkplatz‘ und „VS“, das Grundstück Nr. 2194/3 als „VS“, das Grundstück Nr. 439 als „FS-Skipiste Talstation“, „FS Schipiste“ und „FS Rodelbahn“, das Grundstück Nr. 436 als „FF“ und „Gewässer“, das Grundstück Nr. 2220 als „Gewässer“, das Grundstück Nr. 732 als ‚Gewässer‘ und „FF“, das Grundstück Nr. 2193/3 als „VS“, das Grundstück Nr. 2193/1 als „VS“, das Grundstück Nr. 450/3 als „F“, „FS Parkplatz“
und „Gewässer“ und das Grundstück Nr. 677 als „FF“, „BB-1“ und „FS Winterparkplatz"
gewidmet.
Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans liegen die gegenständlichen Grundstü- cke derzeit noch größtenteils in der „Roten Gefahrenzone“. Eine Änderung des Gefah- renzonenplanes im gegenständlichen Bereich wurde nach Fertigstellung des WLV-Ver- bauungsprojektes „Rellsbach Unterlauf“ in Aussicht gestellt.
Der gegenständliche Bereich befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der „Randlage“ mit einer Baunutzungszahl von 50.
Die gegenständlichen Teilflächen werden derzeit vermessen und sind grundbücherlich noch nicht durchgeführt worden. Gemäß $ 5 RPG (Grundlagenerhebung) ist die noch vorzunehmende Grundstücksarrondierung eine elementare Voraussetzung, damit eine Entscheidung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes getroffen werden kann.
Am 03. April 2018 hat die Gemeindevertretung dem Räumlichen Entwicklungskonzept Innerbach-Rodund (REK) zugestimmt.
Auszug aus dem gültigen REK Innerbach-Rodund:
„Das räumliche Entwicklungskonzept (REK) Innerbach-Rodund stellt für den Planungs- bereich südlich des Rellsbaches eine zukunftsorientierte Handlungsanleitung für die räumliche Entwicklung dar. Die Grundsätze (Leitbilder) und Ziele geben an, wo die Ge- meinde Vandans bzw. das Gebiet Innerbach - Rodund in den nächsten 10 bis 20 Jahren stehen will. Mit dem räumlichen Entwicklungskonzept Innerbach-Rodund werden vorwie- gend die Ziele und Maßnahmen betreffend der Siedlungs- und Tourismusentwicklung im Planungsgebiet dargelegt. Festgelegt wird, wie sich der Weiler Innerbach-Rodund mittel- bis langfristig (10 bis 20 Jahre) entwickelt. Dieses Konzept ist ein Leitbild mit konkreten Maßnahmenvorschlägen für einen längeren Zeitraum, ein langfristiger Orientierungs- und Handlungsrahmen, der Chancen wahrnimmt, Interessen abwägt und Spielräume offen-
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hält. Das Gebiet Innerbach-Rodund ist der bedeutendste touristische Baustein der Ge- meinde Vandans. Dieser Weiler bekennt sich verstärkt zu einer klaren touristischen Po- sitionierung unter Berücksichtigung der aktuellen und künftigen Potentiale. Diese klare Positionierung vorwiegend im Infrastruktur- und Beherbergungsbereich orientiert sich auch an der touristischen Entwicklung der Destination Montafon. Durch die Minimierung der Gefahrenbereiche mit der Verlegung der Landesstraße ergeben sich neue touristi- sche Entwicklungsmöglichkeiten. Diese räumlichen Veränderungen tragen zur Weiter- entwicklung und Qualitätsverbesserung des touristischen Angebotes bei. Die Erhaltung und Aufwertung der touristischen Infrastruktur und die Erhöhung des qualitätsvollen Gäs- tebettenangebotes mit einem qualitätsvollen Campingangebot sind bei dieser zukünftigen Tourismusentwicklung Innerbach-Rodund von zentraler Bedeutung.
Zukünftig ist eine optimale Verkehrsanbindung und ein sparsamer Umgang mit Parkplatz- flächen eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Tourismusentwicklung. An- gedacht ist zukünftig/längerfristig die Errichtung von Tiefgaragen.“
Stellungnahme der Anrainer:
Die Stellungnahmen der Anrainer wurden bis dato nicht eingeholt.
Stellungnahme des Raumplanungsausschusses:
Die gegenständlichen Teilflächen werden derzeit vom Landesvermessungsamt einge- messen. Sobald diese Vermessungsarbeiten durchgeführt worden sind, wird es zu eini- gen Tauschflächen kommen bzw. werden sich die Eigentumsverhältnisse entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen verändern. Im Anschluss sollen die grundbücherliche Eintragungen erfolgen. Nachdem diese Schritte noch offen sind bzw. die zukünftigen Wid- mungsgrenzen noch nicht festgelegt sind, sprechen sich die Anwesenden gegen eine Umwidmung aus. Weiters widerspricht der vorliegende Antrag auf Änderung des Flä- chenwidmungsplanes teilweise dem derzeit gültigen REK Innerbach-Rodund.
Aus den vorerwähnten Gründen wird der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, den vorliegenden Antrag der illwerke vkw AG vom 16. August 2023, um Widmung der Parkplätze bei der Golmerbahn zu vertagen und erst nach Abschluss der Vermessungs- arbeiten bzw. erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen (Zustimmung aller betroffener Eigentümer auf die sich die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht, rechtsgültige Vermessung und Übereinstimmung mit dem derzeit gültigen REK Innerbach-Rodund)
eine Entscheidung zu treffen.
Beschluss der Gemeindevertretung:
Nach eingehender Erläuterung des vorliegenden Antrages sprechen sich die Anwesen- den einstimmig dafür aus, der Empfehlung des Ausschusses für Raumplanung und Ge- meindeentwicklung Folge zu leisten und den Antrag vom 16. August 2023 von der illwerke vkw AG, Bregenz, um Widmung der Parkplätze bei der Golmerbahn entsprechend der tatsächlichen Nutzung aus den vorerwähnten Gründen zu vertagen.
Entscheidung zum Antrag von Herrn Dieter Bitschnau_und_ Miteigentümer, Vandans, vom 06. September 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 700 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans
Beschlussvorlage:
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In der Sitzung am 16. Oktober 2023 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum- planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) einstimmig für eine Änderung des Flä- chenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, ausgesprochen und emp- fehlen der Gemeindevertretung
a) eine Genehmigung des vorliegenden Antrages - Änderung des Flächenwidmungs- planes im Ausmaß von ca. 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 1613/2,
b) die Folgewidmung als „Freifläche Freihaltegebiet“ festzulegen, mit einer Bebau- ungsfrist von 7 Jahren,
c) die Mindestbaunutzungszahl auf 25 festzulegen sowie
d) die Umwidmung der Verkehrsfläche von „amtswegen“ im Ausmaß von ca. 155 m?
aus dem Grundstück Nr. 2211.
Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumpla- nungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwid- mungsplanes im Entwurf zu beschließen.
Das Protokoll über die 9. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeent- wicklung vom 16. Oktober 2023 wurde bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt.
Beschluss:
Antrag vom 06. September 2023:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 700 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“
in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans.
Sachverhalt:
Am 02. Februar 2023 hat die Gemeindevertretung dem Antrag der Familie Bitschnau vom
31. Oktober 2020 „Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 1.307 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet‘ bzw. „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet‘ aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615, je GB Vandans, eingehend beraten und letztlich in dieser Form abgelehnt.
In der Gemeindevertretungssitzung am 23. März 2023 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. für nachfolgende Umwid- mungen ausgesprochen:
- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 833 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 4 m? von „Ver- kehrsfläche Straße“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 8 m? von „Freiflä- che Freihaltegebiet‘ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im ‚Ausmaß von ca. 1 m von „Ver- kehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. .615 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 87 m? von „Freiflä- che Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 2211 (Umkehrplatz) soll eine Fläche im Ausmaß von ca.
155 m von ‚Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straße“ von amtswegen umgewidmet werden.
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
Dieser Änderung wurde jedoch nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ein Raumpla- nungsvertrag mit Herrn Dieter Bitschnau und Mitbesitzer für die gegenständlichen Teil- flächen abgeschlossen wird. Die Bebauungsfrist wurde auf 5 Jahre festgesetzt.
Nachdem es von allen Miteigentümern letztlich große Bedenken bezüglich des Ab- schlusses eines Raumplanungsvertrages gegeben hat, wurde der Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes vom 07. Dezember 2020 zurückgezogen. Die Zurückzie- hung wurde damit begründet, dass zwischenzeitlich familieninterne Grundstückteilungen durchgeführt werden sollen. Diese Grundtrennung wurde zwischenzeitlich am 12. Sep- tember 2023 vom Gemeindevorstand genehmigt.
Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist der gegenständliche Bereich als „Gelbe Zone“ ausgewiesen.
Der gegenständliche Bereich befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der „Randlage“ mit einer Baunutzungszahl von 50.
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1613/2 ein Wohn- haus samt Garage zu errichten. Die Liegenschaft wird von der „Oberen Venserstraße“
erschlossen. Das gegenständliche Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsan- lage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen.
Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1613/2 im Ausmaß von zirka 650 m? von „Freifläche Freihalte- gebiet“ in „Baufläche Wohngebiet". Das gegenständliche Grundstück Nr. 1613/2 steht noch im gemeinsamen Eigentum von Hermann Bitschnau (Vater des Antragsstellers), Klaus Bitschnau (Bruder), Gerhard Bitschnau (Bruder), Walter Bitschnau (Bruder) sowie Helmut Robert Bitschnau (Bruder). Eine Zustimmung seitens der Mitbesitzer für die Än- derung des Flächenwidmungsplanes liegt vor.
Stellungnahme der Anrainer:
Die Stellungnahmen der Anrainer wurden noch nicht eingeholt.
Stellungnahme des Raumplanungsausschusses:
In seiner Einleitung erinnert der Vorsitzende, dass es einige Gespräche mit dem Antrags- steller und Beschlüsse in der Gemeindevertretung über eine Änderung des Flächenwid- mungsplanes im gegenständlichen Bereich gegeben habe. Nach der zwischenzeitlich er- folgten Grundteilung und im weiteren Schritt der Klärung der Eigentumsverhältnisse sei es nun einfacher eine Entscheidung zu treffen.
Weiters gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass es immer wieder Diskussionen betref- fend den Abschluss von Raumplanungsverträgen mit den Grundeigentümern gebe. Er plädiere daher, der Änderung mit Folgewidmungen zuzustimmen, anstelle des Abschlus- ses einer Verwendungsvereinbarung (Raumplanungsvertrag).
Die Widmung in Baufläche Wohngebiet soll auf 7 Jahre befristet und mit der Folgewid- mung „FF" sowie einer Mindestbaunutzungszahl von 25 festgelegt werden. Eine Verwen- dungsvereinbarung (Raumplanungsvertrag) nach $ 38a Abs. 2 lit. a RPG ist daher nicht erforderlich.
Weiters soll in diesem Zuge eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 2211 im Ausmaß von ca. 155 m?, das in der Natur bereits eine Verkehrsfläche (Umkehrplatz) darstellt, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straße“ von „amtswegen“ umgewidmet werden.
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13.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich alle anwesenden Mit- glieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragstellern beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung
a) eine Genehmigung des vorliegenden Antrages — Änderung des Flächenwidmungs- planes im Ausmaß von ca. 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans,
b) die Folgewidmung als „Freifläche Freihaltegebiet‘ festzulegen, mit einer Bebauungs- frist von 7 Jahren,
c) die Mindestbaunutzungszahl auf 25 festzulegen sowie
d) die Umwidmung der Verkehrsfläche von „amtswegen“ im Ausmaß von ca. 155 m?
aus dem Grundstück Nr. 2211.
Beschluss der Gemeindevertretung:
Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Nachdem die gegenständlichen Flächen mehr oder weniger innerhalb des Siedlungsrandes im vorliegenden REP-Entwurf liegen und auf- grund der Empfehlung des Ausschusses werden nachstehende Punkte einstimmig zum Beschluss erhoben:
a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Ausmaß von ca. 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans im Entwurf,
b) die Folgewidmung als „Freifläche Freihaltegebiet festzulegen, mit einer Bebauungs- frist von 7 Jahren,
c) die Mindestbaunutzungszahl auf 25 festzulegen sowie
d) die Umwidmung in Verkehrsfläche von „amtswegen“ im Ausmaß von ca. 155 m? aus dem Grundstück Nr. 2211 von derzeit „Freifläche Freihaltegebiet“.
Helmut-Robert Bitschnau hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen.
Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbaulei- tung Bludenz, Oberfeldweg 6, 6700 Bludenz, vom 20. Oktober 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.866 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“, „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche (Wald)“ bzw. „Verkehrsflächen Straßen“ in „Vorbehaltsfläche (WLV-Bauhof) — Baufläche Betriebsgebiet — Kategorie 1“ aus den Grundstücken Nr. 353/5, Nr. 450/4, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, je GB Vandans
Beschlussvorlage:
In der Sitzung des Stand Montafon am 05. Juli 2022 wurde einstimmig der Projektantrag für ein „Naturgefahren Aktionszentrum Vandans“ genehmigt. Weiters wurde für dieses Projekt ein LEADER Förderantrag bei der Agrarmarkt Austria eingereicht und dieser wurde zwischenzeitlich auch genehmigt. Da mit Ende 2022 die GAP-Periode geendet hat, sind diese Fördermittel nur noch bis Mitte 2024 verfügbar bzw. abrechenbar bei Pro-
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jektende. Durch das „WLV“ Verbauungsprojekt Rellsbach Unterlauf hat sich der Naturbe- stand (Verlegung Landesstraße und WLV Bauhofgelände) verändert. Für das geplante „Projekt Naturgefahren Aktionszentrum Vandans“ ist eine entsprechende Flächenwid- mung notwendig.
Änderungen des Flächenwidmungsplanes im Detail:
Grundstück Nr. .192 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 93 m?, Grundstück Nr, 2229 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 1 m?, Grundstück Nr. 2229 von FF in BB-I-V im Ausmaß von 5 m?, Grundstück Nr. 2229 von VS in BB-I-V im Ausmaß von ca. 827 m?, Grundstück Nr. 353/5 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 412 m?, Grundstück Nr. 353/5 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 282 m?, Grundstück Nr. 450/4 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 112 m?, Grundstück Nr. 450/5 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 1.134 m?;
Änderungen des Flächenwidmungsplanes von amtswegen:
Grundstück Nr. 450/4 von F in VS-L im Ausmaß von ca. 600 m?, Grundstück Nr. 450/4 von F in VS-L im Ausmaß von ca. 410 m?, Grundstück Nr. 450/5 von FF in VS-L im Ausmaß von ca. 473 m?, Grundstück Nr. 450/6 von VS in VS-L im Ausmaß von ca. 4 m?.
Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung vom 20. Oktober 2023 eine Entscheidung zu treffen bzw. die oben angeführten Anderun- gen des Flächenwidmungsplanes im Entwurf zu beschließen.
Beschluss:
Antrag vom 20. Oktober 2023:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.866 m? von „Freifläche Freihaltege- biet‘, „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche (Wald)“ bzw. „Verkehrsflächen Straßen“ in „Vorbehaltsfläche (WLV-Bauhof) — Baufläche Betriebsgebiet - Kategorie 1“ aus den Grundstücken Nr. 353/5, Nr. 450/4, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, je GB Vandans
Sachverhalt:
Die Grundstücke Nr. .192, Nr. 353/5, Nr. 450/4 und Nr. 450/5 befinden sich im Eigentum der Republik Österreich (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Touris — Wildbach- und Lawinenverbauung), das Grundstück Nr. 2229 steht im Eigentum Land Vorarlberg (Landesstraßenverwaltung).
Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind die gegenständli- chen Teilflächen
- des Grundstückes Nr. .192 als Freifläche Freihaltegebiet,
- des Grundstückes Nr. 353/5 als Freifläche Freihaltegebiet und Forstwirtschaftliche genutzte Fläche (Wald),
- des Grundstückes Nr. 450/4 als Forstwirtschaftliche genutzte Fläche (Wald),
- des Grundstückes Nr. 450/5 als Freifläche Freihaltegebiet und Verkehrsfläche-Stra- Ren,
- des Grundstückes Nr. 2229 als Freifläche Freihaltegebiet, Forstwirtschaftliche ge- nutzte Fläche (Wald) und Verkehrsfläche Straßen und
- des Grundstückes Nr. 450/6 als Verkehrsfläche-Straßen
gewidmet.
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
14.
Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans liegen die gegenständlichen Grundstü- cke derzeit noch größtenteils in der „Gelben Gefahrenzone“ eine Teilfläche liegt in der „Roten Gefahrenzone“. Eine Änderung des Gefahrenzonenplanes im gegenständlichen Bereich wurde nach Fertigstellung des WLV-Verbauungsprojektes „Rellsbach Unterlauf 2017° in Aussicht gestellt.
Der gegenständliche Bereich befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der „Randlage“ mit einer Baunutzungszahl von $0.
Durch das Wildbachverbauungsprojekt „Relisbach Unterlauf 2017“ haben sich die tat- sächlichen Verhältnisse verändert. Die Verläufe des Rells- und Auenlatschbaches wur- den dabei verändert bzw. begradigt, sowie die Geschiebeauffangbecken vergrößert. In diesem Zuge wurde auch die Landesstraße verlegt und das Bauhofgelände der Wild- bach- und Lawinenverbauung verändert.
Die gegenständlichen Teilflächen werden derzeit vermessen und sind grundbücherlich noch nicht durchgeführt worden.
Stellungnahme der Anrainer:
Die Stellungnahmen der Anrainer wurden noch nicht eingeholt.
Beschluss der Gemeindevertretung:
Nach eingehender Erläuterung des vorliegenden Antrages, sowie der Darlegung der we- sentlichen Änderungen, der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse durch das Wildbachverbauungsprojekt am Rellsbach Unterlauf, sprechen sich die Anwesenden ein- stimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen einstimmig die Ände- rung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf wie folgt:
Grundstück Nr. .192 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 93 m?, Grundstück Nr. 2229 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 1 m?, Grundstück Nr. 2229 von FF in BB-I-V im Ausmaß von 5 m?, Grundstück Nr. 2229 von VS in BB-I-V im Ausmaß von ca. 827 m?, Grundstück Nr. 353/5 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 412 m?, Grundstück Nr. 353/5 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 282 m?, Grundstück Nr. 450/4 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 112 m?, Grundstück Nr. 450/5 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 1.134 m?;
Änderungen des Flächenwidmungsplanes von amtswegen:
Grundstück Nr. 450/4 von F in VS-L im Ausmaß von ca. 600 m?, Grundstück Nr. 450/4 von F in VS-L im Ausmaß von ca. 410 m?,
Grundstück Nr. 450/5 von FF in VS-L im Ausmaß von ca. 473 m?, Grundstück Nr. 450/6 von VS in VS-L im Ausmaß von ca. 4 m?.
Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2024
Beschlussvorlage:
Die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2024 sind von der Gemeindevertretung so rechtzeitig zu beschließen, dass diese ordnungsgemäß kundgemacht und mit Wirk- samkeit vom 01. Jänner 2024 in Kraft treten können.
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
In der Sitzung des Finanzausschusses am 14. November 2023 sollen die Änderungen bzw. Erhöhungen beraten werden. Die Änderungen betreffen nachstehende Abgaben und Gebühren:
2023 2024
VORSCHLAG
Erhöhung um
Hundesteuer für den 1. Hund € 6500 |€ 70,00
Für jeden weitern Hund € 65,00 |€ 70,00
Abfall-Grundgebühr € 4900 |€E 53,00
Zuschlag pro Person € 6,50 € 7,00
Zweitwohnsitz € 98,00 |€E 105,00
Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg € 0,19 |E 0,20 Bauschutt (rein + unrein, Asche udgl. pro kg € 0,16 |E 0,17 Reifen (LKW) ohne Felge pro kg € 0,35 |E 0,38 Sperrmüll/Baumüll pro kg € 0,35 |€ 0,38 Wasserbezugsgebühr pro m? € 2,00 |€ 2,15 Zählermiete pro Wassermesser und Jahr € 16,20 |€E 17,40 Wasseranschlussbeitrag - Beitragssatz € 60,50 |€E 65,00 Kanalbenützungsgebühr pro m? € 3,00 |€ 3,20 Kanalerschließungsbeitrag — Beitragssatz € 60,50 |€E 65,00 Kanalanschlussbeitrag - Beitragssatz € 6050 |€E 65,00 Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre) - Sondergrab |€E 500,00 € 537,00
Kat.l
Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre) - Sondergrab |€ 1.800,00 |€ 1.933,00 Kat.ll Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre) - Sondergrab |€ 1.800,00 |€ 1.933,00 Kat.ill
Totengräbergebühr Sondergrab Kat. | € 550,00 |€ 591,00
Totengräbergebühr Sondergrab Kat. II € 770,00 |€E 827,00 Für die Beisetzung einer Urne Sondergrab Kat. I+Ill € 50,00 |€E 54,00 Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur € 220,00 |€E 236,00 Beschriftung
Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: per Buch- € 22,00 |€E 23,60 stabe/Zahl
Es wird ersucht, die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2024 gemäß der vor- liegenden Empfehlung festzusetzen.
Beschluss:
In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass sich die Mitglieder des Ausschus- ses für Finanzen in der Sitzung am 14. November 2023 eingehend mit den Abgaben- und Gebühren für das Jahr 2024 auseinandergesetzt haben. Nach eingehender Beratung sei der Gemeindevertretung empfohlen worden, gegenständliche/nachstehende Abgaben und Gebühren um 8,7 % im Jahr 2024 - gemäß o VPI 11/2022-10/2023 - zu erhöhen:
2023 2024
Hundesteuer für den 1. Hund € 65,00 |€E 71,00
Für jeden weitern Hund € 65,00 |€E 71,00
Abfall-Grundgebühr € 4900 € 53,00
Zuschlag pro Person € 650 € 7,00
Zweitwohnsitz € 98,00 |€E 107,00
Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg € 0,19 € 0,21
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
15.
Bauschutt (rein + unrein, Asche udgl. pro kg € 0,16_|E 0,17 Reifen (LKW) ohne Felge pro kg € 0,35 |€ 0,38 Sperrmüll/Baumüll pro kg € 0,35 _|€ 0,38 Wasserbezugsgebühr pro m? € 2,00 |€ 2,17 Zählermiete pro Wassermesser und Jahr € 16,20 j€ 17,60 Wasseranschlussbeitrag — Beitragssatz € 60,50 |€E 66,00 Kanalbenützungsgebühr pro m? € 3,00 |€ 3,30 Kanalerschließungsbeitrag — Beitragssatz € 60,50 |€E 66,00 Kanalanschlussbeitrag — Beitragssatz € 60,50 |€E 66,00 Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre) - Sondergrab |€E 500,00 |€E 544,00 Kat.l
Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre) - Sondergrab |€ 1.800,00 |E 1.957,00 Kat.ll
Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre) - Sondergrab |€ 1.800,00 |€ 1.957,00 Kat.lll
Totengräbergebühr Sondergrab Kat. | € 550,00 |€E 598,00
Totengräbergebühr Sondergrab Kat. II € 770,00 |€E 837,00 Für die Beisetzung einer Urne Sondergrab Kat. I+IIl € 50,00 |€E 54,00 Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur € 220,00 |€E 239,00 Beschriftung
Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: per Buch- € 22,00 |€ 23,90 stabe/Zahl
Weiters informiert der Vorsitzende, dass vom Amt der Vorarlberger Landesregierung am
03. November 2023 ein Schreiben beim Gemeindeamt eingelangt sei, in dem gemäß Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebühren- bremse informiert werde. Nachdem allerdings die Umsetzung noch völlig unklar sei, werde auf eine Empfehlung seitens des Gemeindeverbandes abgewartet.
Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 21 : 1 Gegenstimme die oben angeführten Tarifän- derungen um 8,7 % sowie die übrigen Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2024 gemäß der dieser Niederschrift angeschlossenen Abgaben- und Gebührenverord- nung und billigen ausdrücklich die Erlassung der dafür notwendigen Verordnungen.
Darlehensaufnahme -— Umbau Bildungscampus Vandans und Ankauf Tanklösch- fahrzeug
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 02. Februar 2023 hat die Gemeindevertretung einstimmig den Umbau- maßnahmen im bestehenden Bildungscampus Vandans — Haus 1 laut Errichtungskos- tenprognose in Höhe von 1.626.406,70 (brutto) Euro zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Land Vorarlberg werden für diese Umbaumaßnahmen Fördermittel (Bund und Land)
in Aussicht gestellt.
Bereits am 21. Dezember 2021 hat sich die Gemeindevertretung für den Ankauf eines neuen Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Vandans ausgesprochen. Die An- schaffungskosten in Höhe von 560.000,00 Euro wurden einstimmig genehmigt.
Nachdem diese vorgenannten Aufwendungen nicht aus dem laufenden Budget finanziert werden können, ist eine Darlenensaufnahme erforderlich.
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
16.
Für diese erforderliche Finanzierung sind insgesamt sechs Geld- und Kreditinstitute ein- geladen worden.
Alle Angebote sind fristgerecht eingelangt und in der Folge sachlich und rechnerisch ge- prüft worden.
Der Darlehensspiegel befindet sich im Anhang.
Hinweis: Die Finanzkraft für das Jahr 2023 beträgt 4.303.400,00 Euro.
Es wird ersucht, über die Darlehensaufnahme in Höhe von 1.400.000,00 eine Entschei- dung zu treffen.
Beschluss:
Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Gemeindekassier Wolfgang Brunold die vor- liegenden Darlehensangebote. Nachdem diese gemeinsam mit Mag. Edgar Palm geprüft worden seien, gebe es die Empfehlung, das Darlehen bei der Raiffeisenbank Bludenz- Montafon mit einer variablen Verzinsung von 4,552 %, 0,48 % Aufschlag und dem 6- Monats-Euribor aufzunehmen.
Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur sprechen die Damen und Her- ren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.400.000,00 Euro aus und genehmigen in diesen Zusammenhang die Auftragsvergabe an die Raiffeisenbank Bludenz Montafon mit folgenden Konditionen:
- Zinssatz
- 4,552 %
- Aufschlag
- 0,480 %
- Indikator
- 6 Monats-EURIBOR
Stichtag EURIBOR: 30.11.2023
Halbjährliche Zinsanpassung (variable Verzinsung
Laufzeit: 25 Jahre
Kenntnisnahme der Petition - Menschenrechte und Grundfreiheiten erhalten, ge-
mäß 8& 25 Gemeindegesetz
Beschlussvorlage:
Gemäß $ 25 des Vorarlberger Gemeindegesetzes (1) ist jede Person berechtigt, an die Gemeinde Petitionen zu richten. Es darf ihr daraus kein Nachteil erwachsen. (2) Petitio- nen müssen innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden.
Mit Schreiben, eingelangt am 14. September 2023, ist vom Völkerverständigungs- und Zivilschutzverein „DIE EICHE“, 6883 Au, eine Petition an die Gemeindevertretung von Vandans mit dem Titel „Menschenrechte und Grundfreiheiten erhalten“ eingelangt.
Unterzeichnet wurde diese Petition von Frau Elisabeth Albrecht - Präsidentin des Völ- kerverständigungs- & Zivilschutzverein „Die Eiche“.
In der Beilage übermitteln wir die Petition im Original.
Es wird ersucht, die Petition zu behandeln bzw. zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
17.
Einleitend gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass die gegenständliche Petition mit der Beilage (Faktencheck) mit der Einladung zur heutigen Sitzung allen Gemeindeverte- rInnen zugestellt worden sei. Aus diesem Grunde verzichte er auf eine Verlesung.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, wird die Petition „Menschenrechte und Grund- freiheiten erhalten‘, gemäß $ 25 Gemeindegesetz von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend ein
. Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes
der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die In- standhaltung der Grenzzeichen
. Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes
° _ Gesetz über eine Änderung des Landes- Abfallwirtschaftsgesetzes
. Gesetz über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes
. Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes
° Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Woh- nungsleerständen - Sammelgesetz
Beschlussvorlage:
Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 04. Oktober 2023 für nicht dringlich erklärt.
Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungs- beschlüssen gestellt wer-den.
Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstim- mung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.
Beschluss:
Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Frau Mag.? Nadine Kasper die wesentlichen Änderungen der genannten Gesetze.
Helmut-Robert Bitschnau hegt Bedenken bezüglich der Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen - Sammelge- setz. Bei dieser Gesetzesänderung spreche er sich für eine Volksabstimmung aus.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich alle anwesenden Da- men und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse (ausgenommen beim Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen — Sammelgesetz spricht sich GV Helmut-Robert Bitschnau für eine Volksabstimmung aus) des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu un- terziehen.
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
8. Berichte und Allfälliges
Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass
> am 15. November 2023 eine Informationsveranstaltung bezüglich Energieeffizienz- richtlinie III stattgefunden habe. Dabei gebe es die Verpflichtung bis 2040 alle ge- meindeeigenen Objekte auf Niedrigstandard umzustellen. Bei dieser Informations- veranstaltung wurde darüber informiert, dass die Gemeinden zwei Möglichkeiten ha- ben:
Wahl des alternativen Ansatzes:
Kurzfristig: Abschätzung der Endenergieeinsparungen bis 27.11.2023
Mittelfristig: Erarbeitung des konkreten Gebäudeinventars inkl. Berechnungen der Endenergieeinsparungen bis Oktober 2025, wobei die Abschät- zung vom 27.11.2023 konkretisiert werden muss;
Langfristig: Erhöht den Handlungsspielraum (Heizungstausch, Bauteilsanie- rung...), entbindet jedoch nicht von der Sanierung, die bis spätestens 2040 umzusetzen ist. Durch den alternativen Ansatz erhöht sich der administrative Aufwand durch „jährliche“ Vorlage von „Renovierungs- pässen*:
Die Gemeinde wählt den alternativen Ansatz nicht:
Kurzfristig: Kein unmittelbarer Handlungsbedarf bis Ende Jahr. ES wird jedoch empfohlen, das Gebäudeinventar betroffener Objekte zeitnah zu er- stellen und das Vorhandensein von Energieausweisen zu prüfen.
Mittelfristig: Erarbeitung des konkreten Gebäudeinventars inkl. Berechnungen der Endenergieeinsparungen bis Oktober 2025;
Langfristig: 3% Sanierungspflicht ist umzusetzen. Die 3% Sanierungspflicht gilt für alle Gebietskörperschaften in Summe.
Mag. Johannes Wachter spricht sich für den alternativen Ansatz aus, mit dieser Va- riante habe die Gemeinden einen zeitlichen Spielraum.
Bgm. Florian Küng gibt daraufhin zu verstehen, dass er sich gegen den alternativen Ansatz entschieden habe, da jede Gemeinde bis zum Jahr 2040 verpflichtet werde alle gemeindeeigenen Objekte auf Niedrigstandard umzustellen und die Gemeinde Vandans kein Einsparpotenzial bei einem Heizungsumbau habe, da die bestehen- den Gasheizungen sehr energieeffizient aber nicht umweltfreundlich sind.
Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Vbgm. Ina Bezlanovits: Am 14. November 2023 wurde vom Gemeindevorstand eine Verordnung über die Erlassung einer Begegnungszone auf einem Teilbereich der Anton- Bitschnau-Straße (Bereich Schulareal) erlassen.
Markus Pfefferkorn: Von der Firma Dold aus Hohenems wird das Vensertobel geräumt.
Diese LKW’s hinterlassen sehr viel Dreck auf den Zufahrtsstraßen.
Antwort des Bürgermeisters: Mir ist dieser Umstand bekannt, allerdings sind diese Bachräumungen für heuer abgeschlossen. Im kommenden Jahr werde ich mit den Ver- antwortlichen ein diesbezügliches Gespräch führen.
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
Christoph Brunold: Seit Wochen ist die Schrankenanlage Böschisstraße bei der ARA geöffnet. Welchen Grund gibt es dafür?
Antwort des Bürgermeisters: Von unserem Elektrounternehmen wurde ein Defekt an der dieser Schrankenanlage festgestellt. Leider warten wir seit Wochen auf ein entspre- chendes Ersatzteil, damit die Schrankenanlage wieder funktionsfähig ist.
Armin Wachter: Weiß jemand der Anwesenden, wie viele Schrankenanlage es in Vandans gibt? Es sind insgesamt 28 Schranken. Wieso gibt es so viele Schranken in Vandans?
Antwort des Bürgermeisters: Viele Schrankenanlagen wurden uns vorgeschrieben — unter anderem sind dies Auflagen seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung.
Armin Wachter: Beim Mustergielbach gibt es massive Abrutschungen/Abbrüche. Dies sollte dringend mit/von der Wildbach- und Lawinenverbauung geprüft werden.
Antwort des Bürgermeisters: Ich werde mich mit dem Gebietsbauleiter DI Johann Kessler von der WLV diesbezüglich in Verbindung setzen.
Armin Wachter: Gibt es für die kommende Saison (2024) bereits einen Pächter für den Alpengasthof Rellstal?
Antwort des Bürgermeisters: Es gibt noch keine definitive Zusage. Wir haben einige Bewerbungen erhalten. Nun gilt es baldmöglichst Gespräche mit den Interessenten zu führen, damit wir im kommenden Jahr für den Alpengasthof Rellstal einen Gastwirt haben.
Armin Wachter: Wie ist die heurige Badesaison im Rätikonbad verlaufen. Ist die Abrech- nung vorliegend?
Antwort von Eveline Breuß: Nein. Wir warten noch auf einige Abrechnungen (V-Card, Mobra,...). Die Abrechnung der Badesaison 2023 werden wir bis zur Gemeindevertre- tungssitzung im Dezember vorbereiten.
Armin Wachter: Die Kosten für die Jagd im Silbertal, die seit heuer vom Stand Montafon betrieben wird, sind sicherlich beachtlich. Gibt es dazu genaue Zahlen?
Antwort des Bürgermeisters: Mir sind keine genauen Zahlen bekannt, diese erhältst Du eventuell direkt beim Stand.
Armin Wachter: Ich habe gehört, dass der Forstfond — Stand Montafon zu wenig Mitar- beiter hat.
Antwort des Bürgermeisters: Auch diese Auskunft erhältst du direkt beim Stand Mon- tafon/Forstfond.
Armin Wachter: Wurden die zwischenzeitlich abgeschlossenen Straßensanierungsar- beiten in der Dorfstraße/Unteren Venserstraße bereits abgenommen?
Antwort des Bürgermeisters: Das Bauingenieurbüro „breuß & mähr“ ist mit der Projek- tabwicklung beauftragt, dies gilt auch für die Abnahme und Kostenkontrolle.
Armin Wachter: In Vandans gibt es immer weniger hauptberufliche Landwirte. Im inne- ren Montafon ist es noch gravierender mit dem Bauernsterben.
Antwort des Bürgermeisters: Dieser Umstand ist mir bekannt.
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29. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. November 2023
Walter Stampfer: Gibt es etwas Neues betreffend Bäderstudie zu berichten, nachdem das Ergebnis ergeben hat, dass der Standort Vandans für ein Ganzjahresbad montafon- weit am geeignetsten wäre. Und werden sich die Seilbahnen an den Kosten für ein Ganz- jahresbad beteiligen?
Antwort des Bürgermeisters: Derzeit läuft die zweite Phase, bei dem die Kosten ermit- telt werden. Sobald es dazu ein Ergebnis gibt, werde ich darüber berichten. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sich die Seilbahnunternehmen beteiligen. Meiner Mei- nung nach wäre wichtig, wenn alle Montafoner Gemeinden an einem Strang ziehen wür- den und sich an den Kosten beteiligen. Die Gemeinde Vandans alleine kann dieses Ganzjahresbad nicht finanzieren.
Christoph Brunold: Wie ist die weitere Vorgehensweise bzw. der Zeitplan für die Erwei- terung des Fernwärmenetzes nach Vandans?
Antwort des Bürgermeisters: Wir liegen etwas hinter dem geplanten Zeitplan. Derzeit führt die Naturwärme Montafon noch weitere Verhandlungen durch. Der Baubeginn ist Ende 2024 geplant und die Fertigstellung sollte Ende 2025 erfolgen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.40 Uhr die Sitzung.
Eu die ee Der Vorsitzende:
NE. 2 an Me
Eveline Preuß Florian Küng, Bgm.
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