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30. Gemeindevertretungssitzung vom 19. Dezember 2023
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … für Freizeit und Vereine vom 22. November 2023 Entscheidung zum Antrag von Herrn Dieter Bitschnau und Miteigentümer, Vandans, vom 06. September 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 700 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. …
- … GB Vandans. ° Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Blu- denz, Oberfeldweg 6, 6700 Bludenz, vom 20. Oktober 2023 um Umwidmung einer Teilflä- che im Ausmaß von ca. 2.866 m? von „Freifläche Freihaltegebiet‘, „Forstwirtschaftlich ge- nutzte Fläche (Wald)* bzw. …
- … über die Zulässigkeit eines geplanten Vorhabens bezüglich der Verord- nung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszent- rum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungs- gesetz Beschlussvorlage: In der 15. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden …
- … der laufenden Funktionsperiode am 03. März 2022 hat die Gemeindevertretung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Bauge- schehens im Ortszentrum eine Bausperre-Verordnung gemäß $ 37 Raumplanungsgesetz erlassen. 8 37 Raumplanungsgesetz: (1) Die Gemeindevertretung hat durch Verordnung für ein bestimmtes Gebiet eine …
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GEMEINDEAMT VANDANS
Verhandlunasschrift
aufgenommen am 19. Dezember 2023 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 30. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 12. Dezember 2023 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einbe- rufenen Sitzung teil:
Liste „Gemeinsam für Vandans‘:
Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Peter Scheider jun., Ing. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, DI (FH) Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Daniel Rit- ter, Lukas Sturm MBA, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau sowie Dr. Winfried Brüser und Paul Schoder als Ersatzmitglieder;
Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans’:
Markus Pfefferkorn, Manuel Zint, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer und August Montibeller und Petra Melmer als Ersatzpersonen;
Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen‘:
Roman Gökler als Ersatzperson;
Entschuldigt: Mag. Johannes Wachter (GFV), Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Manuela Konzett (GFV), Ralf Engelmann (AFL), Christoph Brunold (AFL), Mag.* Nadine Kasper (GRU);
Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 30. Sitzung der Gemeindevertre- tung.
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung gelobt Herr Roman Gökler vor dem Bürgermeister, die Ver- fassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, seine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.
Um 19.35 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be- grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, den Gemeindekassier, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest.
Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende
10.
11.
Tagesordnung:
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 29. Sitzung der Gemeindevertretung am
16. November 2023
Entscheidung über die Zulässigkeit eines geplanten Vorhabens bezüglich der Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bau- sperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz
Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses, Prüfung am 21. November 2023, gemäß 8 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz
Kenntnisnahme des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finanzen über die gemein- samen Sitzungen/Beratungen mit dem Gemeindevorstand am 14. November 2023 sowie am 05. Dezember 2023
Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Freizeit und Vereine vom 22. November 2023
Entscheidung zum Antrag von Herrn Dieter Bitschnau und Miteigentümer, Vandans, vom
06. September 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 700 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem neu gebildeten Grundstück Nr.
1613/2, GB Vandans. °
Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Blu- denz, Oberfeldweg 6, 6700 Bludenz, vom 20. Oktober 2023 um Umwidmung einer Teilflä- che im Ausmaß von ca. 2.866 m? von „Freifläche Freihaltegebiet‘, „Forstwirtschaftlich ge- nutzte Fläche (Wald)* bzw. „Verkehrsflächen Straßen“ in „Vorbehaltsfläche (WLV-Bauhof)
- Baufläche Betriebsgebiet — Kategorie 1“ aus den Grundstücken Nr. 353/5, Nr. 450/4, Nr.
450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, GB Vandans
Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2024 Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2024 gemäß 8 73 des Gemeindegesetzes
Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betref- fend ein
° Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetzes
. Gesetz über eine Änderung des Jagdgesetzes
° Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes
. Gesetz über eine Änderung des Pflegeheimgesetzes
° Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt
D Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof
. Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsent- wicklung
Berichte und Allfälliges
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30. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2023
Erledigung der Tagesordnung:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 29. Sitzung der Gemeindevertretung am 16. November 2023
Beschlussvorlage:
Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindever- tretung eine Verhandlungsschrift zu führen.
Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge- meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver- handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendun- gen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt.
Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindever- tretung am 16. November 2023 zu genehmigen.
Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. No- vember 2023, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
2. Entscheidung über die Zulässigkeit eines geplanten Vorhabens bezüglich der Verord-
nung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszent- rum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungs-
gesetz
Beschlussvorlage:
In der 15. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 03. März 2022 hat die Gemeindevertretung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Bauge- schehens im Ortszentrum eine Bausperre-Verordnung gemäß $ 37 Raumplanungsgesetz erlassen.
8 37 Raumplanungsgesetz:
(1) Die Gemeindevertretung hat durch Verordnung für ein bestimmtes Gebiet eine Bau- sperre zu erlassen, wenn dies zur Erlassung oder Änderung eines Bebauungsplanes oder von Verordnungen aufgrund der $$ 31 bis 34 erforderlich ist.
(2) Eine Bausperre hat die Wirkung, dass Baubewilligungen und Freigabebescheide nach dem Baugesetz, Bewilligungen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsent- wicklung und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß $ 39 nur zulässig sind, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt.
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(3) Eine Bausperre ist aufzuheben, sobald der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. Eine Bausperre tritt, wenn sie nicht früher aufgehoben wird, zwei Jahre nach ihrer Erlassung au- ßer Kraft. Sie kann vor Ablauf dieser Frist einmal auf die Höchstdauer eines Jahres verlän- gert werden, wenn der Grund für ihre Erlassung weiterhin besteht.
8 3 Zweck und Ziel der Bausperre-Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum
(1) Die Bausperre wird zur Sicherung der Durchführung der Grundlagenforschung und zur Erstellung eines neuen Bebauungsplanes für die in 8 2 genannten Teile des Gemeindege- bietes erlassen. Ziel dieser Planungsmaßnahmen ist es, Vorgaben zu einer integrierten Ortskernentwicklung auf Grundlage einer gesamtheitlichen Betrachtung der Ranmenbedin- gungen im Ortskern zu erarbeiten.
(2) Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan im Geltungsbereich zu erlassen, wurde im Zuge der seit 2020 laufenden Erstellung eines Räumlichen Entwicklungsplans gemäß $ 11 Raumplanungsgesetz festgestellt. Ein Bebauungsplan ist erforderlich, um die Sicherstellung insbesondere der nachfolgenden Raumplanungsziele gemäß $ 2 Raumplanungsgesetz wei- terhin zu gewährleisten:
- Die zur Deckung eines ganzjährigen Wohnbedarfs benötigten Flächen sollen nicht für Ferienwohnungen verwendet werden.
- Die Siedlungsgebiete sind bestmöglich vor Naturgefahren zu schützen; die zum Schutz vor Naturgefahren notwendigen Freiräume sollen erhalten bleiben.
- Die Siedlungsentwicklung hat nach innen zu erfolgen.
- Mit Grund und Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bo- densparend zu nutzen.
- Der Ortskern ist zu erhalten und in seiner Funktion zu stärken.
- Gebiete und Flächen für Wohnen, Wirtschaft, Arbeit, Freizeit, Einkauf und sonstige Nut- zungen so einander zuzuordnen, dass Belästigungen möglichst vermieden werden.
(3) Daher ist beabsichtigt, die Bebauungs-, Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeit innerhalb des Geltungsbereiches zu überprüfen, Nutzungskonflikte zu ermitteln sowie aufbauend auf die Grundlagenforschung erforderliche Bebauungsplan-Festlegungen insbesondere über Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Art der Bebauung, Wohnungsflä- chenanteil, Geschossfläche für Ferienwohnungen, Höhenentwicklung der Bebauung, Bauli- nien, Baugrenzen und äußere Gestaltung der Gebäude sowie erforderliche Freiräume und Freiraumgestaltung zu definieren und zu verordnen und damit die Erreichung der Raumpla- nungsziele gemäß $ 2 Raumplanungsgesetz auch für die Zukunft abzusichern.
(4) Die Verordnung der Bausperre verfolgt den Zweck, die Durchführung aller Bauvorhaben und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß $ 39 Raumplanungsgesetz wäh- rend der Durchführung der notwendigen Planungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 zu unterbin- den.
Es wird nun ersucht, zu dem Bauvorhaben:
. Hotel „Die Montafonerin“
Dorfstraße 16
Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge gemäß $ 12 Baugesetz, auf dem Grundstück Nr. 1353/7
eine Entscheidung zu treffen, ob das geplante Bauvorhaben den Zweck der Bausperre be- einträchtigt oder nicht.
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Beschluss:
Nach einer sehr detaillierten Auseinandersetzung und unzähligen Wortmeldungen zum ge- genständlichen Bauvorhaben von Bianca und Ferdinand Marent „Die Montafonerin“ kom- men die Anwesenden letztlich einstimmig zum Schluss, dass das geplante Bauvorhaben - Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge gemäß $ 12 Baugesetz auf dem Grundstück Nr. 1353/7 nicht zugelassen werden könne, da es den Zweck der Bausperre beeinträchtigt.
Zum heutigen Zeitpunkt kann noch nicht abgeschätzt werden, inwieweit dieses geplante Bauvorhaben dem Zweck der Bausperre zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum vom 07. März 2022 entgegensteht oder nicht.
Gemäß $ 3 Abs. 3 der Bausperrenverordnung - „Daher ist beabsichtigt, die Bebauungs-, Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeit innerhalb des Geltungsbereiches zu überprüfen, Nutzungskonflikte zu ermitteln sowie aufbauend auf die Grundlagenforschung erforderliche Bebauungsplan-Festlegungen insbesondere über Art der baulichen Nutzung, Maß der bau- lichen Nutzung, Art der Bebauung, Wohnungsflächenanteil, Geschossfläche für Ferienwoh- nungen, Höhenentwicklung der Bebauung, Baulinien, Baugrenzen und äußere Gestaltung der Gebäude sowie erforderliche Freiräume und Freiraumgestaltung zu definieren und zu verordnen und damit die Erreichung der Raumplanungsziele gemäß $ 2 Raumplanungsge- setz auch für die Zukunft abzusichern.“ - soll ein Bebauungsplan erlassen werden der die zukünftige Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum regelt.
Gemäß $ 4 der Bausperrenverordnung — „Die Verordnung der Bausperre verfolgt den Zweck, die Durchführung aller Bauvorhaben und Bewilligungen zur Teilung von Grundstü- cken gemäß $ 39 Raumplanungsgesetz während der Durchführung der notwendigen Pla- nungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 zu unterbinden.“
Nachdem der Bebauungsplan noch in Ausarbeitung ist und zudem in der Stellungnahme vom Büro „stadtland“ vom 22. November 2023 die Errichtung von Stellplätzen wie folgt be- urteilt worden ist:
„Das gegenständliche Vorhaben betreffend die Errichtung eines Parkplatzes ist aus folgen- dem Grund als ein den Zweck der Bausperre beeinträchtigenden Bauvorhaben einzuschät- zen: Stellplätze für KFZ sind u.a. ein wichtiger Inhalt des in Erarbeitung befindlichen Bebau- ungsplans. Festlegungen betreffend Freiraumgestaltung, dies umfasst auch KFZ-Stell- plätze, sind zu erwarten; insbesondere im Dorfzentrum. Hier liegen bereits in der erarbeite- ten Entwicklungsstudie Dorfzentrum grundsätzliche Aussagen diesbezüglich vor (z.B. Re- duktion von oberflächigen Stellplätzen, vor allem entlang der Dorfstraße). Diese Ziele sollen im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Umfang und Detailliertheit der Festlegungen las- sen sich derzeit nicht gänzlich abschätzen.“
Gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz sind Baubewilligungen nur zulässig, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt. Dies konnte von der Ge- meindevertretung aus den vorgenannten Gründen nicht ausgeschlossen werden.
Alle Anwesenden geben in der Folge zu verstehen, dass diese Bausperre ein beachtliches Instrument sei und gravierend in das Privateigentum eingreife. Aus diesem Grunde habe die Erstellung bzw. die Erlassung des Bebauungsplanes oberste Priorität, um baldmöglichst ans Ziel zu kommen, damit die Bausperre spätestens im Frühjahr 2024 wieder aufgehoben wer- den könne.
. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses, Prüfung am 21. November 2023, gemäß $ 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz
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Beschlussvorlage:
Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 21. November 2023 gemäß $ 52 Gemeindegesetz eine unvermutete Prüfung der Kassengeschäfte vorgenommen.
Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden, Mag. Nadine Kasper, per- sönlich am 07. Dezember 2023 im Gemeindeamt Vandans übergeben.
Zum Bericht des Prüfungsausschusses wird in dem angeschlossenen Schreiben vom 11.
Dezember 2023 gemäß 8 52 Abs. 4 GG Stellung genommen.
Kenntnisnahme:
Die vom Bürgermeister verfasste Stellungnahme ist allen Damen und Herren der Gemein- devertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung am 12. Dezember 2023 schriftlich zu- gegangen. Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet.
Wie der Stellungnahme entnommen werden kann, ist der Prüfung folgende Tagesordnung zugrunde gelegen:
1. _ Unvermutete Kassaprüfung
2. Allfälliges
Nachdem keine Fragen und keine Wortmeldungen erfolgen, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
. Kenntnisnahme des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finanzen über die ge- meinsamen Sitzungen/Beratungen mit dem Gemeindevorstand am 14. November 2023 sowie am 05. Dezember 2023
Beschlussvorlage:
In den beiden Sitzungen am 14. November 2023 sowie am 05. Dezember 2023 hat sich der Ausschuss der Gemeinde Vandans für Finanzen gemeinsam mit den Mitgliedern des Ge- meindevorstandes mit folgenden Punkten auseinandergesetzt:
Tagesordnung am 14. November 2023:
- 1. Voranschlag 2024: Beratung über die Budgetansätze auf den einzelnen Kostenstellen
- 2. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung am 14. November 2023 wurde allen Gemeindevertretern zugestellt.
in der gemeinsamen Sitzung am 05. Dezember 2023 unter Tagesordnungspunkt 3., hat sich der Ausschuss für Finanzen mit den Mitgliedern des Gemeindevorstandes „Gemeinsame Stellungnahme zum Voranschlags-Entwurf für das Jahr 2024 gemäß 8 73 Abs. 4 GG“ aus- einandergesetzt.
Auszug aus der Verhandlungsschrift GVO vom 05. Dezember 2023 - Gemeinsame Stellung- nahme:
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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals die Mitglieder des Aus- schusses für Finanzen nämlich Armin Wachter, Stephan Neugebauer sowie Edgar Palm von der Finanzverwaltung Montafon.
Der Voranschlags-Entwurf für das Jahr 2024 sei am Mittwoch, dem 29. November 2023 allen Vorstandsmitgliedern sowie den Mitgliedern des Finanzausschusses digital zugestellt wor- den.
Auf Ersuchen von Bürgermeister Florian Küng informiert Mag. Edgar Palm über die Finanz- lage der Gemeinde Vandans. Im Detail erläutert er den Ergebnis- und Finanzierungshaus- halt / Finanzmonitoring 2024.
In dem vorliegenden Voranschlags-Entwurf seien Erträge in Höhe von 8.849.500,00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 10.723.800,00 Euro vorgesehen. Das habe zur Folge, dass im kommenden Jahr ein Nettoergebnis von 1.874.300,00 Euro minus zu Buche stehe. Eine neuerliche Darlehensaufnahme sei deshalb erforderlich. Auch das Jahr 2024 stelle die Ge- meinde neuerlich vor große Herausforderungen.
Bgm. Florian Küng gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass sich der Aufwand für das Per- sonal - gerade im Bereich der Kinderbetreuung und im Zusammenhang mit dem neuen Kin- der-, Bildungs- und Betreuungsgesetz, das im September 2023 in Kraft getreten sei, stetig erhöhe. Für das Jahr 2024 seien für den Personalaufwand rund 2,7 Mio. Euro vorgesehen.
Obwohl die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans alles andere als gut sei, so gebe es im kommenden Jahr einige Investitionen zu tätigen.
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 14. November 2023 seien die Budgetan- sätze und Budgetanträge der einzelnen Einrichtungen sowie über die Erhöhung der Abga- ben- und Gebühren beraten worden.
Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Gemeindekassier Wolfgang Brunold in der Folge den Voranschlags-Entwurf 2024 und legt die Schwerpunkte dar.
Budget 2024 - Schwerpunkte
VST Bezeichnung Ansatz
1/0100-5100 | Geldbezüge - Personalaufstockung + Abfertigung 526.400,00 1/0310-7280 | Räumlicher Entwicklungsplan 75.000,00 1/1630-0400 | Ortsfeuerwehr: Anschaffung Löschfahrzeug 470.000,00 2 Ortsfeuerwehr: Anschaffung von Lösch- und Katastrophenein- 1/1630-0421 satzgeräten 93.800,00 1/1630-6140 | Ortsfeuerwehr: Instandhaltung Gebäude 80.000,00 1/2110-0100 | Bildungscampus Vandans- VS Neu- und Erweiterungsbau 1.417.000,00 \ Bildungscampus Vandans - Neuanschaffung 20 Tische & 20 1/2110-0420 Stühle für 1 Klasse 15.600,00 \ Bildungscampus Vandans - EDV Ausstattung (Server, PC, di- 112110-0420 | orale Tafel) 16.700,00 1/2400-0420 | Kindergarten Vandans - Klettergerüst 5.000,00 1/3900-7770 | Pfarre Vandans -KB Sanierung der Pfarrkirche 25.000,00 1/4110-7510 | Beiträge an den Sozialfonds 836.200,00 1/5290-7290 |e5 - Klima- und Energieleitbild 15.500,00 1/5600-7510 | Beiträge an den Landesgesundheitsfonds 860.800,00 1/6120-6110 | Gemeindestraßen - Lfd. und ausgeweitete Instandhaltung 200.000,00 u Bauhof — neues E-Auto (Ersatzbeschaffung für Ford Pritschen- Le1220300 wagen) und Anhänger für Kubota 80.000,00 1/6330-7290 | Wildbachverbauungen 100.000,00
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1/6500-7720 | Stand Montafon - MBS 9. MIP / 2. Rate 2024 31.900,00 1/6900-7202 | Beiträge an Gemeindeverbände für ÖPNV 115.600,00 1/7700-7550 | Beiträge an Montafon Tourismus 203.300,00 1/8160-6190 un nbeleuchlung - Mastsicherungskästen - Lfd. Instandhal- 30.000,00 118310-6190 ne — Sanierung Filteranlage, Erneuerung Durchfluss- 10.000,00 1/8500-0040 | Wasserversorgungsanlage - Erweiterung und Wartungsbuch 55.000,00 1/8510-0040 | ABA Vandans — Erweiterung und Kanalkataster 35.000,00 1/8510-6120 | ABA Vandans - Kanaldeckelsanierungen 20.000,00 1/8510-7551 | ARA Montafon - Betriebskosten 148.400,00 1/8510-7552 | ARA Montafon - Tilgungsbeiträge 60.100,00 . Errichtung zweier PV Anlagen (GA/Bildungscampus) - Bürger- 1859170500 beteiligungsaktion e5 Team 215.000,00
Nach dieser rund 2-stündigen Präsentation/Diskussion gibt der Vorsitzende abschließend zu verstehen, dass dieser Voranschlags-Entwurf sozusagen die Basis für den Handlungs- spielraum im Jahr 2024 darstelle. Angesichts der angespannten Finanzlage habe Sparen für alle Bereiche und Einrichtungen nach wie vor oberste Priorität.
Ohne zu den einzelnen Haushaltsstellen konkret eine Entscheidung zu treffen, wird der vor- liegende Voranschlagsentwurf für das Jahr 2024 sodann gemäß 8 73 Abs. 4 des Gemeinde- gesetzes einstimmig zur Kenntnis genommen.
Bürgermeister Florian Küng bedankt sich bei Mag. Edgar Palm sowie bei Wolfgang Brunold für ihre Ausführungen, bedankt sich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für Ihr Kom- men und die konstruktive Zusammenarbeit und verabschiedet diese.
Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Bgm. Florian Küng erläutert den Inhalt der Beratungen des Ausschusses für Finanzen am
14. November 2023 sowie die gemeinsame Sitzung mit dem Gemeindevorstand am 05. De-
zember 2023. Nachdem keine Fragen gestellt werden und auch keine Wortmeldungen er- folgen, werden diese von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.
. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses Freizeit und Vereine der Ge- meinde Vandans vom 22. November 2023
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 22. November 2023 haben sich die Mitglieder des Ausschusses Freizeit und Vereine der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
- 1. Aktuelle Informationen aus den Ortsvereinen
- 2. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
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30. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2023
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Peter Scheider jun., als Vorsitzender des Ausschusses für Freizeit und Vereine, über den Inhalt der abgehaltenen Sitzung am 22.
November 2023, die im renovierten Probelokal der Harmoniemusik Vandans stattgefunden habe.
22 Vereine seien zu dieser Sitzung eingeladen worden, 16 Vereinsobleute bzw. deren Ver- treter seien dieser Einladung gefolgt, um persönlich über Neuigkeiten aus den Vereinsleben und über die geplanten Vorhaben und Aktivitäten im kommenden Jahr zu berichten.
Der Vorsitzende gibt abschließend zu verstehen, dass er in der besagten Sitzung zum wie- derholten Mal aufmerksam gemacht habe, geplante Termine/Veranstaltungen (zB Jahres- hauptversammlungen) vorab mit der Verwaltung/Sekretariat abzustimmen, um Terminkolli- sionen zu vermeiden. Zwischenzeitlich habe er erfahren, dass im Februar Jahreshauptver- sammlungen von zwei Vereinen am selben Abend geplant seien. Im Gemeindeamt werde seit vielen Jahren ein sogenannter Veranstaltungskalender geführt, damit nicht zum selben Zeitpunkt von den ortsansässigen Vereinen Veranstaltungen abgehalten werden — diesen Umstand bedaure er, da es sich leicht vermeiden ließe.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen zur Kenntnis genommen.
. Entscheidung zum Antrag von Herrn Dieter Bitschnau und Miteigentümer, Vandans, vom 06. September 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 700 m?
von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 16. November 2023 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes wie folgt ausgesprochen und
a) die Umwidmung einer ca. 650 m? aus dem Grundstück Nr. 1613/2 von „Freifläche Frei- haltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ im Entwurf
b) die Folgewidmung als „Freifläche Freihaltegebiet“ festzulegen, mit einer Bebauungsfrist von 7 Jahren,
c) die Mindestbaunutzungszahl auf 25 festzulegen sowie
d) die Umwidmung von amtswegen einer ca. 155 m? aus dem Grundstück Nr. 2211 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in Verkehrsfläche Straßen“ im Entwurf
beschlossen.
Mit Schreiben vom 22. November 2023 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorlie- genden Antrag bis zum 18. Dezember 2023 eine Stellungnahme bei der Gemeinde Vandans abzugeben.
Bis zum heutigen Tag ist eine Stellungnahme im Gemeindeamt eingelangt:
Wildbach- und Lawinenverbauung, GBL Bludenz: Die geplante Umwidmung liegt in der gel- ben Gefahrenzone des Venser Tobels. Aus unserer Sicht besteht kein Einwand gegen die Umwidmung. Bei einem allfälligen Bauverfahren sind entsprechende Bauauflagen einzuhal- ten.
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30. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2023
Es wird nun ersucht, die in der Sitzung am 16. November 2023 unter Punkt 12. der Tages- ordnung im Entwurf beschlossenen Änderungen des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen sowie die Mindestbaunutzungszahl für das Grundstück Nr. 1613/2 auf 25 fest- zulegen.
Beschlüsse:
Antrag vom 06. September 2023:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 700 m? von „Freifläche Freihaltegebiet‘ in „Baufläche Wohngebiet“ aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans.
Sachverhalt:
Am 02. Februar 2023 hat die Gemeindevertretung dem Antrag der Familie Bitschnau vom
31. Oktober 2020 „Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 1.307 m? von „Freiflä- che Freihaltegebiet" bzw. „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet" aus den Grundstücken Nr. 1613, Nr. 1614, Nr. 1799/3 und Nr. .615, je GB Vandans, eingehend be- raten und letztlich in dieser Form abgelehnt.
In der Gemeindevertretungssitzung am 23. März 2023 hat sich die Gemeindevertretung ein- stimmig für die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. für nachfolgende Umwidmun- gen ausgesprochen:
- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 833 m? von „Frei- fläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1613 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 4 m? von „Verkehrs- fläche Straße“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 8 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 1614 soll eine Fläche im ‚Ausmaß von ca. 1 m von „Verkehrs- fläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. .615 soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 87 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘ umgewidmet werden.
- Aus dem Grundstück Nr. 2211 (Umkehrplatz) soll eine Fläche im Ausmaß von ca. 155 m von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straße“ von amtswegen umgewidmet werden.
Dieser Änderung wurde jedoch nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ein Raumpla- nungsvertrag mit Herrn Dieter Bitschnau und Mitbesitzer für die gegenständlichen Teil-flä- chen abgeschlossen wird. Die Bebauungsfrist wurde auf 5 Jahre festgesetzt.
Nachdem es von allen Miteigentümern letztlich große Bedenken bezüglich des Ab-schlusses eines Raumplanungsvertrages gegeben hat, wurde der Antrag auf Änderung des Flächen- widmungsplanes vom 07. Dezember 2020 zurückgezogen. Die Zurückziehung wurde damit begründet, dass zwischenzeitlich familieninterne Grundstückteilungen durchgeführt werden sollen. Diese Grundtrennung wurde zwischenzeitlich am 12. September 2023 vom Gemein- devorstand genehmigt.
Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist der gegenständliche Bereich als „Gelbe Zone“ ausgewiesen.
Der gegenständliche Bereich befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der bauli- chen Nutzung in der „Randlage“ mit einer Baunutzungszahl von 50.
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1613/2 ein Wohn- haus samt Garage zu errichten. Die Liegenschaft wird von der „Oberen Venserstraße“ er- schlossen. Das gegenständliche Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage
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der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen.
Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1613/2 im Ausmaß von zirka 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet‘. Das gegenständliche Grundstück Nr. 1613/2 steht noch im ge- meinsamen Eigentum von Hermann Bitschnau (Vater des Antragsstellers), Klaus Bitschnau (Bruder), Gerhard Bitschnau (Bruder), Walter Bitschnau (Bruder) sowie Helmut Robert Bit- schnau (Bruder). Eine Zustimmung seitens der Mitbesitzer für die Änderung des Flächen- widmungsplanes liegt vor.
Stellungnahme der Anrainer und weiterer öffentlicher Dienststellen:
Mit Schreiben vom 22. November 2023 sind alle Nachbarn und betroffene Dienststellen ein- geladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 18. Dezember 2023 eine Stellungnahme bei der Gemeinde Vandans abzugeben.
Bis zum heutigen Tag ist eine Stellungnahme im Gemeindeamt eingelangt:
Wildbach- und Lawinenverbauung, GBL Bludenz: Die geplante Umwidmung liegt in der gel- ben Gefahrenzone des Venser Tobels. Aus unserer Sicht besteht kein Einwand gegen die Umwidmung. Bei einem allfälligen Bauverfahren sind entsprechende Bauauflagen einzuhal- ten.
Stellungnahme des Raumplanungsausschusses:
In seiner Einleitung erinnert der Vorsitzende, dass es einige Gespräche mit dem Antrags- steller und Beschlüsse in der Gemeindevertretung über eine Änderung des Flächenwid- mungsplanes im gegenständlichen Bereich gegeben habe. Nach der zwischenzeitlich er- folgten Grundteilung und im weiteren Schritt der Klärung der Eigentumsverhältnisse sei es nun einfacher eine Entscheidung zu treffen.
Weiters gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass es immer wieder Diskussionen betreffend den Abschluss von Raumplanungsverträgen mit den Grundeigentümern gebe. Er plädiere daher, der Änderung mit Folgewidmungen zuzustimmen, anstelle des Abschlusses einer Verwendungsvereinbarung (Raumplanungsvertrag).
Die Widmung in Baufläche Wohngebiet soll auf 7 Jahre befristet und mit der Folgewidmung „FF" sowie einer Mindestbaunutzungszahl von 25 festgelegt werden. Eine Verwendungsver- einbarung (Raumplanungsvertrag) nach $ 38a Abs. 2 lit. a RPG ist daher nicht erforderlich.
Weiters soll in diesem Zuge eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 2211 im Ausmaß von ca.
155 m?, das in der Natur bereits eine Verkehrsfläche (Umkehrplatz) darstellt, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straße“ von „amtswegen“ umgewidmet werden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich alle anwesenden Mitglie- der des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragstellern beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung
a) eine Genehmigung des vorliegenden Antrages - Änderung des Flächenwidmungspla- nes im Ausmaß von ca. 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohnge- biet“ aus dem Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans,
b) die Folgewidmung als „Freifläche Freihaltegebiet‘ festzulegen, mit einer Bebauungs- frist von 7 Jahren,
c) die Mindestbaunutzungszahl auf 25 festzulegen sowie
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d) die Umwidmung der Verkehrsfläche von „amtswegen“ im Ausmaß von ca. 155 m? aus dem Grundstück Nr. 2211.
Beschlüsse der Gemeindevertretung:
Eingangs erläutert der Vorsitzende die Verordnung über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes, die Planbeilage samt Planzeichen und Indexierung, den Erläuterungsbericht über die Änderung des FWP, den Entwurf zur Verordnung über das Mindestmaß der bauli- chen Nutzung, die Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht zur minimalen Baunutzungs- zahl. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, fassen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Eine Verordnung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Genehmigung einer Umwidmung im Ausmaß von ca. 650 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Bau- fläche Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 1613/2, GB Vandans;
b) Die Festlegung der Folgewidmung als „Freifläche Freihaltegebiet‘, mit einer Bebau- ungsfrist von 7 Jahren;
c) Den Entwurf zur Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit einer Mindestbaunutzungszahl von 25 für den gegenständlichen Bereich;
d) Die Umwidmung in „Verkehrsfläche“ von „amtswegen“ im Ausmaß von ca. 155 m? aus dem Grundstück Nr. 2211 von derzeit „Freifläche Freihaltegebiet“.
Helmut-Robert Bitschnau hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Ab- stimmung selber teilgenommen.
. Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, Oberfeldweg 6, 6700 Bludenz, vom 20. Oktober 2023 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.866 m? von „Freifläche Freihaltegebiet“, „Forstwirt- schaftlich genutzte Fläche (Wald)“ bzw. „Verkehrsflächen Straßen“ in „Vorbehaltsflä- che (WLV-Bauhof) - Baufläche Betriebsgebiet - Kategorie 1“ aus den Grundstücken Nr. 353/5, Nr. 450/4, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, GB Vandans
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 16. November 2023 hat sich die Gemeindevertretung nach eingehender Erläuterung des vorliegenden Antrages, sowie Darlegung der wesentlichen Änderungen, der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse durch das Wildbachverbauungsprojekt am Rellsbach Unterlauf, einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung ausgesprochen und der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf wie folgt zugestimmt:
Grundstück Nr. .192 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 93 m’, Grundstück Nr. 2229 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 1 m?, Grundstück Nr. 2229 von FF in BB-I-V im Ausmaß von 5 m?, Grundstück Nr. 2229 von VS in BB-I-V im Ausmaß von ca. 827 m?, Grundstück Nr. 353/5 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 412 m?, Grundstück Nr. 353/5 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 282 m?, Grundstück Nr. 450/4 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 112 m?, Grundstück Nr. 450/5 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 1.134 m?;
Änderungen des Flächenwidmungsplanes von amtswegen:
Grundstück Nr. 450/4 von F in VS-L im Ausmaß von ca. 600 m?,
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Grundstück Nr. 450/4 von F in VS-L im Ausmaß von ca. 410 m?, Grundstück Nr. 450/5 von FF in VS-L im Ausmaß von ca. 473 m?, Grundstück Nr. 450/6 von VS in VS-L im Ausmaß von ca. 4 m?.
Mit Schreiben vom 23. November 2023 sind alle Nachbarn sowie betroffene Dienststellen eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 18. Dezember 2023 eine Stellung- nahme bei der Gemeinde Vandans abzugeben.
Bis zum heutigen Tage sind keine Stellungnahmen im Gemeindeamt eingelangt.
Weiters soll die
- Folgewidmung als „Freifläche Freihaltegebiet“ mit einer Bebauungsfrist von 7 Jahren
- die Mindestbaunutzungszahl auf 25
festgelegt werden.
Beschlüsse:
Antrag vom 20. Oktober 2023:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.866 m? von „Freifläche Freihaltegebiet‘, „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche (Wald)* bzw. „Verkehrsflächen Straßen“ in „Vorbehalts- fläche (WLV-Bauhof) - Baufläche Betriebsgebiet — Kategorie 1“ aus den Grundstücken Nr.
353/5, Nr. 450/4, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, je GB Vandans
Sachverhalt:
Die Grundstücke Nr. .192, Nr. 353/5, Nr. 450/4 und Nr. 450/5 befinden sich im Eigentum der Republik Österreich (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Touris — Wildbach- und La- winenverbauung), das Grundstück Nr. 2229 steht im Eigentum Land Vorarlberg (Landes- straßenverwaltung).
Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind die gegenständli- chen Teilflächen
- des Grundstückes Nr. .192 als Freifläche Freihaltegebiet,
- des Grundstückes Nr. 353/5 als Freifläche Freihaltegebiet und Forstwirtschaftliche ge- nutzte Fläche (Wald),
- des Grundstückes Nr. 450/4 als Forstwirtschaftliche genutzte Fläche (Wald),
- des Grundstückes Nr. 450/5 als Freifläche Freihaltegebiet und Verkehrsfläche-Straßen,
- des Grundstückes Nr. 2229 als Freifläche Freihaltegebiet, Forstwirtschaftliche genutzte Fläche (Wald) und Verkehrsfläche Straßen und
- des Grundstückes Nr. 450/6 als Verkehrsfläche Straßen
gewidmet.
Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans liegen die gegenständlichen Grundstücke derzeit noch größtenteils in der „Gelben Gefahrenzone" eine Teilfläche liegt in der „Roten Gefahrenzone“. Eine Änderung des Gefahrenzonenplanes im gegenständlichen Bereich wurde nach Fertigstellung des WLV-Verbauungsprojektes „Rellsbach Unterlauf 2017“ in Aussicht gestellt.
Der gegenständliche Bereich befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der bauli- chen Nutzung in der „Randlage“ mit einer Baunutzungszahl von 50.
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Durch das Wildbachverbauungsprojekt „Rellsbach Unterlauf 2017“ haben sich die tatsächli- chen Verhältnisse verändert. Die Verläufe des Rells- und Auenlatschbaches wurden dabei verändert bzw. begradigt, sowie die Geschiebeauffangbecken vergrößert. In diesem Zuge wurde auch die Landesstraße verlegt und das Bauhofgelände der Wildbach- und Lawinen- verbauung verändert.
Die gegenständlichen Teilflächen werden derzeit vermessen und sind grundbücherlich noch nicht durchgeführt worden.
Stellungnahme der Anrainer und weiterer Dienststellen:
Mit Schreiben vom 23. November 2023 sind alle Nachbarn und betroffene Dienststellen ein- geladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 18. Dezember 2023 eine Stellungnahme bei der Gemeinde Vandans abzugeben.
Bis zum heutigen Tag ist keine Stellungnahme im Gemeindeamt eingelangt.
Am 18. Dezember 2023 wurde uns vom Amt der Vorarlberger Landesregierung — Abt. Was- serwirtschaft mitgeteilt, dass sich eine Stellungnahme krankheitsbedingt verzögert.
Beschlüsse der Gemeindevertretung:
Eingangs erläutert der Vorsitzende die Verordnung über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes, die Planbeilage samt Planzeichen und Indexierung, den Erläuterungsbericht über die Änderung des FWP, den Entwurf zur Verordnung über das Mindestmaß der bauli- chen Nutzung, die Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht zur minimalen Baunutzungs- zahl. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, fassen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Eine Verordnung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Genehmigung folgender Umwidmungen:
Grundstück Nr. .192 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 93 m’, Grundstück Nr. 2229 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 1 m?, Grundstück Nr. 2229 von FF in BB-I-V im Ausmaß von 5 m?, Grundstück Nr. 2229 von VS in BB-I-V im Ausmaß von ca. 827 m?, Grundstück Nr. 353/5 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 412 m?, Grundstück Nr. 353/5 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 282 m?, Grundstück Nr. 450/4 von F in BB-I-V im Ausmaß von ca. 112 m?, Grundstück Nr. 450/5 von FF in BB-I-V im Ausmaß von ca. 1.134 m?;
Änderungen des Flächenwidmungsplanes von amtswegen:
Grundstück Nr. 450/4 von F in VS-L im Ausmaß von ca. 600 m?, Grundstück Nr. 450/4 von F in VS-L im Ausmaß von ca. 410 m?, Grundstück Nr. 450/5 von FF in VS-L im Ausmaß von ca. 473 m, Grundstück Nr. 450/6 von VS in VS-L im Ausmaß von ca. 4 m?.
b) Die Festlegung der Folgewidmung als „Freifläche Freihaltegebiet‘, mit einer Bebau- ungsfrist von 7 Jahren;
c) Den Entwurf zur Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit einer Mindestbaunutzungszahl von 25 für den gegenständlichen Bereich;
8. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2024
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Beschlussvorlage:
Wie dem angeschlossenen Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2024 entnommen wer- den kann, sieht dieser im Jahr 2024 die Beschäftigung von insgesamt 44 Frauen und 13 Männern vor.
Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 16,67 und
Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 21,54
Beschäftigungsobergrenzen gesamt 38,21
Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen.
Angestellte 44 Frauen 11 Männer
Angestellte in handwerklicher Verwendung 0 Frau 2 Männer Summe 44 Frauen 13 Männer
Aufstellung nach Kostenstellen für das Jahr 2024 (Vollzeitäquivalente):
0100 Verwaltung 8,00
2110 Volksschule (Bildungscampus) 5,46
2400 Kindergarten 13,11
2401 KKB Schnäggahüsle 5,34
4290 Betreutes Wohnen 0,25
6170 Bauhof 5,35
8520 ASZ Gafadura 0,70
Die Steigerung in Höhe von 6,75 Vollzeitäquivalente gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass alle sechs Mitarbeiterinnen des Schulerhalterverbandes (Auflösung per 31.08.2023) per 01. September 2023 von der Gemeinde Vandans übernom- men worden sind.
Es wird ersucht, dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2024 zuzustim- men.
Beschluss:
Auf Ersuchen des Vorsitzenden bringt Gemeindekassier Wolfgang Brunold den Beschäfti- gungsrahmenplan für das Jahr 2024 zur Kenntnis. In seinen Ausführungen erläutert Wolf- gang Brunold, die Übernahme des Personals vom Schulerhalterverband ASO/SPZ Monta- fon per 01. September 2023 zur Gemeinde sowie die personelle Erhöhung im Bereich der Kinderbetreuung.
Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, genehmigen die Damen und Herren einstimmig den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2024.
. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2024 gemäß $ 73 des Gemeindegeset- zes
Beschlussvorlage:
Gemäß $ 73 Abs. 5 Gemeindegesetz hat die Gemeindevertretung den Voranschlag so rechtzeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann.
Der vom Bürgermeister, Gemeindekassier Wolfgang Brunold und den Mitgliedern des Fi- nanzausschusses ausgearbeitete Voranschlagsentwurf ist in einer gemeinsamen Sitzung
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10.
dem Gemeindevorstand sowie den Mitgliedern des Finanzausschusses, am 05. Dezember 2023 zur Stellungnahme vorgelegt worden. Vom Gemeindevorstand ist der Voranschlags- entwurf einstimmig zur Kenntnis genommen worden, ohne zu den einzelnen Haushaltsstel- len konkret eine Entscheidung zu treffen.
Wie dem angeschlossenen Voranschlag 2024 entnommen werden kann, sieht dieser
ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) in Höhe von - 1.670.800,00 Euro, ein Nettofinanzierungssaldo (Finanzierungshaushalt) in Höhe von - 999.000,00 Euro, ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) nach Zuweisung und
Entnahmen von Haushaltsrücklagen in Höhe von - 1.670.800,00 Euro, Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung
(Finanzierungshaushalt) in Höhe von 0,00 Euro
vor.
Die Finanzkraft errechnet sich mit 4.879.600,00 Euro.
Es wird ersucht, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2024 zu genehmigen.
Beschluss:
In seiner Einleitung bedankt sich der Vorsitzende bei Gemeindekassier Wolfgang Brunold für die fristgerechte Fertigstellung des Voranschlages 2024. Wie bereits in den letzten Jah- ren sei es wiederum möglich, den Voranschlag im alten Jahr zu behandeln bzw. zu beschlie- ßen. Weiters gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass der Voranschlag für das Jahr 2024 mit der Einladung zur heutigen Sitzung allen Gemeindevertretern digital zugestellt worden sei. Wie schon häufig angesprochen, sei die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans angespannt und stelle die Gemeinde Vandans im kommenden Jahr wiederum vor große Herausforderungen. Im Jahr 2024 erhöhe sich der Schuldenstand und betrage rund 8,2 Mil- lionen Euro am Jahresende.
Über Wunsch des Vorsitzenden erläutert sodann Gemeindekassier Wolfgang Brunold die Schwerpunkte im kommenden Jahr. Im Voranschlag für das Jahr 2024 seien im Ergebnis- haushalt Erträge in Höhe von 9.285.500,00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 10.896.700,00 Euro vorgesehen. Das habe zur Folge, dass im Jahr 2024 für den laufenden Haushalt (Nettoergebnis minus) 1.611.200,00 Euro fehlen, daher sei im vorliegenden Vor- anschlag bereits eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1,425 Mio. Euro budgetiert worden.
Nach dieser ausführlichen Darlegung des Voranschlages 2024 bedankt sich der Vorsitzende bei Gemeindekassier Wolfgang Brunold. In weiterer Folge gibt der Bürgermeister zu verste- hen, dass ein Voranschlag einen Budgetrahmen vorgebe und somit einen Handlungsspiel- raum festlege. Es benötige Einsparungen in allen Bereichen. Auch im kommenden Jahr müsse vor jeder Anschaffung und vor jeder Ausgabe kritisch hinterfragt werden, ob diese notwendig und unaufschiebbar sei oder nicht, damit die anstehende Darlehensaufnahme nicht in voller Höhe zum Tragen komme.
Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren einstimmig für die Genehmigung des vorliegenden Voranschlages für das Jahr 2024 aus.
Die Finanzkraft für das Jahr 2024 wird in Höhe von 4.879.600,00 Euro festgesetzt. Alle Da- men und Herren der Gemeindevertretung stimmen der Finanzkraft für das Jahr 2024 zu.
Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be- treffend ein
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° Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend ein
* Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetzes
° Gesetz über eine Änderung des Jagdgesetzes
° Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes
° Gesetz über eine Änderung des Pflegeheimgesetzes
° Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt
° Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof ° Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsent-
wicklung
Beschlussvorlage:
Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 15. November 2023 für nicht dringlich erklärt.
Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüs- sen gestellt werden.
Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch den Vorsitzenden sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterzie- hen.
11. Berichte und Allfälliges
Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass
> ihn Ulrike Bitschnau als Landesobfrau des Vorarlberger Landestrachtenverbandes, in- formiert habe, dass die UNESCO-Kommission die Historische Tracht des Montafons in das Nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich unter dem Titel „Herstellung und Verwendung der Montafoner Trachten aufnehmen werde. Die Urkun- denverleihung dazu erfolge voraussichtlich im Sommer 2024. Er wolle an dieser Stelle einen besonderen Dank an Frau Ulrike Bitschnau für ihr großartiges Engagement über viele Jahre aussprechen.
> am 14. November 2023 die 5. Generalsversammlung des Familienzentrum Montafon gGmbH (FAMON) abgehalten worden sei und unter anderem dem Budget für das Jahr 2024 einstimmig zugestimmt wurde. Die Kosten je Betreuungsstunden betragen zwi- schenzeitlich 6,50 Euro.
> am 30. November 2023 den Vertretern der Ortsfeuerwehr sowie der Bergrettung die Machbarkeitsstudie für das Sicherheitszentrum vom Architekten Andreas Xander prä- sentiert worden ist. Das Ergebnis mit drei möglichen Varianten für ein Sicherheitszent- rum für die Ortsfeuerwehr und Bergrettung zeige auf, dass die Errichtung am bestehen- den Standort möglich sei. Nun gelte es weitere Schritte zu setzen.
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> er heute für jede Gemeindevertreterin bzw. für jeden Gemeindevertreter ein kleines Weihnachtspräsent in Form eines Kochbuches mit dem Titel „Suppenhelden“ überrei- chen wolle. Die Schüler der HAK Bludenz nämlich Anna Ganahl, Benedikt Montibeller, Samuel Neyer und Daniel Stemer, alle vier in Vandans wohnhaft, haben im Rahmen ihrer Diplomarbeit ein Suppenkochbuch mit der Caritas und der Zäwas Suppenbar er- arbeitet. Mit diesem Projekt wollen die vier Vandanser Schüler ein Zeichen setzen und sich für jene stark zu machen, die von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Der Erlös der Bücher werde zu 100% an die Caritas gespendet.
> es heuer wiederum keine Weihnachtsfeier der Gemeindevertretung im Anschluss an die Dezember-Sitzung gebe. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung finde am
01. Februar 2024 statt. Im Anschluss an die Sitzung werde es ein „Neujahrs-Essen“
geben, zu dem er heute schon recht herzlich einlade.
Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Markus Pfefferkorn: Liegt die Abrechnung der heurigen Badesaison vom Rätikonbad vor?
Antwort von Eveline Breuß: Der heurige Badebetrieb weist ein Minus von rund 7.000,00 Euro auf. Es fehlen noch ein paar Zahlen und zudem gibt es noch geringfügige Differenzen, die es noch zu klären gibt. Sobald die endgültige Abrechnung für die Badesaison 2023 vor- liegt, werden wir diese an alle Mitglieder der Gemeindevertretung zukommen lassen.
Manuel Zint: Das Restaurantgebäude beim Rätikonbad ist in einem schlechten Zustand.
Soviel mir einliegt, ist dieses Gebäude auch nicht für den Winterbetrieb errichtet worden.
Antwort des Bürgermeisters: Die Holzfenster aus dem Jahr 2003 sind zwischenzeitlich verfault. Sobald die Montafoner Bäderstudie abgeschlossen worden ist, und somit feststeht, ob es in Vandans zukünftig ein Ganzjahresbad geben wird oder nicht, werden wir die nächs- ten Schritte setzen.
Peter Scheider jun.: Der heurige Christbaum vor dem Gemeindeamt ist beschämend.
Antwort des Bürgermeisters: Aufgrund des neuen Caruso Carsharing Standortes konnten wir nicht - wie in der Vergangenheit - einen größeren Christbaum vor dem Gemeindeamt aufstellen. Wir werden für die kommende Adventszeit intern besprechen, welche Alternati- ven es gibt.
Renate Neve: Peter Matt aus Vandans ist neuer Obmann des Krankenpflegevereines & Mobiler Hilfsdienst Außermontafon. Am 12. Jänner 2024 wird in der Rätikonhalle die Liebes- geschichte von Peter Turrini mit dem Titel „Gemeinsam ist Alzheimer schöner“ präsentiert.
Gemeinsam mit Karl Müller werde ich dieses Stück spielen. Bei dieser Veranstaltung wird Peter Matt auch anwesend sein vor der Veranstaltung kurz über Alzheimer informieren.
Ich würde mich freuen, wenn viele Besucher diesen Abend mit uns genießen könnten. Des Weiteren möchte ich nochmals auf eine Mitgliedschaft beim Krankenpflegeverein hinweisen.
Mag. Christian Egele: Der Güterweg Ganeu wird auch im Winter von vielen Personen, als Skiroute, als Rodelstrecke aber auch als Fußgängerweg genutzt. Ende November bis An- fang Dezember hat es eine Menge geschneit. Leider wurde der Güterweg Ganeu nicht sofort präpariert. Ich finde es wichtig, dass bei größeren Schneemengen nicht zugewartet wird, sondern diese Weganlage unverzüglich mit einer Pistenwalze präpariert wird.
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Antwort des Bürgermeisters: Nach den starken Schneefällen am 01. und 02. Dezember 2023 kam es am 03. Dezember 2023 zu einigen Baumstürzen im Bereich der Lendi bzw.
auf dem Güterweg Ganeu. Diese wurden am 03. und 04. Dezember 2023 durch die Mitar- beiter des Bauhofs bzw. Private entfernt. Erst nachdem ein sicheres Befahren des Güterweg Ganeu möglich war, wurde umgehend mit der Präparierung begonnen. Leider wurde diese Weganlage zwischenzeitlich intensiv mit privaten Schneegeländefahrzeugen befahren. Die Präparierung wird durch Mitarbeiter von GSL durchgeführt und diese sind am 06. Dezember 2023 in den täglichen Betrieb gestartet. Vor dem Saisonstart ist die Pistenraupe nur sehr begrenzt verfügbar.
DI (FH) Mathias Rinderer: Wie ist die Belegung des Caruso Carsharing - Standortes Vandans?
Antwort des Bürgermeisters: Die Zahlen sind leider nicht sehr erfreulich. Das im März 2023 neu geschaffene Angebot des Carsharings in Vandans wird von der Bevölkerung sehr zaghaft angenommen. Wir im Amt benutzen dieses Fahrzeug als Dienstfahrzeug. Ich finde es aber trotzdem wichtig, gerade als e5 Gemeinde, dass wir dieses Angebot in Vandans geschaffen haben.
Angesichts der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im laufenden Jahr bedankt sich sodann der Bürgermeister bei allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter für die gute Zusam- menarbeit im Jahr 2023. Alle Mitglieder der Gemeindevertreter seien bemüht um sachliche und konstruktive Mitarbeit zum Wohle der Allgemeinheit, dies erfordere auch viel ehrenamtliche Zeit.
Er schätze dies sehr und wünsche sich auch im Jahr 2024 dieses vorbildliche Niveau fortzusetzen.
Er wünsche allen frohe und gesegnete Weihnachten sowie ein gesundes, glückliches neues Jahr 2024.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.15 Uhr die Sitzung.
Für die Richtigkeit Der Vorsitzende:
er
usfertigung:
Eveline Breuß Florian Küng, Bgm.
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